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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2015 hier: Verwendung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.04.2015 Nr. 1323 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.04.2015 Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2015 hier: Verwendung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - in Höhe von 70.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 44920000 - Leistungsbeteiligung Bildung und Teilhabe (Auflösung PRAP) - in Höhe von 70.000,00 EUR. In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1323 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05001050000 - Bildung und Teilhabe 53180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aus den Jahren 2011 bis 2013 stehen noch nicht verbrauchte und nicht zurückzuzahlende Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von insgesamt 1.779.196,37 EUR zur Verfügung. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen der Vorlage 5599/14, die durch den Finanzund Beteiligungsausschuss am 28.01.2014 sowie durch den Rat am 06.02.2014 beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die noch nicht verausgabten Mittel auch in 2015 für Maßnahmen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bereitzustellen. Für die nachfolgenden Projekte sollen Haushaltsmittel von insgesamt 70.000,00 EUR zur Verfügung gestellt werden: - Bürgerinitiative Rund um St.Josef: "Übergänge gestalten, Potentiale fördern" (29.750,00 EUR) - Kulturfabrik: "Sommerferienprogramm" für Flüchtlingskinder (6.000,00 EUR) - Internationaler Bund: "Musikprojekt für Flüchtlingskinder" (5.500,00 EUR) - Internationaler Bund: "Tanztherapie im Rahmen der Flüchtlingsarbeit" (3.000,00 EUR) - Jugendzentrum Canapee: Integrationsarbeit mit Migrations-Jugendlichen (8.000,00 EUR) - Komm-Pass e.V.: "Ebru - Mal-Projekt für Flüchtlingskinder" (1.750,00 EUR) - Flüchtlingsrat: Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe (7.350,00 EUR) - Bayer Uerdingen: Sportprojekt in den Sommerferien (1.500,00 EUR) - Werkhaus: Integrative Ferienprojekte im Südbahnhof (4.150,00 EUR) - SKF: Projekte an verschiedenen Schulen (3.000,00 EUR) Mit Verfügung vom 09.01.2015 wurden bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche - Haushaltsmittel in Höhe von 98.498,40 EUR bereitgestellt, die für die Projekte - Sportförderprogramm "Speed4" (8.500,00 EUR) - "Klasse im Blick" (73.198,40 EUR) - Weiterentwicklung und pädagogische Begleitung des Abwasserprojektes (14.300,00 EUR) - "Beach meets School" (2.500,00 EUR) eingesetzt wurden. Auf Grund der o.g. Projektförderungen von insgesamt 70.000,00 EUR wird die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld von 100.000,00 EUR überschritten, sodass nun zur Mittelbereitstellung ein Beschluss des Rates benötigt wird. Durch die vollständige Deckung der Aufwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entsteht für den städtischen Haushalt keine Belastung. Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.