Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.03.2015
Nr.
1200 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 30 60 38 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung West
05.05.2015
Betreff
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad)
Beschlussentwurf:
Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom
05.03.2012 wird gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr Alfred Kuhn, Urfeystr. 27, 47803 Krefeld, zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 1.2, Krefeld-West (Forstwald /Benrad) gewählt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1200 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P03001020000
52380000 u.a.
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
1.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
1.000,00 EUR
50,00 EUR
- Einsparungen
- 950,00 EUR
Bemerkungen
Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 SchAG NRW die Sachkosten
des Schiedsamtes zu tragen hat. Es handelt sich dabei aber nicht um zusätzliche Kosten, da diese auch in
der bisherigen Amtszeit angefallen und deshalb auch entsprechend eingeplant sind. Die genannten Beträge sind geschätzt.
Begründung
Seite 2
Das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirk 1.2, Krefeld-West (Forstwald /Benrad) ist neu zu besetzen,
da die bisherige Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Amt bereits im August 2014 niedergelegt
hatte.
Durch diverse Veröffentlichungen im redaktionellen und im Anzeigenteil der örtlichen Presse
sowie Veröffentlichungen im Krefelder Amtsblatt wurde gem. § 3 Abs. 2 des Schiedsamtsgesetzes (SchAG) NRW interessierten Personen die Gelegenheit gegeben, sich um das Amt bewerben.
Infolge der Bekanntmachungen hat sich eine Person um das Amt beworben.
Angaben zur Person:
Name:
Alfred Kuhn
Geburtsdatum: 06.11.1950
Geburtsort: Krefeld
Anschrift:
Urfeystr. 27, 47803 Krefeld
ausgeübter Beruf: Schulleiter (Rektor) der Gemeinschaftsgrundschule Gladbacher Straße (Regenbogenschule)
Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 SchAG NRW soll die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk wohnen. Obwohl
Herr Kuhn nicht im Schiedsamtsbezirk 1.2, sondern im benachbarten Schiedsamtsbezirk 1.1
wohnt, kann er dennoch gewählt werden, da es sich bei der einschlägigen Vorschrift des Schiedsamtsgesetzes um eine Sollvorschrift handelt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei Herrn
Kuhn um den einzigen verbliebenen Bewerber handelt und er in demselben Stadtteil in unmittelbarer Nähe des zu besetzenden Schiedsamtsbezirkes wohnt, kann von der Sollvorschrift abgewichen werden.
Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 5 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) Gelegenheit gegeben, sich
zu der vorgesehenen Wahl des Bewerbers zu äußern.
In seiner Stellungnahme teilt Herr Roeder als Vorsitzender der örtlichen Bezirksvereinigung des
BDS mit, dass er überzeugt sei, dass Herr Kuhn alle Anforderungen an das Schiedsamt erfülle. Er
verweist diesbezüglich auch auf das mit dem Bewerber gemeinsam geführte Gespräch, an dem
auch der Bezirksvorsteher Herr Menzer und der stellvertr. Bezirksvorsteher Herr Dr. Ruhland
teilnahmen.
Die auf fünf Jahre befristete Amtszeit beginnt mit der Bestätigung der Wahl durch die Leitung
des Amtsgerichtes Krefeld.