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Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
351 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017) Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017) Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017) Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017) Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017) Verwaltungsvorlage (Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4972 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 07.03.2018 Betreff Städtischer Kinder- und Jugendförderplan - Übersicht der Jahre 2015-2017 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4972 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangslage Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 war seinerzeit der städtische Jugendförderplan nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss in Kraft getreten. In diesem Jugendförderplan sind verschiedene Positionen enthalten, für die, auf Antrag und abhängig von den im Haushalt zur Verfügung gestellten Finanzmitteln, Förderungen bewilligt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderpositionen: 1 – Kinder und Jugendfreizeiten 2 – Örtliche Ferienveranstaltungen 3 – Außerschulische Jugendbildung 4 – Material für Kinder- und Jugendarbeit 5 – Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte 6 – Um- und Neubau, Inneneinrichtung und Instandsetzung von Einrichtungen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Für die Positionen unter Ziffer 3 und 6 waren in den vergangenen Jahren keine Mittel mehr im Haushalt zur Verfügung gestellt worden, weshalb diese Positionen bei der folgenden Darstellung keine Erwähnung finden. Antragsvolumen und Mittelabfluss in den Jahren 2015-2017 Position 1 – Kinder und Jugendfreizeiten Für das Jahr 2015 wurden insgesamt Anträge für 74 Kinder- und Jugendfreizeiten von 25 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 48.440 EUR. Von den 74 Anträgen kam es lediglich in 47 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln. In den übrigen 27 Fällen wurde letztendlich der Verwendungsnachweis (VWN) für die Abrechnung nicht eingereicht. Es ist anzunehmen, dass in den meisten dieser Fälle die beantragte Fahrt entgegen der Planung nicht stattfand. Einige Anträge wurden wegen fehlender Unterlagen (auch hier hat die Fahrt möglicherweise nicht stattgefunden, sodass die Antragsstellung vom Träger nicht weiter verfolgt wurde) abgelehnt. Weitere Ablehnungsgründe waren die zu geringe Anzahl Krefelder Teilnehmer oder ein nicht fristgerechter Antragseingang. Insgesamt belief sich der Anspruch für die 47 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung der Verwendungsnachweise auf 22.655 EUR (davon 21.725 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR pro Nacht/Person und 930 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel konnten letztendlich 14.271 EUR (10.000 EUR zuzüglich Restmittel aus den Positionen 4 und 5) bewilligt und ausgezahlt werden. Da weniger Mittel zur Verfügung standen als benötigt wurden, war eine prozentuale Kürzung der zu bewilligenden Förderung je Kinder- und Jugendfreizeit erforderlich. HHJ 2015 Ablehnungen Bewilligungen Gesamt Anzahl 27 47 74 Antragsvolumen 21.288 EUR 27.152 EUR 48.440 EUR Anspruch nach Abrechnung VWN 0 EUR 22.655 EUR 22.655 EUR Bewilligung/ Auszahlung 0 EUR 14.271 EUR 14.271 EUR Begründung Seite 3 Für das Jahr 2016 wurden insgesamt Anträge für 56 Kinder- und Jugendfreizeiten von 23 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 26.730 EUR. Von den 74 Anträgen kam es in 41 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 15 Anträge wurden abgelehnt. Hinsichtlich der Gründe für die Ablehnungen wird auf die Ausführungen zum Jahr 2015 verwiesen. Insgesamt belief sich der Anspruch für die 41 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung der Verwendungsnachweise auf 18.835 EUR (davon 17.855 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR pro Nacht/Person und 980 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel (25.000 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden. HHJ 2016 Ablehnungen Bewilligungen Gesamt Anzahl 15 41 56 Antragsvolumen 4.617 EUR* 22.113 EUR 26.730 EUR Anspruch nach Abrechnung VWN 0 EUR 18.835 EUR 18.835 EUR Bewilligung/ Auszahlung 0 EUR 18.835 EUR 18.835 EUR * Bei 5 Anträgen fehlte die voraussichtliche Teilnehmerzahl weshalb hierfür die Höhe des Antragsvolumens nicht ermittelt werden konnte. Für das Jahr 2017 wurden insgesamt Anträge für 45 Kinder- und Jugendfreizeiten von 18 verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 26.728 EUR. Von den 45 Anträgen kam es in 33 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 12 Anträge wurden abgelehnt. Hinsichtlich der Gründe für die Ablehnungen wird auf die Ausführungen zum Jahr 2015 verwiesen. Insgesamt belief sich der Anspruch für die 33 Kinder- und Jugendfreizeiten nach der Abrechnung der Verwendungsnachweise auf 18.165 EUR (davon 17.885 EUR für Förderungen mit 2,50 EUR pro Nacht/Person und 280 EUR für Förderungen mit 10,00 EUR pro Nacht/Person bei finanziell benachteiligten Familien). Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel (25.000 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden. HHJ 2017 Ablehnungen Bewilligungen Gesamt Anzahl 12 33 45 Antragsvolumen 6.510 EUR 20.218 EUR 26.728 EUR Anspruch nach Abrechnung VWN 0 EUR 18.165 EUR 18.165 EUR Bewilligung/ Auszahlung 0 EUR 18.165 EUR 18.165 EUR Position 2 – Örtliche Ferienveranstaltungen Im Jahr 2015 konnten drei beantragte Veranstaltungen gefördert werden. Da weniger Mittel zur Verfügung standen als benötigt wurden, war eine prozentuale Kürzung der zu bewilligenden Förderung erforderlich. Begründung Seite 4 Vom Antragsvolumen i.H.v. 4.700 EUR konnten die im Haushalt bereitgestellten Mittel i.H.v. 4.500 EUR ausgezahlt werden. In 2016 und 2017 wurden jeweils zwei Veranstaltungen gefördert mit einem Antrags- und Auszahlungsvolumen i.H.v. insgesamt 3.500 EUR pro Jahr. Aufgrund der für diese Position im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel (4.500 EUR) konnten die zustehenden Fördermittel ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt werden. HHJ Veranstaltungen 2015 2016 2017 3 2 2 Antragsvolumen 4.700 EUR 3.500 EUR 3.500 EUR Bewilligung/ Auszahlung 4.500 EUR 3.500 EUR 3.500 EUR Position 4 – Material für Kinder- und Jugendarbeit Für die Positionen 4 und 5 des Jugendförderplanes waren in den Jahren 2015-2017 für beide Positionen zusammen 5.400 EUR pro Jahr im städtischen Haushalt vorgesehen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 8 Anträge für Material von drei verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 1.795 EUR. Von den 8 Anträgen kam es in 5 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln; 3 Anträge wurden abgelehnt da kein Verwendungsnachweis vorgelegt wurde oder die Antragstellung nicht fristgerecht erfolgte. Insgesamt belief sich der Anspruch für die 5 Förderanträge auf 1.129 EUR, die ohne Kürzungen an die Träger ausgezahlt wurden. In 2016 wurden insgesamt 6 Anträge für Material von vier verschiedenen Trägern gestellt. Das Antragsvolumen belief sich auf 2.975 EUR. Von den 6 Anträgen kam es nur in 3 Fällen zu einer Bewilligung von Fördermitteln (3 Anträge wurden abgelehnt), sodass insgesamt 1.352 EUR ungekürzt ausgezahlt werden konnten. 2017 wurden nur noch 5 Anträge durch drei verschiedene Träger gestellt, wovon zwei abgelehnt wurden und insgesamt 2.620 EUR ungekürzt ausgezahlt werden konnten. HHJ Bewilligungen Ablehnungen 2015 2016 2017 5 3 3 3 3 2 Antragsvolumen 1.795 EUR 2.976 EUR 3.694 EUR Bewilligung/ Auszahlung 1.129 EUR 1.352 EUR 2.620 EUR Position 5 – Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Für die Positionen 4 und 5 des Jugendförderplanes waren in den Jahren 2015-2017 für beide Positionen zusammen 5.400 EUR pro Jahr im städtischen Haushalt vorgesehen. Für die Förderung der Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte erfolgte im Jahr 2015 keine Bewilligung. Begründung Seite 5 Es wurden zwar 7 Anträge gestellt, diese wurden aber vom Träger zurückgezogen oder es wurde kein Verwendungsnachweis eingereicht. Im Jahr 2016 wurden zwei Anträge gestellt, von denen einer abgelehnt wurde und der andere eine Bewilligung von Fördermitteln erhielt. Die Förderung, die ohne Kürzungen ausgezahlt wurde, betrug 190 EUR. Für das Jahr 2017 waren insgesamt drei Förderanträge gestellt worden von denen einer bewilligt werden konnte. Die Förderung, die ungekürzt ausgezahlt werden konnte, betrug 132 EUR. HHJ Bewilligungen Ablehnungen 2015 2016 2017 0 1 1 7 1 2 Bewilligung/ Auszahlung 0 EUR 190 EUR 132 EUR Zusammenfassung Insgesamt sind die Antragstellungen zum städtischen Jugendförderplan rückläufig, sodass seit dem Jahr 2016 nicht mehr alle Fördermittel verausgabt werden konnten. HHJ HH-Ansatz Position 1 davon verausgabt HH-Ansatz Position 2 davon verausgabt HH-Ansatz Positionen 4 und 5 davon verausgabt Nicht verausgabte Mittel Restmittel in Prozent 2015 10.000 EUR 14.271 EUR* 4.500 EUR 4.500 EUR 5.400 EUR 1.129 EUR 0,00 EUR 0% *4.271 EUR Deckung aus Position 4 und 5 2016 25.000 EUR 18.835 EUR 4.500 EUR 3.500 EUR 5.400 EUR 1.542 EUR 11.023 EUR 31,58 % 2017 25.000 EUR 18.165 EUR 4.500 EUR 3.500 EUR 5.400 EUR 2.752 EUR 10.483 EUR 30,04%