Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:57
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.02.2015
Nr.
1095 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Rat
26.03.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 Go NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart
78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR -, PSP-Element 7.552016.700.400 - Betriebsund Geschäftsausstattung - in Höhe von 107.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1095 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05201030000 - BgA Sportplätze
78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR
7.552016.700.400 - Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die technische Ausstattung des Grünpflegedienstes im Fachbereich Sport und Bäder umfasst
insbesondere Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Mäher und Radlader, aber auch diverse Kleingeräte
wie z.B. Motorsägen, Blasgeräte oder Freischneider, um die Erfüllung bestimmter Pflegestandards auf städtischen Sportanlagen sicherzustellen.
Der gegenwärtige Fuhrpark an Maschinen und Gerätschaften ist jedoch stark veraltet, da knapp
die Hälfte aller straßenzugelassenen Maschinen älter als 20 Jahre ist. Aufgrund dieser sehr langen Nutzungsdauer sind diverse Ersatzteile für überalterte Maschinen nur schwer zu beschaffen.
Entweder ist die Versorgung mit den benötigten Materialien erst gar nicht gewährleistet oder die
Maschinen sind derart irreparabel verschlissen, dass die sich im Einsatz befindenden Gerätschaften den Anforderungen des Grünpflegedienstes nicht mehr entsprechen.
Korrespondierend dazu musste die fachbereichseigene Kfz-Schlosserei eine stets größer werdende Zahl an Reparaturen durchführen, um den Einsatz des Fuhrparks weiterhin ermöglichen
zu können. Die Nachfrage bei externen Werkstätten hat in letzter Zeit ebenfalls stark zugenommen, da die Schäden überwiegend nur durch Fachexperten repariert werden konnten.
Wegen technischem Versagen auf der einen und mangelnder Ersatzteilversorgung auf der anderen Seite sind dem Fachbereich Sport und Bäder in jüngster Vergangenheit drei Großflächenmäher und zwei Kleintraktoren abgängig geworden, die für die Aufrechterhaltung des Pflegestandards der städtischen Sportanlagen dringend notwendig sind.
Zur Leistung von Investitionen im Sportbereich erhalten die Gemeinden des Landes NRW auf
Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung
kommunaler Aufwendungen im Sportbereich, die sog. Sportpauschale. Unter anderem werden
auch Pflegegeräte für den Betrieb von Sportstätten durch den Förderzweck abgedeckt.
Die noch nicht verausgabten Restmittel der Sportpauschale 2013 belaufen sich auf 528.248,00
EUR, sodass der benötigte Gesamtumfang an Investitionsbedarf von rd. 107.000,00 EUR anhand
dieser Restmittel abgedeckt werden kann. Die Restmittel sollen zur Finanzierung der benötigten
Ersatzbeschaffungen dienen.
Die Verwendung der noch nicht verbrauchten Restmittel aus der Sportpauschale 2013 für die
Beschaffung von Maschinen und Geräten des Grünpflegedienstes im Fachbereich Sport und Bäder wurde am 29.01.2015 im Sportausschuss beschlossen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.