Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:55
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.04.2015
Nr.
1299 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen
Europas (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit)
Beschlussentwurf:
Der Rat benennt für die drei Ausschüsse folgende Ratsfrauen / Ratsherren:
Für den Deutsch-Französischen Ausschuss:
1. RF / RH____________________ und 2. RF / RH____________________
Für den Deutsch-Polnischen Ausschuss:
1. RF / RH____________________ und 2. RF / RH____________________
Für den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit:
1. RF / RH____________________ und 2. RF / RH____________________
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1299 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die deutsche Sektion des RGRE wird im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 5./6. Oktober
2015 in Ettlingen (LK Karlsruhe) die Mitglieder für die drei Ausschüsse, die ausschließlich mit
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern besetzt sind, neu benennen. Aus den Reihen
der von den Kommunen benannten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden
vom Hauptausschuss des RGRE die Mitglieder für die drei Ausschüsse auf drei Jahre gewählt.
Für die Stadt Krefeld können bis max. 2 Personen pro Ausschuss vorgeschlagen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Sitzverteilung zur Benennung der Krefelder Vorschläge in analoger Anwendung des § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung NW vorzunehmen. Danach entfallen auf
die Ratsfraktionen CDU und SPD jeweils zwei Vorschläge und auf die Ratsfraktionen von Bündnis
90 / Die Grünen und die FDP jeweils 1 Benennungsvorschlag.
Als Anlagen sind das Anschreiben des RGRE sowie die Erläuterungen der drei Ausschüsse angefügt.