Daten
Kommune
Krefeld
Größe
684 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 2127/15
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße und
Vogelsangstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße –
Plangebiet
Das ca. 6,2 ha große Plangebiet befindet sich am westlichen Stadtwaldrand, ca. 2 km von der
Krefelder Innenstadt entfernt. Das Wohnviertel ist geprägt durch eine villenartige Bebauung mit
starker Durchgrünung. Vorherrschend ist eine großzügige Einfamilienhausstruktur, mit Ausnahme der Eckbebauung Husarenallee, Moerser Straße sowie einzelne Mehrfamilienhäuser entlang
der Moerser Straße.
Architekturhistorisch von besonderer Bedeutung ist das dem Plangebiet gegenüberliegende,
denkmalgeschützte Wärterhaus am Eingang des Stadtwaldes, auf der Ecke Deußstraße, Hüttenallee.
Anlass und Ziele der Planung
Begründung zur Vorlage 2127/15
Seite 2
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses an der Husarenallee. Bei Beurteilung von Vorhaben nach den Vorschriften
zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) können aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Größen der bisher überbauten Flächen im Plangebiet bodenrechtliche Spannungen entstehen bzw. verschärft werden. Zukünftig könnten sich erhebliche baustrukturelle Veränderungen
ergeben, die dem Charakter der Villenbebauung widersprechen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Entwicklung so zu steuern, dass die derzeitige
Baustruktur im Bereich der Deußstraße, Husarenallee und Vogelsangstraße, die durch eine offene, großzügige Einfamilienhausbebauung geprägt ist, erhalten wird. Dabei soll aber ggf. auch im
Zuge der Erstellung einer Gesamtkonzeption geprüft werden, inwieweit eine behutsame Nachverdichtung möglich sein könnte.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans als Wohnbauflächen dar. Die Husarenallee ist als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Die Moerser Straße als verkehrswichtige Straße.
Die geplante Nutzung entspricht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und
damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB.
Innerhalb des Planungsgebietes bestehen keine rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen
Bebauungspläne.
Das Plangebiet ist Gegenstand mehrerer Fachplanungen:
•
•
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld (1992). Die Grenze des Geltungsbereichs des Landschaftsplanes verläuft entlang der
Deußstraße. Der Stadtwald, östlich der Deußstraße ist als Landschaftsschutzgebiet dargestellt.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III B im Einzugsgebiet des Wasserwerks 4 - Uerdingen - der Stadtwerke Krefeld AG -. Die Planung und Ausführung soll so
angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden. (nachrichtliche Übernahme in den B-Plan)
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 521/14). Da mit dem Einleitenden Beschluss
zum Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße – ein
neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die
Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 2 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor,
den Bebauungsplan Nr. 805 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
der Stadt Krefeld auf Rang 49 zu platzieren und die bisher auf Rang 49 und nachfolgend gesetz-
Begründung zur Vorlage 2127/15
Seite 3
ten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu versetzen. Die weitere
Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 805 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §
13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 805 beigefügt.
Begründung zur Vorlage 2127/15
Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 805
– Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße Vogelsangstraße –
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Seite 4