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Verwaltungsvorlage (Umbau der Straßenbahnhaltestellen für den Einsatz von Niederflurstraßenbahnen in Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
531 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:56

Inhalt der Datei

2. Bauabschnitt TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.08.2015 Nr. 1666 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Betreff Umbau der Straßenbahnhaltestellen für den Einsatz von Niederflurstraßenbahnen in Krefeld 2. Bauabschnitt Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der SWK MOBIL zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen, nachfolgend mit A Punkt 1 bis 5 und B Punkt 6 bis 8 durchnummeriert, A Punkt 1. 2. 3. 4. 5. HS-Nr. neu Haltestellenname Krefeld- 11 12 13 14 15 Schicks Kapuzinerkloster Inrath Siedlung Bockum Friedhof Grotenburg / Zoo West Nord Nord Ost Ost HS-Nr. neu Haltestellenname Krefeld- 16 17 18 Stadtpark Fischeln Fischeln Rathaus Eichhornstraße Fischeln Fischeln Fischeln B Punkt 6. 7. 8. für den Einsatz der neuen Niederflurstraßenbahnen zustimmend zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1666 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Einleitung Im Zusammenhang mit der Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahnen für die SWK MOBIL und deren sinnvollen und behindertengerechten Einsatz im Streckennetz in Krefeld wurde im Jahre 2009 der Bestand der Bahnhaltestellen überprüft. Die vorhandenen Haltestellen weisen, soweit nicht bereits im 1. Bauabschnitt umgebaut, gemäß dem heutigen Stand des Regelwerkes und den Anforderungen nach barrierefreiem Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln erhebliche Mängel auf und sollen in mehreren Bauabschnitten umgebaut werden. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert. § 8 Abs. 3 Satz 3 des PBefG fordert die Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022. Im Streckennetz der SWK MOBIL bestehen 164 Haltestellen. Die Haltestellen sind mehrheitlich mit Bahnsteigen ausgestattet. Davon wurden im 1. Bauabschnitt 16 Haltestellen (31 Bahnsteige) bereits umgebaut. Die weitaus überwiegende Anzahl der Bahnhaltestellen ist mit Bushaltestellen verknüpft und gewährleistet so Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten. Die hier vorliegende Planung des 2. Bauabschnittes beinhaltet den Umbau von 8 Haltestellen (15 Bahnsteige). Die Priorisierung der Haltestellen erfolgte nach der Verteilung im Stadtgebiet und der Fahrgastfrequenz. Die Einstiegshöhen der Bahnhaltestellen betragen bei den Haltestellen mit Bahnsteigen derzeit zwischen 0 cm und 12 cm. Der Einstieg bei straßenbündigen Haltestellen erfolgt vom Fahrbahnniveau über Stufen. Auch die nutzbare Breite der Haltstellen liegt bei vielen Haltestellen mit Bahnsteigen deutlich unter dem in der RAST 06 als Mindestmaß genannten 2,50 m. Für den sinnvollen Einsatz der Niederflurtechnik ist es notwendig die Bahnsteighöhen auf 25 cm über Schienenoberkante anzuheben und das Spaltmaß zwischen der Bahnsteig- und Einstiegskante im Türbereich auf ca. 6 cm zu reduzieren. Die zum Teil deutlich zu geringen Breiten der Haltestellen werden den Bedürfnissen der in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste und dem gestiegenen Fahrgastaufkommen nicht mehr gerecht. Zur Verbreiterung sind umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich. Für den 2. Bauabschnitt hat die SWK MOBIL bereits einen entsprechenden Finanzierungsantrag gestellt. Bis zur Realisierung des gesamten Vorhabens werden noch weitere Bauabschnitte folgen. Zur Konkretisierung des zweiten Teiles des Gesamtvorhabens über die Ertüchtigung der Haltestellen mit Bahnsteigen wurden auf der Basis einer detaillierten Analyse des baulichen und funktionalen Bestandes, einschließlich des jeweiligen straßenräumlichen Umfeldes, die entsprechenden Handlungsansätze entwickelt. Diese wurden in Form von Kategorisierungen der festgestellten Defizite und der daraus abgeleiteten Entwicklung von Regelplänen erarbeitet und so für eine große Anzahl der Haltestellen bauliche Lösungen vorgeschlagen. Diese Lösungen für den 2. Bauabschnitt wurden zwischen der SWK MOBIL und der Stadt Krefeld abgestimmt und liegen dem Förderantrag zugrunde. Alle Entwurfsplanungen beinhalten das derzeit mit dem Behindertenbeirat abgestimmte und aktuell in Krefeld verwendete Muster der taktilen Führung. Die Ausführungsplanungen für die takti- Begründung Seite 3 len Führungen auf den neuen Haltestellen werden auf den derzeit bei der Stadt Krefeld in Abstimmung befindlichen Grundsatzregelungen für taktile Führungen erfolgen. Planungen für den 2. Bauabschnitt mit Realisierungsziel 2016-2017 Regelfall A - Mittelhaltestelle Ein regelmäßig auftretender Defizitfall besteht in der Kombination von Minimalelementen in der Querschnittsgestaltung einer Hauptverkehrsstraße mit integrierten Haltestellen. Dabei sind die bestehenden Haltestellen zwischen Gleis und anliegenden Fahrbahnen i.d.R. nur 2,00 m oder weniger breit. Als Lösung wurde hier im Regelfall A die Zusammenfassung der beiden Seitenbahnsteige zu einem mindestens 3,60 m breiten Mittelbahnsteig zwischen den Gleisen erarbeitet. Dabei werden die Gleise jeweils einseitig oder beidseitig nach außen, das heißt seitlich anliegend zur Fahrbahn verschwenkt. Die neue Haltestelle in Mittellage ist auf die neuen Bahnen mit Linksausstieg ausgelegt und hat eine Regellänge von 32 m und eine 4,00 m lange Zugangsrampe, um den Höhenunterschied vom Gleisniveau zur Haltestellenhöhe +25 cm über Gleis zu überbrücken. Daran schließt sich ein mindestens 4,00 m breiter Querungsbereich an. Damit ergibt sich eine Gesamtregellänge des Haltestellenbereiches von mindestens 40 m. Beidseitig anschließend erstreckt sich der jeweilige Gleisverziehungsbereich. Die Gesamteingriffslänge in den Gleisbereich beträgt je nach Anlage der Gleisverziehungen ca. 115-175 m. Die Flächen zwischen den Gleisen in den Verziehungsbereichen werden mit Gleisbettschotter befestigt. Der Regelfall A gestaltet sich im Querschnitt wie folgt: Abstand der Gleisachsen Abstand Gleisachse bis Fahrbahn 6,03 m 1,535 m Abstand Gleisachse bis Bahnsteigkante 1,215 m Gesamtbreite 9,10 m Querschnitt der Haltestelle im Detail: Abdeckstein des Gleisbords GBL 550 - Breite: 0,60 m Taktile Führung, Rippenplatte – Breite: 0,30 m Mittelbereich – Breite: 1,80 m Taktile Führung, Rippenplatte – Breite: 0,30 m Abdeckstein des Gleisbords GBL 550 – Breite: 0,60 m Gesamtbreite: 3,60 m Begründung Seite 4 Im Mittelbereich der Haltestelle werden die Möblierungselemente achsialsymetrisch angeordnet. Diese bestehen aus einer 4,00 m langen und 2,50 m breiten Überdachung mit mindestens 2x3 Sitzen und Windschutz, dem Haltestellenschild, mindestens einem Abfallbehälter und 5 Mastaufsatzleuchten. Am Anfang und Ende der Haltestelle sind die taktilen Führungen mit jeweils 90 cm breiten Querriegeln (Noppenplatten) verbunden. Die Führung auf der Rampe ist mittig, 30 cm breit, durch eine Reihe Rippenplatten, angeordnet und führt mit Richtungsänderungsfeldern (Rippenplatten) zur Querung. Der Zugang zur Haltestelle besteht aus zwei signalisierten Querungen über eine oder zwei Fahrspuren und über die Gleistrasse. Die taktilen Elemente des Zuganges zur Haltestelle werden gemäß dem aktuellen Standard, als Doppelquerung mit Rippenplatten und Rollbord bzw. Rippenplatten und Tastbord, ausgebildet. Bei einer Doppelquerung sind die Lichtsignalmasten ins Kontrastfeld zwischen Sperr- und Richtungsfeld neu zu platzieren. Regelfall B – Bahnhaltestelle in Seitenlage Da die bestehenden Haltestellen im Stadtgebiet Krefeld in der Regel Breiten von max. 2,00 m aufweisen, besteht ein weiterer Regelfall in der Verbreiterung der Haltestellen in Seitenlage auf 3,00 m, bei Anhebung der Einstiegshöhe auf 25 cm und Ausbau auf eine Regellänge von 32 m. Dabei bleibt das jeweilige Gleis in Lage und Höhe erhalten, d.h. die Haltestellen beziehen sich in der jeweiligen Örtlichkeit auf die vorhandene Gleislage. Eine 4,00 m lange Zugangsrampe überbrückt den Höhenunterschied vom Gleisniveau zur Haltestellenhöhe +25 cm über Gleisniveau. Daran schließt sich ein 4,00 m breiter Querungsbereich an. Damit ergibt sich eine Gesamtlänge des Haltestellenbereiches von 40 m. Im Querschnitt gestaltet sich der Regelplan B wie folgt: Abstand der Gleisachsen unverändert (Bestand bleibt bestehen) Abstand Gleisachse bis Bahnsteigkante 1,215 m Bruttobreite der Haltestelle 3,00 m Querschnitt der Haltestelle im Detail: Abdeckstein des Gleisbord GBL 550 – Breite: 0,60 m Taktile Führung, Rippenplatte – Breite: 0,30 m Aufenthaltsbereich – Breite: 1,75 m rückwärtige Sicherung (Glaswand) 0,05 m Lichtraumprofil zur Fahrbahn 0,30 m Gesamtbreite 3,00 m Begründung Seite 5 Anliegend zur rückwärtigen Sicherung der Haltestelle werden die Möblierungselemente angeordnet. Diese bestehen aus einer 4,00 m langen und 2,20 m breiten Überdachung mit 3 Sitzen und seitlichem Windschutz, dem Haltestellenschild, mindestens einem Abfallbehälter und 5 Mastaufsatzleuchten. Am Ende der Haltestelle wird die taktile Führung mit einem 90 cm breiten Querriegel (Noppenplatten) geschlossen. Die Führung auf die Rampe erfolgt als Versatz (90 cm breit, Noppenplatten) und führt mittig (30 cm breit, Rippenplatten) mit einem Richtungsänderungsfeld (Noppenplatten) zur Querung. Der Zugang zur Haltestelle besteht aus zwei i.d.R. signalisierten Querungen über eine oder zwei Fahrspuren und über die Gleistrasse. Die taktilen Elemente des Zuganges zur Haltestelle werden gemäß dem aktuellen Standard als Doppelquerung, mit Rippenplatten und Rollbord bzw. Rippenplatten und Tastbord, ausgebildet. In Bereichen einer Doppelquerungsstelle sind die Lichtsignalmasten im Kontrastfeld zwischen Sperr- und Richtungsfeld neu zu platzieren. Regelfall C – kombinierte Bus – und Bahnhaltestelle Einige bestehende Bahnhaltestellen in Seitenlage werden auch regelmäßig von Bussen angefahren. Diese Kombinationshaltestellen sollen mit Bordhöhen von 25 cm über Gleisniveau ausgestattet werden. Hierzu wurde der Regelfall C entwickelt. Mit einer Regelbreite von 3,00 m und einer Regellänge von 32 m orientiert sich der Regelfall C an der Geometrie des Regelfall 1. Da die betreffenden Haltestellen in Gehwegbereiche integriert sind, oder an seitlich gelegenen Radwege grenzen, ist in diesem Fall die Unterkante des Busbordes auf 1 cm über Schienenoberkante gesetzt. Als Busbord wird ein „Kasseler Sonderbord“ mit einer Auftrittshöhe von 24 cm eingesetzt. Das Haltestellenplateau selbst wird um ca. 12-15 cm gegenüber der bestehenden Bordhöhe angehoben, so dass Rampenlängen von i.d.R. 2,00 m entstehen. Die Querentwässerung erfolgt wie im Bestand in Richtung Fahrbahn. Zwischen Gleis und Busbord ist eine Rinne aus 3 Reihen Betonsteinpflaster vorgesehen. Zwischen Busbord und Leitstreifen entsteht aus einer Reihe Rippenplatten ein 30 cm breiter Kontraststreifen. Ein Querriegel aus 3 Reihen Rippenplatten dient als Auffangstreifen und führt zur Einstiegsstelle, an welcher ein Aufmerksamkeitsfeld (90 x 90 cm) aus Noppenplatten angelegt wird. Die Ausstattungselemente bestehen wie im Regelfall 2 aus einer neuen Überdachung (4,00 m x 2,20m) mit mindestens 3 Sitzen und seitlichem Windschutz, dem Haltestellenschild, mindestens einem Abfallbehälter und 4 Mastaufsatzleuchten. Die Oberflächenmaterialien der Haltestellen sind wie folgend aufgeführt vorgesehen: - Wartebereich aus Betonpflasterplatten 30x30x8 cm, Farbe: grau - Leitstreifen aus Rippenplatten 30x30x8 cm, Farbe: weiß - Aufmerksamkeitsfelder aus Noppenplatten 30x30x8 cm, Farbe: weiß - Kontraststreifen aus Betonpflasterplatten 15x30x8 cm, Farbe: anthrazit Darstellungen der Handlungsansätze und Maßnahmenbeschreibungen Begründung Seite 6 Im Folgenden werden für alle 8 Haltestellen des Bauprogramms 2016 / 2017 die Hauptdefizite benannt. Weiterhin wird die Zuordnung zu den Regellösungsansätzen, so wie die wesentlichen spezifischen Besonderheiten dargestellt. In der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung werden die Einzelheiten des Umbaus erläutert. Bauabschnitt 2, Nr.: 1 – Haltestelle Nr. 7 – Schicks, Fahrrichtung Grundend Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - Spaltmaß zwischen Bordkante und Einstieg - schmaler Wartebereich - Beleuchtung - taktile Führung Punkt 1 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr.8 „Schicks, Fahrrichtung Wilhelmplatz“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Lage der Haltestelle wird im Knoten St.Töniser Straße / Gatherhofstraße / Am Schicksbaum auf der Westseite der St.Töniser Straße angelegt. Die Anlage der Haltestelle erfolgt gemäß den Angaben unter „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“. Die Breite des Bahnsteiges von 3,60 m wird vom Wartehäuschen bis zum Haltestellenende auf 3,07 m reduziert. Die Beleuchtung der Mittelhaltestelle wird durch 5 symmetrisch angeordnete Mastleuchten verbessert. Die Haltestellenlänge beträgt 32,00 m zuzüglich 4,00 m Anrampung. Da es sich um die Neuanlage einer Mittelhaltestelle handelt, werden auch Wetterschutzeinrichtungen und Papierkörbe neu aufgestellt. Die barrierefreie Führung erfolgt nach den Regeldetails. Die Zugänglichkeit wird durch die vorhandenen signalisierten Querungen sichergestellt. Durch die Aufgabe des Haltestellenstandortes auf der östlichen Seite der Straßenkreuzung ergibt sich folgender Vorteil. Das 2-spurige Linksabbiegen von Am Schicksbaum in Richtung Krefeld (zzt. sehr ungünstige Schleppkurven), wird im Zuge des Haltestellenumbaus (Rückbau Inselkopf, Fahrbahnverbreiterung) verbessert . Des Weiteren wird die direkte Anbindung des Baugebietes Schicksbaum (Altenwohnstätte) verbessert. Die bestehende alte Haltestelle wird komplett zurückgebaut. Die vorhandene DFI Anzeige wird an die neue Mittelhaltestelle umgesetzt. Die vorhandene Lichtsignalanlage muss komplett erneuert werden. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Begründung Seite 7 Kosten netto: 506.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 2 – Haltestelle Nr. 8 – Schicks, Fahrrichtung Wilhelmplatz Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - fehlender Wetterschutz - schmaler Wartebereich - Gleisbettsanierung erforderlich Punkt 1 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr.7 „Schicks, Fahrrichtung Grundend“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Detaillierte Angaben zum Ausbau sind oben aufgeführt. Die Kosten für die Mittelhaltestelle wurden zusammengefasst. Bauabschnitt 2, Nr.: 3 – Haltestelle Nr. 17 – Stadtpark Fischeln, Fahrrichtung Grundend Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - fehlender Wetterschutz - schmaler Wartebereich - Spaltmaß zwischen Bord und Einstieg - Zugangsqualität Punkt 6 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Begründung Seite 8 Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 86 „Stadtpark Fischeln – Fahrrichtung Wilhelmplatz“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Der Mittelbahnsteig, einschließlich der Fußgängerzuführung, ist gemäß den Vorgaben „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“ vorgesehen. Die Lage der neuen Mittelhaltestelle ist südlich des Straßenknotens Kölner Straße / Wilhelmstraße in Höhe der bestehenden Haltestelle Nr. 86 (vor Haus Kölner Straße Nr. 430) vorgesehen. Der übrige Ausbaubereich der Straße weicht vom Regelfall ab. Das Querprofil der Straße gestaltet sich (beginnend auf der Westseite) wie folgend angegeben: - Gehweg aus grauem Betonsteinpflaster – 2,50 m breit - Fahrspur IV (bituminös) einschl. Schutzstreifen, Fahrrichtung Fischeln – 3,50 m breit - Sperrfläche (bituminös) mit Gleis (Fahrrichtung Fischeln) vor Bahnsteig – 3,25 m breit - Mittelbahnsteig gemäß Regelfall A – 3,60 m breit - 2 Fahrspuren IV (bituminös) mit Gleis (Fahrrichtung Krefeld) vor Bahnsteig – 6,50 m breit - Rad- und Gehweg aus roten und grauem Betonsteinpflaster – 3,00 m breit Von dem Flurstück 742 des Jugendzentrums (Haus Nr. 430) ist Grunderwerb notwendig, um die erforderliche Geh- und Radwegverlegung durchführen zu können. Zudem ist eine Verbreiterung des südlichen Straßenquerschnitts der Kölner Straße notwendig. Das überplante Flurstück Nr. 743 wird zzt. von einem Autohaus in Anspruch genommen. Es ist aber im Besitz der Stadt und kann somit mit einbezogen werden. Die beiden Eingriffe sind durch die neue Mittelbahnhaltestelle unabdingbar. In Richtung Fischeln, neben der neuen Haltestelle, soll nur eine IV-Spur angeboten werden. Die Gleiszone wird von der IV-Spur mittels durchgezogener Längsmarkierung getrennt. In Richtung Krefeld bleibt es bei den geplanten 2 IV-Spuren. Aufgrund dessen das eine IV-Spur in der Gleiszone, direkt an dem Gleisbord der Haltestelle vorbei führt, sollen für den Mittelbahnsteig Kasseler Formsteine (Höhe 24 cm) eingebaut werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Autos sich, bei zu dichtem Anfahren an der Kante des Gleisbordes, die Seitenbereiche verkratzen können. Aufgrund dessen sind Gleisborde an Fahrbahnen für IV-Verkehr zu vermeiden. Die vorhandene Bahnsteiginsel wird aufgrund der neuen Gleislage entfernt bzw. zu zwei kleineren Inseln umgebaut. Die dort angrenzende Fußgängerfurt der Kölner Straße bleibt in Ihrer Lage bestehen. Der Fahrbahnteiler wird lagemäßig (Breite im Furtbereich 2,50 m) jedoch um ca. 2-2,5 m in östlicher Richtung verschoben. Die Gleislage muss im kompletten Ausbaubereich verändert werden. Die neue Mittelhaltestelle hat eine Länge von 32,00 m zuzüglich einer 4,00 m langen Anrampung. Der Ausbaubereich beträgt rd. 140 m. Durch die Neuanlage der Mittelhaltestelle muss der gesamte Verkehrsraum neu gegliedert werden. Im Mittelbereich der Haltestelle werden die Möblierungselemente achsialsymetrisch angeordnet. Diese bestehen aus einer 4,00 m langen und 2,50 m breiten Überdachung mit 2x3 Sitzplätzen und Windschutz, dem Haltestellenschild, zwei Abfallbehältern und 5 Mastaufsatzleuchten. Eine DFI-Anzeige wird ebenfalls installiert. Am Anfang und Ende der Haltestelle sind die taktilen Führungen mit jeweils 90 cm breiten Querriegeln verbunden. Die Führung auf der Rampe ist mittig. Der Zugang zur Haltstelle erfolgt durch Begründung Seite 9 eine signalisierte Querung über Fahrspuren und Gleistrasse. Zur Planung gehören auch die erforderlichen barrierefreien Absenkungen. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Die Lichtsignalanlage erhält eine neue Gerätetechnik Maste und LED-Signalgeber. Kosten netto: 674.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 4 – Haltestelle Nr. 86 – Stadtpark Fischeln, Fahrrichtung Wilhelmplatz Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) - fehlender Wetterschutz - Aufstellfläche Punkt 6 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 17 „Stadtpark Fischeln - Fahrrichtung Grundend“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Ausbaudetails sind oben zusammenhängend und umfangreich erläutert. Die Kosten für die Mittelhaltestelle wurden zusammengefasst. Bauabschnitt 2, Nr.: 5 – Haltestelle Nr. 30 – Bockum Friedhof, Fahrrichtung Edelstahlwerk Tor 3 Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - fehlender Wetterschutz - schmaler Wartebereich - rückwärtige Sicherung - Spaltmaß zwischen Bord und Einstieg Punkt 4 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Begründung Seite 10 Die neue Bahnhaltestelle muss aus verkehrsrechtlicher Genehmigungsfähigkeit und Sicherheit für Fußgänger zu einer neuen Mittelbahnhaltestelle im Knotenbereich Prozessionsweg – EmilSchäfer Straße neugebaut werden. Die vorhandene Haltestelle im südlichen Bereich wird demzufolge komplett aufgegeben und rückgebaut. Die Lage der neuen Mittelbahnhaltestelle wird im Knoten Am Badezentrum / Werner-Voß-Straße / Prozessionsweg / Emil-Schäfer-Straße auf der südlichen Seite, in ungefährer Lage der alten Einrichtungshaltestelle, angelegt. Der Neubau der Haltestelle erfolgt gemäß den Angaben „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage.“ Die Breite des Mittelbahnsteigs beträgt 3,90-4,60 m. Durch die Anlage der Mittelbahnhaltestelle muss die östliche Gleisführung komplett erneuert werden. Im Knotenpunkt müssen beide Gleisführungen erneuert werden. Die westliche Gleisführung im Haltestellenbereich wird ebenfalls erneuert, ist jedoch nicht zuwendungsfähig. Der neue Haltestellenbereich hat eine Länge von 32,00 m zuzüglich einer 4,00 m langen Anrampung. Im Mittelbereich der Haltestellen werden die Möblierungselemente neu angeordnet. Diese bestehen aus einer 4,00 m langen und 2,50 m breiten Überdachung mit 2x3 Sitzplätzen und Windschutz, dem Haltestellenschild, zwei Abfallbehältern und 5 Mastaufsatzleuchten. Eine DFIAnzeige wird ebenfalls installiert. Am Anfang und Ende der Haltestelle werden taktile Führungen mit jeweils 60 cm breiten Querriegeln verbunden. Auf der Rampe ist die Führung mittig. Der Zugang der Haltestelle erfolgt durch eine signalisierte Querung über Fahrspuren und Gleistrasse. Die vorhandene Lichtsignalanlage muss neu programmiert werden und erhält neue Taster und Kabelverbindungen. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Kosten netto: 539.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 6 – Haltestelle Nr. 31 – Bockum Friedhof, Fahrrichtung Elfrather Mühle Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - fehlender Wetterschutz - schmaler Wartebereich - rückwärtige Sicherung Begründung Seite 11 Punkt 4 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle wird gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 30 „Bockum Friedhof – Fahrrichtung Edelstahlwerk Tor 3“ zu einer Mittelhaltestelle zusammengefasst. Die Ausbaudetails sind oben zusammenfassend erläutert. Die Kosten werden für die Mittelhaltestelle gemeinsam erfasst. Bauabschnitt 2, Nr.: 7 – Haltestelle Nr. 49 – Inrath Siedlung, Fahrrichtung Hüls Betriebshof Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - schmaler Wartebereich - fehlender Wetterschutz - rückwärtige Sicherung Punkt 3 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 50 „Inrath Siedlung, Fahrrichtung Rheinhafen“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Anlage der Haltestelle erfolgt gemäß den Angaben „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“. Die vorhandene Lage der Fußgängerfurt bleibt bestehen. Ein Eingriff in die vorhandenen Fahrbahnen ist nicht notwendig. Der Umbau der Gleise aus südlicher Richtung beginnt vor dem Knotenpunkt Hülser Straße / Am Schluff. Die mit Gleistragplatten und Pflaster befestigte Gleiszone im Kreuzungsbereich wird künftig bituminös befestigt (Rillenschienen auf Holzschwellen in Schwellenzwischenbeton). Im Bereich der Vignolgleise erfolgt bei den notwendigen Gleisverschwenkungen nur dann eine Gleiserneuerung (S49), wenn es sich bei der Altanlage um Schienen (S41) auf Holzschwellen handelt. Ansonsten erfolgt nur eine Lageänderung. Die neue Haltestelle in Mittellage ist auf die neuen Bahnen mit Linksausstieg ausgelegt und hat eine Länge von 32 m und eine 4,00 m lange Zugangsrampe zur Überwindung des Höhenunterschiedes. Die Gesamtlänge beträgt ca. 40 m. Beidseitig der Haltestelle erstreckt sich der jeweilige Gleisverziehungsbereich. Die Entwässerung erfolgt in dem Gleiskörper. Im Mittelbereich der Haltestelle werden die Möblierungselemente achssymmetrisch bestehend aus einer Überdachung mit Windschutz und 6 Sitzen dem Haltestellenschild, zwei Abfallbehältern und 5 Mastaufsatzleuchten neu angeordnet. Eine DFI-Anzeige wird ebenfalls installiert. Der Zugang der Haltestelle erfolgt wie bisher über signalisierte Fahrspuren und den Gleisbereich. Teil der Planung sind auch die Bordabsenkungen zwischen Fahrbahn und Radweg sowie zwischen Gehweg und Radweg erforderlichem Auffangstreifen. Begründung Seite 12 Die vorhandene FLSA muss jedoch zusammenhängend mit dem Knoten „Hülser Str. / Am Schluff“ komplett erneuert werden. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Kosten netto: 333.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 8 – Haltestelle Nr. 50 – Inrath Siedlung, Fahrrichtung Rheinhafen Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - schmaler Wartebereich - Wetterschutz - Gleisbettsanierung erforderlich Punkt 3 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr.49 „Inrath Siedlung, Fahrrichtung Betriebshof“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Ausbaudetails sind oben erläutert. Die Kosten sind ebenfalls oben dargestellt. Bauabschnitt 2, Nr.: 9 – Haltestelle Nr. 51 – Kapuzinerkloster, Fahrrichtung Hüls Betriebshof Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - schmaler Wartebereich - fehlender Wetterschutz - rückwärtige Sicherung - Gleisbettsanierung erforderlich Begründung Seite 13 - Spaltmaß zum Einstieg zu groß Punkt 2 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr.52 „Kapuzinerkloster, Fahrrichtung Rheinhafen“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Anlage der Haltestelle erfolgt gemäß den Angaben „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“. Die beiden im Straßenknotenpunkt Hülser Straße / Siempelkampstraße versetzt angeordneten Haltestellen 51 und 52, werden zu einer Mittelhaltestelle (Lage nördlich des Knotens) zusammengeführt. Der Umbau der Gleise aus südlicher Richtung beginnt vor dem Knotenpunkt Hülser Straße / Siempelkampstraße. Die mit Gleistragplatten und Pflaster befestigte Gleiszone im Kreuzungsbereich wird künftig bituminös befestigt (Rillenschienen auf Holzschwellen in Schwellenzwischenbeton). Im Bereich der Vignolgleise erfolgt bei den notwendigen Gleisverschwenkungen nur dann eine Gleiserneuerung (S49), wenn es sich bei der Altanlage um Schienen (S41) auf Holzschwellen handelt. Ansonsten erfolgt nur eine Lageänderung. Neben dem Umbau der Bahnhaltestellen müssen auch die beiden Bushaltestellen (Haltestelle vor Haus Nr. 549, Fahrrichtung Hüls und vor Haus Nr. 516, Fahrrichtung Krefeld) umgeplant werden. Die Busbuchten sollen entfallen und durch Buskaps ersetzt werden. Die 2-Spurigkeit der Fahrbahn bleibt in beiden Fahrrichtungen erhalten, so bei einem Busstop weitere Fahrzeuge auf der linken Fahrspur überholen können. Die Lage der Bushaltestellen soll, wie in der Planung angezeigt, in Richtung Knotenpunkt verlagert werden. Die Bushaltebereiche werden barrierefrei ausgebildet. Die beiden Haltestellenplateaus selbst werden um ca. 8 - 10 cm gegenüber der bestehenden Bordhöhe angehoben, so dass Rampenlängen von i.d.R. 2,00 m entstehen. Zwischen Busbord (Kasseler Formstein, Höhe 18 cm) und Leitstreifen aus einer Reihe Rippenplatten entsteht ein 30 cm breiter Kontraststreifen. Ein Querriegel aus 3 Reihen Rippenplatten dient als Auffangstreifen und führt zur Einstiegsstelle, an welcher ein Aufmerksamkeitsfeld (90 x 90 cm) aus Noppenplatten angelegt wird. Bzgl. der LSA müssen nur Maststandorte und das Programm angepasst werden. Die neue Haltestelle in Mittellage hat eine Länge von 32,00 m zzgl. einer Anrampung von 4,00 m, um auf das Höhenniveau zu gelangen. Im Mittelbereich der Haltestelle werden axial die Ausstattungsgegenstände, bestehend aus überdachter Wartehalle mit 2x3 Sitzplätzen und Windschutz, 2 Papierkörben, Haltestellenschild und 5 Mastaufsatzleuchten, angeordnet. Der Zugang der Haltestelle erfolgt über signalisierte Überwege. Bedingt durch die neue Haltestelle muss auch die beidseitige Lage der Bushaltestelle angepasst werden. Die neuen Buskaps werden mit einer Länge von 17,00 m ausgebildet und halten einen barrierefreien Zugang mit taktilen Leiteinrichtungen. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Kosten netto: 320.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Begründung Seite 14 Bauabschnitt 2, Nr.: 10 – Haltestelle Nr. 52 – Kapuzinerkloster, Fahrrichtung Rheinhafen Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe - schmaler Wartebereich - fehlender Wetterschutz - Gleisbettsanierung erforderlich Punkt 2 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle wird gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 51 „Kapuzinerkloster, Fahrrichtung Betriebshof“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Anlage der Haltestelle erfolgt gemäß den Angaben „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“. Die Ausbaudetails sind oben zusammenhängend erläutert und die Kosten aufgeführt. Bauabschnitt 2, Nr.: 11 – Haltestelle Nr. 87 – Eichhornstraße, Fahrrichtung stadteinwärts Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) - schmaler Wartebereich - Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn) Punkt 8 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Es ist eine kombinierte Bahn/Bushaltestelle vorgesehen. Der Ausbau auf der nördlichen Straßenseite erfolgt analog zur neu gebauten Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ausbaudetails siehe unter „Regelfall C – Kombinierte Bus- und Bahnhaltestelle“. Das vorhandene Wartehäuschen sowie die Fahrradabstellanlage müssen erneuert bzw. höhenmäßig angepasst werden. Hinter dem 2,25 m breiten Wartebereich ist ein kombinierter, 2,5 m breiter, Rad- und Gehweg aus roten und grauen Betonpflastersteinen vorgesehen. Die Fahrbahn ist zukünftig 7,0 m breit. Die Fahrbahnentwässerung (Dachprofil) vor der Haltestelle erfolgt durch Anordnung einer 3zeiligen Rinne aus Betonsteinen 16x24 cm, welche zwischen neu verlegtem Gleis und Busbord (Kasseler Formstein, Höhe 24 cm) vorgesehen wird. Die bisher gepflasterte Fahrbahn erhält eine Begründung Seite 15 neue bituminöse Decke, damit eine einwandfreie Oberflächenentwässerung gewährleistet werden kann. Die neue Busbordlänge beträgt 32,00 m zzgl. 6,00 m Rampenlänge. Trotz der Anhebung werden keine Eingriffe auf Privatgrund erforderlich. Die vorhandene Wetterschutzeinrichtung wird erneuert. Die Stellplatzanlage für Fahrräder wird angepasst. 2 zusätzliche Mastaufsatzleuchten verbessern die Ausleuchtung der Haltestelle. Durch die Veränderung der Gleistrasse muss auch die Verkehrsführung für den IV angepasst werden. Der vorhandene FGÜ auf der Südseite der Kölner Str. muss aufgegeben werden und nördlich der Einmündung der Eichhornstraße neu angelegt werden. Die Wegebeziehungen werden dadurch nur geringfügig verändert. Durch die Veränderungen im Knotenpunkt muss der gesamte Bereich mit einer neuen Deckschicht ausgebildet werden. Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig, da u. A. die Straßenbahn nun parallel mit dem IV fährt. Neben neuer Gerätetechnik ist ein neues Programm und verschiedene neue Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Kosten netto: 465.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Ergänzende Anmerkungen Die Fahrbahn der Kölner Straße zwischen der neu geplanten Haltestelle Eichhornstraße stadteinwärts und der neu geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus stadteinwärts soll wegen der Verkehrssicherheit in 2016 von Verbundpflaster auf Asphalt umgebaut werden. Da die Finanzierung für diese Straßenbauarbeiten der Fahrbahn für 2016 gesichert ist, bietet sich ein paralleler Umbau der Fahrbahn mit dieser neu geplanten Haltestelle aus zeitl., koordinativen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen an. Bauabschnitt 2, Nr.: 12 – Haltestelle Nr. 91 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung Grundend Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) - schmaler Wartebereich - fehlender Wetterschutz - Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn) Punkt 7 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Der Umbau erfolgt als signalisierte Plateaulösung gemäß RAST 06, Bild 88. Begründung Seite 16 Hierbei bleibt die Höhenlage der Gleisanlage auf bestehendem Niveau, die Lage der Gleise und der Fahrleitung müssen angepasst werden. Die Fahrbahn zwischen Gehweg und Haltestelle wird angehoben, so dass ein barrierefreier Zugang zur neuen Bahnsteigseite, aus dem Busbord bestehend, entsteht. Die Haltestelle hat eine Länge von 32,00 m und zusätzlich 2 Anrampungen. Die Querentwässerung erfolgt von der Bahnsteigkante rückwertig über den Fahrbahnbereich in eine neue Längsentwässerung. Der Fahrgastwechsel findet signalisiert über den angerampten Fahrbahnbereich in der Rotphase für den IV und Radfahrer statt. Das Ende der Rotphase erfolgt mit Nachlauf nach Ausfahrt der Bahn mit der erforderlichen Räumzeit für die ausgestiegenen Fahrgäste. Die Führung von den Einstiegsstellen erfolgt durch ein akustisches Signal für die barrierefreie Andienung. Damit die Haltestelle in dieser Form ausgeführt werden kann, muss der gesamte Fahrbahnbereich umgebaut werden. Der nördliche Gehweg bleibt erhalten. Der vorhandene DFI-Anzeiger bleibt erhalten, da die Lage der Haltestelle nicht verändert wird. Zusätzliche Ausstattungselemente sind nicht geplant. Kosten netto: 361.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig. Neben neuer Gerätetechnik ist ein neues Programm und verschiedene neue Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich. Ergänzende Anmerkungen Zur Standortwahl der geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus sind diverse Varianten untersucht und bewertet worden. siehe unter „Ergänzende Anmerkungen“ unter „Bauabschnitt 2, Nr.: 13 – Haltestelle Nr. 92 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung stadteinwärts“ nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 13 – Haltestelle Nr. 92 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung stadteinwärts Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) - Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn) Punkt 7 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Auch der Umbau der Gegenrichtung erfolgt als signalisierte Plateaulösung gemäß RAST 06 (Bild 88). Der gesamte Straßenraum muss jedoch dafür umgebaut werden und führt zum Entfall von ca. 8 Stellplätzen in Längsaufstellung. Die Gleise und die Fahrleitung müssen im gesamten Haltestellenbereich der neuen Situation angepasst werden. Die Haltestelle wird mit einem Busbord ausgebildet und hat eine Länge von rd. 32,00 m zzgl. zwei Anrampungen von jeweils 4,00 m. Die Fahrbahn zwischen Gehweg und Haltestelle wird angehoben, so dass ein barrierefreier Zugang Begründung Seite 17 entsteht. Die Entwässerung erfolgt analog dem Bestand. Rinnen und Abläufe müssen neu gesetzt werden. Die Querung der Fahrbahn erfolgt im Schutze der Rotphasen der Lichtsignalanlage, die mit entsprechendem Nachlauf für aussteigende Gäste ausgestattet ist. Der barrierefreie Zugang zum Einstieg wird über ein akustisches Signal gesteuert. Die vorhandenen Ausstattungselemente bleiben erhalten. Eine Wetterschutzeinrichtung ist nicht erforderlich, aufgrund vorhandener überdachter Bereiche. Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig. Neben neuer Gerätetechnik ist ein neues Programm und verschiedene neue Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich. Kosten netto: 431.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Ergänzende Anmerkungen Zur Standortwahl der geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus sind diverse Varianten untersucht und bewertet worden. Die oben beschriebene Lösung mit zwei asymmetrisch liegenden Haltestellen in der bereits heute schon vorhandenen Örtlichkeit, nahe am Ortskern von Fischeln und dem signalgeregelten Knoten Kölner Str. / Hafelsstraße, stellt aus Sicht der Planer und betrieblich wie wirtschaftlich Verantwortlichen die beste Lösung mit den geringsten Nachteilen dar. Betrachtet man die vorhandenen Querschnitte des öffentlichen Straßenlandes, so ist festzustellen, dass im Bereich - Haus Nr. 517 (Rathaus) ca. 15,30 m Breite - Haus Nr. 523 (Lebensmittel) ca. 15,60 m Breite - Haus Nr. 539 (Geldinstitut) ca. 15,30 m Breite - Haus Nr. 575 (Markt) ca. 13,87 m Breite vorhanden ist und diese Breite die Erfüllung der verkehrlichen Funktionen in Verbindung mit zwei symmetrisch gegenüberliegenden Haltestellen in der Tempo-30-Strecke nicht sicherstellen wird. Bei der Standortfrage der Haltestelle sind auch vorhandene Nutzungen der Anlieger aus Zu- und Ausfahrten zu berücksichtigen. Eine Reduzierung der Haltestellenlänge (geplant 32 m plus 2 mal 4 m für die Fahrbahnrampen) wegen dieser Zu- und Ausfahrten wird dem Kriterium der Barrierefreiheit und der Förderung nicht gerecht. Eine Verlagerung der Haltestelle nördlich oder südlich des jetzt geplanten Standortes (um die Kreuzung Kölner Straße / Hafelsstraße) löst andere Betroffenheiten bzgl. der Nutzung von Grundstückszufahrten aus. Bei Realisierung des geplanten Standortes werden sich die Betroffenen nach einiger Zeit daran gewöhnt haben, dass die ca. 30 Stellplätze, hinter den Häusern Kölner Str. 526/528 gelegen, nicht mehr „links rein“ und „links raus“ zu erreichen sind - aber das „rechts rein“ und rechts raus“ wie gewohnt möglich ist. Begründung Seite 18 Der Wegfall der öffentlichen Parkplätze auf der westl. und östlichen Straßenseite der Kölner Straße (ca. 15 Stück) bei Realisierung der Planung wird positiv bewertet, da der Verkehrsablauf zügiger (keine Einparkvorgänge) und sicherer (Radfahrer und Rillenschiene) wird. Die Fahrbahn der Kölner Straße zwischen der Haltestelle Eichhornstraße und dieser neu geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus stadteinwärts soll wegen der Verkehrssicherheit in 2016 von Verbundpflaster auf Asphalt umgebaut werden. Da die Finanzierung für diese Straßenbauarbeiten der Fahrbahn für 2016 gesichert ist, bietet sich ein paralleler Umbau der Fahrbahn mit dieser neu geplanten Haltestelle aus zeitl., koordinativen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen an. Die Stadt Krefeld wie auch die SWK MOBIL wollen die Beeinträchtigungen für die Anwohner und Nutzer auf ein unvermeidbares Minimum reduzieren. Mit dem geplanten Haltestellen-Neubau ist auch die Erneuerung der Lichtsignalanlage für die Kreuzung Kölner Straße / Hafelsstraße verbunden. Möglichkeiten zur Gestaltung des Themas „Dorfplatz Fischeln“ für den Fahrbahnbereich Kölner Str. zwischen Haus Nr. 552 und 582 im Rahmen der Straßenbauarbeiten befinden sich im Fachbereich Tiefbau noch in der Klärung. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Schrittgeschwindigkeit) ist, wie bekannt, in der heutigen Tempo-30-Strecke nicht möglich. Bauabschnitt 2, Nr.: 14 – Haltestelle Nr. 95 – Grotenburg/Zoo, Fahrrichtung Innenstadt Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) - Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn) Punkt 5 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Aufgrund der hohen Dichte von Zufahrten im Randbereich ist ein Mittelbahnsteig, gemeinsam für die Haltestelle Nr. 96 „Grotenburg/Zoo, Fahrrichtung Elfrath / Uerdingen, erforderlich. Die Lage der Haltestelle wird östlich des Knotens Viol-straße / Grotenburgstraße / Uerdinger Straße angelegt. Der Mittelbahnsteig, einschließlich der Fußgängerzuführung, ist gemäß „Regelfall A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“ vorgesehen. Der übrige Ausbaubereich der Straße weicht vom Regelfall ab. Das Querprofil der Straße gestaltet sich (beginnend auf der Nordseite) wie folgend angegeben: - Gehweg aus grauem Betonsteinpflaster – 2,20 m breit - Radweg aus rotem Betonsteinpflaster 2,10 m breit - Fahrspur IV (bituminös), Fahrrichtung Krefeld – 3,25 m breit - Linksabbiegespur mit Gleis (Fahrrichtung Innenstadt) vor Bahnsteig – 3,25 m breit - Mittelbahnsteig gemäß Regelfall A – 3,60 m breit Begründung Seite 19 - Gleisfläche – 2,60 m breit - Fahrspur IV (bituminös), Fahrrichtung Uerdingen – 3,25 m breit - Radweg aus roten Betonsteinpflaster – 2,10 m breit - Gehweg aus grauem Betonsteinpflaster – 2,15 m breit Die in Randlage vorhandenen Radwege und Gehwege werden beibehalten. An/Abfahrende Radfahrer östlich des Knotens sollen erst ca. 10-20 m hinter der Kreuzung von der Fahrbahn auf, bzw. von dem Rad/Gehweg geführt werden. Auf der Nordseite ist auf der Gleiszone die Linksabbiegespur in die Violstraße, Richtung Stadion, für den IV-Verkehr vorgesehen. Aufgrund der nun entstandenen Sonderlösung (Fahrspur IV direkt neben Gleisbord, soll hier im Gegensatz zu den bisher aufgeführten Mittelhaltestellen (Ausnahme Haltestelle Stadtpark Fischeln) anstelle des 25 cm hohen Gleisbordes, beidseitig ein 24 cm hoher Kasseler Formstein eingebaut werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Autos sich, bei zu dichtem Anfahren an der Kante des Gleisbordes, die Seitenbereiche verkratzen können. Aufgrund dessen sind Gleisborde an Fahrbahnen für IV-Verkehr zu vermeiden. Die neue Haltestelle in Mittellage ist auf die neuen Bahnen mit Linksausstieg ausgelegt und hat eine Länge von 32,00 m und eine 4,00 m lange Anrampung zur Überwindung des Höhenunterschiedes. Beidseitig der Haltestelle erstreckt sich der jeweilige Gleisverziehungsbereich. Die Entwässerung erfolgt in dem Gleisbereich. Im Mittelbereich der Haltestelle werden die Möblierungsgegenstände achssymmetrisch aufgestellt. Sie bestehen aus einer Wetterschutzeinrichtung mit 6 Sitzplätzen zwei Abfallkörben und 5 Mastaufsatzleuchten sowie einem Haltestellenschild. Der Zugang der Haltestellen erfolgt über die signalisierte Querungsstelle über Fahrspuren und den Gleisbereich. Teil der Planung ist auch die barrierefreie Gestaltung der Überwege. Die vorhandenen Grundstückszufahrten auf der Nordseite können zukünftig nur noch rechts raus und rechtsrein bedient werden. Für einen Teil des Knotens ist die Steuerung der LSA zu erneuern. Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen. Die vorhandenen DFI-Anzeiger werden an den neuen Haltestellen platziert. Kosten netto: 688.000 € Realisierungszeitraum: 2016-2017 Lageplan siehe nachfolgend Bauabschnitt 2, Nr.: 15– Haltestelle Nr. 96 – Grotenburg/Zoo, Fahrrichtung Elfrath / Uerdingen Hauptdefizite: - geringe Einstiegshöhe (0 cm) Begründung Seite 20 - Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn) Punkt 5 der Vorlage, Umbaumaßnahmen: Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 95 Grotenburg / Zoo, Fahrrichtung Innenstadt zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden. Die Ausbaudetails sind oben zusammenhängend erläutert. Die vorhandene Mischspur der Uerdinger Straße (Fahrrichtung Uerdingen), zwischen Eichendorffstraße und Violstraße, wird als Linksabbieger zur Grotenburgstraße ummarkiert. Die Kosten sind unter der vorherigen Erläuterung zusammengefasst. Finanzierung Bauherr der Maßnahmen ist die SWK Mobil GmbH. Sie hat für das Vorhaben des barrierefreien Umbaus der Bahnhaltestellen im 2. Bauabschnitt einen Förderantrag nach §12 ÖPNVG NRW – Investitionsmaßnahmen des ÖPNV zur Finanzierung der baulichen Maßnahmen gestellt. Bei Vorliegen des Baurechts wird der Zuwendungsbescheid für Ende 2015 erwartet. Sollte bis dahin kein Baurecht erlangt werden können, besteht die Gefahr, aus der Förderung zu fallen. Die Kosten stellen sich wie folgt dar: Gesamtausgaben: davon zwf-Gesamtausgaben: davon Zuwendung: Eigenmittel SWK Mobil: 4.317.000 EUR netto 4.128.000 EUR netto 3.508.800 EUR netto 808.200 EUR netto (bei 85 % Förderquote) Die mit 3 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördernden Planungskosten sind bei den angegebenen Kosten unberücksichtigt geblieben. Die Eigenmittel der SWK Mobil sind im Wirtschaftsplan 2016 ff berücksichtigt.