Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
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Inhalt der Datei
Vorlage Nr.
Anlagen Nr.
22. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld
vom
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am
auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2013 (GV NRW S. 878) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und des § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und
die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.10.2012 (GV NRW S.474) die 22. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen
der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.7.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.7.1981)
beschlossen:
I. § 7 wird wie folgt geändert:
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
II. Der Entgelttarif erhält folgende Fassung:
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std
1.1
mittlerer Dienst
47,00
1.2
gehobener Dienst
57,00
1.3
höherer Dienst
72,00
2.
Einsatz von Fahrzeugen
2.1
Kraftfahrzeuge
2.1.1
Löschfahrzeuge (LF 16,HLF,TLF 16 o.ä.)
2.1.2
Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug
112,00
2.1.3
Drehleiter
149,00
2.1.4
Wechsellader
143,00
2.1.5
Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeuge
39,00
2.1.6
Dienstwagen (PKW),Mannschaftstransportwagen
22,00
EUR/Std
90,00
2.2
Boote
2.2.1
Feuerlöschboot
2.2.2
Schlauchboot
3.
Einsatz von Geräten
3.1
Motorgeräte, Anhänger,
Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger,
Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P 250,
Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel)
36,00
Elektr.Pumpe(Tauchpumpe),Wasserstrahlpumpe,
Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter,
Schneid- und Brenngeräte
22,00
3.2
3.3
Geräte zur Wasserförderung
3.3.1
Standrohr mit Schlüssel, Verteiler,
Strahlrohr, Schnellkupplungsrohr
3.3.2
3.4
3.5
3.6
379,00
40,00
EUR/TAG
7,00
Saugschlauch,Druckschlauch
zuzüglich einmalige Gebühr f.Überprüfung und Reinigung pro Schlauch
29,00
Löschgeräte:
Kübelspritze, Feuerlöschdecke,
Feuerlöscher
22,00
Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte,
Atemschutzgeräte komplett
zuzüglich einmalige Gebühr für Überprüfung,Reinigung
u.Desinfektion
Chemikalienschutzanzüge
Die Überprüfung und Reinigung und gfs. Neubeschaffung
erfolgt zum Selbstkostenpreis.
1,00
1,00
77,00
4.
Entsorgung
Die Entsorgung von Chemikalien, Oel und Kraftstoff erfolgt
gesondert zum Selbstkostenpreis.
5.
Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage
für Brandmeldungen
(gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen)
EUR
5.1
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung(ÜE)
5.1.1
Bereitstellung,Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (BGÜ 40)
5.1.2
nicht mehr lieferbar
Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige
Inbetriebnahme einer ÜE (AT 2000/3000) mit
GSM-Zugang (incl. Einer Übertragung eines
Störmeldekriteriums aus der BMA)
1.563,00
5.1.2a
ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000TSN mit GSM-Zugang)
nicht mehr lieferbar
5.1.2b
ÜE-Austausch(Ersatz eines Laufwerksmelders durch
eine AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang))
nicht mehr lieferbar
5.1.3
Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach
vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des
Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern
Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene
Entgeltforderung der Feuerwehr war
5.2
5.3
5.4
Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel
und/oder Änderung von Objektdaten
(z.B. bei Umfirmierung)
1.335,00
216,00
Abnahmeprüfung einer an die ÜE
angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger
Inbetriebnahme (Grundbetrag)
*456,00
Abnahmeprüfung einer an die ÜE
angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer
genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der
Brandmeldeanlage (Grundbetrag)
*171,00
5.5
Betrieb und Unterhaltung der ÜE
5.5.1.1
Grundbetrag je ÜE bei Anschluß
mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG
131,10
Grundbetrag je ÜE bei Anschluß
mittels Festverbindung der Stadt Krefeld
131,10
5.5.1.2
in EUR/Monat
5.5.1.3
Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels T-ISDN
80,60
5.5.2
zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung
10,50
5.5.3
zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als:
5.5.3.1
nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder)
(es werden max.50 Handfeuermelder berechnet)
0,72
punktförmiger automatischer Brandmelder
(es werden max. 400 punktf. Melder berechnet)
0,79
linienförmiger automatischer Brandmelder
(je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder)
(es werden max. 2000 m linienf. Melder berechnet)
0,08
Rauchansaugmelder-System
(es werden max. 200 RAS-Melder berechnet)
0,79
5.5.3.2
5.5.3.3
5.5.3.4
5.5.3.5
5.5.4
Löschanlagen/Gaswarnanlagen
(je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige
Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ)
(es werden max. 8 Löschbereiche u. 2
Gaswarnanlagen berechnet)
zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
11,10
4,20
EUR
5.6
5.7
Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer
Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA
beauftragten Wartungsfirma)
Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit
Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots
mit Rückgabe der Objektschlüssel und
Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung
103,50
34,50
durch den Betreiber/Wartungsfirma
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16a
5.16b
Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den
techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm,
bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind
51,80
Zusätzliche Funktionsprüfung einer
ÜE
51,80
Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/
Löschanlage mittels ÜE)
(bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im
Kalenderjahr)
Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm)
mit einem Schlüssel
(Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand)
Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für
ein Grundstück
Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer
Feuerwehr-Zufahrt
Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs,
wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr
direkt aufgeschaltet ist
Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf eingewiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch
die Leitstelle je angefangene halbe Std.
Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm)
der GMA-Schließanlage einschl .eines Schlüssels
Je Schließgruppe – je Zylinder
(Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand)
Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder
Profilzylinderbestellung – je Zylinder
5.16 c
5.16d
entfällt
entfällt
5.16e
Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die
GMA-Schließanlage – Je Schlüssel
5.16f
138,00
Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die
739,00
118,00
177,00
51,75
85,50
71,50
135,40
35,10
33,30
5.17
5.18
5.19
6.
GMA-Schließanlage – je Schlüssel
33,30
Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb
Krefelds
50,40
Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr
nach vorangegangener Abschaltung bei einem
Feuerwehreinsatz
Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach
säumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung
69,00
ver28,50
Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage
für Einbruch- und Störmeldungen
in EUR/Monat
6.1
6.2
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
mittels der UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte
39,30
Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen
mittels der Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle
und Weiterleitung an Beauftragte
24,20
Hinweis zu Ziffer 6:
In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie
sonstige Kosten Dritter nicht enthalten.
*zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1)
und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin)
III. Diese Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.