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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße -; Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
250 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße -;   Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße -;   Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.10.2014 Nr. 582 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 12.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 04.12.2014 Haupt- und Beschwerdeausschuss 11.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße -; Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 781 – westlich Rott / nördlich Friedrich-Ebert-Straße –. 2. Über die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden lungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. vorgetragenen Stel- 3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage Nr. ) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. 5. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 781 wird innerhalb dieses Geltungsbereiches der Fluchtlinienplan Nr. 490 - Kaiserstraße / Wilhelmshofallee / Rott / Friedrich- Ebert-Straße – (förmlich festgestellt am 06.07.1927) außer Kraft gesetzt. II. Die Bezirksvertretung Krefeld -Ost stimmt dem Entwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1