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Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:55
Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018  ) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018  ) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018  ) Verwaltungsvorlage (Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018  )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.03.2017 Nr. 3734 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 04.04.2017 Betreff Festlegung der Eingangsklassen für die Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien der Stadt Krefeld zum Schuljahr 2017/2018 Beschlussentwurf: 1.) Dem Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Bildung von Eingangsklassen der Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2017/2018 wird wie folgt zugestimmt: Gesamtschulen Gesamtschule Kaiserplatz* Robert-Jungk-Gesamtschule* Standort Kerken * Kurt-Tucholsky-Gesamtschule* Gesamtschule Uerdingen* Gesamtschule Oppum* Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule* Freiherr-vom-Stein-Realschule* Realschule Horkesgath* Gymnasien Arndt-Gymnasium* Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark* Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium* Ricarda-Huch-Gymnasium bis zu bis zu 6 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 6 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen bis zu 3 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen * Schule des Gemeinsamen Lernens 2.) Für die Schulen des Gemeinsamen Lernens (*) wird gemäß § 46 (4) SchulG die Zahl der in der Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler/innen für das Schuljahr 2017/2018 auf 27 begrenzt. Über die Verteilung der Schüler/innen in die Klassen innerhalb der festgelegten Kapazität entscheidet die Schulleitung. 3.) Sollte aufgrund von noch ausstehenden Anmeldungen, vermehrter Zuzüge o.ä. die Einrichtung weiterer Klassen notwendig werden, wird die Schulverwaltung ermächtigt, im Benehmen mit der Schulaufsicht und den betroffenen Schulleitungen in Abhängigkeit von vorhandenen Raumkapazitäten weitere Klassen einzurichten oder eine Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3734 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Anmeldeverfahren zu den Eingangsklassen der Gesamtschulen der Stadt Krefeld wurde vom 06.02.2017 bis zum 11.02.2017 durchgeführt. Bei der Schulwahl hatten die Eltern die Möglichkeit, neben einem Erstwunsch auch einen Zweitwunsch anzugeben. Die Anmeldung nach den Erstwünschen erbrachte die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse. Für den Bereich der einzurichtenden Klassen an den Gesamtschulen ist die Abstimmung mit der Schulaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgt. Mit den noch verfügbaren Plätzen an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule und der Gesamtschule Oppum konnten noch Kinder versorgt werden, die an anderen Gesamtschulen nicht aufgenommen werden konnten und einen entsprechenden Zweitwunsch geäußert hatten. Es wird daher vorgeschlagen, den Gesamtschulen gemäß § 46, Abs. 1 SchG folgenden Rahmen vorzugeben und die Zahl der Eingangsklassen wie folgt festzusetzen: Gesamtschule Kaiserplatz Robert-Jungk-Gesamtschule Standort Kerken Kurt-Tucholsky-Gesamtschule Gesamtschule Uerdingen Gesamtschule Oppum 6 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen bis zu 6 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen 5 Eingangsklassen Die Gesamtschulen haben die notwendigen Abweisungen so frühzeitig ausgesprochen, dass die Erziehungsberechtigten die Gelegenheit hatten, die spätere Anmeldemöglichkeit an den anderen weiterführenden Schulen vom 01.03.2017 bis zum 04.03.2017 wahrzunehmen. Aufgrund der noch freien Plätze konnte auch die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule zu diesem späteren Anmeldeverfahren Anmeldungen entgegennehmen. Da davon auszugehen ist, dass diese Schule auch für Schüler/innen nachgefragt wird, deren Eltern eine Anmeldung im letzten Anmeldedurchgang versäumt haben, wird vorgeschlagen, eine Aufnahme im Rahmen der bestehenden Kapazität von bis zu 6 Eingangsklassen vorzusehen. Die Anmeldungen zu den Städt. Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2017/2018 erfolgten in der Zeit vom 01.03.2017 bis 04.03.3017 (Ergebnisse siehe Anlage 1). Hinsichtlich der Klassenbildung für das Fichte-Gymnasium wird auf die Vorlage " Schulorganisatorische Konsequenzen aus der Entwicklung der Anmeldezahlen für die Innenstadtgymnasien" verwiesen. In Abhängigkeit von der Beschlussfassung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Vorgehensweise, sollte aus Sicht der Verwaltung die Zahl der Eingangsklassen gemäß § 46, Abs. 1 SchulG wie folgt vorgeschlagen werden: Realschulen Albert-Schweitzer-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule Realschule Horkesgath bis zu 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen Gymnasien Arndt-Gymnasium Fichte-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath bis zu 3 Eingangsklassen 2 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen 4 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen Begründung Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium Seite 3 5 Eingangsklassen 3 Eingangsklassen Sofern nicht alle Anmeldungen bei der gewünschten Schule berücksichtigt werden können, und die Schüler/innen deshalb einer anderen Schule der gewünschten Schulform oder einer anderen Schule der Sekundarstufe I zugewiesen werden müssen, kommen nach § 1 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek I ein oder mehrere der folgenden Kriterien in Betracht: - Geschwisterkinder - Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern - Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache - In Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit - Schulwege - Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule - Losverfahren Dies wird wahrscheinlich für die Freiherr-vom-Stein-Realschule und das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium der Fall sein. Um auf aktuelle Entwicklungen flexibel reagieren zu können ist es notwendig, die Schulverwaltung zu ermächtigen, im Benehmen mit der betreffenden Schulleitung und der Schulaufsicht in begründeten Ausnahmefällen: a) die Überschreitung des Klassenfrequenzrichtwertes zuzulassen b) die Einrichtung weiterer Eingangsklassen an den Schulen zu genehmigen, an denen durch die Zahl der Anmeldungen unter Zugrundelegung des des Klassenfrequenzrichtwertes eine Mehrklassenbildung erreicht wird, sofern dies die Raumsituation der Schule zulässt.