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Verwaltungsvorlage (FH-Gebührenberechnung 2016 Strich 1.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
463 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:58

Inhalt der Datei

-1Anlage 1 zur Vorlagennummer: 1996/15/1 Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2016 Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2016. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet. I. 1. Gebühren für Erdbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Trendberechnung der Jahre 2013, 2014 sowie der Hochrechnung 2015 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 967 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 969,50. 1.1 Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen 880.512,15 EUR abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen 11.352,00 EUR 869.160,15 EUR Erdbestattungen (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Teilt man die o.a. Kosten von 869.160,15 EUR durch 969,50 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Erdbestattung eines Erwachsenen von 896,50 EUR = rd. 897,00 EUR Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt die Gebühr 896,50 EUR x 62,5 % = 560,31 EUR = rd. 560,00 EUR 39,00 EUR 1.4.a) Abfuhr von Erdaushub Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub werden wie folgt berechnet: Maschinenkosten (112,00 EUR) zzgl. EG 5 (32,17 EUR) x 2 Std = 176,34 EUR = rd. 176,00 EUR 1.4.b) Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs wurden die Kosten wie folgt ermittelt: 1.4.a) (176,3 EUR) x 2 = 352,68 EUR = rd. 353,00 EUR 1.2 1.3 Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten werden wie folgt berechnet: Entgeltgruppe (EG) 5 (32,17 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,60 EUR = rd. -22. Gebühren für Urnenbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.218 Urnenbeisetzungen und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 1.217,90. Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen sich auf 390.297,46 EUR abzüglich der Nebenerträge von 20.330,00 EUR verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung 369.967,46 EUR 2.2 2.3 II. Teilt man die o.a. Kosten von 369.967,46 EUR durch 1.217,90 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 303,77 EUR = rd. 304,00 EUR Beisetzung im Aschefeld Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer Urne in Höhe von 304,00 EUR wurde ein 20 %iger Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert. Demnach beträgt die Gebühr gerundet 365,00 EUR Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne werden die Kosten wie folgt berechnet: EG 6 (33,12 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,74 EUR = rd. 40,00 EUR Benutzung der Trauerhallen (Kostendeckungsgrad 100 %) 1. Nutzung der Trauerhallen, allgemein Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern (Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen zu finanzieren. Aufgrund der Trendberechnung werden 1.488 Trauerfeiern erwartet. Darüber hinaus wird von 532 Annahmen und Verwahrungen in 2016 ausgegangen. Die Kosten in Höhe von 662.925,64 EUR werden durch den Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 408,94 EUR = Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt. 2. Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der Kühl- 673.732,64 EUR 10.807,00 EUR 662.925,64 EUR rd. 409,00 EUR 283,00 EUR -3Räume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle berechnet: = 408,94 EUR * 25,52 % = 104,36 EUR aufgerundet Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt, daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis festgesetzt. 3. 4. Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle berechnet. Dementsprechend beträgt die Gebühr 138,91 EUR = rd. 139,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012 festgesetzt. 77,00 EUR 13,00 EUR Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt berechnet: EG 6 (33,12 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,74 EUR = rd. III. 92,00 EUR Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung werden wie folgt berechnet: EG 6 (33,12 EUR) x 0,4 Std. = 13,25 EUR = rd. 6. 97,00 EUR Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg werden wie folgt berechnet: EG 5 (32,17 EUR) x 2 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 77,21 EUR = rd. 5. 104,00 EUR 40,00 EUR Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten (Kostendeckungsgrad 90 %) Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich auf 3.790.819,35 EUR -4Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen Haushalts 10 % = rd. übernommen. zuzüglich Verlustvortrag abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe bzw. Entzug in Höhe von ergeben sich Restkosten von 379.081,94 EUR 250.000,00 EUR 139.500,00 EUR 3.522.237,42 EUR die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen. Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden. -5- Grabmaß Reihengrabst. Erwachsene Rasengrabst.mit zentr.Gedenkstein Erdbest. Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte) Reihengrabstätte groß Reihengrabstätte Kinder Wahlgrabstätte einfach Wahlgrabstätte Parkgrabstätte Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätte Urnenreihengrabstätte Rasengrabst.mit zentr.Gedenkst.Urnenbestatt. Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte) (Wahlgrab) Urnenwahlgrabstätte Baumgrabstätte Urnenbestattung Urnengemeinschaftsgrab (1/5 der Fläche Wahlgrabstätte) Urnenkammer Gesamt: 2,5 x 1,25 Platzbedarf Faktor je Grab Umgebung 3,125 1,50 Faktor Pflege 3,00 Berechn.einheit Erst- und Verlängerung je Grabstelle Wiedererwerb In Jahren 14,06 99,00 Erst- und Wieder- Berechnungserwerb + Jahre/30 einheit 99,00 1.392,19 2,5 x 1,4 3,5 2,50 4,00 35,00 24,00 24,00 840,00 2,5 x 1,4 2,9 x 1,25 1,75 x 0,8 2,8 x 1,25 2,8 x 1,25 2,5 x 1,25 1,0 x 1,0 0,8 x 0,8 0,8 x 0,8 3,5 3,625 1,4 3,5 3,5 3,125 1 0,64 0,64 3,00 2,75 2,00 3,00 3,00 10,00 5,00 5,00 5,00 4,50 2,00 2,50 2,00 2,50 2,00 4,00 5,00 4,00 47,25 19,94 7,00 21,00 26,25 62,50 20,00 16,00 12,80 7,00 2,00 9,00 0 245,00 2,00 1,00 77,00 125,00 7,00 2,00 9,00 31,00 651,00 12,33 1,00 77,00 125,00 330,75 39,88 63,00 651,00 16.756,25 770,83 20,00 1.232,00 1.600,00 1,4 x 1,4 1,96 2,50 4,00 19,60 199,00 199,00 3.900,40 1,4 x 1,4 1,4 x 1,4 1,96 1,96 3,00 3,50 4,50 3,00 26,46 20,58 49,00 207,00 1.380,00 49,00 253,00 1.296,54 5.206,74 1,0 x 1,0 1 8,50 4,50 38,25 67,00 265,00 75,84 2.901,05 2,50 5,25 77,00 67,00 1,00 50 67,00 2,67 351,75 205,33 37.557,71 30,8 30,8 1,00 930,00 11.800,00 310,00 Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.522.237,42 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 37.557,71 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in Höhe von 93,78 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist. -6Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 26 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen sich die neuen Gebühren wie folgt dar: Ermittlung der Gebührensätze Grabart Koeffizent Gebührenbedarf je Berechnungseinheit Gebührenbedarf je Grabstelle Neuer Gebührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2014) EUR EUR EUR 383,00 Erdbestattungsgräber Reihengrabstätten *1) Nutzungsrecht (Kindergrab) 7,00 94,00 439,00 Reihengrabstätten Erwachsene 14,06 94,00 1.322,00 1.154,00 Rasengrabstätten mit zentralem GedenkStein 35,00 94,00 3.290,00 2.870,00 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 47,25 94,00 4.442,00 3.874,00 Reihengrabstätten (groß) inkl. der Einfassung 19,94 94,00 Wahlgrabstätten (einfach) 21,00 94,00 1.874,00 1.980,00 1.636,00 1.710,00 Wahlgrabstätten 26,25 94,00 2.460,00 2.160,00 Parkgrabstätten 62,50 94,00 5.880,00 5.160,00 *1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt. Grabart Koeffizient Gebühren- Gebühren- Neuer Ge- -7bedarf je Berechnungseinheit EUR bedarf je Grabstelle bührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2015) EUR EUR Urnengrabstätten Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätten 20,00 94,00 1.890,00 1.640,00 16,00 94,00 1.500,00 1.318,00 Urnenreihengrabstätten inkl. der Einfassung 12,80 94,00 1.200,00 1.051,00 Urnenrasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 19,60 94,00 1.830,00 1.608,00 Urnenrasengrabstätten mit *1) Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46 94,00 2.490,00 2.490,00 Urnenwahlgrabstätten 20,58 94,00 1.920,00 1.680,00 Baumgrabstätten für Urnen 38,25 94,00 3.600,00 3.150,00 5,25 94,00 480,00 430,00 77,00 94,00 7.230,00 6.300,00 UrnengemeinschaftsGrab *2) Urnenkammern *1) Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich. *2) Seit dem Jahr 2012 werden Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages. Ab dem 01.01.2016 wird ein Memoriam-Garten als weitere Bestattungsmöglichkeit auf dem Hauptfriedhof angeboten. Es sind Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen vorgesehen. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern. Die Beisetzung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass durch den Auftraggeber vorab ein Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Sicherung der Grabpflegekosten mit Gültigkeit bis zum Ablauf der Ruhezeit abgeschlossen und der Stadt Krefeld – Fachbereich Grünflächen – vorgelegt wird. Die Vermittlung des Dauergrabpflegevertrages kann über ein Fachunternehmen (zum Beispiel die Friedhofsgärtner) erfolgen. Die Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegvertrag. Die -8rechtliche Grundlage ist im § 25 der 5. Änderungssatzung der Friedhofsatzung der Stadt Krefeld, die zum 01.01.2016 gültig wird. IV. Umbettungen Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde. Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen 32.244,60 EUR Dividiert man die anfallenden Kosten von 32.244,60 EUR durch 30 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von 1.074,82 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der Umbettung vergebenen Faktor multipliziert. Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze: Gebührenbedarf je Einheit Faktor EUR Gebührenbedarf insgesamt EUR Neuer Gebührensatz EUR 1. Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 1.074,82 3,1 3.331,94 3.332,00 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 1.074,82 4,5 4.836,69 4.837,00 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.074,82 2,8 3.009,49 3.009,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2,0 2.149,64 2.150,00 1.2 1.3 1.4 1.074,82 2. Umbettungen Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 1.074,82 2.2 2.3 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 1.074,82 Ausbettung zur Überführung in eine andere 0,8 0,8 859,86 860,00 859,86 860,00 -9- 2.4 V. Gemeinde 1.074,82 0,5 537,41 537,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 1.074,82 0,5 537,41 537,00 Aufstellung von Grabmalen Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale. Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann. Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet. liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm Grabmale auf Reihengrabstätten Grabmale auf Wahlgrabstätten genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt = 380 40 270 690 Anteilige Personalkosten für die Genehmigung 1. 2. 26.000,00 EUR Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 690 Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die Genehmigung von 37,68 EUR = gerundet 38,00 EUR 38,00 EUR Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf 64.551,44 EUR Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von 26.000,00 EUR verbleiben 38.551,44 EUR, die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen. Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor, so ergibt sich folgende Berechnung: 40 Grabmale auf Reihengrabstätten x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor = 1.200,00 270 Grabmale auf Wahlgrabstätten x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor = 16.875,00 Berechnungseinheiten 18.075,00 Teilt man die Kosten von 38.551,44 EUR durch die 18.075,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich 2,13 EUR -10je Berechnungseinheit. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 1. 1.1 Reihengrabstätten Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale (nur Genehmigungsgebühr) 1.3 Stehendes Grabmal Reihengrab Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln: 2,13 EUR x 30 Jahre = 63,99 EUR gerundet. 64,00EUR zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr 1.4 Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte 2,13 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 133,31 EUR gerundet zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr gebührenfrei 38,00 EUR 64,00 EUR 38,00 EUR 102,00 EUR 133,00 EUR 38,00 EUR 171,00 EUR VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen 2 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag = 94,82 EUR rd. 95,00 EUR Wannenbenutzung in Kriminalfällen 2 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag und 10,00 EUR Zulage = 87,21 EUR rd. 87,00 EUR 2. 3. Pflege der Urnenkammern Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt. Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden Urnenkammern zu verteilen. Kosten i. H. v. 11.645,62 EUR ./. 78 Urnenkammern = 149,30 EUR= rd. 4. 5. 6. Erdbestattung: Verbau von Hand 6 Std. EG 5 (32,17 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag = 231,62 EUR= rd. 11.660,69 EUR 149,00 EUR 232,00 EUR Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag 3 Std. EG 5 (32,17 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33,12 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 195,30 EUR = rd. 195,00 EUR Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag 1 Std. EG 5 (32,17 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33,12 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 118,09 EUR = rd. 118,00 EUR -11- Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen bisherige Gebühr EUR I. 1. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Bestattungen Gebühren für Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 878,00 897,00 + 19,00 + 2,16 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 549,00 560,00 + 11,00 + 2,00 1.3 von Früh- und Totgeburten 38,00 39,00 + 1,00 + 2,63 1.4 a)Abfuhr von Erdaushub 176,00 176,00 0,00 0,00 1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs 352,00 353,00 + 1,00 +0,28 2. Gebühren für Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 299,00 304,00 + 5,00 + 1,67 2.2 Grabbereitung für die Einbringung von Asche 358,00 365,00 +7,00 + 2,23 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 39,00 40,00 + 1,00 + 1,96 II. 1. 2. 3. Benutzung der Trauerhallen Benutzung der Trauerhallen Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung 283,00 283,00 0,00 0,00 97,00 97,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuschlag für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier 92,00 92,00 4. Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg 77,00 77,00 0,00 0,00 5. Nutzung Sargwagen 13,00 13,00 0,00 0,00 -126. Trauerhalle 37,00 (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) bisherige Gebühr EUR III. 1. 40,00 3,00 8,11 neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätten mit 20-jährigem Nutzungsrecht 348,00 383,00 + 35,00 + 10,00 1.2 Reihengrabstätten 1.049,00 1.154,00 + 105,00 + 10,00 1.3 Rasengrabstätten mit Zentr. Gedenkstein 2.609,00 2.870,00 261,00 + 10,00 1.4 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 3.522,00 3.874,00 + 352,00 + 10,00 1.5 Reihengrabstätten (groß), incl. Einfassung 1. 487,00 1.636,00 + 149,00 + 10,00 1.6 Wahlgrabstätten (einfach) je Grabstelle 1. 560,00 1.710,00 + 150,00 + 10,00 1.7 Wahlgrabstätten zur Zweifachbelegung je Grabstelle 1. 950,00 2.160,00 + 210,00 + 10,00 1.8 Parkgrabstätte je Grabstelle 4.680,00 5.160,00 + 480,00 + 10,00 bisherige Gebühr EUR 2. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheverstreuung 1. 491,00 1.640,00 + 149,00 + 10,00 2.2 Anonyme Urnengrabstätten 1.198,00 1.318,00 + 120,00 + 10,00 955,00 1.051,00 + 96,00 + 10,00 2.3 Reihengrabstätten incl. Einfassung 2.4 Rasengrabstätten mit -13zentralem Gedenkstein 1. 462,00 1.608,00 + 146,00 + 10,00 2.5 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 2. 520,00 2.490,00 ./. 30,00 ./. 1,19 2.6 Wahlgrabstätten 1. 530,00 1.680,00 + 150,00 + 10,00 2.7 Baumgrabstätten 2. 850,00 3.150,00 +300,00 + 10,00 2.8 Urnenkammern 5.730,00 6.300,00 +570,00 + 10,00 391,00 430,00 +39,00 + 10,00 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei allen Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. -14bisherige Gebühr EUR IV. 1. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 3.260,00 3.332,00 + 72,00 + 2,21 1.2 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 4. 788,00 4.837,00 + 49,00 + 1,02 1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 2. 852,00 3.009,00 + 157,00 + 5,50 1.4 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2.037,00 2.160,00 +113,00 + 5,55 815,00 860,00 + 45,00 + 5,52 2. Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 815,00 860,00 + 45,00 +5,52 2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 509,00 537,00 + 28,00 +5,50 2.4 Einbettung nach Überführung aus einer anderen Gemeinde 509,00 537,00 + 28,00 +5,50 -15bisherige Gebühr EUR V. 1. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Aufstellen von Grabmalen Reihengrabstätten 1.1 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm gebührenfrei 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale 36,00 38,00 + 2,00 + 5,55 1.3 stehende Grabmale 97,00 102,00 + 5,00 + 5,15 2.1 liegende Grabmale 36,00 38,00 + 2,00 + 5,55 2.2 stehende Grabmale 164,00 171,00 + 7,00 + 4,27 95,00 + 1,00 + 1,06 2. Wahlgrabstätten VI. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Sonstige Gebühren Benutzung der Obduktionsräume für Totenwaschungen 94,00 Wannenbenutzung bei bei Kriminalfällen 87,00 87,00 0,00 Pflege von UrnenKammern 161,00 149,00 ./.12,00 Erdbestattung: Verbau von Hand 0,00 ./. 7,45 230,00 232,00 + 2,00 + 0,87 Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 194,00 195,00 + 1,00 + 0,52 Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 117,00 118,00 + 1,00 + 0,85 -16- bisherige Gebühr EUR VII. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Aufgrund des gleichen Aufwands wurden die Pflegegebühren auf 30,00 EUR für die noch bestehende Nutzungsdauer pauschal festgesetzt. Bei Berechnung des tatsächlichen Aufwandes Maschinen- und Personalkosten 1. 2. Gräber bis zu 5 qm Fläche jährlich 30,00 30,00 0,00 0,00 Verwaltungsgebühr einmalig 20,00 20,000,00 0,00