Daten
Kommune
Krefeld
Größe
289 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4567 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
15.02.2018
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
06.03.2018
Betreff
Neugestaltung Von-der-Leyen-Platz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt die Planung und setzt die Kosten in Höhe von
615.000,00 EUR fest.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nimmt die Planung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4567 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
nein
P06602030000 - Straßenbau und Instandsetzung
P06002110000 - BgA Parkhäuser - Tiefgaragen
Kostenart:
78520000 - Tiefbauarbeiten
52111000 - Gebäudeunterhaltung
PSP-Element:
7.666116.700.100 - Von-der-Leyen-Platz
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
9.000,00 EUR
Kosten insgesamt
9.000,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
- 9.000,00 EUR
Bemerkungen
Die Herstellungskosten der Platzteilfläche betragen 450.000.- EUR. Die Abdichtungsarbeiten belaufen
sich auf 165.000.-EUR inkl. Planungsleistung. Eine Änderung der Sachkosten nach Herstellung der Platzfläche findet nicht statt, da sich die Platzfläche nicht vergrößert / verändert und zusätzliche Sachkosten
nicht entstehen. Eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch kapitalbedingte Kosten "Aufwendung für
Abschreibung" (AfA) in Höhe von ca. 9.000.- EUR/Jahr (AfA für Straßenbau) wird ab Fertigstellung entstehen.
Begründung
Seite 2
Die Plattierung des Von-der-Leyen-Platzes soll in einem Teilbereich vor dem Rathaus neu gestaltet werden. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 36 m x 36 m, gleich ca. 1.300 qm, die mit Beton- /
Werksteinplatten neu belegt werden soll. Hierbei sind befahrbare stahlarmierte Platten im Format 1,20 m
x 1,20 m in der Farbe "hell" und Pflaster- oder Plattenbeläge für eine Bänderung in einer Streifenbreite
von 80 cm in Kleinpflaster vorgesehen. Die Streifen der Bänderung verlaufen dabei quer vor dem Rathaus-Eingang (halbwegs in Nord-Süd-Richtung). Anfallende Oberflächenniederschläge werden über die,
die neu plattierte Fläche einfassenden und an das Kanalnetz angeschlossenen, vier Schlitzrinnen abgeleitet (siehe Plan Vorlagenanhang).
Vor Realisierung der Neugestaltung des Platzteiles, der aus Kostengründen wie oben angeführt begrenzt
wurde, muss die darunter befindliche Tiefgarage inkl. der Dehnungsfugen abgedichtet werden.
Die Tiefgaragendecke ist aufgrund der langen Nutzungsdauer an vielen Stellen undicht und führt zu Wasseransammlungen innerhalb der Tiefgaragenebenen. Oberhalb der Tiefgaragendecke befindet sich eine
ca. 1,3 m starke Auffüllung und ist vermutlich oberhalb der gesamten Tiefgaragenfläche anzutreffen. Ob
die Undichtigkeiten der Tiefgarage auf schadhafte Bauwerksfugen zurückzuführen sind oder aber andere
Ursachen haben, konnte bisher nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Im Rahmen der vorgesehenen
Oberflächenerneuerung am Von-der- Leyen-Platz ist es daher sinnvoll, zumindest die Auffüllungen unterhalb der zu sanierenden Platzoberfläche bis auf die Betonoberfläche Tiefgarage abzugraben, mögliche
Bauwerksfugen zu ertüchtigen und eine neue, flächige Bauwerksabdichtung aufzubringen. Die Ausführungen und der Umfang der erforderlichen Arbeiten sind von der Oberflächenbeschaffenheit der Betondecke sowie der Anzahl und dem Zustand der bauseitigen Fugen abhängig.
Mit Neuherstellung der o. a. begrenzten Platzfläche durch
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Neuplattierung der Oberfläche mit Bettung
zielgerichtetem Abführen des Niederschlagwassers über Schlitzrinnen in den Kanal
Neuaufbau der Tragschicht / Auffüllung oberhalb der Tiefgaragendecke
und Abdichtung der Tiefgaragendecke im neu zu plattierenden Bereich
wird sichergestellt, dass die Verkehrssicherungspflicht für den oberirdischen Platz als auch die
Tiefgarage für diese Teile gewahrt werden kann.