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Verwaltungsvorlage (Hundebestandsaufnahme - aktueller Sachstand und Ausblick)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
538 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.11.2016 Nr. 3218 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 2110 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Betreff Hundebestandsaufnahme - aktueller Sachstand und Ausblick Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3218 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 A Ausgangslage: Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.06.2015 zur „Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld“ (Vorlage Nr. 159/14/2) sowie zum „Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020“ (Vorlage Nr. 1556/15) die Verwaltung beauftragt, zur Erreichung der operativen Ertragsziele eine Hundebestandsaufnahme in 2016 zu organisieren. Ziel dieser Bestandsaufnahme sollte sein, ab 2017 einen Mehrertrag von 125.000 EUR jährlich zu erwirtschaften. Dieses Ziel ist damit Teil des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld und wird unter der Nummer Lfd. Nr. A-1 „Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme“ geführt: „Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten (ca. 98.000 EUR) anfallen. Auf der Basis der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-)Anmeldungen im Umfange von 10 % erwartet werden, was wiederum einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR p.a. entspricht.“ Eine flächendeckende und damit tatsächlich effektive Erhebung der Steuer setzt eine lückenlose Erfassung der Steuerpflichtigen voraus. Obwohl die Hundehalter laut der Krefelder Hundesteuersatzung zur Anmeldung ihrer Hunde verpflichtet sind, ist der gemeldete Bestand tatsächlich von der Bereitschaft der Gemeindeeinwohner abhängig. Um zu überprüfen, ob und inwieweit der Melde- und Zahlungspflicht nachgekommen wird, war die Durchführung der Hundebestandsaufnahme für das 3. und 4. Quartal 2016 geplant. Mit der Beauftragung eines privaten Unternehmens sollten bisher nicht versteuerte Hunde ausfindig gemacht und deren Halter anschließend von der Stadt Krefeld zur Hundesteuer herangezogen werden. B Jetzt-Zustand: Die Durchführung der Hundebestandsaufnahme wurde im Sommer 2016 in den lokalen Medien und im Internet angekündigt, woraufhin zahlreiche Hundehalter freiwillig die Verwaltung aufgesucht und ihren Hund angemeldet haben. Dadurch konnten inzwischen rund 12 % und damit fast 1.450 steuerlich neu erfasste Hunde seit In-Kraft-Treten der neuen Hundesteuersatzung im Sommer 2015 in Krefeld verzeichnet werden: Datum Zahl steuerlich gemeldeten Hunde 01.07.2015 (vor Neufassung der Hundesteuersatzung) 31.10.2016 11.960 13.409 Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt Krefeld mit einem steuerlich erfassten Hundebestand von rund 58 Hunden je 1.000 Einwohner bundesweit einen "Spitzenplatz" erreicht hat. Hierbei wird auf die letzte große Erhebung des Deutschen Städtetages ("Hundesteuer-Umfrage 2010 des Deutschen Städtetages") verwiesen, aus der folgende Ergebnisse hervorgingen: "Durchschnittlicher Hundebestand je tausend Einwohner nach Gemeindegrößenklassen in 2010 Begründung Seite 3 Einwohner bis 20.000 20.001 – 50.000 50.001 – 100.000 100.001 – 200.00 200.001 – 500.000 über 500.000 Gesamt Durchschnittlicher Hundebestand je 1.000 Einwohner 59,08 43,64 38,47 35,42 35,98 29,37 34,34 Spannweite von … bis … Hunde je 1.000 Einwohner 30,17 – 90,84 23,17 – 89,97 20,67 – 70,51 19,63 – 56,79 23,91 – 56,70 20,70 – 40,51 19,63 – 90,84 Tabelle: Durchschnittlicher Hundebestand je tausend Einwohner nach Bundesländern in 2010 Bundesland Brandenburg Sachsen-Anhalt Thüringen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Berlin Sachsen Bayern Hessen Baden-Württemberg Hundebestand je 1.000 Einwohner 49,64 48,09 41,15 40,58 38,17 34,65 34,04 31,16 30,55 30,38 26,52 25,99 25,18" C Fazit: Bei der Aufstellung des HSK-Ziels im Jahr 2015 ist die Verwaltung von einer Hundeneuerfassung von ca. 10 % ausgegangen. Mit der o.g. hohen Steigerungsrate konnte zwischenzeitlich weitestgehend das monetäre HSK-Ziel bei der Hundesteuer erreicht werden – auch ohne Beauftragung eines externen Unternehmens. Auch der Vergleich der in der Hundesteuer-Umfrage des Deutschen Städtetages ermittelten Zahl von durchschnittlich 35,98 Hunden (Spannweite von 23,91 bis 56,70 Hunden) je 1.000 Einwohner bei Einwohnerzahlen von 200.001 - 500.000 und der in der Stadt Krefeld ermittelten Zahl von rund 58 Hunden je 1.000 Einwohner zeigt, dass die Verwaltung bereits jetzt einen überdurchschnittlich hohen Hundebestand hat - ebenfalls ohne Beauftragung eines externen Dienstleisters. Unter Beachtung des Grundsatzes der Flexibilität der Verwaltung, der vorgibt, in Prozessen auf die individuellen Risikomerkmale, den speziellen Verlauf eines Projektes und die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen zu können, empfiehlt die Verwaltung nun, die Hundebestandsaufnahme als Eigenerhebung nach Maßgabe des § 8 Abs. 5 der Hundesteuersatzung in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetzt NRW (KAG NRW) und § 93 Abgabenordnung (AO) durchzuführen. Unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Ver- Begründung Seite 4 hältnismäßigkeit erscheint die Beauftragung eines externen Unternehmens bei bereits fast vollständiger Zielerreichung nicht geboten. Dabei strebt die Verwaltung gleichzeitig den Nebeneffekt an, sog. Trittbrettfahrer zu vermeiden, also Personen, die sich unter Berufung auf eine zurzeit laufende Erhebung mit externen Verwaltungshelfern illegal – so die Erfahrungen aus anderen Städten – versuchen, Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen oder vermeintlich rückständige Hundesteuern vor Ort bar zu kassieren. D Ausblick: Ab Anfang 2017 wird die Verwaltung sukzessive in einzelnen Krefelder Stadtbezirken die EigenErhebung mittels Fragebögen durchführen. Die Fragebögen sind als Kontrollinstrument analog der Abgabe von Steuererklärungen anzusehen. Unter Setzung einer angemessenen Frist werden all diejenigen Haushalte angeschrieben, die bisher nicht in der Datenbank als Hundehalter bzw. Hundesteuerpflichtiger vertreten sind. Eine entsprechende Pressemitteilung wird kurzfristig veröffentlicht. Darin wird die Verwaltung ankündigen, dass in der Übergangszeit bis zum 31.12.2016 keine Bußgelder für Nachmeldungen zur Hundesteuer verhängt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits jetzt das Ziel, ein möglichst vollständiges und verlässliches Bild der tatsächlich vorhandenen Hundezahl zu erhalten, erreicht wurde. Inwieweit dies der Tatsächlichkeit entspricht, wird die Verwaltung im Rahmen der Erhebung mittels Fragebögen ergründen. Sollten sich im Verlauf dieser verwaltungseigenen Erhebung Erkenntnisse ergeben, die auf eine nahezu lückenlose Erfassung des Hundebestandes schließen und deshalb eine Fortsetzung der Erhebung unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht vertretbar erscheinen lassen, wird die Erhebung vorzeitig beendet. Andernfalls wird die Erhebung bis Ende 2018 durchgeführt werden. Im Übrigen werden an allen Verwaltungsstandorten und in den Bezirksverwaltungsstellen Anmeldeformulare ausgelegt. Über den Verlauf wird die Verwaltung berichten.