Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:56
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.02.2015
Nr.
1118 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Bezirksvertretung Fischeln
13.08.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 652 (Baugebiet Fischeln-Südwest);
Beschluss zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung und der Haupt- und Beschwerdeausschuss
empfehlen dem Rat der Stadt, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein städtebauliches Konzept für das Wohnbaugebiet Fischeln-Südwest mit unterschiedlichen Angebotstypen für die Bebauung und einer Stufenkonzeption zur Realisierung von Teil-Bebauungsplangebieten einschließlich ihrer jeweiligen
Erschließung zu erstellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ebenfalls unverzüglich die planungsrechtlich erforderlichen
Schritte für die Südwestumgehung Fischeln durchzuführen, die tiefbautechnische Planung vorzunehmen und einen Förderantrag zu stellen.
3. Das Baugebiet Fischeln-Südwest und die Südwestumgehung Fischeln sind Zug um Zug in Teilschritten entsprechend der Stufenkonzeption aus dem städtebaulichen Konzept zu entwickeln.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1118 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Sachstand des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 652
Der Rat der Stadt hat am 22.11.2001 das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 652
eingeleitet mit dem Ziel, Planrecht für eine Wohnbebauung, eine Bezirkssportanlage, eine
Grundschule, einen Kindergarten sowie für Verkehrs- und Grünflächen zu schaffen. Am
11.12.2001 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt.
Dabei wurde der Öffentlichkeit auch der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 660 sowie die entsprechende 201. (neu) Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fischeln-Südwest zwischen
Kölner Straße und Anrather Straße (Umgehung Fischeln-Südwest) vorgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 660 ist seit dem 23.06.2006 rechtskräftig.
Für die Umsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist zur Grundstücksneuordnung eine Bodenordnung notwendig. Der Rat hat gem. § 46 BauGB eine Umlegungsanordnung
beschlossen, worauf vom Umlegungsausschuss am 23.09.2003 die Einleitung des Umlegungsverfahrens Nr. 87 „Fischeln Süd-West“ beschlossen wurde. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 652 sowie den westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr.
660 (bis östlich Willicher Straße). Im Rahmen des Verfahrens ist die Stadt bereits über freiwillige
Vorwegregelungen nach § 76 BauGB in das Eigentum einzelner Flächen im Bereich der „Umgehungsstraße“ gelangt.
Nach der 1. Lesung des Bebauungsplanes Nr. 652 im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 30.08.2006 wurde mit einer überarbeiteten Plankonzeption am 06.03.2007 eine zweite
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt: Diese städtebauliche Konzeption sah ca. 450
Wohneinheiten in freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbau mit maximal zwei Vollgeschossen vor. Außerdem waren eine Bezirkssportanlage, eine Grundschule, ein Kindergarten sowie Verkehrs- und Grünflächen Bestandteil der
Konzeption. Das städtebauliche Konzept ist auf die geplante Südwestumgehung Fischeln abgestimmt worden. Die Gesamtfläche des Bebauungsplanes umfasst 327.000 qm.
Seitens der Bürgerschaft wurde insbesondere die Verkehrserschließung thematisiert:
• Die Südwestumgehung (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 660) solle vor der Wohnbebauung
im Bereich Fischeln-Südwest gebaut werden.
• Das Baugebiet solle keine verkehrliche Anbindung an den Hanninxweg erhalten.
• Eine Verbesserung des ÖPNV im Fischelner Südwesten sei notwendig, aber ohne Busschleusen.
Die vorgestellte städtebauliche Konzeption ist inzwischen dahingehend überholt, dass die Bezirkssportanlage und die Schule nicht mehr benötigt werden. Die Südschule deckt den Grundschulbedarf im Fischelner Süden / Südwesten. Entsprechend sind im neuen Flächennutzungsplan
anstelle der Gemeinbedarfsflächen Wohnbauflächen dargestellt.
Eine neue städtebauliche Konzeption für den Bebauungsplan Nr. 652 liegt noch nicht vor. Seit
2008 „ruht“ das Verfahren. Die Fischelner Bezirksvertretung hat als Voraussetzung für die Realisierung der Wohnbebauung Fischeln-Südwest“ den vorherigen „Bau der Südwestumgehung
formuliert.
Bewertung des Plangebietes und der Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung
Gemäß den Zielen des neuen Flächennutzungsplanes soll Krefeld zukünftig etwas mehr als
230.000 Einwohner halten, um auch weiterhin die Funktion als Oberzentrum am Rhein wahr-
Begründung
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nehmen zu können. Nur durch eine stabile Einwohnerzahl wird es möglich sein, die für ein Oberzentrum notwendige Kaufkraft zu generieren und oberzentrale Einrichtungen wie Gesundheitsund Bildungseinrichtungen, Museen oder Theater bereitstellen zu können. Nach der Ermittlung
des im Innenbereich realisierbaren Potenzials an Wohneinheiten kann das Einwohnerziel
„230.000+“ nicht ohne die Nutzung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen neuen Baugebiete erreicht werden.
Hinsichtlich der Wohnbauflächenentwicklung ist sowohl die Lage innerhalb Krefelds als auch
insbesondere die Lage zum prosperierenden Stadtraum Düsseldorf von entscheidender Bedeutung. Die dort feststellbaren Suburbanisierungstendenzen erzeugen einen regionalen Bedarf an
Wohnbauflächen, von dem Krefeld auch aus Sicht der Regionalplanungsbehörde profitieren
kann. Dieser im Ballungsrandbereich bestehende und durch ein zu erwartendes weiteres Wachstum Düsseldorfs zukünftig noch zunehmende regionale Bedarf an Wohnbauflächen soll vorzugsweise in den noch nicht genutzten Allgemeinen Siedlungsbereichen des Regionalplanes gedeckt
werden. Dem Stadtteil Fischeln, dessen Zentrum funktional ebenso gestärkt werden soll wie die
Stadtteilzentren Hüls und Uerdingen, kommt dabei im Hinblick auf die erwarteten „Überschwappeffekte“ aus Düsseldorf aufgrund seiner Nähe und der guten verkehrlichen Anbindung
zu Düsseldorf eine besondere Bedeutung zu.
Der Bereich Fischeln-Südwest ist für eine Wohnbebauung aufgrund der Nähe zum prosperierenden Stadtraum Düsseldorf besonders gut geeignet. Dieses Baugebiet hat für den motorisierten
Individualverkehr eine kurze Anbindung an die A 44 Richtung Düsseldorf über die Anschlussstellen Osterath und Krefeld-Fichtenhain. Zudem liegt auch die U 76 Krefeld Hbf / Düsseldorf Hbf in
gut erreichbarer Nähe. Mit dieser günstigen Verkehrsverbindung zur Landeshauptstadt kann
attraktiver Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten geschaffen werden in einer Lage, von
der aus das Zentrum Fischeln fußläufig gut erreicht werden kann. Mit einer Ausweisung des Baugebietes Fischeln-Südwest wird die Siedlungsfläche Fischeln in westlicher Richtung erweitert und
sinnvoll abgerundet. In der Begründung des Flächennutzungsplanes (Kapitel IV.1.4) ist die Bewertung potentieller Wohnbauflächen anhand von neun Bewertungskriterien dokumentiert.
Beim Ranking der potentiellen Flächen schneidet Fischeln-Südwest gut ab (Einstufung B im
Spektrum von A bis E).
Der Regionalrat Düsseldorf hat im September 2014 den Entwurf für den neuen Regionalplan zur
Beteiligung beschlossen. Der Ausweisung von allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) liegt u.a.
eine Kern-Dichte-Analyse auf Basis von Infrastrukturclustern (vgl. Begründung zum Regionalplanentwurf S. 151) zugrunde. Darüber hinaus hat die Regionalplanungsbehörde entsprechend der
Leitlinie 1.2.5 des Regionalrates in Zusammenarbeit mit den Kommunen „In und Um Düsseldorf“,
die von Düsseldorf aus in maximal 30 Fahrminuten (per PKW und ÖPNV) zu erreichen sind, ein
Flächenranking entwickelt. Insgesamt wurden 85 Flächen aus 23 Gemeinden nach dem Kriterienkatalog für das Flächenranking bewertet. Hierfür hat die Regionalplanungsbehörde in der
Stadt Düsseldorf ein Bedarfsüberhang von rd. 12.000 Wohneinheiten ermittelt, wovon der Stadt
Krefeld 2.100 Wohneinheiten zusätzlich zum endogenen Bedarf zugeordnet werden können. Die
drei Krefelder Flächen (Fischeln-Ost: Rang 13, Fischeln-Friedhof: Rang 20, Fischeln-Südwest:
Rang 23) wurden beim Flächenranking positiv berücksichtigt (bis Rang 30). Insofern ist der
Standort Fischeln-Südwest auch im regionalen Kontext für die Siedlungsentwicklung als sehr gut
geeignet bewertet worden.
Die regionale Bedarfslage nach Wohnraum wurde für den Zeithorizont der nächsten 15 bis 20
Jahre ermittelt, besteht allerdings bereits heute. Der Zuzug von außerhalb Krefelds kann daher
Begründung
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bereits jetzt zur Stärkung der Infrastruktur in Krefeld und Fischeln (z.B. Einzelhandel, soziale Einrichtungen, ÖPNV) beitragen.
Auch nach den Kriterien für die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der
Stadt Krefeld ist der Bebauungsplan 652 hoch bewertet und wird daher auf Rang 8 geführt.
Für die Südwestumgehung zwischen Kölner Straße und Anrather Straße besteht bereits Planrecht. Zur Verwirklichung dieser Umgehungsstraße einschließlich Grunderwerb, Planung und
Artenschutzmaßnahmen werden ca. 20 Mio. EUR (Kostenschätzung) benötigt. Diese Summe
kann angesichts der Art der Maßnahme sowie der Haushaltslage der Stadt Krefeld nicht allein
von der Stadt aufgebracht werden. Da es sich nicht um eine Straße zur unmittelbaren Erschließung, sondern um eine Umgehungsstraße zur Entlastung des Fischelner Ortszentrums handelt,
ist eine Förderung der Baumaßnahme gemäß dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG, früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, vorbehaltlich seiner Fortführung durch Bund und Länder
nach 2019) grundsätzlich möglich, wobei bei der Stadt ein Eigenanteil verbleibt. Unter Berücksichtigung der Zeitabläufe für die noch erforderlichen Planungsschritte sowie die zu stellenden
Förderanträge einerseits und der Haushaltslage andererseits kann der priorisiert betriebene Bau
der Umgehungsstraße realistischer Weise frühestens in 2018 beginnen.
Darüber hinaus werden zur Fortführung des Umlegungsverfahren Nr. 87 „Fischeln Süd-West“
Finanzmittel für die Bereitstellung von Ersatzland für die Südwestumgehung bzw. alternativ für
freihändige Grundstücksankäufe bisheriger landwirtschaftlicher Flächen im Trassenverlauf erforderlich sein.
Vor dem Hintergrund dieser Abhängigkeiten der Stadt Krefeld ist eine vollständig vorlaufende
Realisierung der Umgehungsstraße vor dem Beginn der Entwicklung des Stadtteils Fischeln und
der Stadt Krefeld hinsichtlich der bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung und der bedarfsgerechten Verkehrsplanung für die nächsten Jahre nicht umsetzbar.
Weiteres Vorgehen
Mit der Realisierung des im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche enthaltenen Baugebietes
Fischeln-Südwest können einerseits die o.g. positiven Einwohnereffekte für Fischeln und die Gesamtstadt Krefeld erreicht werden. Da zudem ein Großteil der potenziellen Wohnbauflächen im
Eigentum der Wohnstätte Krefeld AG sowie der Stadt Krefeld liegen, können zudem nicht unerhebliche Erträge im Zuge der Realisierung erwirtschaftet werden. Damit stellt die Entwicklung
dieser Maßnahme auch einen wesentlichen Beitrag für den Haushaltsausgleich dar. Auf die HSKMaßnahme "A 11 - Erschließung Fischeln-Südwest" wird hier verwiesen.
Zur Gesamtentwicklung wird folgender Ablauf vorgeschlagen:
1. Als Grundlage wird in 2015 eine städtebauliche Konzeption für das Gesamtgebiet FischelnSüdwest mit unterschiedlichen Angebotstypen für die Bebauung und einer Stufenkonzeption zur
Realisierung von Teil-Bebauungsplangebieten einschließlich ihrer jeweiligen Erschließung erstellt/ beauftragt. Ggf. wird dies in Form eines Wettbewerbes erfolgen. Parallel hierzu werden
alle noch erforderlichen planerischen/ planungsrechtlichen Schritte zur Vorbereitung der Umgehungsstraße in Angriff genommen, um möglichst frühzeitig den Förderantrag für die Südwestumgehung Fischeln stellen zu können.
2. Erste Teil-Bebauungspläne werden als Satzung beschlossen.
Begründung
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3. Das Umlegungsverfahren wird auf der Grundlage der städtebaulichen Konzeption weiter betrieben, um zu bebauungsfähigen Grundstücken und in das Eigentum der erforderlichen Erschließungs- und Grünflächen zu gelangen.
4. Eine Erschließung über die Willicher Straße bzw. die Anrather Straße/Krützboomweg wird
realisiert, und die Baugrundstücke können vermarktet werden.
5. Nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheides wird die Umgehungsstraße ausgeschrieben und
beginnend mit dem Teilstück zwischen Kölner Straße und Willicher Straße einschließlich der
Entwässerungseinrichtung gebaut. Zur Bereitstellung des Eigenanteils werden entsprechende
Haushaltsmittel bereitgestellt. Zielsetzung ist hierbei, dass die Umgehungsstraße in diesem ersten Bauabschnitt in Nutzung gehen kann, wenn max. ein Drittel des Gesamtareals vermarktet
sein wird.
6. Nach Fertigstellung des Teilstücks der Umgehungsstraße erfolgen Satzungsbeschlüsse für weitere Teil-Bebauungsplangebiete, in denen nach erfolgter Bodenordnung und Realisierung der
hierfür erforderlichen Erschließung die Vermarktung der Grundstücke betrieben werden kann.
Parallel hierzu wird das Reststück der Südwestumgehung zwischen Willicher Straße und Anrather Straße gebaut.
Die Festlegung der Vorgehensweise durch den Rat der Stadt ist auch grundlegende Voraussetzung für die Wohnstätte Krefeld AG, in die Entwicklung der seit vielen Jahren brachliegenden
Wohnbaupotenziale einsteigen zu können.