Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:56
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.11.2015
Nr.
2127 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee, Moerser Straße, Vogelsangstraße Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird
- im Süden durch die Husarenallee,
- im Westen durch die Moerser Straße,
- im Norden durch die Vogelsangstraße und
- im Osten durch die Deußstraße
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße –
2. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 805 – Deußstraße, Husarenallee,Moerser Straße, Vogelsangstraße – neu auf
Rang 49 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2127 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2