Daten
Kommune
Krefeld
Größe
296 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:42
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.11.2016
Nr.
3406 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - III/1000 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
08.12.2016
Betreff
Stellenplanübersichten für das Jahr 2017
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Stellenübersichten für das Haushaltsjahr 2017 auf der
Basis der Empfehlungen der Fachausschüsse AVVOS/AFBL.
Hinweis:
Die Stellenplanung 2017 wurde dem Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) am 24.11.2016 / 29.112016 (Vorlage 3335/16) und dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 29.11.2016 zur Kenntnisnahme und empfehlender
Beschlussfassung an den Rat vorgelegt.
Ergänzend zu der vorgelegten Planung wird die Einrichtung zwei zusätzlicher Stellen für "Fördermittelakquise" durch den AVVOS/AFBL empfohlen. Die Stellen sind in der nun vorgelegten
Stellenübersicht enthalten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3406 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
Diverse
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
1.876.740,00 EUR
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
1.876.740,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 1.876.740,00 EUR
Bemerkungen
Für die Finanzierung der Stellenplanung 2017 sowie den Auswirkungen aus Besoldungserhöhungen sind
im Haushaltsplanentwurf 2017 insgesamt 2.164.060 € berücksichtigt
Begründung
Seite 2
Der Stellenplan ist gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Anlage
zum Haushaltsplan.
Der Stellenplan weist die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen der Stadt Krefeld aus.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der GemHVO ist die Stellenplanung regelmäßig anzupassen.
In diese Stellenplanung fließen u. a. folgende Aspekte ein:
• Umsetzung / Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben,
• Änderungen in der Aufgabenstellung - Aufgabenkritik
• Überprüfungsergebnisse aus Geschäftsprozessoptimierungen - Aufgabenkritik
• Stellenbemessungsindikatoren - interkommunaler Vergleich / gesetzlicher Art
• Überprüfungen anhand einschlägiger Tarifverträge
• Überprüfungen anhand von Stellenbewertungsgrundsätzen
• beschlossene HSK-Maßnahmen
• Kostenaspekte: mindestens Kostenneutralität
Schwerpunkte des Stellenplanverfahrens 2017:
1) Ausbau der Kindertagesstätten
Der Ausbau "U 3" im Bereich der Kindertagesstätten wird auch im Jahr 2017 weiter vorangetrieben, um dem rechtlichen Anspruch auf einen KITA Platz gerecht zu werden. Hierfür sind seit Jahren Stellenmehrbedarfe auf der Basis des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in die Stellenplanung
aufzunehmen. Eine Refinanzierung der notwendig werdenden Personalkosten erfolgt zu einem
hohen Anteil über die Kindpauschalen nach KiBiz.
2) Stellenneueinrichtungen zur Digitalisierung und Archivierung
Für den Fachbereich 10 sind im Jahr 2017 insgesamt 6 Stellenneueinrichtungen für die Umstellung zur modernen digitalen Verwaltung vorgesehen. Die vorgenannten Stellen sind mit KW
Vermerken versehen und sollen nach Abschluss der Umstellungsarbeiten wieder eingespart
werden.
3) Umsetzung Rettungsdienst Bedarfsplan
Der Rettungsdienst Bedarfsplan wurde in 2015 mit den Krankenkassen neu verhandelt und einer
Beschlussfassung im Rat zugeführt. Hieraus resultieren entsprechende Stellenmehrbedarfe, die
zum Stellenplan 2017 realisiert werden sollen.