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Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
335 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss 2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.11.2015 Nr. 2103 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 202/Wa Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.02.2016 Betreff Jahresabschluss 2014 Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 wird zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2103 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Jahresabschluss 2014 konnte nicht in der nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet werden. Insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen wie z.B. die Umsetzung von HSK-Maßnahmen sind hier als Grund für die verspätete Vorlage zu nennen. Das Ergebnis des Jahres 2014 hat sich mit -66,9 Mio. Euro um 67,3 Mio. Euro negativer entwickelt als für das Jahr 2014 prognostiziert. Auch im Vergleich zum Abschluss des Vorjahres liegt eine Verschlechterung vor, sie beläuft sich auf 29,7 Mio. Euro. Hintergründe für diese negative Ergebnisentwicklung sind insbesondere Verschlechterungen im Bereich der Gewerbesteuer, HSK-Maßnahmen, die nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten sowie ein weiterhin steigendes Aufwandsniveau im Personal-, Sozial- und Jugendbereich. Des Weiteren wurden außerplanmäßige Abschreibungen im Bereich des Anlagevermögens insbesondere im Zusammenhang mit dem Stadthaus vorgenommen. Eine Kompensation dieser Verschlechterungen war in 2014 nicht möglich. Die Ergebnisrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: Der fortgeschriebene Ansatz des Haushaltsjahres enthält die Planwerte des Haushaltsjahres 2014. Da es für das Haushaltsjahr 2013 keinen Haushalt gab, waren keine Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2014 möglich. Nicht im fortgeschriebenen Ansatz ausgewiesen sind außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen sowie Inanspruchnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß den Regeln zum Budgetvollzug der Stadt Krefeld. Der Jahresfehlbetrag wird erst nach Abschluss der Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Positionen des Eigenkapitals stellen sich zum 31.12.2014 wie folgt dar: Begründung Seite 3 Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage ist zum einen auf die Verrechnung der Jahresfehlbeträge aus den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 zurückzuführen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte am 11.12.2014. Die Verrechnung des im Jahresabschluss 2013 unter Verlustvortrag ausgewiesenen Fehlbetrags aus 2012 von rund 24,9 Mio. Euro wurde im Jahresabschluss 2014 gegen die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte am 29.09.2015. Die hieraus resultierende Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2013 von rund 37,2 Mio. Euro wurde ebenfalls im Jahresabschluss 2014 gegen die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Zum anderen resultieren die Veränderungen aus vorgenommenen Eröffnungsbilanzanpassungen (+69 TEuro) sowie aus ergebnisneutralen Verrechnungen nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW (-29,2 Mio. Euro). Insgesamt ist das Eigenkapital in 2014 um rund 96 Mio. Euro (16 Prozent) gesunken. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) sowie die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) entwickeln sich wie folgt: Erst mit Erreichen des Haushaltsausgleichs wird der dringend benötigte Gestaltungsspielraum wiedererlangt, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozialund Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur ge- Begründung Seite 4 leistet werden können. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. Zum 31.12.2014 liegt dieses wie oben dargestellt bei 506,1 Mio. Euro (Vorjahr: 602,2 Mio. Euro). Weitere Details sind dem Anhang und dem Lagebericht zu entnehmen. Dieser Vorlage liegt die Kurzform des Jahresabschlusses 2014 bei. Diese ist inhaltlich vollständig und berücksichtigt alle die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt betreffenden Vorgänge aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr 2014. Die Langform des Jahresabschlusses inklusive aller Teilrechnungen wird aufgrund seines Umfangs nicht ausgeteilt, sondern den Fraktionen, der Ratsgruppe, den Ratsherren Heitzer, Klein und Preuß sowie dem Fachbereich Rechnungsprüfung kurzfristig zur Verfügung gestellt. Neben der Druckfassung werden die Unterlagen im Ratsportal verfügbar sein. Die Kurzform wird als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.