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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
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Fachbereich Stadtplanung
61/02
12. Juli 2013
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott
/ nördlich Friedrich-Ebert-Straße – am Mittwoch, dem 19.06.2013, 18.00 Uhr, im Forum
der Gesamtschule Kaiserplatz, Kaiserplatz 50, 47800 Krefeld
Veranstaltungsleiter: Herr Brockers
Bezirksvorsteher
von der Verwaltung:
Herr Walter
Frau Mojsisch
Frau Hofmann
FB 61- Stadtplanung
FB 61 - Stadtplanung
FB 61 - Stadtplanung
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste
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Um 18.00 Uhr eröffnet der Bezirksvorsteher, Herr Brockers, die Veranstaltung. Er begrüßt
die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Herrn
Brockers, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben. Herr Brockers weist darauf hin, dass
zum o. g. Bebauungsplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich
eingereicht bzw. angekündigt werden können.
Herr Walter erklärt zunächst den Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er erläutert das Verhältnis von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan und gibt einen Überblick über den Verfahrensablauf. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation der Planvarianten im
Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich.
Anschließend stellt Frau Mojsisch die Planung an Hand einer Powerpoint-Präsentation näher
vor. Das Plangebiet befinde sich nördlich der Friedrich-Ebert-Straße und wird im Osten durch
die Straße Rott begrenzt. Es schließe die Häuser Rott 130 – 134 mit ein und umfasse im hinteren Bereich das Grundstück einer ehemaligen Spedition. Da sich die Wohnhäuser in kei-
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nem guten baulichen Zustand befänden und nicht mehr den aktuellen Wohnbedürfnissen
entsprächen, sei beabsichtigt, diese durch einen Neubau zu ersetzen. Ziele der Planung seien
die Schaffung der Voraussetzungen für eine Wohnnutzung und die Ausweisung des Planbereiches am Rott als allgemeines und im rückwärtigen Bereich als reines Wohngebiet. Somit
solle eine Brachfläche in Wohnnutzung umgewandelt werden, wofür die Aufstellung dieses
Bebauungsplanes notwendig werde. Frau Mojsisch veranschaulicht anhand von Luftbildern
aus unterschiedlichsten Blickwinkeln den zu überplanenden Bereich einschließlich des umgebenden Grünbestandes und der bereits vorhandenen Erschließung der ehemaligen Spedition mittels einer versiegelten asphaltierten Fläche. Auch könne man am Straßenverlauf Rott
den zwei- bis dreigeschossigen Bestand als durchgängige Trauflinie erkennen. Im vorderen
Bereich an der Friedrich-Ebert-Straße sei eine Parkplatzfläche vorhanden.
Im Anschluss stellt Frau Mojsisch zwei Varianten zur Bebauung des Plangebietes vor. In der
Variante 1 werde die vorhandene Bebauung am Rott ersetzt durch ein dreigeschossiges
Wohnhaus mit 11 Wohneinheiten, was barrierefrei angelegt werden solle, um auch älteren
Menschen die Möglichkeit zu geben, weiter in ihrem Stadtteil wohnen zu können. Die dreigeschossige Straßenrandbebauung solle in Anlehnung an die Höhe der vorhandenen Bebauung errichtet werden. Der hintere Bereich werde durch eine private, ca. 5 m breite Stichstraße erschlossen. Am Ende der Stichstraße seien im hinteren Bereich 7 Stadthäuser in
Form von 5 Reihenhäusern und 2 Doppelhaushälften mit 2 Geschossen und der Möglichkeit
eines Staffelgeschosses geplant, die sich um einen Platz orientieren. Stellplätze seien in dieser Variante in einer Stellplatzanlage mit 16 Carports und 11 Stellplätzen am Rand des
Wohnweges vorgesehen. Die Gärten der geplanten Gebäude seien zu den vorhandenen Gärten hin orientiert, um die Wohnruhe zu erhalten.
Die Variante 2 zeige ein etwas anderes städtebauliches Konzept. Hier sei das geplante dreigeschossige Mehrfamilienhaus an der Straße Rott zur Aufweitung des Straßenraumes etwas
zurückgesetzt. Dieses Gebäude sei für 8 Wohneinheiten vorgesehen und solle ebenfalls an
die Höhe der angrenzenden Bebauung im Straßenraum angepasst werden. Die Erschließung
der geplanten Häuser im hinteren Bereich solle ebenfalls über einen privaten Wohnstich von
ca. 5 m Breite erfolgen, wobei er in dieser Variante an der geplanten Wohnbebauung vorbeiführe und die weitere Erschließung über sogenannte GFL-Flächen in Form von kleineren privaten Wegen erfolge. Vorgesehen seien hier 10 Doppelhaushälften – zweigeschossig mit
Staffelgeschoss. Die Gärten seien zu den umliegenden Gebäuden ebenfalls nach Südwesten
orientiert. 14 Garagen seien in dieser Variante direkt an den Häusern geplant, die 14 Stellplätze für das Mehrfamilienhaus würden in einer Tiefgarage zur Verfügung gestellt.
Allgemein sei zu diesem Gebiet noch darauf hinzuweisen, dass sich dort aufgrund der ehemaligen Speditionsnutzungen Altlasten in Form von Aufschüttungen befänden. Durch eine
gutachterliche Untersuchung habe sich herausgestellt, dass dieses einer Wohnnutzung nicht
entgegenstehe. Im Laufe des Verfahrens seien hierzu jedoch noch weitere Untersuchungen
erforderlich.
Der Bezirksvorsteher, Herr Brockers, bedankt sich bei Frau Mojsisch für den Vortrag und
bittet die Bürger, zu den Varianten Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern.
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Frau Liebert möchte wissen, was man unter einem Staffelgeschoss versteht.
Herr Maas regt an, bei der Planung zu jeder Wohnung mindestens zwei Stellplätze für Pkws
zu berücksichtigen, um das Umfeld zu entlasten.
Frau Huhnen fragt nach, ob die Aussage „dem Wohnen angenäherte Nutzung“ etwas mit
Gewerbe zu tun habe. Zudem möchte ihre Tochter wissen, ob die große Tanne gefällt werde.
Frau Schürmanns interessiert sich als Radfahrer für die Verkehrsregelung auf der FriedrichEbert-Straße. Sie sehe Probleme bei den Überquerungen in alle Fahrtrichtungen. Beim Einund Ausbiegen erlebe sie regelmäßig immer wieder Engpässe, was sich bei einem erhöhten
Verkehrsaufkommen noch verstärken würde.
Frau Mojsisch erklärt, dass man unter einem Staffelgeschoss ein Geschoss verstehe, das von
allen Seiten des Gebäudes mindestens einen Meter zurückspringe und lediglich 2/3 der
Grundfläche des darunter befindlichen Geschosses aufweisen dürfe. Es handele sich nicht
um ein Vollgeschoss, eher sei es mit einem Dachgeschoss vergleichbar – lediglich ohne Ziegel. An der Straße Rott seien drei Vollgeschosse vorgesehen, wobei jedoch eine Höhenbeschränkung analog der Traufkante der vorhandenen Gebäude beabsichtigt sei, um das Straßenbild zu erhalten. Darüber sei noch die Errichtung eines Staffel- oder Dachgeschosses
möglich. Im hinteren Bereich seien zwei Vollgeschosse zuzüglich Dach- oder Staffelgeschoss
vorgesehen.
Der Baum passe in beide Konzepte nicht hinein. Im Wohnhof könnte noch versucht werden,
diesen zu erhalten. Auf jeden Fall werde noch eine artenschutzrechtliche Untersuchung
durchgeführt. Inwieweit der Baum in diesem Zusammenhang eventuell relevant sei und
nicht gefällt werden dürfe, werde sich im Laufe des Verfahrens klären. Zurzeit sei die Erhaltung dieses Baumes nicht geplant, sondern die Pflanzung neuer Bäume vorgesehen.
In einem allgemeinen Wohngebiet könnten auch dem Wohnen naheliegende Nutzungen,
wie z. B. eine Bäckerei oder andere kleinere Nutzungen, angesiedelt werden. Im hinteren
Bereich, der als reines Wohngebiet ausgewiesen werden solle, sei dies nicht möglich.
Herr Maas möchte wissen, ob das Mehrfamilienhaus auch altengerecht z. B. mit Aufzug für
Rollstuhlfahrer geplant werde.
Herr Hartschen betreibt seit 20 Jahren im Bereich des Rott ein kleines Gewerbe und sei aus
diesem Grunde interessiert zu erfahren, ob für den Fall, dass dort Gewerbe zugelassen werde, er mit seinem Gewerbe weiterhin eine Liefermöglichkeit mit Lkw bis 7,5 t bekomme
oder der Rott hierfür gesperrt werde.
Frau Vootz interessiert zum einen, ob die neue Wohnbebauung am Rott nach hinten zurückspringen solle und zum anderen, ob die Dachgeschossplanung sich an die anderen Dächer
anlehne. Des Weiteren möchte sie wissen, ob die Doppelhäuser im Block-innenbereich mit
Dach- oder mit Staffelgeschossen vorgesehen würden.
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Frau Tadayon wohnt direkt nebenan und fragt an, wie tief das dreigeschossige Gebäude sein
werde.
Frau Huhnen teilt mit, dass ihr Grundstück mit dem Garten an das Vorhaben angrenze und
sich dort eine über mehrere Grundstücke erstreckende Mauer befinde. Sie interessiere, ob
die Mauer erhalten bleibe.
Herr Walter erläutert zum Thema Barrierefreiheit, dass die Verwaltung auf dem Standpunkt
stehe, dass bei Errichtung neuer Gebäude diese zukunftsfähig und somit auch barrierefrei
sein sollten, um den heutigen Bedingungen gerecht zu werden. Barrierefrei bedeute, dass
ein alter bzw. behinderter Mensch ggf. mit Rollstuhl ohne Probleme von der Straße in die
Wohnung komme und sich dort aufgrund entsprechender Türbreiten und weiterer Einrichtungen auch frei bewegen könne. Von daher mache der Einbau eines Aufzuges Sinn, sei allerdings von den gesetzlichen Bestimmungen her nicht zwingend erforderlich, so dass dies
im Bebauungsplan nicht festgelegt werden könne. Er nehme die Anregung zum Anlass, ein
Gespräch mit den Investoren dahin gehend zu führen, weise aber vorsorglich darauf hin,
dass es wirtschaftlicher sei, einen Aufzug in ein dreigeschossiges Gebäude zu integrieren als
in ein zweigeschossiges.
Weiter führt Herr Walter aus, dass der Begriff ‚Gewerbe’ in der Baunutzungsverordnung
sehr differenziert angewendet werde. Es gehe hier nicht um ein Gewerbegebiet mit großen
Gewerbehallen und störenden Betrieben, sondern lediglich um wohnverträgliches Gewerbe
in einem allgemeinen Wohngebiet. Zulässig wären z. B. kleingewerbliche Nutzungen ohne
störende Immissionen, wie sie in der Straße Rott auch heute schon vorhanden seien. Solange es in einer Straße gewerbliche Betriebe gebe, müsse eine solche LkwDurchfahrtsmöglichkeit auch beibehalten werden. Außerdem seien 7,5 t auch die Grenze,
die bei Möbelfahrzeugen, Müllabfuhr u. ä. relevant sei.
Frau Mojsisch weist darauf hin, dass durch den Bebauungsplan lediglich die Rahmenbedingungen festgelegt würden; es könnte nicht im Detail geregelt werden, wie die Gebäude im
Endeffekt aussähen. An der Straße würden sicherlich mehr gestalterische Festlegungen getroffen, weil dort das Straßenbild ausschlaggebend sei. Im hinteren Bereich sei die Aufnahme gestalterischer Festsetzungen noch fraglich, da sie städtebaulich nicht wirksam seien.
Die Bautiefe für eine angrenzende Bebauung könne auch nicht durch den Bebauungsplan
geregelt werden, sondern die nach Bauordnung erforderlichen Abstände müssten auch bei
der Neubebauung eingehalten werden.
Ergänzend zu ihrem Vortrag führt Frau Mojsisch aus, dass in Variante 2 im hinteren Bereich
ein Wohnweg dargestellt sei, um für die dort vorhandenen Bebauungen an der Grotenburgstraße Ausgänge zu schaffen. Es wäre interessant zu erfahren, ob hierfür durch anliegende
Anwohner ein Bedarf bzw. Interesse bestehe.
Herr Brockers teilt mit, dass dieser Bebauungsplan bereits in der Bezirksvertretung Ost vorgestellt und in diesem Zusammenhang von den Bezirksvertretern bereits einige Anregungen
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vorgebracht worden seien. Die aufgeworfene Frage, ob in der Variante 1 eine Tiefgarage
möglich sei, sei bejaht worden. Eine weitere Anregung sei gewesen, die Straßenrandbebauung auf der Straße Rott nicht drei- sondern vielleicht zweigeschossig plus Staffelgeschoss vorzusehen bzw. eine Höhenbegrenzung einzuführen, da ansonsten Präzedenzfälle
für eine mögliche weitere Bebauung in der Straße Rott geschaffen werden könnten. Eine
Fraktion habe sich dahin gehend geäußert, den Bebauungsplan gar nicht zu beschließen.
Herr Hoffmann als Bezirksvertreter lehne beide Bebauungsvarianten ab, da die großen grünen Innenhöfe die Qualität der Bockumer Wohnviertel ausmachten. Zudem würde durch
diese massive Innenbebauung, von der ca. 30 umliegende Grundstücke betroffen seien,
und die Errichtung von ca. 30 Stellplätzen mit eventuell sogar einer Tiefgarage der Verkehr
enorm ansteigen. Außerdem müssten die Bevölkerungszahlen von 234.000 auf 222.000
korrigiert werden. Er hinterfrage, warum so viele Einfamilienhäuser geplant würden, wenn
in 10 Jahren jeder 2. Krefelder Bürger über 60 Jahre alt sei. Er schlage vor, den Block an der
Straße zu vergrößern und nach hinten zu ziehen, womit möglicherweise die gleiche Grundfläche geschaffen werden könne. Dieser sollte dann außerdem seniorengerecht und mit
einem Aufzug geplant werden. Die Doppelhäuser im hinteren Bereich könnten wegfallen
und stattdessen z. B. ein Park angelegt werden.
Herrn Krüger, ebenfalls Bezirksvertreter, interessiert, welche Grundstücksflächen in den
jeweiligen Varianten für eines der Doppelhäuser vorgesehen seien und wie viel Prozent dieser Grundstücke bebaut würden.
Frau Dietz erklärt als Bezirksvertreterin, dass die CDU-Fraktion angeregt habe, den Bebauungsplan um die Parkplatzfläche zu erweitern. Außerdem halte sie es für wichtig, dass die
Größe der Grundstücke den Verhältnissen angepasst sein müsste. Darüber hinaus merke
sie an, dass sich bei Ansiedlung von Gewerbe das Verkehrsaufkommen noch mehr erhöhen
werde, was das Gebiet nicht mehr verkraften könne.
Herr Walter erläutert, dass die Bevölkerungszahl in Krefeld zwar in den nächsten Jahren zurückgehen werde, die Wohnfläche sich hierdurch jedoch nicht verkleinere, da der Trend
stattdessen zu großzügigeren Wohnungen gehe. Gerade weil es lt. Statistik immer weniger
Kinder gebe, werde sich dementsprechend die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte
erhöhen. Man gehe davon aus, dass trotz sinkender Bevölkerungszahl alles in allem weiterhin Bedarf an mehr Wohnraum bestehe. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass dieser
Wohnraum auch in dem bereits bebauten Gebiet errichtet werden könne, um die vorhandenen Straßen sowie die Infrastruktur nutzen zu können. Auch trage dies dazu bei, dass in
Bockum angesiedelte Geschäfte sich aufgrund der im direkten Einzugsbereich entsprechend
vorhandenen Bevölkerung rentierten. In den Außenbereichen angelegte Wohngebiete hätten den Nachteil, dass die komplette Erschließung und Infrastruktur noch errichtet werden
müsse. Er nehme den Vorschlag, vorne ein größeres Mehrfamilienhaus und im Innenbereich
dafür keine Bebauung vorzusehen, auf.
Zum Thema Stellplätze und Verkehrsbelastung merkt Herr Walter an, dass die hier vorgeschlagene Planung nicht überdimensioniert sei und hierdurch gegenüber dem bereits vorhandenen Verkehr auch keine große Mehrbelastung erfolge. Der Verkehr sei grundsätzlich
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verträglich. Die Dichte der Bebauung orientiere sich an dem, was in der Umgebung bereits
vorhanden sei.
Die Anregung, das vordere Grundstück an der Straße, auf dem sich derzeit ein Parkplatz befinde, mit in die Planung einzubeziehen, werde man im weiteren Verfahren in die Überlegungen aufnehmen. Hier könne auch bereits heute ohne Bebauungsplan eine Bebauung
errichtet werden. Von daher sei es eigentlich nicht notwendig, das Grundstück mit in das
Plangebiet einzubeziehen. Dies könne jedoch sinnvoll sein, wenn man die Art der Bebauung
und das Maß der Nutzung steuern möchte. Auch diese Anregung werde aufgenommen und
im weiteren Planverfahren diskutiert werden. Allerdings müsse in diesem Zusammenhang
dann auch der Verbleib der zurzeit auf dem Parkplatz befindlichen Kfz überlegt werden.
Frau Mojsisch teilt zu den Grundstücksflächen mit, dass in der Variante 2 die Größe der
Grundstücke mit den Doppelhaushälften zwischen 270 und 370 m² betrage. In der Variante 1
mit dem Doppelhaus und den Reihenhäusern als Stadthäuser seien im Bereich der Reihenhäuser kleinere Grundstücke von ca. 230 m², die Eckgrundstücke jedoch mit 470 m² geplant.
Herr Brockers weist zum einen noch darauf hin, dass die Überlegungen der CDU zur Zweibzw. Dreigeschossigkeit der Straßenrandbebauung mit aufgenommen werden sollten und
zum anderen, dass auch der Bau einer Tiefgarage in der Variante 1 mög€
Herr Molls ist von der Anregung, die vordere Parkplatzfläche mit einzubeziehen, überzeugt,
da hierdurch die Möglichkeit bestünde, die bestehende Straßenrandbebauung über die
komplette Straße Rott fortzuführen. Vor diesem Hintergrund erschließe sich ihm die Variante 2 nicht, da diese das Straßenbild auflöse. Von der Verwaltung möchte er wissen, aus
welchem Grund in der Variante 2 der zurückspringende Baukörper vorgesehen sei. Bei der
Variante 2 seien ihm in der südwestlichen Ecke große Verkehrsflächen aufgefallen, die nach
seiner Auffassung auch kleiner ausfallen könnten, so dass die Gärten der Grundstücke größer werden könnten.
Herrn Boeckler interessiert der Name des derzeitigen Eigentümers und ob das Objekt als ein
Bauträgerprojekt oder die Grundstücke einzeln vermarktet würden.
Frau Tadayan möchte wissen, wo die Kraftfahrzeuge aus den zurzeit angemieteten Garagen
demnächst parken sollen. Außerdem fragt sie nach, wie nah die geplanten Garagen an ihren
Garten grenzen werden, da ihr die Abgase Sorgen bereiteten.
Herr Detloff erinnert an die Frage von Frau Huhnen nach der angrenzenden Mauer. Außerdem interessiere ihn, wie weit die geplanten Häuser von der Mauer bzw. den angrenzenden Grundstücken entfernt liegen würden.
Frau Liebert verweist auf die Aussage von Herrn Walter, dass in Krefeld Wohnraum benötigt
werde, und macht auf die 7.000 leer stehenden Wohnungen aufmerksam.
Herr Liebert hat kein Interesse an einer lt. Variante 2 vorgesehenen Verbindung von den
Gärten zu dem geplanten Weg. Auch interessiere ihn, inwieweit nach Fällung der Bäume
aus den mehrstöckigen Häusern in die bestehenden Gärten geschaut werden könne.
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Frau Mojsisch geht zunächst auf den Rücksprung des geplanten Gebäudes an der Straße
Rott ein und erklärt, dass hier eine Aufweitung ähnlich der gegenüberliegenden Seite erfolgen solle. Man habe verschiedene Möglichkeiten der Bebauung aufzeigen wollen. Für die
geplanten Häuser habe dies den Vorteil, dass die Fenster des Erdgeschosses nicht direkt an
der Straße gelegen seien.
Zu den bestehenden Garagen führt sie aus, dass im Idealfall in diesem Gebiet mehr Garagen
geplant seien, die dann noch weiter vermietet werden könnten. Die genaue Anzahl der Garagen könne jedoch nicht im Detail geregelt werden. Was die Abgase zu den angrenzenden
Gärten angehe, bestehe die Möglichkeit, anstelle der vorgesehenen Carports Garagen festzuschreiben. Diese Anregung werde in das Verfahren aufgenommen.
Grundsätzlich gebe es keinen Grund, die wahrscheinlich seinerzeit als Grenze angelegte
Mauer abzureißen. Auch die künftigen Bewohner hätten wahrscheinlich ein Interesse an
einer Abgrenzung.
Zum Thema ‚Abstände zwischen den Gebäuden und zu den benachbarten Gärten’ führt Herr
Walter aus, dass in der Variante 1 nach Westen hin ein nur geringfügig größerer Abstand
gegenüber Variante 2 vorgesehen sei. Die Planung befinde sich aber noch im Fluss, und die
Entwürfe seien nicht auf einen Meter genau festgelegt. Auch sei der in Variante 2 vorgesehene Weg ebenfalls in der Variante 1 möglich. Sollte dieser allerdings nicht erforderlich sein,
könnte hierauf auch verzichtet werden.
Die Frage zum Wohnungsleerstand in Krefeld beantwortet Herr Walter dahin gehend, dass
es zwar wie in jeder Stadt genügend leerstehende Wohnungen gebe, jedoch diese meist
nicht den heutigen Standards entsprächen. Oft seien diese nicht saniert, nicht barrierefrei
und energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Die Stadt habe jedoch keine zwingende
Handhabe, Eigentümer dazu zu veranlassen, ihre Wohnungen zu sanieren. Im Innenstadtbereich könne man durch das Förderprogramm Stadtumbau West den Eigentümern Handreichungen geben, den Wohnungsbestand zu modernisieren, indem man Beratungen durchführe und auf zusätzliche Fördermittel aufmerksam mache. Allerdings könne maximal 1 %
des Wohnungsbestandes einer Stadt in dieser Größenordnung pro Jahr auf den neuesten
Stand gebracht werden. Somit hätte man erst nach 100 Jahren den Bestand einmal komplett
saniert. Von daher sei es wichtig, dass es auch neuen Wohnraum auf aktuellem Stand gebe.
Damit eine Stadt wirklich lebe, müsse beides miteinander kombiniert werden – die Sanierung der vorhandenen alten Wohnungen und die Schaffung von Neubaumöglichkeiten.
Herr Brockers macht darauf aufmerksam, dass lt. Statistiken der Stadtteil Bockum auf dem
Wohnungsmarkt nachgefragt sei, was wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei, dass man
es geschafft habe, eine vernünftige Wohnbebauung in Bockum zu erhalten.
Frau Pricken regt an, als Ausgleich entsprechend hohe Bäume und Sträucher als Abgrenzung zu pflanzen, wodurch das Problem der Einsicht bereits gemindert werden könne. Allerdings müsse dem Bauträger eine gewisse Höhe vorgeschrieben werden.
Herr Erkenrath hat Bedenken gegen die Variante 2, da hierbei das letzte Haus der vorhandenen Riegelbebauung ein Endhaus darstellen würde, das mit einem Giebel an der Grenze
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zum Baugebiet abschließe. Dies erinnere an die sogenannten Baulücken, was er für städtebaulich nicht vertretbar halte. Des Weiteren halte er es zum einen für bedenklich, dass man
das Hinterland verdichte und den Anwohnern die Gärten zubaue und zum anderen, dass
man auch noch dort hinein- und hinausfahren könne. Dies sei Städtebau aus den 70er Jahren, der heute nicht mehr vertretbar sei. In der heutigen Zeit sollten die Fahrzeuge in einer
Tiefgarage geparkt werden.
Herr Maas regt an, dass die Stellplätze in einer Tiefgarage dann so reichlich angelegt werden, dass die bisher auf dem Garagen-Grundstück parkenden Fahrzeuge der Anwohner
dort ebenfalls einen Stellplatz fänden. Sollte der in der Variante 2 vorgesehene Anliegerweg
erstellt werden, weise er vorsorglich darauf hin, dass die Eintragung von Wegerechten und
eventuelle Kosten für die neuen Bewohner bedacht werden müssten.
Herr Boeckler merkt an, dass es genügend Familien mit Kindern gebe, die einen Bauplatz
suchten. Der Bockumer Stadtteil sei als kinder- und familienfreundlich bekannt. Außerdem
erinnere er an seine Frage nach dem Investor und dem eventuellen Bauträger.
Frau Mojsisch erklärt, dass Eigentümerdaten nicht bekannt gemacht würden. Allerdings
könne sie mitteilen, dass das Vorhaben letztendlich wahrscheinlich von einem Investor realisiert und bebaut werde. Für einen privaten Eigentümer sei die Umsetzung eines derartigen
Vorhabens sehr komplex, so dass davon auszugehen sei, dass ein Bauträger eingeschaltet
werde.
Der Ausgleich für die vorhandene Begrünung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist bei einer Innenbereichsentwicklung nach § 13a vom Gesetzgeber nicht gefordert, so dass keine
Bilanzierung aufgestellt werde. Allerdings gebe es die Krefelder Baumschutzsatzung, die beachtet werden müsse. Für den zu fällenden Baum müsse ein Ersatz geschaffen werden. Als
Anregung werde aufgenommen, im weiteren Bebauungsplanverfahren eine Begrünung festzusetzen. In den beiden Varianten seien bereits einzelne Begrünungen dargestellt.
Bei der Anbindung handele es sich um eine private Erschließung, so dass das Wegerecht privat zu vereinbaren sei. Städtischerseits würden keine Erschließungskosten anfallen.
Um die Stellplatzanzahl zu erhöhen, könnte man die Konzepte überarbeiten und im Bebauungsplan eine möglichst große Fläche für Stellplätze oder eine Tiefgarage festsetzen. Die
Anzahl der Stellplätze wären über einen Vertrag mit Investor oder Eigentümer zu regeln - die
genaue Stellplatzanzahl könne im Bebauungsplan selber nicht festgesetzt werden.
Herr Walter macht darauf aufmerksam, dass die vorgetragenen Anregungen in sich widersprüchlich seien, da zum einen möglichst viele Stellplätze sowohl für die neuen Wohngebäude als auch die vorhandenen vermieteten Garagen und das Umfeld gefordert würden, auf
der anderen Seite jedoch nicht so viel Verkehr gewünscht sei. Hier müsse der richtige Kompromiss gefunden werden. Er halte fest, dass Stellplätze für die entstehenden Wohneinheiten in einer ausreichenden Anzahl geschaffen werden und sich diese darüber hinaus nach
Möglichkeit zur Straße hin orientieren sollten. Beide Konzepte seien in Bezug auf Stellplätze
noch flexibel, die Umsetzung einer Tiefgarage müsse jedoch letztendlich wirtschaftlich betrachtet werden.
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Frau Vootz schlägt vor, die Anzahl der zu bebauenden Fläche im hinteren Bereich aufgrund
der relativ geringen Grundstücksgrößen von 230 – 270 m² zu reduzieren. Dies sei zwar für
den Investor nicht mehr so lohnenswert, aber sie halte eine solch dichte Bebauung besonders im hinteren Bereich für sehr problematisch, da man auf einem Grundstück von 230 m²
keine Möglichkeit habe, sein Zweitauto abzustellen.
Herr Pricken interessiert sich für die Zeitschiene, in der das Vorhaben realisiert werden
könnte.
Frau Tadayan möchte wissen, ob die Mülltonnen in dem bebauten Bereich abgeholt würden
oder von den Anwohnern zur Straße gebracht werden müssten.
Herr Walter führt aus, dass die Konzeption der Variante 1 sich vom üblichen Einfamilienhausbau dahin gehend unterscheide, als in der Variante 2 die Stellplätze auf dem jeweiligen
Grundstück angesiedelt seien, während in der Variante 1 Carports und zusätzliche Stellplätze
in einem Bereich in der Nähe der Straße vorgesehen seien. Dementsprechend müsse zu den
230 m² in der Variante 1 nicht zusätzlich noch eine Garage gerechnet werden. Außerdem
sehe diese Konzeption zwar kleinere Grundstücke vor, dafür gebe es jedoch einen Gemeinschaftsbereich in Form eines Platzes, der vielseitig genutzt werden könne.
Zur Zeitschiene erklärt er, dass zuerst Gutachten abgearbeitet werden müssten und politische Entscheidungsprozesse zu berücksichtigen seien. Im Normalfall könne ein derartiges
Bebauungsplanverfahren in ca. 1 ½ Jahren abgeschlossen werden. Da aufgrund der Kommunalwahlen im Jahr 2014 die Termine der Ratssitzungen noch nicht eingeschätzt werden
könnten, wäre ein Abschluss im zweiten Halbjahr 2014 realistisch.
Zur Frage über die Mülltonnen führt Herr Walter aus, dass in Variante 1 denkbar wäre, bei
den Carports auch zentral Mülltonnen unterzubringen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung
werde abgeklärt, inwieweit ein Müllfahrzeug in den Bereich einfahren könne oder nicht.
Herr Brockers bedankt sich bei den Bürgern und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Er weist darauf hin, dass innerhalb von einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll
oder schriftlich eingereicht werden können. Er schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19.20 Uhr.