Daten
Kommune
Krefeld
Größe
293 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt
Hamm
Münster
Auskunft durch
Tel:
Frau Milde
02381/17 72 02
Frau Wähning
0251/492-32 13
Funktion
Ordnungsrecht
Ordnungsrecht
Zuständigkeit bei:
ordnungsbehördl.
Maßnahmen:
Fütterungsverbot
Veterinärabt.
Taubenhaus
keine
keine
ja
ja
Die drei Taubenhäuser werden von
Tierschutzvereinen betrieben. Die Stadt
selbst sieht wegen der intensiven und
kostenträchtigen Betreuung keine
Möglichkeit, Taubenhäuser zu betreuen.
Der Erfolg scheint fragwürdig.
Eine Reduzierung des Taubenbestandes
kann nur durch Reduzierung des
Futterangebotes, Vermeidung von
Nistplätzen und Vergrämung (Netze an
Gebäuden, Reitern auf Simsen) erreicht
werden.
Betreiber
Stadttiere-Düsseldorf e.V. Arbeitsgruppe
Hamm
städt Zuschuss
keinen
Weiterleitung des
Ergebnisses
Bemerkungen
Keine Aktionen zur Reduzierung der
Anzahl der Tauben.
Intensive Durchsetzung des
Taubenfütterungsverbotes scheitert an
finanziellen und personellen
Möglichkeiten.
ja
Stadt
Hagen
Bochum
Auskunft durch
Tel:
Herr Bell
02331/2072395
Frau Müller
0234 910-3674
Funktion
Umweltamt/ Stadttierarzt
Ordnungsrecht
Zuständigkeit bei:
ordnungsbehördl.
Maßnahmen:
Fütterungsverbot
s. o.
keine
keine
ja
ja
Taubenhaus
3 Taubenhäuser:
1. 2005-2011 erfolgreich Tauben aus dem
Innenstadtbereich verdrängt, Nach Abbruch des
Gebäudes und Verlegung des neuen
Taubenhauses in einen Randbereich werden
wieder verstärkt Tauben in der Innenstadt
festgestellt. Betreuung durch städt
Mitarbeiterin. Austausch des Geleges
2. Taubenturm am Hauptbahnhof wird weniger
erfolgreich in Bahnhofsnähe betrieben. Obwohl
nur Platz für 50 Tauben ist, halten sich dort 450
Tauben auf, Austausch Gelege von 50 Tauben,
Taubenhaus ist kontraproduktiv, weil
unkontrollierte Fütterung stattfindet und somit
eine ungehinderte und unbeeinflusste
Vermerhrung stattfindet. Andere Lösungen
scheitern an der Finanzierung,
3. Lockfütterung zur Entlastung Marktplatz mit
Außengastronomie, Fütterung führt zu einem
stark erhöhten Rattenbefall, keine
Populationskontrolle. Taubenfütterung erfolgt
aus Tierliebe. Unkontrollierte Vermehrung
Keine Angaben zur allgemeinen Reduzierung des
Taubenbestandes
Betreiber
städt Zuschuss
1. Stadt mit städt. Personal
2. Bahn mit ehrenamtl. Betreuer
3. unbekannt
geschätze jährl. Kosten für ein Taubenhaus in
einem leerstehenden Gebäude der Bahn:
Investitionskosten ca. 5.500 €,
Betrieb jährl. ca. 3.000 - 3.500 €
Weiterleitung des
Ergebnisses
Bemerkungen
Bericht Stadttaubenprojekt
Gutachten der
Biologischen Station östl.
Ruhrgebiet 2008
Stadt
Mönchengladbach
Solingen als Koordinator des
Bergischen Veterinär- und
Lebensmittel-überwachungsamt für
Wuppertal, Remscheid und Solingen
Auskunft durch
Tel:
Herr Vander
02161/25-6245
Herr Ladwig
0212/290-2733
Funktion
Ordnungsrecht
Zuständigkeit bei:
ordnungsbehördl.
Maßnahmen:
Fütterungsverbot
keine
Taubenhaus
Einrichtung von
Taubenhäusern waren
angedacht, scheiterten
jedoch an der
Standortfrage und
Finanzierung,
Aufforderung an
Beschwerdeführer, selbst
Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen Es
handelt sich nicht um
Gefahrenabwehr durch
die örtliche
Ordnungsbehörde
Herr Heming
0203/283-8321
Ordnungsrecht
keine
keine
ja
Betreiber
1 Taubenhaus:
In
Solingen wird ein Taubenhaus privat
auf einem Einkaufszentrum
betrieben
Bisher standen keine Mittel für ein
städt. Taubenhaus in Bahnhofsnähe
zur Verfügung
kein Taubenhaus:
Eine erhöhte
Taubenpoluation
ist nicht
festzustellen
Kaufhausmanagement
städt Zuschuss
keinen
Weiterleitung des
Ergebnisses
ja
Bemerkungen
Duisburg
Bericht aus dem Jahr 2010
ja
Stadt
Dortmund
Aachen
Gelsenkirchen
Auskunft durch
Tel:
Herr Windorf
0231/22968
Frau Wartmann
0241/432-3240
Funktion
Ordnungsrecht
Ordnungsrecht
Zuständigkeit bei:
ordnungsbehördl.
Maßnahmen:
Fütterungsverbot
Frau Zintz
0209/940900
Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
s.o.
keine
ja
ja
ja
Taubenhaus
Probleme mit Tauben
halten sich in erträglichen
Grenzen
Ein
Taubentaum wurde durch
den Tierschutzverein
betrieben. Die Wirkung
wurde völig verfehlt, weil
regelmäßige Fütterung
durch Dritte erfolgte und
sich so zuviele Tauben dort
ansiedelten. Eine Verlegung
des Taubenhauses
scheiterte, weil das
Taubenhaus nicht
angenommen wurde. Eine
erneute Verlegung in die
Citybereich erfolgte. Es
erfolgen artgerecht
Fütterungen und
Gelegeaustausch.
Über (Miss-) Erfolge der
Maßnahme wird nicht
berichtet.
Ein messbarer Erfolg sei nur
bei flächendeckender
Einrichtung von
Taubenhäusern zu erwarten
10 Taubenschläge seit 1996
für ca. 70-100 bis zu ca. 250300 Tiere, Betreuung durch
Taubenliebhaber, gleichzeitig
aber auch Beseitigung bzw.
Verhinderung "wilder"
Nistplätze. Gelegeaustausch.
Durch Taubenhäuser würden
hygienische Verhältnisse für
Menschen und Tauben
verbessert (artgerechte
Fütterung, Kontrolle der
hygienischen Verhältnisse,
Verbesserung der
Lebensbedingungen für
Tauben, Reduzierung der
Kotablagerungen und
Verschmutzung an Gebäuden
und im öffentl. Straßenraum).
Von einer Reduzierung der
Anzahl der Tauben wird nicht
berichtet.
1 Taubenhaus
Stadt Aachen
Förderverein
keinen
Betreiber
Tierschutzverein GroßDortmund e. V.
keine
städt Zuschuss
keinen
Weiterleitung des
Ergebnisses
Investitionskosten 3.000 8.500 € pro Taubenschlag
jährl. Betrieb ca. 46.000 € (40
% Betrieb, 60 %
Entschädigung)
ja
ja
Bemerkungen
Stadt
Herne
Leverkusen
Viersen
Auskunft durch
Tel:
Herr Torkowski
02323/16-2295
Frau Dr. Molitor
0214/406-3900
Herr Ricker
02162/101-606
Funktion
Ordnungsrecht
Veterinäramt
Ordnungsrecht
Zuständigkeit bei:
ordnungsbehördl.
Maßnahmen:
Fütterungsverbot
keine
ja
Taubenhaus
2 Taubenhäuser
Wegen der
ausbleibenden
Beschwerden geht
man davon aus, dass
der Betrieb der
Taubenhäuser zur
Reduzierung der
Popuation führten.
Hauseigentümer
wurden gebeten,
Unterschlupfmöglichke
iten zu verschließen.
Betreiber
Stadt
städt Zuschuss
Weiterleitung des
Ergebnisses
Bemerkungen
Ansiedlung von
Wanderfalken durch
von der Stadt
finanzierten Nisthilfen
in Kirchtürmen durch
den NABU
Wanderfalken schlügen
täglich ein bis drei
Tauben. Intensive
Kontrollen zur
Durchsetzung des
Fütterungsverbotes
ca. 400,00 € pro
Nisthilfe
ja