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Verwaltungsvorlage (5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
181 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58

Inhalt der Datei

Zur Vorlage Nr. 1486/15 5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 17.09.2001 Vom Der Rat der Stadt Krefeld hat in der Sitzung am aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) und i) und 77 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV NRW S. 208), und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S. 687), sowie des § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV NRW S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Oktober 2014 (GV NRW S. 622), folgende Verwaltungsgebührensatzung beschlossen: Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 17.09.2001 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 06.12.2011 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2011, S. 454-455) wird wie folgt geändert: 1. Neufassung des Gebührentarifs: a) Allgemeiner Teil: Lfd. Nr. 1. 2. 2.1 2.2 3. 4. 5. 5.1 Gebührenpflichtige Leistung Berechnungsgrundlage Leistungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist Schwarz-/Weißkopien in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke sonstige (soweit keine Sonderregelung besteht) Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen Beglaubigung oder Bestätigung von Abschriften, Fotokopien, Auszügen von Schriftsätzen u.ä. Abgabe von Druckstücken/Dateien Verdingungsunterlagen bei öffentl. Ausschreibungen u.ä. Seite 1 von 7 Seite in Größe DIN A4 und kleiner Seite in Größe DIN A 4 und kleiner in Größe DIN A 3 Unterschrift oder Handzeichen angefangene Seite Gebühr (EUR) 0,50 – 500,00 0,10 0,50 1,00 2,00 2,00 – 10,00 angefangene Seite 0,20 – 0,60 5.2 Sonstige Druckstücke, sonstige Kopien, Dateien 6. 6.1 6.2 Bescheinigungen auf Vordrucken Sonstige 6.3 Zweit- und Nebenausfertigungen 7. Schriftliche Auskünfte, Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen u.ä. Leistungen, soweit sie in diesem Tarif nicht besonders vorgesehen sind im Normalfall 7.1 7.2 bei erkennbar außergewöhnlich großem Nutzen für den Beteiligten 7.3 Zweit- und Nebenausfertigungen 8. Besichtigungen, Werteinschätzungen, technische Arbeiten u.ä. 9. 9.1 9.2 9.3 Erteilung von Bescheinigungen zur Bereinigung des Grundbuches und Abgabe ähnlicher Erklärungen Löschungsbewilligung (auch Ersatzausfertigungen) Vorrangseinräumungen, Pfandfreigaben, Zustimmung zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten a) Bei Eigentumsobjekten Grundpfandrechte bis 100.000 DM/50.000 EUR über 100.000 DM/50.000 EUR b) Bei Mietobjekten Grundpfandrechte bis 100.000 DM/50.000 EUR über 100.000 DM/50.000 EUR Hypothekenaufteilungsurkunden Seite 2 von 7 Selbstkosten zzgl. Verwaltungskostenbeitrag angefangene Seite 10% – 20% 1,00 – 5,00 5,00 – 12,50 50% der Gebühr nach 6.1 u. 6.2 angefangen Seite 5,00 – 12,50 200% der Gebühr nach 7.1 50% der Gebühr nach 7.1 u. 7.2 angefangene Arbeitsstunde Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst 59,00 67,00 80,00 Bewilligung 25,00 Bewilligung 25,00 50,00 Aufteilungseinheit 35,00 60,00 15,00 – 50,00 9.4 9.5 Änderung der Schuldverhältnisse a) Bei Eigenheimen und Kleinsiedlungen b) Bei Eigentumswohnungen c) Bei Mietobjekten Grundpfandrechte - bis 100.000 DM/50.000 EUR - bis 500.000 DM/250.000 EUR - über 500.000 DM/250.000 EUR Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers Objekt Wohnung 50,00 50,00 Objekt Objekt Objekt Objekt 110,00 250,00 500,00 10,00 b) Besonderer Teil: Lfd. Nr. 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 Gebührenpflichtige Leistung Fachbereich Bürgerservice Statistisches Jahrbuch Berichtsreihe (Standard) und gutachterliche Stellungnahme Straßenverzeichnis, Wahl- und Stimmbezirksverzeichnis Schriftenreihe und Sonderauswertungen aus den Gebieten Statistik, Wahlen und Planung Themenkarte auf der Grundlage von Straßenkarten unterschiedlicher Maßstäbe und Formate Wahlurne und/oder -kabine Individuelle Datenauswertungen auf Diskette oder Papier a) Ausstellung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG b) Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 10.8 a) a) Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung einer Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses b) Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist Seite 3 von 7 Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) Exemplar Exemplar 7,50 5,00 – 50,00 Exemplar 5,00 Exemplar Auswertung 10,00 – 100,00 Karte Tag Auswertung 5,00 – 50,00 4,00 5,00 – 2.500,00 Urkunde 12,00 Urkunde 6,00 Fall 50,00 Fall 75,00 10.10 a) Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung der Begründung b) Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 10.11 Heimatstaatsentscheidungen mit Vorlage bei der unteren Standesamtsaufsicht 10.12 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer 10.13 Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei der Präsidentin des Oberlandesgerichtes 10.14 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG 10.15 Überprüfung ausländischer Urkunden auf inhaltliche Richtigkeit durch deutsche Auslandsvertretungen 10.16 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 10.17 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 10.18 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Eheschließungen durch die Landesjustizverwaltung 10.19 Einfache Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 1 Meldegesetz NW (MG NRW) je Betroffener 10.20 Einfache Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 1b MG NRW je Betroffener 10.21 Erweiterte Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 2 MG NRW je Betroffener 10.22 Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung 11. 11.1 11.2 11.3 Fall 50,00 Fall 75,00 Fall 15,00 Fall 75,00 Fall 30,00 Fall 70,00 Fall 30,00 Fall 25,00 Fall 10,00 Fall 30,00 Betroffener 8,00 Betroffener 5,00 Betroffener 12,00 Betroffener 7,00 Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Erstellung von Tilgungsplänen Plan Abgabe von Hundesteuerersatzmarken Marke Zweitausfertigungen von AbgabebescheiAusfertigung den Seite 4 von 7 15,00 11,00 6,00 11.4 11.5 11.6 11.7 11.8 11.9 11.10 11.11 11.12 11.13 12. 12.1 Prüfung einer Zusatzberechnung gemäß der Zweiten Berechnungsverordnung Bescheinigung über die Einhaltung der Einkommensgrenze gemäß § 25 Wohnungsbaugesetz zur Erlangung von Zinsvergünstigungen bei der Gewährung von Darlehen für den Ankauf städtischer Grundstücke Beglaubigung von Unterschriften und Identitätsbescheinigungen auf Darlehensverträgen Besichtigungen, die nicht im Rahmen der allg. Bauüberwachung durchgeführt werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die NRW-Bank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht Erteilung von Löschungsbewilligungen und Pfandfreigaben- gilt nur für Angelegenheiten der Wohnungsbauförderung Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen des § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 6 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und Heimplätzen sowie zur Nachrüstung bestehender Wohnheime einschließlich Baukontrolle und Kostennachweisverfahren Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerb bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung Bescheinigungen in Steuersachen Zustimmung zur Übertragung von Erbbaurechten Anforderung von Auszügen aus Kassenkonten Fachbereich Gesundheit Bestätigungen von Impfungen im Impfbuch mit Dienstsiegel Seite 5 von 7 Fall 15,00 Fall 15,00 Fall 20,00 angefangene Stunde 67,00 Fall 50,00 Fall 0,75 v. H. der bewilligten Darlehenssumme Fall Bescheinigung Objekt 600,00 20,00 60,00 Fall 15,00 Fall 2,50 13. 13.1 13.2 14. 14.1 14.2 Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen Vermittlung a) einer öffentlich geförderten Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein b) einer nach § 88 a Zweites Wohnungsbaugesetz geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um mehr als 60% übersteigt. Leistungen im Rahmen des mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungsbaues Fall 20,00 Fall 30,00 analoge Anwendung der AVerwGebO NRW Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch, Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der Bescheinigung, ob das Grundstück in einem Umlegungs-/Sanierungsgebiet/Entwicklungsbereich liegt Zeugnis a) Erstausfertigung b) Zweitausfertigung c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr auf mehr als zwei Zahlungspflichtige erhöht sich die nach oben auf einen glatten EURO-Betrag aufgerundete anteilige Gebühr um jeweils Vergabe einer amtlichen Hausnummer a) für ein neu zu errichtendes Gebäude Bauantrag zum Neubauvorhaben mit Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges b) bei Änderungen/Ergänzungen/Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Antrag Gebäuden Seite 6 von 7 50,00 10,00 5,00 50,00 100,00 15. 15.1 15.2 16. 16.1 16.2 Fachbereich Bauaufsicht Kopie aus der Haus- bzw. Bauakte a) unbeglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 b) beglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte Fachbereich Tiefbau Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis a) einfache Erhebung (z. B. Infostände, Warenauslagen, Wiederholungsanträge ohne Abweichungen) b) unter Berücksichtigung verschiedener anderer Rechtsvorschriften neben dem Straßen- und Wegegesetz NW oder/und bei notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter, Fachbereiche, Institutionen und Auskünfte Dritter c) mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand, der über die genannten Bemessungsgrundlagen hinaus geht Wird im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis eine Ortsbesichtigung durchgeführt, wird zusätzlich eine Gebühr nach Tarifstelle 8 erhoben. Ausstellung einer Anliegerbescheinigung 2. Zu den §§ 1 bis 7 Verwaltungsgebührensatzung: Die Paragraphen 1 bis 7 bleiben unverändert. 3. In Kraft treten: Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2015 in Kraft. Seite 7 von 7 Ablichtung 2,00 3,00 7,00 Fall 3,00 5,00 10,00 20,00 Erlaubnis 15,00 20,00 – 35,00 50,00 – 100,00 Bescheinigung 27,00