Daten
Kommune
Krefeld
Größe
517 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:55
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5146 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66- Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung West
16.05.2018
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
17.05.2018
Betreff
Stadtumbau West
Umgestaltung der „Blumenstraße 2. Bauabschnitt (2.BA)“ von Roßstraße bis Frankenring
Beschlussentwurf:
Bezirksvertretung Krefeld - West:
Die Planung zur Umgestaltung der „Blumenstraße 2. BA“ von Roßstraße bis Frankenring wird beschlossen.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung zur Umgestaltung der „Blumenstraße 2. BA“ von Roßstraße bis Frankenring wird zur Kenntnis
genommen und die Kosten zur Herstellung der Straße in Höhe von 966.000 EUR festgesetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5146 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
nein
P06103001100 - Stadtumbau West- Innenstadt
78520000 - Tiefbaumaßnahme
7.661006.700.100 - Stadtumbau West- Innenstadt
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
17.100,00 EUR
Kosten insgesamt
17.100,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
- 17.100,00 EUR
Bemerkungen
Eine Änderung der Sachkosten findet nicht statt, da sich die Größe der Straßenfläche in der Endsumme
nicht verändert.
Eine dauerhafte Haushaltbelastung durch die kapitalbedingten Kosten "Aufwendung für Abschreibung"
(AfA) in Höhe von ca. 17.100,-- EUR/Jahr (AfA Straßenbau = 15.400,-- EUR; AfA Beleuchtung = 1.700,-EUR) wird ab Fertigstellung entstehen.
Begründung
Seite 2
Die geplante Straßenbaumaßnahme Stadtumbau West - Umgestaltung der „Blumenstraße 2.
Bauabschnitt“ ist die Fortsetzung der bereits begonnenen Straßenbaumaßnahme Umgestaltung
der Blumenstraße.
Die Blumenstraße zwischen Westwall und Roßstraße wurde im Zeitraum von Oktober 2009 bis
Mai 2010 neu gestaltet. Anlass hierzu waren die Erneuerungen einiger Ver- und Entsorgungsleitungen für den Bereich Karlsplatz (in Verlängerung der Blumenstraße) und im Abschnitt der Blumenstraße zwischen Karlsplatz und Roßstraße.
Entstanden ist eine Straße, die sich als ein Schmuckstück des Westbezirks präsentiert. Der Stadtumbau in der Blumenstraße war ein voller Erfolg und sollte auf weitere Quartiere in Krefeld
übertragen werden.
Zur Beseitigung des derzeit schlechten Zustandes der Blumenstraße (2. BA) zwischen Roßstraße
bis Frankenring ist der Ausbau der Straße unabdingbar. Ebenso ist die Straßenentwässerung insgesamt zu verbessern. Darüber hinaus ist der vorhandene Oberbau zu gering dimensioniert und
entspricht nicht mehr den inzwischen fortgeschrittenen technischen Erkenntnissen eines Straßenoberbaus. Außerdem ist seitens der SWK die Erneuerung einiger Ver- und Entsorgungsleitungen für diesen Bereich geplant.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, die Blumenstraße (2. BA) zwischen Roßstraße bis Frankenring
analog des bereits fertig gestellten Abschnittes der Blumenstraße auszubauen. Der Vollausbau
dieses Teilbereiches der Blumenstraße ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Verbesserung der
stadtgestalterischen Qualität der Innenstadt.
Der geplante Ausbau wird als Vollausbau durchgeführt. Der Ausbau der Straße erstreckt sich
über eine Länge von ca. 380m. Die vorhandene Straßenbreite zwischen den Häusern beträgt ca.
15m.
Die Neuaufteilung des Querschnittes erfolgt wie folgt:
• Die bituminöse Fahrbahn erhält eine Breite von 4,00 m. Die beidseitigen Pflasterrinnen werden zweisteinig ausgebildet (nutzbare Breite ca. 4,60m).
• Vorgesehen sind beidseitige Parkstreifen in Längsaufstellung aus anthrazitfarbenen Betonpflastersteinen, unterbrochen durch regelmäßige Baumbeete.
• Es werden beidseitig Gehwege in einer Bereite von ca. 2,00m mit Krefelder Platten und Bändern aus Mosaikpflaster entlang der Gebäudefronten angelegt.
Als Leuchtentypen sind SITECO DL 500MAXI (Analog 1. BA) vorgesehen, da sie aus lichttechnischer, wirtschaftlicher und aus gestalterischer Sicht hinsichtlich der Bebauung und der Straßengeometrie die optimale Lösung darstellt.
Das anfallende Niederschlagswasser wird über Straßenabläufe dem vorhandenen neuen Mischwasserkanal zugeführt.
Durch die Anlage beidseitiger Baum- und Parkstreifen wird eine wesentliche Qualitätsverbesserung hinsichtlich der Gestaltung erzielt ohne den großen Parkdruck zu vernachlässigen. Darüber
hinaus sind mehrere Fahrradabstellanlagen und neue Baumpflanzungen vorgesehen. Die Sicherheit des Verkehrs wird durch diese Straßenbaumaßnahme erhöht.
Des Weiteren ergibt sich die Chance, den Straßenbereich barrierefrei zu gestalten.
Die vorhandene Einbahnregelung der Blumenstraße wird im Ausbaubereich beibehalten. Die
Öffnung der Einbahnstraße Blumenstraße für den gegenläufigen Radverkehr mittels Markierung
soll auch weiterhin, aufgrund der Beschlüsse der BV-Mitte und BV-West, beibehalten werden.
Begründung
Seite 3
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße2. BA von Roßstraße bis Frankenring wurden wie folgt ermittelt:
Straßenbau inkl. Verkehrssicherung (Beschilderung, Markierung)
Beleuchtung
Grünarbeiten (inkl. Leitungsverlegungen und Baumschutzmaßnahmen)
Sonstiges (Fahrradständer, Möblierung)
Folgekosten ( Schlussvermessung, Unvorhergesehenes, etc.)
Gesamtsumme
770.000, - - EUR
50.000, - - EUR
110.000, - - EUR
16.000, - - EUR
20.000, - - EUR
966.000, - - EUR
Die Maßnahme wurde zur Förderung im Rahmen des Bund/Länder-Programms „Stadtumbau
West“ angemeldet. Hierzu liegt der Stadt der Zuwendungsbescheid Nr. 04/028/15 vom
01.10.2015 vor. Danach wird die Maßnahme mit Zuwendungen in Höhe von 80 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Haushaltsplan 2018 beinhaltet diese Maßnahme.
Die SWK AG wird sich anteilig an der Schließung der Oberfläche beteiligen.
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahmen kommen Beiträge nach § 8 KAG NRW zur Erhebung.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat die Planung technisch-wirtschaftlich geprüft. Gegen die
Planung bzw. Kostenermittlung wurden keine Bedenken erhoben.
Die Maßnahme ist mit den beteiligten Ämtern, den Stadtwerken Krefeld AG, DPWV und sonstigen Leitungsträgern abgestimmt.
Der Baubeginn ist in Abhängigkeit vorgelagerter Leitungsarbeiten der SWK für das Jahr 2019 vorgesehen.
Begründung
Seite 4
Umgestaltung der Blumenstraße 2. Bauabschnitt