Daten
Kommune
Krefeld
Größe
308 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:57
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4544 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
07.11.2017
Bezirksvertretung Süd
06.12.2017
Betreff
Aufweitung Kölner Straße zwischen Fütingsweg und Ritterstraße
Beschlussentwurf:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung zur Herstellung der Aufweitung Kölner Straße wird beschlossen und die Kosten zur Herstellung in Höhe von 11.850.000,00 EUR werden festgesetzt.
Bezirksvertretung Süd:
Die Planung zur Herstellung der Aufweitung Kölner Straße wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4544 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
7.666356.700.200 - Kölner Straße, Aufweitung
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
11.600,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
106.000,00 EUR
Kosten insgesamt
117.600,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
- 117.600,00 EUR
Bemerkungen
dauerhafte Haushaltsbelastung durch Sachkosten (Unterhaltung, Betrieb): 11.600,00 EUR
dauerhafte Haushaltsbelastung durch Kapitalkosten (Aufwendungen für Abschreibungen): 106.000,00
EUR
Begründung
Seite 2
Die Kölner Straße dient als südliche Hauptzufahrtsstraße zur Krefelder Innenstadt. Der bestehende Ausbau von Süden kommend bis zum Fütingsweg hat bereits eine Gesamt-Straßenbreite
von 25-30 m. Der hier behandelte Abschnitt vom Knoten Fütingsweg/Johannesstraße bis zur Ritterstraße bildet derzeit einen Engpass, der die Verkehrsbelastung nicht mehr aufnehmen kann.
Der jetzige Querschnitt von ca. 16 m Gesamtbreite ermöglicht weder die Fortführung der von
Süden ankommenden beidseitigen Radwege, noch eine Anlage von Parkstreifen.
Auf der Kölner Straße fährt die Straßenbahnlinie 041 Fischeln – St. Tönis, hierdurch kommt es
derzeit zu Konflikten mit den am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen.
Dieser Engbereich führt durch gegenseitige Behinderung der Verkehrsteilnehmer IV, ÖV, Radfahrer und Ruhender Verkehr zu massiven Beeinträchtigungen.
Der Straßenquerschnitt muss entsprechend verbreitert werden.
Baurechtliche Grundlage hierzu ist der rechtskräftige Bebauungsplan 654.
Die gesamte benötigte Verkehrsfläche wurde bereits durch die Stadt Krefeld erworben und ist
somit in deren Grundbesitz.
Der Querschnitt für den behandelten Abschnitt soll eine Regelbreite von 25,0 m erhalten. Im
Bereich zwischen Virchowstraße und Ritterstraße wird sich diese Breite auf 28,5 bis 30,0 m erhöhen, um Abbiegespuren sowie einen Fahrbahnteiler mit Mittelbahnsteig an der Ritterstraße
unterzubringen.
Es ist vorgesehen, beidseitige Park- und Baumstreifen anzulegen, um auch eine Verbesserung für
die Anlieger und Geschäfte zu erzielen.
Der Querschnitt wird wie folgt aufgeteilt:
•
Je Richtung 2 Fahrstreifen in einer Fahrspurbreite von 3,25 m, die jeweils in der Mitte
gelegenen Fahrspuren werden kombinierte IV- und ÖV-Spuren.
•
Beidseitige Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m mit Baumbeeten.
•
Beidseitiger Radwege von 1,95 m einschl. Sicherheitsstreifen.
•
Beidseitige Gehwege von mindestens 2,00 m Breite.
Um die Leistungsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen, sind Linksabbiegespuren an den Knoten vorgesehen. Dafür werden die Gleise auseinander gezogen, so dass die Linksabbiegerspuren zwischen den Gleisen liegen. Im Kreuzungsbereich mit der Ritterstraße wird zusätzlich zur Linksabbiegespur (in die Ritterstraße) eine Mittelinsel mit dem Mittelbahnsteig „Haltestellen Kliniken“
angelegt.
Die bestehenden Signalanlagen an den Kreuzungen Kölner Straße/Ritterstraße sowie Kölner
Straße/Fütingsweg werden an die neue Planung angepasst.
Die Knoten mit der Melanchthonstraße und Virchowstraße werden neu signalisiert und zu einem
Knotenpunkt zusammengefügt.
Die Wegeführung zu und von der Haltestelle sowie die Querungen an den Kreuzungen erfolgen
über signalgeregelte, behindertengerechte Furten.
Es werden 28 neue Bäume gepflanzt und zwischen den Längsparkbuchten angeordnet.
Die durchgehende Straßenbeleuchtung wird wieder hergestellt und der neuen Straßenbreite
angepasst. Sie wird, wo keine Hausverankerung möglich ist, an Gemeinschaftsmasten mit der
Fahrdrahtabspannung der Straßenbahn montiert.
Begründung
Seite 3
Die gesamte Straßenentwässerung erfolgt über Abläufe in den vorhandenen Mischwasserkanal.
Eine hydraulische Erweiterung des Kanals ist nicht erforderlich.
Leitungsumlegungen und Schutzmaßnahmen aufgrund der geplanten Baumpflanzungen sowie
der geplanten Gleislage sind mit den Versorgungsträgern abgestimmt. Durch die Straßenverbreiterung müssen die Versorgungsleitungen auf der Westseite in den zukünftigen neuen Randbereich von Geh- und Radweg verlegt werden.
Die Kölner Straße hat derzeit einen geradlinigen Verlauf von der Stadtgrenze im Süden bis zur
Krefelder Innenstadt. Die geradlinige Führung wird bei der geplanten Maßnahme beibehalten;
sie orientiert sich weiterhin an der örtlichen Bebauung an der Ostseite.
Die vorhandene zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h wird beibehalten.
Die Kosten der Maßnahme betragen:
Grunderwerb
(bereits in Gänze getätigt)
2.440.000,-- EUR
Straßenbau
(Fahrbahn, Mittelbahnsteig,
Markierung, Beschilderung,
Provisorien während der Bauzeit)
Bepflanzung
Beleuchtung
Signalanlagen
Gleisbau, Oberleitung
Leitungsumlegungen
Planung und Vermessung
4.140.000,-- EUR
Gesamt
11.850.000,-- EUR
100.000,-- EUR
280.000,-- EUR
590.000,-- EUR
2.260.000,-- EUR
1.320.000,-- EUR
720.000,-- EUR
.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Krefeld. Zur Finanzierung der Baumaßnahme beantragte die Stadt Krefeld Zuwendungen nach der FöRi-kom-Stra (Förderrichtlinie für den kommunalen Straßenbau).
Der Bescheid der Bezirksregierung zu einem zuwendungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn
liegt seit Mai 2017 vor.
Die Maßnahme wird über Innenauftrag P06602030000, Kostenart 78520000, PSP-Element
7.666.356.700.200 abgewickelt.
Wegen der zusätzlichen Straßenflächen infolge Verbreiterung des Querschnittes der Kölner Straße, wegen der neuen Baumpflanzungen und der neuen Signalanlage fallen gegenüber heute zukünftig zusätzliche Unterhaltungs- und Betriebskosten an.
Für die Straßenfläche:
Für die Signalanlage
Für Baumbeete
Für Bäume
ca. 3.300,-- EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
ca. 2.160,-- EUR/Jahr ab Inbetriebnahme
ca. 240,-- EUR/Jahr ab 3. Jahr nach Fertigstellung
ca. 700,-- EUR/Jahr ab 3. Jahr nach Fertigstellung
Begründung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Signalanlage
Gebühren + Betrieb
öffentlicher Kanalanschluss
Gesamt
Seite 4
ca. 1890,-- EUR/Jahr
ca. 3.310,-- EUR/Jahr
ca. 11.600,-- EUR/Jahr