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Verwaltungsvorlage (Entgelttarif freiwillige Leistungen 2015.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:02
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr. Anlagen Nr. 22. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S.712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und des § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV NW S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2012 (GV NRW S.474) die 22. Änderung zur Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.7.1981 (Krefelder Amtsblatt Nr. 30 vom 30.7.1981) beschlossen: I. § 7 wird wie folgt geändert: Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. II. Der Entgelttarif erhält folgende Fassung: 1. Einsatz von Personal EUR/Std 1.1 mittlerer Dienst 47,00 1.2 gehobener Dienst 57,00 1.3 höherer Dienst 72,00 2. Einsatz von Fahrzeugen 2.1 Kraftfahrzeuge 2.1.1 Löschfahrzeuge (LF 16,HLF,TLF 16 o.ä.) 2.1.2 Rüstwagen, Gerätewagen, Großtanklöschfahrzeug 112,00 2.1.3 Drehleiter 149,00 2.1.4 Wechsellader 143,00 2.1.5 Einsatzleitwagen, Lastkraftwagen, Kleinalarmfahrzeuge 39,00 2.1.6 Dienstwagen (PKW),Mannschaftstransportwagen 22,00 EUR/Std 90,00 2.2 Boote 2.2.1 Feuerlöschboot 2.2.2 Schlauchboot 3. Einsatz von Geräten 3.1 Motorgeräte, Anhänger, Kraftspritze, Kompressor, Stromerzeuger, Hi-Ex-Generator, Pulverlöschanhänger P 250, Schaumwasserwerfer (ohne Löschmittel) 36,00 Elektr.Pumpe(Tauchpumpe),Wasserstrahlpumpe, Flüssigkeitssauger, Motorsäge, Lüfter, Schneid- und Brenngeräte 22,00 3.2 3.3 Geräte zur Wasserförderung 3.3.1 Standrohr mit Schlüssel, Verteiler, Strahlrohr, Schnellkupplungsrohr 3.3.2 3.4 3.5 3.6 379,00 40,00 EUR/TAG 7,00 Saugschlauch,Druckschlauch zuzüglich einmalige Gebühr f.Überprüfung und Reinigung pro Schlauch 29,00 Löschgeräte: Kübelspritze, Feuerlöschdecke, Feuerlöscher 22,00 Atemschutz- und Wiederbelebungsgeräte, Atemschutzgeräte komplett zuzüglich einmalige Gebühr für Überprüfung,Reinigung u.Desinfektion Chemikalienschutzanzüge Die Überprüfung und Reinigung und gfs. Neubeschaffung erfolgt zum Selbstkostenpreis. 1,00 1,00 77,00 4. Entsorgung Die Entsorgung von Chemikalien, Oel und Kraftstoff erfolgt gesondert zum Selbstkostenpreis. 5. Betrieb und Unterhaltung der städtischen Übertragungsanlage für Brandmeldungen (gilt nur für an die UGM angeschlossene Brandmeldeanlagen) EUR 5.1 Einrichtung einer Übertragungseinrichtung(ÜE) 5.1.1 Bereitstellung,Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (BGÜ 40) 5.1.2 nicht mehr lieferbar Bereitstellung, Einrichtung und erstmalige Inbetriebnahme einer ÜE (AT 2000/3000) mit GSM-Zugang (incl. Einer Übertragung eines Störmeldekriteriums aus der BMA) 1.563,00 5.1.2a ÜE-Austausch (Ersatz einer BGÜ 40 durch eine AT 2000TSN mit GSM-Zugang) nicht mehr lieferbar 5.1.2b ÜE-Austausch(Ersatz eines Laufwerksmelders durch eine AT 2000/3000-TSN mit GSM-Zugang)) nicht mehr lieferbar 5.1.3 Reaktivierung eines ÜE-Anschlusses nach vorangegangener Sperrung (gemäß § 8 des Anschlussvertrages) und Demontage der ÜE, sofern Ursache der Sperrung eine nichtbeglichene Entgeltforderung der Feuerwehr war 5.2 5.3 5.4 Übernahme einer eingerichteten ÜE bei Betreiberwechsel und/oder Änderung von Objektdaten (z.B. bei Umfirmierung) 1.335,00 216,00 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage bei erstmaliger Inbetriebnahme (Grundbetrag) *456,00 Abnahmeprüfung einer an die ÜE angeschlossenen Brandmeldeanlage nach einer genehmigungspflichtigen Änderung/Erweiterung der Brandmeldeanlage (Grundbetrag) *171,00 5.5 Betrieb und Unterhaltung der ÜE 5.5.1.1 Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels Festverbindung der Deutschen Telekom AG 131,10 Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels Festverbindung der Stadt Krefeld 131,10 5.5.1.2 in EUR/Monat 5.5.1.3 Grundbetrag je ÜE bei Anschluß mittels T-ISDN 80,60 5.5.2 zusätzlich je Brandmeldezentrale mit ÜE-Ansteuerung 10,50 5.5.3 zusätzlich je Nebenmelder/Löschanlage als: 5.5.3.1 nichtautomatischer Brandmelder (Handfeuermelder) (es werden max.50 Handfeuermelder berechnet) 0,72 punktförmiger automatischer Brandmelder (es werden max. 400 punktf. Melder berechnet) 0,79 linienförmiger automatischer Brandmelder (je Meter) (einschl. Lichtschrankenmelder) (es werden max. 2000 m linienf. Melder berechnet) 0,08 Rauchansaugmelder-System (es werden max. 200 RAS-Melder berechnet) 0,79 5.5.3.2 5.5.3.3 5.5.3.4 5.5.3.5 5.5.4 Löschanlagen/Gaswarnanlagen (je Druckschalter, Strömungsmelder und sonstige Auslösekontakte zur Ansteuerung der BMZ) (es werden max. 8 Löschbereiche u. 2 Gaswarnanlagen berechnet) zusätzlich je Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 11,10 4,20 EUR 5.6 5.7 Inspektion eines Feuerwehrschlüsseldepots bis zu einer Stunde (in Zusammenarbeit mit der vom Betreiber der BMA beauftragten Wartungsfirma) Jede weitere angefangene halbe Stunde wird berechnet mit Außerbetriebnahme eines Feuerwehrschlüsseldepots mit Rückgabe der Objektschlüssel und Wiederinbetriebnahme nach Beseitigung einer Störung 103,50 34,50 durch den Betreiber/Wartungsfirma 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16a 5.16b Scharfschalten einer Übertragungseinrichtung durch den techn. Dienst der Feuerwehr nach einem Falschalarm, bei dem keine Löscheinheiten ausgerückt sind 51,80 Zusätzliche Funktionsprüfung einer ÜE 51,80 Kosten eines Falschalarmes (durch Nebenmelder/ Löschanlage mittels ÜE) (bei der 3. und jeder weiteren Falschalarmierung im Kalenderjahr) Lieferung eines FBF-Schließzylinders (Halbzylinder 30mm) mit einem Schlüssel (Berechnung von Sondergrößen nach Aufwand) Abnahme und Inbetriebnahme einer GMA-Schließanlage für ein Grundstück Inspektion einer FBF-/GMA-Schließung in einer Feuerwehr-Zufahrt Genehmigung einer BMA-Änderung geringen Umfangs, wenn die BMA mittels ÜE auf die Leitstelle der Feuerwehr direkt aufgeschaltet ist Wartezeit des Einsatzpersonals am Objekt auf eingewiesene Person ab 31.Minute nach Anforderung durch die Leitstelle je angefangene halbe Std. Erstlieferung ab einem Halbzylinder (30mm) der GMA-Schließanlage einschl .eines Schlüssels Je Schließgruppe – je Zylinder (Berechnung von Sondergrößen erfolgt nach Aufwand) Servicepauschale durch Lieferant je Schlüssel- oder Profilzylinderbestellung – je Zylinder 5.16 c 5.16d entfällt entfällt 5.16e Erstlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die GMA-Schließanlage – Je Schlüssel 5.16f 138,00 Nachlieferung von zusätzlichen Schlüsseln für die 739,00 118,00 177,00 51,75 85,50 71,50 135,40 35,10 33,30 5.17 5.18 5.19 6. GMA-Schließanlage – je Schlüssel 33,30 Anfahrtskosten zu einem Abnahmetermin innerhalb Krefelds 50,40 Wiedereinschaltung einer ÜE durch die Feuerwehr nach vorangegangener Abschaltung bei einem Feuerwehreinsatz Kosten für Änderung einer Rechnungsanschrift nach säumter Mitteilung der Rechnungsanschriftsänderung 69,00 ver28,50 Betrieb und Unterhaltung der städt. Übertragungsanlage für Einbruch- und Störmeldungen in EUR/Monat 6.1 6.2 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der UGM (AWUG) und Weiterleitung an Beauftragte 39,30 Entgegennahme von Einbruch- und Störmeldungen mittels der Fernsprechanlage (AWAG) der Leitstelle und Weiterleitung an Beauftragte 24,20 Hinweis zu Ziffer 6: In den Entgelten sind die Einrichtungskosten der technischen Systeme beim Anschlussnehmer, die Leitungs- und Verbindungskosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie sonstige Kosten Dritter nicht enthalten. *zuzüglich der Personalkosten nach Zeitaufwand (Ziffer 1) und der Anfahrtskosten (Anfahrt ab dem 2. Abnahmetermin) III. Diese Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft.