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Verwaltungsvorlage (abgesetzt: Stadttauben neuer TOP 5: Flüchtlingsangelegenheiten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
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TOP 5 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.08.2015 Nr. 1701 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 32/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 26.08.2015 Betreff Stadttauben Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1701 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ein ordnungsbehördliches Einschreiten gegen Stadttauben ist nicht gerechtfertigt, da eine Gefährdung grundsätzlich nicht vorliegt. Insoweit wird auch auf die Ausschusssitzung am 20.02.2015 bzw. die Stellungnahme des Fachbereiches Gesundheit verwiesen (Vorlage Nr. 1409/15). Eine Nachfrage bei allen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen (22), der Städteregion Aachen sowie den Städten Kempen, Viersen und der Gemeinde Wachtendonk hatte zum Ergebnis, dass - bei 15 Antworten - in sieben Kommunen Taubenhäuser betrieben werden; Betreiber sind zumeist Tierschutz- oder Fördervereine. Die Errichtung von Taubenhäusern bzw. die Standortauswahl, der langfristige Betrieb und die Finanzierung gestalten sich als äußerst schwierig. Inwieweit derartige Einrichtungen zur Reduzierung der Tauben führen, ist umstritten. Taubenzählungen haben weder vor Errichtung noch nach langjährigem Betrieb stattgefunden. Eine seriöse Aussage über Erfolge von Taubenhäusern zur Bestandsreduzierung dürfte daher nicht möglich sein. lm Übrigen verweise ich auf das im Auftrag der Stadt Bochum erstellte Gutachten „Wildlebende Stadttauben - Möglichkeiten zur Bestandsregulierung unter besonderer Berücksichtigung der Wirkung von Taubenhäusern" der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet aus dem Jahre 2008. Die Einrichtung kommt zu dem Ergebnis, dass die Taubenschlag-Methode trotz langjähriger Anwendung in zahlreichen Städten den Nachweis schuldig geblieben ist, zur Problemlösung beitragen zu können, bzw. die Anwendung der Methode zur Bestandsvermehrung der Stadttauben nicht empfohlen werden kann.