Daten
Kommune
Krefeld
Größe
22 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zu Vorlage Nr. 3805/17
60. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld vom________________
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV NRW S. 966) und der
§§ 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und des § 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 15. Juni 1990 (Krefelder Amtsblatt Nr.
26 vom 28. Juni 1990, S. 153) in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 20. Oktober 2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 44 vom 30. Oktober 2014, S. 296) hat der Rat der
Stadt Krefeld in seiner Sitzung am _______________
folgende Satzung beschlossen:
Für die Straße Zur Feuerwache von Dießemer-/Oberdießemer Straße bis Neue Ritterstraße ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand zu ermitteln und auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen.
Die Straße besteht aus einer Fahrbahn und teilweise einseitigen Längsparkflächen sowie beidseitigen Gehwegen. Die Grünflächen wurden teilweise mit Baumbepflanzung
angelegt. Die Entwässerung der befestigten Straßenflächen erfolgt durch die an die
öffentlichen Entwässerungsanlagen angeschlossenen Straßeneinläufe (Mischsystem).
Das Regelprofil der Straße beträgt im Mittel 14,20 m und liegt damit innerhalb der beitragsfähigen Breite. Die Beleuchtung erfolgt durch Mastaufsatzleuchten.