Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:55
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.09.2016
Nr.
3169 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
16.11.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
01.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen in Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität empfiehlt dem Rat, entsprechend der Nummern 1 bis 4 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung empfiehlt dem Rat, entsprechend der
Nummern 1 bis 4 zu beschließen.
1.
2.
3.
4.
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG den Wunsch der Aufweitung der Überführung Voltastraße auf 25 Meter unverbindlich mitzuteilen und die entsprechenden Verhandlungen zu den Kosten und den daraus resultierenden Vorteilsausgleich aufzunehmen. Die notwendigen weiteren Schritte sind erst nach Klärung dieses Sachverhalts einzuleiten.
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG den Verzicht auf die
Unterführung Oberdießemer Straße unverbindlich mitzuteilen und die entsprechenden
Verhandlungen zur Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten durch
die DBAG aufzunehmen. Die notwendigen weiteren Schritte sind erst nach Klärung dieses
Sachverhalts einzuleiten.
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG den Wunsch der Aufweitung der Überführungen Hochfelder Straße und Trift auf 16 Meter unverbindlich mitzuteilen und die entsprechenden Verhandlungen zu den Kosten und den daraus resultierenden Vorteilsausgleich aufzunehmen. Die notwendigen weiteren Schritte sind erst nach Klärung dieses Sachverhalts einzuleiten.
Der Rat der Stadt Krefeld beauftragt die Verwaltung, der DB Netz AG den Wunsch der tieferen Gründung der Überführung Hausbend unverbindlich mitzuteilen und die entsprechenden Verhandlungen zu den Kosten und den daraus resultierendem Vorteilsausgleich aufzunehmen. Die notwendigen weiteren Schritte sind erst nach Klärung dieses Sachverhalts einzuleiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3169 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen in Krefeld
1.
2.
3.
4.
Voltastraße
Dießemer Straße und Zur Feuerwache
Kuhleshütte und Trift
Hausbend
Vorbemerkung
Die DB Netz AG muss in naher Zukunft viele ältere Eisenbahnüberführungen erneuern. Hiervon
sind unmittelbar die oben genannten Bauwerke betroffen. Außerdem sind die Überführungen
Alte Krefelder Straße-West, Gladbacher Straße und Kölner Straße mittelfristig sanierungs- bzw.
erneuerungsbedürftig. Bei den oben genannten Überführungen entsprechen größtenteils die
vorhandenen Breiten nicht den heutigen verkehrlichen Ansprüchen. Deshalb muss die Stadt Krefeld das Verlangen äußern, dass die Bauwerke im Zuge der Erneuerung entsprechend aufgeweitet werden. Dies ist aber aufgrund des geltenden Rechts nur möglich, wenn die Stadt entsprechende Mehrkosten trägt. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) nennt dies nach §12-1 „einseitiges Verlangen“. Im Folgenden werden die einzelnen Konzepte und die voraussichtlichen Kosten
beschrieben.
Aufgrund der Berechnung des Vorteilsausgleichs, bei dem die Restnutzungsdauer des vorhandenen Bauwerks mit berücksichtigt wird, ist jetzt (finanztechnisch gesehen) der günstigste Zeitpunkt eine Aufweitung zu verlangen.
1.
Voltastraße
Etwa 2019 soll die Überführung Voltastraße erneuert werden. In der Vergangenheit gab es verschiedene städtebauliche und verkehrliche Planungen für den Voltaplatz ohne dass es jemals zur
Umsetzung kam (rechtsverbindliche Bebauungspläne 524 und 459). Nichtsdestotrotz ist die Voltastraße Teil des Innenstadtrings und damit leistungsfähig auszubauen. Die heute vorhandene
Fahrbahnbreite von rund 9,00 Metern lässt keine Vierspurigkeit zu. Zurzeit sind nur zwei überbreite Spuren markiert. Die Gesamtbreite der Bogenfachwerkbrücke beträgt rund 16,00 Meter
und die maximale Durchfahrtshöhe 3,90 Meter. Es wird deshalb vorgeschlagen, bei der DB Netz
AG eine Aufweitung einzufordern, die es ermöglicht, 4 Fahrspuren und beidseitig getrennte Gehund Radwege anzulegen. Auf den innenliegenden Fahrspuren sind die Gleise der Rheinbahn im
Mischverkehr vorgesehen. Das Mindestmaß beträgt dann mit Mittelpfeiler – ein ähnliches Konzept wie die Überführung Deutscher Ring – rund 25 Meter. Laut Bebauungsplan 459 wären bis zu
36 Meter möglich. Die neue Durchfahrtshöhe sollte unter Berücksichtigung des Fahrdrahts für
die Stadtbahn 4,50 Meter betragen. Um dies zu erreichen muss die Fahrbahn weiter abgesenkt
werden, inwieweit dies möglich ist, können nur die künftigen Detailplanungen zeigen.
Die Kosten für das Überführungsbauwerk wurden von der DB Netz AG grob auf 11 Mio. Euro
geschätzt. Hinzu kommen noch ca. 9 Mio. Euro für den Straßenausbau, die Rheinbahn-Anlagen
und sonstige Ausstattungen wie Beleuchtung etc. Diese Baukosten in Höhe von rund 20 Mio.
Euro sind durch die Stadt Krefeld zu übernehmen, können aber durch Zuschüsse wegen der verkehrlichen Verbesserung deutlich reduziert werden (momentan mehr als 50 %). Die DB Netz AG
gewährt zudem einen sogenannten Vorteilsausgleich für die erneuerte Überführung von ca. 8
Mio. Euro. Demnach verbleibt bei der Stadt Krefeld ein Eigenanteil von rund 6 Mio. Euro.
2.
Dießemer Straße und Zur Feuerwache
Voraussichtlich 2020 sind diese Überführungen zu erneuern. Die DB Netz AG bittet jedoch die
Stadt, zu prüfen, ob nicht beide Bauwerke zusammengelegt werden können.
Die Unterführung Dießemer Straße ist heute als Bogenbrücke 12,00 Meter breit und die Durchfahrtshöhe beträgt zwischen 3,90 und 4,50 Meter. Neben der ca. 6,50 Meter breiten Fahrbahn
Begründung
Seite 3
sind jeweils getrennte Geh- und Radwege vorhanden, die jedoch zusammen jeweils nur 2,85
Meter breit sind.
Auch die Unterführung Zur Feuerwache hat als Bogenbrücke 12 Meter Breite. Die aktuelle
Durchfahrtshöhe liegt zwischen 3,50 und 4,15 Metern. Seit dem Ausbau im Frühjahr dieses Jahres sind jetzt beidseitig 2,00 Meter breite Gehwege und eine rund 8,00 Meter breite Fahrbahn
mit markierten Schutzstreifen für die Radfahrer vorhanden.
Nachdem die neue Hauptfeuer- und Rettungswache ihren Betrieb aufgenommen hat, hat die
Straße Zur Feuerwache (ehemalige Güterstraße) als sogenannter Not-Ausrückeweg eine neue
Bedeutung bekommen. Für den Fall, dass ein Ausrücken über die Neue Ritterstraße/Ritterstraße
nicht möglich ist, z.B. durch einen Unfall oder eine Baustelle, muss über die Straße Zur Feuerwache gefahren werden. Sollte die Stadt dem Wunsch der DB Netz AG folgen, käme demnach nur
ein Neubau an dieser Stelle in Frage. Verkehrlich gesehen, ist dies nicht die optimale Variante für
den motorisierten Individualverkehr, weil insbesondere die Nord-Südverkehre der Dießemer/Oberdießemer Straße nur noch „Übereck“ fahren könnten; immer auch mit Linksabbiegen verbunden. Andererseits müssten zukünftig die Nutzer der „Promenade“ nur noch eine Fahrbahn
queren. Die vorhandenen Grundstückszufahrten blieben erhalten, aber ohne Wendemöglichkeit
im öffentlichen Straßenraum.
Die Unterführung Zur Feuerwache ist vom Querschnitt ausreichend breit. Der Neubau muss jedoch eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Meter gewährleisten.
Ergänzend wäre denkbar, den Fuß- und Radverkehr auf der Trasse der Oberdießemer-/Dießemer
Straße mit einem angemessen dimensionierten und dauerhaft beleuchteten Tunnel zu führen.
Hier wäre dann ein Bauwerk mit etwa 5,00 Meter Breite, 3,00 Meter Höhe und rund 28,00 Meter Länge erforderlich. Es besteht aber die Gefahr, neue „Angsträume“ zu schaffen. Eine Abwägung möglicher Vor- und Nachteile ist noch erforderlich.
Grobe Kostenschätzungen liegen noch nicht vor. Da die Stadt kein Verlangen zur Aufweitung
stellt, ist die Unterführung Zur Feuerwache kostenneutral. Das Absenken der Fahrbahn zur Erreichung der gewünschten Durchfahrtshöhe liegt alleine im Interesse der Stadt und somit in eigener finanzieller Verantwortung. Gleiches würde dem Grunde nach auch für den Ersatz der Unterführung Oberdießemer Straße gelten. Sollte sich die Stadt Krefeld aber für einen Verzicht auf
diese Unterführung entscheiden, sollte die DB Netz AG die anfallenden Kosten für den notwendigen Umbau der Knoten Neue Ritterstraße/Oberdießemer Straße und Neue Ritterstraße/Zur
Feuerwache für die erforderlichen Linksabbieger und einen möglichen Fuß- und Radtunnel tragen.
3.
Hochfelder Straße (Kuhleshütte) und Trifft
Bereits 2018 soll die Überführung Trift (südlich Hochfelder Straße) und 2019 die Überführung
Hochfelder Straße neu gebaut werden. Bekanntlich ist der Querschnitt bei beiden Bauwerken
insbesondere für Fußgänger (Schulweg Gesamtschule Oppum) völlig unzureichend. Die „Gehwege“ sind unter 1,00 Meter breit und die Fahrbahn rund 6,00 Meter, insgesamt also 8,00 Meter.
Die Durchfahrtshöhe beträgt an beiden Balkenbrücken 4,00 Meter.
Die Planungen zur Krefelder „Promenade“ gehen nunmehr davon aus, dass die Trasse hier den
Bahndamm verlässt und in Richtung Norden zur ehemaligen Hafenbahntrasse schwenkt. Da ein
Queren der vorhandenen Bahngleise ebenerdig nicht gestattet wird (nach EKrG sind neue Bahnübergänge nicht zulässig), ein Unterqueren nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, soll nunmehr die Führung über eine Rampe zwischen Hauptgütergleis und Ausziehgleis zur Straße Trift
erfolgen. Dies setzt auch eine entsprechende Berücksichtigung bei der Neudimensionierung der
beiden Überführungsbauwerke voraus, möglichst in einer geradlinigen Flucht. Als Querschnitt
wird deshalb eine Gesamtbreite von 16,00 Metern vorgeschlagen: jeweils 2,50 Meter breite
Gehwege, 2,00 Meter breite Radfahrstreifen (auf Fahrbahnniveau) und 7,00 Meter Fahrbahn
(wegen der Buslinien 047 und 057). Die Durchfahrtshöhe sollte auch hier 4,50 Meter sein.
Begründung
Seite 4
Eine erste Kostenschätzung wurde für das Bauwerk Kuhleshütte mit rund 4 Mio. Euro angegeben. Hinzu käme ein etwas günstigeres Bauwerk Trift (nur zwei Gleise, bei Verlegung der Weiche
eventuell nur ein Gleis) und der Straßenbau. Die Gesamtbausumme könnte demnach rund 10
Mio. Euro betragen. Nach Abzug von Vorteilsausgleich (4 Mio. Euro) und Förderung (3 Mio. Euro)
verbliebe ein Eigenanteil von 3 Mio. Euro bei der Stadt Krefeld.
4.
Hausbend
Die Durchfahrtsbreite ist heute bereits ausreichend dimensioniert. Eine Aufweitung aus verkehrlicher Sicht wird nicht als erforderlich angesehen.
Aufgrund des Straßenbahnbetriebes beträgt die Durchfahrtshöhe bei der Bogenbrücke nur 3,80
Meter unter dem Fahrdraht. Daher sollte die DB Netz AG veranlasst werden das neue Bauwerk
so zu gründen, dass seitens der Stadt unabhängig davon die Fahrbahn auf ein Durchfahrtsmaß
von 4,50 Meter abgesenkt werden kann. Die Kosten für Straßenbau und Kanalbau werden auf ca.
2,5 Mio. Euro geschätzt; nach Abzug der Förderung wird ein Eigenanteil von ca. 0,9 Mio. Euro bei
der Stadt verbleiben.
Allgemein
Durch die beabsichtigen Erneuerungen der Eisenbahnüberführungen entstehen auf städtischer
Seite Kosten, die zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer kalkulierbar sind. Um aber auf „Augenhöhe“
verhandeln zu können, ist es notwendig zu den jeweiligen Bauwerken Grundsatzbeschlüsse herbeizuführen. Erst wenn die Verhandlungsergebnisse vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, sind weitere Schritte, wie z.B. Haushaltsanmeldungen, Stellen von Förderanträgen,
Straßenausbauplanungen usw. zu veranlassen.