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Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2018 und des Haushaltssicherungskonzeptes )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
404 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 05:59

Inhalt der Datei

a) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2018 b) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des Programms "Gute Schule 2020" c) Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2017 und Anträge der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2017 TOP 3 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4625 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 08.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 30.11.2017 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2018 und des Haushaltssicherungskonzeptes a) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2018 b) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des Programms "Gute Schule 2020" c) Antrag der FDP-Fraktion vom 26.09.2017 und Anträge der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2017 Beschlussentwurf: 1.a) Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis (ohne Berücksichtigung der Fachausschussbeschlüsse) wird zugestimmt. Dem zusätzlich angebrachten Haushaltsplanvermerk wird zugestimmt. Den Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 wird zugestimmt. 1.b) Der Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4625 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1.a) Auswirkungen auf den Haushaltsplan Der Entwurf des Haushaltsplans 2018 sowie der Entwurf der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 06.07.2017 vorgelegt und von diesem zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 05.12.2017 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der die bis zum Stichtag 11.09.2017 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält. Darüber hinaus wurde die 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 eingearbeitet. In den Etatberatungen der Fachausschüsse wurden teilweise haushaltsverändernde Beschlüsse getroffen. Eine Zusammenfassung der Änderungen aus Verwaltung und Politik ist den Seiten 1 und 2 der Anlage zu entnehmen. Ferner ist ab Seite 3 der Anlage themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen. Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt. Wesentliche Änderungen ergeben sich im Ergebnisplan insbesondere bei den Erträgen und Aufwendungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft. Durch das Ministerium für Finanzen wurden vorläufige Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer vorgelegt. Diese können für die kommunale Haushaltsplanung verwendet werden. Die endgültigen Zahlen werden voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht. Die Schlüsselzahlen fallen hiernach schlechter aus, als noch in der Vorlage 762/15 von der Verwaltung prognostiziert. Zum damaligen Zeitpunkt wurde wegen der hohen Unsicherheiten von einer Berücksichtigung in den Planungen abgesehen. Aufgrund der Steigerungsraten belaufen sich die Haushaltsverschlechterungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 2,1 Mio. Euro in 2018 bis zu 2,5 Mio. Euro in 2021. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer belaufen sie sich auf rd. 2,2 Mio. Euro jährlich. Das Eckwertepapier der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 sah eine Steigerung der Verbundmasse von 7,66 % vor. Am 24.10.2017 veröffentlichte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine kommunalscharfe Modellrechnung. Hiernach sind sogar Steigerungen von 9,96 % zu verzeichnen. Im Vergleich zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 erhält Krefeld in 2018 rd. 29,8 Mio. Euro mehr. Die wesentlichen Positionen hierbei sind die Schlüsselzuweisungen mit einem Zuwachs von 28,2 Mio. Euro und die Investitionspauschale mit einer Steigerung um 1,6 Mio. Euro. Da die Verwaltung bereits Steigerungen von rd. 6,6 Mio. Euro im Vergleich zum Haushaltsansatz 2017 eingeplant hatte, stellt der Veränderungsnachweis nur noch den Differenzbetrag von rd. 21,6 Mio. Euro dar. Ab 2019 sind aufgrund der derzeitig angekündigten Gespräche zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden Einbrüche bei den Schlüsselzuweisungen für die meisten kreisfreien Städte möglich. Dies ist das Resultat des aktuell diskutierten Gutachtens zur Überprüfung der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in NRW unter besonderer Berücksichtigung Begründung Seite 3 des Regressionsverfahrens sowie der Verortung des Soziallastenansatzes. Dieser möglichen Verschlechterung wird im vorliegenden Haushalt nicht Rechnung getragen. Die Verbesserungen aus den Schlüsselzuweisungen wirken sich aufgrund der Verrechnungssystematik auch auf die Landschaftsumlage aus. Steigende Schlüsselzuweisungen führen zu einer höheren Landschaftsumlage. Gleichzeitig wurde in der Planung aber eine Absenkung des Umlagesatzes des Landschaftsverbands Rheinland um 0,5 % berücksichtigt. Derzeit wird sogar eine weitere Absenkung um insgesamt 1,5 % diskutiert. Insgesamt verbleibt es gegenüber der Entwurfsfassung bei einer Verschlechterung von rd. 1,0 Mio. Euro. Verbesserungen konnten durch den Einmalbetrag aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz 2016 (zahlungswirksam 2018) berücksichtigt werden. Der Nachtrag zum NRW-Landeshaushalt 2017 macht deutlich, dass die Kommunen in den kommenden Jahren finanziell stärker an den Investitionskosten der Krankenhäuser beteiligt werden sollen. Für Krefeld bedeutet dies eine jährliche Belastung bei der Krankenhausumlage von rd. 1,26 Mio. Euro. Darüber hinaus sollen die Investitionskosten des Landes im Jahr 2017 von den Kommunen in 2018 zusätzlich erstattet werden, so dass hier die Belastung einmalig doppelt ausfällt. Die im Entwurf des Haushaltsplans 2018 eingeplante Krankenhausumlage von 2.680.000 Euro hat sich somit nahezu verdoppelt auf 5.203.000 Euro. Aufgrund der fortgeschrittenen Beratungsergebnisse zum Thema "Theater mit Zukunft III" wurden hieraus resultierende Auswirkungen ebenfalls berücksichtigt. Weitere Verschlechterungen ergeben sich im Bereich der Jugendhilfe. Hier werden Mehrbedarfe im Bereich der Kindertagespflege von 1 Mio. Euro p.a. sowie bei den Betriebskostenzuschüsse für Kitas an freie Träger berücksichtigt. Dabei wird unterstellt, dass neue Kitas vermehrt in nichtstädtischer Trägerschaft geführt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die HSKMaßnahme IV-17 - Zuschuss zur Reduzierung des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen freier Träger und von Elterninitiativen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 - verwiesen. Weitere Verbesserungen für den städtischen Haushalt ergeben sich aus dem "KitaRettungspaket". Die Gesamtförderung für die Stadt Krefeld beläuft sich auf 6.383.030 Euro, wovon ein Betrag von 3.022.051 Euro an Kindertageseinrichtungen freier Träger weiter zu leiten ist. Neben den Verbesserungen von rund 700 TEUR für 2017, ergeben sich für 2018 und 2019 weitere Verbesserungen von ca. 1,7 Mio. Euro bzw. ca. 1,0 Mio. Euro für den städtischen Haushalt. Wesentliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben in den nächsten Jahren auch die Arbeiten an den Eisenbahnüberführungen. Die Deutsche Bahn Netz AG muss diese erneuern, weil sie abgängig sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die Bauwerke durch Instandsetzungsarbeiten weiter genutzt werden können. Da das Eigentum der Brückenbauwerke bei der Deutschen Bahn liegt, sind die angemeldeten Haushaltsmittel konsumtiv zu veranschlagen. Diese werden entsprechend des Vorteilsausgleichs von der Deutschen Bahn erstattet. Dies erfolgt aber zeitversetzt, so dass in Folgejahren teilweise noch Erstattungen kommen. Die Kosten der anfallenden Straßenerneuerung (Fahrbahnverbreiterung, -tieferlegung) sind investiv zu veranschlagen. Diese Kosten können durch Landesmittel gefördert werden. Den Ergebnishaushalt belastet in den Jahren ab 2020 insbesondere die "Eisenbahnüberführung Trift". Auf einen gesonderten Ausweis der Veränderungen im konsumtiven Finanzplan wurde verzichtet. Sofern die Änderungen des Ergebnisplans zahlungswirksam sind, wurden diese in der Fort- Begründung Seite 4 schreibung des Finanzplans berücksichtigt. Die Entwicklung des konsumtiven Finanzplans kann der Seite 1 der Anlage entnommen werden. Im Bereich der Investitionen werden erstmalig die Einzahlungen aus dem Bundesprogramm KInvFöG-II berücksichtigt. Hiermit sollen zunächst bereits etatisierte Maßnahmen finanziert werden. Darüber hinaus wurde das Kommunale Konjunkturpaket Krefeld (KKK) aufgestockt. Hiermit können ggf. anstehende Großprojekte der Stadt Krefeld, z.B. im Sport- oder Kulturbereich finanziert werden. Die Verwaltung wird entsprechende Vorschläge zur Verwendung dieser Haushaltsmittel erarbeiten. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Anpassung der HSK-Maßnahmen sind in den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen enthalten. Haushaltsplanvermerke Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung ist die Anbringung eines zusätzlichen Haushaltsplanvermerks sinnvoll. Hierdurch werden überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW bei der zweckentsprechenden Verwendung von Bundesmitteln im Bereich der Bildungsangebote der VHS überflüssig. Geschäftsbereich 4 Bildung, Kultur und Jugend Fachbereich - 401 Volkshochschule Produktgruppe -01 Bildungsangebote - VHS Haushaltsplanvermerk für 2018 ff. gemäß § 21 II GemHVO: Mehrerträge bei P40101010000/41400000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund - erhöhen die Aufwandsermächtigung bei P40101010000/52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Zeile 13 des TEP). Mindererträge bei P40101010000/41400000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Bund - verringern die Aufwandsermächtigung bei P40101010000/52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (Zeile 13 des TEP) entsprechend. Auswirkungen auf die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 Bei den folgenden HSK - Maßnahmen ergeben sich aufgrund aktueller Kalkulationen Veränderungen in den Konsolidierungsbeträgen ab 2018. II-08: Dauerbescheiderteilung bei der Hundesteuer Begründung Seite 5 2016 Entwurf 2018 2019 2020 7.000 9.000 7.000 7.000 7.000 0 0 0 0 -7.000 7.000 9.000 7.000 7.000 0 Veränderung Neu 2017 Im Jahr 2020 erhalten alle Hundebesitzer neue Steuermarken für die nächsten fünf Jahre, so dass in 2020 keine Einsparung generiert wird. A-06: Erhebung einer Wettbürosteuer 2016 Entwurf Veränderung Neu 2017 2018 2019 2020 53.000 53.000 53.000 53.000 53.000 0 0 -53.000 -32.400 -32.400 53.000 53.000 0 20.600 20.600 Aufgrund des Urteils des BVerwG vom 29.06.2017 ist der Besteuerungsmaßstab der aktuellen Wettbürosteuersatzung rechtswidrig, so dass es grundsätzlich einer Änderung der jetzigen Satzung bedarf. Es ist derzeit nicht abzusehen, auf welcher Grundlage zu welchem Zeitpunkt eine künftige Besteuerung möglich sein wird. Es werden daher ab 2019 vorsichtig 20 % der bisherigen Steuererträge eingeplant. NEU: Strategisches Flächen- und Bodenmanagement Die nachfolgenden Maßnahmen (II-15, II-16 sowie V-09) werden zu einer Maßnahme zusammengeführt. II-15 und V-09: Erfassung aller bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld mit dem Ziel des Verkaufs, einer verbesserten Unterhaltungssituation und Optimierung von Schul- und Sportstandorten inkl. Berufsschulstandorten II-16: Aufbau / Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städt. Flächenmanagements Bisher: Begründung Seite 6 II-15 2016 Entwurf 500.000 1.050.000 1.300.000 1.550.000 1.800.000 -500.000 -1.050.000 -1.300.000 -1.550.000 -1.800.000 0 0 0 0 0 Veränderung Neu II-16 Entwurf 2016 V-09 2018 2017 2019 2018 2020 2019 2020 -10.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -10.000 0 0 0 0 Veränderung Neu 2017 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 950.000 1.200.000 1.450.000 1.700.000 Veränderung 0 -950.000 -1.200.000 -1.450.000 -1.700.000 Neu 0 0 0 0 0 Neue Maßnahme: II-16: Strategisches Flächen- und Immobilienmanagement der Stadt Krefeld – Intensivierung liegenschaftlicher Ankäufe 2016 Entwurf 2017 2018 2019 2020 0 0 0 0 0 Veränderung 490.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Neu 490.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Weiterhin wird die Maßnahme A-05 – Neufassung der Vergnügungssteuersatzung inhaltlich in zwei Maßnahmen wie folgt aufgeteilt. A-05: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Entwurf 2016 2017 2018 2019 2020 325.000 325.000 325.000 325.000 325.000 0 0 -40.400 -40.400 -40.400 325.000 325.000 284.600 284.600 284.600 Veränderung Neu A-13: Einführung einer Bordellsteuer Begründung Seite 7 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 0 0 0 Veränderung 0 0 40.400 40.400 40.400 Neu 0 0 40.400 40.400 40.400 A-12: Erschließung Fischeln Süd-West Bei der Maßnahme A-12 – Erschließung Fischeln Süd-West erfolgt eine redaktionelle Korrektur der ausgewiesenen Brutto-Beträge im Maßnahmenblatt. Auf den im Haushaltsplan veranschlagten Netto-Konsolidierungsbetrag hat dies keine Auswirkungen. 1.b) Ergänzung der Haushaltssatzung Zur Vereinfachung des Verfahrens und um einen zeitnahen Ablauf - auch im Hinblick auf den zeitlich begrenzten Förderrahmen des Programms Gute Schule 2020 - zu gewährleisten, ist beabsichtigt - analog zur vom Rat beschlossenen Regelung beim KInvFöG - die Ermächtigung des Kämmerers in Bezug auf Nachbewilligungen zwischen den einzelnen Schulmaßnahmen auszuweiten. Hierzu soll dem Rat im Rahmen der Etatverabschiedung 2018 der Vorschlag unterbreitet werden, den § 8 der Haushaltssatzung wie folgt zu ergänzen: (…) § 8 e: Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule 2020 auszusprechen, sofern die Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt. 2. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im Zeitraum vom 14.07.2017 bis zum 28.07.2017 Einwendungen erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist. Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2018 und des Haushaltssicherungskonzeptes sowie den dargestellten Veränderungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt eine separate Vorlage für den Rat.