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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4839 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.01.2018 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des aus dem Rat der Stadt Krefeld ausgeschiedenen Ratsherrn Daniel John in den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages Ratsfrau/ Ratsherrn N.N. zu entsenden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4839 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In den Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG werden nach § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages 13 Mitglieder vom Rat der Stadt Krefeld aus seiner Mitte in den Aufsichtsrat entsandt. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Rat der Stadt Krefeld aus, so erlischt auch die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG. Nach § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ein Nachfolger zu entsenden. Eine gesonderte Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes ist in diesem Fall nicht erforderlich.