Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:57
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 272 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.02.2015 Nr. 1095 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale aus dem Jahr 2013 Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 Go NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR -, PSP-Element 7.552016.700.400 - Betriebsund Geschäftsausstattung - in Höhe von 107.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1095 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05201030000 - BgA Sportplätze 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR 7.552016.700.400 - Betriebs- und Geschäftsausstattung Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die technische Ausstattung des Grünpflegedienstes im Fachbereich Sport und Bäder umfasst insbesondere Kraftfahrzeuge, Zugmaschinen, Mäher und Radlader, aber auch diverse Kleingeräte wie z.B. Motorsägen, Blasgeräte oder Freischneider, um die Erfüllung bestimmter Pflegestandards auf städtischen Sportanlagen sicherzustellen. Der gegenwärtige Fuhrpark an Maschinen und Gerätschaften ist jedoch stark veraltet, da knapp die Hälfte aller straßenzugelassenen Maschinen älter als 20 Jahre ist. Aufgrund dieser sehr langen Nutzungsdauer sind diverse Ersatzteile für überalterte Maschinen nur schwer zu beschaffen. Entweder ist die Versorgung mit den benötigten Materialien erst gar nicht gewährleistet oder die Maschinen sind derart irreparabel verschlissen, dass die sich im Einsatz befindenden Gerätschaften den Anforderungen des Grünpflegedienstes nicht mehr entsprechen. Korrespondierend dazu musste die fachbereichseigene Kfz-Schlosserei eine stets größer werdende Zahl an Reparaturen durchführen, um den Einsatz des Fuhrparks weiterhin ermöglichen zu können. Die Nachfrage bei externen Werkstätten hat in letzter Zeit ebenfalls stark zugenommen, da die Schäden überwiegend nur durch Fachexperten repariert werden konnten. Wegen technischem Versagen auf der einen und mangelnder Ersatzteilversorgung auf der anderen Seite sind dem Fachbereich Sport und Bäder in jüngster Vergangenheit drei Großflächenmäher und zwei Kleintraktoren abgängig geworden, die für die Aufrechterhaltung des Pflegestandards der städtischen Sportanlagen dringend notwendig sind. Zur Leistung von Investitionen im Sportbereich erhalten die Gemeinden des Landes NRW auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich, die sog. Sportpauschale. Unter anderem werden auch Pflegegeräte für den Betrieb von Sportstätten durch den Förderzweck abgedeckt. Die noch nicht verausgabten Restmittel der Sportpauschale 2013 belaufen sich auf 528.248,00 EUR, sodass der benötigte Gesamtumfang an Investitionsbedarf von rd. 107.000,00 EUR anhand dieser Restmittel abgedeckt werden kann. Die Restmittel sollen zur Finanzierung der benötigten Ersatzbeschaffungen dienen. Die Verwendung der noch nicht verbrauchten Restmittel aus der Sportpauschale 2013 für die Beschaffung von Maschinen und Geräten des Grünpflegedienstes im Fachbereich Sport und Bäder wurde am 29.01.2015 im Sportausschuss beschlossen. Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.