Daten
Kommune
Krefeld
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404 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:59
Stichworte
Inhalt der Datei
a) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2018
b) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des Programms "Gute Schule
2020"
c) Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2017 und Anträge der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2017
TOP 3
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4625 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
30.11.2017
Betreff
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2018 und des Haushaltssicherungskonzeptes
a) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2018
b) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des Programms "Gute Schule 2020"
c) Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2017 und Anträge der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2017
Beschlussentwurf:
1.a)
Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis (ohne Berücksichtigung der Fachausschussbeschlüsse) wird zugestimmt.
Dem zusätzlich angebrachten Haushaltsplanvermerk wird zugestimmt.
Den Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 wird zugestimmt.
1.b)
Der Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4625 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1.a) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Der Entwurf des Haushaltsplans 2018 sowie der Entwurf der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 06.07.2017 vorgelegt und von diesem
zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen.
Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 05.12.2017 hat die Verwaltung
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Veränderungsnachweis
zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der die bis zum Stichtag 11.09.2017 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält. Darüber hinaus wurde die 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 eingearbeitet. In den Etatberatungen der Fachausschüsse wurden teilweise haushaltsverändernde Beschlüsse getroffen. Eine Zusammenfassung der Änderungen aus
Verwaltung und Politik ist den Seiten 1 und 2 der Anlage zu entnehmen.
Ferner ist ab Seite 3 der Anlage themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.
Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder
Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt.
Wesentliche Änderungen ergeben sich im Ergebnisplan insbesondere bei den Erträgen und Aufwendungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft.
Durch das Ministerium für Finanzen wurden vorläufige Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile
an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer vorgelegt. Diese können für die kommunale
Haushaltsplanung verwendet werden. Die endgültigen Zahlen werden voraussichtlich Ende des
Jahres veröffentlicht. Die Schlüsselzahlen fallen hiernach schlechter aus, als noch in der Vorlage
762/15 von der Verwaltung prognostiziert. Zum damaligen Zeitpunkt wurde wegen der hohen
Unsicherheiten von einer Berücksichtigung in den Planungen abgesehen. Aufgrund der Steigerungsraten belaufen sich die Haushaltsverschlechterungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 2,1 Mio. Euro in 2018 bis zu 2,5 Mio. Euro in 2021. Beim Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer belaufen sie sich auf rd. 2,2 Mio. Euro jährlich.
Das Eckwertepapier der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 sah eine Steigerung der Verbundmasse von 7,66 % vor. Am 24.10.2017 veröffentlichte das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine kommunalscharfe Modellrechnung. Hiernach
sind sogar Steigerungen von 9,96 % zu verzeichnen.
Im Vergleich zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 erhält Krefeld in 2018 rd. 29,8 Mio. Euro
mehr. Die wesentlichen Positionen hierbei sind die Schlüsselzuweisungen mit einem Zuwachs
von 28,2 Mio. Euro und die Investitionspauschale mit einer Steigerung um 1,6 Mio. Euro. Da die
Verwaltung bereits Steigerungen von rd. 6,6 Mio. Euro im Vergleich zum Haushaltsansatz 2017
eingeplant hatte, stellt der Veränderungsnachweis nur noch den Differenzbetrag von rd. 21,6
Mio. Euro dar.
Ab 2019 sind aufgrund der derzeitig angekündigten Gespräche zwischen Landesregierung und
kommunalen Spitzenverbänden Einbrüche bei den Schlüsselzuweisungen für die meisten kreisfreien Städte möglich. Dies ist das Resultat des aktuell diskutierten Gutachtens zur Überprüfung
der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in NRW unter besonderer Berücksichtigung
Begründung
Seite 3
des Regressionsverfahrens sowie der Verortung des Soziallastenansatzes. Dieser möglichen Verschlechterung wird im vorliegenden Haushalt nicht Rechnung getragen.
Die Verbesserungen aus den Schlüsselzuweisungen wirken sich aufgrund der Verrechnungssystematik auch auf die Landschaftsumlage aus. Steigende Schlüsselzuweisungen führen zu einer
höheren Landschaftsumlage. Gleichzeitig wurde in der Planung aber eine Absenkung des Umlagesatzes des Landschaftsverbands Rheinland um 0,5 % berücksichtigt. Derzeit wird sogar eine
weitere Absenkung um insgesamt 1,5 % diskutiert. Insgesamt verbleibt es gegenüber der Entwurfsfassung bei einer Verschlechterung von rd. 1,0 Mio. Euro.
Verbesserungen konnten durch den Einmalbetrag aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
2016 (zahlungswirksam 2018) berücksichtigt werden.
Der Nachtrag zum NRW-Landeshaushalt 2017 macht deutlich, dass die Kommunen in den kommenden Jahren finanziell stärker an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligt werden
sollen. Für Krefeld bedeutet dies eine jährliche Belastung bei der Krankenhausumlage von rd.
1,26 Mio. Euro. Darüber hinaus sollen die Investitionskosten des Landes im Jahr 2017 von den
Kommunen in 2018 zusätzlich erstattet werden, so dass hier die Belastung einmalig doppelt ausfällt. Die im Entwurf des Haushaltsplans 2018 eingeplante Krankenhausumlage von 2.680.000
Euro hat sich somit nahezu verdoppelt auf 5.203.000 Euro.
Aufgrund der fortgeschrittenen Beratungsergebnisse zum Thema "Theater mit Zukunft III" wurden hieraus resultierende Auswirkungen ebenfalls berücksichtigt.
Weitere Verschlechterungen ergeben sich im Bereich der Jugendhilfe. Hier werden Mehrbedarfe
im Bereich der Kindertagespflege von 1 Mio. Euro p.a. sowie bei den Betriebskostenzuschüsse
für Kitas an freie Träger berücksichtigt. Dabei wird unterstellt, dass neue Kitas vermehrt in nichtstädtischer Trägerschaft geführt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die HSKMaßnahme IV-17 - Zuschuss zur Reduzierung des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen
freier Träger und von Elterninitiativen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 - verwiesen.
Weitere Verbesserungen für den städtischen Haushalt ergeben sich aus dem "KitaRettungspaket". Die Gesamtförderung für die Stadt Krefeld beläuft sich auf 6.383.030 Euro, wovon ein Betrag von 3.022.051 Euro an Kindertageseinrichtungen freier Träger weiter zu leiten ist.
Neben den Verbesserungen von rund 700 TEUR für 2017, ergeben sich für 2018 und 2019 weitere Verbesserungen von ca. 1,7 Mio. Euro bzw. ca. 1,0 Mio. Euro für den städtischen Haushalt.
Wesentliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben in den nächsten Jahren auch die
Arbeiten an den Eisenbahnüberführungen. Die Deutsche Bahn Netz AG muss diese erneuern,
weil sie abgängig sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Bauwerke durch Instandsetzungsarbeiten weiter genutzt werden können. Da das Eigentum der Brückenbauwerke bei der
Deutschen Bahn liegt, sind die angemeldeten Haushaltsmittel konsumtiv zu veranschlagen. Diese
werden entsprechend des Vorteilsausgleichs von der Deutschen Bahn erstattet. Dies erfolgt aber
zeitversetzt, so dass in Folgejahren teilweise noch Erstattungen kommen. Die Kosten der anfallenden Straßenerneuerung (Fahrbahnverbreiterung, -tieferlegung) sind investiv zu veranschlagen. Diese Kosten können durch Landesmittel gefördert werden. Den Ergebnishaushalt belastet
in den Jahren ab 2020 insbesondere die "Eisenbahnüberführung Trift".
Auf einen gesonderten Ausweis der Veränderungen im konsumtiven Finanzplan wurde verzichtet. Sofern die Änderungen des Ergebnisplans zahlungswirksam sind, wurden diese in der Fort-
Begründung
Seite 4
schreibung des Finanzplans berücksichtigt. Die Entwicklung des konsumtiven Finanzplans kann
der Seite 1 der Anlage entnommen werden.
Im Bereich der Investitionen werden erstmalig die Einzahlungen aus dem Bundesprogramm KInvFöG-II berücksichtigt. Hiermit sollen zunächst bereits etatisierte Maßnahmen finanziert werden.
Darüber hinaus wurde das Kommunale Konjunkturpaket Krefeld (KKK) aufgestockt. Hiermit können ggf. anstehende Großprojekte der Stadt Krefeld, z.B. im Sport- oder Kulturbereich finanziert
werden. Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge zur Verwendung dieser Haushaltsmittel
erarbeiten.
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Anpassung der HSK-Maßnahmen sind in den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen enthalten.
Haushaltsplanvermerke
Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung ist die Anbringung eines zusätzlichen Haushaltsplanvermerks sinnvoll. Hierdurch werden überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO
NRW bei der zweckentsprechenden Verwendung von Bundesmitteln im Bereich der Bildungsangebote der VHS überflüssig.
Geschäftsbereich 4 Bildung, Kultur und Jugend
Fachbereich - 401 Volkshochschule
Produktgruppe -01 Bildungsangebote - VHS
Haushaltsplanvermerk für 2018 ff. gemäß § 21 II GemHVO:
Mehrerträge bei P40101010000/41400000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
vom Bund - erhöhen die Aufwandsermächtigung bei P40101010000/52910000 - Aufwendungen
für sonstige Dienstleistungen (Zeile 13 des TEP). Mindererträge bei P40101010000/41400000 –
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund - verringern die Aufwandsermächtigung bei P40101010000/52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Zeile 13 des
TEP) entsprechend.
Auswirkungen auf die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020
Bei den folgenden HSK - Maßnahmen ergeben sich aufgrund aktueller Kalkulationen Veränderungen in den Konsolidierungsbeträgen ab 2018.
II-08: Dauerbescheiderteilung bei der Hundesteuer
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2016
Entwurf
2018
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0
0
0
-7.000
7.000
9.000
7.000
7.000
0
Veränderung
Neu
2017
Im Jahr 2020 erhalten alle Hundebesitzer neue Steuermarken für die nächsten fünf Jahre, so dass
in 2020 keine Einsparung generiert wird.
A-06: Erhebung einer Wettbürosteuer
2016
Entwurf
Veränderung
Neu
2017
2018
2019
2020
53.000
53.000
53.000
53.000
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0
0
-53.000
-32.400
-32.400
53.000
53.000
0
20.600
20.600
Aufgrund des Urteils des BVerwG vom 29.06.2017 ist der Besteuerungsmaßstab der aktuellen
Wettbürosteuersatzung rechtswidrig, so dass es grundsätzlich einer Änderung der jetzigen Satzung bedarf. Es ist derzeit nicht abzusehen, auf welcher Grundlage zu welchem Zeitpunkt eine
künftige Besteuerung möglich sein wird. Es werden daher ab 2019 vorsichtig 20 % der bisherigen
Steuererträge eingeplant.
NEU: Strategisches Flächen- und Bodenmanagement
Die nachfolgenden Maßnahmen (II-15, II-16 sowie V-09) werden zu einer Maßnahme zusammengeführt.
II-15 und V-09: Erfassung aller bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld mit dem
Ziel des Verkaufs, einer verbesserten Unterhaltungssituation und Optimierung von Schul- und
Sportstandorten inkl. Berufsschulstandorten
II-16: Aufbau / Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städt. Flächenmanagements
Bisher:
Begründung
Seite 6
II-15
2016
Entwurf
500.000
1.050.000
1.300.000
1.550.000
1.800.000
-500.000
-1.050.000
-1.300.000
-1.550.000
-1.800.000
0
0
0
0
0
Veränderung
Neu
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Entwurf
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V-09
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2019
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-10.000
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0
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0
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-10.000
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0
Veränderung
Neu
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Entwurf
0
950.000
1.200.000
1.450.000
1.700.000
Veränderung
0
-950.000
-1.200.000
-1.450.000
-1.700.000
Neu
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0
0
0
0
Neue Maßnahme:
II-16: Strategisches Flächen- und Immobilienmanagement der Stadt Krefeld – Intensivierung liegenschaftlicher Ankäufe
2016
Entwurf
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0
0
Veränderung
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2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
Neu
490.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
Weiterhin wird die Maßnahme A-05 – Neufassung der Vergnügungssteuersatzung inhaltlich in
zwei Maßnahmen wie folgt aufgeteilt.
A-05: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Entwurf
2016
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325.000
325.000
325.000
325.000
325.000
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0
-40.400
-40.400
-40.400
325.000
325.000
284.600
284.600
284.600
Veränderung
Neu
A-13: Einführung einer Bordellsteuer
Begründung
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Entwurf
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0
0
40.400
40.400
40.400
Neu
0
0
40.400
40.400
40.400
A-12: Erschließung Fischeln Süd-West
Bei der Maßnahme A-12 – Erschließung Fischeln Süd-West erfolgt eine redaktionelle Korrektur
der ausgewiesenen Brutto-Beträge im Maßnahmenblatt. Auf den im Haushaltsplan veranschlagten Netto-Konsolidierungsbetrag hat dies keine Auswirkungen.
1.b) Ergänzung der Haushaltssatzung
Zur Vereinfachung des Verfahrens und um einen zeitnahen Ablauf - auch im Hinblick auf den
zeitlich begrenzten Förderrahmen des Programms Gute Schule 2020 - zu gewährleisten, ist beabsichtigt - analog zur vom Rat beschlossenen Regelung beim KInvFöG - die Ermächtigung des
Kämmerers in Bezug auf Nachbewilligungen zwischen den einzelnen Schulmaßnahmen auszuweiten. Hierzu soll dem Rat im Rahmen der Etatverabschiedung 2018 der Vorschlag unterbreitet
werden, den § 8 der Haushaltssatzung wie folgt zu ergänzen:
(…)
§ 8 e:
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der
Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß
§ 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule 2020 auszusprechen, sofern die
Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist.
Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.
2. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im Zeitraum vom 14.07.2017 bis zum 28.07.2017 Einwendungen erheben. Hiervon
wurde kein Gebrauch gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist.
Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2018 und des Haushaltssicherungskonzeptes
sowie den dargestellten Veränderungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt eine separate Vorlage für den Rat.