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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.10.2015 Nr. 1956 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/ Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung) Beschlussentwurf: Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 Baugesetzbuch mit den im Plangebiet betroffenen Eigentümern wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1956 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Bebauungsplan Nr. 771 -westlich Seidenstraße/ Schwertstraße - befindet sich zur Zeit im Verfahren. Der Planbereich sieht ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen vor. Die Stadt Krefeld wird mit den im Bebauungsplangebiet betroffenen zwei Eigentümern städtebauliche Verträge nach § 11 Baugestzbuch abschließen. Im Rahmen dieser Verträge werden die zur Verwirklichung des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit den Eigentümern (Investoren) geschlossen. Es handelt sich dabei um Regelungen • zur Übernahme eines anteiligen Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze • zur Bodensanierungs- bzw- Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der im Plangebiet vorhandenen Altablagerungen • zur Kostenübernahme für die im Zuge der Bauleitplanung in Auftrag gegebenen Fachgutachten Die Erschließung erfolgt über eine private Verkehrsfläche. Notwendige Regelungen gibt es daher seitens der Stadt nicht.