Daten
Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.10.2015
Nr.
1956 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 771 - westlich Seidenstraße/ Schwertstraße hier: Abschluss von städtebaulichen Verträgen (siehe im übrigen auch Beschlussvorlage im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung)
Beschlussentwurf:
Der Abschluss von städtebaulichen Verträgen gemäß § 11 Baugesetzbuch mit den im Plangebiet betroffenen Eigentümern wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1956 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Bebauungsplan Nr. 771 -westlich Seidenstraße/ Schwertstraße - befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht ein Mischgebiet aus Gewerbe und Wohnen vor.
Die Stadt Krefeld wird mit den im Bebauungsplangebiet betroffenen zwei Eigentümern städtebauliche
Verträge nach § 11 Baugestzbuch abschließen. Im Rahmen dieser Verträge werden die zur Verwirklichung
des Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit den Eigentümern (Investoren) geschlossen.
Es handelt sich dabei um Regelungen
•
zur Übernahme eines anteiligen Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze
•
zur Bodensanierungs- bzw- Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich der im Plangebiet vorhandenen Altablagerungen
•
zur Kostenübernahme für die im Zuge der Bauleitplanung in Auftrag gegebenen Fachgutachten
Die Erschließung erfolgt über eine private Verkehrsfläche. Notwendige Regelungen gibt es daher seitens
der Stadt nicht.