Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.11.2016
Nr.
3218 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 2110 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.11.2016
Betreff
Hundebestandsaufnahme - aktueller Sachstand und Ausblick
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3218 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
A Ausgangslage:
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.06.2015 zur „Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt
Krefeld“ (Vorlage Nr. 159/14/2) sowie zum „Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020“ (Vorlage
Nr. 1556/15) die Verwaltung beauftragt, zur Erreichung der operativen Ertragsziele eine Hundebestandsaufnahme in 2016 zu organisieren. Ziel dieser Bestandsaufnahme sollte sein, ab 2017
einen Mehrertrag von 125.000 EUR jährlich zu erwirtschaften. Dieses Ziel ist damit Teil des
Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld und wird unter der Nummer Lfd. Nr. A-1 „Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme“ geführt:
„Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten (ca. 98.000 EUR) anfallen. Auf der Basis
der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-)Anmeldungen im Umfange von 10 % erwartet werden, was wiederum
einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR p.a. entspricht.“
Eine flächendeckende und damit tatsächlich effektive Erhebung der Steuer setzt eine lückenlose
Erfassung der Steuerpflichtigen voraus. Obwohl die Hundehalter laut der Krefelder Hundesteuersatzung zur Anmeldung ihrer Hunde verpflichtet sind, ist der gemeldete Bestand tatsächlich von
der Bereitschaft der Gemeindeeinwohner abhängig. Um zu überprüfen, ob und inwieweit der
Melde- und Zahlungspflicht nachgekommen wird, war die Durchführung der Hundebestandsaufnahme für das 3. und 4. Quartal 2016 geplant. Mit der Beauftragung eines privaten Unternehmens sollten bisher nicht versteuerte Hunde ausfindig gemacht und deren Halter anschließend
von der Stadt Krefeld zur Hundesteuer herangezogen werden.
B Jetzt-Zustand:
Die Durchführung der Hundebestandsaufnahme wurde im Sommer 2016 in den lokalen Medien
und im Internet angekündigt, woraufhin zahlreiche Hundehalter freiwillig die Verwaltung aufgesucht und ihren Hund angemeldet haben. Dadurch konnten inzwischen rund 12 % und damit fast
1.450 steuerlich neu erfasste Hunde seit In-Kraft-Treten der neuen Hundesteuersatzung im
Sommer 2015 in Krefeld verzeichnet werden:
Datum
Zahl steuerlich gemeldeten Hunde
01.07.2015
(vor Neufassung der Hundesteuersatzung)
31.10.2016
11.960
13.409
Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt Krefeld mit einem steuerlich erfassten Hundebestand von rund 58 Hunden je 1.000 Einwohner bundesweit einen "Spitzenplatz"
erreicht hat. Hierbei wird auf die letzte große Erhebung des Deutschen Städtetages ("Hundesteuer-Umfrage 2010 des Deutschen Städtetages") verwiesen, aus der folgende Ergebnisse hervorgingen:
"Durchschnittlicher Hundebestand je tausend Einwohner nach Gemeindegrößenklassen in 2010
Begründung
Seite 3
Einwohner
bis 20.000
20.001 – 50.000
50.001 – 100.000
100.001 – 200.00
200.001 – 500.000
über 500.000
Gesamt
Durchschnittlicher
Hundebestand
je 1.000 Einwohner
59,08
43,64
38,47
35,42
35,98
29,37
34,34
Spannweite
von … bis …
Hunde je 1.000 Einwohner
30,17 – 90,84
23,17 – 89,97
20,67 – 70,51
19,63 – 56,79
23,91 – 56,70
20,70 – 40,51
19,63 – 90,84
Tabelle: Durchschnittlicher Hundebestand je tausend Einwohner nach Bundesländern in 2010
Bundesland
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Schleswig-Holstein
Berlin
Sachsen
Bayern
Hessen
Baden-Württemberg
Hundebestand
je 1.000 Einwohner
49,64
48,09
41,15
40,58
38,17
34,65
34,04
31,16
30,55
30,38
26,52
25,99
25,18"
C Fazit:
Bei der Aufstellung des HSK-Ziels im Jahr 2015 ist die Verwaltung von einer Hundeneuerfassung
von ca. 10 % ausgegangen. Mit der o.g. hohen Steigerungsrate konnte zwischenzeitlich weitestgehend das monetäre HSK-Ziel bei der Hundesteuer erreicht werden – auch ohne Beauftragung
eines externen Unternehmens. Auch der Vergleich der in der Hundesteuer-Umfrage des Deutschen Städtetages ermittelten Zahl von durchschnittlich 35,98 Hunden (Spannweite von 23,91
bis 56,70 Hunden) je 1.000 Einwohner bei Einwohnerzahlen von 200.001 - 500.000 und der in
der Stadt Krefeld ermittelten Zahl von rund 58 Hunden je 1.000 Einwohner zeigt, dass die Verwaltung bereits jetzt einen überdurchschnittlich hohen Hundebestand hat - ebenfalls ohne Beauftragung eines externen Dienstleisters.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Flexibilität der Verwaltung, der vorgibt, in Prozessen auf
die individuellen Risikomerkmale, den speziellen Verlauf eines Projektes und die wirtschaftlichen
und rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen zu können, empfiehlt die Verwaltung nun, die
Hundebestandsaufnahme als Eigenerhebung nach Maßgabe des § 8 Abs. 5 der Hundesteuersatzung in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetzt NRW (KAG NRW) und § 93
Abgabenordnung (AO) durchzuführen. Unter gleichzeitiger Beachtung des Grundsatzes der Ver-
Begründung
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hältnismäßigkeit erscheint die Beauftragung eines externen Unternehmens bei bereits fast vollständiger Zielerreichung nicht geboten.
Dabei strebt die Verwaltung gleichzeitig den Nebeneffekt an, sog. Trittbrettfahrer zu vermeiden,
also Personen, die sich unter Berufung auf eine zurzeit laufende Erhebung mit externen Verwaltungshelfern illegal – so die Erfahrungen aus anderen Städten – versuchen, Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen oder vermeintlich rückständige Hundesteuern vor Ort bar zu kassieren.
D Ausblick:
Ab Anfang 2017 wird die Verwaltung sukzessive in einzelnen Krefelder Stadtbezirken die EigenErhebung mittels Fragebögen durchführen. Die Fragebögen sind als Kontrollinstrument analog
der Abgabe von Steuererklärungen anzusehen. Unter Setzung einer angemessenen Frist werden
all diejenigen Haushalte angeschrieben, die bisher nicht in der Datenbank als Hundehalter bzw.
Hundesteuerpflichtiger vertreten sind.
Eine entsprechende Pressemitteilung wird kurzfristig veröffentlicht. Darin wird die Verwaltung
ankündigen, dass in der Übergangszeit bis zum 31.12.2016 keine Bußgelder für Nachmeldungen
zur Hundesteuer verhängt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass bereits jetzt das Ziel, ein möglichst vollständiges und verlässliches Bild der tatsächlich vorhandenen Hundezahl zu erhalten, erreicht wurde. Inwieweit
dies der Tatsächlichkeit entspricht, wird die Verwaltung im Rahmen der Erhebung mittels Fragebögen ergründen. Sollten sich im Verlauf dieser verwaltungseigenen Erhebung Erkenntnisse ergeben, die auf eine nahezu lückenlose Erfassung des Hundebestandes schließen und deshalb
eine Fortsetzung der Erhebung unter Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht vertretbar erscheinen
lassen, wird die Erhebung vorzeitig beendet. Andernfalls wird die Erhebung bis Ende 2018
durchgeführt werden. Im Übrigen werden an allen Verwaltungsstandorten und in den Bezirksverwaltungsstellen Anmeldeformulare ausgelegt.
Über den Verlauf wird die Verwaltung berichten.