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Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
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Begründung zur Vorlage 2998/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtteil Krefeld Traar auf der Freifläche zwischen Moerser
Landstraße und Buscher Holzweg einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg Lage des Plangebietes / Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Südwesten des Stadtteils Traar und grenzt hier unmittelbar an das
Gelände der Grundschule Buscher Holzweg. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze ent-lang
der Lehrerparkplätze, im Westen in abgewinkelter Form entlang des Schulgeländes mit
Pausenhof bis zu einer Grünfläche. Im Norden grenzt die Moerser Landstraße an das Plangebiet,
im Osten ist der Buscher Holzweg Bestandteil des Plangebietes. Westlich und östlich des
Plangebietes liegen gewachsene Wohnsiedlungen mit Einfamilienhäusern. Das Gelände nördlich
der Moerser Landstraße ist infolge landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Parkanlage eines
Behindertenwohnheims durch Freiraumstrukturen geprägt. Südlich des Plangebietes befindet
sich die Bezirkssportanlage Traar mit zwei Fußballfeldern und einer Sporthalle. Das Plangebiet
hat eine Größe von rund 1,5 ha.
Abbildung: Luftbild Plangebiet
Quelle: GeoMedia®SmartClient
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet war ursprünglich als Erweiterungsfläche für die benachbarte Grundschule Buscher Holzweg vorgesehen. Aus heutiger Sicht ist diese Erweiterungsfläche nicht mehr erforderlich, so dass Teile einer Wohnnutzung zugeführt werden können. Die Fläche liegt innerhalb bebauter Wohngebietsflächen des Ortsteils Traar und bietet sich daher für eine Wohnbauentwicklung an. Dem Charakter der umliegenden Bebauung und des Ortsteils Traar entsprechend, ist
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eine lockere Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie untergeordnet Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
Neben Wohngebäuden soll im Plangebiet auch eine Feuer-/Rettungswache und ein Ärztehaus
entstehen. Der aktuelle Standort der Löschgruppe Traar ist aus einsatztaktischer und
feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr akzeptabel. Als Feuerwehrgerätehaus dient seit 1975 ein
ehemaliges Wohnhaus im Ortskern von Traar an der Moerser Landstraße. Sowohl der Sozialtrakt
als auch die Fahrzeughalle entsprechen in keiner Weise den Anforderungen des Unfallschutzes.
Eine Absauganlage für die Abgase der Fahrzeuge ist nicht vorhanden, die Garage dient zugleich
als Umkleideraum. Die Verwahrung der Einsatzbekleidung erfolgt ebenfalls in dieser Garage. Im
Sanitärbereich gibt es für alle Angehörigen der Löschgruppe lediglich eine Dusche. Zusätzlich zu
den beengten Platzverhältnissen ist am Standort ein erheblicher Sanierungsstau festzustellen.
Der Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Traar und einer potentiellen
Rettungswache (RW) soll nun auf einer aus-reichend großen und verkehrlich gut angebundenen
Fläche erfolgen. Hierfür bietet sich die Freifläche entlang der Moerser Landstraße an. Diese liegt
städtebaulich integriert im Stadtteil Traar und ist an eine leistungsfähige Hauptverkehrsstraße
angebunden. Der Einsatzbereich kann von hier aus hinsichtlich der Hilfsfristen optimal abgedeckt
werden.
Für Feuerwache und Ärztehaus gibt es konkrete Nutzungsabsichten, so dass der Vollzug beider
Anlagen sichergestellt ist. Das Plangebiet dient damit sowohl dem Wohnen als auch der
Unterbringung von Anlagen für Verwaltungen und Gebäuden für freie Berufe. Darüber hinaus
sollen auch Gewerbebetriebe zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich stören, so dass das
Plangebiet insgesamt als Mischgebiet (MI) ausgewiesen wird. Mit der Zulässigkeit sowohl von
Wohnen als auch von Nicht-Wohnnutzungen soll potentiellen Investoren ein möglichst breiter
Spielraum eröffnet werden. Neben einer Feuerwache soll auch eine Optionsfläche für eine
Rettungswache gesichert werden. Wird diese nicht realisiert, könnte hier auch eine gewerbliche
Nutzung umgesetzt werden, ohne den Bebau-ungsplan ändern zu müssen. Für die Realisierung
eines Ärztehauses ist zwingend die Festsetzung eines Baugebietstyps außerhalb der
Wohngebiete erforderlich. Auch eine Feuerwache ist als Anlage für Verwaltungen in
Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig.
Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 803 ist es:
- die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Feuer- und Rettungswache im Stadtteil
Traar zu schaffen sowie
- ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen, Dienstleistungen und Kleingewerbe zu
entwickeln.
Bebauungsplanvorentwurf
Entwurfskonzept Feuer-/Rettungswache
Feuer- und Rettungswache sollen räumlich getrennt und mit selbständigen Gebäuden errichtet
werden. Die Rettungswache wird mit einer Fahrzeughalle für einen Rettungswagen (RTW) und
einen Krankentransportwagen (KTW) sowie einem angebauten Sozialgebäude bedacht. Die
Löschgruppe Traar erhält für ihren Fuhrpark (1 Löschfahrzeug, 1 Hilfslösch-fahrzeug, 1
Mannschaftstransportwagen, 1 Reservestellplatz) eine Halle mit entsprechen-den
Einstellplätzen. Für die Fahrzeugreinigung wird zusätzlich ein Waschplatz vorgehalten. Das
Sozialgebäude soll als zweigeschossiger Baukörper mit Dachterrasse errichtet werden.
Die Alarmausfahrt ist zur Moerser Landstraße orientiert. Sie liegt abgerückt zur bestehe-nden
Bushaltestelle, so dass diese weiter bedient werden kann. Am Buscher Holzweg sind 21 AlarmStellplätze in Blockaufstellung für die Mitglieder der FFW vorgesehen. Weitere Stellplätze
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werden von der Moerser Landstraße über den Alarmhof angefahren. Der hori-zontal zur
Moerser Landstraße angeordneten Fahrzeughalle ist eine befestigte Hoffläche (Alarmhof)
vorgelagert. Das verbleibende Außengelände wird begrünt.
Entwurfskonzept Quartier
Im rückwärtigen Bereich zum Schulgelände sind ausschließlich Wohngebäude als Einzel- und
Doppelhäuser zulässig. Hier wird die Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude auf zwei beschränkt, um übergroße Baukörper auf den kleinteiligen Grundstücken zu verhindern und Verkehre zu begrenzen. Für die Grundstücke am Buscher Holzweg ist eine größere
Nutzungsmischung vorgesehen. Hier sollen auch Geschäfts- und Bürogebäude zulässig sein. Eine
Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude erfolgt nicht, so dass auch Mehrfamilienhäuser zulässig sind. Die Gebäudehöhe wird auf maximal zwei Vollgeschosse begrenzt,
wobei auch Staffelgeschosse zulässig sein sollen. Es ist eine hochwertige Bebauung mit moderner Architektursprache geplant. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird unterhalb der Obergrenze für
Mischgebiete (MI) festgesetzt und soll sich an der Bebauungsdichte der Umgebungsbebauung
orientieren.
Die Erschließung des weiteren Baugebietes erfolgt vom Buscher Holzweg über eine Stichstraße.
Eine Zufahrt von der Moerser Landstraße wird aus verkehrlichen Gründen abgelehnt, da die Moerser Landstraße eine hohe Verkehrsbelastung aufweist und als Vorbehaltsstraße eine verkehrswichtige Funktion hat. Die Einfahrt zur Stichstraße wurde so gewählt, dass diese nicht mit der
bestehenden Bushaltestelle am Buscher Holzweg kollidiert. Mit einer Breite von 7,0 m wird die
Stichstraße im Mischprinzip höhengleich ausgebaut. Die Trägerschaft der Stichstraße möchte die
Stadt den künftigen Anliegern überlassen, so dass diese als private Verkehrsfläche festgesetzt
wird. Da die Stichstraße ausschließlich einer überschaubaren Zahl unmittelbarer Anlieger dient
und weder Durchgangsverkehr noch Ziel- und Quellverkehr umliegender Bereiche aufnehmen
muss, sind die Voraussetzungen für die Ausweisung gegeben. Der Wendehammer am Straßenende ist für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ausgelegt. Auch die Feinerschließung erfolgt über private Anwohnerwege. Lediglich am östlichen Plangebietsende ist eine Grundstückserschließung
unmittelbar über den Buscher Holzweg vorgesehen, so dass die Belastung durch zusätzliche Einund Ausfahrten insgesamt gering bleibt. Für den ruhenden Verkehr ist auf den privaten Grundstücksflächen jeweils ein Stellplatz vorgesehen. Der Stauraum vor Garagen kann als weitere Abstellmöglichkeit genutzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern bzw. dem Ärztehaus sind Tiefgaragen
anzulegen, um den Stellplatzmehrbedarf verträglich im Plangebiet anordnen zu können. Für
oberirdische Stellplätze und Garagen wird hier ein entsprechender Ausschluss normiert. Entlang
der Stichstraße können acht Besucherstellplätze in Senkrechtaufstellung entstehen, die Bestandteil der privaten Verkehrsfläche sind.
Das Plangebiet ist durch vorhandene Gehölze in den Randbereichen eingegrünt. Für im Plangebiet stockende Gehölze sind teilweise Erhaltungsbindungen vorgesehen. Dies betrifft insbesondere den Altholzbestand im Nordwesten des Plangebietes (Flurstück 1142) sowie Teile des Feldgehölzes im Eckbereich von Moerser Landstraße und Buscher Holzweg.
Anpflanzfestsetzungen sollen auf den Flächen der Feuerwache und der neuen Stichstraße (Wendehammer) erfolgen.
Bestandsbeschreibung
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet liegt inmitten bebauter Wohngebietsflächen. Da das Plangebiet bislang als
Erweiterungsfläche für die angrenzende Grundschule Buscher Holzweg reserviert wurde, ist
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dieses als Freifläche innerhalb eines geschlossenen Siedlungsgefüges verblieben. Die Mitte der
70er Jahre erbaute Grundschule wird durch zweigeschossige Baukörper mit Flach-dächern und
einem asphaltierten Schulhof geprägt. Das Schulgelände ist umfassend ein-gegrünt. Südlich des
Plangebietes befinden sich die Lehrerparkplätze. Als weitere Wohn-folgeeinrichtung schließt sich
südlich die Bezirkssportanlage Traar mit Fußballfeldern, Leichtathletikanlagen und
Sozialgebäuden an. Weiter westlich und östlich dominieren Ein-familienhausbebauungen,
überwiegend in Form von Doppel- und Reihenhäusern. Nördlich des Plangebietes ist lediglich
noch Splitterbebauung im ansonsten freiraumgeprägten Um-feld zu finden.
Natur und Landschaft
Der Großteil des Plangebietes befindet sich in Ackernutzung. Die Ackerfläche ist auf allen Seiten
von schmalen Saum- und Wildkrautstreifen umgeben, z. T. stocken Gehölze auf der
Parzellengrenze. Entlang der Moerser Landstraße finden sich Einzelbäume mittleren Baumholzes
(Ahorn, Weide), am Buscher Holzweg Robinien. Im Kreuzungswinkel der Moerser Landstraße und
des Buscher Holzweges stockt ein kleines Feldgehölz aus Ahorn, Hasel, Kirsche und Buche. Im
Süden grenzt eine Baumhecke (Ahorn, Hainbuche, Platane, Kiefer) die vorhandene
Schulerschließungsstraße mit Parkplätzen vom Plangebiet ab. Von der Schule wird der Acker
durch einen teilweise verbuschten Saumstreifen mit dort stockenden Einzelgehölzen (Ahorn,
Eiche, Esche) getrennt. Schulseitig steht eine Ahorn-baumhecke nahe der Parzellengrenze. Im
Nordosten liegt mit einem waldartigen Altgehölz-bestand der größte Vegetationsaufwuchs im
Plangebiet.
Verkehr/Erschließung/ÖPNV
Die Moerser Landstraße (L 9) ist Bestandteil des Vorbehaltsstraßennetzes und somit von
verkehrswichtiger Bedeutung. Sie hat Verbindungs- und Bündelungsfunktionen und ist Trasse für
den ÖPNV. Der Buscher Holzweg gehört nicht zum Vorfahrtsstraßennetz, hat jedoch
innerörtliche Bedeutung als Verbindungsstrecke zwischen Moerser Landstraße und Rather
Straße. Der Buscher Holzweg ist im Bereich der Grundschule als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
Durch Fahrbahnverengungen wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzie-rung für den
Schülerverkehr bewirkt. Tempo 30-Zone werden in Gebieten mit hoher Fußgän-ger- und
Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eingerichtet. Südlich des Plangebietes
verläuft ein Fußweg in horizontaler Richtung bis zum Nahversorgungszentrum von Traar.
An der Moerser Landstraße liegt am Plangebietsrand die Bushaltestelle „Buscher Holzweg“ als
Buskap in Hochbordweise mit einem Wartehaus. Die Haltestelle wird von der Buslinie 052 (KROppum - Moers Bf) und NE 6 (Meerbusch-Bösinghoven - Moers) halbstündlich bzw. stündlich
bedient. Auf mittlerer Höhe des Plangebietes endet am Buscher Holzweg die Bus-linie 058 (KRKönigshof - KR-Traar). Die Haltestelle ist als Busbucht mit einem Hochbord-stein ausgebaut.
Südlich des Plangebietes in Höhe der Sporthalle liegt der Startpunkt der Linie 058.
Planungsrechtliche Situation
Regionalplan
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regional-plans
Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleitplanung
sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen u. a. Flächen für den Wohnungsbau und die damit
verbundenen privaten und öffentlichen Folgeeinrichtungen gesichert bzw. entwickelt werden.
Diesen Vorgaben kommt der Bebauungsplan Nr. 803 nach. Die Bebauungsplanung entspricht
den Zielen der Regionalplanung.
Flächennutzungsplan
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Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Plangebiet überwiegend als
Mischgebiet dargestellt. Innerhalb der Mischgebietsfläche ist ein Feuerwehr-Piktogramm
verortet. Der westliche Plangebietsteil ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestim-mung
Schule gesichert. Der Buscher Holzweg ist Bestandteil der angrenzenden Wohnbau-flächen. Als
nicht verkehrswichtige Straße wird diese nicht gesondert dargestellt. Die geplanten Nutzungen
entsprechen damit weitgehend dem Entwicklungsgebot gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB. Lediglich
die für eine nicht mehr erforderliche Schulerweiterung gesicherte Gemeinbedarfsfläche
widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 803. Da der Bebauungsplan Nr. 803
im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung angepasst werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht
beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um eine abweichende Darstellung einer untergeordneten
Teilfläche bzw. um eine Änderung der Zweckbestimmung innerhalb einer Gemeinbedarfsfläche.
Bebauungsplan
Nahezu das gesamte Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 447 -südlich
Moerser Landstraße zwischen Niepkuhlen und Buscher Holzweg - (Rechtskraft: 31.12.1982) und
ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festge-setzt. Im Kreuzungsbereich
von Moerser Landstraße und Buscher Holzweg werden klein-flächig Verkehrsflächen durch die
Bebauungspläne Nr. 223_1 - Moerser Straße/Buscher Holzweg/Kemmerhofstraße/Rather Straße
- (Rechtskraft: 22.10.1966) und Nr. 386 - Moerser Landstraße/Kemmerhofstraße/Buscher
Holzweg - (Rechtskraft: 03.01.1975) überplant. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 803
werden die o. g. Bebauungs-pläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
803 außer Kraft gesetzt.
Am 05.11.2003 fasste der Rat der Stadt Krefeld den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 688 - Buscher Holzweg/Moerser Landstraße - mit dem für Teile der nicht
mehr benötigten Schulerweiterungsfläche ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden sollte.
Da das Planverfahren bislang über eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nicht weiter gediehen ist und mit dem Bebauungsplan Nr. 803 andere Planungsziele für das
Plangebiet vorliegen, soll der Beschluss aufgehoben werden. Weiterhin existiert für Teile des
Buscher Holzweges mit dem Bebauungsplan Nr. 447 Rest - südlich Moerser Landstraße zwischen
Niepkuhlen und Buscher Holzweg - ein Bebauungs-plan im Verfahren, dessen Geltungsbereich
beim Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 447 vom 11.02.1982 ausgeklammert wurde.
Das Verfahren wurde seitdem nicht weiter betrieben und soll für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 803 aufgehoben werden.
Fachplanungen
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld. Das Plangebiet liegt weder in einer tatsächlichen noch einer geplanten
Wasserschutzzone.
Sonstiges
Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/Buscher Holzweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vor-schriften des
vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall
wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussicht-lichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen
Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen
Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg - beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 803
- südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg -
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes