Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4972 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
07.03.2018
Betreff
Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4972 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ausgangslage
Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 war seinerzeit der städtische Jugendförderplan nach Beschluss
durch den Jugendhilfeausschuss in Kraft getreten.
In diesem Jugendförderplan sind verschiedene Positionen enthalten, für die, auf Antrag und abhängig von den im Haushalt zur Verfügung gestellten Finanzmitteln, Förderungen bewilligt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderpositionen:
1 – Kinder und Jugendfreizeiten
2 – Örtliche Ferienveranstaltungen
3 – Außerschulische Jugendbildung
4 – Material für Kinder- und Jugendarbeit
5 – Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
6 – Um- und Neubau, Inneneinrichtung und Instandsetzung von Einrichtungen
der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit
Für die Positionen unter Ziffer 3 und 6 waren in den vergangenen Jahren keine Mittel mehr im
Haushalt zur Verfügung gestellt worden, weshalb diese Positionen bei der folgenden Darstellung
keine Erwähnung finden.
Antragsvolumen und Mittelabfluss in den Jahren 2015-2017
Position 1 – Kinder und Jugendfreizeiten
Für das Jahr 2015 wurden insgesamt Anträge für 74 Kinder- und Jugendfreizeiten von 25 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 48.440 EUR. Von den 74 Anträgen kam es lediglich in 47 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln.
In den übrigen 27 Fällen wurde letztendlich der Verwendungsnachweis (VWN) für die Abrechnung nicht eingereicht. Es ist anzunehmen, dass in den meisten dieser Fälle die beantragte Fahrt
entgegen der Planung nicht stattfand. Einige Anträge wurden wegen fehlender Unterlagen (auch
hier hat die Fahrt möglicherweise nicht stattgefunden, sodass die Antragsstellung vom Träger
nicht weiter verfolgt wurde) abgelehnt. Weitere Ablehnungsgründe waren die zu geringe Anzahl
Krefelder Teilnehmer oder ein nicht fristgerechter Antragseingang.
Insgesamt belief sich der Anspruch für die 47 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung
der Verwendungsnachweise auf 22.655 EUR (davon 21.725 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR
pro Nacht/Person und 930 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell
benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden
Mittel konnten letztendlich 14.271 EUR (10.000 EUR zuzüglich Restmittel aus den Positionen 4
und 5) bewilligt und ausgezahlt werden. Da weniger Mittel zur Verfügung standen als benötigt
wurden, war eine prozentuale Kürzung der zu bewilligenden Förderung je Kinder- und Jugendfreizeit erforderlich.
HHJ 2015
Ablehnungen
Bewilligungen
Gesamt
Anzahl
27
47
74
Antragsvolumen
21.288 EUR
27.152 EUR
48.440 EUR
Anspruch nach
Abrechnung VWN
0 EUR
22.655 EUR
22.655 EUR
Bewilligung/
Auszahlung
0 EUR
14.271 EUR
14.271 EUR
Begründung
Seite 3
Für das Jahr 2016 wurden insgesamt Anträge für 56 Kinder- und Jugendfreizeiten von 23 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 26.730 EUR.
Von den 74 Anträgen kam es in 41 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 15 Anträge
wurden abgelehnt. Hinsichtlich der Gründe für die Ablehnungen wird auf die Ausführungen zum
Jahr 2015 verwiesen.
Insgesamt belief sich der Anspruch für die 41 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung
der Verwendungsnachweise auf 18.835 EUR (davon 17.855 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR
pro Nacht/Person und 980 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell
benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden
Mittel (25.000 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden.
HHJ 2016
Ablehnungen
Bewilligungen
Gesamt
Anzahl
15
41
56
Antragsvolumen
4.617 EUR*
22.113 EUR
26.730 EUR
Anspruch nach
Abrechnung VWN
0 EUR
18.835 EUR
18.835 EUR
Bewilligung/
Auszahlung
0 EUR
18.835 EUR
18.835 EUR
* Bei 5 Anträgen fehlte die voraussichtliche Teilnehmerzahl weshalb hierfür die Höhe des Antragsvolumens nicht ermittelt werden konnte.
Für das Jahr 2017 wurden insgesamt Anträge für 45 Kinder- und Jugendfreizeiten von 18 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 26.728 EUR.
Von den 45 Anträgen kam es in 33 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 12 Anträge
wurden abgelehnt. Hinsichtlich der Gründe für die Ablehnungen wird auf die Ausführungen zum
Jahr 2015 verwiesen.
Insgesamt belief sich der Anspruch für die 33 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung
der Verwendungsnachweise auf 18.165 EUR (davon 17.885 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR
pro Nacht/Person und 280 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell
benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden
Mittel (25.000 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden.
HHJ 2017
Ablehnungen
Bewilligungen
Gesamt
Anzahl
12
33
45
Antragsvolumen
6.510 EUR
20.218 EUR
26.728 EUR
Anspruch nach
Abrechnung VWN
0 EUR
18.165 EUR
18.165 EUR
Bewilligung/
Auszahlung
0 EUR
18.165 EUR
18.165 EUR
Position 2 – Örtliche Ferienveranstaltungen
Im Jahr 2015 konnten drei beantragte Veranstaltungen gefördert werden.
Da weniger Mittel zur Verfügung standen als benötigt wurden, war eine prozentuale Kürzung der
zu bewilligenden Förderung erforderlich.
Begründung
Seite 4
Vom Antragsvolumen i.H.v. 4.700 EUR konnten die im Haushalt bereitgestellten Mittel i.H.v.
4.500 EUR ausgezahlt werden.
In 2016 und 2017 wurden jeweils zwei Veranstaltungen gefördert mit einem Antrags- und Auszahlungsvolumen i.H.v. insgesamt 3.500 EUR pro Jahr.
Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel (4.500 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden.
HHJ
Veranstaltungen
2015
2016
2017
3
2
2
Antragsvolumen
4.700 EUR
3.500 EUR
3.500 EUR
Bewilligung/
Auszahlung
4.500 EUR
3.500 EUR
3.500 EUR
Position 4 – Material für Kinder- und Jugendarbeit
Für die Positionen 4 und 5 des Jugendförderplanes waren in den Jahren 2015-2017 für beide
Positionen zusammen 5.400 EUR pro Jahr im städtischen Haushalt vorgesehen.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 8 Anträge für Material von drei verschiedenen Trägern gestellt.
Das Antragsvolumen belief sich auf 1.795 EUR.
Von den 8 Anträgen kam es in 5 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 3 Anträge wurden
abgelehnt da kein Verwendungsnachweis vorgelegt wurde oder die Antragstellung nicht fristgerecht erfolgte.
Insgesamt belief sich der Anspruch für die 5 Förderanträge auf 1.129 EUR, die ohne Kürzungen
an die Träger ausgezahlt wurden.
In 2016 wurden insgesamt 6 Anträge für Material von vier verschiedenen Trägern gestellt. Das
Antragsvolumen belief sich auf 2.975 EUR.
Von den 6 Anträgen kam es nur in 3 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln (3 Anträge
wurden abgelehnt), sodass insgesamt 1.352 EUR ungekürzt ausgezahlt werden konnten.
2017 wurden nur noch 5 Anträge durch drei verschiedene Träger gestellt, wovon zwei abgelehnt
wurden und insgesamt 2.620 EUR ungekürzt ausgezahlt werden konnten.
HHJ
Bewilligungen
Ablehnungen
2015
2016
2017
5
3
3
3
3
2
Antragsvolumen
1.795 EUR
2.976 EUR
3.694 EUR
Bewilligung/
Auszahlung
1.129 EUR
1.352 EUR
2.620 EUR
Position 5 – Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte
Für die Positionen 4 und 5 des Jugendförderplanes waren in den Jahren 2015-2017 für beide
Positionen zusammen 5.400 EUR pro Jahr im städtischen Haushalt vorgesehen.
Für die Förderung der Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte erfolgte im Jahr 2015 keine Bewilligung.
Begründung
Seite 5
Es wurden zwar 7 Anträge gestellt, diese wurden aber vom Träger zurückgezogen oder es wurde
kein Verwendungsnachweis eingereicht.
Im Jahr 2016 wurden zwei Anträge gestellt, von denen einer abgelehnt wurde und der andere
eine Bewilligung von Fördermitteln erhielt. Die Förderung, die ohne Kürzungen ausgezahlt wurde, betrug 190 EUR.
Für das Jahr 2017 waren insgesamt drei Förderanträge gestellt worden von denen einer bewilligt
werden konnte. Die Förderung, die ungekürzt ausgezahlt werden konnte, betrug 132 EUR.
HHJ
Bewilligungen
Ablehnungen
2015
2016
2017
0
1
1
7
1
2
Bewilligung/
Auszahlung
0 EUR
190 EUR
132 EUR
Zusammenfassung
Insgesamt sind die Antragstellungen zum städtischen Jugendförderplan rückläufig, sodass seit
dem Jahr 2016 nicht mehr alle Fördermittel verausgabt werden konnten.
HHJ
HH-Ansatz Position 1
davon verausgabt
HH-Ansatz Position 2
davon verausgabt
HH-Ansatz Positionen 4 und 5
davon verausgabt
Nicht verausgabte Mittel
Restmittel in Prozent
2015
10.000 EUR
14.271 EUR*
4.500 EUR
4.500 EUR
5.400 EUR
1.129 EUR
0,00 EUR
0%
*4.271 EUR Deckung aus Position 4 und 5
2016
25.000 EUR
18.835 EUR
4.500 EUR
3.500 EUR
5.400 EUR
1.542 EUR
11.023 EUR
31,58 %
2017
25.000 EUR
18.165 EUR
4.500 EUR
3.500 EUR
5.400 EUR
2.752 EUR
10.483 EUR
30,04%