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Verwaltungsvorlage (Synopse zur Änderung des Gebührentarifs der VerwGebSatzung der Stadt KR.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58

Inhalt der Datei

Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 26. Mai 2015 Anlage zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld Synopse zur Änderung des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Allgemeiner Teil 2. Schwarz-/Weißkopien 2.1 in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke 2.2 sonstige (soweit keine Sonderregelung besteht) 3. Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 4. Beglaubigung oder Bestätigung von Abschriften, Fotokopien, Auszügen von Schriftsätzen u.ä. 5. Abgabe von Druckstücken 5.1 Verdingungsunterlagen bei öffentl. Ausschreibungen u.ä. 5.2 sonstige Druckstücke 8. Besichtigungen, Werteinschätzungen, technische Arbeiten u.ä. Neue Fassung Berechnungsgrundlage Seite in Größe DIN A4 und kleiner Seite in Größe DIN A 4 und kleiner in Größe DIN A 3 Unterschrift oder Handzeichen Angefangene Seite Angefangene Seite Selbstkosten zzgl. Verwaltungskostenbeitrag Angefangene Arbeitsstunde Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Gebühr (EUR) 0,05 – 0,10 0,25 - 0,50 0,50 – 1,00 1,50 1,50 – 5,00 0,20 – 0,60 Gebührenpflichtige Leistung 2. Schwarz-/Weißkopien 2.1 in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke 2.2 sonstige (soweit keine Sonderregelung besteht) 3. Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 4. Beglaubigung oder Bestätigung von Abschriften, Fotokopien, Auszügen von Schriftsätzen u.ä. 5. Abgabe von Druckstücken/Dateien 5.1 Verdingungsunterlagen bei öffentl. Ausschreibungen u.ä. 5.2 sonstige Druckstücke, sonstige Kopien, Dateien 10% - 20% 8. Besichtigungen, Werteinschätzungen, technische Arbeiten u.ä. 40,00 55,00 75,00 Berechnungsgrundlage Seite in Größe DIN A4 und kleiner Seite in Größe DIN A 4 und kleiner in Größe DIN A 3 Unterschrift oder Handzeichen Angefangene Seite Gebühr (EUR) 0,10 0,50 1,00 2,00 2,00 – 10,00 Angefangene Seite Selbstkosten zzgl. Verwaltungskostenbeitrag Angefangene Arbeitsstunde Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst 0,20 – 0,60 10% – 20% 59,00 67,00 80,00 Seite 1 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Besonderer Teil 10. Bürgerservice 26. Mai 2015 Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) Gebührenpflichtige Leistung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 10. Fachbereich Bürgerservice 10.8 a) Erteilung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG b) Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr nach Tarifstelle 10.8 a) 10.9 a) Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung einer Eheschließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses b) Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. 10.10 a) Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei der Anmeldung der Begründung b) Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 10.11 Heimatstaatsentscheidungen mit Vorlage bei der unteren Standesamtsaufsicht 10.12 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer 10.13 Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Urkunde 12,00 Urkunde 6,00 Fall 50,00 Fall 75,00 Fall 50,00 Fall 75,00 Fall 15,00 Fall 75,00 Fall 30,00 Seite 2 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung 26. Mai 2015 Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) Gebührenpflichtige Leistung 10.14 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§ 34 bis 36 PStG 10.15 Überprüfung ausländischer Urkunden auf inhaltliche Richtigkeit durch deutsche Auslandsvertretungen 10.16 Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften 10.17 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 10.18 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Eheschließungen durch die Landesjustizverwaltung 10.19 Einfache Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 1 Meldegesetz NW (MG NRW) je Betroffener 10.20 Einfache Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 1b MG NRW je Betroffener 10.21 Erweiterte Melderegisterauskunft nach §34 Abs. 2 MG NRW je Betroffener 10.22 Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) Fall 70,00 Fall 30,00 Fall 25,00 Fall 10,00 Fall 30,00 Betroffener 8,00 Betroffener 5,00 Betroffener 12,00 Betroffener 7,00 Seite 3 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung 26. Mai 2015 Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 11. Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Berechnungsgrundlage 11. Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Gebührenpflichtige Leistung 11.2 Abgabe von Hundesteuerersatzmarken Marke 2,50 11.2 Abgabe von Hundesteuerersatzmarken 11.3 Zweitausfertigungen von Abgabebescheiden 11.7 Besichtigungen, die nicht im Rahmen der allg. Bauüberwachung durchgeführt werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die NRW-Bank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht 11.8 Erteilung von Löschungsbewilligungen und Pfandfreigaben Ausfertigung 2,50 11.3 Zweitausfertigung von Abgabenbescheiden 11.7 Besichtigungen, die nicht im Rahmen der allg. Bauüberwachung durchgeführt werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die NRWBank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht Je angefangene Stunde Fall 55,00 50,00 11.8 Erteilung von Löschungsbewilligungen und Pfandfreigaben- gilt nur für Wohnungsbauförderung 11.11 Bescheinigungen in Steuersachen 11.12 Zustimmung zur Übertragung von Erbbaurechten 11.13 Anforderung von Auszügen aus Kassenkonten Gebühr (EUR) Marke 11,00 Ausfertigung 6,00 Je angefangene Stunde 67,00 Fall Bescheinigung 50,00 20,00 Objekt 60,00 Fall 15,00 Seite 4 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Zur Vorlage Nr. 1486/15 Neue Fassung Berechnungsgrundlage Alte Fassung Neue Fassung Gebühr (EUR) Gebührenpflichtige Leistung 12. Fachbereich Gesundheit 12.1 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag zum Betrieb einer Einrichtung im Sinne des HeimG nach §6 Abs. 1 HeimG 12.2 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag nach §6 Abs. 1 Heimgesetz infolge eines Betreiberwechsels 12.3 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag nach §6 Abs. 2 Heimgesetz a) zur Änderung der im Erlaubnisverfahren nach §6 Abs. 1 Heimgesetz festgelegten Einrichtungsart b) zur Änderung des im Erlaubnisverfahren nach §6 Abs. 1 Heimgesetz festgelegten Raumprogramms 12.4 Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen sowie sonstige Leistungen aufgrund des Heimgesetzes und der zum Heimgesetz erlassenen Rechtsverordnungen 12.5 Bestätigung vom Impfungen im Impfbuch mit Dienstsiegel 26. Mai 2015 Alte Fassung Berechnungsgrundlage Neue Fassung Gebühr (EUR) 12. Fachbereich Gesundheit Platz 20,00 mindestens 400,00 50% der Gebühr nach 12.1 12.1 Wegfall 12.2 Wegfall 12.3 Wegfall Fall 50% der Mindestgebühr nach 12.1 50% der Mindestgebühr nach 12.1 10,00 – 25,00 Fall 2,50 12.4 Wegfall 12.1 Bestätigung vom Impfungen im Impfbuch mit Dienstsiegel Fall 2,50 Seite 5 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 13. Wohnungswesen 13.1 Zweckentfremdung von Wohnraum a) Genehmigung b) Erteilung einer Negativbescheinigung c) Genehmigung zur Mitnutzung von Wohnraum zu nicht Wohnzwecken 13.2 Prüfung einer Zusatzberechnung gemäß der Zweiten Berechnungsverordnung 13.3 Bescheinigung über die Einhaltung der Einkommensgrenze gem. §25 Wohnungsbaugesetz zur Erlangung von Zinsvergünstigungen bei der Gewährung von Darlehen für den Ankauf städtischer Grundstücke 26. Mai 2015 Gebührenpflichtige Leistung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 13. Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen Wohnung/ Wohnraum, jede weitere Wohnung 13.1 Wegfall 100,00 Fall Fall 25,00 50,00 Fall 10,00 13.2 Wegfall Fall 10,00 13.3 Wegfall Seite 6 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung 13.4 Aufnahme eines Antrages zur Vermittlung einer a) öffentlich geförderten Wohnung an einen Inhaber einer Wohnberechtigungsbescheinigung b) freifinanzierten Wohnung an einen wohnberechtigten Bewerber im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes c) nach § 88 a Zweites Wohnungsbaugesetz geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2 Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um mehr als 60% übersteigt d) freifinanzierten Wohnung an einen Bewerber, der nicht wohnberechtigt im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes ist. 13.5 Leistungen im Rahmen des mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungsbaues 26. Mai 2015 Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) Gebührenpflichtige Leistung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 13.1 Vermittlung Fall Fall Fall Fall 10,00 a) einer öffentlich geförderten Wohnung mit einem Wohnberechtigungsschein b) einer nach § 88 a Zweites Wohnungsbau20,00 gesetz geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen die Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2 30,00 Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um mehr als 60% übersteigt Fall 20,00 Fall 30,00 40,00 Analoge An- 13.2 Leistungen im Rahmen des mit städtiwendung der schen Mitteln geförderten Wohnungsbaues Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Analoge Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Seite 7 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Neue Fassung Berechnungsgrundlage 14. Vermessungs- und Katasterwesen 14. Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch, Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der Bescheinigung, ob das Grundstück in einem Umlegungs-/Sanierungsgebiet/ Entwicklungsbereich liegt a) Erstausfertigung b) Zweitausfertigung c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr auf mehr als zwei Zahlungspflichtige erhöht sich die nach oben auf einen glatten EURO-Betrag aufgerundete anteilige Gebühr um jeweils 26. Mai 2015 Zeugnis Gebühr (EUR) Berechnungsgrundlage 14. Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen Gebührenpflichtige Leistung 14.1 Ausstellung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch, Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der Bescheinigung, ob das Grundstück in einem Umlegungs-/Sanierungsgebiet/ Entwicklungsbereich liegt 30,00 a) Erstausfertigung 5,00 b) Zweitausfertigung c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr auf mehr als zwei Zahlungspflichtige erhöht sich die nach oben auf einen glatten EURO-Betrag aufgerundete 3,00 anteilige Gebühr um jeweils 14.2 Vergabe einer amtlichen Hausnummer a) für ein neu zu errichtendes Gebäude b) bei Änderungen/Ergänzungen/Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Gebäuden Gebühr (EUR) Zeugnis 50,00 10,00 5,00 Bauantrag zum Neubauvorhaben mit Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges 50,00 Antrag 100,00 Seite 8 von 9 Zentrale Finanzsteuerung 202 Zur Vorlage Nr. 1486/15 Alte Fassung Gebührenpflichtige Leistung Neue Fassung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 15. Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht 15.1 Kopie aus der haus- bzw. Bauakte a) unbeglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 b) beglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 15.2 Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte 15.3 Abholung von Bauantragsvordrucken a) für Wohnungsbauten b) für Gewerbebauten 26. Mai 2015 Gebührenpflichtige Leistung Berechnungsgrundlage Gebühr (EUR) 15. Fachbereich Bauaufsicht Ablichtung 1,50 2,50 5,00 Fall 3,00 5,00 10,00 10,00 15.1 Kopie aus der Haus- bzw. Bauakte a) unbeglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 b) beglaubigt DIN A 4 DIN A 3 größer als DIN A 3 15.2 Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte Ablichtung 2,00 3,00 7,00 Fall 3,00 5,00 10,00 20,00 15.3 Wegfall Satz 2,50 5,00 Seite 9 von 9