Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.01.2016
Nr.
2242 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: Beratungsfolge:
20-201/Bs
-Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin:
Rat
25.02.2016
16.02.2016
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des IV. Quartals 2015
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2015 - 31.12.2015 im Teilergebnisplan 2015
im Gesamtbetrag von 5.291.731,31 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2015 - 31.12.2015 im Teilfinanzplan 2015
im Gesamtbetrag von 216.840,52 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.10.2015 - 31.12.2015 im Teilfinanzplan (Verpflichtungsermächtigung) 2015
im Gesamtbetrag von 1.000.000,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 3
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2242 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.10.2015 bis 31.12.2015 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und §
22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 1,2 und 3 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
dem Rat zur Kenntnis zu geben.