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Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58
Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.05.2015 Nr. 1486 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/202 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff 5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die 5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld wird gemäß der Anlage beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1486 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 116.500,00 EUR - Einsparungen + 116.500,00 EUR Bemerkungen Die Anpassung der Gebührentarife soll jährlich zu einem Mehrertrag in Höhe von 116.500,00 EUR führen. Für das Haushaltsjahr 2015 werden rund 50 % dieses Mehrertrages erwartet (rund 58.000 EUR). Begründung Seite 2 Die Verwaltungsgebührensatzung wurde am 30.08.2001 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen und anschließend bekanntgemacht. Seitdem wurden 4 Änderungssatzungen in den Fassungen vom 22.11.2001, 11.04.2006, 06.12.2010 sowie 06.12.2011 vom Rat beschlossen und die Bekanntmachung vorgenommen. Sie dient gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung im Wesentlichen der Erhebung von Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) von Bediensteten, die auf Antrag des Beteiligten vorgenommen werden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen, besondere Gebührensatzungen oder privatrechtliche Entgeltregelungen anzuwenden sind. Neben dieser Verwaltungsgebührensatzung bestehen zahlreiche besondere Satzungen und Entgeltordnungen bei der Stadt Krefeld. Zu nennen sind hier beispielhaft: Hundesteuer-, Vergnügungssteuersatzung, Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Krefeld Gebührenordnung für Parkuhren, Parkscheinautomaten etc. Gebührensatzung für den Rettungsdienst Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld Entgeltordnung und Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen Erschließungsbeitragssatzung Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld Viele der aufgeführten besonderen Satzungen und Entgeltordnungen haben bereits eine aktuelle Anpassung mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld erfahren bzw. die entsprechenden Verfahren zur Anpassung laufen aktuell. Diese besonderen Satzungen und Entgeltordnungen sind nicht Teil der hier vorgelegten 5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld. Die §§ 1 bis 7 der Verwaltungsgebührensatzung geben Erläuterungen zu den kostenpflichtigen Tatbeständen, zum Kostenschuldner, zu Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen, zu Gebühren und Auslagen sowie zum Verfahren und zum Inkrafttreten. Diesen allgemeinen Erläuterungen schließt sich der Gebührentarif an, welcher sich aufteilt in I. Allgemeinen Teil (Gebührentarif 1 – 9) und den II. Besonderen Teil (Gebührentarif 10 – 16). Die bisherigen 4 Änderungssatzungen betrafen jeweils vereinzelte Tarifnummern des Gebührentarifs. Die §§ 1 bis 7 der Verwaltungsgebührensatzung wurden bisher nicht angepasst, auch mit dieser 5. Änderungssatzung ergeben sich hier keine Änderungen. Aufgrund dringend notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte nunmehr eine generelle Überprüfung sämtlicher Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung durch alle Fachbereiche und Institute der Stadt Krefeld. Diese waren daher aufgefordert, auch unter Berücksichtigung interkommunaler Vergleiche, die Gebührentarife auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und Begründung Seite 3 anzupassen. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Gebührentarife aufgeführt und erläutert. Die Gebührenanpassungen ergeben sich insbesondere aufgrund -des Anstiegs des Arbeitseinsatzes/-umfangs -der Personal- und Sachkostenentwicklungen seit 2001 -zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW). Veränderungen haben sich auch durch den Abgleich mit den Verwaltungsgebührensatzungen vergleichbarer Städte in Nordrhein-Westfalen ergeben. Im Folgenden werden Erläuterungen zu den Tarifstellen gegeben: I. Allgemeiner Teil - Der allgemeine Teil umfasst die Tarifstellen 1-9. Hier wurden im Wesentlichen Anpassungen der Gebühren vorgenommen. - Die Tarifstelle 5 ‘Abgabe von Druckstücken‘ wurde aus Gründen der Klarheit textlich um ‘Dateien‘ ergänzt, Tarifstelle 5.2. ‘Sonstige Druckstücke‘ um ‘Sonstige Kopien und Dateien‘, um z.B. Farbkopien und Scans berücksichtigen zu können. - Die angepasste Gebühr für die Tarifstelle 8 ‘Besichtigungen, Wertschätzungen, technische Arbeiten u. ä.‘ liegt in der Anwendung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.5.2014 zu den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Ministerialblatt NRW (MBl. NRW),2014 S. 290) begründet. II. Besonderer Teil - Tarifstelle 10. Fachbereich Bürgerservice Es wurden die Tarifstellen 10.8 bis 10.22 neu hinzugefügt. Bisher wurden diese Gebühren auf Grundlage der AVerwGebO NRW und der dortigen Tarifstellen erhoben. Nach § 2 Abs. 3 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) können Gemeinden Satzungen mit abweichenden Gebührensätzen erlassen. Dies erfolgt durch Aufnahme in die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld. Die Bemessung der höheren Gebühren erfolgte unter Berücksichtigung der §§ 3 und 25 GebG NRW. -Tarifstelle 11. Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Es handelt sich um Gebührenanpassungen, textliche Anpassungen, Anpassungen in Anlehnung an die geänderten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Ministerialblatt NRW (MBl. NRW),2014 S. 290). Weiterhin wurden 3 neue Tarifstellen eingefügt, die teilweise bisher über andere Tarifstellen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld abgerechnet wurden. -Tarifstelle 12. Fachbereich Gesundheit Die Tarifstellen 12.1-12.4 entfallen, da mit der Einführung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW die Gebühren sämtlicher Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle 10a) erhoben werden. -Tarifstelle 13. Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen Begründung Seite 4 Aufgrund des Fortfalls der maßgebenden Rechtsgrundlage werden die Tarifstellen 13.1 bis 13.3 ersatzlos gestrichen. Bei der Tarifstelle 13.4 wurden die bisherigen Punkte b) und d) gestrichen, da im Rahmen der Aufgabenkritik im Jahr 2001 die Entscheidung durch die Verwaltung getroffen wurde auf die Wohnraumvermittlung freifinanzierter Wohnungen zu verzichten. -Tarifstelle 14. Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen Die bisherige Tarifstelle hat eine Gebührenanpassung erfahren. Darüber hinaus wurde die Vergabe einer amtlichen Hausnummer neu aufgenommen. -Tarifstelle 15. Fachbereich Bauaufsicht Die Tarifstelle 15 betrifft heute ausschließlich den Fachbereich 63 -Bauaufsicht. Der bisherige Titel der Tarifstelle resultierte noch aus der Zeit, als Stadtplanung und Bauaufsicht als ein Fachbereich geführt wurden. Die Gebührensätze dieser Tarifstelle haben eine Anpassung erfahren. Die Tarifstelle 15.3 wird ersatzlos gestrichen, da Bauantragsvordrucke im Fachbereich 63 nicht mehr abgeholt werden, da sie kostenlos im Internet verfügbar sind. Die Anpassung der Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung soll jährlich zu einem Mehrertrag in Höhe von 116.500,00 EUR führen. Für das Haushaltsjahr 2015 werden rund 50% dieses Mehrertrages erwartet (rund 58.000,00 EUR). Aufgrund der umfangreichen Änderungen und aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird die Änderungssatzung vollständig neu gefasst. Die Synopse beinhaltet dagegen nur die geänderten Gebührentatbestände. Die 5. Änderungssatzung und die Synopse zu den geänderten Gebührentarifen sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die 5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung soll am 01.07.2015 in Kraft treten.