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Verwaltungsvorlage (2014-10-29-lagebericht-presse-kurz-banner.pdf)

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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58

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10. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Oktober 2014) – Kurzfassung für die Presse – 2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung ....................................................................................................................................... 3 I. Strukturdaten und soziale Lage .................................................................................................. 4 Soziale Lage der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ...................................................... 5 II. Sprache .......................................................................................................................................... 6 Sprachförderung und sprachliche Bildung in Kita und Schule ............................................... 6 Integrationskurse........................................................................................................................... 6 III. Integration durch Bildung ........................................................................................................... 10 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung.................................................................. 10 Schulische Bildung ..................................................................................................................... 12 Elternbeteiligung ......................................................................................................................... 14 Berufliche Bildung ....................................................................................................................... 15 Hochschule .................................................................................................................................. 18 IV. Integration in den Arbeitsmarkt ................................................................................................. 19 Erwerbsbeteiligung ..................................................................................................................... 19 Interkulturelle Öffnung der Bundesbehörden.......................................................................... 20 V. Gesellschaftliche Integration ..................................................................................................... 21 Gesundheitliche Situation und Versorgung von Migrantinnen und Migranten .................. 21 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ................................................................. 22 Dialog mit dem Islam .................................................................................................................. 23 Einstellungen zu Religion - „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung.......................... 23 Sport.............................................................................................................................................. 24 VI. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ...................................................................................... 27 VII. Staatsangehörigkeitsrecht ......................................................................................................... 30 Einbürgerungen ........................................................................................................................... 30 Geburtserwerb – ius soli ............................................................................................................ 31 VIII. Rechtsstellung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie anderer europarechtlich privilegierter Personen ............................................................................................................... 33 Unionsbürger ............................................................................................................................... 33 Assoziationsrecht ........................................................................................................................ 34 IX. Aufenthalt aus humanitären Gründen, Asylsuchende und Flüchtlinge, Menschen ohne legalen Aufenthalt ....................................................................................................................... 35 3 Vorbemerkung Diese Zusammenfassung enthält eine Auswahl der wichtigsten Ergebnisse des 10. Berichts über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Der Lagebericht ist von der Beauftragten gemäß § 94 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Den Schwerpunkt des Berichts bildet die Darstellung der integrationspolitischen sowie rechtlichen Entwicklungen von Juni 2012 bis Mai 2014. Nur in Ausnahmefällen konnten aktuellere Entwicklungen berücksichtigt werden. Entgegen des anderslautenden Titels wird, wie bereits im 8. und 9. Lagebericht nicht nur nach Staatsangehörigkeit differenziert, sondern es werden umfassend Daten zu Personen mit Migrationshintergrund betrachtet. Die vielfältigen Lebenslagen der Menschen mit Migrationshintergrund, von denen mehr als die Hälfte deutsche Staatsbürger sind, kommen zum Ausdruck. Für den 11. Bericht strebt die Beauftragte deshalb eine dementsprechende Titeländerung an. Hierfür bedarf es einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes. 4 I. Strukturdaten und soziale Lage Im Jahr 2012 lebten in Deutschland 81,9 Mio. Personen, darunter knapp 7,4 Mio. ausländische Staatsangehörige und insgesamt 16,3 Mio. Personen mit Migrationshintergrund. Damit hat jede fünfte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund. Zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund sind zugewandert und ein Drittel ist in Deutschland geboren. • In den letzten drei Jahren ist ein deutlicher Wanderungsgewinn festzustellen. Im Jahr 2012 lag der Wanderungsgewinn bei +368.945 Personen – der höchste Wert seit 1995. Nach den vorläufigen Ergebnissen für das Jahr 2013 wird diese Zahl mit +437.303 noch einmal übertroffen. • Die Zahl der im Inland Geborenen wächst seit Beginn der statistischen Erhebung des Merkmals Migrationshintergrundes kontinuierlich. Im Jahr 2005 waren noch knapp 4,7 Mio. Personen im Inland geboren, sieben Jahre später, im Jahr 2012 waren es schon 5,4 Mio. Bevölkerung nach Migrationsstatus1) Status 2005 in 1.000 Bevölkerung insgesamt 82.465 Personen ohne Migrationshintergrund 67.132 Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinne 2010 % in 1.000 2011 % in 1.000 2012 % in 1.000 % 81.715 81.754 81,4 65.970 80,7 65.792 80,5 65.570 80,0 15.057 18,3 15.746 19,3 15.962 19,5 16.343 20,0 mit eigener Migrationserfahrung 10.399 12,6 10.590 13,0 10.690 13,1 10.918 13,3 ohne eigene Migrationserfahrung 4.658 5,6 5.273 6,4 5.425 6,6 5.155 6,3 81.913 1) Abweichungen entstehen durch Rundungen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus Personen türkischer Herkunft bilden mit 18,3 % die größte Gruppe unter der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, gefolgt von Personen mit polnischer Herkunft (9,4 %). Nach wie vor leben die meisten Menschen mit Migrationshintergrund in den alten Bundesländern. In der Aufenthaltsdauer zeigt sich, dass Personen mit eigener 5 Migrationserfahrung zu einer überwiegenden Mehrheit (81,3 %) länger als neun Jahre in Deutschland leben. 50,1 % der Personen mit Migrationshintergrund leben über 20 Jahre und 14 % sogar mehr als 40 Jahre in Deutschland. Die in Deutschland lebende Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist deutlich jünger als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Personen mit Migrationshintergrund sind im Durchschnitt 35,5 Jahre alt (46,4 Jahre bei Bevölkerung ohne Migrationshintergrund) Soziale Lage der Bevölkerung mit Migrationshintergrund Nach dem Mikrozensus 2012 liegt mit 26,8 % die Armutsgefährdungsquote bei Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so hoch wie bei Personen ohne Migrationshintergrund (12,3 %). Als armutsgefährdet gelten in Deutschland jene Menschen, deren verfügbares Einkommen weniger als 60 % des mittleren Einkommens beträgt. Der Bildungsstand hat kaum Auswirkung auf die Armutsgefährdungsquote. Die Quote bleibt bei Personen mit Migrationshintergrund auch dann hoch, wenn sie Abitur haben. Sie liegt mit 20,1 % mehr als doppelt so hoch wie bei Personen ohne Migrationshintergrund und Abitur (8,9 %). Auffallend ist, dass über alle Alterskohorten hinweg die Armutsgefährdungsquote bei Personen mit Migrationshintergrund und Abitur (20,1 %) deutlich höher ist als bei Personen ohne Migrationshintergrund und Hauptschulabschluss (14,9 %). Die Beauftragte spricht sich für eine genaue Analyse der Diskrepanzen in der Armutsgefährdung aus, um die Faktoren für das Ungleichgewicht benennen und diesen entgegenwirken zu können. 6 II. Sprache Sprachförderung und sprachliche Bildung in Kita und Schule Deutsch in Wort und Schrift zu beherrschen, ist eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sowie für bessere Bildungs- und Arbeitsmarktchancen. Integrationsverläufe von Menschen mit Migrationshintergrund sind daher untrennbar mit dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse verbunden. Die Förderung der deutschen Sprache in den Bereichen Kita und Schule hat seit Jahren einen herausgehobenen Stellenwert. Die Rahmenbedingungen in Kita und Schule gewährleisten jedoch noch nicht flächendeckend einen qualitativ guten sprachlichen Bildungsprozess mehrsprachig aufwachsender Kinder. Weiterhin besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte bzw. Lehrkräfte sowie der Sprachstandfeststellung und effektiven Fördermaßnahmen. Die Beauftragte befürwortet die in den letzten Jahren intensivierten Anstrengungen, um in diesen Bereichen Fortschritte zu erzielen. Hier ist insbesondere das im Jahr 2013 von Bund und Ländern gestartete fünfjährige Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift – BiSS“ zu nennen, mit dem Verfahren und Instrumente zur Sprachförderung und -diagnostik sowie zur Leseförderung in ihrer Wirkung überprüft und weiterentwickelt sowie die erforderliche Fort- und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte verbessert werden sollen. Darüber hinaus konnte mit dem Programm „Frühe Chancen“ des BMFSFJ das Angebot an alltagsintegrierter sprachlicher Bildung im Kita-Bereich ausgebaut werden. Die Beauftragte begrüßt die Fortsetzung dieses Programm bis 2017. Angesichts des seit Jahren hohen und stetig wachsenden Anteils der mehrsprachig aufwachsenden Kinder ist es bedauerlich, dass die bestehende Praxis der Sprachstandfeststellung und die darauf aufbauende sprachliche Bildung und Sprachförderung der Mehrsprachigkeit junger Menschen i.d.R. noch nicht gerecht wird. Die Potenziale gesellschaftlicher und individueller Mehrsprachigkeit werden in Kitas und Schulen zu wenig gefördert. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf. Integrationskurse Seit dem 01.01.2005 finanziert die Bundesregierung Integrationskurse, die in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administrativ durchgeführt werden. Der Integrationskurs besteht aus 7 einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses kann die Gesamtdauer auch bis zu 960 Stunden betragen. Für das Jahr 2013 wurde mit 167.516 ausgestellten Teilnahmeberechtigungen der höchste Stand seit 2005 erreicht (Abbildung) gegenüber dem Vorjahr, in dem 128.171 neue Teilnahmeberechtigungen erteilt wurden, bedeutete dies einen Anstieg um 30,7 %. Dieser Anstieg beruht auf einer verstärkten Neuzuwanderung insbesondere aus den EU-Mitgliedstaaten und – zu einem geringeren Teil – von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien. Ausgestellte Teilnahmeberechtigungen in den Jahren von 2005-2013 250.000 215.655 200.000 143.392 141.591 155.504 150.000 167.516 145.934 115.427 119.829 2010 2011 128.171 100.000 50.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2012 2013 Teilnahmeberechtigungen Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2013 Aufgrund der verstärkten Neuzuwanderung insbesondere aus den EUMitgliedstaaten und den (Bürger-)Kriegsregionen des Nahen und Mittleren Ostens haben in den vergangenen zwei Jahren deutlich mehr Neuzugewanderte als bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer an den Integrationskursen teilgenommen. 8 Neue Kursteilnehmende in den Jahren 2012 und 2013 nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten Rang 1 Polen 2 Türkei 3 Rumänien 4 Bulgarien 5 Syrien 6 Griechenland 7 Spanien 8 Italien 9 Deutschland 10 Russische Föderation sonstige Staatsangehörige Summe zuzüglich Spätaussiedler* Insgesamt 2012 absolut Rang 7.686 2 11.064 1 4.283 4 3.292 6 2.335 12 3.034 7 2.547 9 2.345 11 5.031 3 3.568 5 47.858 93.043 977 94.020 2013 absolut 12.531 9.312 7.641 5.705 5.251 5.083 4.970 4.565 4.496 3.336 53.547 116.437 917 117.354 * Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit dem Spätaussiedler in Deutschland eingetroffene und mit diesem verteilte Familienangehörige nach § 8 Abs. 2 BVFG. Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2013 Vor diesem Hintergrund und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel ist im Berichtszeitraum über eine Ausweitung der Teilnahmemöglichkeiten an den Integrationskursen diskutiert worden. Die Beauftragte fordert seit langem, Unionsbürgerinnen und -bürgern und Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach § 23a, § 25 Abs. 3, § 25 Abs. 4 S. 2 und Abs. 5 sowie § 25a Abs. 2 AufenthG einen Rechtsanspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen.1 Ein Rechtsanspruch auf Kursteilnahme für Unionsbürgerinnen und -bürger ist ihrer Meinung nach geboten, um die europarechtlich verbotene Diskriminierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern gegenüber eigenen Staatsangehörigen, hier Spätaussiedlerinnen und -siedlern, zu beenden. Bei Asylbewerbern und Geduldeten ist die Teilnahme an Integrationskursen im Rahmen verfügbarer Plätze aus Sicht der Beauftragten integrationspolitisch sehr sinnvoll. 1 Vgl. 8. Lagebericht, Kapitel II.5.2.1.1; 9. Lagebericht, Kapitel III.3.3. 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 haben sich die Kurse zu einer der zentralen Integrationsmaßnahmen des Bundes entwickelt. Um auch zukünftig bei sich ändernden Rahmenbedingungen und Zielgruppenerfordernissen ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Grundangebot der Deutschsprachförderung bereit stellen zu können, muss nach Einschätzung der Beauftragten das Integrationskurssystem weiterentwickelt werden. Dazu gehört die im Koalitionsvertrag angestrebte weitere Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und der angemessenen Honorierung der Lehrkräfte sowie die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots auch im ländlichen Raum. Schließlich bedarf es aus Sicht der Beauftragten im Zusammenhang mit der verstärkten Anwerbung von ausländischen Fachkräften und der insgesamt steigenden Zuwanderung nach Deutschland einer besseren Koordinierung der unterschiedlichen Deutschsprachförderangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen. 10 III. Integration durch Bildung Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung Im Bundesdurchschnitt weisen heute 36 von 100 Kindern im Alter zwischen drei und unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund auf. Ein früher Zugang zu Bildung für Kinder mit Migrationshintergrund führt zu besseren Entwicklungschancen und hat nachweislich positive Effekte für ihre Bildungswege. Insofern ist es erfreulich, dass die Betreuungsquoten in den zurückliegenden Jahren sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch bei Kindern zwischen drei und sechs Jahren im Bundesdurchschnitt insgesamt gestiegen sind. Dennoch lagen 2013 die Quoten von Kindern mit Migrationshintergrund unter drei Jahren mit 17,1 % noch deutlich unter denen von Kindern ohne Migrationshintergrund. (34,6 %.) Dabei zeigt der 10. Lagebericht große regionale Unterschiede bezogen auf die Betreuungsquoten und die damit zusammenhängende Angebotsstruktur. Weiterhin gibt es strukturelle Gründe die Eltern mit Migrationshintergrund davon abhalten, für ihre Kinder Angebote an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung in Anspruch zu nehmen. Die wichtigsten Gründe hierfür sind mangelnde Plätze in der frühkindlichen Betreuung, institutionelle Barrieren, die Kosten für die Betreuung, eine als nicht ausreichend empfundene Betreuungsqualität und eine mangelnde interkulturelle Öffnung. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Beauftragte Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, um Betreuungsplätze in ausreichender Zahl zu schaffen und zukünftig verstärkt auch die Qualität öffentlich geförderter Kindertagesbetreuung zu verbessern. 11 Betreuungsquoten von Kindern unter 3 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund in öffentlich geförderter Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen nach Ländern am 01.03.2013 Betreuungsquote von Kindern in % Bundesland2) mit ohne Migrationshintergrund Migrationshintergrund unter 3 Jahre1) unter 3 Jahre1) Baden-Württemberg 17 30 Bayern 16 29 Hamburg 26 47 Hessen 17 31 Niedersachsen 13 29 Nordrhein-Westfalen 14 23 Rheinland-Pfalz 20 32 Schleswig-Holstein 16 29 Deutschland insgesamt 17 35 früheres Bundesgebiet ohne Berlin 16 28 neue Länder mit Berlin 25 55 1) Die Anzahl der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund in der Bevölkerung wurde durch die Auswertung von Mikrozensus und Bevölkerungsstatistik ermittelt. Der Mikrozensus erhebt detailliert Angaben, aus denen der Migrationshintergrund einer Person abgeleitet werden kann. Für die Auswertung des Mikrozensus wurde eine Variable gebildet, die der Definition von Migrationshintergrund in den Statistiken der Kindertagesbetreuung ("mindestens ein Elternteil ist ausländischer Herkunft") entspricht. Ein Vergleich mit anderen Ergebnissen zum Migrationshintergrund ist daher nicht möglich. 2) Die Ergebnisse werden nur auf Ebene des Bundes sowie für die Bundesländer im früheren Bundesgebiet (ohne Saarland und Bremen) sowie für die Neuen Länder (mit Berlin) insgesamt dargestellt. Aufgrund zu schwacher Besetzungszahlen der interessierenden Altersgruppen in den übrigen Bundesländern werden migrationsspezifische Betreuungsquoten dort nicht nachgewiesen, da die hochgerechneten Werte unter 10.000 liegen und damit in ihrer Aussagekraft eingeschränkt sind. Grund hierfür ist, dass die Stichprobenbasis beim Mikrozensus Zufallsfehler bedingt und damit einen einfachen relativen Standardfehler, der umso größer wird, je schwächer ein Merkmal besetzt ist. Quelle: Statistisches Bundesamt, Kinder- und Jugendhilfestatistik 12 Schulische Bildung Laut Mikrozensus 2012 weist jedes dritte Kind unter 15 Jahren einen Migrationshintergrund auf. Von 2010 auf 2012 ist ihr Anteil von 31,9 % auf 33,1 % angestiegen. Obgleich Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund über die Jahre ihre Leistungen in der Schule verbessern konnten, sind immer noch deutliche Unterschiede zu ihren Klassenkameraden ohne Migrationshintergrund erkennbar. Die Schulstatistik des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass Chancengleichheit und -gerechtigkeit – trotz Verbesserungen in den letzten Jahren in unserem Bildungssystem weiter nicht gewährleistet sind. An den Hauptschulen sind ausländische Schülerinnen und Schüler überrepräsentiert (27,5 % zu 10,6 % Deutsche) und an den Gymnasien unterrepräsentiert (24,5 % zu 48,9 % Deutsche). 11,6 % aller ausländischen Schülerinnen und Schüler verließen 2012 die Schule ohne Hauptschulabschluss, unter den deutschen Schülerinnen und Schülern betrug der Anteil nur 5,4 %. Immerhin haben sich diese Diskrepanzen zwischen den Schulabschlüssen deutscher und ausländischer Jugendlicher über die Jahre leicht verringert: Bei den ausländischen Jugendlichen ist der Anteil ohne Hauptschulabschluss von 15,2 % im Jahr 2008 auf 11,6 % im Jahr 2012 sogar deutlicher gesunken als bei deutschen Jugendlichen. Während 44,3 % aller deutschen Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erlangt, ist der Anteil unter den ausländischen Schulabsolventinnen und -absolventen mit 16,2 % deutlich geringer. Dieser Anteil ist allerdings seit 2008 von 11,2 % auf 16,2 % gestiegen. Seit der ersten PISA-Studie 2001 ist in Deutschland offenkundig, dass es unser Bildungssystem zu wenig schafft, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft einen ihrem Potential entsprechenden Bildungserfolg zu ermöglichen. Nach wie vor wirken sich der Einfluss sozialer Herkunft bei der Notenvergabe, die Schulübergangsempfehlungen, mangelnde Wertschätzung und Akzeptanz gegenüber bestimmten Herkunftsgruppen, die geringere Leistungserwartung, fehlende ethnische Diversität der Lehrerschaft und im Lehrmaterial sowie verinnerlichte negative Stereotype auf Seiten der Lehrkräfte wie auch der Schülerinnen und Schüler auf den Bildungserfolg aus. Internationale Vergleichsstudien weisen zwar eine verringerte aber dennoch deutliche Differenz im Kompetenzerwerb im Umfang von mehr als einem Schuljahr aus. Es besteht deshalb nach wie vor ein erheblicher Handlungsbedarf, 13 insbesondere mit Blick auf das Erreichen der Ausbildungsreife junger Menschen mit Migrationshintergrund. Für die von Armut bedrohten und in bildungsarmen Familien aufwachsenden Kinder und Jugendlichen, unter denen diejenigen mit einem Migrationshintergrund überrepräsentiert sind, ist ein gerechteres Bildungssystem eine wesentliche Voraussetzung für den sozialen Aufstieg, die ökonomische Absicherung und ein weitreichend selbstbestimmtes Leben. 14 Deutsche und ausländische Absolventen/Abgänger allgemeinbildender und beruflicher Schulen für die Jahre 2004, 2008 und 2012 nach Abschlussarten und Geschlecht (in % der Wohnbevölkerung im jeweils typischen Abschlussalter)1) 2004 2008 212 in % Frauen insg. Männer Frauen insg. Männer Frauen 8,5 10,5 6,3 7,5 9,0 6,0 6,0 7,0 4,9 7,6 9,5 5,6 6,7 8,1 5,3 5,4 6,4 4,4 Ausländer 16,4 19,7 12,9 15,2 18,0 12,4 11,6 13,3 9,7 insgesamt 29,6 33,6 25,5 28,5 32,2 24,5 23,8 27,2 20,2 Deutsche 28,2 32,3 23,8 26,6 30,4 22,5 22,0 25,4 18,4 Ausländer 43,3 45,3 41,2 45,8 48,4 43,0 40,4 44,0 36,5 insgesamt 52,2 49,1 55,5 50,8 49,4 52,2 54,7 53,9 55,5 Deutsche 53,9 50,9 57,1 51,7 50,6 52,9 55,2 54,8 55,7 Ausländer 36,2 32,2 40,4 41,8 38,2 45,6 49,6 46,1 53,4 insgesamt 13,2 14,0 12,4 13,5 13,4 13,5 16,7 17,2 16,1 Deutsche 14,0 14,8 13,1 14,1 14,1 14,2 17,4 18,0 16,7 Ausländer 7,1 7,5 6,7 7,2 7,1 7,3 10,7 10,2 11,2 insgesamt 28,3 24,4 32,3 31,7 27,7 35,9 41,2 36,7 46,0 Deutsche 30,5 26,3 34,9 33,9 29,6 38,5 44,3 39,5 49,2 Ausländer 9,2 8,1 10,4 11,2 9,8 12,8 16,2 13,6 18,9 insgesamt Ohne HauptschulDeutsche abschluss Hauptschulabschluss Mittlerer Abschluss Fachhochschulreife2) Allgemeiner Hochschulreife Männer insg. Abschlussart 1) Bezogen auf den Durchschnitt der Wohnbevölkerung (am 31.12. des Vorjahres) im jeweils typischen Abschlussalter (ohne/ mit Hauptschulabschluss: 15 bis unter 17 Jahre; Mittlerer Abschluss: 16 bis unter 18 Jahre; Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife: 18 bis unter 21 Jahre). 2) Abweichungen zur KMK-Statistik erklären sich dadurch, dass auch Personen erfasst sind, die nur den schulischen, nicht aber den beruflichen Teil der Fachhochschulreife erlangt haben. Quelle: Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2014, Tab. D7-6web. Bielefeld 2014 Elternbeteiligung Viele Untersuchungen belegen, dass Eltern mit Migrationshintergrund hohe Erwartungen, Wünsche und Ziele in Bezug auf den Bildungserfolg ihrer Kinder haben. Gleichzeitig können sich allerdings ein mangelndes Wissen über das deutsche Bildungssystem, sprachliche Defizite oder die Überforderung der Eltern bei der Begleitung des schulischen Lernens auf den Bildungsweg mancher Kinder negativ auswirken. 15 Die Beauftragte begrüßt deshalb Programme und Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen sowie weiterer Akteure, die darauf abzielen, Eltern besser zu informieren und als Partner im Erziehungs- und Bildungssystem zu gewinnen, ihre Erziehungskompetenz zu stärken und sie im Bildungsprozess zu beteiligen. Aus Sicht der Beauftragten ist eine stärkere regelhafte Zusammenarbeit von Eltern und Kita bzw. Eltern und Schule unerlässlich. Berufliche Bildung Trotz der Verbesserungen bei den schulischen Abschlüssen der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, ist eine bessere Beteiligung am Ausbildungsmarkt bislang nicht erkennbar. Zwar ist in den letzten Jahren der Anteil bei den Personen mit Migrationshintergrund ohne Berufsabschluss leicht rückläufig. Aber der Anteil der jungen Erwachsenen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die keinen Berufsabschluss (30,5 %) haben, ist laut Berufsbildungsbericht 2014 fast dreimal so hoch wie der von jungen Erwachsenen mit deutscher Staatsangehörigkeit (10,9 %). Hier liegt aus Sicht der Beauftragten eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre: Es muss - mit Blick auf bessere individuelle Perspektiven, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Sicherung der künftigen Fachkräftebedarfes – deutlich stärker gelingen, Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Ausbildungsreife, in ein Ausbildungsverhältnis und zu einem Ausbildungsabschluss zu führen. Wesentlich dafür sind ebenso eine Erweiterung des Ausbildungsangebotes als auch die interkulturelle Öffnung und Beseitigung von evidenten Diskriminierungen in der Beruflichen Bildung: • Laut BA/BIBB-Bewerberbefragung sind bis Anfang 2013 von den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund 44 % erfolgreich in eine betriebliche Ausbildung eingemündet. Bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund waren es dagegen nur 29 %. Gründe dafür liegen jedoch nicht in einer unzureichenden Bildungsorientierung oder einer weniger intensiven Ausbildungsplatzsuche. Jugendliche mit Migrationshintergrund werden bei Einstellungsentscheidungen nach wie vor mit Vorbehalten konfrontiert, die ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz erheblich verringern. Die Folgen: Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund finden sich im Vergleich zu jenen ohne Migrationshintergrund anstelle der gewünschten Ausbildung häufiger in alternativen – oftmals nicht abschlussbezogenen – Bildungsgängen wieder (32 % 16 gegenüber 21 %) oder befinden sich außerhalb des Bildungssystems (23 % gegenüber 18 %). • Eine aktuelle Studie des Forschungsbereichs beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zu Diskriminierung am Ausbildungsmarkt stellt fest, dass die Chancen beim Zugang zur Ausbildung von Anfang an ungleich verteilt sind. Jugendliche mit türkisch / arabisch klingenden Namen würden bereits in der ersten Bewerbungsphase diskriminiert, d.h. bei gleich guten schulischen und anderen Voraussetzungen hätten sie deutlich schlechtere Aussichten, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, als Schüler mit einem deutschen Namen. • Der Berufsbildungsbericht 2014 weist darauf hin, dass inzwischen weniger Betriebe ausbilden. Während die Gesamtzahl der Betriebe in den letzten Jahren weiter gewachsen ist, ging die Zahl der Ausbildungsbetriebe zurück (2012: 21,3 %). Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels sollten künftig deutlich mehr Betriebe für eine hochwertige betriebliche Ausbildung gewonnen werden, um ihren Fachkräftebedarf auch künftig decken zu können. Angesichts dieser Herausforderungen hat die Beauftragte im Jahr 2014 das Thema Ausbildung in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gestellt und wird sich darüber hinaus in der künftigen Allianz für Aus- und Weiterbildung engagieren. Vier Ziele stehen dabei im Mittelpunkt: 1. Die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen insgesamt und im Besonderen von denen mit Migrationshintergrund deutlich zu erhöhen: 2. Mehr Unternehmen für die duale Ausbildung zu gewinnen, 3. Interkulturelle Sensibilität bei der Bewerberauswahl zu stärken und 4. Diskriminierung zu bekämpfen. Erwerbstätige (15-64 Jahre) nach Migrationshintergrund und Berufsabschluss im Jahr 2012 Migrationsstatus in 1.000 Bevölkerung insgesamt Personen ohne Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn darunter Deutsche darunter Ausländer/innen mit eigener Migrationserfahrung darunter Deutsche darunter Ausländer/innen ohne eigene Migrationserfahrung darunter Deutsche darunter Ausländer/innen mit beruflicher Ausbildung oder Berufsfachschule2) ohne beruflichen Abschluss1) in % in 1.000 in % Meister/Technikerausbildung oder gleichwertig in 1.000 Fachhochschuloder Hochschulstudium in % in 1.000 in % gesamt3) in 1.000 4.525 12,2 21.135 57,1 4.146 11,2 7.202 19,5 37.010 2.434 8,0 18.154 59,8 3.699 12,2 6.061 20,0 30.348 2.091 31,4 2.982 44,8 448 6,7 1.141 17,1 6.662 749 23,4 1.686 52,6 255 8,0 516 16,1 3.204 1.343 38,8 1.296 37,5 193 5,6 626 18,1 3.457 1.868 32,2 2.485 42,9 387 6,7 1.054 18,2 5.795 666 23,4 1.488 52,2 227 8,0 470 16,5 2.851 1.203 40,9 997 33,9 161 5,5 584 19,8 2.944 223 25,7 497 57,3 60 6,9 87 10,0 867 83 23,4 197 55,6 28 7,9 45 12,7 354 140 27,3 299 58,3 32 6,2 42 8,2 513 1) Einschließlich Berufspraktikum und Berufsvorbereitungsjahr. 2) Einschließlich Anlernausbildung. 3) Gesamtzahl der Erwerbstätigen ohne Erwerbstätige, die sich noch in schulischer oder berufsqualifizierender Ausbildung befinden sowie Erwerbstätige ohne Angabe zum Berufsabschluss oder zur Art des Abschlusses. Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung des Mikrozensus 2012 für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Hochschule Die Zahl der Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit wächst seit dem Wintersemester des Jahres 2008 stetig an. Im Jahr 2012 erreichten sie einen Anteil von 11,5 % an allen Studierenden. In der Gruppe der Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit überwiegt mit 8,2 % der Anteil der Studierenden aus dem Ausland gegenüber den Studierenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihr Abitur im Inland erworben haben (3,1 %). Mit 41 % brechen ausländische Studierende weitaus öfter das Bachelorstudium ab als ihre Mitstudierenden mit deutscher Staatsangehörigkeit (28 %). Erkenntnisse über die Situation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Migrationshintergrund sind kaum vorhanden. Vor allem fehlt es an einer Operationalisierung des Merkmals Migrationshintergrund, um diese Gruppe in ihrer Heterogenität beschreiben und erfassen zu können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Migrationshintergrund und deutsche Staatsangehörige, die einen überwiegenden Teil ihrer Bildung in Deutschland abgeschlossen haben, werden nur ungenügend in Gewinnungs- und Internationalisierungsstrategien deutscher Universitäten berücksichtigt. Dadurch geht wertvolles Potenzial verloren. Die Beauftragte weist auf die Notwendigkeit der Unterstützung der Internationalisierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen hin und begrüßt die Übernahme des BAföG durch den Bund sowie die aktuelle BAföG-Novelle. 19 IV. Integration in den Arbeitsmarkt Erwerbsbeteiligung Die Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre zeichnet sich dadurch aus, dass die Zunahmen bei der Erwerbsbeteiligung und die Zuwanderung zu Beschäftigungszuwächsen geführt haben und der Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter überkompensiert wurde. Die Nettomigration stieg in den Jahren 2008 bis 2012 kontinuierlich und erreichte im Jahr 2013 einen Spitzenwert von rund 437.000. Mittel- bis langfristig, insbesondere ab 2020, ist jedoch mit einem schnellen und massiven Rückgang der Erwerbsbevölkerung zu rechnen. Die demografischen Eckdaten lassen erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials erwarten, die sowohl eine stärkere Erschließung des inländischen Arbeitskräftepotenzials als auch eine ausgeprägte Zuwanderung von Fachkräften erforderlich machen werden. Die Erwerbstätigenquote ist in den vergangenen Jahren insgesamt und auch für den Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund weiter angestiegen. Sie lag im Jahr 2013 bei 77,1 %. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist gestiegen. Trotz dieser positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ist die Arbeitslosenquote bei Ausländern weiterhin mehr als doppelt so hoch als bei Deutschen (14,4 % gegenüber 6,2 % im Jahresdurchschnitt 2013). Zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bestehen in der Einkommensstruktur, der Verteilung der Arbeitszeit, der Beschäftigungsart wie beim beruflichen Status weiterhin wesentliche Unterschiede: Menschen mit Migrationshintergrund erreichen hier nach wie vor nicht das Beteiligungsniveau von Menschen ohne Migrationshintergrund. An einer Verbesserung der Situation für diesen Personenkreis wird und muss weiter aktiv gearbeitet werden. Gute schulische und berufliche Qualifikationen sind der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Die Befunde des Lageberichts zeigen, dass gerade Menschen mit Migrationshintergrund diese Qualifikationen häufiger fehlen, oder dass zu lange gewartet wird, bis sie Gelegenheit erhalten, schulische und berufliche Qualifikationen nachzuholen. Vor allem Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund müssen noch besser befähigt werden, sich auf Grundlage einer formellen Qualifikation dem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt stellen zu können. 20 Erforderlich sind aus Sicht der Beauftragten strukturelle Veränderungen, die über nachhaltige, regelhafte Förderstrukturen mehr erfolgreiche Schul- und Berufsabschlüsse ermöglichen. Insbesondere sind mehr zeitnahe Nachqualifizierungsangebote - insbesondere bei fehlenden Schul- und Berufsqualifikationen erforderlich - ebenso wie die weitere Professionalisierung der Qualifizierungs- und Berufsberatung. Diskriminierung bei Einstellungen, in der Ausbildung und am Arbeitsplatz müssen konsequent bekämpft und Vielfalt in Wirtschaft und in öffentlicher Verwaltung als Normalität und Chance entwickelt werden. Interkulturelle Öffnung der Bundesbehörden Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Darüber, wie hoch dieser Anteil ist, gibt es allerdings gegenwärtig keine umfassende und valide statistische Datenbasis oder empirische Untersuchungen. Daher werden seit 2014 erste Piloterhebungen anhand einheitlicher Standards und auf freiwilliger Basis in Bundesbehörden durchgeführt. Als erstes Bundesministerium wird das Bundesministerium des Innern – einschließlich seiner Geschäftsbereichsbehörden Bundeskriminalamt, Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Statistisches Bundesamt, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – eine Erhebung Ende des Jahres 2014 durchführen. Ebenfalls teilnehmen wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Ergebnisse und die Erfahrungen aus der Befragung sollen im Ressortkreis bekannt gemacht werden mit dem Ziel, dass weitere Bundesbehörden den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erheben und verstärkt Maßnahmen der interkulturellen Öffnung in ihren Behörden ergreifen. 21 V. Gesellschaftliche Integration Gesundheitliche Situation und Versorgung von Migrantinnen und Migranten Migrantinnen und Migranten profitieren oft zu wenig von den Möglichkeiten der gesundheitlichen Prävention und Versorgung. Dies liegt zum Teil an sprachlichen und kulturellen Hürden. Es wird von einem Anteil von rund 20 % der Migrantinnen und Migranten ausgegangen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, um Informationsmaterialien zu verstehen, sich selbst aktiv zu informieren, ihre Beschwerden verständlich mitzuteilen und einem Arzt-Patienten-Gespräch vollständig zu folgen. Auf der Angebotsseite fehlen in der Aus- und Weiterbildung interkulturelle Kenntnisse und kultursensible Angebote. Besonders vulnerable Gruppen sind Zuwanderer ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie Flüchtlinge und Asylsuchende, deren Gesundheitsversorgung auf eine Akutbehandlung beschränkt ist. Vorsorgeuntersuchungen und die Behandlung chronischer Erkrankungen sind nicht vorgesehen, auch wenn die Betroffenen über mehrere Jahre in Deutschland leben. Die interkulturelle Öffnung im Gesundheits- und Pflegebereich hat in der 18. Legislaturperiode erstmals Eingang in einen Koalitionsvertrag gefunden. Das Gesundheitswesen steht vor der Herausforderung, zeitgemäße Antworten auf die gesellschaftliche, religiöse, kulturelle und sprachliche Vielfalt zu finden. Menschen mit Migrationshintergrund sind sowohl als Patientinnen und Patienten wie auch als Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Versorgung von Pflegebedürftigen präsent. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um eine interkulturelle Öffnung im Gesundheits- und Pflegebereich verstärken. Im Berichtszeitraum sind viele Projekte und Maßnahmen der interkulturellen Öffnung in Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, Fortbildungsstätten, Pflegeheimen, oder Arztpraxen fortgeführt und initiiert worden. Initiativen und Projekte von spezialisierten Migrantenorganisationen haben ihre Wirkung bei der gesundheitlichen Aufklärung weiter entfaltet. Allerdings werden die Initiativen für eine interkulturelle Öffnung nur begrenzte Wirkung entfalten können, solange die interkulturelle Öffnung nicht fester Bestandteil der Organisationsstrukturen, der Datenerhebung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Ausund Fortbildung sowie der medizinischen und pflegerischen Betreuung ist. Die Beauftragte empfiehlt die Maßnahmen der interkulturellen und kultursensiblen Ausrichtung weiter zu führen und bedarfsorientiert auszubauen. Um diesen Prozess 22 zu unterstützen, wird die Beauftragte 2015 einen Schwerpunkt auf die Themen Gesundheit und Pflege legen. Die Berücksichtigung einer interkulturellen Ausrichtung ist sowohl im gesetzgeberischen Bereich als auch in der Forschung, in den stationären und ambulanten Einrichtungen und in der Aus- und Fortbildung sowie der Beratung und Selbsthilfe erforderlich. Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Infolge der Zuwanderung ist das religiöse Leben in Deutschland vielfältiger geworden. Insgesamt ist mittlerweile von über 140 Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im ganzen Bundesgebiet auszugehen. Religion und Glaube sind für viele Menschen in hohem Maße sinn- und identitätsstiftend. Durch die in Kirchen, Synagogen, Moscheen oder Moscheevereinen in der Gemeinschaft praktizierte Pflege von Gebräuchen und Feiertagen wird überdies ein Gefühl der Solidarität und Zusammengehörigkeit gepflegt und gestärkt. Dies ist oft für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer wichtig, da diese in Deutschland als neuem Lebensumfeld zumindest in der Anfangszeit häufig auf Unterstützung und Hilfestellungen angewiesen sind. Der Anteil der Christen an der Gesamtbevölkerung beträgt 61,5 %. Damit stellen sie mit Abstand die größte religiöse Gruppe in Deutschland. Davon gehören 30 % der römisch katholischen Weltkirche an. Weitere 30 % sind Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1,5 % der Bevölkerung sind orthodoxe Christen, hierbei handelt es sich v.a. um Zuwanderer griechischer, russischer, serbischer, rumänischer, bulgarischer, georgischer und ukrainischer Herkunft und deren Nachkommen. Mit ca. 102.000 (in jüdischen Gemeinden eingetragenen) Mitgliedern ist die jüdische Gemeinschaft in Deutschland mittlerweile die drittgrößte in Europa sind laut Migrationsbericht 2012 allein zwischen 1993 und 2012 insgesamt 205.674 jüdische Personen einschließlich ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland zugewandert. Im Berichtszeitraum lag die Zahl der in Deutschland lebenden Muslime bei 3,8 bis 4,3 Mio. Gläubigen. Den größten Anteil bilden Sunniten mit einem Anteil von gut 74 %, gefolgt von Aleviten mit einem Anteil von 12,7 % und Schiiten mit einem Anteil 7,1 %. 23 Dialog mit dem Islam Der Staat muss allen Religionsgemeinschaften neutral gegenüberstehen. Eine staatliche Förderung ist unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erlaubt und z.T. grundrechtlich geboten. Insgesamt gesehen sind bzgl. der Gleichbehandlung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Hinblick auf den Islam in Deutschland wichtige Fortschritte erzielt worden: Ein Beispiel hierfür ist die Einführung eines flächendeckenden islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Im Berichtszeitraum wurden solche Unterrichtseinheiten in Nordrhein-Westfalen (Schuljahr 2012/2013), in Niedersachsen (Schuljahr 2013/2014) und in Hessen (Schuljahr 2013/2014) in den Lehrplan aufgenommen. Insgesamt gesehen befindet sich die Entwicklung noch im Anfangsstadium: So zeigt sich, dass vielerorts noch die entsprechend ausgebildeten Lehrkräfte fehlen, um den erheblichen Bedarf decken zu können. Von besonderer Bedeutung ist die Anerkennung muslimischer Verbände als Religionsgemeinschaften gem. Art. 7 Abs. 3 GG. Als erstes Bundesland hat die Freie und Hansestadt Hamburg am 13.11.2012 einen entsprechenden Vertrag mit Muslimen und Aleviten geschlossen, der zudem wichtige Alltagsfragen regelt. Ein Vertrag mit ähnlichen Regelungen trat im Januar 2013 in Bremen in Kraft. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde im Berichtszeitraum begonnen, entsprechende Verträge vorzubereiten. Die von Bundesminister Dr. de Maizière angestoßenen Überlegungen zur Neuausrichtung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) als gesamtstaatliches Forum für den Dialog zwischen Staat und Muslimen in der 18. Legislaturperiode werden von der Beauftragten ausdrücklich mitgetragen. Dies gilt im Hinblick auf eine klare Trennlinie zwischen der DIK und sicherheitspolitischen Erwägungen zur Islamismusprävention und -bekämpfung. Dies gilt aber ebenso für den Ansatz, sich gemeinsam mit den muslimischen Verbänden in einem Dialog auf Augenhöhe über Format und Inhalte der Fortführung der DIK zu verständigen. Einstellungen zu Religion - „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen in Ost und West spricht sich 2013 grundsätzlich für ein aufgeschlossenes Verhältnis zu den Religionen aus: 87 % der Probanden in Westdeutschland und 78 % in Ostdeutschland stimmen der Aussage zu „Man sollte gegenüber allen Religionen offen sein.“ Die religiöse Vielfalt in Deutschland wird jedoch nicht nur positiv wahrgenommen wird: Für 65 % im Westen und 59 % im Osten ist die zunehmende Vielfalt von religiösen Gruppen in unserer Gesellschaft eine Ursache für Konflikte. Während etwa 24 das Christentum, das Judentum und der Buddhismus von der Mehrzahl der Befragten als Bereicherung wahrgenommen werden, trifft dies im Hinblick auf den Islam in Westdeutschland nur für 31 % der Befragten, in Ostdeutschland sogar nur für 21 % zu. Mehr noch: Hier wie dort wird der Islam von 49 % bzw. 57 % als Bedrohung wahrgenommen. Die Ergebnisse des Religionsmonitors belegen die Notwendigkeit der Ausweitung des interreligiösen und interkulturellen Dialogs. Nicht zuletzt die aufgezeigten Unterschiede in der Wahrnehmung der einzelnen Religionen lassen aufhorchen. Die Beauftragte nimmt dies zum Anlass, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften darin zu bestärken, ihr dahingehendes Engagement auszuweiten und sich ihrer Integrationsverantwortung auch und gerade im Dialog mit anderen Religionen und Konfessionen zu stellen. Nur so lassen sich Berührungsängste vermeiden, Vorurteile abbauen und notwendiges Vertrauen schaffen. Sport Sport fördert die Begegnung von Menschen ganz unterschiedlicher sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft und ist somit ein wichtiger Bestandteil im Integrationsprozess. Der Sport erreicht weite Teile der Bevölkerung. Die über 91.000 Sportvereine in Deutschland haben rund 27,5 Mio. Mitgliedschaften. Menschen mit Migrationshintergrund sind nach wie vor deutlich seltener Mitglieder in einem Sportverein als Menschen ohne Migrationshintergrund. So haben laut dem Sportentwicklungsbericht von 2009/2010 insgesamt 2,6 Mio. Mitglieder in Sportvereinen einen Migrationshintergrund.2 Dies entspricht einem Anteil von 9,0 % an allen Sportvereinsmitgliedern. Der Anteil der Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen liegt bei 4,7 %. Dies bedeutet zwar eine deutliche Steigerung gegenüber 2007, als der Anteil noch bei lediglich 2,6 % lag (+ 77,4 %). Dennoch sind Menschen aus Zuwandererfamilien verglichen mit ihrem Bevölkerungsanteil von 20,0 % in Sportvereinen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, insbesondere unter den ehrenamtlichen Funktionsträgern. Besonders gering ist der Anteil der Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen. Zwei Drittel der Sportvereinsmitglieder mit Migrationshintergrund sind 2 Vgl. Breuer, Christoph (Hrsg.): Sportentwicklungsbericht 2009/2010. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland. Köln 2010. S. 11. 25 Männer, ein Drittel sind Frauen. Dabei zeigt eine Studie des DOSB, dass das Interesse, Sport zu treiben, unter Migrantinnen mit 45 % genauso ausgeprägt ist, wie bei Mädchen und Frauen ohne Zuwanderungsgeschichte. Doch sind nur 51 % der 2bis 12-jährigen (gegenüber 71 % ohne Migrationshintergrund) sowie 44 % der 13- bis 17-jährigen Mädchen mit Migrationshintergrund (gegenüber 63 % ohne Migrationshintergrund) Mitglied in einem Sportverein. Die gleiche Studie des DOSB zeigt zudem einen starken Zusammenhang zwischen Sportvereinsmitgliedschaft und sozialer Schichtzugehörigkeit: Während nur 12 % der Migrantinnen aus der unteren Sozialschicht Mitglied in einem Sportverein sind, beträgt die Partizipationsquote bei Frauen mit Migrationshintergrund aus der oberen Sozialschicht 31 %. Daher kommt die Expertise zu dem Schluss: „Weibliches Geschlecht, Migrationshintergrund und niedriger Sozialstatus führen zur mehrfachen und deshalb besonders starken Benachteiligung.“ Große Unterscheide bestehen auch zwischen den verschiedenen Zuwanderergenerationen: Während bei den jugendlichen Migrantinnen der ersten Generation nur 28 % Mitglied in einem Sportverein sind, liegt der Organisationsgrad bei der dritten Generation bereits bei 68 % und somit fünf Prozentpunkte höher als bei den jugendlichen Mädchen ohne Migrationshintergrund (63 %). Daher stellt die Expertise des DOSB fest: „Mit fortschreitender Akkulturation gleicht sich die Beteiligung im Sportverein an die für Deutsche typischen Muster an. Vor allem Mädchen mit Migrationshintergrund, die anfangs stark unterrepräsentiert sind, holen im Zuge dieser Prozesse auf.“ Um die Zielgruppe Mädchen mit Migrationshintergrund noch besser zu erreichen, führt das Institut „Integration durch Sport und Bildung“ der Universität Oldenburg im Auftrag der Beauftragten in jedem Bundesland einen Aktionstag "Schule, Sport, Integration" durch. Ziel der Aktionstage ist es, zum einen Mädchen und ihre Familien über Angebote des organisierten Sports zu informieren und sie dafür zu motivieren, Sport zu treiben und in einen Sportverein einzutreten. Zur Weiterentwicklung der integrationspolitischen Aktivitäten im Bereich Sport setzt sich die Beauftragte zudem für die Weiterführung des Dialogforums „Sport“ aus dem Nationalen Aktionsplan Integration ein. Folgende Themen sollten dabei in den Blick gefasst werden: • die Verbesserung der Kooperation mit Migrantenorganisationen, • die Weiterentwicklung zielgruppenspezifischer Angebote – insbesondere für Frauen und Mädchen, 26 • die Gewinnung von ehrenamtlichen Übungsleitern, Trainern und Funktionsträgern sowie • Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus. Hierzu könnten gemeinsam mit den Sportverbänden und Migrantenorganisationen bundesweite Aktionen und Maßnahmen entwickelt werden. 27 VI. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie aller damit zusammenhängenden Formen von Diskriminierung als eine der grundlegendsten und vordringlichsten Aufgaben von Staat und Gesellschaft. Aus diesem Grunde wird zivilgesellschaftliches Engagement in diesem Bereich von der Bundesregierung nachhaltig gefördert und unterstützt. Im Berichtszeitraum haben insbesondere die Erkenntnisse um die sogenannte NSUMordserie erneut vor Augen geführt, dass die Bekämpfung von Rassismus eine dauerhafte Herausforderung ist. Die Gefahr aus diesem Bereich wurde in den letzten Jahren offensichtlich unterschätzt. Derzeit müssen sich mutmaßliche Mittäter und Unterstützer der Terrorgruppe vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Am 26.01.2012 wurde vom Deutschen Bundestag der NSUUntersuchungsausschuss eingesetzt. Am 22.08.2013 hat der Ausschuss seinen Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bericht bietet mit seinen 47 Handlungsempfehlungen in den Schlussfolgerungen wirksame Grundlage für Änderungen und Reformen in den Bereichen Polizei, Justiz, Verfassungsschutzbehörden und Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden und wurde Gegenstand des Koalitionsvertrages nach der Bundestagswahl 2013. Aus Sicht der Beauftragten sind insbesondere die folgenden der im Abschlussbericht formulierten Empfehlungen hervorzuheben: • Wie die Beauftragte bereits in ihrem letzten Lagebericht angeregt hatte, ist auch nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses die grundlegende Überarbeitung des „Themenfeldkatalogs Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ – unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft notwendig. Ferner rät der Ausschuss dazu, einen verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuführen (ggf. eine „Verlaufsstatistik PMK“) – zumindest bei PMK-Gewaltdelikten. • In allen Fällen von Gewaltkriminalität, die wegen der Person des Opfers einen rassistisch oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, muss dieser eingehend geprüft und diese Prüfung an geeigneter Stelle nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein vom Opfer oder Zeugen angegebenes Motiv dieser Art für die Tat muss von der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft verpflichtend aufgenommen und angemessen berücksichtigt werden. 28 • Deutschlands vielfältige Gesellschaft müssen auch die Polizeibehörden widerspiegeln. Die Bemühungen, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft für den Polizeiberuf zu gewinnen, müssen weiter intensiviert werden. • „Interkulturelle Kompetenz“ muss ein fester und verpflichtender Bestandteil der Polizeiausbildung sein und zum professionellen Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigen. Vordringlich die unmittelbaren Vorgesetzten der Kriminal- und Schutzpolizeibeamten sollen durch Aus- und Fortbildung sensibilisiert werden. Darüber hinaus hat man sich fraktionsübergreifend auf eine kontinuierliche Unterstützung für Demokratieförderung verständigt. Konkret sei die Bundesförderung zu erweitern, die Unterstützung durch den Bund zu verstetigen und zivilgesellschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen einzubeziehen. Nachdem fremdenfeindliche Straftaten im Jahr 2010 den bislang niedrigsten Stand seit Einführung des geltenden Erfassungssystems im Jahre 2001 erreicht hatten, sind sie nach Anstiegen in 2011 und 2012 (um 16,7 % und um 15,6 %), in 2013 erneut um 11,2 % angestiegen (2010: 2.166; 2011: 2.528; 2012: 2.922; 2013: 3.248). Nahezu alle diese Delikte wurden von rechten Straftätern begangen (97,0 %). Der Bundesregierung ist bekannt, dass es insbesondere bei den Angaben zur Anzahl von Opfern rechter Gewalt immer wieder zu Diskrepanzen zwischen polizeilichen Statistiken politisch motivierter Kriminalität und Auflistungen nicht-staatlicher Stellen (zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien) kommt, die etwa eine wesentlich höhere Anzahl von Todesopfern rechter Gewalt führen. Die unterschiedlichen Zählweisen resultieren daraus, dass Tatmotivation und Tatgeschehen nach unterschiedlichen Ansatzpunkten und aus unterschiedlicher Perspektive zugeordnet bzw. bewertet werden. Deshalb fordert die Beauftragte neben der grundlegenden Überarbeitung des „Themenfeldkatalogs PMK“ auch die Einführung einer „Verlaufsstatistik PMK“, um die Verfolgbarkeit von rassistisch motivierten Taten von der Anzeigenerstattung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens nachvollziehen zu können. Außerdem ist aus Sicht der Beauftragten eine weitere Verbesserung im Umgang mit Opfern rassistischer oder politisch motivierter Gewalttaten notwendig. Opfer sollen etwa in der Beratung auf spezialisierte Beratungsangebote und Entschädigungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Nach Auffassung der Beauftragten ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für bundes- und landespolizeiliches Fehlverhalten notwendig. 29 Darüber hinaus bedarf es aus ihrer Sicht einer unabhängigen wissenschaftlich fundierten Analyse und Untersuchung zu vorurteilsbehafteten Einstellungsmustern in der Polizei. Neben der besseren finanziellen Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen sind auch institutionalisierte staatliche Programme notwendig, die in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden müssen, um die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als gesamtgesellschaftliches Problem angehen zu können. Eine positive Entwicklung stellte die Abschaffung der im Jahr 2011 eingeführten sog. Demokratieerklärung dar, auch „Extremismusklausel“ genannt. Darauf einigten sich Anfang 2014 Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesinnenminister Thomas de Maizière. 30 VII. Staatsangehörigkeitsrecht Einbürgerungen Die Zahl der Einbürgerungen ist im Berichtszeitraum erneut leicht gestiegen. Nachdem sie im Jahr 2010 bereits 101.570 Einbürgerungen betrug, wuchs die Zahl im Jahr 2011 weiter auf 106.897 und im Jahr 2012 auf 112.348 Einbürgerungen. Allerdings stagnierte sie 2013 mit 112.353 Einbürgerungen und befand sich somit auf dem Vorjahresniveau. Mit knapp 30 % machen Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit die größte Gruppe der Eingebürgerten aus. Eingebürgerte Personen im Jahr 2013 nach bisheriger Staatsangehörigkeit Gesamtzahl: 112.348 Türkei 33.246 (29,6%) Sonstige 45.118 (40,2%) Serbien, Kosovo, Montenegro sowie ehem. Serbien und Montenegro 6.085 (5,4%) Polen 4.496 (4,0%) Afghanistan 2.717 (2,4%) Marokko 2.852 (2,5%) Griechenland 4.167 (3,7%) Russische Föderation 3.167 (2,8%) Ukraine 3.691 (3,3%) Irak 3.510 (3,1%) Vietnam 3.299 (2,9%) Quelle: Statistisches Bundesamt, Einbürgerungsstatistik Nach wie vor ist die Einbürgerungsquote in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reicht dabei in den neuen Bundesländern von 1,16 % (Brandenburg) bis 1,42 % (Mecklenburg- Vorpommern). In den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) liegt die niedrigste Quote bei 1,1 2 % in Bayern, während die Quote mit 3,13 % in Hamburg noch immer die höchste ist. Der Anteil der Einbürgerungen am Einbürgerungspotenzial betrug 2010 2,2 % und stieg dann in den Folgejahren 2011 auf 2,28 % und 2012 auf 2,42 %. 2013 betrug 31 dieser Wert 2,37 %. Dies verdeutlicht, dass insgesamt noch zu wenige Menschen, die grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, tatsächlich von den Einbürgerungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Die konkrete Einbürgerungspraxis ist nach wie vor nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch in den Behörden vor Ort unterschiedlich. Die Beauftragte hatte in diesem Zusammenhang in ihren letzten Lageberichten eine Reihe von praktischen Problemen angesprochen. Ihr sind auch im Berichtszeitraum wieder zahlreiche Einzeleingaben und Problemschilderungen vorgelegt worden. Geburtserwerb – ius soli Seit dem Jahr 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bereits mit Geburt neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt (ius soli, § 4 Abs. 3 StAG). Nach einer Übergangsregelung konnten Kinder der Jahrgänge 1990 bis 1999 unter den gleichen Voraussetzungen auf Antrag eingebürgert werden, wenn der Antrag im Jahr 2000 gestellt wurde (§ 40b StAG). Bis Ende des Jahres 2012 erhielten insgesamt rund 460.000 Kinder, die seit Inkrafttreten der ius soli-Regelung zum 01.01.2000 von ausländischen Eltern geboren wurden, die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG. Hinzu kommen knapp 50.000 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit über die Übergangsregelung des § 40b StAG erworben haben. Nach bisheriger Regelung mussten diese sich grds. spätestens bis zu ihrem 23. Geburtstag für ihre deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Von den insgesamt 3.316 Optionspflichtigen, die 2013 von der Altersgrenze betroffen waren, haben 248 ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie sich für die ausländische Staatsangehörigkeit entschieden haben oder trotz mehrfacher Anschreiben ihrer Optionspflicht nicht nachgekommen sind. Um jungen Optionspflichtigen künftig die nicht einfache Entscheidung und die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen zu ersparen, haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode vereinbart, die sog. Optionspflicht für in Deutschland aufgewachsene ius soli-Deutsche und Eingebürgerte nach § 40 b StAG abzuschaffen. Als „in Deutschland aufgewachsen“ gilt dabei, wer entweder acht 32 Jahre lang seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, hier sechs Jahre zur Schule gegangen ist oder einen Schul- oder Ausbildungsabschluss in Deutschland erworben hat. Davon soll in Härtefällen abgewichen werden können. Die Beauftragte sieht die bevorstehende Gesetzesänderung grundsätzlich positiv. Nach ihrer Schätzung wird durch die Neuregelung die Entscheidungspflicht voraussichtlich für mindestens 95% der Betroffenen entfallen. Aus Gerechtigkeitsgründen hält die Beauftragte es schließlich für geboten, denjenigen, die sich in der Vergangenheit bereits optionsbedingt entscheiden mussten, den Wiedererwerb der jeweils aufgegeben Staatsangehörigkeit zu ermöglichen. 33 VIII. Rechtsstellung der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie anderer europarechtlich privilegierter Personen Unionsbürger Seit Frühjahr 2013 stand die Zuwanderung insbesondere von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen, die als Unionsbürgerinnen und -bürger von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen im Fokus der politischen und medialen Aufmerksamkeit. Um die teilweise stark überzogene Debatte zu versachlichen setzte die Bundesregierung im Januar 2014 einen Staatssekretärsausschuss ein, dem auch die Beauftragte angehörte. Der Ausschuss legte im August 2014 einen Abschlussbericht vor, in dem er über die Daten-, Fakten- und der Freizügigkeit in Europa und der Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten informierte. Der Bericht stellt u.a. fest, dass es keine massenhafte Zuwanderung von Unionsbürgern, auch nicht aus Mitgliedstaaten wie Rumänien und Bulgarien gibt sowie die Arbeitslosenquote der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen deutlich unter dem Durchschnitt der Arbeitslosenquote der ausländischen Erwerbspersonen in Deutschland insgesamt (Mai 2014: 8,8% gegenüber 15 %) und nur geringfügig über derjenigen des Gesamtbevölkerungsdurchschnitts (7,9 %) liegt. Zur Entlastung derjenigen Kommunen, die in besonderer Weise durch einen verstärkten Zuzug aus anderen Mitgliedstaaten betroffen sind, stellte der Bund konkrete Unterstützungsmaßnahmen in Aussicht. So werden bspw. das Programm "Soziale Stadt" und die Programme aus den europäischen Fonds ESF und EHAP stärker auf die kommunalen Probleme zugeschnitten und mit 200 Mio. entsprechend finanziell ausgestattet. Die Beauftragte begrüßt diese Maßnahmen. Darüber hinaus wurden in dem Abschlussbericht auch Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch in Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass Zuwanderer nicht in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen und entschieden gegen Scheinselbständigkeit vorgegangen wird. Auch im Bereich der Familienleistungen soll durch gesetzliche Anpassungen (verpflichtende Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer) Missbrauch beim Kindergeldbezug erschwert werden. Im Freizügigkeitsgesetz/EU sollen die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen durch unrichtige oder unvollständige Angaben unter Strafe gestellt und befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug ermöglicht werden. Da der Anwendungsbereich insbesondere der letztgenannten Änderung nicht ganz eindeutig ist, empfiehlt die 34 Beauftragte an dieser Stelle einen vorsichtigen Umgang mit der Neuregelung und eine klare Unterscheidung zwischen Missbrauch und Gebrauch des Freizügigkeitsrechts. Wie auch im Rahmen der Anhörung zum Gesetzesentwurf am 13.10.2014 durch zahlreiche Experten betont wurde, ist Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Freizügigkeit nicht als primärer Problemschwerpunkt zu betrachten. Wichtiger wäre es auch aus Sicht der Beauftragten, in innereuropäischer Solidarität sozialpolitische Hilfsmaßnahmen zu ergreifen und möglichst bald eine effektive Umsetzung der „Richtlinie zur Erleichterung der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit“ in Angriff zu nehmen, welche auf die Beseitigung von Informationsdefiziten und die bessere Durchsetzbarkeit bestehender Diskriminierungsverbote abzielt. Assoziationsrecht Von besonderer Bedeutung im Berichtzeitraum war die Weiterentwicklung der Rechtsprechung des EuGH nach der Entscheidung „Soysal“ zur Visumpflicht für türkische Staatsangehörige. Nach der Entscheidung, dass die Visumpflicht für Dienstleistungserbringer gegen das assoziationsrechtliche Verschlechterungsverbot aus Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei (ZP) verstößt, hat der EuGH mit der Entscheidung „Demirkan“ die Frage verneint, ob dies auch für Dienstleistungsempfänger gelte, was eine faktisch visafreie Einreise für türkische Touristen zur Folge gehabt hätte. Mit Blick auf die Visumpolitik in der Europäischen Union hat der EuGH damit eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Eine weitere weitreichende Entscheidung hat der EuGH in der Rechtssache „Dogan“ gefällt: Die Voraussetzung der einfachen Deutschsprachkenntnisse für den Ehegattennachzug (§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AufenthG) verstößt gegen das Verschlechterungsverbot aus Art. 41 Abs. 1 ZP. Nach Auffassung der Beauftragten darf die nationale Regelung nach der Entscheidung des EuGH damit keine Anwendung mehr auf Ausländerinnen und Ausländer finden, die zu einem assoziationsberechtigten türkischen Familienangehörigen nach Deutschland nachziehen. Vorläufig wurde die Entscheidung des EuGH im Wege zweier Erlasse durch das Bundesministerium des Inneren und das Auswärtige Amt umgesetzt, die in allen Fälle des Ehegattennachzugs an einem Sprachnachweis festhalten, aber zukünftig zusätzlich eine Härtefallprüfung vorsehen. 35 IX. Aufenthalt aus humanitären Gründen, Asylsuchende und Flüchtlinge, Menschen ohne legalen Aufenthalt Im Berichtszeitraum stiegen die Zahlen der Asylanträge in Deutschland (2012: 77.651, 2013: 127.023, 1-5/2014: 62.602) wie auch in der gesamten Europäischen Union kontinuierlich an. Dabei bewegten sich auch die Gesamtschutzquoten durchgehend auf einem relativ hohen Niveau: 2012 lag diese bei 27,7 %, im Jahr 2013 bzw. in den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 – jeweils kaum niedriger – bei 24,9 % bzw. 25,3 %. Die bereinigte Gesamtschutzquote, für deren Berechnung nur materielle Entscheidungen berücksichtigt werden (also bspw. keine DublinÜberstellungen und Rücknahmen der Asylanträge), lag in diesem Zeitraum bei 35,8 %, 39,3 % und 44,1 %. Angesichts der ansteigenden Differenz zwischen den jährlich gestellten Asylanträgen und den jährlich getroffenen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtling befürwortet die Beauftragte die im Koalitionsvertrag angekündigten besonderen Bemühungen zur Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer auf drei Monate und die zwischenzeitlich bereits in Angriff genommene personelle Aufstockung des Bundesamtes. Auf diese Weise wird ggf. auch der Zeitraum des nach wie vor nicht auf Integration ausgerichteten Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Antragsteller minimiert. Zu den vernünftigen und effektiven Möglichkeiten der Entlastung des Bundesamtes, wie auch auf dem Sondertreffen der Innenminister am 16.10.2014 befürwortet, sollten Personen aus Bürgerkriegsländern wie bspw. Syrien regelmäßig verkürzten Verfahren unterzogen werden, da diese ohnehin in aller Regel in eine Schutzzuerkennung münden. Die Beauftragte spricht sich darüber hinaus dafür aus die zeitintensive Prüfung des Widerrufs der Schutzzuerkennung (vgl. § 73 Abs. 2a AsylVfG) als rechtlich zwingend vorgesehenen Verfahrensschritt kritisch zu überdenken, da diese nur in den seltensten Fällen tatsächlich zu einer Änderung des Aufenthaltstitels oder gar zu einer Aufenthaltsbeendigung führt. Der 10. Lagebericht enthält zudem eine kritische Bilanz des „Dublin-Systems“. Die Beauftragte plädiert hinsichtlich des Dublin-Systems für eine ehrliche und zugleich solidarische Diskussion um das bestehende europäische Asylsystem. 36 Asylantragszahlen, Schutzentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in absoluten Zahlen und in Prozent sowie Gesamtschutzquoten in Deutschland 2011 bis Mai 2014 2011 2012 2013 1-5/2014 127.023 62.602 Zahl der Asylanträge 53.347 77.651 Zahl der Asyl- bzw. 43.362 61.826 80.978 52.054 Entscheidungen 33.392 47.840 (77,0 %) (77,4 %) 51.273 (63,3 %) 29.932 (57,5 %) davon: formelle Entscheidungen 9.970 13.986 (23,0 %) (22,6 %) 29.705 (36,7 %) 22.122 (42,5 %) Schutzentscheidungen davon: materielle Gesamtschutzquote 22,3 % 27,7 % 24,9 % 25,3 % bereinigte Gesamtschutzquote 29,0 % 35,8 % 39,3 % 44,1 % Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik, Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 12.06.2014 und eigene Berechnungen