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Krefeld
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16.07.18, 14:02
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25.01.19, 05:58
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Zentrale Finanzsteuerung
202
Zur Vorlage Nr. 1486/15
26. Mai 2015
Anlage zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld
Synopse zur Änderung des Gebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Allgemeiner Teil
2. Schwarz-/Weißkopien
2.1 in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke
2.2 sonstige (soweit keine Sonderregelung
besteht)
3. Beglaubigung von Unterschriften und
Handzeichen
4. Beglaubigung oder Bestätigung von
Abschriften, Fotokopien, Auszügen von
Schriftsätzen u.ä.
5. Abgabe von Druckstücken
5.1 Verdingungsunterlagen bei öffentl.
Ausschreibungen u.ä.
5.2 sonstige Druckstücke
8. Besichtigungen, Werteinschätzungen,
technische Arbeiten u.ä.
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Seite in Größe
DIN A4 und kleiner
Seite in Größe
DIN A 4 und kleiner
in Größe DIN A 3
Unterschrift oder
Handzeichen
Angefangene Seite
Angefangene Seite
Selbstkosten zzgl.
Verwaltungskostenbeitrag
Angefangene
Arbeitsstunde
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
Gebühr (EUR)
0,05 – 0,10
0,25 - 0,50
0,50 – 1,00
1,50
1,50 – 5,00
0,20 – 0,60
Gebührenpflichtige Leistung
2. Schwarz-/Weißkopien
2.1 in der Volkshochschule für Unterrichtszwecke
2.2 sonstige (soweit keine Sonderregelung
besteht)
3. Beglaubigung von Unterschriften und
Handzeichen
4. Beglaubigung oder Bestätigung von
Abschriften, Fotokopien, Auszügen von
Schriftsätzen u.ä.
5. Abgabe von Druckstücken/Dateien
5.1 Verdingungsunterlagen bei öffentl.
Ausschreibungen u.ä.
5.2 sonstige Druckstücke, sonstige Kopien,
Dateien
10% - 20%
8. Besichtigungen, Werteinschätzungen,
technische Arbeiten u.ä.
40,00
55,00
75,00
Berechnungsgrundlage
Seite in Größe
DIN A4 und kleiner
Seite in Größe
DIN A 4 und kleiner
in Größe DIN A 3
Unterschrift oder
Handzeichen
Angefangene Seite
Gebühr (EUR)
0,10
0,50
1,00
2,00
2,00 – 10,00
Angefangene Seite
Selbstkosten zzgl.
Verwaltungskostenbeitrag
Angefangene
Arbeitsstunde
Mittlerer Dienst
Gehobener Dienst
Höherer Dienst
0,20 – 0,60
10% – 20%
59,00
67,00
80,00
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Besonderer Teil
10. Bürgerservice
26. Mai 2015
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
Gebührenpflichtige Leistung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
10. Fachbereich Bürgerservice
10.8
a) Erteilung einer Personenstandsurkunde
gemäß § 55 PStG
b) Für ein zweites oder jedes weitere
Exemplar einer Personenstandsurkunde,
einer Abschrift oder eines Auszugs, wenn
es gleichzeitig beantragt und in einem
Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte
der Gebühr nach Tarifstelle 10.8 a)
10.9
a) Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der
Anmeldung einer Eheschließung oder bei
der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
b) Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn
ausländisches Recht zu beachten ist.
10.10
a) Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei
der Anmeldung der Begründung
b) Prüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
10.11 Heimatstaatsentscheidungen mit Vorlage bei der unteren Standesamtsaufsicht
10.12 Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer
10.13 Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei der
Präsidentin des Oberlandesgerichtes
Urkunde
12,00
Urkunde
6,00
Fall
50,00
Fall
75,00
Fall
50,00
Fall
75,00
Fall
15,00
Fall
75,00
Fall
30,00
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
26. Mai 2015
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
Gebührenpflichtige Leistung
10.14 Nachträgliche Beurkundung einer
Eheschließung oder der Begründung einer
Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach
§§ 34 bis 36 PStG
10.15 Überprüfung ausländischer Urkunden
auf inhaltliche Richtigkeit durch deutsche
Auslandsvertretungen
10.16 Beurkundung oder Beglaubigung einer
Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur
Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
10.17 Erteilung einer Bescheinigung über
eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
10.18 Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Eheschließungen durch die Landesjustizverwaltung
10.19 Einfache Melderegisterauskunft nach
§34 Abs. 1 Meldegesetz NW (MG NRW) je
Betroffener
10.20 Einfache Melderegisterauskunft nach
§34 Abs. 1b MG NRW je Betroffener
10.21 Erweiterte Melderegisterauskunft nach
§34 Abs. 2 MG NRW je Betroffener
10.22 Aufenthaltsbescheinigung/ Meldebescheinigung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
Fall
70,00
Fall
30,00
Fall
25,00
Fall
10,00
Fall
30,00
Betroffener
8,00
Betroffener
5,00
Betroffener
12,00
Betroffener
7,00
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
26. Mai 2015
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
11. Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Berechnungsgrundlage
11. Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Gebührenpflichtige Leistung
11.2 Abgabe von Hundesteuerersatzmarken
Marke
2,50
11.2 Abgabe von Hundesteuerersatzmarken
11.3 Zweitausfertigungen von Abgabebescheiden
11.7 Besichtigungen, die nicht im Rahmen
der allg. Bauüberwachung durchgeführt
werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die
NRW-Bank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht
11.8 Erteilung von Löschungsbewilligungen
und Pfandfreigaben
Ausfertigung
2,50
11.3 Zweitausfertigung von Abgabenbescheiden
11.7 Besichtigungen, die nicht im Rahmen
der allg. Bauüberwachung durchgeführt werden, z.B. im Wege der Amtshilfe für die NRWBank, im Rahmen der Wohnungsaufsicht
Je angefangene
Stunde
Fall
55,00
50,00
11.8 Erteilung von Löschungsbewilligungen
und Pfandfreigaben- gilt nur für Wohnungsbauförderung
11.11 Bescheinigungen in Steuersachen
11.12 Zustimmung zur Übertragung von Erbbaurechten
11.13 Anforderung von Auszügen aus Kassenkonten
Gebühr (EUR)
Marke
11,00
Ausfertigung
6,00
Je angefangene
Stunde
67,00
Fall
Bescheinigung
50,00
20,00
Objekt
60,00
Fall
15,00
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Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Zur Vorlage Nr. 1486/15
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Alte Fassung
Neue Fassung
Gebühr (EUR)
Gebührenpflichtige Leistung
12. Fachbereich Gesundheit
12.1 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag zum Betrieb einer Einrichtung im
Sinne des HeimG nach §6 Abs. 1 HeimG
12.2 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag nach §6 Abs. 1 Heimgesetz infolge
eines Betreiberwechsels
12.3 Entscheidungen über einen Erlaubnisantrag nach §6 Abs. 2 Heimgesetz
a) zur Änderung der im Erlaubnisverfahren
nach §6 Abs. 1 Heimgesetz festgelegten
Einrichtungsart
b) zur Änderung des im Erlaubnisverfahren
nach §6 Abs. 1 Heimgesetz festgelegten
Raumprogramms
12.4 Entscheidungen über Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen sowie sonstige Leistungen aufgrund des Heimgesetzes
und der zum Heimgesetz erlassenen Rechtsverordnungen
12.5 Bestätigung vom Impfungen im Impfbuch mit Dienstsiegel
26. Mai 2015
Alte Fassung
Berechnungsgrundlage
Neue Fassung
Gebühr (EUR)
12. Fachbereich Gesundheit
Platz
20,00
mindestens
400,00
50% der Gebühr nach 12.1
12.1 Wegfall
12.2 Wegfall
12.3 Wegfall
Fall
50% der Mindestgebühr
nach 12.1
50% der Mindestgebühr
nach 12.1
10,00 – 25,00
Fall
2,50
12.4 Wegfall
12.1 Bestätigung vom Impfungen im Impfbuch mit Dienstsiegel
Fall
2,50
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
13. Wohnungswesen
13.1 Zweckentfremdung von Wohnraum
a) Genehmigung
b) Erteilung einer Negativbescheinigung
c) Genehmigung zur Mitnutzung von Wohnraum zu nicht Wohnzwecken
13.2 Prüfung einer Zusatzberechnung gemäß
der Zweiten Berechnungsverordnung
13.3 Bescheinigung über die Einhaltung der
Einkommensgrenze gem. §25 Wohnungsbaugesetz zur Erlangung von Zinsvergünstigungen bei der Gewährung von Darlehen für
den Ankauf städtischer Grundstücke
26. Mai 2015
Gebührenpflichtige Leistung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
13. Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Wohnung/ Wohnraum, jede weitere
Wohnung
13.1 Wegfall
100,00
Fall
Fall
25,00
50,00
Fall
10,00 13.2 Wegfall
Fall
10,00 13.3 Wegfall
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
13.4 Aufnahme eines Antrages zur Vermittlung einer
a) öffentlich geförderten Wohnung an einen
Inhaber einer Wohnberechtigungsbescheinigung
b) freifinanzierten Wohnung an einen
wohnberechtigten Bewerber im Sinne
des Wohnungsbindungsgesetzes
c) nach § 88 a Zweites Wohnungsbaugesetz
geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen die
Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2
Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um
mehr als 60% übersteigt
d) freifinanzierten Wohnung an einen Bewerber, der nicht wohnberechtigt im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes ist.
13.5 Leistungen im Rahmen des mit städtischen Mitteln geförderten Wohnungsbaues
26. Mai 2015
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
Gebührenpflichtige Leistung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
13.1 Vermittlung
Fall
Fall
Fall
Fall
10,00 a) einer öffentlich geförderten Wohnung mit
einem Wohnberechtigungsschein
b) einer nach § 88 a Zweites Wohnungsbau20,00
gesetz geförderten Wohnung an einen Berechtigten, dessen Gesamteinkommen
die Einkommensgrenze des § 25 Abs. 2
30,00
Zweites Wohnungsbaugesetz nicht um
mehr als 60% übersteigt
Fall
20,00
Fall
30,00
40,00
Analoge An- 13.2 Leistungen im Rahmen des mit städtiwendung der schen Mitteln geförderten Wohnungsbaues
Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung
NRW
Analoge Anwendung der
Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung
NRW
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
14. Vermessungs- und Katasterwesen
14. Ausstellung eines Zeugnisses über das
Nichtbestehen oder die Nichtausübung
gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch, Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der Bescheinigung, ob das Grundstück in
einem Umlegungs-/Sanierungsgebiet/
Entwicklungsbereich liegt
a) Erstausfertigung
b) Zweitausfertigung
c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr auf mehr als zwei Zahlungspflichtige erhöht sich die nach oben auf einen
glatten EURO-Betrag aufgerundete
anteilige Gebühr um jeweils
26. Mai 2015
Zeugnis
Gebühr (EUR)
Berechnungsgrundlage
14. Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen
Gebührenpflichtige Leistung
14.1 Ausstellung eines Zeugnisses über das
Nichtbestehen oder die Nichtausübung
gesetzlicher Vorkaufsrechte (Baugesetzbuch,
Landschaftsgesetz NRW) einschließlich der
Bescheinigung, ob das Grundstück in einem
Umlegungs-/Sanierungsgebiet/
Entwicklungsbereich liegt
30,00 a) Erstausfertigung
5,00 b) Zweitausfertigung
c) bei der Aufteilung der Verwaltungsgebühr
auf mehr als zwei Zahlungspflichtige
erhöht sich die nach oben auf einen
glatten EURO-Betrag aufgerundete
3,00
anteilige Gebühr um jeweils
14.2 Vergabe einer amtlichen Hausnummer
a) für ein neu zu errichtendes Gebäude
b) bei Änderungen/Ergänzungen/Löschungen
von amtlichen Hausnummern bei bestehenden
Gebäuden
Gebühr (EUR)
Zeugnis
50,00
10,00
5,00
Bauantrag zum
Neubauvorhaben
mit Darstellung des
vorgesehenen
Hauseinganges
50,00
Antrag
100,00
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Zur Vorlage Nr. 1486/15
Alte Fassung
Gebührenpflichtige Leistung
Neue Fassung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
15. Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht
15.1 Kopie aus der haus- bzw. Bauakte
a) unbeglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
b) beglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
15.2 Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte
15.3 Abholung von Bauantragsvordrucken
a) für Wohnungsbauten
b) für Gewerbebauten
26. Mai 2015
Gebührenpflichtige Leistung
Berechnungsgrundlage
Gebühr (EUR)
15. Fachbereich Bauaufsicht
Ablichtung
1,50
2,50
5,00
Fall
3,00
5,00
10,00
10,00
15.1 Kopie aus der Haus- bzw. Bauakte
a) unbeglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
b) beglaubigt
DIN A 4
DIN A 3
größer als DIN A 3
15.2 Einsichtnahme in die Haus- bzw. Bauakte
Ablichtung
2,00
3,00
7,00
Fall
3,00
5,00
10,00
20,00
15.3 Wegfall
Satz
2,50
5,00
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