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Verwaltungsvorlage (60. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.03.2017 Nr. 3805 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.06.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 06.07.2017 Rat 06.07.2017 Betreff 60. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die 60. Satzung über Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3805 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsanlagen in der Stadt Krefeld vom 15.06.1990 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 20.10.2014 beschließt der Rat als Satzung für jede Erschließungsanlage deren Umfang, deren Teileinrichtungen sowie die Art der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen. Im vorliegenden Fall soll das Abrechnungsgebiet für die Erschließungsanlage Zur Feuerwache von Dießemer-/Oberdießemer Straße bis Neue Ritterstraße beschlossen werden.