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Verwaltungsvorlage (DITIB-Aktivitäten in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
432 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:55
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Inhalt der Datei

- Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2016, Anfragen der UWG-Ratsgruppe vom 06.09.2016 und der Fraktion DIE LINKE vom 14.09.2016 sowie Verwaltungsvorlage - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.09.2016 Nr. 3136 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2016 Betreff DITIB-Aktivitäten in Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2016, Anfragen der UWG-Ratsgruppe vom 06.09.2016 und der Fraktion DIE LINKE vom 14.09.2016 sowie Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3136 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Antrag der CDU-Fraktion für die Ratssitzung am 29.09.2016 vom 15.09.2016 Anfrage der UWG Ratsgruppe für die Ratssitzung am 29.09.2016 vom 06.09.2016 DITIB – Beendigung der Kooperation mit Islam-Verband Folgen für Krefeld und Anfrage der Fraktion DIE LINKE für die Ratssitzung am 29.09.2016 vom 14.09.2016 DITIB und Gülen-Bewegung in Krefeld Zu den angesprochenen Fragen ist zunächst grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass sowohl das Kommunale Integrationszentrum als auch der Fachbereich 51 (Jugend) in unterschiedlicher Weise Kontakt zur türkischen Community haben, ohne dass abschließende bzw. gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und ggf. in welcher Form bei den einzelnen Vereinen/Moscheen/ Migrantenselbstorganisationen Verbindungen zur DITIB-Organisation bestehen. Zu den aufgeworfenen Fragekomplexen im Einzelnen: 1. Hat die Beendigung der Kooperation des Innenministers mit dem Islam-Verband auch Folgen die die Stadt Krefeld betreffen? (UWG) Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Innenministeriums des Landes NRW auf evtl. Funktionen der DITIB im Bereich der Stadt Krefeld? (CDU) Zu diesem Sachverhalt liegen der Verwaltung zurzeit weder aus dem Innenministerium noch aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung Erkenntnisse vor. 2. Gibt es städtische bzw. öffentliche Förderung für Projekte, an denen DITIB-Vereine beteiligt sind, wenn ja in welcher Form und Höhe? (Die Linke) Bekommt die DITIB bzw. DITIB angehörende Glaubensgemeinschaften etc. Gelder für die Unterstützung aus dem Haushalt der Stadt Krefeld? (UWG) Hat auch die Türkische Union Gelder bekommen? (UWG) Wie viele Gelder hat die Türkische Union durch die DITIB bekommen? (UWG) Wie werden die eingeflossenen Fördergelder der Stadt Krefeld über das Kommunale Integrationszentrum von nun an verwaltet? (UWG) Für FB 51: Weder die DITIB noch die angehörenden Glaubensgemeinschaften erhalten Fördermittel aus dem Bereich der Jugendhilfe. Ebenfalls werden der Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V. keine Fördermittel gewährt. Seitens des FB 51 (Jugend) bestehen zu folgenden Organisationen (mehr oder weniger ausgeprägte) Kontakte: ▪ Solidaritätshaus e.V. Krefeld, Bleichpfad 54 (Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, gemäß § 75 SGB VIII) Zugehörig zur DIDF-Föderation Demokratischer Arbeitervereine ▪ Integral Bildungsforum e.V., Oppumer Str. 42, (Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, gemäß § 75 SGB VIII) ▪ Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V., Carl-Wilhelm-Str. 30-32 (Zentraler Ansprechpartner für die Moscheevereine in Krefeld und Kooperationspartner bei Einzelprojekten) ▪ Alevitisches Kulturzentrum Krefeld und Umgebung e.V., Steinstraße 69 (Kooperationspartner bei Einzelprojekten) ▪ Uerdinger Jugendverein für Bildung und Integration e.V., Niederstraße 131 (Kontakt vorhanden, in Verbindung mit einem Betriebserlaubnisverfahren von Seiten des Landesjugendamtes, gemäß § 45 SGB VIII) Begründung Seite 3 Für das Kommunale Integrationszentrum: Das Kommunale Integrationszentrum steht zu den der DITIB angehörigen Moscheen bzw. Migrantenselbstorganisationen gleichermaßen in Kontakt und Austausch wie zu allen anderen in Krefeld ansässigen Vereinen und Moscheegemeinden. Im Jahr 2015 und 2016 hat das Kommunale Integrationszentrum Fördermittel aus dem Ministerium für Integration und Soziales zur Unterstützung der vor Ort ansässigen, in der Flüchtlingshilfe/-unterstützung tätigen Vereinen unterschiedlich hohe Zuwendungen erhalten. 1. Zuwendung: Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe 2. Zuwendung: Zusammenkommen und Verstehen 3. KommAn NRW für 2016 (4. KommAn NRW für 2017 voraussichtlich wie 2016) 18.000 Euro 17.300 Euro 83.542 Euro In der Aufstellung sind Projektträger benannt, die von den Fördergeldern entsprechende Mittel erhalten haben: Projektträger KOMM PAS Krefeld e.V Projekttitel EBRU-Kunst für Erwachsene DITIB Mimar Sinan Moschee Begegnungsraum der DITIB Moscheegemeinde in KrefeldUerdingen Internetportal für Flüchtlinge und Ehrenamtler Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V DITIB Yunus Emre Moschee Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V Einrichtung einer Begegnungsstätte in der Türkisch Islamischen Gemeinde zu Krefeld Stahldorf e.V. I go-you-go-we go (Flüchtlingspatenschaften) Projektmittel aus Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe Zusammenkommen und Verstehen Bewilligt 750,- € Zusammenkommen und Verstehen 2300,- € Zusammenkommen und Verstehen 2000,- € KommAn 2500,- € 2000,- € Die weiteren Fördergelder, die an das Kommunale Integrationszentrum gehen, werden wie bisher weiter verwaltet. Sowohl dem Kommunale Integrationszentrum als auch dem FB 51 ist nicht bekannt, ob, und wenn ja, wie viele Mittel die Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V. von der DITIB erhalten hat. 3. Welche DITIB Vereine gibt es in Krefeld? (Die Linke) Dem Kommunalen Integrationszentrum sind folgende Vereine bzw. Moscheegemeinden in Krefeld bekannt, die der türkischen Union angehören: ▪ Islamische Gemeinschaft Krefeld e. V. (Merkez Moschee) Begründung Seite 4 ▪ IGMG Islamische Gemeinschaft Haci Bayram Veli Camii e. V. ▪ DITIB Türkisch Islamische Gemeinde zu Krefeld-Stahldorf e.V. ▪ DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu 47805 Krefeld e. V. ▪ Türkischer Kulturverein Krefeld e. V. ▪ DITIB Türkisch-Islamischer Verein Mimar Sinan Moschee e. V. ▪ Uerdinger Jugendverein für Bildung und Integration e.V. ▪ KSV Pascha Spor 1978 e. V. ▪ Türkischer Elternverband für Krefeld und Umgebung e. V. ▪ Verein zur Förderung türkischer Kinder e. V. ▪ Ilim ve Irfan Krefeld e. V. ▪ AKDER (Acisu Kulturverein) e.V. ▪ HÜR-Türk Türkisch-deutscher Freundschaftsverein e. V. ▪ Eyüpler Dernegi ▪ Kasrik Dergahi ▪ Müslüman Kadin Dernegi (Quelle: http://www.unionkrefeld.de/) Ob und ggf. inwieweit, über die anhand der Bezeichnung erkennbaren DITIB-Gemeinden, die übrigen Vereine ebenfalls der DITIB angehören, ist der Verwaltung nicht bekannt. 4. Wie viele vom türkischen Staat abgestellte Imame gibt es in Krefelder Moscheen? (Die Linke) Zu diesem Sachverhalt liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Ggf. könnte hierzu der Vorsitzende der Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung e.V. Auskunft erteilen. 5. Sind die DITIB-Vereine in Religions- und Türkischunterricht an städtischen Schulen/Einrichtungen eingebunden, wenn ja in welcher Form? (Die Linke) Die Frage kann nicht im Zusständigkeitsbereich des Schulträgers Stadt Krefeld beantwortet werden und wurde deshalb an die zuständige staatliche Schulaufsicht weitergeleitet. Sollte bis zur Ratssitzung eine Antwort vorliegen, wird diese Information ergänzt. 6. Sind DITIB-VertreterInnen in städtischen Gremien/Betrieben vertreten? Eine systematische und abschließende Erfassung und Auswertung von Mitgliedschaften zur DITIB oder anderen Vereinen/Institutionen wird bei der Stadt Krefeld nicht durchgeführt. 7. Welche Erkenntnisse gibt es über die „Gülen-Bewegung“ in Krefeld? (Die Linke) Der Verwaltung liegen über Internetrecherchen und weitere öffentlich zugängliche Quellen hinaus hierzu keine näheren Erkenntnisse vor.