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Verwaltungsvorlage (BP 781 FÖB NS.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
324 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02

Inhalt der Datei

Fachbereich Stadtplanung 61/02 12. Juli 2013 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße – am Mittwoch, dem 19.06.2013, 18.00 Uhr, im Forum der Gesamtschule Kaiserplatz, Kaiserplatz 50, 47800 Krefeld Veranstaltungsleiter: Herr Brockers Bezirksvorsteher von der Verwaltung: Herr Walter Frau Mojsisch Frau Hofmann FB 61- Stadtplanung FB 61 - Stadtplanung FB 61 - Stadtplanung Teilnehmer: lt. Teilnehmerliste 41 Um 18.00 Uhr eröffnet der Bezirksvorsteher, Herr Brockers, die Veranstaltung. Er begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Herrn Brockers, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Brockers weist darauf hin, dass zum o. g. Bebauungsplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Herr Walter erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er erläutert das Verhältnis von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan und gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation der Planvarianten im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich. Anschließend stellt Frau Mojsisch die Planung an Hand einer Powerpoint-Präsentation näher vor. Das Plangebiet befinde sich nördlich der Friedrich-Ebert-Straße und wird im Osten durch die Straße Rott begrenzt. Es schließe die Häuser Rott 130 – 134 mit ein und umfasse im hinteren Bereich das Grundstück einer ehemaligen Spedition. Da sich die Wohnhäuser in kei- 2 nem guten baulichen Zustand befänden und nicht mehr den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprächen, sei beabsichtigt, diese durch einen Neubau zu ersetzen. Ziele der Planung seien die Schaffung der Voraussetzungen für eine Wohnnutzung und die Ausweisung des Planbereiches am Rott als allgemeines und im rückwärtigen Bereich als reines Wohngebiet. Somit solle eine Brachfläche in Wohnnutzung umgewandelt werden, wofür die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig werde. Frau Mojsisch veranschaulicht anhand von Luftbildern aus unterschiedlichsten Blickwinkeln den zu überplanenden Bereich einschließlich des umgebenden Grünbestandes und der bereits vorhandenen Erschließung der ehemaligen Spedition mittels einer versiegelten asphaltierten Fläche. Auch könne man am Straßenverlauf Rott den zwei- bis dreigeschossigen Bestand als durchgängige Trauflinie erkennen. Im vorderen Bereich an der Friedrich-Ebert-Straße sei eine Parkplatzfläche vorhanden. Im Anschluss stellt Frau Mojsisch zwei Varianten zur Bebauung des Plangebietes vor. In der Variante 1 werde die vorhandene Bebauung am Rott ersetzt durch ein dreigeschossiges Wohnhaus mit 11 Wohneinheiten, was barrierefrei angelegt werden solle, um auch älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, weiter in ihrem Stadtteil wohnen zu können. Die dreigeschossige Straßenrandbebauung solle in Anlehnung an die Höhe der vorhandenen Bebauung errichtet werden. Der hintere Bereich werde durch eine private, ca. 5 m breite Stichstraße erschlossen. Am Ende der Stichstraße seien im hinteren Bereich 7 Stadthäuser in Form von 5 Reihenhäusern und 2 Doppelhaushälften mit 2 Geschossen und der Möglichkeit eines Staffelgeschosses geplant, die sich um einen Platz orientieren. Stellplätze seien in dieser Variante in einer Stellplatzanlage mit 16 Carports und 11 Stellplätzen am Rand des Wohnweges vorgesehen. Die Gärten der geplanten Gebäude seien zu den vorhandenen Gärten hin orientiert, um die Wohnruhe zu erhalten. Die Variante 2 zeige ein etwas anderes städtebauliches Konzept. Hier sei das geplante dreigeschossige Mehrfamilienhaus an der Straße Rott zur Aufweitung des Straßenraumes etwas zurückgesetzt. Dieses Gebäude sei für 8 Wohneinheiten vorgesehen und solle ebenfalls an die Höhe der angrenzenden Bebauung im Straßenraum angepasst werden. Die Erschließung der geplanten Häuser im hinteren Bereich solle ebenfalls über einen privaten Wohnstich von ca. 5 m Breite erfolgen, wobei er in dieser Variante an der geplanten Wohnbebauung vorbeiführe und die weitere Erschließung über sogenannte GFL-Flächen in Form von kleineren privaten Wegen erfolge. Vorgesehen seien hier 10 Doppelhaushälften – zweigeschossig mit Staffelgeschoss. Die Gärten seien zu den umliegenden Gebäuden ebenfalls nach Südwesten orientiert. 14 Garagen seien in dieser Variante direkt an den Häusern geplant, die 14 Stellplätze für das Mehrfamilienhaus würden in einer Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Allgemein sei zu diesem Gebiet noch darauf hinzuweisen, dass sich dort aufgrund der ehemaligen Speditionsnutzungen Altlasten in Form von Aufschüttungen befänden. Durch eine gutachterliche Untersuchung habe sich herausgestellt, dass dieses einer Wohnnutzung nicht entgegenstehe. Im Laufe des Verfahrens seien hierzu jedoch noch weitere Untersuchungen erforderlich. Der Bezirksvorsteher, Herr Brockers, bedankt sich bei Frau Mojsisch für den Vortrag und bittet die Bürger, zu den Varianten Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern. 3 Frau Liebert möchte wissen, was man unter einem Staffelgeschoss versteht. Herr Maas regt an, bei der Planung zu jeder Wohnung mindestens zwei Stellplätze für Pkws zu berücksichtigen, um das Umfeld zu entlasten. Frau Huhnen fragt nach, ob die Aussage „dem Wohnen angenäherte Nutzung“ etwas mit Gewerbe zu tun habe. Zudem möchte ihre Tochter wissen, ob die große Tanne gefällt werde. Frau Schürmanns interessiert sich als Radfahrer für die Verkehrsregelung auf der FriedrichEbert-Straße. Sie sehe Probleme bei den Überquerungen in alle Fahrtrichtungen. Beim Einund Ausbiegen erlebe sie regelmäßig immer wieder Engpässe, was sich bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen noch verstärken würde. Frau Mojsisch erklärt, dass man unter einem Staffelgeschoss ein Geschoss verstehe, das von allen Seiten des Gebäudes mindestens einen Meter zurückspringe und lediglich 2/3 der Grundfläche des darunter befindlichen Geschosses aufweisen dürfe. Es handele sich nicht um ein Vollgeschoss, eher sei es mit einem Dachgeschoss vergleichbar – lediglich ohne Ziegel. An der Straße Rott seien drei Vollgeschosse vorgesehen, wobei jedoch eine Höhenbeschränkung analog der Traufkante der vorhandenen Gebäude beabsichtigt sei, um das Straßenbild zu erhalten. Darüber sei noch die Errichtung eines Staffel- oder Dachgeschosses möglich. Im hinteren Bereich seien zwei Vollgeschosse zuzüglich Dach- oder Staffelgeschoss vorgesehen. Der Baum passe in beide Konzepte nicht hinein. Im Wohnhof könnte noch versucht werden, diesen zu erhalten. Auf jeden Fall werde noch eine artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt. Inwieweit der Baum in diesem Zusammenhang eventuell relevant sei und nicht gefällt werden dürfe, werde sich im Laufe des Verfahrens klären. Zurzeit sei die Erhaltung dieses Baumes nicht geplant, sondern die Pflanzung neuer Bäume vorgesehen. In einem allgemeinen Wohngebiet könnten auch dem Wohnen naheliegende Nutzungen, wie z. B. eine Bäckerei oder andere kleinere Nutzungen, angesiedelt werden. Im hinteren Bereich, der als reines Wohngebiet ausgewiesen werden solle, sei dies nicht möglich. Herr Maas möchte wissen, ob das Mehrfamilienhaus auch altengerecht z. B. mit Aufzug für Rollstuhlfahrer geplant werde. Herr Hartschen betreibt seit 20 Jahren im Bereich des Rott ein kleines Gewerbe und sei aus diesem Grunde interessiert zu erfahren, ob für den Fall, dass dort Gewerbe zugelassen werde, er mit seinem Gewerbe weiterhin eine Liefermöglichkeit mit Lkw bis 7,5 t bekomme oder der Rott hierfür gesperrt werde. Frau Vootz interessiert zum einen, ob die neue Wohnbebauung am Rott nach hinten zurückspringen solle und zum anderen, ob die Dachgeschossplanung sich an die anderen Dächer anlehne. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Doppelhäuser im Block-innenbereich mit Dach- oder mit Staffelgeschossen vorgesehen würden. 4 Frau Tadayon wohnt direkt nebenan und fragt an, wie tief das dreigeschossige Gebäude sein werde. Frau Huhnen teilt mit, dass ihr Grundstück mit dem Garten an das Vorhaben angrenze und sich dort eine über mehrere Grundstücke erstreckende Mauer befinde. Sie interessiere, ob die Mauer erhalten bleibe. Herr Walter erläutert zum Thema Barrierefreiheit, dass die Verwaltung auf dem Standpunkt stehe, dass bei Errichtung neuer Gebäude diese zukunftsfähig und somit auch barrierefrei sein sollten, um den heutigen Bedingungen gerecht zu werden. Barrierefrei bedeute, dass ein alter bzw. behinderter Mensch ggf. mit Rollstuhl ohne Probleme von der Straße in die Wohnung komme und sich dort aufgrund entsprechender Türbreiten und weiterer Einrichtungen auch frei bewegen könne. Von daher mache der Einbau eines Aufzuges Sinn, sei allerdings von den gesetzlichen Bestimmungen her nicht zwingend erforderlich, so dass dies im Bebauungsplan nicht festgelegt werden könne. Er nehme die Anregung zum Anlass, ein Gespräch mit den Investoren dahin gehend zu führen, weise aber vorsorglich darauf hin, dass es wirtschaftlicher sei, einen Aufzug in ein dreigeschossiges Gebäude zu integrieren als in ein zweigeschossiges. Weiter führt Herr Walter aus, dass der Begriff ‚Gewerbe’ in der Baunutzungsverordnung sehr differenziert angewendet werde. Es gehe hier nicht um ein Gewerbegebiet mit großen Gewerbehallen und störenden Betrieben, sondern lediglich um wohnverträgliches Gewerbe in einem allgemeinen Wohngebiet. Zulässig wären z. B. kleingewerbliche Nutzungen ohne störende Immissionen, wie sie in der Straße Rott auch heute schon vorhanden seien. Solange es in einer Straße gewerbliche Betriebe gebe, müsse eine solche LkwDurchfahrtsmöglichkeit auch beibehalten werden. Außerdem seien 7,5 t auch die Grenze, die bei Möbelfahrzeugen, Müllabfuhr u. ä. relevant sei. Frau Mojsisch weist darauf hin, dass durch den Bebauungsplan lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt würden; es könnte nicht im Detail geregelt werden, wie die Gebäude im Endeffekt aussähen. An der Straße würden sicherlich mehr gestalterische Festlegungen getroffen, weil dort das Straßenbild ausschlaggebend sei. Im hinteren Bereich sei die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen noch fraglich, da sie städtebaulich nicht wirksam seien. Die Bautiefe für eine angrenzende Bebauung könne auch nicht durch den Bebauungsplan geregelt werden, sondern die nach Bauordnung erforderlichen Abstände müssten auch bei der Neubebauung eingehalten werden. Ergänzend zu ihrem Vortrag führt Frau Mojsisch aus, dass in Variante 2 im hinteren Bereich ein Wohnweg dargestellt sei, um für die dort vorhandenen Bebauungen an der Grotenburgstraße Ausgänge zu schaffen. Es wäre interessant zu erfahren, ob hierfür durch anliegende Anwohner ein Bedarf bzw. Interesse bestehe. Herr Brockers teilt mit, dass dieser Bebauungsplan bereits in der Bezirksvertretung Ost vorgestellt und in diesem Zusammenhang von den Bezirksvertretern bereits einige Anregungen 5 vorgebracht worden seien. Die aufgeworfene Frage, ob in der Variante 1 eine Tiefgarage möglich sei, sei bejaht worden. Eine weitere Anregung sei gewesen, die Straßenrandbebauung auf der Straße Rott nicht drei- sondern vielleicht zweigeschossig plus Staffelgeschoss vorzusehen bzw. eine Höhenbegrenzung einzuführen, da ansonsten Präzedenzfälle für eine mögliche weitere Bebauung in der Straße Rott geschaffen werden könnten. Eine Fraktion habe sich dahin gehend geäußert, den Bebauungsplan gar nicht zu beschließen. Herr Hoffmann als Bezirksvertreter lehne beide Bebauungsvarianten ab, da die großen grünen Innenhöfe die Qualität der Bockumer Wohnviertel ausmachten. Zudem würde durch diese massive Innenbebauung, von der ca. 30 umliegende Grundstücke betroffen seien, und die Errichtung von ca. 30 Stellplätzen mit eventuell sogar einer Tiefgarage der Verkehr enorm ansteigen. Außerdem müssten die Bevölkerungszahlen von 234.000 auf 222.000 korrigiert werden. Er hinterfrage, warum so viele Einfamilienhäuser geplant würden, wenn in 10 Jahren jeder 2. Krefelder Bürger über 60 Jahre alt sei. Er schlage vor, den Block an der Straße zu vergrößern und nach hinten zu ziehen, womit möglicherweise die gleiche Grundfläche geschaffen werden könne. Dieser sollte dann außerdem seniorengerecht und mit einem Aufzug geplant werden. Die Doppelhäuser im hinteren Bereich könnten wegfallen und stattdessen z. B. ein Park angelegt werden. Herrn Krüger, ebenfalls Bezirksvertreter, interessiert, welche Grundstücksflächen in den jeweiligen Varianten für eines der Doppelhäuser vorgesehen seien und wie viel Prozent dieser Grundstücke bebaut würden. Frau Dietz erklärt als Bezirksvertreterin, dass die CDU-Fraktion angeregt habe, den Bebauungsplan um die Parkplatzfläche zu erweitern. Außerdem halte sie es für wichtig, dass die Größe der Grundstücke den Verhältnissen angepasst sein müsste. Darüber hinaus merke sie an, dass sich bei Ansiedlung von Gewerbe das Verkehrsaufkommen noch mehr erhöhen werde, was das Gebiet nicht mehr verkraften könne. Herr Walter erläutert, dass die Bevölkerungszahl in Krefeld zwar in den nächsten Jahren zurückgehen werde, die Wohnfläche sich hierdurch jedoch nicht verkleinere, da der Trend stattdessen zu großzügigeren Wohnungen gehe. Gerade weil es lt. Statistik immer weniger Kinder gebe, werde sich dementsprechend die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte erhöhen. Man gehe davon aus, dass trotz sinkender Bevölkerungszahl alles in allem weiterhin Bedarf an mehr Wohnraum bestehe. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass dieser Wohnraum auch in dem bereits bebauten Gebiet errichtet werden könne, um die vorhandenen Straßen sowie die Infrastruktur nutzen zu können. Auch trage dies dazu bei, dass in Bockum angesiedelte Geschäfte sich aufgrund der im direkten Einzugsbereich entsprechend vorhandenen Bevölkerung rentierten. In den Außenbereichen angelegte Wohngebiete hätten den Nachteil, dass die komplette Erschließung und Infrastruktur noch errichtet werden müsse. Er nehme den Vorschlag, vorne ein größeres Mehrfamilienhaus und im Innenbereich dafür keine Bebauung vorzusehen, auf. Zum Thema Stellplätze und Verkehrsbelastung merkt Herr Walter an, dass die hier vorgeschlagene Planung nicht überdimensioniert sei und hierdurch gegenüber dem bereits vorhandenen Verkehr auch keine große Mehrbelastung erfolge. Der Verkehr sei grundsätzlich 6 verträglich. Die Dichte der Bebauung orientiere sich an dem, was in der Umgebung bereits vorhanden sei. Die Anregung, das vordere Grundstück an der Straße, auf dem sich derzeit ein Parkplatz befinde, mit in die Planung einzubeziehen, werde man im weiteren Verfahren in die Überlegungen aufnehmen. Hier könne auch bereits heute ohne Bebauungsplan eine Bebauung errichtet werden. Von daher sei es eigentlich nicht notwendig, das Grundstück mit in das Plangebiet einzubeziehen. Dies könne jedoch sinnvoll sein, wenn man die Art der Bebauung und das Maß der Nutzung steuern möchte. Auch diese Anregung werde aufgenommen und im weiteren Planverfahren diskutiert werden. Allerdings müsse in diesem Zusammenhang dann auch der Verbleib der zurzeit auf dem Parkplatz befindlichen Kfz überlegt werden. Frau Mojsisch teilt zu den Grundstücksflächen mit, dass in der Variante 2 die Größe der Grundstücke mit den Doppelhaushälften zwischen 270 und 370 m² betrage. In der Variante 1 mit dem Doppelhaus und den Reihenhäusern als Stadthäuser seien im Bereich der Reihenhäuser kleinere Grundstücke von ca. 230 m², die Eckgrundstücke jedoch mit 470 m² geplant. Herr Brockers weist zum einen noch darauf hin, dass die Überlegungen der CDU zur Zweibzw. Dreigeschossigkeit der Straßenrandbebauung mit aufgenommen werden sollten und zum anderen, dass auch der Bau einer Tiefgarage in der Variante 1 mög€ Herr Molls ist von der Anregung, die vordere Parkplatzfläche mit einzubeziehen, überzeugt, da hierdurch die Möglichkeit bestünde, die bestehende Straßenrandbebauung über die komplette Straße Rott fortzuführen. Vor diesem Hintergrund erschließe sich ihm die Variante 2 nicht, da diese das Straßenbild auflöse. Von der Verwaltung möchte er wissen, aus welchem Grund in der Variante 2 der zurückspringende Baukörper vorgesehen sei. Bei der Variante 2 seien ihm in der südwestlichen Ecke große Verkehrsflächen aufgefallen, die nach seiner Auffassung auch kleiner ausfallen könnten, so dass die Gärten der Grundstücke größer werden könnten. Herrn Boeckler interessiert der Name des derzeitigen Eigentümers und ob das Objekt als ein Bauträgerprojekt oder die Grundstücke einzeln vermarktet würden. Frau Tadayan möchte wissen, wo die Kraftfahrzeuge aus den zurzeit angemieteten Garagen demnächst parken sollen. Außerdem fragt sie nach, wie nah die geplanten Garagen an ihren Garten grenzen werden, da ihr die Abgase Sorgen bereiteten. Herr Detloff erinnert an die Frage von Frau Huhnen nach der angrenzenden Mauer. Außerdem interessiere ihn, wie weit die geplanten Häuser von der Mauer bzw. den angrenzenden Grundstücken entfernt liegen würden. Frau Liebert verweist auf die Aussage von Herrn Walter, dass in Krefeld Wohnraum benötigt werde, und macht auf die 7.000 leer stehenden Wohnungen aufmerksam. Herr Liebert hat kein Interesse an einer lt. Variante 2 vorgesehenen Verbindung von den Gärten zu dem geplanten Weg. Auch interessiere ihn, inwieweit nach Fällung der Bäume aus den mehrstöckigen Häusern in die bestehenden Gärten geschaut werden könne. 7 Frau Mojsisch geht zunächst auf den Rücksprung des geplanten Gebäudes an der Straße Rott ein und erklärt, dass hier eine Aufweitung ähnlich der gegenüberliegenden Seite erfolgen solle. Man habe verschiedene Möglichkeiten der Bebauung aufzeigen wollen. Für die geplanten Häuser habe dies den Vorteil, dass die Fenster des Erdgeschosses nicht direkt an der Straße gelegen seien. Zu den bestehenden Garagen führt sie aus, dass im Idealfall in diesem Gebiet mehr Garagen geplant seien, die dann noch weiter vermietet werden könnten. Die genaue Anzahl der Garagen könne jedoch nicht im Detail geregelt werden. Was die Abgase zu den angrenzenden Gärten angehe, bestehe die Möglichkeit, anstelle der vorgesehenen Carports Garagen festzuschreiben. Diese Anregung werde in das Verfahren aufgenommen. Grundsätzlich gebe es keinen Grund, die wahrscheinlich seinerzeit als Grenze angelegte Mauer abzureißen. Auch die künftigen Bewohner hätten wahrscheinlich ein Interesse an einer Abgrenzung. Zum Thema ‚Abstände zwischen den Gebäuden und zu den benachbarten Gärten’ führt Herr Walter aus, dass in der Variante 1 nach Westen hin ein nur geringfügig größerer Abstand gegenüber Variante 2 vorgesehen sei. Die Planung befinde sich aber noch im Fluss, und die Entwürfe seien nicht auf einen Meter genau festgelegt. Auch sei der in Variante 2 vorgesehene Weg ebenfalls in der Variante 1 möglich. Sollte dieser allerdings nicht erforderlich sein, könnte hierauf auch verzichtet werden. Die Frage zum Wohnungsleerstand in Krefeld beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass es zwar wie in jeder Stadt genügend leerstehende Wohnungen gebe, jedoch diese meist nicht den heutigen Standards entsprächen. Oft seien diese nicht saniert, nicht barrierefrei und energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Die Stadt habe jedoch keine zwingende Handhabe, Eigentümer dazu zu veranlassen, ihre Wohnungen zu sanieren. Im Innenstadtbereich könne man durch das Förderprogramm Stadtumbau West den Eigentümern Handreichungen geben, den Wohnungsbestand zu modernisieren, indem man Beratungen durchführe und auf zusätzliche Fördermittel aufmerksam mache. Allerdings könne maximal 1 % des Wohnungsbestandes einer Stadt in dieser Größenordnung pro Jahr auf den neuesten Stand gebracht werden. Somit hätte man erst nach 100 Jahren den Bestand einmal komplett saniert. Von daher sei es wichtig, dass es auch neuen Wohnraum auf aktuellem Stand gebe. Damit eine Stadt wirklich lebe, müsse beides miteinander kombiniert werden – die Sanierung der vorhandenen alten Wohnungen und die Schaffung von Neubaumöglichkeiten. Herr Brockers macht darauf aufmerksam, dass lt. Statistiken der Stadtteil Bockum auf dem Wohnungsmarkt nachgefragt sei, was wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei, dass man es geschafft habe, eine vernünftige Wohnbebauung in Bockum zu erhalten. Frau Pricken regt an, als Ausgleich entsprechend hohe Bäume und Sträucher als Abgrenzung zu pflanzen, wodurch das Problem der Einsicht bereits gemindert werden könne. Allerdings müsse dem Bauträger eine gewisse Höhe vorgeschrieben werden. Herr Erkenrath hat Bedenken gegen die Variante 2, da hierbei das letzte Haus der vorhandenen Riegelbebauung ein Endhaus darstellen würde, das mit einem Giebel an der Grenze 8 zum Baugebiet abschließe. Dies erinnere an die sogenannten Baulücken, was er für städtebaulich nicht vertretbar halte. Des Weiteren halte er es zum einen für bedenklich, dass man das Hinterland verdichte und den Anwohnern die Gärten zubaue und zum anderen, dass man auch noch dort hinein- und hinausfahren könne. Dies sei Städtebau aus den 70er Jahren, der heute nicht mehr vertretbar sei. In der heutigen Zeit sollten die Fahrzeuge in einer Tiefgarage geparkt werden. Herr Maas regt an, dass die Stellplätze in einer Tiefgarage dann so reichlich angelegt werden, dass die bisher auf dem Garagen-Grundstück parkenden Fahrzeuge der Anwohner dort ebenfalls einen Stellplatz fänden. Sollte der in der Variante 2 vorgesehene Anliegerweg erstellt werden, weise er vorsorglich darauf hin, dass die Eintragung von Wegerechten und eventuelle Kosten für die neuen Bewohner bedacht werden müssten. Herr Boeckler merkt an, dass es genügend Familien mit Kindern gebe, die einen Bauplatz suchten. Der Bockumer Stadtteil sei als kinder- und familienfreundlich bekannt. Außerdem erinnere er an seine Frage nach dem Investor und dem eventuellen Bauträger. Frau Mojsisch erklärt, dass Eigentümerdaten nicht bekannt gemacht würden. Allerdings könne sie mitteilen, dass das Vorhaben letztendlich wahrscheinlich von einem Investor realisiert und bebaut werde. Für einen privaten Eigentümer sei die Umsetzung eines derartigen Vorhabens sehr komplex, so dass davon auszugehen sei, dass ein Bauträger eingeschaltet werde. Der Ausgleich für die vorhandene Begrünung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Innenbereichsentwicklung nach § 13a vom Gesetzgeber nicht gefordert, so dass keine Bilanzierung aufgestellt werde. Allerdings gebe es die Krefelder Baumschutzsatzung, die beachtet werden müsse. Für den zu fällenden Baum müsse ein Ersatz geschaffen werden. Als Anregung werde aufgenommen, im weiteren Bebauungsplanverfahren eine Begrünung festzusetzen. In den beiden Varianten seien bereits einzelne Begrünungen dargestellt. Bei der Anbindung handele es sich um eine private Erschließung, so dass das Wegerecht privat zu vereinbaren sei. Städtischerseits würden keine Erschließungskosten anfallen. Um die Stellplatzanzahl zu erhöhen, könnte man die Konzepte überarbeiten und im Bebauungsplan eine möglichst große Fläche für Stellplätze oder eine Tiefgarage festsetzen. Die Anzahl der Stellplätze wären über einen Vertrag mit Investor oder Eigentümer zu regeln - die genaue Stellplatzanzahl könne im Bebauungsplan selber nicht festgesetzt werden. Herr Walter macht darauf aufmerksam, dass die vorgetragenen Anregungen in sich widersprüchlich seien, da zum einen möglichst viele Stellplätze sowohl für die neuen Wohngebäude als auch die vorhandenen vermieteten Garagen und das Umfeld gefordert würden, auf der anderen Seite jedoch nicht so viel Verkehr gewünscht sei. Hier müsse der richtige Kompromiss gefunden werden. Er halte fest, dass Stellplätze für die entstehenden Wohneinheiten in einer ausreichenden Anzahl geschaffen werden und sich diese darüber hinaus nach Möglichkeit zur Straße hin orientieren sollten. Beide Konzepte seien in Bezug auf Stellplätze noch flexibel, die Umsetzung einer Tiefgarage müsse jedoch letztendlich wirtschaftlich betrachtet werden. 9 Frau Vootz schlägt vor, die Anzahl der zu bebauenden Fläche im hinteren Bereich aufgrund der relativ geringen Grundstücksgrößen von 230 – 270 m² zu reduzieren. Dies sei zwar für den Investor nicht mehr so lohnenswert, aber sie halte eine solch dichte Bebauung besonders im hinteren Bereich für sehr problematisch, da man auf einem Grundstück von 230 m² keine Möglichkeit habe, sein Zweitauto abzustellen. Herr Pricken interessiert sich für die Zeitschiene, in der das Vorhaben realisiert werden könnte. Frau Tadayan möchte wissen, ob die Mülltonnen in dem bebauten Bereich abgeholt würden oder von den Anwohnern zur Straße gebracht werden müssten. Herr Walter führt aus, dass die Konzeption der Variante 1 sich vom üblichen Einfamilienhausbau dahin gehend unterscheide, als in der Variante 2 die Stellplätze auf dem jeweiligen Grundstück angesiedelt seien, während in der Variante 1 Carports und zusätzliche Stellplätze in einem Bereich in der Nähe der Straße vorgesehen seien. Dementsprechend müsse zu den 230 m² in der Variante 1 nicht zusätzlich noch eine Garage gerechnet werden. Außerdem sehe diese Konzeption zwar kleinere Grundstücke vor, dafür gebe es jedoch einen Gemeinschaftsbereich in Form eines Platzes, der vielseitig genutzt werden könne. Zur Zeitschiene erklärt er, dass zuerst Gutachten abgearbeitet werden müssten und politische Entscheidungsprozesse zu berücksichtigen seien. Im Normalfall könne ein derartiges Bebauungsplanverfahren in ca. 1 ½ Jahren abgeschlossen werden. Da aufgrund der Kommunalwahlen im Jahr 2014 die Termine der Ratssitzungen noch nicht eingeschätzt werden könnten, wäre ein Abschluss im zweiten Halbjahr 2014 realistisch. Zur Frage über die Mülltonnen führt Herr Walter aus, dass in Variante 1 denkbar wäre, bei den Carports auch zentral Mülltonnen unterzubringen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung werde abgeklärt, inwieweit ein Müllfahrzeug in den Bereich einfahren könne oder nicht. Herr Brockers bedankt sich bei den Bürgern und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Er weist darauf hin, dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder schriftlich eingereicht werden können. Er schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.20 Uhr.