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Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58
Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.04.2015 Nr. 1288 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 28.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 30.04.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 07.05.2015 Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – im Bereich südlich Wilmendyk 43/ Ecke Blumentalstraße hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld Nord nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, Der Haupt- und Beschwerdeausschuss und der Rat der Stadt Krefeld beschließen: a) Der Bebauungsplan Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 2. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 373 1. Änderung – Nordwestlich Wallenburgdyk zwischen Inrather Straße und Breiten Dyk – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1288 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 2