Daten
Kommune
Krefeld
Größe
333 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016
2) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des KInvFöG
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.05.2016
Nr.
2717 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü-861716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.05.2016
Betreff
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes
1) Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf 2016
2) Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln des KInvFöG
Beschlussentwurf:
1.a)
Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis wird zugestimmt.
1.b)
Den Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 wird zugestimmt.
2.
Der Ergänzung der Haushaltssatzung in Bezug auf die Bewirtschaftung von Mitteln im Rahmen des KInvFöG wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2717 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1.a) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Der Entwurf des Haushaltsplans 2016 sowie der Entwurf der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 10.12.2015 vorgelegt und von diesem zur Beratung an
die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen.
Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 19.05.2016 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der die bis zum Stichtag 18.03.2016 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält. Darüber hinaus hat als einzige Bezirksvertretung die BV Hüls über eine sachgerechte Verwendung
ihrer Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW entschieden. In den Etatberatungen der Fachausschüsse
wurden keine haushaltsverändernden Beschlüsse getroffen. Eine Zusammenfassung der Änderungen ist
der Anlage 1 zu entnehmen.
Aus der Anlage ist themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden
sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.
Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt. Eine Besonderheit stellen dabei die Sachleistungen für "Unbegleitete minderjährige Asylsuchende" dar. Diese Haushaltspositionen werden durch entsprechende Landeszuweisungen bzw. Transfererträge finanziert und werden daher nicht gesondert ausgewiesen. Saldiert
ergeben sich hierbei jedoch Überschüsse von rd. 21 T Euro p.a., die zur Deckung des Personalmehrbedarfs im Fachbereich Jugend und Beschäftigungsförderung herangezogen werden.
Wesentliche Änderungen ergeben sich im Ergebnisplan insbesondere bei den Aufwendungen für Personalkosten sowie bei den Leistungen für Flüchtlinge (in den Bereichen Soziales und Jugendhilfe). Gleichzeitig werden die Ertragserwartungen im Bereich des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in der Weise angepasst, dass die ursprünglich ab dem Jahr 2018 vorgesehene Auflösung der Gewinnrücklage mit zweijähriger Verzögerung realisiert wird.
Aufgrund der gestiegenen Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer sowie den Verbesserungen durch die
Auswirkungen des Arbeitskreises Steuerschätzung von November 2015 kann der Haushaltsausgleich nach
wie vor in 2020 werden. Der Überschuss wird nach dem Veränderungsnachweis der Verwaltung nunmehr
in Höhe von 4,5 Mio. Euro erwartet.
Auf einen gesonderten Ausweis der Veränderungen im konsumtiven Finanzplan wurde verzichtet. Sofern
die Änderungen des Ergebnisplans zahlungswirksam sind, wurden diese in der Fortschreibung des Finanzplans berücksichtigt. Die Entwicklung des konsumtiven Finanzplans kann dem Deckblatt entnommen
werden.
Mit Beschluss vom 10.12.2015 hat der Rat über die Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsprogramms NRW entschieden. Sofern die Rechnungsprüfung die Förderfähigkeit in der Zwischenzeit
bestätigt hat, konnten die Maßnahmen im Veränderungnachweis der Verwaltung berücksichtigt werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Maßnahmen gesondert - im Anschluss an die Veränderungen zum investiven Finanzplan - dargestellt.
Die Darstellung des Ergebnisplans bis zum Ende des HSK-Zeitraums im Jahr 2020 kann der
Anlage 2 entnommen werden. Hierbei werden wesentliche Haushaltspositionen als "davon-Ausweis"
gesondert dargestellt. Darüber hinaus können den Erläuterungen die Planungsgrundlagen der Verwaltung
für die Folgejahre entnommen werden.
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Fortführung der HSK – Maßnahmen sind in der Hochrechnung enthalten.
1.b) Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen
Begründung
Seite 3
Zur besseren Übersicht werden nachfolgend lediglich die HSK – Maßnahmen aufgeführt, zu denen sich
gegenüber dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 Änderungen in den Konsolidierungsbeträgen bzw. Verschiebungen in den einzelnen Jahren ergeben haben.
IV – 02:
Erhöhung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der
Einkommensstufen
2016
Entwurf
Veränderung
Neu
2017
2018
2019
2020
31.095
74.728
74.728
74.728
74.728
-10. 709
38.004
38.004
38.004
38.004
20.386
112.732
112.732
112.732
112.732
Auswirkung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 zur Veränderung der Elternbeiträge ab dem 01.08.16.
IV – 14:
Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege
(ohne offenen Ganztag)
2016
Entwurf
Veränderung
Neu
2017
2018
2019
2020
729.153
1.750.000
1.750.000
1.750.000
1.750.000
-8.728
- 16.669
- 16.669
- 16.669
- 16.669
720.425
1.733.331
1.733.331
1.733.331
1.733.331
Auswirkung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 zur Veränderung der Elternbeiträge ab dem 01.08.16.
V - 14:
Erweiterung der Parkzonen durch Aufstellung von 34 neuen Parkscheinautomaten
2016
Entwurf
Veränderung
Neu
2017
2018
2019
2020
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
- 100.000
0
0
0
0
100.000
200.000
200.000
200.000
200.000
Die Umsetzung der Maßnahme ist erst im Laufe des Jahres 2016 möglich, so dass nur mit einem hälftigen
Konsolidierungsbeitrag zu rechnen ist.
A – 10:
Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
0
1.400.000
1.400.000
1.400.000
Veränderung
0
0
-1.400.000
-1.400.000
0
Neu
0
0
0
0
1.400.000
Die Gewinnrücklage ist frei und nicht gebunden und soll nunmehr ab 2020 sukzessive aufgelöst werden.
2. Ergänzung der Haushaltssatzung
Zur Vereinfachung des Verfahrens und um einen zeitnahen Ablauf - auch im Hinblick auf den zeitlich begrenzten Förderrahmen des KInvFöG - zu gewährleisten, ist beabsichtigt - analog zur vom Rat beschlossenen Regelung beim Förderprogramm Stadtumbau-West -, die Ermächtigung des Kämmerers in Bezug auf
Nachbewilligungen zwischen den einzelnen beschlossenen KInvFöG-Maßnahmen auszuweiten. Hierzu soll
dem Rat im Rahmen der Etatverabschiedung 2016 der Vorschlag unterbreitet werden, den § 8 der Haushaltssatzung wie folgt zu ergänzen:
(…)
§ 8 d:
Begründung
Seite 4
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt
Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der
Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist.
Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.
3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im
Zeitraum vom 18.12.2015 bis zum 18.03.2016 Einwendungen erheben. Hiervon wurde kein Gebrauch
gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist.
Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 und des Haushaltssicherungskonzeptes sowie den
dargestellten Veränderungen im Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt
eine separate Vorlage für den Rat.