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Verwaltungsvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
Verwaltungsvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad)) Verwaltungsvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad)) Verwaltungsvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad))

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 19.03.2015 Nr. 1200 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 30 60 38 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 05.05.2015 Betreff Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.2 Krefeld-West (Forstwald / Benrad) Beschlussentwurf: Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr Alfred Kuhn, Urfeystr. 27, 47803 Krefeld, zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 1.2, Krefeld-West (Forstwald /Benrad) gewählt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1200 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03001020000 52380000 u.a. Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 1.000,00 EUR 50,00 EUR - Einsparungen - 950,00 EUR Bemerkungen Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 SchAG NRW die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen hat. Es handelt sich dabei aber nicht um zusätzliche Kosten, da diese auch in der bisherigen Amtszeit angefallen und deshalb auch entsprechend eingeplant sind. Die genannten Beträge sind geschätzt. Begründung Seite 2 Das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirk 1.2, Krefeld-West (Forstwald /Benrad) ist neu zu besetzen, da die bisherige Schiedsperson aus persönlichen Gründen das Amt bereits im August 2014 niedergelegt hatte. Durch diverse Veröffentlichungen im redaktionellen und im Anzeigenteil der örtlichen Presse sowie Veröffentlichungen im Krefelder Amtsblatt wurde gem. § 3 Abs. 2 des Schiedsamtsgesetzes (SchAG) NRW interessierten Personen die Gelegenheit gegeben, sich um das Amt bewerben. Infolge der Bekanntmachungen hat sich eine Person um das Amt beworben. Angaben zur Person: Name: Alfred Kuhn Geburtsdatum: 06.11.1950 Geburtsort: Krefeld Anschrift: Urfeystr. 27, 47803 Krefeld ausgeübter Beruf: Schulleiter (Rektor) der Gemeinschaftsgrundschule Gladbacher Straße (Regenbogenschule) Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 SchAG NRW soll die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk wohnen. Obwohl Herr Kuhn nicht im Schiedsamtsbezirk 1.2, sondern im benachbarten Schiedsamtsbezirk 1.1 wohnt, kann er dennoch gewählt werden, da es sich bei der einschlägigen Vorschrift des Schiedsamtsgesetzes um eine Sollvorschrift handelt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei Herrn Kuhn um den einzigen verbliebenen Bewerber handelt und er in demselben Stadtteil in unmittelbarer Nähe des zu besetzenden Schiedsamtsbezirkes wohnt, kann von der Sollvorschrift abgewichen werden. Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 5 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Wahl des Bewerbers zu äußern. In seiner Stellungnahme teilt Herr Roeder als Vorsitzender der örtlichen Bezirksvereinigung des BDS mit, dass er überzeugt sei, dass Herr Kuhn alle Anforderungen an das Schiedsamt erfülle. Er verweist diesbezüglich auch auf das mit dem Bewerber gemeinsam geführte Gespräch, an dem auch der Bezirksvorsteher Herr Menzer und der stellvertr. Bezirksvorsteher Herr Dr. Ruhland teilnahmen. Die auf fünf Jahre befristete Amtszeit beginnt mit der Bestätigung der Wahl durch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld.