Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.08.2015
Nr.
1701 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 32/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
26.08.2015
Betreff
Stadttauben
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1701 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen Stadttauben ist nicht gerechtfertigt, da eine Gefährdung grundsätzlich nicht vorliegt. Insoweit wird auch auf die Ausschusssitzung am
20.02.2015 bzw. die Stellungnahme des Fachbereiches Gesundheit verwiesen (Vorlage Nr.
1409/15).
Eine Nachfrage bei allen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen (22), der Städteregion
Aachen sowie den Städten Kempen, Viersen und der Gemeinde Wachtendonk hatte zum Ergebnis, dass - bei 15 Antworten - in sieben Kommunen Taubenhäuser betrieben werden; Betreiber
sind zumeist Tierschutz- oder Fördervereine.
Die Errichtung von Taubenhäusern bzw. die Standortauswahl, der langfristige Betrieb und die
Finanzierung gestalten sich als äußerst schwierig. Inwieweit derartige Einrichtungen zur Reduzierung der Tauben führen, ist umstritten. Taubenzählungen haben weder vor Errichtung noch nach
langjährigem Betrieb stattgefunden. Eine seriöse Aussage über Erfolge von Taubenhäusern zur
Bestandsreduzierung dürfte daher nicht möglich sein.
lm Übrigen verweise ich auf das im Auftrag der Stadt Bochum erstellte Gutachten „Wildlebende
Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der
Wirkung von Taubenhäusern" der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet aus dem Jahre 2008.
Die Einrichtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Taubenschlag-Methode trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen Städten den Nachweis schuldig geblieben ist, zur Problemlösung beitragen zu können, bzw. die Anwendung der Methode zur Bestandsvermehrung der Stadttauben
nicht empfohlen werden kann.