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Archiv (Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:56
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.11.2015 Nr. 2127 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird - im Süden durch die Husarenallee, - im Westen durch die Moerser Straße, - im Norden durch die Vogelsangstraße und - im Osten durch die Deußstraße ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – 2. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – neu auf Rang 49 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2127 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2