Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4839 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
25.01.2018
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschiedenen Ratsherrn Daniel John in den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages
Ratsfrau/ Ratsherrn N.N.
zu entsenden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4839 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG werden nach § 7
Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages 13 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld aus seiner Mitte in den
Aufsichtsrat entsandt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Rat der Stadt Krefeld aus, so erlischt
auch die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG. Nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ein
Nachfolger zu entsenden. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht
erforderlich.