Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,0 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Krefeld
am Rhein
Bericht üBer die Prüfung des
JahresaBschlusses 2015
Anlage Nr.: 1 — zur Vorlage Nr.: 4629/17— Bericht Nr.: 05/2017
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Bericht Nr. 05/2017
über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2015
gemäß § 101 (1) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Hinweis:
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
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Inhaltsverzeichnis
1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7
1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7
1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8
1.3.1 Stiftungen ................................................................................................................................................ 8
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ............................................ 8
1.3.3 Gesamtabschluss ................................................................................................................................... 8
1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 8
1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze ................................... 9
2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2015...................................................................... 10
2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 10
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ........................................................................................................... 10
2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 ......................................................... 10
2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 11
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 11
2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 12
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 12
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 13
3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2015 ................... 15
3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 15
3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung ......................................................................................................... 17
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2015 .......................................................................................................... 18
3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................ 21
1. Anlagevermögen ....................................................................................................................................... 21
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 21
1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................ 21
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................ 21
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 21
1.2.1.1 Grünflächen .................................................................................................................................. 21
1.2.1.2 Ackerland ...................................................................................................................................... 22
1.2.1.3 Wald, Forsten ............................................................................................................................... 23
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke .............................................................................................. 23
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 23
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................................................ 23
1.2.2.2 Schulen .......................................................................................................................................... 24
1.2.2.3 Wohnbauten ................................................................................................................................. 24
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................................................. 25
1.2.3 Infrastrukturvermögen ................................................................................................................. 26
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1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 26
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ...................................................................... 26
1.2.3.2 Brücken und Tunnel .................................................................................................................... 27
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen .......................................... 27
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .............................................. 27
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ........................................................................ 29
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ....................................................................................... 30
1.2.5 Kunstgegenstände .......................................................................................................................... 30
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ........................................................................ 31
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................................ 33
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.................................................................................... 34
1.3 Finanzanlagen .................................................................................................................................... 35
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................................ 36
1.3.2 Beteiligungen .................................................................................................................................. 36
1.3.3 Sondervermögen ............................................................................................................................. 36
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................................. 37
1.3.5 Ausleihungen ................................................................................................................................... 37
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................... 37
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ................................................................................................. 38
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................................ 38
2. Umlaufvermögen ....................................................................................................................................... 38
2.1 Vorräte ................................................................................................................................................. 38
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ......................................................................................... 39
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................................................... 39
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................ 39
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen .................... 41
2.2.1.1 Gebühren ....................................................................................................................................... 41
2.2.1.2 Beiträge ......................................................................................................................................... 41
2.2.1.3 Steuern .......................................................................................................................................... 42
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen ...................................................................................... 43
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................................................ 44
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen ...................................................................................................... 45
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ........................................ 45
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .................................. 45
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ........................................ 46
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen .............................................................. 46
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ........................................................ 47
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ................................................................................................. 47
2.4 Liquide Mittel ...................................................................................................................................... 50
3. Aktive Rechnungsabgrenzung............................................................................................................ 52
3.3.2 Prüfung der Passiva ............................................................................................................................... 54
1. Eigenkapital .......................................................................................................................................... 54
1.1 Allgemeine Rücklage ......................................................................................................................... 54
1.2 Sonderrücklagen ................................................................................................................................ 56
1.3 Ausgleichsrücklage ............................................................................................................................ 56
1.4 Verlustvortrag .................................................................................................................................... 56
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ............................................................................................. 57
2. Sonderposten ........................................................................................................................................ 58
2.0 Allgemeine Erläuterungen................................................................................................................ 58
2.1 Sonderposten für Zuwendungen ...................................................................................................... 59
2.2 Sonderposten für Beiträge................................................................................................................ 59
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 60
2.4 Sonstige Sonderposten ...................................................................................................................... 60
3. Rückstellungen ..................................................................................................................................... 61
3.1 Pensionsrückstellungen .................................................................................................................... 61
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .................................................................................. 64
3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................................... 64
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW ................................................... 65
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4. Verbindlichkeiten ................................................................................................................................. 68
4.1 Anleihen ............................................................................................................................................... 68
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen......................................................................... 68
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .......................................................... 69
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ...... 69
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 70
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................... 70
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................... 70
4.8 Erhaltene Anzahlungen ..................................................................................................................... 72
5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 72
3.4 Bemerkungen zum Lagebericht ................................................................................................................ 74
3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung .......................... 77
3.6 Aktivierte Eigenleistungen........................................................................................................................ 78
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen............................................................................................ 78
3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen ................................................. 79
4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN /
NACHLÄSSE ...................................................................................................................................... 79
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2015 ...................................................................................................... 79
4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge ................................ 80
4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung .............................................................................................. 80
5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS
DELEGIERTEN AUFGABEN .......................................................................................................... 80
5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben ..................................... 80
5.2 Zahlung von Wohngeld ............................................................................................................................. 81
6. INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS) DER VERWALTUNG ........................................... 82
7. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2015 ................................................................. 84
8. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ............................................................................................ 87
9. BESTÄTIGUNGSVERMERK UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG ..................................... 88
ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES
OBERBÜRGERMEISTERS ............................................................................................................. 89
ANLAGE 2: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2015 VORGENOMMENEN
ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN .................................................................................... 97
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1. Grundlagen
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde
(„Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss
der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch
aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem
konkretisierende Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen.
Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 und 4 GO NRW und § 37 (1) und (2) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus
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•
der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.1,
der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2,
den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4,
der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang,
dem Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW – siehe Ziffer 3.4.
Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die
Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden.
1.2 Prüfungsgegenstand
Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen
sind:
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•
•
die Buchführung,
die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände,
der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9.
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1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen
Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu konkreten
Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem
Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden.
1.3.1 Stiftungen
Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen
benannt. Eine detaillierte Prüfung der Stiftungen erfolgt seit 2011 im Rahmen der Prüfungen
der jeweiligen Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld. Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes
verwiesen.
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt
sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen,
wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden, sofern
sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser
Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen.
1.3.3 Gesamtabschluss
Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des
Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer 3 GO NRW ebenfalls eine
Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2015 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls in seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Beratung vorgelegt
werden.
1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung
Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur
Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung ist so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die WirkSeite 8
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
samkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für
die Angaben (…) überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“
Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen zur
Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen haben im
Rahmen einer detaillierten Aktivitätenliste Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten
Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben.
Wie in den Vorjahren, wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei dieser Art
von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert und Ausgangswert
richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind.
Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 6 dieses Berichtes verwiesen.
Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei der es sich um
ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg
erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde. Der DZ-KM wird durch das
Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet.
Es zeichnet sich ab, dass für die Prüfung der Einsatz einer zusätzlichen Auswertungs- und Analysesoftware hilfreich und daher in Erwägung zu ziehen ist, um große Datenmengen gezielt
nach bestimmten Kriterien auswerten zu können. Beim KRZN wurde im Jahr 2015 der „Facharbeitskreis Rechnungsprüfung“ eingerichtet, der u.a. die Softwareauswahl vorbereiten soll. Eine
Präsentation infrage kommender Anbieter fand im Frühsommer 2016 statt, eine Software wurde
im Sommer 2017 durch das KRZN unter Beteiligung der Stadt Krefeld ausgewählt; wann eine
Einführung bei der Stadt Krefeld erfolgen kann, ist noch offen. Durch das KRZN ist die Systemkompatibilität mit dem DZ-Kommunalmaster sicherzustellen.
1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung (RPO)
beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden.
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung
von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend, wurde das gleiche Verfahren wie
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bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 –
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht
sich auf die Bedeutung der betroffenen Bilanzposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung zur Korrektur eines Bilanzwertes gefolgt, soll keine Einschränkung des Testats bzw. Bestätigungsvermerks erfolgen,
da die Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht mehr vorhanden ist. Eine Korrektur kann
aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren erfolgen, wenn es sich um unwesentliche
Änderungen handelt.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der
Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis
eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen; die
Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.1 Allgemeine Hinweise
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Bericht Nr. 09/2016 – Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 – (Vorlage Nr. 3280/16) zum Prüfungsbericht nach § 101 (1) S. 5
GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner
Sitzung am 08.12.2016 hat der Rat den Jahresabschluss 2014 festgestellt und beschlossen,
dass der Fehlbetrag 2014 von 66.878.018,05 Euro mit der Allgemeinen Rücklage 2016 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4 GO NRW wurde
zugestimmt (Vorlage Nr. 3281/16).
2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2015
Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu
erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat
legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.06.2015 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Doppelhaushalt) sowie die 2. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2010 bis 2014 beschlossen und der Bezirksregierung am 08.07.2015 vorgelegt.
Mit Verfügung vom 09.09.2015 hat die Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ohne Auflagen erteilt und der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugestimmt. In der Genehmigungsverfügung wird betont, dass – anders als in den Vorjahren – keine durchgreifenden Bedenken gegen die Erreichbarkeit des geplanten Haushaltsausgleichs (im Jahr 2020) und der jährlichen Zwischenziele bestehen, die Prüfung der Unterlagen
zudem auch keine Anhaltspunkte ergeben habe, dass ein Haushaltsausgleich früher als im
Haushaltsplan zu Grunde gelegt erreicht werden könnte.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses
In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen.
H 1
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht
eingehalten.
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW dem Rat
bis Ende März 2016 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2015
durch den Rat aber erst rund 6 Monate später, in dessen Sitzung am 03.11.2016, zur Kenntnis
genommen und zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1
GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet.
Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht und in der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und begründet diese.
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses
Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss durch
Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach § 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
H2
Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat
wurde nicht eingehalten.
Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung als
Aufsichtsbehörde bislang nicht erfolgen. Die erforderliche Information an die Bezirksregierung
über die Nichteinhaltung der Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt: U.a. mit Schreiben an die Bezirksregierung vom
20.12.2016 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert.
Mit Runderlass vom 21.08.2017 verweist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
NRW vom 29.10.2015, in dem die Notwendigkeit einer fristgerechten Anzeige der Jahresabschlüsse betont und die fehlende Fristeinhaltung als Rechtsverstoß bezeichnet wird. Eine dem
Runderlass beigefügte Umfrage zum Sachstand der Jahres- und Gesamtabschlüsse in den
Kommunen zum Stichtag 01.05.2017 zeigt aber auch, dass landesweit rd. ein Viertel der Kommunen die Anzeige erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 (oder später) beabsichtigt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen
Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnisund Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet.
Darüber hinaus werden in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 135 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets,
unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2015 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Produktgruppen stellen eine Zusammenfassung von
Produkten dar; dies ist nach § 4 (1) und § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplanes / Jahresrechnung auch zweckmäßig.
Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den in den
Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Produktorientierte
Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der Gestaltung der Planung,
Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden. Kennzahlen und
Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung.
Im Jahresabschluss 2015 werden die entsprechenden Ist-Werte sowie die Vergleichswerte für
das Vorjahr ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 – wie in den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf
Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagefähig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der
Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die Prüfung der Zielerreichung finden im
Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt. Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung
der Teilergebnisrechnungen wurde daher auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung
beschränkt. Prüfungsrelevante Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben.
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse
Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW), zum anderen durch
kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches Regelwerk existiert. Schwachstellenund Risikoanalysen wurden daher ergänzend außerhalb dieser Bereiche durchgeführt.
Ein Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, deren Einbruch in 2013 und 2014 letztendlich eine Hauptursache für die Versagung der HSK-Genehmigung für die Haushaltsjahre 2013/14 war. Während beim Jahresabschluss 2014 eine Veränderung zwischen den tatsächlichen Gewerbesteuererträgen und dem
fortgeschriebenen Ansatz von 44,5 Mio. Euro zu verzeichnen war, lagen die Erträge im Jahr
2015 um rd. 6 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis und nur rd. 5 Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auch, auf die Erhöhung des
Hebesatzes von 440 auf 480 v.H. zurückzuführen.
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12
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Auch die Überschreitung der Ansätze bei den Personalaufwendungen ist im Jahr 2015 mit rd.
4 Mio. Euro deutlich geringer ausgefallen als im Vorjahr (23,6 Mio. Euro), diese Position bleibt
aber, gemeinsam mit den Versorgungsaufwendungen (Überschreitung um rd. 1,4 Mio. Euro),
wie in allen öffentlichen Haushalten mittel- und langfristig ein Risikofaktor. Zu der aktuellen
Analyse wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie
Ziffer 3.4 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen.
Bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – verwalteten Kostenarten für
Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist festzustellen, dass diese erstmals seit Jahren auf hohem Niveau (2015: rd. 46,7 Mio. Euro) stagnieren bzw. leicht rückläufig
sind. Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und
Kostenheranziehung in den letzten Jahren mehrere Prüfungen stattgefunden. Die Ergebnisse
sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 sowie 10/2016 dargelegt. Die Prüfungen
offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist.
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit gilt die Eröffnungsbilanz dann als
geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für
Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich
festgestellt (Sitzung vom 10.12. 2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des
Korrekturzeitraumes von nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den
vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld
hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser
Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale
Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich der in
den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug auf den Bericht
18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der
Jahresrechnung der letzten Jahre genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des
jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden.
Insgesamt ergaben sich vor dem Jahresabschluss 2015 aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz
(EB) saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen:
•
Im Jahresabschluss 2010 aufgrund der GPA-Prüfung der Eröffnungsbilanz berücksichtigte Korrekturen:
+39.352.826,12 Euro
•
Aufgrund der abschließenden Stellungnahme der Bezirksregierung sowie von im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 von der Stadt festgestellte Korrekturbedarfe saldiert:
+33.793.711,22 Euro
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13
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
•
Auch im Jahresabschluss 2015 waren Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich. Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss
sowie als Anlage 2 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt und
bei den einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert. Es handelt
sich um folgende Korrekturen:
1.2.1.1 – Grünflächen (Korrektur des Festwertes für Aufwuchs aufgrund von Zuordnungs- und Formelfehlern bei
der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Bereich der Festwerte für Bäume, was erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 festgestellt und korrigiert wurde):
+ 8.898.859,70 Euro
•
1.2.3.5 – Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen:
+
•
1.2.7 – Betriebs- und Geschäftsausstattung (Erfassungsfehler bei der Ermittlung der Festwerte für das Berufskolleg
Glockenspitz und das Fichtegymnasium):
- 2.627.528,65 Euro
•
Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz
14.000,00 Euro
+6.285.331,05 Euro
Dem stehen auf der Passivseite gegenüber (im Saldo zu reduzieren):
•
•
2.1 – Sonderposten für Zuwendungen (Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten, davon 327 T Euro
im Rahmen der Korrektur des Festwertes für Aufwuchs):
-
944.974,43 Euro
Saldierte Gesamtsumme der EB-Korrekturen und infolge
dessen Erhöhung der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2015: +7.230.305,48 Euro
Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund
von Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 bis 2015 beträgt somit
+80.376.842,82 Euro
Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen 2015 wurden im Rahmen der Prüfung der
jeweiligen Bilanzpositionen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3 dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.
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14
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2015
Die Prüfung erfolgte unter den in Ziffer 2 dieses Berichtes dargestellten Rahmenbedingungen.
Der Schwerpunkt der Prüfung lag – wie auch im Jahresabschluss der Verwaltung – auf der
kommunalen Bilanz.
3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen
Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Auch
in der Ergebnisrechnung einer Kommune wird eine Unterscheidung zwischen ordentlichen und
außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen vorgenommen.
In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 (1) GemHVO NRW die Jahresbeträge für die in
§ 2 (1) GemHVO NRW festgelegten Ertrags- und Aufwandsarten getrennt voneinander nachzuweisen. Dabei dürfen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht miteinander verrechnet
werden (Bruttoprinzip). Erträge und Aufwendungen sind in ihrer Höhe in dem Haushaltsjahr
abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, um das tatsächliche Ressourcenaufkommen bzw. den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt in einem Haushaltsjahr
abzubilden (Periodisierungsprinzip).
Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden Ist-Ergebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des
Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen, der die aus dem
Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat.
Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen)
oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche Bilanz übernommen.
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2015 ist auf Seite 10 des Jahresabschlusses 2015 der
Verwaltung abgebildet; sie stellt sich zusammengefasst wie folgt dar (vgl. Seite 73 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen):
Gesamtergebnisrechnung
Bezeichnung
Ordentliche Erträge
Ordentliche
Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
669,141
Fortgeschriebener
Ansatz 2015
(Mio. Euro)
694,488
-744,176
713,686
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
19,198
-757,464
-752,500
4,964
-75,035
18,099
-62,976
19,899
38,814
20,538
24,162
0,639
-9,942
-11,811
-8,552
3,259
8,157
8,088
11,986
3,898
-66,878
-54,888
-26,828
28,060
Seite
15
Ist-Ergebnis
2015
(Mio. Euro)
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Gesamtergebnisrechnung
(Fortsetzung)
Bezeichnung
außerordentliches
Ergebnis
Jahresergebnis
Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
Fortgeschriebener
Ansatz 2015
(Mio. Euro)
Ist-Ergebnis
2015
(Mio. Euro)
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
0
0
0
0
-66,878
-54,888
-26,828
28,060
Der Jahresfehlbetrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 66,9 Mio. Euro in 2014 um rd.
40,1 Mio. Euro auf rd. 26,8 Mio. Euro in 2015 verringert. Im Vergleich zum fortgeschriebenen
Ansatz ergibt sich ebenfalls eine beachtliche Verbesserung von rd. 28,1 Mio. Euro.
Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen sind auf
den Seiten 73 bis 76 des Jahresabschlusses unter den Ziffern 8 und 9 des Lageberichtes zutreffend dargestellt:
Auch wenn die Gewerbesteuererträge um rd. 5,3 Mio. Euro hinter dem fortgeschriebenen Ansatz zurückgeblieben sind, bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung;
die Hebesatzerhöhung hat sich hier positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Insgesamt ist eine
saldierte Ertragsverbesserung beim ordentlichen Ergebnis um rd. 19,2 Mio. Euro zu verzeichnen, was u.a. auf einen um rd. 4,5 Mio. Euro höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, saldiert rd. 1,9 Mio. höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie rd. 10,8 Mio. Euro
höhere Kostenerstattungen und Umlagen (insbesondere für Flüchtlinge und junge Menschen)
zurückzuführen ist.
Auf der Aufwandsseite sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen zwar um rd. 5,6 Mio.
Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz gestiegen, auch dieser Anstieg liegt jedoch
deutlich unter dem des Vorjahres (- 18,0 Mio. Euro). Der Anstieg wird zudem kompensiert durch
geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. -5,5 Mio. Euro), was u.a. auf geringere Erstattungen im Bereich der Abfallwirtschaft, Verzögerungen bei der Durchführung geplanter Bauunterhaltungsmaßnahmen, Einsparungen bei der Reinigung (rd. 0,7 Mio. Euro) sowie (überwiegend witterungsbedingte) Einsparungen im Energiebereich zurückzuführen ist.
Unter Berücksichtigung weiterer Einsparungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse an
Kindertageseinrichtungen freier Träger (rd. 2,2 Mio. Euro) und Gutachten (rd. -2,6 Mio. Euro).
Die Verrechnung des im Jahresabschluss 2015 unter Verlustvortrag ausgewiesenen Fehlbetrags
aus 2014 von rund 66,9 Mio. Euro gegen die Allgemeine Rücklage erfolgte erst im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016, da bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 keine Feststellung des Jahresabschlusses 2014 erfolgt ist; dieser Beschluss wurde erst am 08.12.2016 gefasst. Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2015 mit der Allgemeinen Rücklage wird nach
entsprechender Beschlussfassung voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2017
erfolgen.
Bei der Plausibilitätsprüfung der Ergebnisrechnung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben,
dass gebuchte Erträge zu einer fehlerhaften Gesamtergebnisrechnung geführt haben. Es wurde
geprüft, ob die Buchungen durch Belege dokumentiert sind und ob die vorliegenden Belege
und Rechnungen nachvollziehbar sind. Bei der Prüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben,
dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nicht eingehalten wurden.
Diese Belegprüfung ist ein Teil der laufenden Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung zur
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 4 GO NRW in VerbinSeite
16
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
dung mit Ziffer 3 der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld
und umfasst u.a. die Prüfung von Kontierungsbelegen auf Vereinbarkeit mit den GoB, der Rechnungsprüfungsordnung und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Es wurden einige hundert ausgewählte Belege – insbesondere bei konsumtiven Bauabrechnungen – geprüft. Weitere
Prüfungen sind im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen bei der Jahresabschlussprüfung
2015 erfolgt. Soweit Korrekturen erforderlich waren, wurden diese seitens der Verwaltung kurzfristig umgesetzt. Die Belegprüfung liefert zum Teil Hinweise für weitergehende Prüfungen.
3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung
Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Aus- mit Einzahlungen ist
grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung
des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle verknüpft.
Nichtzahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen.
Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2015 ist auf Seite 12 des Jahresabschlusses 2015 der
Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 71 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen):
Gesamtfinanzrechnung
Bezeichnung
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus
Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/
-fehlbetrag
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
Fortgeschriebener
Ansatz 2015
(Mio. Euro)
Ist-Ergebnis
2015
(Mio. Euro)
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
641,106
668,972
673,273
+4,301
-625,321
-683,233
-668,296
+14,937
15,785
-14,261
4,977
19,238
35,287
36,044
33,177
-2,867
-42,353
-44,665
-33,011
+11,654
-7,066
-8,621
0,166
+8,787
8,719
-22,882
5,143
+28,025
1,007
0,480
-12,645
-13,125
9,726
-22,402
-7,502
14,900
2015 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 5,0 Mio.
Euro gegenüber rd. 15,8 Mio. Euro im Jahr 2014). Demnach ist der Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener
Seite
17
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Ansatz) für das Jahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung von saldiert rd. 19,2 Mio. Euro, was zu
einem Großteil auf mehr Einzahlungen im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen
(saldiert rd. 10 Mio. Euro), sowie höhere Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben (rd.
3,7 Mio. Euro) zurückzuführen ist.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. 0,2 Mio. Euro (Vorjahr rd. -7,1 Mio. Euro). Einen
maßgeblichen Anteil an der Verbesserung gegenüber dem Vorjahr hatten die verringerten Ausgaben für Baumaßnahmen. Zum fortgeschriebenen Ansatz 2015 ergibt sich eine Verbesserung
des Saldos aus Investitionstätigkeit von 8,8 Mio. Euro.
Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (ebenfalls positiven)
Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 5,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 8,7 Mio. Euro), das stellt gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz eine Verbesserung
von rd. 28,0 Mio. Euro dar.
Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus Finanzierungstätigkeit (rd. 12,6 Mio. Euro)
ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz allerdings insgesamt eine Reduzierung
des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von rd. 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um rd. 9,7
Mio. Euro).
Die Buchungen bzw. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresabschluss 2015 konnten
nachvollzogen werden.
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2015
Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus
§ 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die
Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter Beachtung
von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben.
Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei Bedarf
angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen (Grundsatz der Stetigkeit).
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO NRW)
beizufügen.
Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2015 abgebildet sowie alle
wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert.
Auf die bisherige Abbildung der Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen in allen Jahren seit
der Eröffnungsbilanz wurde aus Kapazitäts- und Platzgründen sowie unter Berücksichtigung
des langen Zeitraumes seit Erstellung der Eröffnungsbilanz verzichtet. Ein Vergleich erfolgt bei
jeder Bilanzposition wie bislang mit den Vorjahreswerten.
Seite
18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Aktiva
1
1.1
31.12.2015
Euro
31.12.2014
Euro
Passiva
1.
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.163.456.962,01
524.391,66
2.164.507.260,49
553.690,52
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertages- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.498.997.942,24
1.499.784.516,52
115.693.423,26
13.211.545,78
14.835.670,67
53.784.356,41
106.423.336,12
13.208.875,78
14.848.226,67
55.655.761,46
52.302.090,36
302.224.783,48
11.933.988,04
140.611.360,73
51.631.426,85
311.360.356,29
12.190.558,96
145.139.683,74
191.618.522,95
35.372.711,30
3.806.814,27
0,00
401.576.389,66
9.402.020,04
581.107,83
74.640.179,53
10.749.099,96
22.880.775,74
43.773.102,23
191.515.129,50
36.033.898,25
0,00
0,00
405.492.624,24
5.432.120,65
57.846,45
74.484.575,09
9.762.729,19
25.023.965,42
41.523.401,86
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundenen Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
663.934.628,11
610.425.513,00
17.326.435,49
14.901.000,00
3.986.116,20
664.169.053,45
610.425.513,00
17.326.435,49
14.901.000,00
3.986.116,20
3.478.106,14
7.009.772,00
0,00
6.807.685,28
4.268.187,57
7.009.772,00
0,00
6.252.029,19
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
50.926.427,25
707.736,93
707.736,93
0,00
62.003.446,23
685.607,64
685.607,64
0,00
2.2
2.2.1
40.335.427,77
43.707.327,97
2.761.772,61
178.664,37
12.152.131,07
753.183,08
6.327.284,82
2.984.923,83
269.469,37
12.647.733,83
455.970,12
8.172.473,34
2.2.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
3.778.296,95
427.144,34
2.359.764,34
198.233,19
263.573,09
11.135.379,91
3.875.769,89
595.424,31
2.820.133,30
178.882,32
567,24
11.705.980,42
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
0,00
9.883.262,55
0,00
17.610.510,62
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
15.877.241,07
9.852.246,44
2.230.260.630,33
2.236.362.953,16
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.5.1
1.3.5.2
1.3.5.3
1.3.5.4
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.2.5
Seite
19
31.12.2015
Euro
31.12.2014
Euro
486.719.719,79
580.425.647,35
506.120.411,65
572.998.429,70
1.2
1.3
1.4
1.5
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
(davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro;
im Vorjahr 0,00 Euro)
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
0,00
0,00
-66.878.018,05
-26.827.909,51
0,00
0,00
0,00
-66.878.018,05
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
490.869.027,86
379.309.635,51
89.740.284,45
12.107.066,78
9.712.041,12
498.355.850,33
385.521.249,49
91.968.526,69
11.127.066,78
9.739.007,37
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
532.519.009,73
500.841.441,00
2.264.787,40
1.018.782,84
28.393.998,49
513.908.883,40
478.599.071,12
2.271.386,65
889.096,32
32.149.329,31
4.
4.1
4.2
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
666.561.522,84
0,00
187.198.315,90
0,00
0,00
0,00
120.057.927,45
67.140.388,45
664.847.892,81
0,00
190.295.021,80
0,00
0,00
0,00
113.763.589,34
76.531.432,46
417.050.000,00
426.550.000,00
4.5
4.6
4.7
4.8
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
1.616.384,85
6.366.929,62
5.749.331,63
15.047.163,65
33.533.397,19
1.756.726,37
4.604.895,21
5.916.334,40
13.448.134,53
22.276.780,50
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
53.591.350,11
53.129.914,97
2.230.260.630,33
2.236.362.953,16
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
4.4
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
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20
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3.3.1 Prüfung der Aktiva
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
553.690,52
524.391,66
-29.298,86
Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den
Betrieb von Computern benötigt werden.
Auch im Jahr 2015 übersteigen die Abschreibungen die Anlagenzugänge (rd. 72 T Euro). Alle
geprüften Anlagegüter wurden ordnungsgemäß inventarisiert sowie verbucht und waren vor Ort
vorhanden. Der Bilanzansatz konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden.
1.2 Sachanlagen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.499.784.516,52
1.498.997.942,24
-786.574,28
Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz
keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. Grundstücksgleiche
Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein
eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser Bilanzposition werden auch
Erbbaurechte nachgewiesen.
1.2.1.1 Grünflächen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
106.423.336,12
115.693.423,26
+9.270.087,14
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21
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden
sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in
getrennten Konten nachzuweisen.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf eine erforderliche Eröffnungsbilanzkorrektur für die Anpassung des Festwertes für den Aufwuchs in einem Volumen von rd. 8,9 Mio.
Euro zurückzuführen, dies führt zu einer Auflösung des Sonderpostens von rd. 0,3 Mio. Euro.
Im Rahmen der Folgeinventur war aufgefallen, dass in den Tabellen zur Berechnung der Festwerte für die Eröffnungsbilanz Filter falsch gesetzt und Formelfehler nicht aufgefallen sind, so
dass z.B. Bäume auf öffentlichen Grünanlagen, Straßenbegleitflächen, Spielplätzen, etc. nicht
bzw. nicht vollständig beim Festwert berücksichtigt wurden. Dies wurde nun, nach erfolgter
Neuberechnung, als Eröffnungsbilanzkorrektur nachgeholt. Für Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, können nach § 34 (1)
GemHVO NRW Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und
seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle
drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen Bildung von Festwerten
eine körperliche Inventur durchzuführen. Wird jedoch für Aufwuchs ein pauschaliertes Festwertverfahren gewählt, wie bei der Stadt Krefeld erfolgt, ist nach § 34 (2) GemHVO NRW eine
Revision nur alle 10 Jahre erforderlich, so dass die Fehler bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz erst zu diesem späten Zeitpunkt bemerkt wurden. Die Korrektur wird in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2015 aufgeführt.
Weitere Erhöhungen sind auf den Zugang für den Aufbau bzw. die Betriebsvorrichtung bei der
Bezirkssportanlage Hüls von rd. 0,5 Mio. Euro sowie die Neugestaltung des Kaiser-FriedrichHains und diverse Wegebau- und Spielplatzmaßnahmen zurückzuführen, teilweise handelt es
sich um Umbuchungen aus Anlagen im Bau, da diese nunmehr in Betrieb genommen werden
konnten.
Dem standen Anlagenabgänge, z.B. durch den Verkauf von Grundstücken, Umbuchungen in
das Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht sowie planmäßige Abschreibungen für Aufbauten
und Betriebsvorrichtungen gegenüber.
1.2.1.2 Ackerland
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
13.208.875,78
13.211.545,78
+2.670
Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten
Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind.
Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben.
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22
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.2.1.3 Wald, Forsten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.848.226,67
14.835.670,67
-12.556
Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch hier wird
ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt.
Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben.
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
55.655.761,46
53.784.356,41
-1.871.405,05
Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können.
Der Rückgang des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufe (u. a. ehemalige
Erbbaugrundstücke mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro sowie Bauplätze mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,2 Mio. Euro) und Umbuchungen auf bebaute Grundstücke sowie auf das Umlaufvermögen (wegen Verkaufsabsicht) zurückzuführen.
Wie bereits in den zurückliegenden Prüfungsberichten erwähnt, bleibt festzuhalten, dass die
Pachteinnahmen für verpachtete Grundstücke in einigen Fällen nicht einmal oder nur knapp die
Kosten der durch die Stadt wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht decken, so dass die
Verpachtung für die Stadt unwirtschaftlich ist. Hier besteht mit dem Ablauf der Pachtverträge
weiterhin Handlungsbedarf, dem der zuständige Fachbereich 21 nach vertraglicher Möglichkeit
durch sehr gemäßigte Anpassung der Pachtzinsen sowie Übertragung der Verkehrssicherungsund Grünunterhaltungspflichten auf die Pächter nachkommt (Rheinufer, Fischereipachten), wodurch bei der Stadt Unterhaltungskosten eingespart werden. Bei der Anhebung der Pachtzinsen
am Rheinufer sollte für zukünftige Verhandlungen auch Berücksichtigung finden, dass der Bürgerschaft damit ein unmittelbarer Zugang zum Rhein an diesen Stellen verwehrt wird (Privatgelände).
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
51.631.426,85
52.302.090,36
+670.663,51
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23
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die
Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren.
Bei den Gebäuden wurden Zugänge für sieben Kindertagesstätten gebucht; die größten Zugänge betrafen die Kita’s Kreuzweg, Krützboomweg, Gatzenstraße und Florastraße, teilweise nebst
Außenanlagen. Hinzu kamen Umbuchungen aus der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ aufgrund
fertiggestellter, in den Vorjahren noch im Bau befindlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile; u.a.
Kita‘s Kreuzweg, Krützboomweg, Westwall, Remscheider Straße. Dem standen u.a. planmäßige
Abschreibungen von rd. 1,5 Mio. Euro gegenüber.
Hinsichtlich der Auswirkungen von erheblichen Um- oder Erweiterungsmaßnahmen auf die
Nutzungsdauer (H 3 im Bericht Nr. 09/2016) sowie die Einheitlichkeit von deren Bezeichnung
(H 4 im Bericht Nr. 09/2016) hat die Verwaltung eine Prüfung bzw. Berücksichtigung zugesagt.
Eine Umsetzung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war allerdings aufgrund der späten
Vorlage des Prüfungsberichtes nicht mehr möglich, so dass auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wiederum aufgefallen ist, dass keine Anpassung der Nutzungsdauer (z.B. Kita
Kreuzweg) vorgenommen wurde bzw. unterschiedliche Nutzungsdauern für gleiche Anlagegüter
(z.B. bei Wegen und Plätzen) festgelegt wurden. Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung
zum Prüfungsbericht 09/2016 wurde jedoch auf einen ausdrücklichen Hinweis verzichtet.
1.2.2.2 Schulen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
311.360.356,29
302.224.783,48
-9.135.572,81
In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie auch der
jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der Schulen wird in
der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen.
Hauptursache für die Reduzierung des Bilanzwertes sind planmäßige Abschreibungen (rd. 9,2
Mio. Euro). Dem standen Zugänge sowie Umbuchungen aufgrund fertig gestellter Anlagen, die
sich im Vorjahr noch im Bau befanden – im Wesentlichen durch den Um- bzw. Neubau der Albert-Schweitzer-Realschule – gegenüber. Der einzige Abgang betraf den geplanten Verkauf der
früheren Grundschule Hubertusstraße, deren Bilanzwert in das Umlaufvermögen umgebucht
wurde.
1.2.2.3 Wohnbauten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
12.190.558,96
11.933.988,04
-256.570,92
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24
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und
andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den jeweiligen Grund und
Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend ältere Mehrfamilienhäuser,
die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind.
Abschreibungen in einer Größenordnung von rd. 0,2 Mio. Euro, Abgängen aus Verkäufen sowie
Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht standen Umbuchungen von Grundstücken (Abgänge bei der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke) aufgrund
der Aufgabe von Erbbaurechten (Zugänge bei dieser Bilanzposition) gegenüber. Hinzu kamen
Umbuchungen für die Werte von zwei Grundstücken mit insgesamt rd. 0,6 Mio. Euro, auf denen
früher Behelfswohnheime standen, die heute modernen Häusern gewichen sind, die sich aber
weiterhin im Eigentum der Stadt Krefeld befinden.
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
145.139.683,74
140.611.360,73
-4.528.323,01
Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden zugeschlagen, die
keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei
um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater.
Die Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Abschreibungen (5,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höchsten Abschreibungen fallen auf das Seidenweberhaus, das Badezentrum und das Stadttheater (jeweils rd. 0,6 Mio. Euro) sowie die Rheinlandhalle und die Tiefgarage Theaterplatz (jeweils rd. 0,3 Mio. Euro). Für das Stadthaus war bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 eine außerplanmäßige Abschreibung um rd. 12,1 Mio. Euro auf einen
Gebäudewert von 1 Euro vorgenommen werden. Inwieweit in Zukunft weitere außerplanmäßige
Abschreibungen bei Gebäuden erforderlich werden, bleibt der gutachterlichen Einschätzung
der Gebäudesubstanz sowie den damit zusammenhängenden Entscheidungen über die weitere
bauliche Nutzung der Gebäude vorbehalten.
Hinzu kamen Abgänge durch Verkauf (Konrad-Adenauer-Platz 1) oder Umbuchung in das Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (Bezirksverwaltungsstelle Linn, Rheinbabenstraße).
Den Reduzierungen des Bilanzwertes standen als Zugänge deutlich geringere Werte, u.a. für
Gebäuteteile der Musikschule, gegenüber. Weil der beabsichtigte Verkauf des Grundstücks
Erkelenzer Straße 8 (alte Verkehrsschule) nicht realisiert werden konnte, erfolgte zudem eine
Rückbuchung des Wertes aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen.
Auch bei dieser Bilanzposition sind wieder unterschiedliche Nutzungsdauern von Gebäudeteilen aufgefallen, so sind für den Gebäudeteil E der Musikschule, entsprechend der NKF-Rahmentabelle für Gebäude, 80 Jahre vorgesehen, für die Gebäudeteile A-D und F hingegen 100 Jahre.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
638.473.772,64
641.776.458,22
+3.302.685,58
Das Infrastrukturvermögen stellt knapp 30% des gesamten Anlagevermögens der Stadt Krefeld
dar und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt Krefeld. Die Investitionen in Ausbau oder Erneuerung von baulichen Anlagen führen nach deren gebrauchsfähiger
Herstellung (Inbetriebnahme) zur Aktivierung ins Anlagevermögen.
Den mit ca. 64% größten Bilanzwertanteil bildet das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand
durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind.
Das Infrastrukturvermögen verringert sich in diesem Bereich jährlich. Ursache hierfür ist auch
bei dieser Bilanzposition, dass den planmäßigen Abschreibungen üblicherweise ein geringerer
Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. In 2015 trat jedoch die Besonderheit auf, dass sich
das Infrastrukturvermögen trotz der hohen Abschreibungen insgesamt erhöht hat, da sowohl
bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung (aufgrund der Inbetriebnahme der Haltestelle
Ostwall, die entgegen den üblichen Gleisanlagen bei der Stadt und nicht bei den Stadtwerken
– SWK Mobil – bilanziert wird) als auch bei den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens
(im Wesentlichen durch die abgeschlossene Sanierung des Rheindeichs Uerdingen) jeweils
Wertzuwächse von knapp 4,0 Mio. Euro ergeben haben.
Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware
hergeleitet werden.
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
191.515.129,50
191.618.522,95
+103.393,45
Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht benötigte Flächen veräußert werden. Der Bilanzwert für diese Position hat sich nur geringfügig verändert, der Zugang
ist auf Grundstücke im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt des Hafenrings zurückzuführen.
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26
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
36.033.898,25
35.372.711,30
-661.186,95
Es werden wertmäßig alle Tunnel und Brücken nachgewiesen, die für Fußgänger, Straßen- oder
Schienenverkehr vorhanden sind.
Die Veränderung ist in voller Höhe auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen.
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
0
3.806.814,27
+3.806.814,27
Diese Bilanzposition wurde in 2015 erstmals verwendet, da die Gleisanlage der Maßnahme
Ostwall/Rheinstraße mit Kosten von rd. 3,8 Mio. Euro aktiviert wurde, während sich die Gleisanlagen ansonsten im Eigentum der SWK Mobil befinden.
H 3
Die Verwaltung wird aufgrund der Aktivierung der Haltestelle Ostwall/ Rheinstraße einschließlich Gleisanlagen ins städtische Vermögen um Stellungnahme
gebeten, wie der ordentliche Betrieb sowie die Unterhaltung/Instandhaltung
der Gleisanlagen erfolgt.
Die Verwaltung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass – anders als in allen anderen Fällen – auch
die Gleisanlagen von der Stadt, in Abstimmung mit der SWK mobil, gebaut und mit städtischen
Mitteln finanziert worden seien, einschließlich der Beantragung der Fördermittel. Damit sei
dem Beschluss des Rates, die Gesamtfläche durch die Stadt zu überplanen und umzubauen,
Rechnung getragen worden – mit den entsprechenden haushalterischen und buchungsmäßigen Konsequenzen. Die gesamte Fläche einschließlich der Gleisanlage sei öffentliche Verkehrsfläche und damit dem Straßenbaulastträger (Stadt Krefeld) zugeordnet.
Selbst wenn man dieser Argumentation folgt, stellt sich die Frage, wie in der Zwischenzeit die
Unterhaltung und Instandhaltung der Gleisanlagen erfolgen soll. Hierzu lagen der Prüfung keine Unterlagen vor.
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
405.492.624,24
401.576.389,66
-3.916.234,58
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung
und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit Nebenflächen, die zur
Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden.
Abschreibungen von rd. 14,8 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 1,3 Mio. Euro stehen Zugänge
von rd. 4,0 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 7,9 Mio. Euro gegenüber. Die Reduzierung des Bilanzwertes wurde also durch Investitionen in Straßen und Lichtsignalanlagen
wiederum bei weitem nicht kompensiert.
Die größten Aktivierungen betrafen im Straßenbereich die Kölner Straße (rd. 0,6 Mio. Euro
durch Übernahme von Abschnitten der ehemaligen Bundesstraße 9 von Straßen NRW) sowie
die Baumaßnahmen Hafenring, 2. Bauabschnitt (rd. 3,6 Mio. Euro) und Ostwall, 2. Bauabschnitt (rd. 4,3 Mio. Euro, zwischen St.-Anton-Straße und Alte-Linner-Str. einschließlich Erneuerung der Haltestelle sowie Schließung einer Unterführung). Bei der Kölner Straße wurde im
Rahmen der Prüfung eine falsche Abschreibungsdauer (50 statt 18 Jahre) festgestellt und durch
die Verwaltung korrigiert.
Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser Position nicht nur
durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und Abgänge ergeben haben
und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber. Der größte Zugang bei den Lichtsignalanlagen in 2015 ist auf die Erneuerung des Verkehrsrechners zurückzuführen (rd. 0,7 Mio. Euro). Bei den Straßenbeleuchtungsanlagen war eine Eröffnungsbilanzkorrektur über 14 T Euro vorzunehmen, weil für die Beleuchtungsanlage Hans-Bos-Straße zwar in den Jahren 2005 und 2007 Zahlungen erfolgt sind, bisher
jedoch keine Aktivierung vorgenommen wurde. Die Korrektur wird in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2015 aufgeführt.
H 4
Die Rechnungen der SWK im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung sind nicht prüffähig.
Die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung sowie Änderung, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld wurde an die Stadtwerke Krefeld AG
übertragen. Unter § 5 Nr. 3 wurden dabei die Abrechnungsmodalitäten für die Herstellung von
Neuanlagen festgelegt und unterteilt in Stundenaufwand, Materialkosten, Fremdleistungen,
Zuschläge und Fahrzeugkosten. Aus den Abrechnungen der SWK sind jedoch keine Angaben zu
Aufwand und Aufschlägen erkennbar, es erfolgt lediglich eine Pauschalabrechnung pro Maßnahme. Nach den Vorgaben der DA 145 Nr. 13.1 und in Anlehnung an die VOB/B § 14 Abs. 1
sind Rechnungen jedoch so aufzustellen, dass Art und Umfang der Leistungen zweifelsfrei erkennbar und prüfbar sind. Das umfasst die Vorlage entsprechender Belege, Massenberechnungen etc. und die Nachvollziehbarkeit der Preise. Die Einhaltung der Modalitäten muss jeweils in der Rechnung nachvollziehbar und damit prüfbar sein. Dies ist hier nicht der Fall, so
dass schon die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnung nicht bescheinigt werden
kann.
Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau. Der seinerzeit in
der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1 bis 4 (Sammelanlagen)
unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau oder Erneuerung von Straßen
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) werden zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang gestellt.
H5
Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte
endlich abgeschlossen werden.
Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels des Programms „VIA-VIS“. Zwar werden in „VIA-VIS“ Abschreibungen berechnet, diese wirken sich
jedoch allein auf den Bestand in „VIA-VIS“ aus. Die Zugänge werden im DZ-Kommunalmaster
anhand der vorliegenden Rechnungen verbucht/aktiviert. Der DZ-Kommunalmaster ermittelt für
Anlagengüter unter Berücksichtigung der hinterlegten Nutzungsdauer automatisch eine Abschreibung. Diese ist mit dem im Fachverfahren ermittelten Abschreibungswert manuell abzugleichen. Ein automatischer Abgleich von Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster ist EDV-technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (Bericht Nr. 18/2014) wurde die Verwaltung
unter H 6 darauf hingewiesen, dass ein bereits begonnener manueller Abgleich der beiden Datenbestände VIA-VIS und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster möglichst bald abgeschlossen werden sollte, einschl. damit verbundener evtl. Korrekturen. Der manuelle Abgleich
ist jedoch immer noch nicht abgeschlossen. Diese Aufgabe wird angesichts der bevorstehenden detaillierten Bezifferung des Anlagevermögens im Zusammenhang mit der Eingliederung
von Teilen des Fachbereichs Tiefbau in den „Kommunalbetrieb Krefeld“ als Anstalt öffentlichen
Rechtes umso dringender. Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung mitgeteilt, dass der
Softwarehersteller die Verwaltung durch softwaretechnische Auswertungen beim Datenabgleich unterstützt hatte. Dieser Abgleich lag zum 31.12.2014 vor; allerdings müssen auf dieser
Basis noch Anpassungsbuchungen für die Folgejahre vorgenommen werden.
H6
Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen, darunter auch FB 66, aus
dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für das gesamte öffentliche Straßennetz
in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Die Straßenzustandserfassung wurde im August 2016
abgeschlossen, die Auswertung durch die Verwaltung - einschließlich einer Werthaltigkeitsprüfung der Straßen – dauert immer noch an.
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.432.120,65
9.402.020,04
+3.969.899,39
Seite
29
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet werden können,
wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände.
Die Erhöhung des Bilanzansatzes ist auf die Hochwasserschutzmaßnahmen Sanierung des
Uerdinger Rheindeichs (bislang insgesamt ca. 4,3 Mio. Euro, die teilweise auch bei der Bilanzposition 1.2.4 nachgewiesen werden, da nicht-städtisches Gelände des Hafens betroffen war)
sowie die Verrohrung des Linner Mühlenbachs (rd. 0,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem standen planmäßige Abschreibungen gegenüber.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
57.846,45
581.107,83
+523.261,38
Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer eigenen
Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden mit Einwilligung
des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem Grund und Boden des
Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar
unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein
vertraglich gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich
gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden.
Der planmäßigen Abschreibung (für die Herrichtung des Teils des Willy-Göldenbachs-Platzes,
der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet, sowie für die Nutzung der angemieteten
Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße) steht ein Zugang für die Sanierung des Uerdinger Rheindeichs für die Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld, sondern der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
befinden; die Gesamtkosten wurden prozentual anhand des Flächenanteils aufgeteilt.
1.2.5 Kunstgegenstände
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
74.484.575,09
74.640.179,53
+155.604,44
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen
ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z. B.
Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände mit kulturhistorischer
Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend Werke der Sammlung des KaiSeite
30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
ser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag 01.01.2008 mit einem Wert von
66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach
§ 55 (3) GemHVO NRW zulässig sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert
des Werkes größer/gleich 100.000 Euro war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert
nachzuweisen, der sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass keine Abschreibung erfolgt.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist auf Ankäufe (rd. 50 T Euro) und erhaltene Schenkungen (im
Wert von rd. 106 T Euro) der Kunstmuseen zurückzuführen (tatsächliche Anschaffungskosten).
Der jährliche Ankaufsetat der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen
Krefeld e.V. abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes.
H7
Die Summe der Zugänge und der Bilanzwert sind um 500,00 Euro zu reduzieren.
Eine japanische Färbeschablone im Wert von 500,00 Euro wurde irrtümlich als Spende bzw.
Zugang verbucht, obwohl es sich nur um einen Nachtrag aus dem Bestand von 2008 gehandelt
hat. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass der Betrag im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 in
Abgang gestellt und der entsprechende Sonderposten aufgelöst wird. In den Folgejahren soll
eine Überprüfung der Inventarisierungssysteme im Textilmuseum und Landschaftsmuseum
Burg Linn erfolgen. Ob die Prüfungen erfolgen können ist jedoch davon abhängig, dass die dafür erforderlichen Kapazitäten verfügbar sind. Im Zusammenhang mit diesen Prüfungen werden
gemeldete Zugänge des Textilmuseums im Detail überprüft und die Form der Bewertung hinterfragt.
Eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen
Kunstgegenstände ist weiterhin offen. Die Rechnungsprüfung forderte die Leitung der Kunstmuseen auf, eine Inventarisierung des Gesamtbestandes vorzunehmen. Die Kunstmuseen boten daraufhin eine Verdoppelung der zu inventarisierenden Werkanzahl auf 300 Kunstwerke
pro Jahr an unter der Voraussetzung, dass bei begründeten personellen und finanziellen Kapazitätsproblemen im laufenden Ausstellungsbetrieb diese Stückzahl ggfs. nicht erreicht werde;
dies werde dann schriftlich begründet. Eine zeitnahe Erfassung des Gesamtbestandes sei jedoch unmöglich, da die personelle und finanzielle Ausstattung der Kunstmuseen Krefeld derzeit nicht ausreiche, um die jährliche Anzahl realistisch betrachtet zu erhöhen. Zusätzliche
wissenschaftliche Hilfskräfte zur Inventur des Altbestandes könnten nur durch die Einwerbung
zusätzlicher finanzieller Mittel eingesetzt werden. Ziel sei es, den Gesamtbestand digital zu
erfassen, hieran werde wie bisher kontinuierlich weiter gearbeitet.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.762.729,19
10.749.099,96
+986.370,77
Seite
31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nicht-technischen
Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden sein. Zu den Fahrzeugen gehören
z. B. Pkws, Lkws, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehrund Rettungsfahrzeuge und auch das Löschboot der Berufsfeuerwehr.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist, anders als in den Vorjahren, im Wesentlichen auf die Aktivierung der technischen Anlage der Gleisanlage für die Haltestelle Ostwall/Rheinstraße zurückzuführen. Im Rahmen der Aktivierung von Technischen Anlagen wurden unter anderem eine
Fahrleitungsanlage, ein Gleichrichterunterwerk, die Weichensteuerung, die Nachrichtentechnik
und die Niederspannungsanlage aus der Investitionsmaßnahme Ostwall 2. Bauabschnitt aktiviert. Als Betriebsvorrichtungen stehen diese technischen Anlagen im Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Gleisanlage. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betrugen
rd. 1,8 Mio. Euro. Es handelt sich um die ersten technischen Anlagen einer Gleisanlage, die ins
Vermögen der Stadt aufgenommen wurden (siehe hierzu auch Erläuterungen zu Bilanzposition
1.2.3.3).
Hinzu kommen Fahrzeugbeschaffungen für die Berufsfeuerwehr (ein Rettungswagen, zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren, ein Anhänger, zwei Löschfahrzeuge,
die vom Bund übernommen wurden, da sie ursprünglich zum Katastrophenschutz beschafft
wurden; seitens der Stadt wird vor allem die Ausrüstung weiter genutzt, die Fahrzeuge selbst
wurden zwischenzeitlich weiterverkauft), den Fachbereich Soziales und Wohnen (ein Transporter) sowie den Fachbereich Grünflächen (ein gebrauchter Minibagger, ein Friedhofsbagger, ein
Transporter, zwei LKW, die zum Restwert aus auslaufenden Leasingverträgen übernommen
wurden und in der Baumpflege eingesetzt werden). Die Zugänge bei dieser Bilanzposition unterliegen im Zusammenhang mit Vergabeprüfungen fast vollständig der laufenden Prüfung.
H8
Die gewählte Zuordnung einiger Fahrzeuge zu den Anlagenklassen PKW, LKW,
Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar.
Beispielsweise wurden einige Rettungswagen(RTW) der Anlagenklasse 3200 (Fahrzeuge) zugeordnet und andere RTW werden der Anlagenklasse 3300 (LKW) zugeordnet. Andererseits wird
ein LKW als Einsatzleitwagen der Anlagenklasse 3250 (PKW) zugeordnet.
Den Zugängen stehen Abgänge aus Verschrottung oder Verkauf von nicht mehr benötigten/
einsetzbaren Anlagegütern und Fahrzeugen sowie Abschreibungen gegenüber. Seit 2012 werden die Feuerwehrfahrzeuge nur noch über 15 statt über 20 Jahre abgeschrieben. Das beruht
auf Erfahrungswerten, da die Fahrzeuge in der Regel aufgrund der intensiven Nutzung nach 15
Jahren ersetzt werden müssen. Bei der Anpassung der Nutzungsdauer ab 2012 wurde es versäumt, eine Umstellung der Abschreibungen bei den Altfahrzeugen die vor 2012 angeschafft
wurden, vorzunehmen. Das führte im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu einer Sonderabschreibung in Höhe von rd. 0,8 Mio. Euro und einer außerplanmäßigen Auflösung von Sonderposten im Umfang von rd. 0,4 Mio. Euro.
Hinsichtlich der Prüfung, ob ein durch die Stadt, städtische Töchter oder rein privatwirtschaftlich betriebener Carpool eingerichtet werden soll, sodass viele Pkw nicht mehr im Anlagevermögen nachgewiesen werden müssten, war für 2015 kein neuer Sachstand zu vermelden. Im
Rahmen der Gründung des „Kommunalbetriebes Krefeld“ wird die Zentralisierung des städtischen Fuhrparks mittelfristig einer Lösung zugeführt werden.
Seite
32
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
25.023.965,42
22.880.775,74
-2.143.189,68
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche Vermögen,
wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld.
a) Inventarisierung / Allgemeines
Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden einzeln in
der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in den künftigen
Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände
mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum
Bilanzstichtag 31.12.2015.
H9
Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten bis heute nicht aktualisiert.
Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien. Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest (z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die Dienstanweisung für das Inventarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr 2001 und entspricht in keiner Weise den
aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10), 2013 (H7) und 2014 (H 8) bemängelt wurde, konnte auch
für 2015 keine Änderung festgestellt werden, obwohl die Verwaltung zunächst eine Aktualisierung bis zum 31.12.2015 zugesagt hatte und – in der Stellungnahme zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 – eine sukzessive Umsetzung gemäß Prioritätenbildung nach
der im April 2016 erfolgten Stellenbesetzung zugesagt hatte. Dies ist jedoch bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes immer noch nicht geschehen.
b) Bildung von Festwerten
Die Festwertbewertung als „Bewertungvereinfachungsverfahren“ nach § 34 Abs. 1 GemHVO
stellt eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig ersetzt werden und
deren Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von
nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert
liegt somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände lediglich Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im
Festwert zusammengefassten Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der WerteverSeite
33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
zehr u. a. bereits in die Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die
jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen
und der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche Inventur ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle drei Jahre erforderlich.
c) Entwicklung der Bilanzposition
Der Wert dieser Bilanzposition hat sich saldiert um rd. 2,1 Mio. Euro reduziert. Die Veränderung
ist neben Abschreibungen (insgesamt rd. 1,5 Mio. Euro, u.a. im Fachbereich 37 – Feuerwehr
und Zivilschutz, wo besonders viel hochwertige Technik eingesetzt wird) im Wesentlichen bei
den Festwerten entstanden: In 2015 fanden Festwertanpassungen u.a. für die Schulen und
Kindertageseinrichtungen statt, die zu Zugängen von 0,8 Mio. Euro bzw. 0,3 Mio. Euro geführt
haben. Darüber hinaus wurden Schulen geschlossen (Grundschule Lewerenzstraße, Hauptschulen Wehrhahnweg und Inrather Str., Förderschule Mariannenstr.), so dass die Festwertbestände teilweise auf andere Festwerte umgebucht wurden und der Restbetrag (rd. 0,3 Mio. Euro) in Abgang gestellt wurde, wie die Verwaltung auf Seite 22 des Jahresabschlusses zutreffend
erläutert. Die größte Veränderung ergibt sich jedoch aufgrund einer Eröffnungsbilanzkorrektur:
H 10
Die Erfassung bei der Ausstattung der Schulen im Rahmen der Eröffnungsbilanz
war fehlerhaft. Obwohl der Fehler der Verwaltung bereits in der Folgeinventur
aufgefallen ist, fand eine Korrektur erst im Rahmen des Jahresabschlusses
2015 statt.
Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde die Ausstattung der Schulen als Festwert – je Schulstandort getrennt nach Betriebs- und Geschäftsausstattung einerseits und EDV
andererseits – erfasst. Dabei wurden bei dem Berufskolleg Glockenspitz und dem Fichtegymnasium viele Inventargüter doppelt in der Liste erfasst und darüber hinaus auch mit viel zu hohen Werten geführt (z.B. ein Kaffeegedeck für 173.400 Euro). Obwohl dieser Umstand bereits in
der Folgeinventur 2009 aufgefallen ist, erfolgt die Korrektur erst in 2015. Insgesamt wurden die
Festwerte für das Berufskolleg Glockenspitz und das Fichtegymnasium um rd. 2,6 Millionen
Euro reduziert, wie in der Anlage 6 zum Jahresabschluss der Verwaltung zutreffend dargestellt
ist.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden stichprobenartig aus den Anlagenzugängen bei der BGA 30 Fälle aus 2015 geprüft. Alle neu angeschafften Anlagegüter wurden mit ihrem Anschaffungswert in dem IT-Verfahren KAI gefunden. Die Abschreibungszeiträume entsprachen den Vorgaben aus den Afa-Listen. Die Anlagegüter wurden vor Ort mit den entsprechenden KAI-Etiketten vorgefunden. Alle Vermögensgegenstände wurden in der Anlagenbuchhaltung mit ihrem Anschaffungspreis und Nutzungsdauer berücksichtigt, so dass die Abschreibung im Jahresabschluss 2015 enthalten ist.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
41.523.401,86
43.773.102,23
+2.249.700,37
Seite
34
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu
erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2015 sind keine geleisteten Anzahlungen
für noch zu erhaltende Sachanlagen enthalten.
Bei Anlagen im Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2015 noch
nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem
1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8 – erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen.
Ursachen für die saldierte Erhöhung des Bilanzwertes waren im Wesentlichen Zugänge aufgrund neuer bzw. aus den Vorjahren fortgeführter, aber noch nicht fertig gestellter Sanierungsund Umbaumaßnahmen; u.a.:
•
im Bereich des FB 60 – Gebäudemanagement:
o
o
o
•
Kaiser-Wilhelm-Museum einschließlich Cafeteria (+ rd. 4,0 Mio. Euro u.a. für
Erstausstattung des Museums, ferner Aktivierung des Karlsplatzes; die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Museums erfolgte im Haushaltsjahr 2016)
Sanierung Stadthaus (+ rd. 1,8 Mio. Euro)
Neue Hauptfeuerwache (+ rd. 1,5 Mio. Euro, die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme erfolgte im Haushaltsjahr 2016)
im Bereich des FB 66 – Tiefbau:
o
Erneuerung der Straßenbeleuchtung (+ rd. 3,0 Mio. Euro).
Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1).
Den Zugängen stehen Abgänge aufgrund Fertigstellung von Bauwerken gegenüber, z.B. Ostwall
II. Bauabschnitt (– rd. 4,2 Mio. Euro; Umbuchung zur Bilanzpositionen 1.2.3.3 und 1.2.3.5) und
Hafenring (– rd. 2,4 Mio. Euro; Umbuchung zu Bilanzposition 1.2.3.5).
1.3 Finanzanlagen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
664.169.053,45
663.934.628,11
-234.425,34
Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den Bilanzpositionen 1.3.5.1 und 1.3.5.4. Die
einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden.
Seite
35
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
610.425.513,00
610.425.513,00
0,00
In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2) GemHVO NRW voll zu
konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung der Gemeinde oder Unternehmen mit
Beherrschungsrechten der Gemeinde).
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
17.326.435,49
17.326.435,49
0,00
Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten werden, eine
dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in
Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert („assoziierte Unternehmen“ =
verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern
fließen – sofern wesentlich – über die „Equity-Methode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den
Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital.
Während im Vorjahr eine Wertreduzierung von 29,8 Mio. Euro zu verzeichnen war, die im Wesentlichen auf die Neubewertung der Anteile an der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG (29,3 Mio.
Euro) sowie geringfügigere Korrekturbewertungen der Standort Niederrhein GmbH und der DSM
Krefeld Außenwerbung GmbH zurückzuführen waren, haben sich in 2015 gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben.
1.3.3 Sondervermögen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.901.000,00
14.901.000,00
0,00
Hierzu zählen die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stadtentwässerung und Senioreneinrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
Seite
36
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.986.116,20
3.986.116,20
0,00
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.3.5 Ausleihungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
17.529.988,76
17.295.563,42
-234.425,34
Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich
dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 Abs. 2 HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen
– d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Forderungen aus dem üblichen
Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen
mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen unter dem Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausweisen. Ausleihungen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Die konkrete Veränderung wird in den
einzelnen Unterpositionen erläutert.
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
4.268.187,57
3.478.106,14
-790.081,43
Hierunter fällt u.a. eine Ausleihung an die SWK für das städtische Lampenlager (rd. 0,2 Mio.
Euro). In 2015 hinzugekommen sind sechs Ausleihungen an die Wohnstätte Krefeld AG (insgesamt rd. 0,1 Mio. Euro), die bislang bei den sonstigen Ausleihungen ausgewiesen wurden (Umgliederung).
Ausschlaggebend für die Verringerung des Bilanzwertes ist ein langfristiges Darlehen an die
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wird jährlich (2015: rd.
0,9 Mio. Euro) getilgt. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig.
Seite
37
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
7.009.772,00
7.009.772,00
0,00
Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
6.252.029,19
6.807.685,28
+555.656,09
Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die Hingabe von
Kapital entstanden sind.
Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 4,1 Mio. Euro Festgelder, Wertpapiere (Immobilienfonds) und Darlehensforderungen der unselbstständigen Stiftungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen sowie Darlehen
für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,7 Mio.
Euro bilanziert. Die restliche Summe verteilt sich auf kleinere Ausleihungen.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
685.607,64
707.736,93
+22.129,29
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft / aktualisiert werden. Die Veränderung im Jahr 2015 wird nachfolgend erläutert. Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware
hergeleitet werden.
Seite
38
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
685.607,64
707.736,93
+22.129,29
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB 66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde darüber hinaus ein
verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 – Verwaltungssteuerung und –
service vorgehalten (Umorganisation mit Wirkung zum Jahresbeginn 2016, dann werden im
Zentrallager nur noch IT-Zubehör-Materialien gelagert). Mit Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuerwache ab dem Jahr 2016 wird ein Lager für medizinische Verbrauchsmaterialien beim Rettungsdienst der Feuerwehr hinzukommen.
Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß § 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich. Zum 31.12.2015 fand in beiden Bereichen eine Buchinventur statt, d.h. es wurden Auszüge aus den jeweiligen Datenbanken gezogen und ausgewertet;
die nächste körperliche Inventur im Magazin des FB 66 ist zum Jahresende 2016 vorgesehen.
In 2015 ist eine Verminderung des Bestandes im Lager für Papier und Büromaterial um rd. 24 T
Euro zu verzeichnen, was auf Personalengpässe sowie die auslaufende Lagerhaltung zurückzuführen ist. Demgegenüber hat sich der Bestand des Materiallagers des FB 66 um rd. 46 T Euro
erhöht, was auf Zukäufe im Bereich Beschilderung und Straßenunterhaltung zurückzuführen
ist.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
43.707.327,97
40.335.427,77
-3.371.900,2
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen
In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (siehe Ziffer 2.2.3)
Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die
Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7)
GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden
Wert zum Abschlussstichtag ergibt."
Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des Weiteren
können Abschreibungen vorgenommen werden.
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39
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung
der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden
die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die
Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können. Damit wurden nützliche Informationen
zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die
Realisierbarkeit der Forderungen „mit einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2009 bei 0%
gesehen wird“ und „für die Jahre 2010, 2011 und 2012 … das Ausfallrisiko auf 75%, 50% und
25% eingeschätzt“ wurde. (Verfügung des Fachbereichs „Zentrale Finanzsteuerung“ vom
28.07.2014).
Die Verwaltung arbeitet zudem verstärkt an einer „beschleunigten Einzelwertberichtigung von
u. a. Altforderungen“ durch stetige Weiterentwicklung des Forderungsmanagements mit dem
Ziel, „den Altbestand abzubauen“ (s. o.g. Verfügung). Ebenso wird die Zentralisierung des Forderungsmanagements weiter ausgebaut.
Der von der Verwaltung eingeschlagene Weg wird von der Rechnungsprüfung ausdrücklich begrüßt. Gerade die erforderlichen Einzelwertberichtigungen sollten dazu beitragen, dass die
mangels konkreter Erkenntnisse pauschalen Wertberichtigungen wieder zurückgefahren werden können und der Forderungsbestand noch realistischer eingeschätzt und bewertet werden
kann. Die Gesamtsumme der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beträgt
rd. 44 Mio. Euro. Allerdings haben sich in 2015 die Einzelwertberichtigungen gegenüber dem
Vorjahr um rd. 3,8 Mio. Euro reduziert, während die Pauschalwertberichtigungen um rd. 2,6
Mio. Euro gestiegen sind, so dass die Verwaltung aus Praktikabilitätsgründen weiterhin den
Weg über Pauschalwertberichtigung geht. In beiden Fällen entfällt der größte Teil auf die Steuerforderungen.
Die eingeleiteten Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass der Forderungsbestand kontinuierlich reduziert werden kann, auch wenn die Verbesserungen inzwischen nicht mehr ganz so
deutlich ausfallen wie im Vorjahr. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit Beginn der Umsetzung des neuen Konzeptes Mehrjahreszeiträume berichtigt wurden, welche nunmehr abgearbeitet sind.
Auf Seite 66 des Jahresabschlusses der Verwaltung ist zutreffend dargestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Jahr 2015 um rd. 2,4 Mio. Euro und die privat-rechtlichen Forderungen um rd. 0,4 Mio. Euro, insgesamt also um rd. 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 10,8 Mio. Euro) zurückgeführt werden konnten. Neben den vorgenannten Ursachen haben hierzu auch
Rückgänge im Bereich der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beigetragen.
Im Hinblick auf den realen Wert der Forderungen hat das Prüfungsergebnis im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 insgesamt zu keinen Veränderungen durch die evtl. sinnvolle höhere Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen geführt, da diese höchstens im Austausch
der bereits berücksichtigten Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen gewesen wären. Die
Werthaltigkeit des Bilanzansatzes kann nachvollzogen werden, eine Detailprüfung ist in Stichproben erfolgt. Inwieweit die Stadt die Forderungen in der ausgewiesenen Höhe realisieren
kann, bleibt bei den Forderungen offen, zu denen (noch) keine Einzelwertberichtungen erfolgt
sind.
Seite
40
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Auch wenn im 1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlich-rechtlichen
und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss 2015 beibehalten.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.984.923,83
2.761.772,61
-223.151,22
Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung
für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2014 setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen
aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und
Baugenehmigungsgebühren.
Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,2 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,8 Mio. Euro vorgenommen.
Alle Forderungen über 5.000 Euro wurden im Rahmen der Prüfung hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Zum Stichtag 31.12.2015 bestehende Forderungen gegen Krankenkassen etc.
wegen Rettungsdienstgebühren wurden – mit Ausnahme einiger aus sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Gleiches gilt für etliche andere größere
Forderungen über 5.000 Euro. Bei den restlichen Forderungen sind Risiken hinsichtlich der
Werthaltigkeit der Forderung aufgrund der Vielzahl der Gebührenpflichtigen nicht bei allen Einzelansprüchen gleich einzuschätzen, eine Überprüfung gestaltet sich schwierig.
2.2.1.2 Beiträge
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
269.469,37
178.664,37
-90.805
Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (…) bei Straßen,
Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung.
Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen.
Seite
41
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die größten Forderungen wurden im Rahmen der Prüfung hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit stichprobenweise überprüft. In über der Hälfte der Fälle wurden die Forderungen zwischenzeitlich
beglichen.
Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 bzw. 2013 gestundet wurden und in 2016 bzw. 2018
fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden die gestundeten Beträge der drei
Schuldner bei den Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich
um solvente Schuldner handelt (nur diesen können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der
langen bzw. erneut verlängerten Stundungsfristen (Verzögerung beim Bau des Rheinblicks
Uerdingen) kann die Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden.
2.2.1.3 Steuern
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
12.647.733,83
12.152.131,07
-495.602,76
Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen
und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern erhoben. Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen stark von der konjunkturellen Entwicklung
beeinflusst wird.
Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus, die sich
im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen, wobei festzustellen ist, dass – ähnlich wie bei den Gewerbesteuererträgen – seit dem außergewöhnlich hohen Jahresergebnis
2011 ein stetiger Rückgang zu verzeichnen ist.
Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16,1 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 8,5 Mio. Euro vorgenommen.
Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang
durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen
lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen hat im Jahr 2015 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährlich, nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form von Fallzahlen
und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten, informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben.
Die Entwicklung der Steuerforderungen seit der Eröffnungsbilanz wird in der nachfolgenden
Grafik abgebildet:
Seite
42
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Steuerforderungen in Euro jeweis zum 31.12.
28.000.000,00
25.958.534,16
24.000.000,00
21.268.714,29
19.271.603,54
20.000.000,00
Euro
17.244.537,08
16.000.000,00
15.537.009,87
13.776.743,69
15.646.080,84
12.647.733,83
12.152.131,07
12.000.000,00
8.000.000,00
4.000.000,00
0,00
EB
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen. Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im DZ-Kommunalmaster
(nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen).
Art der Steuerforderung
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Vergnügungssteuer
Sonstige Steuern
Umgliederungen aus den
o.g. Steuerarten
Pauschalwertberichtigung
Steuerforderungen gesamt
Beträge in Euro
2014
19.014.882,55
868.694,20
987.614,39
226.984,80
223.222,08
Beträge in Euro
2015
16.844.297,07
949.500,33
827.313,59
191.395,66
1.851.098,67
-8.673.664,19
12.647.733,83
-8.511.474,25
12.152.131,07
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
455.970,12
753.183,08
+297.212,96
Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall –
finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich, denen keine
private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der Forderungen gegeben.
Seite
43
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio.
Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der
Bilanzwert leicht angestiegen.
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
8.172.473,34
6.327.284,82
-1.845.188,52
In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlichrechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition, mögliche andere
Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen,
Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.).
Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd.
7,8 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 5,7 Mio. Euro vorgenommen. Dies ist
auch die Hauptursache für die Reduzierung des Wertes bei dieser Bilanzposition.
Der Bilanzansatz ermittelt sich insgesamt wie folgt:
Beschreibung
Beträge in Euro
2014
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
- gegen den privaten Bereich
- gegen den öffentlichen Bereich
- gegen verbundene Unternehmen
- gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Umgliederungen etc. (saldiert)
Einzelwertberichtigungen insgesamt
Pauschalwertberichtigung
Konto 16500000 (Abstimmkreis Landeshaushalt)
Bilanzansatz
Beträge in Euro
2015
12.461.791,02
10.793.155,14
6.996.551,38
8.556.583,03
169,23
28.085,29
108.239,04
-8.163.719,63
-3.259.196,49
553,50
8.172.473,34
181.391,26
0,00
370.832,88
-7.827.990,01
-5.746.687,48
0
6.327.284,82
Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau, der
sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände bzw. sozialer
Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne
größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen Wertberichtigungen und den
weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet sich die Verwaltung aber auf einem
guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten ist.
Seite
44
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.875.769,89
3.778.296,95
-97.472,94
Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund eines
Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. In den
privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich werden insbesondere die auf
die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzinsen, Darlehensforderungen, Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten
und Ganztagsschulen, sowie Zinsen.
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,3 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für Sozialhilfe) sowie
Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die Schuldner
vermehrt nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so dass sich der
Abbau von Forderungen in diesem Bereich auch nicht konsequent über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten
Ausfallrisiken allerdings nur schwer abschätzen. Aus Sicht der Prüfung sind nach der Auswertung von Stichproben weitere Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. Dies führt aber nicht zu
weiteren Wertreduzierungen, da die zweifelhaften Forderungen seitens der Verwaltung bereits
über die Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt wurden. Positiv ist zu bemerken, dass sich
die Einzelwertberichtigungen im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben.
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag
31.12.2015 beträgt 3.763.317,27 Euro; die Differenz von 14.979,68 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht wurden, zu den
korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im DZKommunalmaster selbst durchgeführt werden können, sondern nur über eine Excel-Tabelle
dokumentiert werden konnten. Es handelte sich um Umbuchungen aus dem Konto „Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (siehe Erläuterung bei Bilanzposition 2.2.2.3) sowie
im Bereich der Einzelwertberichtigungen.
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
595.424,31
427.144,34
-168.279,97
Es handelt sich um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem Land und Zweckverbänden usw..
Seite
45
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die Verringerung des Forderungsbestandes ist auch hier auf Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer
ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden zwischenzeitlich zum
größten Teil beglichen.
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.820.133,30
2.359.764,34
-460.368,96
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus der Gewinnabführung der städtischen Töchter, die eine kurze
Frist besitzen und im Regelfall im Folgejahr zahlungswirksam werden und somit nicht mehr im
Forderungsbestand ausgewiesen werden.
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag
31.12.2015 beträgt 2.712.599,47 Euro; die Differenz von 352.835,13 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht wurden, zu
den korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im
DZ-Kommunalmaster selbst durchgeführt werden können, sondern nur über eine Excel-Tabelle
dokumentiert werden konnten. So werden z.B. Forderungen gegen den Hafen in SAP unter verbundenen Unternehmen ausgewiesen, der Hafen wird allerdings als Beteiligung geführt, so
dass eine manuelle Umgliederung zu Position 2.2.2.4 erfolgen muss. Ebenso waren Umbuchungen zu Bilanzposition 2.2.2.1 erforderlich.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zu H 12 und H 13 im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 darauf verwiesen, dass manuelle Umgliederungen vorgenommen, die hinreichend dokumentiert wurden. Eine vollständige Korrektur der genannten Sachverhalte im DZKommunalmaster wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich gewesen und
hätte keine bilanziellen Auswirkungen gehabt. Im vorgelegten Jahresabschluss erfolge damit
der korrekte Forderungsausweis dieser Sachverhalte. Dies war seitens der Prüfung auch nicht
in Frage gestellt worden, allerdings wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass sämtliche
Geschäftsvorgänge, auch Jahresabschlussbuchungen, vollständig im DZ-Kommunalmaster als
dem zentralen und einzigen Buchhaltungsprogramm durchgeführt und dokumentiert werden
sollten. Excel-Dateien sollten lediglich eine nachrichtliche, ergänzende Dokumentation darstellen, nicht aber die Erläuterung von Differenzen zwischen dem Buchhaltungsprogramm und der
Bilanz.
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
Seite
46
178.882,32
198.233,19
+19.350,87
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen aus Personalkostenerstattungen zum Stichtag 31.12.2015 gegenüber DSM aus Mieten und Pachten, Theater und Helios.
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.
12.2015 beträgt 198.233,19 Euro; dieser Betrag weicht um 94.058,10 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung
hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen.
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
567,24
263.573,09
+263.005,85
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag
31.12.2015 beträgt 19.775,74 Euro; dieser Betrag weicht um 243.797,35 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
11.705.980,42
11.135.379,91
-570.600,51
Die Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ ist ein Auffangposten für Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen und Leistungen, noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind, so z. B. Kautionsleistungen,
Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden, Mitarbeitern oder Organmitgliedern.
Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen,
die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Grundstücke, die drei
Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort.
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung der GPA
NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der
Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips.
In der folgenden Tabelle werden die Konten im Vergleich zum Jahr 2015 ausgewiesen und
nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen erläutert:
Seite
47
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Bilanzkonto
1760900
1761000
17610099
17630000
17900000
17910000
17919500
17999999
21101761
37950000
17660900
Beschreibung
Andere sonstige
Vermögensgegenstände
Privat-rechtliche Forderungen
gegen Mitarbeiter u. a.
Umgliederungen
Grundstücke zum Verkauf anstehend
Sonstige privat-rechtliche
Forderungen
Vorsteuern
Forderungen LOGA
Forderungen aus
debitorischen Kreditoren
Einzelwertberichtigungen
privat-rechtliche Forderung gegen Mitarbeiter
Verbindlichkeiten/Forderungen
gegenüber Finanzamt/
Umsatz/Vorsteuer
Sonstige Umgliederungen
Summe der Sonstigen
Vermögensgegenstände
Betrag
in Euro 2014
Veränderung
in Euro
Betrag
in Euro 2015
4.476.243,49
5.528.969,56
1.052.726,07
171.470,56
72.392,04
-99.078,52
4.786,64
623,20
-4.163,44
5.664.969,54
5.374.466,68
-290.502,86
171,31
201,31
30,00
0,00
16.485,48
16.485,48
-1.666,28
0
-1.666,28
114,18
138.683,94
138.569,76
-2.662,72
-11.234,79
-8.572,79
786.891,80
14.792,49
-772.099,31
605.661,90
0,00
-605.661,90
11.705.980,42
11.135.379,91
-570.600,51
a) Andere sonstige Vermögensgegenstände:
Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig zugeordnet
werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemalige Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt
sind). Diese Beträge unterliegen insoweit Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht oder vermindert. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um
rd. 1,1 Mio. Euro erhöht. Die wesentlichen Ursachen der Veränderung werden nachfolgend
erläutert.
Im Vorverfahren „ProBauG“ wurden Ende 2014 Gebührenbescheide vielfach zum Soll gestellt und in SAP gebucht (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.1.1 im Bericht zum Jahresabschluss 2014). Um diese Vielfachsollstellungen zu korrigieren, waren manuelle Korrekturen
erforderlich. Durch diese Schritte wurden die Forderungsbestände neutralisiert, damit die
Ergebnisrechnung 2014 fälschlicherweise nicht zu hoch und die Ergebnisrechnung 2015
nicht zu niedrig dargestellt werden. Die Auflösung des Überzahlungsbetrages wurde in 2015
komplett vollzogen. Ein weiterer Grund für die Erhöhung ist der Stand der offenen Verwarngelder aus WinOWiG um rd. 45 T Euro.
b) Privat-rechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.:
Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an
städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden.
Die Einbehaltungen laufen insofern automatisiert ab, als die Buchungen über das SAPSeite
48
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
System (DZ-Kommunalmaster) durchgeführt werden, der tatsächliche Abzug erfolgt über das
Personalabrechnungsprogramm „LOGA“. Des Weiteren werden über diese Position auch
Überzahlungen von Kindergeld, Gehalt etc. abgebildet. Der Wert des Bilanzkontos hat sich
saldiert um rd. 0,1 Mio. Euro erhöht.
c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend:
Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Krefeld in absehbarer Zeit veräußern möchte, werden nicht mehr im Anlagevermögen, sondern im Umlaufvermögen ausgewiesen. Obwohl
insgesamt für 1,4 Millionen Euro vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht
worden sind, hat sich der Bilanzwert aufgrund der in 2015 getätigten Verkäufe um rd. 0,3
Mio. Euro verringert.
Wie bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2014 erwähnt, sind weiterhin mehrere
Gebäude und Grundstücke bereits seit Jahren im Umlaufvermögen aufgeführt, so dass intensiver geprüft werden sollte, ob im Einzelfall noch Verkaufsabsichten bestehen. Diese Objekte haben einen Bilanzwert von rd. 1,4 Millionen Euro.
d) Forderungen aus debitorischen Kreditoren:
Die Forderungen aus debitorischen Kreditoren werden im Korrekturkonto Umgliederungen
auf der Passivseite zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Transferleistungen dargestellt.
Während die Forderungen im Jahr 2014 auf nahezu null gebracht werden konnten, war in
2015 ein Anstieg (auf der Aktiv- wie der Passivseite der Bilanz) um rd. 0,1 Mio. Euro zu verzeichnen.
e) Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/Umsatz/Vorsteuer:
Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Seit dem Jahr 2012 hat sich die Zuordnung in der Bilanz für das Konto 37950000 „Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber
Finanzamt aus Umsatzsteuer / Vorsteuer“ geändert. Bis 2011 war dieses Konto – unabhängig vom Endsaldo – in den Bereich der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ (Passiva, Ziffer 4.7)
ausgesteuert. Nunmehr erfolgt zum Jahresabschluss automatisiert die Zuordnung in die
Sonstigen Verbindlichkeiten bei einer Umsatzsteuerzahllast bzw. in die Sonstigen Vermögensgegenstände bei einem Vorsteuerüberhang.
Die hohe Forderung in 2014 resultiert zum einen aus der Geltendmachung von Vorsteuerabzügen betragsmäßig hoher Eingangsrechnungen im Bereich der BgA Schulsporthalle Albert-Schweitzer-Schule als auch um Anpassungsbuchungen der Vorsteuer aus 2013,
die in 2014 gebucht wurden. In 2015 gab es keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle, so
dass sich für das Jahr 2015 lediglich ein Vorsteuerüberhang in Höhe von rd. 15 T Euro ergeben hat.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.4 Liquide Mittel
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
17.610.510,62
9.883.262,55
-7.727.248,07
Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stehen.
Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch Anteile enthalten,
die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten
gebildet worden.
Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur durch Kredite
zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich
dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern wird.
Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt:
Beschreibung
Bestände Bank- und Girokonten der Stadt
Schulgirokonten
Barbestände in städtischen FB (Barkassen)
Mietkaution auf einem Sparbuch
Differenz
in Euro
Betrag in Euro
2014
14.656.688,09
Betrag in Euro
2015
6.900.452,16
-7.756.235,93
2.595.282,19
2.618.246,59
+22.964,41
47.011,00
45.976,88
-1.034,12
6.740,62
6.751,78
+11,16
304.788,72
311.835,14
+7.046,42
17.610.510,62
9.883.262,55
-7.727.248,06
Stiftungen
Treuhandkonten
Summe
Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen:
a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt:
Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. Der hohe Bestand in 2014 stellte eine Ausnahme dar, der Wert 2015 entsprach ungefähr
dem Niveau der Vorjahre. Ursache für die Bestandserhöhung in 2014 war im Wesentlichen,
dass sich durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bedingt relativ lange Betriebsferien der Verwaltung zum Jahreswechsel 2014/2015 ergeben hatten, so dass in dieser Zeit weniger Auszahlungen für Lieferung und Leistung erfolgt sind als in den Vorjahren. Die Einzahlungsüberschüsse wurden über den Jahreswechsel auf den Konten belassen, da sie für das neue Jahr kurzfristig
benötigt wurden und sich somit nicht für eine längerfristige Geldanlage geeignet haben.
b) Schulgirokonten:
Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und
entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung. Sie beinhalten städtische Mittel
sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen unterzogen, die
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50
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung umfangreicher Projekte
angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Berichte
Nr. 17/2014, 16/2015, 6/2016, 15/2016 und 12/2017) dargestellt.
Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die
Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten (Bilanzposition 4.7) überein.
c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen):
Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal jährlich
unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus
werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen.
Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2015 waren die Fachbereiche gehalten, den Endstand
der am 31.12.2015 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren.
Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht auf ein
Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich.
d) Mietkaution:
Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert.
e) Stiftungen:
Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen Schenkung, des Nachlasses Nauen sowie der „Vereinigten-Familie-deGreiff-Stiftung“. Das Treuhandkonto für das Objekt Philadelphiastraße der Gehlen Schenkung
wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss
unterzogen. Die Konten für die beiden anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet.
Die Stiftungsabschlüsse 2015 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes durch die Krefelder BauGmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen.
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51
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.852.246,44
15.877.241,07
+6.024.994,63
Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn haushaltsjahrbezogene
Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in unterschiedliche Haushaltsjahre
fallen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor
dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der gemeindlichen Bilanz dar.
In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen
über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen „Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt und ausschließlich die
Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zum Vorjahreswert gebucht wird.
Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Rückgang des Wertes der
Bilanzposition geführt haben:
Bezeichnung
Beamtenbesoldung und – versorgung für Januar
- Zugang Zahlung Januar 2016
- Abgang Zahlung Januar 2015
Pflegegeldleistungen für Januar
- Zuführung 2015
- Auflösung 2015
Leistungen nach SGB XII und SGB II für Januar
- Zuführung 2015
- Auflösung 2015
Bildung und Teilhabe für Januar
- Zuführung 2015
- Auflösung 2015
Zuschuss zum Rosenmontagszug
- Zuführung 2015
- Auflösung 2015
Vorauszahlung Studieninstitut Niederrhein
Vorauszahlung Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft (FB 50)
an Bundesagentur für Arbeit
Saldierte Veränderungen ARAP
Beträge in Euro
+4.916.298,88
-4.832.219,60
288.557,12
-439.670,99
511.296,23
-23.128,53
34.123,80
-36.595,23
12.500
-12.500
39.770,60
5.566.562,35
+6.024.994,63
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits
im Dezember des Vorjahres. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist auf Besoldungserhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückzuführen.
Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen der
„Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB XII und II“
jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt.
In 2015 erfolgte zudem eine Vorauszahlung für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft an
die Bundesagentur für Arbeit, die das Jahr 2016 betraf und insofern als ARAP zu verbuchen war.
In 2015 wurde zudem erstmalig ein ARAP für eine Vorauszahlung an das Studieninstitut SINN
von rd. 40 T Euro gebildet. Grundlage waren Rechnungen des Studieninstitutes, die Ende 2015
eingegangen sind und beglichen wurden, aber inhaltlich Lehrgangsgebühren des Jahres 2016
betrafen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3.3.2 Prüfung der Passiva
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
572.998.429,70
580.425.647,35
-7.427.217,65
In der Bilanz ermittelt sich die Allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen
Vermögens- und Schuldenpositionen (einschließlich der Rückstellungen) sowie der Sonderposten, der Ausgleichsrücklage, der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen und der jeweiligen Jahresergebnisse (Residualgröße).
Die Allgemeine Rücklage ist in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und wird entsprechend auf
der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle eines Jahresfehlbetrages dem
Ausgleich des selbigen.
Der Bestand der Allgemeinen Rücklage hat sich – entgegen dem Trend der Vorjahre – gegenüber 2014 um saldiert rd. 7,4 Mio. Euro erhöht (Jahresabschluss 2014: Reduzierung um 91,2
Mio. Euro).
Dies ist einerseits auf die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes dargestellten Eröffnungsbilanzkorrekturen von saldiert rd. + 7,2 Mio. Euro zurückzuführen. Gemäß § 92 (7) GO in Verbindung mit
§ 57 (2) GemHVO sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz zu
berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen Positionen sind der Anlage 6 zum Jahresabschluss
2015 zu entnehmen. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden direkt
mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Weiterhin führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung
von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 0,2 Mio. Euro. Die Ursachen für die Veränderung sind auf Seite 26 des Jahresabschlusses der Verwaltung korrekt dargestellt.
Eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage durch eine Verrechnung des Jahresfehlbetrages
des Vorjahres (rd. 66,9 Mio. Euro) findet auch in 2015 nicht statt, da der Fehlbetrag des Jahres
2014 nicht bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 festgestellt wurde, so dass der
entsprechende Betrag in der Bilanzposition Passiva 1.4 als Verlustvortrag ausgewiesen wird,
die erstmalig zum Jahresabschluss 2013 eingefügt wurde. Im Ergebnis reduziert sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage erst mit zeitlicher Verzögerung in den Jahresabschlüssen der
Folgejahre.
Das nachfolgende Schaubild (Bruttobetrachtung) zeigt, dass – abgesehen von einer leichten
Stabilisierung in den Jahren 2013 und 2015, welche aber auf die, wie oben dargestellt, nicht
Seite
54
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
erfolgte Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage zurückzuführen ist
– ein kontinuierlicher Rückgang des Bestandes der Allgemeinen Rücklage zu verzeichnen und
auch in Zukunft zu erwarten ist.
Entwicklung Allgemeine Rücklage in Euro jeweils zum
31.12.
750.000.000,00
717.848.343,40
700.000.000,00
678.495.517,28
698.628.943,82
678.495.517,28
664.651.034,73
664.204.845,74
650.000.000,00
580.425.647,35
600.000.000,00
572.998.429,70
550.000.000,00
500.000.000,00
450.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
In den Jahren 2010, 2011 und 2015 lagen diverse Sachverhalte vor, die Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich machten, welche im Ergebnis dazu führten, dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage erhöht werden konnte (2010 + 39,4 Mio. Euro, 2011 +31,0 Mio. Euro, 2015
+ 7,2 Mio. Euro aus Eröffnungsbilanzkorrekturen). Ohne die erforderlichen Eröffnungsbilanzkorrekturen würde sich die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage – und damit auch des Eigenkapitals – deutlich schlechter darstellen.
Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO NRW nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigt. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die
Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer Passiva 1.3). Durch
die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75 (4) GO ist der Haushalt von
der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu genehmigen.
Es ist absehbar, dass es auch in den Folgejahren bis einschließlich 2019, dem Jahr vor dem im
Haushaltssicherungskonzept angestrebten Haushaltsausgleich, zu Jahresfehlbeträgen kommen wird. Diese werden zu einer weiteren Verminderung der Allgemeinen Rücklage führen.
In der Konsequenz dieser Entwicklung ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der Stadt
Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen:
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55
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12.
800.000.000,00
776.002.201,68
750.000.000,00
702.237.809,17
667.643.713,53
700.000.000,00
661.752.189,06
639.779.488,02
650.000.000,00
602.158.591,10
600.000.000,00
550.000.000,00
506.120.411,65
486.719.719,79
500.000.000,00
450.000.000,00
400.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
1.2 Sonderrücklagen
Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine Sonderrücklagen gebildet.
1.3 Ausgleichsrücklage
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
0
0
0
Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden
Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt.
1.4 Verlustvortrag
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
0
-66.878.018,05
-66.878.018,05
Wie oben unter Ziffer Passiva 1.1 dargestellt, konnte im Jahr 2015 keine Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014 mit der Allgemeinen Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
erfolgen, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses 2015 der Jahresabschluss
2014 noch nicht vom Rat festgestellt worden war und auch noch kein Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages vorlag. Daher wird in der Bilanz im Jahr 2015 ein entsprechender Verlustvortrag ausgewiesen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
-66.878.018,05
-26.827.909,51
+40.050.108,54
In dieser Bilanzposition wird der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 ausgewiesen.
Während in den Jahren 2011 und 2012 eine Reduzierung des Fehlbetrages zu verzeichnen war,
hatte sich der Fehlbetrag in den Jahren 2013 und 2014 im Wesentlichen aufgrund des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Nichtrealisierung von HSK-Maßnahmen jeweils deutlich
erhöht. In 2015 konnte u.a. durch eine Stabilisierung der Gewerbesteuererträge sowie insgesamt deutliche Ertragssteigerungen und konsequenter umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen eine Reduzierung des Fehlbetrages 2014 um rd. 60 % erreicht werden.
Die Gesamtentwicklung der Fehlbeträge seit der Eröffnungsbilanz wird im nachfolgenden
Schaubild dargestellt.
Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12.
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
0,00
-10.000.000,00
-11.739.158,60
-20.000.000,00
-24.871.546,71
-30.000.000,00
-26.827.909,51
-40.000.000,00
-36.876.754,76
-37.174.707,93
-50.000.000,00
-60.000.000,00
-70.000.000,00
-66.878.018,05
-73.764.392,51
-80.000.000,00
-73.946.921,76
-90.000.000,00
Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat
rechtzeitig beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2015 mit der Allgemeinen Rücklage im
Jahr 2017 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2016
noch nicht vorgelegen hat); andernfalls erfolgt eine Verrechnung mit dem Jahresabschluss
2018. Die Allgemeine Rücklage wird damit weiter reduziert.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2. Sonderposten
2.0 Allgemeine Erläuterungen
Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden
zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach
Aktivierung des Vermögenswertes gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten
aufgelöst.
Die Sonderposten haben Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen
einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden.
Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der
Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der Sonderposten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maß von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst.
Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich und der
sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik
stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar:
Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12.
498.355.850,33
497.537.279,67
500.000.000,00
492.920.996,68
490.869.027,86
489.050.762,27
490.000.000,00
480.000.000,00
473.269.171,83
474.270.932,22
468.782.732,21
470.000.000,00
460.000.000,00
450.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Der erhebliche Anstieg im Jahr 2011 ist auf den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom
02.03.2009) zurückzuführen, die entsprechenden Zuwendungen haben zu einem Anstieg der
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58
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Sonderposten geführt. Aber auch in den Folgejahren sind erhebliche Zuweisungen (auch als
Pauschalzuweisungen) geflossen und es waren Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, so
dass sich der Bilanzwert insgesamt auf einem relativ hohen Niveau stabilisiert hat. In den
Folgejahren werden Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes
sowie anderer Förderprogramme den Bestand voraussichtlich weiterhin auf einem hohen Niveau halten.
Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig
nachvollzogen. Die Ursachen der Veränderungen in 2015 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert:
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
385.521.249,49
379.309.635,51
-6.211.613,98
Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale) und für
Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen wurden neue Sonderposten in
einem Umfang von rd. 3,5 Mio. Euro gebildet. Weiter waren ertragswirksame Auflösungen von
rd. 10,7 Mio. Euro bei den Altfällen zu verzeichnen. Im Jahr 2015 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden und die das Volumen bei dieser Bilanzposition
um saldiert rd. 0,9 Mio. Euro verringert haben.
Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen,
wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert wurden (Beispiele: 2015 noch in der Entstehung befindliche Maßnahmen mit Zuweisungen wie „Ostwall, 2.
Bauabschnitt“ oder „U3-Ausbau“). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung).
2.2 Sonderposten für Beiträge
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
91.968.526,69
89.740.284,45
-2.228.242,24
Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle, geleistet
werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge).
Dieser Sonderposten verringert sich im siebten Jahr in Folge. Zwar ergeben sich aufgrund neu
abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der
Sonderposten (insbesondere für Altfälle).
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
11.127.066,78
12.107.066,78
+980.000,00
Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden
Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den An-stieg von Gebühren verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch Ratsbeschlüsse.
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf:
Betrag in Euro 2014
Betrag in Euro 2015
Differenz
Abfallbeseitigung
10.095.018,00
11.220.018,00
+1.125.000,00
Straßenreinigung
1.032.048,78
411.048,78
-621.000,00
0
476.000,00
+476.000,00
Winterdienst
Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat aufgrund der
saldiert erneuten Zuführung eine Höhe von rd. 11,2 Mio. Euro erreicht. Der Sonderposten für
den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich aus dem gleichen Grund gegenüber dem
Vorjahr um die Auflösung von rd. 0,6 Mio. Euro reduziert. Der Sonderposten „Winterdienst“
wurde gegenüber 2014 neu eingerichtet und hat eine Zuführung in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro
erhalten.
Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um
Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG.
2.4 Sonstige Sonderposten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.739.007,37
9.712.041,12
-26.966,25
Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge nachgewiesen.
In 2015 haben sich hier keine großen Veränderungen ergeben.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3. Rückstellungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
513.908.883,40
532.519.009,73
+18.610.126,33
Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach
noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden
Ausgaben aufwandsmäßig den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.
Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig
nachvollzogen. Auch in 2015 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den
nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert:
3.1 Pensionsrückstellungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
478.599.071,12
500.841.441,00
+22.242.369,88
Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen
ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW. Zu den
Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften
und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie sind zu
bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur Zahlung von Pensionen und Beihilfen für
Beamte in der Bilanz zu dokumentieren.
Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren
Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus laufenden
Haushaltsmitteln sicherzustellen ist.
Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrundeliegende Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der an die
Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf
Jahre vorzunehmen.
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige
und Versorgungsempfänger ist in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Haushaltsjahre
dargestellt:
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61
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Konto
Bezeichnung
2014
Euro
2015
Euro
Veränderung
2014-2015
in %
Rückstellungen Pensionen
25111000 Beschäftigte (aktive Beamte)
183.149.787,01 190.673.375,00
4,1 %
25112000 Versorgungsempfänger
204.788.180,99 215.293.587,00
5,12 %
387.937.968,00 405.966.962,00
4,64 %
Summe Pensionen
Rückstellungen Beihilfen
25111000 Beschäftigte (aktive Beamte)
42.802.105,22
44.560.367,72
4,1 %
25112000 Versorgungsempfänger
47.858.997,90
50.314.111,28
5,12 %
90.661.103,12
94.874.479,00
4,64 %
478.599.071,12 500.841.441,00
4,64 %
Summe Beihilfen
Bilanzansatz
(Pensionen und Beihilfen)
Von der Gesamtsteigerung um rd. 22,2 Mio. Euro entfallen rd. 18,0 Mio. Euro auf die Pensionsrückstellungen. Die Erhöhung ist zurückzuführen auf Besoldungserhöhungen (in einem Volumen von rd. 3,4 Mio. Euro), Beförderungen (die in den Vorjahren wegen Beförderungssperren
nicht vorgenommen werden konnten; Gesamtvolumen rd. 2,6 Mio. Euro) und den Jahresprogress (in einem Gesamtvolumen von 14,0 Mio. Euro). Im Jahresprogress verschiebt sich der
Berechnungsstichtag für die Mitarbeiter jeweils um ein Jahr, steigert den Pensionsanspruch im
aktiven Dienst und daraus resultierend den Barwert.
Eine Erhöhung der Rückstellungssumme ist intensiv an den steigenden Altersdurchschnitt der
aktiven Beamten, der Barwerterhöhung und der Anzahl der sich im aktiven Dienst befindlichen
Beamten geknüpft. Die Konzentration auf Geburtenjahrgänge aus den 60er und 70er Jahren
wird in jedem Jahr steigende Pensionslasten bewirken. Erst mit Eintritt der Pension in ca. 10-20
Jahren ist mit einer Entlastung zu rechnen. Auch aufgrund der Steigerung der Lebenserwartung
und der damit verbundenen längeren Dauer der Pensionsansprüche trägt zu einer stetigen
Steigerung der Rückstellungssumme bei. In der Haushaltsplanung wurde für die Jahre 20152019 eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 12,5 Mio. Euro veranschlagt. Bei jeder
neuen Haushaltsplanung wird unter Berücksichtigung evtl. Einmaleffekte überprüft, ob und wie
ggf. eine Anpassung dieser Planwerte erforderlich ist. In 2014 betrug der tatsächliche Betrag
rd. 11,3 Mio. Euro, in 2015 rd. 18 Mio. Euro (inkl. Besoldungserhöhung, Auflösung des 3jährigen Beförderungsstaus sowie neuer Invaliditätsfälle).
Der Aufbau im Aktivpersonalbestand übersteigt den Abbau aufgrund Personalfluktuation (2015
rd. 2,0 Mio. Euro) deutlich. Diese Beträge werden in der Bilanz im Regelfall nicht bei den Pensionsrückstellungen, sondern als Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, siehe
Bilanzposition Passiva 3.4).
Rund 4,2 Mio. Euro der Gesamtsteigerung der Bilanzposition entfallen auf die Beihilferückstellungen. Nachdem der Beihilfesatz im Jahr 2014 von 20,68% auf 23,37% erhöht wurde, um der
tatsächlichen Entwicklung aus dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangegangenen
drei Haushaltsjahre gerecht zu werden, konnte der Beihilfesatz in 2015 nach Überprüfung
durch die Verwaltung beibehalten werden. Dies konnte durch die Prüfung nachvollzogen werden. Nach § 36 (1) GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Das nachfolgende Schaubild stellt den jährlichen Anstieg der Pensions- und Beihilferückstellungen seit der Eröffnungsbilanz bis 2015 grafisch dar:
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen
in Euro jeweils zum 31.12.
500.841.441,00
500.000.000,00
478.599.071,12
470.000.000,00
454.528.056,22
446.821.606,41
438.014.949,62
440.000.000,00
418.573.482,23
410.490.089,71
410.000.000,00
403.762.679,40
380.000.000,00
350.000.000,00
2008
H 11
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Für Beamte, die von anderen Arbeitgebern zur Stadt Krefeld gewechselt sind,
wurden die Pensionsrückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Listen zur Berechnung der Pensionsrückstellungen für eigene Beamte, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind, sowie für Beamte, die die
Stadt Krefeld verlassen haben, für die aber weiterhin eine Pensionsverpflichtung für die Zeit
der Beschäftigung bei der Stadt Krefeld besteht, fehlerhaft waren. Aufgrund dessen wurden
auch die Rückstellungen entsprechend falsch berechnet. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen. Generell kann festgestellt werden, dass die Datenbasis für
die Abwicklung der Pensionsrückstellungen bislang sehr unübersichtlich strukturiert war, so
dass das Zahlenwerk nur sehr schwer nachvollziehbar war. Auch war der Informationsfluss
innerhalb der Verwaltung, vor allem zur Ermittlung der gewechselten Beamten, deutlich optimierbar. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesamtzahl der betroffenen Beamten in
allen Unterlagen identische Summen ausweist. Es wird davon ausgegangen, dass für den Jahresabschluss 2017 nachvollziehbare und korrekte Unterlagen vorgelegt werden (der Jahresabschluss 2016 liegt bereits vor).
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63
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.271.386,65
2.264.787,40
-6.599,25
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur Rekultivierung und
Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften
(Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich
gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen.
In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung der Abfälle, sodass eine Nachsorge nur für zwei
Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen. Insgesamt setzt
sich die Bilanzsumme aus vier Positionen zusammen: Die Sanierung der Deponien Kapuzinerberg, Kimplerstraße sowie der Kleingartenanlage Süd II und der Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“
Die (geringfügige) Reduzierung der Bilanzsumme resultiert aus dem auf die Stadt entfallenden
Eigenanteil der Sanierung der letztgenannten Altlast. Das Gros der Maßnahme und die damit
verbundenen Abrechnungen wurden bereits in 2012 erledigt. Insgesamt ist die Maßnahme
noch nicht abgeschlossen, bewegt sich aber im Rahmen der vorkalkulierten Kosten.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
889.096,32
1.018.782,84
+129.686,52
Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (z.B.
Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“
beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert worden sein.
Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert. Diese
Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich
Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen.
Die Zusammensetzung des Rückstellungsbestandes in der Zeit vom 31.12.2014 bis zum
31.12.2015 ist gemäß § 44 (2) Ziffer 4 GemHVO NRW im Anhang der Bilanz anzugeben und zu
erläutern. Die bisherige Darstellung im Anhang des Jahresabschlusses (summarische Darstellung der Einzelmaßnahmen auf Seite 25 des Jahresabschlusses der Verwaltung) erfüllt diese
Voraussetzungen jedoch nicht, d.h. die Unterlagen reichen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen nicht aus. Eine Erläuterung der örtlich vorgesehenen Maßnahmen lediglich mit Angabe eines Summenbetrages wird der Erläuterungspflicht im Anhang nicht gerecht. Dies wurde
bereits im Bericht zum Jahresabschluss 2014 unter H 14 bemängelt. In ihrer Stellungnahme
zum damaligen Bericht hat die Verwaltung zugesagt, für die Jahresabschlussverfügung 2016
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
eine Überprüfung und Überarbeitung vorzunehmen. Eine Umsetzung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war allerdings aufgrund der späten Vorlage des Prüfungsberichtes nicht mehr
möglich. Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht 09/2016 wurde
jedoch auf einen ausdrücklichen Hinweis verzichtet.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden neue Rückstellungen von rd. 0,5 Mio. Euro für die Sanierung
naturwissenschaftlicher Räume in Schulen und rd. 0,3 Mio. Euro für die Dachsanierung der
Grundschule Buscher Holzweg gebildet. Hinzu kamen Rückstellungen für die Sanierung einer
Brücke sowie die Oberflächenbehandlung eines Rad- und Gehweges. Die Neubildung entsprach
den gesetzlichen Vorgaben. Aufgelöst wurden u.a. die Instandhaltungsrückstellungen für die
Sanierung des Flachdachs der Burg Linn und die Sanierung der Mauerkrone der Fabrik Heeder.
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
32.149.329,31
28.393.998,49
-3.755.330,82
Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach noch
nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und eine Inanspruchnahme erfolgen wird.
Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit, Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Die Wesentlichkeitsgrenze beträgt auch für den Jahresabschluss 2015 wiederum 5.000 Euro.
Sofern der Gemeinde aus den schwebenden Geschäften Verluste drohen, sind nach
§ 36 (5) GemHVO NRW sogenannte Drohverlustrückstellungen zu bilden. Solche Geschäfte
wurden der Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2015 nicht bekannt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im Vergleich
der letzten drei Jahre dar:
Konto
Bezeichnung
Beträge in Euro
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
28111000
Rückstellungen für nicht in Anspruch
genommenen Urlaub und geleistete
Überstunden
5.572.556,14
5.608.433,50
6.209.093,32
28112000
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
1.849.757,00
1.863.579,00
2.121.396,00
28910000
Andere sonstige Rückstellungen
(u. a. Pensionsverpflichtungen)
13.930.101,93
24.677.316,81
20.053.509,17
Summe der Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
NRW
21.352.415,07
32.149.329,31
28.393.998,49
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie Gleitzeitguthaben und
geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht (rd. +0,6 Mio. Euro).
Gleiches gilt für die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit (rd. +0,3 Mio.
Euro), während sich die anderen sonstigen Rückstellungen saldiert um rd. 4,6 Mio. Euro reduziert haben, so dass sich auch die Gesamtsumme reduziert.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2014/2015 dar:
Beträge in Euro
Bezeichnung
31.12.2014
31.12.2015
Differenz
Rückstellungssumme 2014/15
Anzahl
Rückstellungssumme
Anzahl
Rückstellungssumme
Differenz
Anzahl
2014/15
Urlaubstage
19.793
4.819.998 €
21.097
5.336.556
+1.304
+516.558
Gleitzeitguthaben
24.372
784.614 €
20.250
869.272
-4.122
+84.658
Überstunden/
Rufbereitschaft
FB 53
0
3.821 €
0
3.264
0
-557
Die Einführung der Anordnung von Betriebsferien trug zwar zur Senkung der Urlaubtage bei,
allerdings hat sich zwischenzeitlich nicht nur die Rückstellungssumme, sondern auch wieder
die Anzahl der Urlaubstage erhöht. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Urlaubstage
jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifvertraglich und in Umsetzung entsprechender
Gerichtsurteile an den Anspruch älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach oben angepasst
wurden. Darüber hinaus hat die Kappung der Überstunden (siehe Ausführungen unter Überstunden) in einigen Fällen dazu geführt, dass überproportional Überstunden abgebaut wurden,
statt an diesen Tagen Urlaub zu nehmen.
Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben nach wie vor der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,3 Mio. Euro und der Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen mit rd. 0,7 Mio. Euro. Dies ist im Verhältnis zu den anderen Fachbereichen
anhand der Personalstärke und Lohnsummen auch nachvollziehbar. Allerdings ist in beiden
Fachbereichen die Rückstellungssumme gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd. 0,5 Mio.
Euro gestiegen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten, auf eine Reduzierung der ins Folgejahr zu übertragenen Urlaubtage ist hinzuwirken.
Beim Gleitzeitguthaben hat sich die Rückstellungssumme ebenfalls erhöht, hier ist allerdings
die Fallzahl sogar rückläufig. Dies ist allerdings u.a. auf die Korrektur fehlerhafter Verbuchungen in den Vorjahren zurückzuführen (siehe H 17 im Bericht 9/2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014). Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Berechnungsgrundlage korrigiert.
Die unterjährigen Entwicklungen, so z. B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt
durch gesetzliche Grundlagen in einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B.
auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu,
dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht wie gewünscht abbauen
können.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Zum 31.12.2015 wurden – wie in den Vorjahren – keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Es
wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden
verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden werden unmittelbar bzw. innerhalb der
Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt. Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach
entbehrlich geworden. Die in der Zeile angesetzte Rückstellungssumme bezieht sich nur noch
auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit.
Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind im Vergleich zum Vorjahr
ebenfalls gestiegen. Es haben im Jahr 2015 insgesamt 63 Vollzeitstellenäquivalente Altersteilzeit in Anspruch genommen, ein Zuwachs zum Vorjahr von drei Personen. Neben der gestiegenen Personenzahl ist die Erhöhung auf Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie ggfs. Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2015 zurückzuführen. Zudem variieren die jährlichen Rückstellungsbeträge in Abhängigkeit der Restlaufzeit je Fall. Die Rückstellung für die
Altersteilzeit wird entgegen anderer Personalrückstellungen personenscharf gebildet und abgerechnet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2014/2015 dar:
Beamte
Tarifbesch.
Gesamt
Stand
31.12.14
1.193.552,00
670.027,00
1.863.579,00
Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro
Inanspruchnahme
297.913,23
235.774,77
533.688,00
Auflösung
Zuführung
347,37 280.388,60
1.208,23 522.672,00
1.555,60 803.060,60
Stand
Veränderung
31.12.15
1.175.680,00
-17.872,00
955.716,00 +285.689,00
2.131.396,00 +267.817,00
Die anderen sonstigen Rückstellungen weisen eine Vielzahl von Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 24,7 Mio. Euro um rd. 4,6 Mio. Euro auf
rd. 20,1 Mio. Euro reduziert (Vorjahr: um rd. 11,0 Mio. Euro erhöht). Die Veränderungen sind
auf Seite 31 des Jahresabschlusses der Verwaltung korrekt dargestellt.
Eine wesentliche Veränderung betrifft die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für zu
anderen Arbeitgeber gewechselten ehemaligen Beschäftigten der Stadt Krefeld gemäß § 107 b
Beamtenversorgungsgesetz (rd. + 1,2 Mio. Euro auf rd. 4,8 Mio. Euro): Obschon dieser Betrag
bei den sonstigen Rückstellungen auszuweisen ist, ist er doch inhaltlich vielmehr den Pensionsrückstellungen zuzuordnen.
H 12
Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet.
Wie bereits unter Position Passiva 3.1 – Pensionsrückstellungen – dargestellt, waren die Listen
zur Berechnung der Pensionsrückstellungen für eigene Beamte sowie für Beamte, die die Stadt
Krefeld verlassen haben, für die aber weiterhin eine Pensionsverpflichtung für die Zeit der Beschäftigung bei der Stadt Krefeld besteht, fehlerhaft. Aufgrund dessen wurden auch die Rückstellungen entsprechend falsch berechnet. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung voll-
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ständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 vorzunehmen.
Fortgefallen sind die Rückstellungen für Mehrarbeitsvergütung für Feuerwehrbeamte, Rückzahlung Gewerbesteuer und Zinsen sowie für zu viel erhaltene Erstattungsleistungen für Bildung
und Teilhabe, da entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich geleistet wurden bzw. die Vorgänge abgeschlossen werden konnten.
4. Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
664.847.892,81
666.561.522,84
+1.713.630,03
Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um eindeutig
quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert.
Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen Vermögensgegenständen auf der
Aktivseite der Bilanz, Pos. 2.2.3 (Konto 17999999), zugeordnet.
4.1 Anleihen
Anleihen wurden in 2015 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
190.295.021,80
187.198.315,90
-3.096.705,90
Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd. 3,1
Mio. Euro reduziert; es liegt somit eine Nettokredittilgung vor. Ursache hierfür sind das positive
Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie das geringere Investitionsvolumen,
dadurch war der Kreditbedarf entsprechend geringer.
In 2015 bestanden Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich von rd. 120,1
Mio. Euro und gegenüber privaten Kreditinstituten von rd. 67,1 Mio. Euro.
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68
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
426.550.000,00
417.050.000,00
-9.500.000,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO NRW auf
der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 9,5 Mio. Euro zurückgegangen. Somit liegt – anders als in den Vorjahren – keine Nettokreditaufnahme mehr vor. Von den aufgenommenen
Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,950 Mio. Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, hieraus ergibt sich eine Forderung gegen verbundene Unternehmen.
Dem Verbindlichkeitenspiegel auf Seite 43 des Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2015) ist zu entnehmen, dass alle zum Stichtag 31.12.2015 aufgenommenen Kredite
zur Liquiditätssicherung eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr besaßen, d.h. anders als in den
Vorjahren waren keine Kredite mehr mit längerer Laufzeit vorhanden.
Bei Kassenprüfungen am 02.07. und 10.12.2015 (Berichte Nr. 13 und 23/2015) wurden auch
die Kredite zur Liquiditätssicherung geprüft. Im Haushaltsjahr 2015 wurde die lt. § 5 der Haushaltssatzung maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite von 520 Mio. Euro nicht
überschritten.
Aufgrund der weiterhin günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der
Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2015 rd. 1,5
Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro). Aufgrund der hohen Kreditsummen wirken sich Zinserhöhungen aber unmittelbar negativ auf die Ergebnisrechnung aus. Die Stadt Krefeld befindet sich
bei der Belastung durch Kredite zur Liquiditätssicherung in einer ähnlichen Situation wie andere Gebietskörperschaften.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.756.726,37
1.616.384,85
-140.341,52
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, können
z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie Schuldendiensthilfen
sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Leibrentenverträgen und einem Darlehen, das der
Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim Bau der Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde.
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69
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
4.604.895,21
6.366.929,62
+1.762.034,41
In der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus
Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei denen Dritte bereits
Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für diese Leistung jedoch noch
aussteht.
Hinsichtlich der Veränderungen in dieser Position ist zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeiten stichtagsbezogen sind, zum Jahresende erfahrungsgemäß ein höheres Auftragsvolumen
anfällt und die entsprechende Begleichung der Rechnungen je nach Rechnungseingang teilweise noch vor dem Buchungsschluss (Aufwand/Auszahlung im laufenden Jahr) und teilweise
erst danach (dann sind Verbindlichkeiten zu buchen) erfolgen kann.
Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der Veränderung im Bereich
der Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich, die sich bezogen auf den Stichtag um
rd. 1,5 Mio. Euro erhöht (Vorjahr: um rd. 1,4 Mio. Euro reduziert) haben. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich ist eine Erhöhung um rd. 0,2 Mio. Euro zu verzeichnen und gegenüber Beteiligungen um rd. 0,1 Mio. Euro, die erst im Folgejahr beglichen wurden
und zum Stichtag daher als Forderung auszuweisen waren.
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.916.334,40
5.749.331,63
-167.004,77
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine unmittelbare
Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht.
Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt Krefeld
am bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an den Pensionen der
KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen
von einer Tilgungszahlung bestimmt.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2014
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
13.448.134,53
15.047.163,65
+1.599.029,12
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten,
die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen sind. Sie sind
auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7 GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten anzusetzen, die dadurch entstehen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen und abzuführen. Aber auch von kassenmäßig
erfassten Einzahlungen, bei denen noch ungewiss ist, ob die von Dritten erhaltenen Finanzmittel der Stadt Krefeld tatsächlich zustehen oder ob diese Finanzmittel ggf. an den Einzahler zurückzuzahlen sind.
Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden in der folgenden Tabelle
ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert:
Konto
Betrag in Euro
2014
Bezeichnung
Betrag in Euro
2015
37120000
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten
2.498.307,71
2.269.213,91
37810000
Andere sonstige Verbindlichkeiten
3.086.247,79
3.348.666,61
37820000
Sonstige Verbindlichkeiten, zweckgebundene Mittel
Schulgirokonten
2.595.282,19
2.618.246,59
37970000
Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge
46.499,28
120.459,28
37980000
Debitorische Akontozahlungen
1.497.117,39
1.648.777,60
37999999
Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren
2.607.579,22
3.053.291,55
Sonstige Konten/Sachverhalte (Saldo)
1.117.100,95
3.202.308,11
13.448.134,53
15.047.163,65
Gesamtsumme
Konto 37810000 – Andere sonstige Verbindlichkeiten:
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio.
Euro erhöht. Diese Änderungen sind auf Auflösungen, Inanspruchnahmen und Neubildungen
zurückzuführen.
Konto 37820000 – Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten)
Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld
befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz
dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro stimmen mit den Beständen
der Liquiden Mittel (Bilanzposition 18130000) überein und wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer entsprechenden Prüfung unterzogen.
Konto 3797000 - Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge:
Die zum Stichtag ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 74 T Euro
auf rd. 0,1 Mio. Euro angestiegen.
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71
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Konto 37980000 - Debitorische Akontozahlungen:
Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der Wertstellungen und
Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden.
Konto 37999999 - Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren:
Diese Verbindlichkeiten werden aus erstattungspflichtigen Erträgen gebildet (u. a. zu viel vereinnahmte Gewerbesteuervorauszahlungen). Auch bei dieser Position ist eine erhebliche Differenz zum Vorjahr aufgrund der Veränderlichkeit zwischen Planung/Festsetzung und tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen.
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
22.276.780,50
33.533.397,19
+11.256.616,69
Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 erhaltene Anzahlungen – zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition 4.7 enthalten waren.
Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen.
Die Sonderposten sind aufgrund der Abhängigkeit von Zahlungsmodalitäten und dem Ausführungsstand eines Projektes von Jahr zu Jahr einer unterschiedlich großen Veränderung unterworfen. Der größte Einzelwert sind die Sonderposten aus Zuweisungen des Landes mit rd. 24,1
Mio. Euro. Die wertmäßig größten Veränderungen gab es bei der Investitionspauschale (rd. 3,8
Mio. Euro), beim U3-Ausbau (rd. 2,0 Mio. Euro), bei der Sanierung Rheindeich (rd. 1,5 Mio. Euro) und beim Stadtumbau West (rd. 0,7 Mio. Euro). Im Jahresabschluss 2015 wurde der 2. Bauabschnitt des Ostwalls teilweise in Betrieb genommen und damit aktiviert; die Zuordnung der
entsprechenden Zuweisungen konnte jedoch nicht zeitgerecht fertiggestellt werden (siehe Erläuterung auf Seite 33 des Jahresabschlusses der Verwaltung).
5 Passive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2014
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
53.129.914,97
53.591.350,11
+461.435,14
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3) GemHVO NRW sind
für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.
Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge
den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP.
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72
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da
die Nutzungsdauer der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um
sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes Jahr für Jahr aufgelöst werden.
Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt:
Wert in der Bilanz zum 31.12.2014
42.998.091,45 Euro
Auflösung 2015
-2.423.098,44 Euro
Zugänge 2015
+3.225.390,13 Euro
44.200.383,14 Euro
Wert in der Bilanz zum 31.12.2015
Die Berechnung der Werte erfolgte mithilfe eines vom KRZN entwickelten Programms. Eine
Plausibilitätsprüfung der Werte hat bereits stattgefunden (siehe Bericht 07/2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010, Seite 60). Die damalige Prüfung ergab keine Erkenntnisse,
dass die Berechnung fehlerhaft ist. Eine erneute Prüfung am 10.07.2014 bestätigte die Erkenntnisse. Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen; eine erneute Erhöhung der Friedhofsgebühren (10. Änderung der Gebührensatzung)
ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten.
Die Mittel für Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2011 erstmals gezahlt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat in den Jahren 2012 und 2014 die Mittelverwendung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Mittel für Mittagessen, Ausflüge,
Lernförderung, Schulmaterial, Kultur-Sport-Freizeit, Beförderungen) in Stichproben geprüft. Die
entsprechenden Werte konnten nachvollzogen werden. Die Prüfung in 2014 erfolgte aufgrund
eines Unterschlagungsfalls (siehe Bericht Nr. 18/2014).
Wert in der Bilanz zum 31.12.2014
3.898.587,61 Euro
in Anspruch genommen 2015
-2.190.701,75 Euro
Zugänge 2015
+2.864.697,54 Euro
4.572,583,40 Euro
Wert in der Bilanz zum 31.12.2015
Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 4,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 5,8
Mio. Euro). Die Inanspruchnahmen von rd. 3,4 Mio. Euro lagen wertmäßig über den Zuführungen von rd. 2,8 Millionen. Euro.
Seite
73
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3.4 Bemerkungen zum Lagebericht
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW in Verbindung mit § 37 (2) GemHVO ein
Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebricht werden in § 48
GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung, entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein
Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die
Haushaltswirtschß0ß0070aft im abgelaufenen Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung ist auf die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zu Grunde
liegenden Annahmen ist einzugehen.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der bis zum 31.08.2015 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der
Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des
Haushaltsjahres 2015 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2015 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Einleitung
Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit
Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Chancen und Risiken – Ausblick
Weitere Angaben
Anlagen zum Lagebericht
– Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW
– Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW.
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des
Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes
entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben.
Aufgrund der Regelungen des § 48 GemHVO NRW ergibt sich für die Rechnungsprüfung nur ein
sehr allgemeiner Prüfansatz. Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen des Lageberichts
unterliegen keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW.
Als Themen von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss bzw. das Haushaltsjahr werden im Lagebericht der Verwaltung auf Seite 60 ff. unter Ziffer I – Einleitung – etliche Themen
genannt, von denen nachfolgend einige von besonderer Bedeutung beispielhaft wiedergegeben werden:
Seite
74
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
•
Verlassen des Nothaushaltes mit der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung
zum Haushaltssicherungskonzept sowie weitgehende Zielerreichung des im Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2015 festgelegten Konsolidierungszieles
•
dazu haben auch die vorgenommenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze für die
Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beigetragen; insgesamt haben sich die
Steuererträge und ähnliche Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,0 Mio. Euro
erhöht
•
massiv steigende Flüchtlingszahlen, entsprechend stiegen die Aufwendungen für Unterbringung und Versorgung, allerdings haben sich auch die Kostenerstattungen massiv
erhöht
•
geringfügige Reduzierung der Arbeitslosenquote auf hohem Niveau (10,6%) bei steigender Zahl der Bedarfsgemeinschaften (die Kosten der Unterkunft werden von der
Stadt übernommen)
•
anhaltend niedriges Zinsniveau
•
Inbetriebnahme der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße und Voranschreiten der Sanierung
des Kaiser-Wilhelm-Museums sowie des Neubaus der Hauptfeuerwache als Projekt in
öffentlich-privater Partnerschaft (in beiden Fällen Inbetriebnahme 2016)
•
Beschlüsse zur Sanierung des Stadthauses und zum Neubau eines Technischen Dienstleistungszentrums
Hinsichtlich der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt wird auf die
Ausführungen auf den Seiten 64 ff. des Jahresabschlusses 2015 der Verwaltung unter Ziffer IV
verwiesen.
Als Fazit formuliert die Verwaltung auf Seite 82 unter Ziffer IV Nr. 11: „Im Vergleich zum Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 von -66,9 Mio. Euro hat sich das Jahresergebnis des Jahres
2015 mit -26,8 Mio. Euro um 40,1 Mio. Euro verbessert. Im Vergleich zum Fortgeschriebenen
Ansatz ergibt sich eine Verbesserung von 28,1 Mio. Euro. Hintergrund sind u.a. Verbesserungen bei Kostenerstattungen sowie niedrigere Zins- und Transferaufwendungen. Sowohl Ertragssteigerungen als auch Aufwandsreduzierungen müssen weiterhin berücksichtigt werden,
um zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichene Jahresergebnisse aufweisen zu können. Hier
sind auch die kommunalen Tochtergesellschaften gefordert, die nachhaltig ihren Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“
Das Fazit wird seitens der Prüfung nachvollzogen.
Unter Ziffer V – Chancen und Risiken – Ausblick sind im Lagebericht auf den Seiten 83 ff. des
Jahresabschlusses der Verwaltung u.a. einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt:
•
Belastung der kommunalen Haushalte durch die nicht kalkulierbare Unterbringung und
Integration von Flüchtlingen und hier insbesondere der unbegleiteten minderjährigen
Asylsuchenden
Seite
75
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
•
Auswirkungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung auf das Gewerbesteueraufkommen, den Arbeitsmarkt und die Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich
•
Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise
•
schwierige Situation der städtischen Töchter u.a. aufgrund der Entwicklungen auf dem
Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt und die in der Folge drohenden außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Beteiligungen
•
rückläufige Einwohnerentwicklung mit negativen Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen (auf die anhängige Klage der Stadt Krefeld gegen die Ergebnisse der Volkszählung wird verwiesen)
•
Entwicklung der Zinssätze (die bislang aufgrund der niedrigen Zinsen eine große Chance geboten hat und wohl in absehbarer Zukunft auch bieten wird, bei
steigenden Zinssätzen aber auch einen erheblichen Risikofaktor aufgrund der Höhe der
Fremdfinanzierung darstellen)
Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die dargestellten Risiken, selbst wenn sich die Entwicklung der Energiepreise und der Zinsen derzeit weiterhin noch positiv auswirken.
Weitere interne Handlungserfordernisse wie die
•
konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Ziel, im Jahr
2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen, ohne Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot vornehmen oder Einrichtungen schließen zu müssen
•
Weiterentwicklung des Forderungsmanagements
•
Finanzierung der Pensionslasten (stetiger Anstieg, nicht ausreichende Liquiditätsvorsorge)
•
Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes einschließlich Verfügbarkeit der damit verbundenen finanziellen und personellen Kapazitäten
•
Beteiligung der städtischen Tochterunternehmen an der Haushaltskonsolidierung vor
dem Hintergrund der schwierigen Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt
•
sowie die Umstrukturierung der Stadtverwaltung (Stichwort „Kommunalbetrieb Krefeld“
unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts)
werden aufgeführt. In sämtlichen Themenbereichen besteht unstrittig Handlungsbedarf.
Entscheidend für die Stadt Krefeld wird es sein, am weiteren Konsolidierungsprozess zu arbeiten und insbesondere die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen, so
dass diese auch ihre ergebnis- und zahlungswirksame Wirkung entfalten können.
Die Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen im Lagebericht unterliegen aufgrund interpretationsfähiger Sachverhalte keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung.
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76
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Unter Würdigung aller Aspekte kann jedoch festgestellt werden:
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Seine Angaben erwecken keine
falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit
erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung.
In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung keine Fehler
festgestellt, auch wenn nach wie vor nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben werden konnte.
3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der
Anlagenbuchhaltung
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach § 41 (3)
Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist.
Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss der Verwaltung 2015, Anlage 1, Seite 41) und
entspricht dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens zum 31.12.2015 betrug rd. 2,164 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,165 Mrd.
Euro zum 31.12.2014. Damit liegt er nur geringfügig (rd. 1 Mio. Euro) unter dem Buchwert des
Vorjahres. Im Vergleich 2014 zu 2013 lag diese Differenz noch bei rd. 48 Mio. Euro. Die Zuund Abgänge wirken sich unmittelbar auf die Bilanz aus.
Im Anlagenspiegel zum 31.12.2015 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 36,164 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 81,937 Mio.
Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Im Jahr 2014 hatte der Abgang von Finanzanlagen für Beteiligungen, insbesondere für den Krefelder Hafen, die Abschreibungssumme im
Anlagenspiegel um 29,812 Mio. Euro erhöht (ergebnisneutrale Verrechnung nach § 43 (3)
GemHVO).
Für die Anlagenbuchhaltung wurde ein konkretisierter Prüfungsauftrag erteilt. In Stichproben
wurden für alle betroffenen Bilanzpositionen (Aktiva 1.1 bis 1.3.5) Zugänge des Jahres 2015
sowie Umbuchungen (im Regelfall aus Anlagen im Bau) und Abgänge einschließlich der Wahl
des richtigen Abschreibungszeitraums bei den geprüften Abschreibungsobjekten und Buchung
der Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung geprüft.
Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Die Stadt Krefeld
hat sich für die lineare Abschreibung entschieden.
Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in Verbindung mit
den Krefeld-spezifischen Regelungen. Die Buchung der Abschreibungsbeträge erfolgt in der
Gesamtergebnisrechnung und in den Teilergebnisrechnungen. Im Rahmen der Prüfung wurden
in Stichproben, insbesondere bei Zugängen, kontrolliert, ob die Abschreibung ordnungsgemäß
ermittelt worden ist. Bemerkungen haben sich keine ergeben.
Seite
77
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
3.6 Aktivierte Eigenleistungen
Den aktivierten Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Es können nur Aufwendungen einbezogen werden, die zugleich auch Herstellungskosten darstellen. Zu den Herstellungskosten gehören beispielsweise
Material- und unmittelbare Personalkosten. Die aktivierten Eigenleistungen erhöhen das Anlagevermögen und werden wie das Anlagevermögen abgeschrieben. Eine ertragswirksame Verbuchung der Aktivierung der Eigenleistung bewirkt, dass im Jahr der Aktivierung Erfolgsneutralität hergestellt wird. Diese Erfolgsneutralität bewirkt im Jahr der Aktivierung eine Steigerung der
verfügbaren Haushaltsmittel (Erhöhung der ordentlichen Erträge).
In der Ergebnisrechnung 2015 sind aktivierte Eigenleistungen von rd. 324 T Euro (Vorjahr: rd.
421 T Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag wurde im Wesentlichen von den FB 66 – Tiefbau – und
67 - Grünflächen "erwirtschaftet". Es handelt sich hierbei u. a. um Ingenieurleistungen, die im
Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagevermögen erbracht wurden.
Im Haushaltsjahr 2015 sind u.a. bei den Straßenbaumaßnahmen Kempener Allee, Hafenring
und Anrather Straße, der Sanierung des Rheindeiches, des Mühlenbachs und von Beleuchtungsanlagen sowie bei der Planung oder Sanierung von Außenanlagen in Kindertagesstätten
aktivierte Eigenleistungen angefallen.
Auch im FB 60 fallen aktivierbare Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von
Anlagevermögen an, diese werden jedoch nicht abgerechnet, weil die hierfür erforderliche Ermittlung der entsprechenden Zeitanteile aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Damit wird das
verwaltungsinterne „Konzept zur Behandlung von aktivierten Eigenleistungen im Rahmen des
NKF“ der Zentralen Finanzsteuerung vom 24.10.2007 nicht beachtet. Nach Abschluss der Reorganisationsmaßnahmen, die den Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – betreffen, sollten
auch für die Leistungen dieses Fachbereiches aktivierte Eigenleistungen errechnet und eingebucht werden.
Bei Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten in der Rechnungsprüfung ist geplant, die
verwaltungsweite Konzeption und Berechnung von aktivierten Eigenleistungen einer Prüfung zu
unterziehen. Hierbei wäre sowohl die generelle Berechnungsmethode als auch die Erfassungs-,
Übermittlungs- und Überprüfungssystematik für aktivierte Eigenleistungen zu überdenken.
Die Ausweitung der aktivierten Eigenleistungen wird von der Rechnungsprüfung generell eher
kritisch gesehen, da faktisch konsumtive Ausgaben (Personalausgaben) vermögenswirksam
werden und Aufwand erforderlich ist, um die aktivierten Eigenleistungen zu ermitteln und
nachzuweisen. Es ergeben sich durch aktivierte Eigenleistungen nur temporäre Entlastungen
der Ergebnisrechnung.
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen
Stichtag
31.12.2014
31.12.2015
Veränderung
Bilanzwert in Euro
33.526.292,27
25.343.454,72
-8.182.837,55
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung zu den
Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen werden i. d. R. durch
die Aufnahme von Krediten gemäß § 86 (1) GO NRW sowie Überschüsse aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit finanziert. Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen,
so dass Sonderposten zu bilden sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und Ausgaben für die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu
Folgekosten führen.
Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv):
Nummer
Bezeichnung
78510000
Hochbaumaßmaßnahmen
78520000
Tiefbaumaßnahmen
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
Summe
Betrag in Euro
8.357.790,96
Vorjahr: 15.338.785,07
16.959.051,02
Vorjahr: 18.139.175,25
26.612,74
Vorjahr: 48.331,95
25.343.454,72
Vorjahr: 33.526.292,27
Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt werden.
Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen teilweise geprüft.
3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen
Die Prüfung der vereinnahmten Erträge und des wirtschaftlichen Einsatzes von Aufwendungen
erfolgte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 nur in Stichproben.
4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen / Nachlässe
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2015
Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 in Verbindung mit § 97 (1) Nr. 2 GO NRW
zu prüfen. Zudem bestehen Verbindungen von den Stiftungen zum Haushalt. Die Bewirtschaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im Jahresabschluss 2015 als Anlage 5 (Seite 45 ff.) abgebildet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen.
Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf
Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind. Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen verbucht.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Aufgrund mehrerer unbesetzter Stellen sowie darauf zurückzuführende Zuständigkeitswechsel
in der Rechnungsprüfung wurden im Bereich der Stiftungen nur Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge
Die Mietsituation hat sich in den betreuten Gebäuden insgesamt verbessert, nachdem weiter in
die Gebäudeunterhaltung investiert wurde.
4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung
Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2015 wurde
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017 sowie dem Rat
am 06.07.2017 vorgelegt. Er orientiert sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den
dortigen Vermögens- und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu
den Stiftungszwecken sowie einen Maßnahmenkatalog.
Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung,
Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt.
5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
Nach § 103 (1) S. 2 GO NRW soll die örtliche Rechnungsprüfung die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch
den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden und die insgesamt von finanzieller Bedeutung
sind. Die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen,
da Vorgaben Dritter nicht erfolgen bzw. nicht bekannt sind.
Es wurden – wie in den Vorjahren – die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen wurden
durch die Prüfungsvermerke Nr. 152/2016 (Sozialhilfe) und Nr. 144/2016 (Wohngeld) für das
Haushaltsjahr 2015 dokumentiert.
5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben
Es wurden wieder die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben geprüft. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) macht von der Möglichkeit GeSeite
80
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
brauch, Aufgaben nach § 3 SGB XII auf die Stadt Krefeld als örtlichen Träger der Sozialhilfe zu
übertragen. Die Zahlungen erfolgen zulasten des LVR und werden diesem in Rechnung gestellt.
Gem. § 1 der Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbands Rheinland gewährt die Stadt Krefeld
somit zulasten des LVR, soweit die Hilfeempfänger vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Leistungen erhalten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII für Menschen mit Behinderungen
Hilfen nach den §§ 63 bis 65 SGB XII für Menschen mit Behinderungen
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt sowie Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen
größere Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung,
die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen
Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII)
Eingliederungshilfe in Sonderkindergärten/integrativen Tagesstätten für Kinder
Versorgung von behinderten Menschen mit Körperersatzstücken, größeren orthopädischen und größeren anderen Hilfsmitteln mit Ausnahme der Hilfe zur Beschaffung eines
Kraftfahrzeuges und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (der überörtliche Träger der Sozialhilfe entscheidet bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen jedoch in jedem Falle selbst, wenn der behinderte Mensch von ihm unmittelbar
Hilfe in vollstationärer Form erhält)
Hilfen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung, wenn die Hilfe dazu bestimmt ist, Nichtsesshafte sesshaft zu machen
Die Prüfung der Abrechnungsunterlagen hat schlussendlich ergeben, dass entsprechend den
Vorgaben des Landschaftsverbandes die Einnahmen und Ausgaben mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgerechnet wurden. Insbesondere wurden Abschlagszahlungen im Laufe
des Jahres zeitnah den neuen Verhältnissen angepasst.
Das Gesamtvolumen der gezahlten Aufwendungen (und entsprechend erhaltenen Erträgen vom
Landschaftsverband) betrug im Jahr 2015 3.945.741,48 Euro und lag damit knapp unter dem
Wert des Vorjahres (3.451.731,68 Euro).
5.2 Zahlung von Wohngeld
Die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach der Antragsbearbeitung durch die Stadt
Krefeld. Die auf Antragsangaben basierenden Bescheide werden durch die Oberfinanzdirektion
Düsseldorf gefertigt, die auch die fälligen Wohngeldzahlungen zulasten der Landeskasse veranlasst. Im Kalenderjahr 2015 wurde in 1.561 Fällen (Vorjahr: 1.941) Wohngeld (= 1.487 Mietund 38 Lastenzuschüsse) mit einem Gesamtvolumen von 3.155.137,93 Euro (Vorjahr:
3.741.230,41 Euro) geleistet. Die Zahlen sind in den letzten Jahren insgesamt rückläufig.
Bei der Prüfung 2015 haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Seite
81
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
6. Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten alle
Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht alleine auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandels umfasst. Interne Kontrollen sind nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche müssen daher
eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft dann die Wirksamkeit
der IKS innerhalb der Verwaltung.
Aber auch vorhandene interne Kontrollen werden keine hundertprozentige Fehlerfreiheit gewährleisten können. Ein effizientes IKS basiert deshalb auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotential und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig
zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern oder Verstößen sowie entsprechende
Kontrollsysteme sind hier vorrangig zu etablieren.
Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien:
•
Das Prinzip der Transparenz besagt, dass für Prozesse Sollkonzepte etabliert sein müssen, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte
konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert.
•
Das Prinzip der Funktionstrennung besagt, dass vollziehende (z. B. Abwicklung von
Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung, Lagerbuchhaltung) und verwaltende
(z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B.
Einkaufsprozess, verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereinigt sein sollen.
•
Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass in einem gut funktionierenden Kontrollsystem kein
wesentlicher Vorgang ohne (Gegen-)Kontrolle bleiben soll.
Im Bereich des Anordnungs- und Kassenwesens wird das Vieraugenprinzip durch die DA
204 (= Dienstanweisung für das Anordnungswesen) normiert. Demnach ist jeder Zahlungsanspruch (= Ertrag/Forderung) und jede Zahlungsverpflichtung (= Aufwand) auf
ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen und festzustellen (sachliche und rechnerische
Richtigkeit) und von einer gesondert ermächtigten Dienstkraft zu vollziehen. Wer die
sachliche oder rechnerische Richtigkeit feststellt, darf sie nicht vollziehen. Mit der Feststellung der sachlichen Richtigkeit geht eine ganzheitliche materiell-rechtliche Bewertung des Vorganges einher. Das Vieraugenprinzip erstreckt sich demnach sowohl auf
die originäre Sachbearbeitung, als auch auf die kassentechnische Abwicklung. Es lässt
sich sowohl durch technische Vorgaben (Genehmigungsvorbehalt im jeweils eingesetzten (Vor-) Verfahren als auch durch prozessuale Vorgaben (abschließend genormte Arbeitsabläufe) sicherstellen.
Weitere Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem ergeben sich aus dem zum 31.12.2013
novellierten Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, welches u. a. in § 21 ein Rotationsgebot in
besonders korruptionsgefährdeten Bereichen vorsieht, die von der jeweiligen Verwaltung zu
definieren sind.
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82
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Aktuelle Prüfungserkenntnisse belegen weiterhin, dass die fachbereichsinternen Kontrollen
immer noch weitgehend nicht ausreichend sind. So wurden wiederholt systemische und organisatorische Mängel mit Risiko- und Schadenspotential sowie tatsächliche Schäden festgestellt. Nachdem in den letztjährigen Berichten bereits zahlreiche Beispiele benannt wurden,
konzentriert sich die Prüfung im aktuellen Bericht auf die Nichtbeachtung des Vieraugenprinzips anhand zweier Beispiele, die grundsätzliche Problematiken hinsichtlich der Kassensicherheit und der Berechtigungsvergabe offenbaren:
H 13
Bei Ertragsbuchungen wird das Vieraugenprinzip in etlichen Fällen systemtechnisch nicht beachtet.
Im Rahmen der „Prüfung der Abwicklung von städtischen Miet- und Pachtverhältnissen“ im
Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – (Bericht Nr. 19/2014) wurden neben organisatorischen Kontrolldefiziten (die sich zum Beispiel in lückenhaften Akten, ausbleibenden Betriebskostenabrechnungen und versäumten Sollstellung widerspiegelten) festgestellt, dass das eingesetzte Vorverfahren „LIMAS“ bei den Ertragsbuchungen generell keinen Genehmigungsvorbehalt vorsieht, sodass diese Buchungen nicht dem Vieraugenprinzip unterliegen.
Während das Dienstrecht das Vieraugenprinzip bei Aufwandsbuchungen mittels striktem Formularerfordernis im Kontierungsgeschäft regelt (siehe oben), gab es bei den Ertragsbuchungen
bei LIMAS keine technischen oder prozessualen Vorgaben, um dies sicherzustellen. Aus Sicht
der Prüfung ist dies gefahrgeneigt und führt, wie die Prüfung belegte, neben Mängeln in der
Sachbearbeitung zu erheblichen Problemen bei der Verfolgung städtischer Miet- und Pachtforderungen.
Die Grundsatzproblematik des fehlenden Genehmigungsvorbehaltes in IT-Verfahren erstreckt
sich allerdings nicht alleine auf Vorverfahren. Wie mit Bericht 06/2013 – Abwicklung von Eigenschadensfällen des FB 51 (konkret: B 4) – festgestellt wurde, werden Erträge im Bereich der
wirtschaftlichen Jugendhilfe durch die Sachbearbeiter direkt in SAP gebucht. Einen solchen
Direktzugriff auf SAP außerhalb von Vorverfahren sieht die Dienstanweisung für das Anordnungswesen jedoch ausdrücklich nicht vor. Hier heißt es unter Ziffer 2.1.2.: „Übrige Einzahlungen (gemeint sind: Erträge außerhalb von Vorverfahren) werden nach Sollstellung in den Fachbereichen (…) durch die Geschäftsbuchhaltung (FB 21) angeordnet. Problematisch ist, dass die
Sachbearbeiter Forderungen in SAP außerhalb des Vieraugenprinzips und ohne Beteiligung der
Geschäftsbuchhaltung ein- und ausbuchen können.
Das Außerkraftsetzen des Vieraugenprinzips im Buchungsgeschäft führt zwangsläufig zu einer
Aufweichung der Kontrollen. Die Prüfung hat in der Vergangenheit wiederholt auf Eigenschadensfälle mit teils erheblichem Schadensvolumen hingewiesen. Zu resümieren ist, dass die
Fokussierung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf den kreditorischen Bereich (Auszahlungen/Aufwand) nicht sachgerecht ist. Im debitorischen Bereich (Durchsetzung von Forderungen/Erträgen) müssen die gleichen Standards für die originäre Sachbearbeitung und interne
Organisation, als auch für die kassentechnische Abwicklung gelten.
Details sind den jeweiligen Prüfungsberichten zu entnehmen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und beraten wurden. Die Verwaltung ist aufgefordert, die
sich aus den Prüfungen sowie eigenen Recherchen ergebenden Erkenntnisse und Handlungsbedarfe nunmehr, nachdem teilweise mehr als vier Jahre seit der Beanstandung vergangen
sind, endlich umzusetzen.
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83
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Festzustellen bleibt, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung von IKS eine Daueraufgabe
der Verwaltung bleiben wird. Die Rechnungsprüfung kann aufgrund der personellen Ausstattung nur eine unvollständige Überwachung und Kontrolle ausüben, sodass das IKS eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der örtlichen Rechnungsprüfung darstellt. Die Schaffung effizienter Interner Kontrollsysteme und Korruptionsprävention ist eine Führungsaufgabe. Durch
Maßnahmen zur Straffung von Arbeitsabläufen, Risikominimierung, Aufgabenkritik, Einnahmeund Ausgabekontrolle usw. kann ein effizientes IKS auch zur Verwaltungsvereinfachung und
zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
7. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2015
Dieser Bericht enthält wie in den Vorjahren einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale
Vergleiche angestellt und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich, und durch einen Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar, so dass Aussagen zur
Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind.
Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08 – wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt:
1.
2.
3.
4.
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapitalquote 2
Fehlbetragsquote
5.
6.
7.
8.
Infrastrukturquote
Abschreibungsintensität
Drittfinanzierungsquote
Investitionsquote
9.
10.
11.
12.
13.
Anlagendeckungsgrad 2
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
14.
15.
16.
17.
18.
Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Vermögenslage
Finanzlage
Ertragslage
Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein. Sie
können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden.
Seite
84
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird dabei
vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur
Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren 2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16, bzw. sind auf der Internetseite der GPA veröffentlicht. Aktuellere Vergleichswerte der GPA lagen bis zum Redaktionsschluss weiterhin nicht vor, so dass die diesbezügliche Vergleichbarkeit eingeschränkt ist. Es ist davon auszugehen, dass mit dem nächsten
Prüfungszyklus der GPA aktuellere Vergleichszahlen vorgelegt werden (für die kreisangehörigen
Kommunen ist dies im Jahr 2017 bereits geschehen).
Aufwandsdeckungsgrad
Kennzahl in %
2012
94,4
2013
92,2
2014
89,9
2015
94,8
Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen
(2015 = 752.499.977,69 Euro) durch ordentliche Erträge (2015 = 713.686.378,08 Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites
gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und wieder annähernd den Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 erreicht, dieser betrug seinerzeit 94,9%.
Eigenkapitalquote I
Kennzahl in %
2012
27,9
2013
26,3
2014
22,6
2015
21,8
Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2015 = 486.719.719,79 Euro)
zur Bilanzsumme (2015= 2.230.260.630,33 Euro) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz
wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte
in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote
weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert.
Eigenkapitalquote II
Kennzahl in %
2012
48,3
2013
46,82
2014
44,0
2015
42,9
Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2015 = 486.719.719,79
Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für
Zuwendungen: 2015 = 379.309.635,51 Euro sowie für Beiträge: 2015 = 89.740.284,45 Euro)
zur Bilanzsumme (2015= 2.230.260.630,33 Euro) ab. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote auch hier weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert.
Fehlbetragsquote
Kennzahl in %
2012
3,7
2013
5,6
2014
11,7
2015
4,6
Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2015 = 0 Euro) und Allgemeine
Rücklage (2015 = 580.425.647,35 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2015 =
-26.827.909,51 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem ausgeglichenen Haushalt beträgt
die Fehlbetragsquote „0%“. Die Quote hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites
gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert.
Seite
85
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2%. Die Stadt Krefeld
liegt somit weiterhin deutlich unter diesem Durchschnittswert.
Zinslastquote
Kennzahl in %
2012
1,9
2013
1,7
2014
1,3
2015
1,1
Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen (2015=
8.552.478,95 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69
Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung
bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu einer weiteren Verringerung
des Wertes geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug
3,5%. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin unter dem Durchschnittswert.
Netto-Steuerquote
Kennzahl in %
2012
43,0
2013
41,3
2014
39,3
2015
39,9
Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren kann
und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der
Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen insgesamt (2015 =
293.982.779,02 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage;
2015 = 7.721.429,78 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2015 = 7.500.817,47 Euro) in Abzug zu bringen. Die so bereinigten Steuererträge
(2015 = 278.760.531,70 Euro) werden zu den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen ins
Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gestiegen.
Ursache hierfür war u.a. die Erhöhung der Realsteuerhebesätze, die zu einem erhöhten Steueraufkommen geführt hat. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %.
Personalintensität I
Kennzahl in %
2012
22,6
2013
22,5
2014
24,3
2015
25,1
Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2015 =
188.765.702,09 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69
Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungs- und Beihilfeleistungen
enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der
Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 20,4 %.
Transferaufwandsquote
Kennzahl in %
2012
32,4
2013
32,5
2014
32,1
2015
33,3
Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich; 2014 ist dieser
Wert u.a. aufgrund der Flüchtlingsbetreuung gestiegen) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum
Vorjahr gestiegen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier
liegt die Stadt Krefeld weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
Seite
86
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
8. Bemerkungen zur Prüfung
Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich gemacht hätten.
Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen bewirken.
Der Bericht zum Jahresabschluss 2015 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur
Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 dem Bericht beigefügt. Der
Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und zu weiteren Sachverhalten
abgeben.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss,
der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen
kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt.
Seite
87
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
9. Bestätigungsvermerk und Entlastungsvorschlag
Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2015 wurde unter Beachtung des§ 101 (1) in
Verbindung mit § 95 GO NRW geprüft. Die Prüfung betraf u. a. die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, die Bilanz nebst Anhang sowie den Lagebericht. Außerdem erfolgte eine Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben, bei denen der Träger der Aufgabe die Zahlungen vornimmt und die insgesamt
finanziell von erheblicher Bedeutung sind.
In die Prüfung einbezogen wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht
über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und des sonstigen Ortrechts der Stadt Krefeld.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte
erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen.
Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld zum Jahresende. Bei der Erstellung
des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, und seine Angaben erwecken keine falschen Vorstellungen von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden dargestellt.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Es kann somit festgestellt werden, dass die
Prüfung des Jahresabschlusses keine
Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der Entlastung
des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 entgegenstehen.
Dem Rat wird daher empfohlen, gemäß § 96 (1) GO NRW den Jahresabschluss durch Beschluss
festzustellen. Ferner wird empfohlen, zu beschließen, den festgestellten Jahresfehlbetrag 2015
mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Krefeld, den
.
. 2017
Hinweis: Seite mit Datum und Unterschrift wird nach Beschlussfassung im
Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2017 ausgetauscht (Tischvorlage)
__________________________
(Leiter der Rechnungsprüfung)
_____________________________
(Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses)
– Horster –
– Hoffmann –
Seite
88
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Anlage 1:
Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 05/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach.
Seite
89
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Seite
90
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Nummer
1
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Aufstellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des
Jahresabschlusses an den Rat wurde
nicht eingehalten.
Der Jahresabschluss 2015 konnte
dem Rat erst in seiner Sitzung am
03.11.2016 vorgelegt werden. Ursächlich für die verspätete Vorlage
waren die vorrangige Bearbeitung
anderer Themen und weiterhin
Schwierigkeiten bei der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen.
11
Mit Vorlage des Jahresabschlusses
2016 im Rat am 06.07.2017 konnten
die Verzögerungen deutlich aufgeholt
werden. Seitens der Verwaltung wird
weiterhin die fristgerechte Jahresabschlusserstellung angestrebt.
2
3
4
11
27
28
Feststellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Feststellung
des Jahresabschlusses durch den Rat
wurde nicht eingehalten.
Aus o.g. Gründen (auf Stellungnahme
zu Hinweis 1 wird verwiesen) konnte
die Frist nicht eingehalten werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde hierüber informiert.
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen:
Die Verwaltung wird aufgrund der Aktivierung der Haltestelle Ostwall/ Rheinstraße einschließlich Gleisanlagen ins
städtische Vermögen um Stellungnahme gebeten, wie der ordentliche Betrieb sowie die Unterhaltung/ Instandhaltung der Gleisanlagen erfolgt.
Unterhaltung und Instandhaltung
führt derzeit die SWK MOBIL auf ihre
Kosten durch, und zwar analog der im
Straßenbenutzungsvertrag zwischen
der Stadt Krefeld und der SWK (vormals: KREVAG) für Straßenbahnanlagen im Stadtgebiet getroffenen Regelung. Der Abschluss einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung für
die Straßenbahnanlage Ostwall/
Rheinstraße befindet sich in der Vorbereitung.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen:
Die Rechnungen der SWK im Rahmen
des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung sind nicht prüffähig.
Die SWK wurde inzwischen aufgefordert, zukünftig Rechnungslegungen
besonders bei Zuschussmaßnahmen
an die VOB anzupassen und Belege
zur Nachvollziehbarkeit der Rechnungspositionen beizubringen.
Seite
91
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Nummer
5
6
7
8
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen:
Der manuelle Datenabgleich zwischen
VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte
endlich abgeschlossen werden.
Die Daten für einen manuellen Abgleich wurden vom EDV-Dienstleister
zur Verfügung gestellt, sodass der FB
20 unter weiterer Mitwirkung des
EDV-Dienstleisters mit der Analyse
beginnen konnte. Der komplexe und
zeitaufwendige Datenabgleich wird
voraussichtlich in 2017 abgeschlossen werden können und die gegebenenfalls notwenigen Anpassungsbuchungen möglichst im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 umgesetzt
sein.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen:
Die Inventur des Straßenvermögens
erfolgt weiterhin nicht fristgerecht.
Nach Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 und Einarbeitung
konnte auf Basis der Ende August
2016 abgeschlossen Zustandserfassung des Straßennetzes bis August
2017 eine Zustandsbewertung des
Straßennetzes, im Hinblick auf die
Aufstellung der Unterhaltungs- und
Investitionsprogramme, durchgeführt
werden. Bis voraussichtlich Ende
2017 wird das Aufstellen von Unterhaltungs- und Investitionsprogrammen andauern.
Die Inventur des Straßenvermögens
bzw. die Werthaltigkeitsprüfung wird
in 2018 erfolgen.
Kunstgegenstände:
Die Summe der Zugänge und der Bilanzwert sind um 500,00 Euro zu reduzieren.
Die Korrektur wurde im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 veranlasst
und umgesetzt.
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge:
Die gewählte Zuordnung einiger Fahrzeuge zu den Anlagenklassen PKW,
LKW, Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar.
Die gewählte Zuordnung wird im
Rahmen des Jahresabschlusses 2017
überprüft und gegebenenfalls bereinigt.
29
29
31
32
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9
10
11
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz
jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten bis heute nicht aktualisiert.
Die Evaluierung der Dienstanweisungen im Finanzbereich erfolgt unter
Berücksichtigung der Änderungen
des
1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der gewonnenen Erkenntnisse aus den durchgeführten
Folgeinventuren.
Die Überarbeitung der Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt
Krefeld ist bereits in -nachrangigerBearbeitung. Durch den stadtinternen Wechsel der zuständigen Mitarbeiterin wird sich das weitere Verfahren der Bearbeitung jedoch wahrscheinlich hinauszögern.
Für die Durchführung der Folgeinventuren steht (und stand) den Fachbereichen bis zur Aktualisierung der
Dienstanweisung die Inventurrichtlinie der Stadt Krefeld zur Verfügung,
hier sind bereits die gesetzlichen
Anforderungen zum Inventarwesen
im Wesentlichen abgedeckt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Die Erfassung bei der Ausstattung der
Schulen im Rahmen der Eröffnungsbilanz war fehlerhaft. Obwohl der Fehler
der Verwaltung bereits in der Folgeinventur aufgefallen ist, fand eine Korrektur erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 statt.
Im Rahmen der Inventur 2009 war der
Fehler bereits aufgefallen, die Korrektur wurde allerdings versäumt. Erst
im Rahmen der Folgeinventuren 2015
ist dieser Fehler erneut aufgefallen
und nunmehr im Jahr 2015 als Eröffnungsbilanzkorrektur buchungstechnisch umgesetzt worden.
Pensionsrückstellungen:
Für Beamte, die von anderen Arbeitgebern zur Stadt Krefeld gewechselt sind,
wurden die Pensionsrückstellungen
aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch
berechnet.
Eine erste Prüfung hat ergeben, dass
die Pensionsrückstellungen korrekt
errechnet wurden. Den im Zuge von
Dienstherrenwechseln
gebildeten
Sonstigen Vermögensgegenständen
und Sonstigen Rückstellungen (vgl.
Hinweis 12) könnten teilweise fehlerhafte Berechnungen zu Grunde
liegen. Eine abschließende Überprüfung und gegebenenfalls notwendige
Korrekturen erfolgen im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2017.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Nummer
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Berichtsteil/Text
Stellungnahme der Verwaltung
Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4)
und (5) GemHVO NRW:
Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet.
Auf die Stellungnahme zu Hinweis 11
wird verwiesen.
Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung:
Bei Ertragsbuchungen wird das Vieraugenprinzip in etlichen Fällen systemtechnisch nicht beachtet.
Gemäß § 31 GemHVO ist die Gemeinde u.a. zur Wahrung des VierAugen-Prinzips verpflichtet. Die Implementierung
des
Vier-AugenPrinzips ist in den örtlichen Vorschriften der DA 200 ff. erfolgt. Die Fakturierung von debitorischen Ausgangsrechnungen ist im Prozesshandbuch
der Stadt Krefeld (DA 201) im Bereich
der zweiten Prozessebene C.II. Ziffer
2, Prozessschritt 3.2.2 und 3.2.3 dargestellt. Demnach ist die vollständige
und richtige Veranlagung unter anderem durch die Anwendung des VierAugen-Prinzips durch die Fachbereiche sicherzustellen.
Die technische Möglichkeit zur Umgehung des Vier-Augen-Prinzips ist
weder eine Frage der Jahresabschlusserstellung noch von bilanziellen
Bewertungsmodalitäten,
sondern
vielmehr ein bereits längerfristig bekanntes verwaltungsweites Problem,
welches die Bereiche
a. systemische
IT-Architektur,
worunter die Teilbereiche der
Einführung, operativen Anwendung sowie die Aussteuerung der Schnittstellen an die
führende Finanzsoftware fallen,
b. Gestaltung der fachbereichsinternen Arbeitsprozesse und
Integration eines internen
Kontrollsystems
betrifft.
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(Fortsetzung nächste Seite)
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Anlage 2:
Übersicht der im Jahresabschluss 2015 vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen
Auswirkung
in Euro 1)
Korrigierte Bilanzposition/Sachverhalt
AKTIVA
1.2.1.1 Grünflächen – Anpassung Festwerte Aufwuchs
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen –
Aktivierung bei Straßenbeleuchtung
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung – Anpassung Festwerte
Berufskolleg Glockenspitz und Fichte-Gymnasium
8.898.859,70
14.000,00
-2.627.528,65
PASSIVA
2.1
Sonderposten für Zuwendungen – Anpassungen aufgrund der
Auflösung von Sonderposten 2)
Summe
-944.974,43
7.230.305,48
1) Entsprechend der Auswirkungen ergibt sich die Veränderung der Allgemeinen Rücklage
2) Die Darstellung der Auswirkung auf das Eigenkapital erfolgt brutto, dass heißt die Veränderung der Aktivpositionen und
der zugehörigen Sonderposten erfolgt einzeln.
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Fachbereich Rechnungsprüfung — Bericht Nr. xx/20xx
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