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Verwaltungsvorlage (Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
295 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:54
Verwaltungsvorlage (Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung) Verwaltungsvorlage (Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung) Verwaltungsvorlage (Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung) Verwaltungsvorlage (Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.08.2014 Nr. 218 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 502 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 11.09.2014 Betreff Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung Beschlussentwurf: Den neuen Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 218 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05002020000 53170000 53180000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Sollten durch die Anhebung des Eigenanteils am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung über die Kompensation der Einsparung von 30.000,00 EUR hinaus zusätzliche Erträge erzielt werden, sind diese haushaltneutral und dienen als aufwandsmindernder Ertrag der Aufrechterhaltung des Fahrdienstes. Begründung Seite 2 Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen Am 12.12.2013 hat der Rat der Stadt beschlossen, den Haushaltsansatz für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung um 30.000 EUR zu kürzen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Richtlinien zur Nutzung des Fahrdienstes (Vorlagen Nr. 5620/14 und 5807/14 - siehe Anlagen) wurde in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 18.01.2014 mit der Maßgabe abgelehnt, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien mit den betroffenen Trägern in der Sachverständigengruppe für Behindertenfragen beim Paritätischen erläutert und diskutiert werden. Dieses erfolgte am 12.02.2014 in der ordentlichen Sitzung der Sachverständigengruppe. Konkrete Vorschläge für eine alternative Anpassung der Richtlinien, welche alle Nutzer des Fahrdienstes weniger belasten und gleichzeitig das vorgegebene Einsparungsziel realisiert, wurden nicht gemacht. Die erneut eingebrachte Vorlage wurde vom Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung vom 27.03.2014 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Rat verwiesen. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 08.04.2014 durch Verweisungsbeschluss die Vorlage an den Sozial- und Gesundheitsausschusses verwiesen und sich dafür ausgesprochen, in die Beratung die Aspekte eines möglichen Einsatzes von Stiftungsmitteln und einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung für Taschengeldempfänger mit einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt weiterhin folgende Änderungen der Richtlinien vor: 1. Um die beschlossene Einsparung beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderung zu realisieren, wird unter Abänderung der bisherigen Regelungen ein Eigenanteil von 2 EUR pro Einzelfahrt für Bezieher von Transferleistungen (oder Vergleichsberechnung mit der Einkommensgrenze) eingeführt. Eine Kostenbeteiligung in Form eines moderaten Eigenanteils für Bezieher von Transferleistungen ist zumutbar. Der Warenkorb-Anteil „Verkehr“ im Eckregelsatz beträgt derzeit 24,63 EUR pro Monat. 2. Der Eigenanteil für alle anderen Fahrdienstberechtigten wird von 3 EUR auf 5 EUR je Einzelfahrt angehoben. 3. Die Einzelfahrtbegrenzung von derzeit jährlich 100 Einzelfahrten wird für folgende Nutzer auf 50 Einzelfahrten im Jahr angepasst: • Menschen mit Behinderung, die in Heimen oder anderen trägergestützten alternativen Wohnformen leben (Die Träger verfügen in der Regel über eigene Fahrzeuge, insbesondere für Gruppenaktivitäten) • Schwerbehinderte, die Anspruch auf unentgeltliche (oder mit mtl. Kostenbeteiligung von 6 EUR) bundesweite Beförderung im öffentlichen Nahverkehr haben bzw. von der KFZSteuer befreit sind Mit den oben aufgeführten Änderungen ist unter Zugrundelegung der in den Jahren 2012 und 2013 abgerechneten Einzelfahrten das vom Rat beschlossene Einsparziel zu erreichen. Stiftungsmittel sind bereits mit dem Betrag von rund 30.000 EUR in der Gesamtfinanzierung berücksichtigt. Eine zusätzliche Entnahme aus Mitteln der de-Greiff-Stiftung ist nicht möglich. Da die Personengruppe der Taschengeldempfänger den Fahrdienst intensiv nutzt, wäre die vom Rat angedachte Befreiung der Taschengeldempfänger von der Zuzahlung im Hinblick auf das Einsparziel nicht zielführend. Letztlich ist das Budget von 80.000 EUR für 2014 nur deshalb nicht bereits ausgeschöpft, weil der größte Fahrdienstanbieter aufgrund der unsicheren Finanzlage den Vertrag mit der Stadt Krefeld zum 30.06.2014 gekündigt hat. Um die Angebotslücke zu reduzieren, wurden die übrigen Fahrdienstanbieter mit dem Ziel der Angebotsausweitung kontaktiert. Diese lehnten eine Kapazitätsausweitung vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressour- Begründung Seite 3 cen ab. Daraufhin wurden die Johanniter aus Krefeld angefragt. Diese erklärten sich probeweise bereit, als weiterer Anbieter zu fungieren. Des Weiteren werden derzeit Einzellösungen mit verschiedenen Trägern von Krefelder Einrichtungen der Eingliederungshilfe geprüft, um die Angebotsseite - insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden - zu verbessern.