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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:01
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Begründung zur Vorlage 2996/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtteil Krefeld Traar auf der Freifläche zwischen Moerser
Landstraße und Buscher Holzweg einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Südwesten des Stadtteils Traar und grenzt hier unmittelbar an das
Gelände der Grundschule Buscher Holzweg. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze ent-lang
der Lehrerparkplätze, im Westen in abgewinkelter Form entlang des Schulgeländes mit
Pausenhof bis zu einer Grünfläche. Im Norden grenzt die Moerser Landstraße an das Plangebiet,
im Osten ist der Buscher Holzweg Bestandteil des Plangebietes. Westlich und östlich des
Plangebietes liegen gewachsene Wohnsiedlungen mit Einfamilienhäusern. Das Gelände nördlich
der Moerser Landstraße ist infolge landwirtschaftlicher Nutzflächen und der Parkanlage eines
Behindertenwohnheims durch Freiraumstrukturen geprägt. Südlich des Plangebietes befindet
sich die Bezirkssportanlage Traar mit zwei Fußballfeldern und einer Sporthalle. Das Plangebiet
hat eine Größe von rund 1,5 ha.
Abbildung: Luftbild Plangebiet
Quelle: GeoMedia®SmartClient
Anlass und Ziele der Planung
Das Plangebiet war ursprünglich als Erweiterungsfläche für die benachbarte Grundschule Buscher Holzweg vorgesehen. Aus heutiger Sicht ist diese Erweiterungsfläche nicht mehr erforderlich, so dass Teile einer Wohnnutzung zugeführt werden können. Die Fläche liegt innerhalb bebauter Wohngebietsflächen des Ortsteils Traar und bietet sich daher für eine Wohnbauentwicklung an. Dem Charakter der umliegenden Bebauung und des Ortsteils Traar entsprechend, ist
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eine lockere Einfamilienhausbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie untergeordnet Mehrfamilienhäusern vorgesehen.
Neben Wohngebäuden soll im Plangebiet auch eine Feuer-/Rettungswache und ein Ärztehaus
entstehen. Der aktuelle Standort der Löschgruppe Traar ist aus einsatztaktischer und
feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr akzeptabel. Als Feuerwehrgerätehaus dient seit 1975 ein
ehemaliges Wohnhaus im Ortskern von Traar an der Moerser Landstraße. Sowohl der Sozialtrakt
als auch die Fahrzeughalle entsprechen in keiner Weise den Anforderungen des Unfallschutzes.
Eine Absauganlage für die Abgase der Fahrzeuge ist nicht vorhanden, die Garage dient zugleich
als Umkleideraum. Die Verwahrung der Einsatzbekleidung erfolgt ebenfalls in dieser Garage. Im
Sanitärbereich gibt es für alle Angehörigen der Löschgruppe lediglich eine Dusche. Zusätzlich zu
den beengten Platzverhältnissen ist am Standort ein erheblicher Sanierungsstau festzustellen.
Der Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) Traar und einer potentiellen
Rettungswache (RW) soll nun auf einer aus-reichend großen und verkehrlich gut angebundenen
Fläche erfolgen. Hierfür bietet sich die Freifläche entlang der Moerser Landstraße an. Diese liegt
städtebaulich integriert im Stadtteil Traar und ist an eine leistungsfähige Hauptverkehrsstraße
angebunden. Der Einsatzbereich kann von hier aus hinsichtlich der Hilfsfristen optimal abgedeckt
werden.
Für Feuerwache und Ärztehaus gibt es konkrete Nutzungsabsichten, so dass der Vollzug beider
Anlagen sichergestellt ist. Das Plangebiet dient damit sowohl dem Wohnen als auch der
Unterbringung von Anlagen für Verwaltungen und Gebäuden für freie Berufe. Darüber hinaus
sollen auch Gewerbebetriebe zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich stören, so dass das
Plangebiet insgesamt als Mischgebiet (MI) ausgewiesen wird. Mit der Zulässigkeit sowohl von
Wohnen als auch von Nicht-Wohnnutzungen soll potentiellen Investoren ein möglichst breiter
Spielraum eröffnet werden. Neben einer Feuerwache soll auch eine Optionsfläche für eine
Rettungswache gesichert werden. Wird diese nicht realisiert, könnte hier auch eine gewerbliche
Nutzung umgesetzt werden, ohne den Bebau-ungsplan ändern zu müssen. Für die Realisierung
eines Ärztehauses ist zwingend die Festsetzung eines Baugebietstyps außerhalb der
Wohngebiete erforderlich. Auch eine Feuerwache ist als Anlage für Verwaltungen in
Wohngebieten nur ausnahmsweise zulässig.
Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 803 ist es:
- die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Feuer- und Rettungswache im Stadtteil
Traar zu schaffen sowie
- ein gemischt genutztes Quartier für Wohnen, Dienstleistungen und Kleingewerbe zu
entwickeln.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regional-plans
Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleitplanung
sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen u. a. Flächen für den Wohnungsbau und die damit
verbundenen privaten und öffentlichen Folgeeinrichtungen gesichert bzw. entwickelt werden.
Diesen Vorgaben kommt der Bebauungsplan Nr. 803 nach. Die Bebauungsplanung entspricht
den Zielen der Regionalplanung.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Plangebiet überwiegend als
Mischgebiet dargestellt. Innerhalb der Mischgebietsfläche ist ein Feuerwehr-Piktogramm
verortet. Der westliche Plangebietsteil ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestim-mung
Schule gesichert. Der Buscher Holzweg ist Bestandteil der angrenzenden Wohnbau-flächen. Als
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nicht verkehrswichtige Straße wird diese nicht gesondert dargestellt. Die geplanten Nutzungen
entsprechen damit weitgehend dem Entwicklungsgebot gemäß
§ 8 Abs. 2 BauGB. Lediglich
die für eine nicht mehr erforderliche Schulerweiterung gesicherte Gemeinbedarfsfläche
widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 803. Da der Bebauungsplan Nr. 803
im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung angepasst werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht
beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um eine abweichende Darstellung einer untergeordneten
Teilfläche bzw. um eine Änderung der Zweckbestimmung innerhalb einer Gemeinbedarfsfläche.
Nahezu das gesamte Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 447 - südlich
Moerser Landstraße zwischen Niepkuhlen und Buscher Holzweg - (Rechtskraft: 31.12.1982) und
ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule festge-setzt. Im Kreuzungsbereich
von Moerser Landstraße und Buscher Holzweg werden klein-flächig Verkehrsflächen durch die
Bebauungspläne Nr. 223_1 - Moerser Straße/Buscher Holzweg/Kemmerhofstraße/Rather Straße
- (Rechtskraft: 22.10.1966) und Nr. 386 - Moerser Landstraße/Kemmerhofstraße/Buscher
Holzweg - (Rechtskraft: 03.01.1975) überplant. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 803
werden die o. g. Bebauungs-pläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
803 außer Kraft gesetzt.
Am 05.11.2003 fasste der Rat der Stadt Krefeld den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 688 - Buscher Holzweg/Moerser Landstraße - mit dem für Teile der nicht
mehr benötigten Schulerweiterungsfläche ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden sollte.
Da das Planverfahren bislang über eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nicht weiter gediehen ist und mit dem Bebauungsplan Nr. 803 andere Planungsziele für das
Plangebiet vorliegen, soll der Beschluss aufgehoben werden. Weiterhin existiert für Teile des
Buscher Holzweges mit dem Bebauungsplan Nr. 447 Rest - südlich Moerser Landstraße zwischen
Niepkuhlen und Buscher Holzweg ein Bebauungs-plan im Verfahren, dessen Geltungsbereich
beim Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 447 vom 11.02.1982 ausgeklammert wurde.
Das Verfahren wurde seitdem nicht weiter betrieben und soll für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 803 aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld. Das Plangebiet liegt weder in einer tatsächlichen noch einer geplanten
Wasserschutzzone.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015 die
Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/ Buscher
Holzweg - ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der
Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog
vorgenommen. Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt 13 Punkte. Der
Bebauungsplan Nr. 803 ist bereits in der Prioritätenliste der Stadt Krefeld auf Rang 11 platziert.
Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße/Buscher Holzweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
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Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre (§ 14
BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)
geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 803 - südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg - beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 803
- südlich Moerser Landstraße / Buscher Holzweg -
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes