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Verwaltungsvorlage (Neugestaltung Von-der-Leyen-Platz)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
289 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4567 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 15.02.2018 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 06.03.2018 Betreff Neugestaltung Von-der-Leyen-Platz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschließt die Planung und setzt die Kosten in Höhe von 615.000,00 EUR fest. Die Bezirksvertretung Krefeld-Mitte nimmt die Planung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4567 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: nein P06602030000 - Straßenbau und Instandsetzung P06002110000 - BgA Parkhäuser - Tiefgaragen Kostenart: 78520000 - Tiefbauarbeiten 52111000 - Gebäudeunterhaltung PSP-Element: 7.666116.700.100 - Von-der-Leyen-Platz Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 9.000,00 EUR Kosten insgesamt 9.000,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen - 9.000,00 EUR Bemerkungen Die Herstellungskosten der Platzteilfläche betragen 450.000.- EUR. Die Abdichtungsarbeiten belaufen sich auf 165.000.-EUR inkl. Planungsleistung. Eine Änderung der Sachkosten nach Herstellung der Platzfläche findet nicht statt, da sich die Platzfläche nicht vergrößert / verändert und zusätzliche Sachkosten nicht entstehen. Eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch kapitalbedingte Kosten "Aufwendung für Abschreibung" (AfA) in Höhe von ca. 9.000.- EUR/Jahr (AfA für Straßenbau) wird ab Fertigstellung entstehen. Begründung Seite 2 Die Plattierung des Von-der-Leyen-Platzes soll in einem Teilbereich vor dem Rathaus neu gestaltet werden. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von ca. 36 m x 36 m, gleich ca. 1.300 qm, die mit Beton- / Werksteinplatten neu belegt werden soll. Hierbei sind befahrbare stahlarmierte Platten im Format 1,20 m x 1,20 m in der Farbe "hell" und Pflaster- oder Plattenbeläge für eine Bänderung in einer Streifenbreite von 80 cm in Kleinpflaster vorgesehen. Die Streifen der Bänderung verlaufen dabei quer vor dem Rathaus-Eingang (halbwegs in Nord-Süd-Richtung). Anfallende Oberflächenniederschläge werden über die, die neu plattierte Fläche einfassenden und an das Kanalnetz angeschlossenen, vier Schlitzrinnen abgeleitet (siehe Plan Vorlagenanhang). Vor Realisierung der Neugestaltung des Platzteiles, der aus Kostengründen wie oben angeführt begrenzt wurde, muss die darunter befindliche Tiefgarage inkl. der Dehnungsfugen abgedichtet werden. Die Tiefgaragendecke ist aufgrund der langen Nutzungsdauer an vielen Stellen undicht und führt zu Wasseransammlungen innerhalb der Tiefgaragenebenen. Oberhalb der Tiefgaragendecke befindet sich eine ca. 1,3 m starke Auffüllung und ist vermutlich oberhalb der gesamten Tiefgaragenfläche anzutreffen. Ob die Undichtigkeiten der Tiefgarage auf schadhafte Bauwerksfugen zurückzuführen sind oder aber andere Ursachen haben, konnte bisher nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Im Rahmen der vorgesehenen Oberflächenerneuerung am Von-der- Leyen-Platz ist es daher sinnvoll, zumindest die Auffüllungen unterhalb der zu sanierenden Platzoberfläche bis auf die Betonoberfläche Tiefgarage abzugraben, mögliche Bauwerksfugen zu ertüchtigen und eine neue, flächige Bauwerksabdichtung aufzubringen. Die Ausführungen und der Umfang der erforderlichen Arbeiten sind von der Oberflächenbeschaffenheit der Betondecke sowie der Anzahl und dem Zustand der bauseitigen Fugen abhängig. Mit Neuherstellung der o. a. begrenzten Platzfläche durch • • • • Neuplattierung der Oberfläche mit Bettung zielgerichtetem Abführen des Niederschlagwassers über Schlitzrinnen in den Kanal Neuaufbau der Tragschicht / Auffüllung oberhalb der Tiefgaragendecke und Abdichtung der Tiefgaragendecke im neu zu plattierenden Bereich  wird sichergestellt, dass die Verkehrssicherungspflicht für den oberirdischen Platz als auch die Tiefgarage für diese Teile gewahrt werden kann.