Daten
Kommune
Krefeld
Größe
181 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Zur Vorlage Nr. 1486/15
5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom
17.09.2001
Vom
Der Rat der Stadt Krefeld hat in der Sitzung am
aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz
2 Buchstabe f) und i) und 77 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV NRW S. 208), und der §§ 1, 2, 4
und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV
NRW S. 687), sowie des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV
NRW S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2014 (GV NRW S. 622),
folgende Verwaltungsgebührensatzung beschlossen:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 17.09.2001 in der Fassung der
4. Änderungssatzung vom 06.12.2011 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2011, S.
454-455) wird wie folgt geändert:
1. Neufassung des Gebührentarifs:
a) Allgemeiner Teil:
Lfd.
Nr.
1.
2.
2.1
2.2
3.
4.
5.
5.1
Gebührenpflichtige Leistung
Berechnungsgrundlage
Leistungen, für die keine andere Tarifstelle
vorgesehen ist
Schwarz-/Weißkopien
in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke
sonstige (soweit keine Sonderregelung
besteht)
Beglaubigung von Unterschriften und
Handzeichen
Beglaubigung oder Bestätigung von
Abschriften, Fotokopien, Auszügen von
Schriftsätzen u.ä.
Abgabe von Druckstücken/Dateien
Verdingungsunterlagen bei öffentl.
Ausschreibungen u.ä.
Seite 1 von 7
Seite in Größe DIN
A4 und kleiner
Seite in Größe
DIN A 4 und kleiner
in Größe DIN A 3
Unterschrift oder
Handzeichen
angefangene Seite
Gebühr
(EUR)
0,50 –
500,00
0,10
0,50
1,00
2,00
2,00 –
10,00
angefangene Seite
0,20 – 0,60
5.2
Sonstige Druckstücke, sonstige Kopien,
Dateien
6.
6.1
6.2
Bescheinigungen
auf Vordrucken
Sonstige
6.3
Zweit- und Nebenausfertigungen
7.
Schriftliche Auskünfte, Genehmigungen,
Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen u.ä. Leistungen, soweit sie in diesem
Tarif nicht besonders vorgesehen sind
im Normalfall
7.1
7.2
bei erkennbar außergewöhnlich großem
Nutzen für den Beteiligten
7.3
Zweit- und Nebenausfertigungen
8.
Besichtigungen, Werteinschätzungen,
technische Arbeiten u.ä.
9.
9.1
9.2
9.3
Erteilung von Bescheinigungen zur
Bereinigung des Grundbuches und Abgabe
ähnlicher Erklärungen
Löschungsbewilligung (auch Ersatzausfertigungen)
Vorrangseinräumungen, Pfandfreigaben,
Zustimmung zu Abtretungen und
Belastungen von Erbbaurechten
a) Bei Eigentumsobjekten Grundpfandrechte
bis 100.000 DM/50.000 EUR
über 100.000 DM/50.000 EUR
b) Bei Mietobjekten Grundpfandrechte
bis 100.000 DM/50.000 EUR
über 100.000 DM/50.000 EUR
Hypothekenaufteilungsurkunden
Seite 2 von 7
Selbstkosten zzgl.
Verwaltungskostenbeitrag
angefangene Seite
10% – 20%
1,00 – 5,00
5,00 –
12,50
50% der
Gebühr nach
6.1 u. 6.2
angefangen Seite
5,00 –
12,50
200% der
Gebühr nach
7.1
50% der
Gebühr nach
7.1 u. 7.2
angefangene
Arbeitsstunde
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
59,00
67,00
80,00
Bewilligung
25,00
Bewilligung
25,00
50,00
Aufteilungseinheit
35,00
60,00
15,00 –
50,00
9.4
9.5
Änderung der Schuldverhältnisse
a) Bei Eigenheimen und Kleinsiedlungen
b) Bei Eigentumswohnungen
c) Bei Mietobjekten Grundpfandrechte
- bis 100.000 DM/50.000 EUR
- bis 500.000 DM/250.000 EUR
- über 500.000 DM/250.000 EUR
Zustimmung zum Wechsel des
Feuerversicherers
Objekt
Wohnung
50,00
50,00
Objekt
Objekt
Objekt
Objekt
110,00
250,00
500,00
10,00
b) Besonderer Teil:
Lfd.
Nr.
10.
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
10.8
10.9
Gebührenpflichtige Leistung
Fachbereich Bürgerservice
Statistisches Jahrbuch
Berichtsreihe (Standard) und gutachterliche Stellungnahme
Straßenverzeichnis, Wahl- und Stimmbezirksverzeichnis
Schriftenreihe und Sonderauswertungen
aus den Gebieten Statistik, Wahlen und
Planung
Themenkarte auf der Grundlage von Straßenkarten unterschiedlicher Maßstäbe und
Formate
Wahlurne und/oder -kabine
Individuelle Datenauswertungen auf
Diskette oder Papier
a) Ausstellung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG
b) Für ein zweites oder jedes weitere
Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs,
wenn es gleichzeitig beantragt und in
einem Arbeitsgang hergestellt wird, die
Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle
10.8 a)
a) Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der
Anmeldung einer Eheschließung oder bei
der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
b) Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn
ausländisches Recht zu beachten ist
Seite 3 von 7
Berechnungsgrundlage
Gebühr
(EUR)
Exemplar
Exemplar
7,50
5,00 –
50,00
Exemplar
5,00
Exemplar
Auswertung
10,00 –
100,00
Karte
Tag
Auswertung
5,00 –
50,00
4,00
5,00 –
2.500,00
Urkunde
12,00
Urkunde
6,00
Fall
50,00
Fall
75,00
10.10 a) Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei
der Anmeldung der Begründung
b) Prüfung der Voraussetzungen, wenn
ausländisches Recht zu beachten ist
10.11 Heimatstaatsentscheidungen mit Vorlage
bei der unteren Standesamtsaufsicht
10.12 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer
10.13 Antrag auf Befreiung von der Beibringung
des Ehefähigkeitszeugnisses bei der Präsidentin des Oberlandesgerichtes
10.14 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach
§§ 34 bis 36 PStG
10.15 Überprüfung ausländischer Urkunden auf
inhaltliche Richtigkeit durch deutsche
Auslandsvertretungen
10.16 Beurkundung oder Beglaubigung einer
Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung
zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
10.17 Erteilung einer Bescheinigung über eine
Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
10.18 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Eheschließungen durch die Landesjustizverwaltung
10.19 Einfache Melderegisterauskunft nach §34
Abs. 1 Meldegesetz NW (MG NRW) je Betroffener
10.20 Einfache Melderegisterauskunft nach §34
Abs. 1b MG NRW je Betroffener
10.21 Erweiterte Melderegisterauskunft nach §34
Abs. 2 MG NRW je Betroffener
10.22 Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung
11.
11.1
11.2
11.3
Fall
50,00
Fall
75,00
Fall
15,00
Fall
75,00
Fall
30,00
Fall
70,00
Fall
30,00
Fall
25,00
Fall
10,00
Fall
30,00
Betroffener
8,00
Betroffener
5,00
Betroffener
12,00
Betroffener
7,00
Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Erstellung von Tilgungsplänen
Plan
Abgabe von Hundesteuerersatzmarken
Marke
Zweitausfertigungen von AbgabebescheiAusfertigung
den
Seite 4 von 7
15,00
11,00
6,00
11.4
11.5
11.6
11.7
11.8
11.9
11.10
11.11
11.12
11.13
12.
12.1
Prüfung einer Zusatzberechnung gemäß der
Zweiten Berechnungsverordnung
Bescheinigung über die Einhaltung der
Einkommensgrenze gemäß § 25 Wohnungsbaugesetz zur Erlangung von Zinsvergünstigungen bei der Gewährung von Darlehen für den Ankauf städtischer Grundstücke
Beglaubigung von Unterschriften und Identitätsbescheinigungen auf Darlehensverträgen
Besichtigungen, die nicht im Rahmen der
allg. Bauüberwachung durchgeführt werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die
NRW-Bank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht
Erteilung von Löschungsbewilligungen und
Pfandfreigaben- gilt nur für Angelegenheiten der Wohnungsbauförderung
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen des
§ 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 6 des Gesetzes
zur Förderung und Nutzung von Wohnraum
für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG
NRW) und Heimplätzen sowie zur Nachrüstung bestehender Wohnheime einschließlich Baukontrolle und Kostennachweisverfahren
Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten
Wohneigentums sowie zum Erwerb bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung
Bescheinigungen in Steuersachen
Zustimmung zur Übertragung von Erbbaurechten
Anforderung von Auszügen aus Kassenkonten
Fachbereich Gesundheit
Bestätigungen von Impfungen im Impfbuch
mit Dienstsiegel
Seite 5 von 7
Fall
15,00
Fall
15,00
Fall
20,00
angefangene Stunde
67,00
Fall
50,00
Fall
0,75 v. H. der
bewilligten Darlehenssumme
Fall
Bescheinigung
Objekt
600,00
20,00
60,00
Fall
15,00
Fall
2,50
13.
13.1
13.2
14.
14.1
14.2
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Vermittlung
a) einer öffentlich geförderten Wohnung mit
einem Wohnberechtigungsschein
b) einer nach § 88 a Zweites Wohnungsbaugesetz geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen die
Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um mehr als
60% übersteigt.
Leistungen im Rahmen des mit städtischen
Mitteln geförderten Wohnungsbaues
Fall
20,00
Fall
30,00
analoge Anwendung der
AVerwGebO NRW
Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen
Ausstellung eines Zeugnisses über das
Nichtbestehen oder die Nichtausübung
gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch,
Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der
Bescheinigung, ob das Grundstück in einem
Umlegungs-/Sanierungsgebiet/Entwicklungsbereich liegt
Zeugnis
a) Erstausfertigung
b) Zweitausfertigung
c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr
auf mehr als zwei Zahlungspflichtige
erhöht sich die nach oben auf einen glatten
EURO-Betrag aufgerundete anteilige
Gebühr um jeweils
Vergabe einer amtlichen Hausnummer
a) für ein neu zu errichtendes Gebäude
Bauantrag zum Neubauvorhaben mit
Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges
b) bei Änderungen/Ergänzungen/Löschungen
von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Antrag
Gebäuden
Seite 6 von 7
50,00
10,00
5,00
50,00
100,00
15.
15.1
15.2
16.
16.1
16.2
Fachbereich Bauaufsicht
Kopie aus der Haus- bzw. Bauakte
a) unbeglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
b) beglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte
Fachbereich Tiefbau
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
a) einfache Erhebung (z. B. Infostände, Warenauslagen, Wiederholungsanträge ohne
Abweichungen)
b) unter Berücksichtigung verschiedener anderer Rechtsvorschriften neben dem Straßen- und Wegegesetz NW oder/und bei
notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter, Fachbereiche, Institutionen und Auskünfte Dritter
c) mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand, der über die genannten Bemessungsgrundlagen hinaus geht
Wird im Zusammenhang mit der Erteilung der
Erlaubnis eine Ortsbesichtigung durchgeführt,
wird zusätzlich eine Gebühr nach Tarifstelle 8
erhoben.
Ausstellung einer Anliegerbescheinigung
2. Zu den §§ 1 bis 7 Verwaltungsgebührensatzung:
Die Paragraphen 1 bis 7 bleiben unverändert.
3. In Kraft treten:
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2015 in Kraft.
Seite 7 von 7
Ablichtung
2,00
3,00
7,00
Fall
3,00
5,00
10,00
20,00
Erlaubnis
15,00
20,00 –
35,00
50,00 –
100,00
Bescheinigung
27,00