Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.10.2015
Nr.
1955 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Wahl einer/eines 1. Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Der Rat wählt ____________________________________________
zur/zum 1. Bürgermeisterin/Bürgermeister.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1955 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P00503011100
54993100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
15.750,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
15.750,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 15.750,00 EUR
Bemerkungen
Die monatliche Aufwandsentschädigung für die/den 1. Bürgermeisterin/Bürgermeister beträgt gemäß
Entschädigungsverordnung 1.312,50 Euro, d.s. 15.750,00 Euro jährlich. Darüber hinaus erhält sie/er eine
Erstattung der Fahrtkosten.
Begründung
Seite 2
Gemäß § 67 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache in
einem Wahlvorgang geheim ehrenamtliche Bürgermeister/innen. Das Wahlverfahren ist eine Listenwahl
unter Anwendung des sogenannten Höchstzahlverfahrens nach d'Hondt.
Entsprechend § 5 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld sind bis zu 4 Bürgermeister/innen zu wählen. Der
Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 12.06.2014 die Anzahl auf zwei begrenzt und Ratsherrn
Frank Meyer zum 1. Bürgermeister und Ratsfrau Karin Meincke zur 2. Bürgermeisterin gewählt.
Durch die Wahl von Bürgermeister Frank Meyer zum Oberbürgermeister ist die Neuwahl einer/eines 1.
Bürgermeisterin/Bürgermeisters erforderlich.