Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.04.2015
Nr.
1323 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.04.2015
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2015
hier: Verwendung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag
P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - in Höhe von 70.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 44920000 - Leistungsbeteiligung Bildung und Teilhabe (Auflösung PRAP) - in
Höhe von 70.000,00 EUR. In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen
bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1323 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05001050000 - Bildung und Teilhabe
53180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aus den Jahren 2011 bis 2013 stehen noch nicht verbrauchte und nicht zurückzuzahlende Mittel
aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von insgesamt 1.779.196,37 EUR zur Verfügung. In diesem
Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen der Vorlage 5599/14, die durch den Finanzund Beteiligungsausschuss am 28.01.2014 sowie durch den Rat am 06.02.2014 beschlossen wurde.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die noch nicht verausgabten Mittel auch in 2015 für
Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bereitzustellen. Für die nachfolgenden Projekte sollen Haushaltsmittel von insgesamt 70.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden:
- Bürgerinitiative Rund um St.Josef: "Übergänge gestalten, Potentiale fördern" (29.750,00 EUR)
- Kulturfabrik: "Sommerferienprogramm" für Flüchtlingskinder (6.000,00 EUR)
- Internationaler Bund: "Musikprojekt für Flüchtlingskinder" (5.500,00 EUR)
- Internationaler Bund: "Tanztherapie im Rahmen der Flüchtlingsarbeit" (3.000,00 EUR)
- Jugendzentrum Canapee: Integrationsarbeit mit Migrations-Jugendlichen (8.000,00 EUR)
- Komm-Pass e.V.: "Ebru - Mal-Projekt für Flüchtlingskinder" (1.750,00 EUR)
- Flüchtlingsrat: Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe (7.350,00 EUR)
- Bayer Uerdingen: Sportprojekt in den Sommerferien (1.500,00 EUR)
- Werkhaus: Integrative Ferienprojekte im Südbahnhof (4.150,00 EUR)
- SKF: Projekte an verschiedenen Schulen (3.000,00 EUR)
Mit Verfügung vom 09.01.2015 wurden bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Haushaltsmittel in Höhe von 98.498,40 EUR bereitgestellt, die für die Projekte
- Sportförderprogramm "Speed4" (8.500,00 EUR)
- "Klasse im Blick" (73.198,40 EUR)
- Weiterentwicklung und pädagogische Begleitung des Abwasserprojektes (14.300,00 EUR)
- "Beach meets School" (2.500,00 EUR)
eingesetzt wurden. Auf Grund der o.g. Projektförderungen von insgesamt 70.000,00 EUR wird
die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld von 100.000,00 EUR
überschritten, sodass nun zur Mittelbereitstellung ein Beschluss des Rates benötigt wird.
Durch die vollständige Deckung der Aufwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entsteht für den städtischen Haushalt keine Belastung.
Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.