Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.05.2015
Nr.
1486 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/202 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die 5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld wird gemäß der Anlage
beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1486 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
116.500,00 EUR
- Einsparungen
+ 116.500,00 EUR
Bemerkungen
Die Anpassung der Gebührentarife soll jährlich zu einem Mehrertrag in Höhe von 116.500,00 EUR führen.
Für das Haushaltsjahr 2015 werden rund 50 % dieses Mehrertrages erwartet (rund 58.000 EUR).
Begründung
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Die Verwaltungsgebührensatzung wurde am 30.08.2001 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen
und anschließend bekanntgemacht. Seitdem wurden 4 Änderungssatzungen in den Fassungen
vom 22.11.2001, 11.04.2006, 06.12.2010 sowie 06.12.2011 vom Rat beschlossen und die Bekanntmachung vorgenommen. Sie dient gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung im Wesentlichen der Erhebung von Verwaltungsgebühren für besondere Leistungen (Amtshandlungen
oder sonstige Tätigkeiten) von Bediensteten, die auf Antrag des Beteiligten vorgenommen werden, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen, besondere Gebührensatzungen oder privatrechtliche Entgeltregelungen anzuwenden sind.
Neben dieser Verwaltungsgebührensatzung bestehen zahlreiche besondere Satzungen und Entgeltordnungen bei der Stadt Krefeld. Zu nennen sind hier beispielhaft:
Hundesteuer-, Vergnügungssteuersatzung, Satzung über die Erhebung der
Wettbürosteuer
Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Krefeld
Gebührenordnung für Parkuhren, Parkscheinautomaten etc.
Gebührensatzung für den Rettungsdienst
Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Krefeld
Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld
Entgeltordnung und Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten
der Stadt Krefeld
Satzung der Stadt Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung
und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen
Ganztagsschulen
Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen
Erschließungsbeitragssatzung
Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
Viele der aufgeführten besonderen Satzungen und Entgeltordnungen haben bereits eine aktuelle
Anpassung mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Krefeld erfahren bzw. die entsprechenden Verfahren zur Anpassung laufen aktuell. Diese besonderen Satzungen und Entgeltordnungen sind nicht Teil der hier vorgelegten 5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der
Stadt Krefeld.
Die §§ 1 bis 7 der Verwaltungsgebührensatzung geben Erläuterungen zu den kostenpflichtigen
Tatbeständen, zum Kostenschuldner, zu Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen, zu Gebühren und Auslagen sowie zum Verfahren und zum Inkrafttreten. Diesen allgemeinen Erläuterungen schließt sich der Gebührentarif an, welcher sich aufteilt in I. Allgemeinen Teil (Gebührentarif
1 – 9) und den II. Besonderen Teil (Gebührentarif 10 – 16).
Die bisherigen 4 Änderungssatzungen betrafen jeweils vereinzelte Tarifnummern des Gebührentarifs. Die §§ 1 bis 7 der Verwaltungsgebührensatzung wurden bisher nicht angepasst, auch mit
dieser 5. Änderungssatzung ergeben sich hier keine Änderungen.
Aufgrund dringend notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte nunmehr eine generelle
Überprüfung sämtlicher Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung durch alle Fachbereiche und Institute der Stadt Krefeld. Diese waren daher aufgefordert, auch unter Berücksichtigung interkommunaler Vergleiche, die Gebührentarife auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und
Begründung
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anzupassen. Die Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Gebührentarife aufgeführt und erläutert.
Die Gebührenanpassungen ergeben sich insbesondere aufgrund
-des Anstiegs des Arbeitseinsatzes/-umfangs
-der Personal- und Sachkostenentwicklungen seit 2001
-zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW).
Veränderungen haben sich auch durch den Abgleich mit den Verwaltungsgebührensatzungen
vergleichbarer Städte in Nordrhein-Westfalen ergeben.
Im Folgenden werden Erläuterungen zu den Tarifstellen gegeben:
I. Allgemeiner Teil
- Der allgemeine Teil umfasst die Tarifstellen 1-9. Hier wurden im Wesentlichen Anpassungen der
Gebühren vorgenommen.
- Die Tarifstelle 5 ‘Abgabe von Druckstücken‘ wurde aus Gründen der Klarheit textlich um ‘Dateien‘ ergänzt, Tarifstelle 5.2. ‘Sonstige Druckstücke‘ um ‘Sonstige Kopien und Dateien‘, um z.B.
Farbkopien und Scans berücksichtigen zu können.
- Die angepasste Gebühr für die Tarifstelle 8 ‘Besichtigungen, Wertschätzungen, technische Arbeiten u. ä.‘ liegt in der Anwendung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.5.2014 zu den Richtwerten für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes
bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Ministerialblatt NRW (MBl. NRW),2014 S. 290) begründet.
II. Besonderer Teil
- Tarifstelle 10. Fachbereich Bürgerservice
Es wurden die Tarifstellen 10.8 bis 10.22 neu hinzugefügt. Bisher wurden diese Gebühren auf
Grundlage der AVerwGebO NRW und der dortigen Tarifstellen erhoben. Nach § 2 Abs. 3 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) können Gemeinden Satzungen mit
abweichenden Gebührensätzen erlassen. Dies erfolgt durch Aufnahme in die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld. Die Bemessung der höheren Gebühren erfolgte unter Berücksichtigung der §§ 3 und 25 GebG NRW.
-Tarifstelle 11. Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Es handelt sich um Gebührenanpassungen, textliche Anpassungen, Anpassungen in Anlehnung
an die geänderten Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren (Ministerialblatt NRW (MBl. NRW),2014 S. 290). Weiterhin wurden 3 neue Tarifstellen eingefügt, die teilweise bisher über andere Tarifstellen der Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Krefeld abgerechnet wurden.
-Tarifstelle 12. Fachbereich Gesundheit
Die Tarifstellen 12.1-12.4 entfallen, da mit der Einführung des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW
die Gebühren sämtlicher Amtshandlungen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
NRW (Tarifstelle 10a) erhoben werden.
-Tarifstelle 13. Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Begründung
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Aufgrund des Fortfalls der maßgebenden Rechtsgrundlage werden die Tarifstellen 13.1 bis 13.3
ersatzlos gestrichen. Bei der Tarifstelle 13.4 wurden die bisherigen Punkte b) und d) gestrichen,
da im Rahmen der Aufgabenkritik im Jahr 2001 die Entscheidung durch die Verwaltung getroffen
wurde auf die Wohnraumvermittlung freifinanzierter Wohnungen zu verzichten.
-Tarifstelle 14. Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen
Die bisherige Tarifstelle hat eine Gebührenanpassung erfahren. Darüber hinaus wurde die
Vergabe einer amtlichen Hausnummer neu aufgenommen.
-Tarifstelle 15. Fachbereich Bauaufsicht
Die Tarifstelle 15 betrifft heute ausschließlich den Fachbereich 63 -Bauaufsicht. Der bisherige
Titel der Tarifstelle resultierte noch aus der Zeit, als Stadtplanung und Bauaufsicht als ein Fachbereich geführt wurden. Die Gebührensätze dieser Tarifstelle haben eine Anpassung erfahren.
Die Tarifstelle 15.3 wird ersatzlos gestrichen, da Bauantragsvordrucke im Fachbereich 63 nicht
mehr abgeholt werden, da sie kostenlos im Internet verfügbar sind.
Die Anpassung der Gebührentarife der Verwaltungsgebührensatzung soll jährlich zu einem
Mehrertrag in Höhe von 116.500,00 EUR führen. Für das Haushaltsjahr 2015 werden rund 50%
dieses Mehrertrages erwartet (rund 58.000,00 EUR).
Aufgrund der umfangreichen Änderungen und aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird die Änderungssatzung vollständig neu gefasst. Die Synopse beinhaltet dagegen nur die geänderten Gebührentatbestände. Die 5. Änderungssatzung und die Synopse zu den geänderten
Gebührentarifen sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Die 5. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung soll am 01.07.2015 in Kraft treten.