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Verwaltungsvorlage (Interkommunale Umfrage 08.2015.xlsx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
293 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
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Inhalt der Datei

Stadt Hamm Münster Auskunft durch Tel: Frau Milde 02381/17 72 02 Frau Wähning 0251/492-32 13 Funktion Ordnungsrecht Ordnungsrecht Zuständigkeit bei: ordnungsbehördl. Maßnahmen: Fütterungsverbot Veterinärabt. Taubenhaus keine keine ja ja Die drei Taubenhäuser werden von Tierschutzvereinen betrieben. Die Stadt selbst sieht wegen der intensiven und kostenträchtigen Betreuung keine Möglichkeit, Taubenhäuser zu betreuen. Der Erfolg scheint fragwürdig. Eine Reduzierung des Taubenbestandes kann nur durch Reduzierung des Futterangebotes, Vermeidung von Nistplätzen und Vergrämung (Netze an Gebäuden, Reitern auf Simsen) erreicht werden. Betreiber Stadttiere-Düsseldorf e.V. Arbeitsgruppe Hamm städt Zuschuss keinen Weiterleitung des Ergebnisses Bemerkungen Keine Aktionen zur Reduzierung der Anzahl der Tauben. Intensive Durchsetzung des Taubenfütterungsverbotes scheitert an finanziellen und personellen Möglichkeiten. ja Stadt Hagen Bochum Auskunft durch Tel: Herr Bell 02331/2072395 Frau Müller 0234 910-3674 Funktion Umweltamt/ Stadttierarzt Ordnungsrecht Zuständigkeit bei: ordnungsbehördl. Maßnahmen: Fütterungsverbot s. o. keine keine ja ja Taubenhaus 3 Taubenhäuser: 1. 2005-2011 erfolgreich Tauben aus dem Innenstadtbereich verdrängt, Nach Abbruch des Gebäudes und Verlegung des neuen Taubenhauses in einen Randbereich werden wieder verstärkt Tauben in der Innenstadt festgestellt. Betreuung durch städt Mitarbeiterin. Austausch des Geleges 2. Taubenturm am Hauptbahnhof wird weniger erfolgreich in Bahnhofsnähe betrieben. Obwohl nur Platz für 50 Tauben ist, halten sich dort 450 Tauben auf, Austausch Gelege von 50 Tauben, Taubenhaus ist kontraproduktiv, weil unkontrollierte Fütterung stattfindet und somit eine ungehinderte und unbeeinflusste Vermerhrung stattfindet. Andere Lösungen scheitern an der Finanzierung, 3. Lockfütterung zur Entlastung Marktplatz mit Außengastronomie, Fütterung führt zu einem stark erhöhten Rattenbefall, keine Populationskontrolle. Taubenfütterung erfolgt aus Tierliebe. Unkontrollierte Vermehrung Keine Angaben zur allgemeinen Reduzierung des Taubenbestandes Betreiber städt Zuschuss 1. Stadt mit städt. Personal 2. Bahn mit ehrenamtl. Betreuer 3. unbekannt geschätze jährl. Kosten für ein Taubenhaus in einem leerstehenden Gebäude der Bahn: Investitionskosten ca. 5.500 €, Betrieb jährl. ca. 3.000 - 3.500 € Weiterleitung des Ergebnisses Bemerkungen Bericht Stadttaubenprojekt Gutachten der Biologischen Station östl. Ruhrgebiet 2008 Stadt Mönchengladbach Solingen als Koordinator des Bergischen Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt für Wuppertal, Remscheid und Solingen Auskunft durch Tel: Herr Vander 02161/25-6245 Herr Ladwig 0212/290-2733 Funktion Ordnungsrecht Zuständigkeit bei: ordnungsbehördl. Maßnahmen: Fütterungsverbot keine Taubenhaus Einrichtung von Taubenhäusern waren angedacht, scheiterten jedoch an der Standortfrage und Finanzierung, Aufforderung an Beschwerdeführer, selbst Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen Es handelt sich nicht um Gefahrenabwehr durch die örtliche Ordnungsbehörde Herr Heming 0203/283-8321 Ordnungsrecht keine keine ja Betreiber 1 Taubenhaus: In Solingen wird ein Taubenhaus privat auf einem Einkaufszentrum betrieben Bisher standen keine Mittel für ein städt. Taubenhaus in Bahnhofsnähe zur Verfügung kein Taubenhaus: Eine erhöhte Taubenpoluation ist nicht festzustellen Kaufhausmanagement städt Zuschuss keinen Weiterleitung des Ergebnisses ja Bemerkungen Duisburg Bericht aus dem Jahr 2010 ja Stadt Dortmund Aachen Gelsenkirchen Auskunft durch Tel: Herr Windorf 0231/22968 Frau Wartmann 0241/432-3240 Funktion Ordnungsrecht Ordnungsrecht Zuständigkeit bei: ordnungsbehördl. Maßnahmen: Fütterungsverbot Frau Zintz 0209/940900 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung s.o. keine ja ja ja Taubenhaus Probleme mit Tauben halten sich in erträglichen Grenzen Ein Taubentaum wurde durch den Tierschutzverein betrieben. Die Wirkung wurde völig verfehlt, weil regelmäßige Fütterung durch Dritte erfolgte und sich so zuviele Tauben dort ansiedelten. Eine Verlegung des Taubenhauses scheiterte, weil das Taubenhaus nicht angenommen wurde. Eine erneute Verlegung in die Citybereich erfolgte. Es erfolgen artgerecht Fütterungen und Gelegeaustausch. Über (Miss-) Erfolge der Maßnahme wird nicht berichtet. Ein messbarer Erfolg sei nur bei flächendeckender Einrichtung von Taubenhäusern zu erwarten 10 Taubenschläge seit 1996 für ca. 70-100 bis zu ca. 250300 Tiere, Betreuung durch Taubenliebhaber, gleichzeitig aber auch Beseitigung bzw. Verhinderung "wilder" Nistplätze. Gelegeaustausch. Durch Taubenhäuser würden hygienische Verhältnisse für Menschen und Tauben verbessert (artgerechte Fütterung, Kontrolle der hygienischen Verhältnisse, Verbesserung der Lebensbedingungen für Tauben, Reduzierung der Kotablagerungen und Verschmutzung an Gebäuden und im öffentl. Straßenraum). Von einer Reduzierung der Anzahl der Tauben wird nicht berichtet. 1 Taubenhaus Stadt Aachen Förderverein keinen Betreiber Tierschutzverein GroßDortmund e. V. keine städt Zuschuss keinen Weiterleitung des Ergebnisses Investitionskosten 3.000 8.500 € pro Taubenschlag jährl. Betrieb ca. 46.000 € (40 % Betrieb, 60 % Entschädigung) ja ja Bemerkungen Stadt Herne Leverkusen Viersen Auskunft durch Tel: Herr Torkowski 02323/16-2295 Frau Dr. Molitor 0214/406-3900 Herr Ricker 02162/101-606 Funktion Ordnungsrecht Veterinäramt Ordnungsrecht Zuständigkeit bei: ordnungsbehördl. Maßnahmen: Fütterungsverbot keine ja Taubenhaus 2 Taubenhäuser Wegen der ausbleibenden Beschwerden geht man davon aus, dass der Betrieb der Taubenhäuser zur Reduzierung der Popuation führten. Hauseigentümer wurden gebeten, Unterschlupfmöglichke iten zu verschließen. Betreiber Stadt städt Zuschuss Weiterleitung des Ergebnisses Bemerkungen Ansiedlung von Wanderfalken durch von der Stadt finanzierten Nisthilfen in Kirchtürmen durch den NABU Wanderfalken schlügen täglich ein bis drei Tauben. Intensive Kontrollen zur Durchsetzung des Fütterungsverbotes ca. 400,00 € pro Nisthilfe ja