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Verwaltungsvorlage (Benennung eines Mitgliedes des Gestaltungsbeirates als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
259 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:01
Verwaltungsvorlage (Benennung eines Mitgliedes des Gestaltungsbeirates als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung) Verwaltungsvorlage (Benennung eines Mitgliedes des Gestaltungsbeirates als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung) Verwaltungsvorlage (Benennung eines Mitgliedes des Gestaltungsbeirates als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.12.2014 Nr. 781 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 28.01.2015 Betreff Benennung eines Mitgliedes des Gestaltungsbeirates als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Beschlussentwurf: Gemäß § 58 Absatz IV der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird der Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, Herr Rainer Lucas, als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung benannt. Sein Stellvertreter wird der stellvertretende Vorsitzende des Gestaltungsbeirates, Herr Thomas Heimberg. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 781 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung können volljährige sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme angehören, die vom Rat gewählt wurden. Diese Vorlage setzt den Ratsbeschluss vom 04.11.2014 aus der Vorlage 514/14 um.