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Verwaltungsvorlage (Wahl einer/eines 1. Bürgermeisterin/Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.10.2015 Nr. 1955 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Wahl einer/eines 1. Bürgermeisterin/Bürgermeisters Beschlussentwurf: Der Rat wählt ____________________________________________ zur/zum 1. Bürgermeisterin/Bürgermeister. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1955 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P00503011100 54993100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 15.750,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 15.750,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 15.750,00 EUR Bemerkungen Die monatliche Aufwandsentschädigung für die/den 1. Bürgermeisterin/Bürgermeister beträgt gemäß Entschädigungsverordnung 1.312,50 Euro, d.s. 15.750,00 Euro jährlich. Darüber hinaus erhält sie/er eine Erstattung der Fahrtkosten. Begründung Seite 2 Gemäß § 67 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache in einem Wahlvorgang geheim ehrenamtliche Bürgermeister/innen. Das Wahlverfahren ist eine Listenwahl unter Anwendung des sogenannten Höchstzahlverfahrens nach d'Hondt. Entsprechend § 5 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld sind bis zu 4 Bürgermeister/innen zu wählen. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 die Anzahl auf zwei begrenzt und Ratsherrn Frank Meyer zum 1. Bürgermeister und Ratsfrau Karin Meincke zur 2. Bürgermeisterin gewählt. Durch die Wahl von Bürgermeister Frank Meyer zum Oberbürgermeister ist die Neuwahl einer/eines 1. Bürgermeisterin/Bürgermeisters erforderlich.