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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zu Vorlage RAT_Bericht Nr. 05_2017_JA 2015.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,0 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:04

Inhalt der Datei

Krefeld  am Rhein Bericht üBer die Prüfung des JahresaBschlusses 2015 Anlage Nr.: 1 — zur Vorlage Nr.: 4629/17— Bericht Nr.: 05/2017 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Bericht Nr. 05/2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2015 gemäß § 101 (1) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Hinweis: Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW. Seite 1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7 1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8 1.3.1 Stiftungen ................................................................................................................................................ 8 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben ............................................ 8 1.3.3 Gesamtabschluss ................................................................................................................................... 8 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 8 1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze ................................... 9 2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2015...................................................................... 10 2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 10 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ........................................................................................................... 10 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 ......................................................... 10 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 11 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 11 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 12 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 12 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 13 3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2015 ................... 15 3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 15 3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung ......................................................................................................... 17 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2015 .......................................................................................................... 18 3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................ 21 1. Anlagevermögen ....................................................................................................................................... 21 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände ............................................................................................ 21 1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................ 21 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ........................................................ 21 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 21 1.2.1.1 Grünflächen .................................................................................................................................. 21 1.2.1.2 Ackerland ...................................................................................................................................... 22 1.2.1.3 Wald, Forsten ............................................................................................................................... 23 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke .............................................................................................. 23 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ............................................................. 23 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ............................................................................................ 23 1.2.2.2 Schulen .......................................................................................................................................... 24 1.2.2.3 Wohnbauten ................................................................................................................................. 24 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude ................................................................. 25 1.2.3 Infrastrukturvermögen ................................................................................................................. 26 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ......................................................................................................... 26 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ...................................................................... 26 1.2.3.2 Brücken und Tunnel .................................................................................................................... 27 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen .......................................... 27 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .............................................. 27 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ........................................................................ 29 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden ....................................................................................... 30 1.2.5 Kunstgegenstände .......................................................................................................................... 30 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ........................................................................ 31 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung ............................................................................................ 33 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.................................................................................... 34 1.3 Finanzanlagen .................................................................................................................................... 35 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ........................................................................................ 36 1.3.2 Beteiligungen .................................................................................................................................. 36 1.3.3 Sondervermögen ............................................................................................................................. 36 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ............................................................................................. 37 1.3.5 Ausleihungen ................................................................................................................................... 37 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen ........................................................................... 37 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ................................................................................................. 38 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ................................................................................................................ 38 2. Umlaufvermögen ....................................................................................................................................... 38 2.1 Vorräte ................................................................................................................................................. 38 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ......................................................................................... 39 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände .................................................................... 39 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................ 39 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen .................... 41 2.2.1.1 Gebühren ....................................................................................................................................... 41 2.2.1.2 Beiträge ......................................................................................................................................... 41 2.2.1.3 Steuern .......................................................................................................................................... 42 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen ...................................................................................... 43 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ............................................................................ 44 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen ...................................................................................................... 45 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich ........................................ 45 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .................................. 45 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ........................................ 46 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen .............................................................. 46 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen ........................................................ 47 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ................................................................................................. 47 2.4 Liquide Mittel ...................................................................................................................................... 50 3. Aktive Rechnungsabgrenzung............................................................................................................ 52 3.3.2 Prüfung der Passiva ............................................................................................................................... 54 1. Eigenkapital .......................................................................................................................................... 54 1.1 Allgemeine Rücklage ......................................................................................................................... 54 1.2 Sonderrücklagen ................................................................................................................................ 56 1.3 Ausgleichsrücklage ............................................................................................................................ 56 1.4 Verlustvortrag .................................................................................................................................... 56 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ............................................................................................. 57 2. Sonderposten ........................................................................................................................................ 58 2.0 Allgemeine Erläuterungen................................................................................................................ 58 2.1 Sonderposten für Zuwendungen ...................................................................................................... 59 2.2 Sonderposten für Beiträge................................................................................................................ 59 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ..................................................................................... 60 2.4 Sonstige Sonderposten ...................................................................................................................... 60 3. Rückstellungen ..................................................................................................................................... 61 3.1 Pensionsrückstellungen .................................................................................................................... 61 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .................................................................................. 64 3.3 Instandhaltungsrückstellungen ...................................................................................................... 64 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW ................................................... 65 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 4. Verbindlichkeiten ................................................................................................................................. 68 4.1 Anleihen ............................................................................................................................................... 68 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen......................................................................... 68 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung .......................................................... 69 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ...... 69 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ..................................................................... 70 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen .................................................................................... 70 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................................... 70 4.8 Erhaltene Anzahlungen ..................................................................................................................... 72 5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................................... 72 3.4 Bemerkungen zum Lagebericht ................................................................................................................ 74 3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung .......................... 77 3.6 Aktivierte Eigenleistungen........................................................................................................................ 78 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen............................................................................................ 78 3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen ................................................. 79 4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN / NACHLÄSSE ...................................................................................................................................... 79 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2015 ...................................................................................................... 79 4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge ................................ 80 4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung .............................................................................................. 80 5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS DELEGIERTEN AUFGABEN .......................................................................................................... 80 5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben ..................................... 80 5.2 Zahlung von Wohngeld ............................................................................................................................. 81 6. INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS) DER VERWALTUNG ........................................... 82 7. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2015 ................................................................. 84 8. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ............................................................................................ 87 9. BESTÄTIGUNGSVERMERK UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG ..................................... 88 ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES OBERBÜRGERMEISTERS ............................................................................................................. 89 ANLAGE 2: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2015 VORGENOMMENEN ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN .................................................................................... 97 Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1. Grundlagen 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde („Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW). Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem konkretisierende Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen. Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 und 4 GO NRW und § 37 (1) und (2) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus • • • • • der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.1, der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2, den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4, der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang, dem Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW – siehe Ziffer 3.4. Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. 1.2 Prüfungsgegenstand Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen sind: • • • die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9. Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu konkreten Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden. 1.3.1 Stiftungen Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen benannt. Eine detaillierte Prüfung der Stiftungen erfolgt seit 2011 im Rahmen der Prüfungen der jeweiligen Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld. Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden, sofern sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.3 Gesamtabschluss Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer 3 GO NRW ebenfalls eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2015 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls in seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Beratung vorgelegt werden. 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die WirkSeite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 samkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für die Angaben (…) überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“ Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen zur Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen haben im Rahmen einer detaillierten Aktivitätenliste Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben. Wie in den Vorjahren, wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei dieser Art von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert und Ausgangswert richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind. Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 6 dieses Berichtes verwiesen. Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei der es sich um ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde. Der DZ-KM wird durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet. Es zeichnet sich ab, dass für die Prüfung der Einsatz einer zusätzlichen Auswertungs- und Analysesoftware hilfreich und daher in Erwägung zu ziehen ist, um große Datenmengen gezielt nach bestimmten Kriterien auswerten zu können. Beim KRZN wurde im Jahr 2015 der „Facharbeitskreis Rechnungsprüfung“ eingerichtet, der u.a. die Softwareauswahl vorbereiten soll. Eine Präsentation infrage kommender Anbieter fand im Frühsommer 2016 statt, eine Software wurde im Sommer 2017 durch das KRZN unter Beteiligung der Stadt Krefeld ausgewählt; wann eine Einführung bei der Stadt Krefeld erfolgen kann, ist noch offen. Durch das KRZN ist die Systemkompatibilität mit dem DZ-Kommunalmaster sicherzustellen. 1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung (RPO) beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden. Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend, wurde das gleiche Verfahren wie Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 – Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht sich auf die Bedeutung der betroffenen Bilanzposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung zur Korrektur eines Bilanzwertes gefolgt, soll keine Einschränkung des Testats bzw. Bestätigungsvermerks erfolgen, da die Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht mehr vorhanden ist. Eine Korrektur kann aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren erfolgen, wenn es sich um unwesentliche Änderungen handelt. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.1 Allgemeine Hinweise 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am den Bericht Nr. 09/2016 – Prüfung des Jahresabschlusses 2014 – (Vorlage Nr. 3280/16) zum Prüfungsbericht nach § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat der Rat den Jahresabschluss 2014 festgestellt und beschlossen, dass der Fehlbetrag 2014 von 66.878.018,05 Euro mit der Allgemeinen Rücklage 2016 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4 GO NRW wurde zugestimmt (Vorlage Nr. 3281/16). 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 18.06.2015 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Doppelhaushalt) sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2010 bis 2014 beschlossen und der Bezirksregierung am 08.07.2015 vorgelegt. Mit Verfügung vom 09.09.2015 hat die Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes ohne Auflagen erteilt und der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugestimmt. In der Genehmigungsverfügung wird betont, dass – anders als in den Vorjahren – keine durchgreifenden Bedenken gegen die Erreichbarkeit des geplanten Haushaltsausgleichs (im Jahr 2020) und der jährlichen Zwischenziele bestehen, die Prüfung der Unterlagen zudem auch keine Anhaltspunkte ergeben habe, dass ein Haushaltsausgleich früher als im Haushaltsplan zu Grunde gelegt erreicht werden könnte. Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW dem Rat bis Ende März 2016 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2015 durch den Rat aber erst rund 6 Monate später, in dessen Sitzung am 03.11.2016, zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet. Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht und in der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und begründet diese. 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahres-abschluss durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach § 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. H2 Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde bislang nicht erfolgen. Die erforderliche Information an die Bezirksregierung über die Nichteinhaltung der Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt: U.a. mit Schreiben an die Bezirksregierung vom 20.12.2016 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert. Mit Runderlass vom 21.08.2017 verweist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 29.10.2015, in dem die Notwendigkeit einer fristgerechten Anzeige der Jahresabschlüsse betont und die fehlende Fristeinhaltung als Rechtsverstoß bezeichnet wird. Eine dem Runderlass beigefügte Umfrage zum Sachstand der Jahres- und Gesamtabschlüsse in den Kommunen zum Stichtag 01.05.2017 zeigt aber auch, dass landesweit rd. ein Viertel der Kommunen die Anzeige erst in der zweiten Jahreshälfte 2017 (oder später) beabsichtigt. Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnisund Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet. Darüber hinaus werden in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 135 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets, unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2015 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Produktgruppen stellen eine Zusammenfassung von Produkten dar; dies ist nach § 4 (1) und § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplanes / Jahresrechnung auch zweckmäßig. Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den in den Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Produktorientierte Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes gemacht werden. Kennzahlen und Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung. Im Jahresabschluss 2015 werden die entsprechenden Ist-Werte sowie die Vergleichswerte für das Vorjahr ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 – wie in den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagefähig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die Prüfung der Zielerreichung finden im Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt. Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung der Teilergebnisrechnungen wurde daher auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung beschränkt. Prüfungsrelevante Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben. 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW), zum anderen durch kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches Regelwerk existiert. Schwachstellenund Risikoanalysen wurden daher ergänzend außerhalb dieser Bereiche durchgeführt. Ein Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, deren Einbruch in 2013 und 2014 letztendlich eine Hauptursache für die Versagung der HSK-Genehmigung für die Haushaltsjahre 2013/14 war. Während beim Jahresabschluss 2014 eine Veränderung zwischen den tatsächlichen Gewerbesteuererträgen und dem fortgeschriebenen Ansatz von 44,5 Mio. Euro zu verzeichnen war, lagen die Erträge im Jahr 2015 um rd. 6 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis und nur rd. 5 Mio. Euro unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auch, auf die Erhöhung des Hebesatzes von 440 auf 480 v.H. zurückzuführen. Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Auch die Überschreitung der Ansätze bei den Personalaufwendungen ist im Jahr 2015 mit rd. 4 Mio. Euro deutlich geringer ausgefallen als im Vorjahr (23,6 Mio. Euro), diese Position bleibt aber, gemeinsam mit den Versorgungsaufwendungen (Überschreitung um rd. 1,4 Mio. Euro), wie in allen öffentlichen Haushalten mittel- und langfristig ein Risikofaktor. Zu der aktuellen Analyse wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie Ziffer 3.4 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen. Bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – verwalteten Kostenarten für Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist festzustellen, dass diese erstmals seit Jahren auf hohem Niveau (2015: rd. 46,7 Mio. Euro) stagnieren bzw. leicht rückläufig sind. Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und Kostenheranziehung in den letzten Jahren mehrere Prüfungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 sowie 10/2016 dargelegt. Die Prüfungen offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist. 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit gilt die Eröffnungsbilanz dann als geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich festgestellt (Sitzung vom 10.12. 2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des Korrekturzeitraumes von nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich der in den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug auf den Bericht 18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der Jahresrechnung der letzten Jahre genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden. Insgesamt ergaben sich vor dem Jahresabschluss 2015 aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz (EB) saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen: • Im Jahresabschluss 2010 aufgrund der GPA-Prüfung der Eröffnungsbilanz berücksichtigte Korrekturen: +39.352.826,12 Euro • Aufgrund der abschließenden Stellungnahme der Bezirksregierung sowie von im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2014 von der Stadt festgestellte Korrekturbedarfe saldiert: +33.793.711,22 Euro Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 • Auch im Jahresabschluss 2015 waren Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich. Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss sowie als Anlage 2 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt und bei den einzelnen Bilanzpositionen näher erläutert. Es handelt sich um folgende Korrekturen: 1.2.1.1 – Grünflächen (Korrektur des Festwertes für Aufwuchs aufgrund von Zuordnungs- und Formelfehlern bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Bereich der Festwerte für Bäume, was erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 festgestellt und korrigiert wurde): + 8.898.859,70 Euro • 1.2.3.5 – Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen: + • 1.2.7 – Betriebs- und Geschäftsausstattung (Erfassungsfehler bei der Ermittlung der Festwerte für das Berufskolleg Glockenspitz und das Fichtegymnasium): - 2.627.528,65 Euro • Veränderungen auf der Aktivseite der Bilanz 14.000,00 Euro +6.285.331,05 Euro Dem stehen auf der Passivseite gegenüber (im Saldo zu reduzieren): • • 2.1 – Sonderposten für Zuwendungen (Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten, davon 327 T Euro im Rahmen der Korrektur des Festwertes für Aufwuchs): - 944.974,43 Euro Saldierte Gesamtsumme der EB-Korrekturen und infolge dessen Erhöhung der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2015: +7.230.305,48 Euro Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 bis 2015 beträgt somit +80.376.842,82 Euro Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen 2015 wurden im Rahmen der Prüfung der jeweiligen Bilanzpositionen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3 dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2015 Die Prüfung erfolgte unter den in Ziffer 2 dieses Berichtes dargestellten Rahmenbedingungen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag – wie auch im Jahresabschluss der Verwaltung – auf der kommunalen Bilanz. 3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Auch in der Ergebnisrechnung einer Kommune wird eine Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen vorgenommen. In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 (1) GemHVO NRW die Jahresbeträge für die in § 2 (1) GemHVO NRW festgelegten Ertrags- und Aufwandsarten getrennt voneinander nachzuweisen. Dabei dürfen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip). Erträge und Aufwendungen sind in ihrer Höhe in dem Haushaltsjahr abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, um das tatsächliche Ressourcenaufkommen bzw. den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt in einem Haushaltsjahr abzubilden (Periodisierungsprinzip). Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden Ist-Ergebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen, der die aus dem Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat. Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen) oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche Bilanz übernommen. Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2015 ist auf Seite 10 des Jahresabschlusses 2015 der Verwaltung abgebildet; sie stellt sich zusammengefasst wie folgt dar (vgl. Seite 73 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen): Gesamtergebnisrechnung Bezeichnung Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Ergebnis 2014 (Mio. Euro) 669,141 Fortgeschriebener Ansatz 2015 (Mio. Euro) 694,488 -744,176 713,686 Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) 19,198 -757,464 -752,500 4,964 -75,035 18,099 -62,976 19,899 38,814 20,538 24,162 0,639 -9,942 -11,811 -8,552 3,259 8,157 8,088 11,986 3,898 -66,878 -54,888 -26,828 28,060 Seite 15 Ist-Ergebnis 2015 (Mio. Euro) Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Gesamtergebnisrechnung (Fortsetzung) Bezeichnung außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Ergebnis 2014 (Mio. Euro) Fortgeschriebener Ansatz 2015 (Mio. Euro) Ist-Ergebnis 2015 (Mio. Euro) Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) 0 0 0 0 -66,878 -54,888 -26,828 28,060 Der Jahresfehlbetrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 66,9 Mio. Euro in 2014 um rd. 40,1 Mio. Euro auf rd. 26,8 Mio. Euro in 2015 verringert. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz ergibt sich ebenfalls eine beachtliche Verbesserung von rd. 28,1 Mio. Euro. Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen sind auf den Seiten 73 bis 76 des Jahresabschlusses unter den Ziffern 8 und 9 des Lageberichtes zutreffend dargestellt: Auch wenn die Gewerbesteuererträge um rd. 5,3 Mio. Euro hinter dem fortgeschriebenen Ansatz zurückgeblieben sind, bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung; die Hebesatzerhöhung hat sich hier positiv auf das Ergebnis ausgewirkt. Insgesamt ist eine saldierte Ertragsverbesserung beim ordentlichen Ergebnis um rd. 19,2 Mio. Euro zu verzeichnen, was u.a. auf einen um rd. 4,5 Mio. Euro höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, saldiert rd. 1,9 Mio. höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie rd. 10,8 Mio. Euro höhere Kostenerstattungen und Umlagen (insbesondere für Flüchtlinge und junge Menschen) zurückzuführen ist. Auf der Aufwandsseite sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen zwar um rd. 5,6 Mio. Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz gestiegen, auch dieser Anstieg liegt jedoch deutlich unter dem des Vorjahres (- 18,0 Mio. Euro). Der Anstieg wird zudem kompensiert durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. -5,5 Mio. Euro), was u.a. auf geringere Erstattungen im Bereich der Abfallwirtschaft, Verzögerungen bei der Durchführung geplanter Bauunterhaltungsmaßnahmen, Einsparungen bei der Reinigung (rd. 0,7 Mio. Euro) sowie (überwiegend witterungsbedingte) Einsparungen im Energiebereich zurückzuführen ist. Unter Berücksichtigung weiterer Einsparungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger (rd. 2,2 Mio. Euro) und Gutachten (rd. -2,6 Mio. Euro). Die Verrechnung des im Jahresabschluss 2015 unter Verlustvortrag ausgewiesenen Fehlbetrags aus 2014 von rund 66,9 Mio. Euro gegen die Allgemeine Rücklage erfolgte erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2016, da bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 keine Feststellung des Jahresabschlusses 2014 erfolgt ist; dieser Beschluss wurde erst am 08.12.2016 gefasst. Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2015 mit der Allgemeinen Rücklage wird nach entsprechender Beschlussfassung voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgen. Bei der Plausibilitätsprüfung der Ergebnisrechnung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gebuchte Erträge zu einer fehlerhaften Gesamtergebnisrechnung geführt haben. Es wurde geprüft, ob die Buchungen durch Belege dokumentiert sind und ob die vorliegenden Belege und Rechnungen nachvollziehbar sind. Bei der Prüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nicht eingehalten wurden. Diese Belegprüfung ist ein Teil der laufenden Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 4 GO NRW in VerbinSeite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 dung mit Ziffer 3 der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld und umfasst u.a. die Prüfung von Kontierungsbelegen auf Vereinbarkeit mit den GoB, der Rechnungsprüfungsordnung und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Es wurden einige hundert ausgewählte Belege – insbesondere bei konsumtiven Bauabrechnungen – geprüft. Weitere Prüfungen sind im Rahmen der Prüfung der Bilanzpositionen bei der Jahresabschlussprüfung 2015 erfolgt. Soweit Korrekturen erforderlich waren, wurden diese seitens der Verwaltung kurzfristig umgesetzt. Die Belegprüfung liefert zum Teil Hinweise für weitergehende Prüfungen. 3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Aus- mit Einzahlungen ist grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle verknüpft. Nichtzahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen. Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2015 ist auf Seite 12 des Jahresabschlusses 2015 der Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 71 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen): Gesamtfinanzrechnung Bezeichnung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Ergebnis 2014 (Mio. Euro) Fortgeschriebener Ansatz 2015 (Mio. Euro) Ist-Ergebnis 2015 (Mio. Euro) Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) 641,106 668,972 673,273 +4,301 -625,321 -683,233 -668,296 +14,937 15,785 -14,261 4,977 19,238 35,287 36,044 33,177 -2,867 -42,353 -44,665 -33,011 +11,654 -7,066 -8,621 0,166 +8,787 8,719 -22,882 5,143 +28,025 1,007 0,480 -12,645 -13,125 9,726 -22,402 -7,502 14,900 2015 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 5,0 Mio. Euro gegenüber rd. 15,8 Mio. Euro im Jahr 2014). Demnach ist der Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener Seite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Ansatz) für das Jahr 2015 ergibt sich eine Verbesserung von saldiert rd. 19,2 Mio. Euro, was zu einem Großteil auf mehr Einzahlungen im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen (saldiert rd. 10 Mio. Euro), sowie höhere Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben (rd. 3,7 Mio. Euro) zurückzuführen ist. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. 0,2 Mio. Euro (Vorjahr rd. -7,1 Mio. Euro). Einen maßgeblichen Anteil an der Verbesserung gegenüber dem Vorjahr hatten die verringerten Ausgaben für Baumaßnahmen. Zum fortgeschriebenen Ansatz 2015 ergibt sich eine Verbesserung des Saldos aus Investitionstätigkeit von 8,8 Mio. Euro. Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (ebenfalls positiven) Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro), das stellt gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz eine Verbesserung von rd. 28,0 Mio. Euro dar. Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus Finanzierungstätigkeit (rd. 12,6 Mio. Euro) ergibt sich gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz allerdings insgesamt eine Reduzierung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von rd. 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um rd. 9,7 Mio. Euro). Die Buchungen bzw. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresabschluss 2015 konnten nachvollzogen werden. 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2015 Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus § 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter Beachtung von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben. Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei Bedarf angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen (Grundsatz der Stetigkeit). Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO NRW) beizufügen. Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2015 abgebildet sowie alle wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert. Auf die bisherige Abbildung der Entwicklung der einzelnen Bilanzpositionen in allen Jahren seit der Eröffnungsbilanz wurde aus Kapazitäts- und Platzgründen sowie unter Berücksichtigung des langen Zeitraumes seit Erstellung der Eröffnungsbilanz verzichtet. Ein Vergleich erfolgt bei jeder Bilanzposition wie bislang mit den Vorjahreswerten. Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Aktiva 1 1.1 31.12.2015 Euro 31.12.2014 Euro Passiva 1. 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.163.456.962,01 524.391,66 2.164.507.260,49 553.690,52 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kindertages- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.498.997.942,24 1.499.784.516,52 115.693.423,26 13.211.545,78 14.835.670,67 53.784.356,41 106.423.336,12 13.208.875,78 14.848.226,67 55.655.761,46 52.302.090,36 302.224.783,48 11.933.988,04 140.611.360,73 51.631.426,85 311.360.356,29 12.190.558,96 145.139.683,74 191.618.522,95 35.372.711,30 3.806.814,27 0,00 401.576.389,66 9.402.020,04 581.107,83 74.640.179,53 10.749.099,96 22.880.775,74 43.773.102,23 191.515.129,50 36.033.898,25 0,00 0,00 405.492.624,24 5.432.120,65 57.846,45 74.484.575,09 9.762.729,19 25.023.965,42 41.523.401,86 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundenen Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 663.934.628,11 610.425.513,00 17.326.435,49 14.901.000,00 3.986.116,20 664.169.053,45 610.425.513,00 17.326.435,49 14.901.000,00 3.986.116,20 3.478.106,14 7.009.772,00 0,00 6.807.685,28 4.268.187,57 7.009.772,00 0,00 6.252.029,19 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 50.926.427,25 707.736,93 707.736,93 0,00 62.003.446,23 685.607,64 685.607,64 0,00 2.2 2.2.1 40.335.427,77 43.707.327,97 2.761.772,61 178.664,37 12.152.131,07 753.183,08 6.327.284,82 2.984.923,83 269.469,37 12.647.733,83 455.970,12 8.172.473,34 2.2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände 3.778.296,95 427.144,34 2.359.764,34 198.233,19 263.573,09 11.135.379,91 3.875.769,89 595.424,31 2.820.133,30 178.882,32 567,24 11.705.980,42 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 0,00 9.883.262,55 0,00 17.610.510,62 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 15.877.241,07 9.852.246,44 2.230.260.630,33 2.236.362.953,16 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.5.1 1.3.5.2 1.3.5.3 1.3.5.4 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.2.5 Seite 19 31.12.2015 Euro 31.12.2014 Euro 486.719.719,79 580.425.647,35 506.120.411,65 572.998.429,70 1.2 1.3 1.4 1.5 Eigenkapital Allgemeine Rücklage (davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro; im Vorjahr 0,00 Euro) Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 -66.878.018,05 -26.827.909,51 0,00 0,00 0,00 -66.878.018,05 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 490.869.027,86 379.309.635,51 89.740.284,45 12.107.066,78 9.712.041,12 498.355.850,33 385.521.249,49 91.968.526,69 11.127.066,78 9.739.007,37 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 532.519.009,73 500.841.441,00 2.264.787,40 1.018.782,84 28.393.998,49 513.908.883,40 478.599.071,12 2.271.386,65 889.096,32 32.149.329,31 4. 4.1 4.2 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten 666.561.522,84 0,00 187.198.315,90 0,00 0,00 0,00 120.057.927,45 67.140.388,45 664.847.892,81 0,00 190.295.021,80 0,00 0,00 0,00 113.763.589,34 76.531.432,46 417.050.000,00 426.550.000,00 4.5 4.6 4.7 4.8 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 1.616.384,85 6.366.929,62 5.749.331,63 15.047.163,65 33.533.397,19 1.756.726,37 4.604.895,21 5.916.334,40 13.448.134,53 22.276.780,50 5. Passive Rechnungsabgrenzung 53.591.350,11 53.129.914,97 2.230.260.630,33 2.236.362.953,16 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 4.4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3.3.1 Prüfung der Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 553.690,52 524.391,66 -29.298,86 Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den Betrieb von Computern benötigt werden. Auch im Jahr 2015 übersteigen die Abschreibungen die Anlagenzugänge (rd. 72 T Euro). Alle geprüften Anlagegüter wurden ordnungsgemäß inventarisiert sowie verbucht und waren vor Ort vorhanden. Der Bilanzansatz konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. 1.2 Sachanlagen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.499.784.516,52 1.498.997.942,24 -786.574,28 Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser Bilanzposition werden auch Erbbaurechte nachgewiesen. 1.2.1.1 Grünflächen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 106.423.336,12 115.693.423,26 +9.270.087,14 Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in getrennten Konten nachzuweisen. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf eine erforderliche Eröffnungsbilanzkorrektur für die Anpassung des Festwertes für den Aufwuchs in einem Volumen von rd. 8,9 Mio. Euro zurückzuführen, dies führt zu einer Auflösung des Sonderpostens von rd. 0,3 Mio. Euro. Im Rahmen der Folgeinventur war aufgefallen, dass in den Tabellen zur Berechnung der Festwerte für die Eröffnungsbilanz Filter falsch gesetzt und Formelfehler nicht aufgefallen sind, so dass z.B. Bäume auf öffentlichen Grünanlagen, Straßenbegleitflächen, Spielplätzen, etc. nicht bzw. nicht vollständig beim Festwert berücksichtigt wurden. Dies wurde nun, nach erfolgter Neuberechnung, als Eröffnungsbilanzkorrektur nachgeholt. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für Waren, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, können nach § 34 (1) GemHVO NRW Festwerte gebildet werden, sofern der Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme und vor der erstmaligen Bildung von Festwerten eine körperliche Inventur durchzuführen. Wird jedoch für Aufwuchs ein pauschaliertes Festwertverfahren gewählt, wie bei der Stadt Krefeld erfolgt, ist nach § 34 (2) GemHVO NRW eine Revision nur alle 10 Jahre erforderlich, so dass die Fehler bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz erst zu diesem späten Zeitpunkt bemerkt wurden. Die Korrektur wird in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2015 aufgeführt. Weitere Erhöhungen sind auf den Zugang für den Aufbau bzw. die Betriebsvorrichtung bei der Bezirkssportanlage Hüls von rd. 0,5 Mio. Euro sowie die Neugestaltung des Kaiser-FriedrichHains und diverse Wegebau- und Spielplatzmaßnahmen zurückzuführen, teilweise handelt es sich um Umbuchungen aus Anlagen im Bau, da diese nunmehr in Betrieb genommen werden konnten. Dem standen Anlagenabgänge, z.B. durch den Verkauf von Grundstücken, Umbuchungen in das Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht sowie planmäßige Abschreibungen für Aufbauten und Betriebsvorrichtungen gegenüber. 1.2.1.2 Ackerland Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 13.208.875,78 13.211.545,78 +2.670 Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind. Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben. Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.2.1.3 Wald, Forsten Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.848.226,67 14.835.670,67 -12.556 Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch hier wird ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt. Nennenswerte Veränderungen haben sich nicht ergeben. 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 55.655.761,46 53.784.356,41 -1.871.405,05 Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Der Rückgang des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufe (u. a. ehemalige Erbbaugrundstücke mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro sowie Bauplätze mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,2 Mio. Euro) und Umbuchungen auf bebaute Grundstücke sowie auf das Umlaufvermögen (wegen Verkaufsabsicht) zurückzuführen. Wie bereits in den zurückliegenden Prüfungsberichten erwähnt, bleibt festzuhalten, dass die Pachteinnahmen für verpachtete Grundstücke in einigen Fällen nicht einmal oder nur knapp die Kosten der durch die Stadt wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht decken, so dass die Verpachtung für die Stadt unwirtschaftlich ist. Hier besteht mit dem Ablauf der Pachtverträge weiterhin Handlungsbedarf, dem der zuständige Fachbereich 21 nach vertraglicher Möglichkeit durch sehr gemäßigte Anpassung der Pachtzinsen sowie Übertragung der Verkehrssicherungsund Grünunterhaltungspflichten auf die Pächter nachkommt (Rheinufer, Fischereipachten), wodurch bei der Stadt Unterhaltungskosten eingespart werden. Bei der Anhebung der Pachtzinsen am Rheinufer sollte für zukünftige Verhandlungen auch Berücksichtigung finden, dass der Bürgerschaft damit ein unmittelbarer Zugang zum Rhein an diesen Stellen verwehrt wird (Privatgelände). 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 51.631.426,85 52.302.090,36 +670.663,51 Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren. Bei den Gebäuden wurden Zugänge für sieben Kindertagesstätten gebucht; die größten Zugänge betrafen die Kita’s Kreuzweg, Krützboomweg, Gatzenstraße und Florastraße, teilweise nebst Außenanlagen. Hinzu kamen Umbuchungen aus der Bilanzposition „Anlagen im Bau“ aufgrund fertiggestellter, in den Vorjahren noch im Bau befindlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile; u.a. Kita‘s Kreuzweg, Krützboomweg, Westwall, Remscheider Straße. Dem standen u.a. planmäßige Abschreibungen von rd. 1,5 Mio. Euro gegenüber. Hinsichtlich der Auswirkungen von erheblichen Um- oder Erweiterungsmaßnahmen auf die Nutzungsdauer (H 3 im Bericht Nr. 09/2016) sowie die Einheitlichkeit von deren Bezeichnung (H 4 im Bericht Nr. 09/2016) hat die Verwaltung eine Prüfung bzw. Berücksichtigung zugesagt. Eine Umsetzung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war allerdings aufgrund der späten Vorlage des Prüfungsberichtes nicht mehr möglich, so dass auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wiederum aufgefallen ist, dass keine Anpassung der Nutzungsdauer (z.B. Kita Kreuzweg) vorgenommen wurde bzw. unterschiedliche Nutzungsdauern für gleiche Anlagegüter (z.B. bei Wegen und Plätzen) festgelegt wurden. Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht 09/2016 wurde jedoch auf einen ausdrücklichen Hinweis verzichtet. 1.2.2.2 Schulen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 311.360.356,29 302.224.783,48 -9.135.572,81 In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie auch der jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der Schulen wird in der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. Hauptursache für die Reduzierung des Bilanzwertes sind planmäßige Abschreibungen (rd. 9,2 Mio. Euro). Dem standen Zugänge sowie Umbuchungen aufgrund fertig gestellter Anlagen, die sich im Vorjahr noch im Bau befanden – im Wesentlichen durch den Um- bzw. Neubau der Albert-Schweitzer-Realschule – gegenüber. Der einzige Abgang betraf den geplanten Verkauf der früheren Grundschule Hubertusstraße, deren Bilanzwert in das Umlaufvermögen umgebucht wurde. 1.2.2.3 Wohnbauten Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 12.190.558,96 11.933.988,04 -256.570,92 Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den jeweiligen Grund und Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend ältere Mehrfamilienhäuser, die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind. Abschreibungen in einer Größenordnung von rd. 0,2 Mio. Euro, Abgängen aus Verkäufen sowie Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht standen Umbuchungen von Grundstücken (Abgänge bei der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke) aufgrund der Aufgabe von Erbbaurechten (Zugänge bei dieser Bilanzposition) gegenüber. Hinzu kamen Umbuchungen für die Werte von zwei Grundstücken mit insgesamt rd. 0,6 Mio. Euro, auf denen früher Behelfswohnheime standen, die heute modernen Häusern gewichen sind, die sich aber weiterhin im Eigentum der Stadt Krefeld befinden. 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 145.139.683,74 140.611.360,73 -4.528.323,01 Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden zugeschlagen, die keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater. Die Reduzierung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Abschreibungen (5,0 Mio. Euro) zurückzuführen. Die höchsten Abschreibungen fallen auf das Seidenweberhaus, das Badezentrum und das Stadttheater (jeweils rd. 0,6 Mio. Euro) sowie die Rheinlandhalle und die Tiefgarage Theaterplatz (jeweils rd. 0,3 Mio. Euro). Für das Stadthaus war bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 eine außerplanmäßige Abschreibung um rd. 12,1 Mio. Euro auf einen Gebäudewert von 1 Euro vorgenommen werden. Inwieweit in Zukunft weitere außerplanmäßige Abschreibungen bei Gebäuden erforderlich werden, bleibt der gutachterlichen Einschätzung der Gebäudesubstanz sowie den damit zusammenhängenden Entscheidungen über die weitere bauliche Nutzung der Gebäude vorbehalten. Hinzu kamen Abgänge durch Verkauf (Konrad-Adenauer-Platz 1) oder Umbuchung in das Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (Bezirksverwaltungsstelle Linn, Rheinbabenstraße). Den Reduzierungen des Bilanzwertes standen als Zugänge deutlich geringere Werte, u.a. für Gebäuteteile der Musikschule, gegenüber. Weil der beabsichtigte Verkauf des Grundstücks Erkelenzer Straße 8 (alte Verkehrsschule) nicht realisiert werden konnte, erfolgte zudem eine Rückbuchung des Wertes aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen. Auch bei dieser Bilanzposition sind wieder unterschiedliche Nutzungsdauern von Gebäudeteilen aufgefallen, so sind für den Gebäudeteil E der Musikschule, entsprechend der NKF-Rahmentabelle für Gebäude, 80 Jahre vorgesehen, für die Gebäudeteile A-D und F hingegen 100 Jahre. Seite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 638.473.772,64 641.776.458,22 +3.302.685,58 Das Infrastrukturvermögen stellt knapp 30% des gesamten Anlagevermögens der Stadt Krefeld dar und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt Krefeld. Die Investitionen in Ausbau oder Erneuerung von baulichen Anlagen führen nach deren gebrauchsfähiger Herstellung (Inbetriebnahme) zur Aktivierung ins Anlagevermögen. Den mit ca. 64% größten Bilanzwertanteil bildet das Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind. Das Infrastrukturvermögen verringert sich in diesem Bereich jährlich. Ursache hierfür ist auch bei dieser Bilanzposition, dass den planmäßigen Abschreibungen üblicherweise ein geringerer Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. In 2015 trat jedoch die Besonderheit auf, dass sich das Infrastrukturvermögen trotz der hohen Abschreibungen insgesamt erhöht hat, da sowohl bei den Gleisanlagen mit Streckenausrüstung (aufgrund der Inbetriebnahme der Haltestelle Ostwall, die entgegen den üblichen Gleisanlagen bei der Stadt und nicht bei den Stadtwerken – SWK Mobil – bilanziert wird) als auch bei den sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens (im Wesentlichen durch die abgeschlossene Sanierung des Rheindeichs Uerdingen) jeweils Wertzuwächse von knapp 4,0 Mio. Euro ergeben haben. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 191.515.129,50 191.618.522,95 +103.393,45 Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht benötigte Flächen veräußert werden. Der Bilanzwert für diese Position hat sich nur geringfügig verändert, der Zugang ist auf Grundstücke im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt des Hafenrings zurückzuführen. Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 36.033.898,25 35.372.711,30 -661.186,95 Es werden wertmäßig alle Tunnel und Brücken nachgewiesen, die für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr vorhanden sind. Die Veränderung ist in voller Höhe auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 0 3.806.814,27 +3.806.814,27 Diese Bilanzposition wurde in 2015 erstmals verwendet, da die Gleisanlage der Maßnahme Ostwall/Rheinstraße mit Kosten von rd. 3,8 Mio. Euro aktiviert wurde, während sich die Gleisanlagen ansonsten im Eigentum der SWK Mobil befinden. H 3 Die Verwaltung wird aufgrund der Aktivierung der Haltestelle Ostwall/ Rheinstraße einschließlich Gleisanlagen ins städtische Vermögen um Stellungnahme gebeten, wie der ordentliche Betrieb sowie die Unterhaltung/Instandhaltung der Gleisanlagen erfolgt. Die Verwaltung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass – anders als in allen anderen Fällen – auch die Gleisanlagen von der Stadt, in Abstimmung mit der SWK mobil, gebaut und mit städtischen Mitteln finanziert worden seien, einschließlich der Beantragung der Fördermittel. Damit sei dem Beschluss des Rates, die Gesamtfläche durch die Stadt zu überplanen und umzubauen, Rechnung getragen worden – mit den entsprechenden haushalterischen und buchungsmäßigen Konsequenzen. Die gesamte Fläche einschließlich der Gleisanlage sei öffentliche Verkehrsfläche und damit dem Straßenbaulastträger (Stadt Krefeld) zugeordnet. Selbst wenn man dieser Argumentation folgt, stellt sich die Frage, wie in der Zwischenzeit die Unterhaltung und Instandhaltung der Gleisanlagen erfolgen soll. Hierzu lagen der Prüfung keine Unterlagen vor. 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 405.492.624,24 401.576.389,66 -3.916.234,58 Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit Nebenflächen, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden. Abschreibungen von rd. 14,8 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 1,3 Mio. Euro stehen Zugänge von rd. 4,0 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 7,9 Mio. Euro gegenüber. Die Reduzierung des Bilanzwertes wurde also durch Investitionen in Straßen und Lichtsignalanlagen wiederum bei weitem nicht kompensiert. Die größten Aktivierungen betrafen im Straßenbereich die Kölner Straße (rd. 0,6 Mio. Euro durch Übernahme von Abschnitten der ehemaligen Bundesstraße 9 von Straßen NRW) sowie die Baumaßnahmen Hafenring, 2. Bauabschnitt (rd. 3,6 Mio. Euro) und Ostwall, 2. Bauabschnitt (rd. 4,3 Mio. Euro, zwischen St.-Anton-Straße und Alte-Linner-Str. einschließlich Erneuerung der Haltestelle sowie Schließung einer Unterführung). Bei der Kölner Straße wurde im Rahmen der Prüfung eine falsche Abschreibungsdauer (50 statt 18 Jahre) festgestellt und durch die Verwaltung korrigiert. Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser Position nicht nur durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und Abgänge ergeben haben und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber. Der größte Zugang bei den Lichtsignalanlagen in 2015 ist auf die Erneuerung des Verkehrsrechners zurückzuführen (rd. 0,7 Mio. Euro). Bei den Straßenbeleuchtungsanlagen war eine Eröffnungsbilanzkorrektur über 14 T Euro vorzunehmen, weil für die Beleuchtungsanlage Hans-Bos-Straße zwar in den Jahren 2005 und 2007 Zahlungen erfolgt sind, bisher jedoch keine Aktivierung vorgenommen wurde. Die Korrektur wird in Anlage 6 zum Jahresabschluss 2015 aufgeführt. H 4 Die Rechnungen der SWK im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung sind nicht prüffähig. Die Errichtung, Erweiterung, Erneuerung sowie Änderung, Unterhaltung und Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld wurde an die Stadtwerke Krefeld AG übertragen. Unter § 5 Nr. 3 wurden dabei die Abrechnungsmodalitäten für die Herstellung von Neuanlagen festgelegt und unterteilt in Stundenaufwand, Materialkosten, Fremdleistungen, Zuschläge und Fahrzeugkosten. Aus den Abrechnungen der SWK sind jedoch keine Angaben zu Aufwand und Aufschlägen erkennbar, es erfolgt lediglich eine Pauschalabrechnung pro Maßnahme. Nach den Vorgaben der DA 145 Nr. 13.1 und in Anlehnung an die VOB/B § 14 Abs. 1 sind Rechnungen jedoch so aufzustellen, dass Art und Umfang der Leistungen zweifelsfrei erkennbar und prüfbar sind. Das umfasst die Vorlage entsprechender Belege, Massenberechnungen etc. und die Nachvollziehbarkeit der Preise. Die Einhaltung der Modalitäten muss jeweils in der Rechnung nachvollziehbar und damit prüfbar sein. Dies ist hier nicht der Fall, so dass schon die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnung nicht bescheinigt werden kann. Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau. Der seinerzeit in der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1 bis 4 (Sammelanlagen) unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau oder Erneuerung von Straßen Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) werden zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang gestellt. H5 Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels des Programms „VIA-VIS“. Zwar werden in „VIA-VIS“ Abschreibungen berechnet, diese wirken sich jedoch allein auf den Bestand in „VIA-VIS“ aus. Die Zugänge werden im DZ-Kommunalmaster anhand der vorliegenden Rechnungen verbucht/aktiviert. Der DZ-Kommunalmaster ermittelt für Anlagengüter unter Berücksichtigung der hinterlegten Nutzungsdauer automatisch eine Abschreibung. Diese ist mit dem im Fachverfahren ermittelten Abschreibungswert manuell abzugleichen. Ein automatischer Abgleich von Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster ist EDV-technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (Bericht Nr. 18/2014) wurde die Verwaltung unter H 6 darauf hingewiesen, dass ein bereits begonnener manueller Abgleich der beiden Datenbestände VIA-VIS und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster möglichst bald abgeschlossen werden sollte, einschl. damit verbundener evtl. Korrekturen. Der manuelle Abgleich ist jedoch immer noch nicht abgeschlossen. Diese Aufgabe wird angesichts der bevorstehenden detaillierten Bezifferung des Anlagevermögens im Zusammenhang mit der Eingliederung von Teilen des Fachbereichs Tiefbau in den „Kommunalbetrieb Krefeld“ als Anstalt öffentlichen Rechtes umso dringender. Die Verwaltung hat im Rahmen der Prüfung mitgeteilt, dass der Softwarehersteller die Verwaltung durch softwaretechnische Auswertungen beim Datenabgleich unterstützt hatte. Dieser Abgleich lag zum 31.12.2014 vor; allerdings müssen auf dieser Basis noch Anpassungsbuchungen für die Folgejahre vorgenommen werden. H6 Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen, darunter auch FB 66, aus dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für das gesamte öffentliche Straßennetz in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Die Straßenzustandserfassung wurde im August 2016 abgeschlossen, die Auswertung durch die Verwaltung - einschließlich einer Werthaltigkeitsprüfung der Straßen – dauert immer noch an. 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.432.120,65 9.402.020,04 +3.969.899,39 Seite 29 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet werden können, wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände. Die Erhöhung des Bilanzansatzes ist auf die Hochwasserschutzmaßnahmen Sanierung des Uerdinger Rheindeichs (bislang insgesamt ca. 4,3 Mio. Euro, die teilweise auch bei der Bilanzposition 1.2.4 nachgewiesen werden, da nicht-städtisches Gelände des Hafens betroffen war) sowie die Verrohrung des Linner Mühlenbachs (rd. 0,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem standen planmäßige Abschreibungen gegenüber. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 57.846,45 581.107,83 +523.261,38 Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer eigenen Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden mit Einwilligung des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem Grund und Boden des Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein vertraglich gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden. Der planmäßigen Abschreibung (für die Herrichtung des Teils des Willy-Göldenbachs-Platzes, der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet, sowie für die Nutzung der angemieteten Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße) steht ein Zugang für die Sanierung des Uerdinger Rheindeichs für die Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld, sondern der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG befinden; die Gesamtkosten wurden prozentual anhand des Flächenanteils aufgeteilt. 1.2.5 Kunstgegenstände Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 74.484.575,09 74.640.179,53 +155.604,44 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z. B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände mit kulturhistorischer Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend Werke der Sammlung des KaiSeite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag 01.01.2008 mit einem Wert von 66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach § 55 (3) GemHVO NRW zulässig sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert des Werkes größer/gleich 100.000 Euro war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert nachzuweisen, der sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass keine Abschreibung erfolgt. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist auf Ankäufe (rd. 50 T Euro) und erhaltene Schenkungen (im Wert von rd. 106 T Euro) der Kunstmuseen zurückzuführen (tatsächliche Anschaffungskosten). Der jährliche Ankaufsetat der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen Krefeld e.V. abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes. H7 Die Summe der Zugänge und der Bilanzwert sind um 500,00 Euro zu reduzieren. Eine japanische Färbeschablone im Wert von 500,00 Euro wurde irrtümlich als Spende bzw. Zugang verbucht, obwohl es sich nur um einen Nachtrag aus dem Bestand von 2008 gehandelt hat. Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass der Betrag im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 in Abgang gestellt und der entsprechende Sonderposten aufgelöst wird. In den Folgejahren soll eine Überprüfung der Inventarisierungssysteme im Textilmuseum und Landschaftsmuseum Burg Linn erfolgen. Ob die Prüfungen erfolgen können ist jedoch davon abhängig, dass die dafür erforderlichen Kapazitäten verfügbar sind. Im Zusammenhang mit diesen Prüfungen werden gemeldete Zugänge des Textilmuseums im Detail überprüft und die Form der Bewertung hinterfragt. Eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen Kunstgegenstände ist weiterhin offen. Die Rechnungsprüfung forderte die Leitung der Kunstmuseen auf, eine Inventarisierung des Gesamtbestandes vorzunehmen. Die Kunstmuseen boten daraufhin eine Verdoppelung der zu inventarisierenden Werkanzahl auf 300 Kunstwerke pro Jahr an unter der Voraussetzung, dass bei begründeten personellen und finanziellen Kapazitätsproblemen im laufenden Ausstellungsbetrieb diese Stückzahl ggfs. nicht erreicht werde; dies werde dann schriftlich begründet. Eine zeitnahe Erfassung des Gesamtbestandes sei jedoch unmöglich, da die personelle und finanzielle Ausstattung der Kunstmuseen Krefeld derzeit nicht ausreiche, um die jährliche Anzahl realistisch betrachtet zu erhöhen. Zusätzliche wissenschaftliche Hilfskräfte zur Inventur des Altbestandes könnten nur durch die Einwerbung zusätzlicher finanzieller Mittel eingesetzt werden. Ziel sei es, den Gesamtbestand digital zu erfassen, hieran werde wie bisher kontinuierlich weiter gearbeitet. 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.762.729,19 10.749.099,96 +986.370,77 Seite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nicht-technischen Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden sein. Zu den Fahrzeugen gehören z. B. Pkws, Lkws, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehrund Rettungsfahrzeuge und auch das Löschboot der Berufsfeuerwehr. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist, anders als in den Vorjahren, im Wesentlichen auf die Aktivierung der technischen Anlage der Gleisanlage für die Haltestelle Ostwall/Rheinstraße zurückzuführen. Im Rahmen der Aktivierung von Technischen Anlagen wurden unter anderem eine Fahrleitungsanlage, ein Gleichrichterunterwerk, die Weichensteuerung, die Nachrichtentechnik und die Niederspannungsanlage aus der Investitionsmaßnahme Ostwall 2. Bauabschnitt aktiviert. Als Betriebsvorrichtungen stehen diese technischen Anlagen im Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Gleisanlage. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betrugen rd. 1,8 Mio. Euro. Es handelt sich um die ersten technischen Anlagen einer Gleisanlage, die ins Vermögen der Stadt aufgenommen wurden (siehe hierzu auch Erläuterungen zu Bilanzposition 1.2.3.3). Hinzu kommen Fahrzeugbeschaffungen für die Berufsfeuerwehr (ein Rettungswagen, zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren, ein Anhänger, zwei Löschfahrzeuge, die vom Bund übernommen wurden, da sie ursprünglich zum Katastrophenschutz beschafft wurden; seitens der Stadt wird vor allem die Ausrüstung weiter genutzt, die Fahrzeuge selbst wurden zwischenzeitlich weiterverkauft), den Fachbereich Soziales und Wohnen (ein Transporter) sowie den Fachbereich Grünflächen (ein gebrauchter Minibagger, ein Friedhofsbagger, ein Transporter, zwei LKW, die zum Restwert aus auslaufenden Leasingverträgen übernommen wurden und in der Baumpflege eingesetzt werden). Die Zugänge bei dieser Bilanzposition unterliegen im Zusammenhang mit Vergabeprüfungen fast vollständig der laufenden Prüfung. H8 Die gewählte Zuordnung einiger Fahrzeuge zu den Anlagenklassen PKW, LKW, Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Beispielsweise wurden einige Rettungswagen(RTW) der Anlagenklasse 3200 (Fahrzeuge) zugeordnet und andere RTW werden der Anlagenklasse 3300 (LKW) zugeordnet. Andererseits wird ein LKW als Einsatzleitwagen der Anlagenklasse 3250 (PKW) zugeordnet. Den Zugängen stehen Abgänge aus Verschrottung oder Verkauf von nicht mehr benötigten/ einsetzbaren Anlagegütern und Fahrzeugen sowie Abschreibungen gegenüber. Seit 2012 werden die Feuerwehrfahrzeuge nur noch über 15 statt über 20 Jahre abgeschrieben. Das beruht auf Erfahrungswerten, da die Fahrzeuge in der Regel aufgrund der intensiven Nutzung nach 15 Jahren ersetzt werden müssen. Bei der Anpassung der Nutzungsdauer ab 2012 wurde es versäumt, eine Umstellung der Abschreibungen bei den Altfahrzeugen die vor 2012 angeschafft wurden, vorzunehmen. Das führte im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu einer Sonderabschreibung in Höhe von rd. 0,8 Mio. Euro und einer außerplanmäßigen Auflösung von Sonderposten im Umfang von rd. 0,4 Mio. Euro. Hinsichtlich der Prüfung, ob ein durch die Stadt, städtische Töchter oder rein privatwirtschaftlich betriebener Carpool eingerichtet werden soll, sodass viele Pkw nicht mehr im Anlagevermögen nachgewiesen werden müssten, war für 2015 kein neuer Sachstand zu vermelden. Im Rahmen der Gründung des „Kommunalbetriebes Krefeld“ wird die Zentralisierung des städtischen Fuhrparks mittelfristig einer Lösung zugeführt werden. Seite 32 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 25.023.965,42 22.880.775,74 -2.143.189,68 Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche Vermögen, wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld. a) Inventarisierung / Allgemeines Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in den künftigen Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum Bilanzstichtag 31.12.2015. H9 Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten bis heute nicht aktualisiert. Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien. Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest (z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die Dienstanweisung für das Inventarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr 2001 und entspricht in keiner Weise den aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10), 2013 (H7) und 2014 (H 8) bemängelt wurde, konnte auch für 2015 keine Änderung festgestellt werden, obwohl die Verwaltung zunächst eine Aktualisierung bis zum 31.12.2015 zugesagt hatte und – in der Stellungnahme zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 – eine sukzessive Umsetzung gemäß Prioritätenbildung nach der im April 2016 erfolgten Stellenbesetzung zugesagt hatte. Dies ist jedoch bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes immer noch nicht geschehen. b) Bildung von Festwerten Die Festwertbewertung als „Bewertungvereinfachungsverfahren“ nach § 34 Abs. 1 GemHVO stellt eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert liegt somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände lediglich Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im Festwert zusammengefassten Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der WerteverSeite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zehr u. a. bereits in die Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen und der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche Inventur ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle drei Jahre erforderlich. c) Entwicklung der Bilanzposition Der Wert dieser Bilanzposition hat sich saldiert um rd. 2,1 Mio. Euro reduziert. Die Veränderung ist neben Abschreibungen (insgesamt rd. 1,5 Mio. Euro, u.a. im Fachbereich 37 – Feuerwehr und Zivilschutz, wo besonders viel hochwertige Technik eingesetzt wird) im Wesentlichen bei den Festwerten entstanden: In 2015 fanden Festwertanpassungen u.a. für die Schulen und Kindertageseinrichtungen statt, die zu Zugängen von 0,8 Mio. Euro bzw. 0,3 Mio. Euro geführt haben. Darüber hinaus wurden Schulen geschlossen (Grundschule Lewerenzstraße, Hauptschulen Wehrhahnweg und Inrather Str., Förderschule Mariannenstr.), so dass die Festwertbestände teilweise auf andere Festwerte umgebucht wurden und der Restbetrag (rd. 0,3 Mio. Euro) in Abgang gestellt wurde, wie die Verwaltung auf Seite 22 des Jahresabschlusses zutreffend erläutert. Die größte Veränderung ergibt sich jedoch aufgrund einer Eröffnungsbilanzkorrektur: H 10 Die Erfassung bei der Ausstattung der Schulen im Rahmen der Eröffnungsbilanz war fehlerhaft. Obwohl der Fehler der Verwaltung bereits in der Folgeinventur aufgefallen ist, fand eine Korrektur erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 statt. Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde die Ausstattung der Schulen als Festwert – je Schulstandort getrennt nach Betriebs- und Geschäftsausstattung einerseits und EDV andererseits – erfasst. Dabei wurden bei dem Berufskolleg Glockenspitz und dem Fichtegymnasium viele Inventargüter doppelt in der Liste erfasst und darüber hinaus auch mit viel zu hohen Werten geführt (z.B. ein Kaffeegedeck für 173.400 Euro). Obwohl dieser Umstand bereits in der Folgeinventur 2009 aufgefallen ist, erfolgt die Korrektur erst in 2015. Insgesamt wurden die Festwerte für das Berufskolleg Glockenspitz und das Fichtegymnasium um rd. 2,6 Millionen Euro reduziert, wie in der Anlage 6 zum Jahresabschluss der Verwaltung zutreffend dargestellt ist. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurden stichprobenartig aus den Anlagenzugängen bei der BGA 30 Fälle aus 2015 geprüft. Alle neu angeschafften Anlagegüter wurden mit ihrem Anschaffungswert in dem IT-Verfahren KAI gefunden. Die Abschreibungszeiträume entsprachen den Vorgaben aus den Afa-Listen. Die Anlagegüter wurden vor Ort mit den entsprechenden KAI-Etiketten vorgefunden. Alle Vermögensgegenstände wurden in der Anlagenbuchhaltung mit ihrem Anschaffungspreis und Nutzungsdauer berücksichtigt, so dass die Abschreibung im Jahresabschluss 2015 enthalten ist. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 41.523.401,86 43.773.102,23 +2.249.700,37 Seite 34 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2015 sind keine geleisteten Anzahlungen für noch zu erhaltende Sachanlagen enthalten. Bei Anlagen im Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2015 noch nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8 – erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen. Ursachen für die saldierte Erhöhung des Bilanzwertes waren im Wesentlichen Zugänge aufgrund neuer bzw. aus den Vorjahren fortgeführter, aber noch nicht fertig gestellter Sanierungsund Umbaumaßnahmen; u.a.: • im Bereich des FB 60 – Gebäudemanagement: o o o • Kaiser-Wilhelm-Museum einschließlich Cafeteria (+ rd. 4,0 Mio. Euro u.a. für Erstausstattung des Museums, ferner Aktivierung des Karlsplatzes; die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Museums erfolgte im Haushaltsjahr 2016) Sanierung Stadthaus (+ rd. 1,8 Mio. Euro) Neue Hauptfeuerwache (+ rd. 1,5 Mio. Euro, die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme erfolgte im Haushaltsjahr 2016) im Bereich des FB 66 – Tiefbau: o Erneuerung der Straßenbeleuchtung (+ rd. 3,0 Mio. Euro). Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1). Den Zugängen stehen Abgänge aufgrund Fertigstellung von Bauwerken gegenüber, z.B. Ostwall II. Bauabschnitt (– rd. 4,2 Mio. Euro; Umbuchung zur Bilanzpositionen 1.2.3.3 und 1.2.3.5) und Hafenring (– rd. 2,4 Mio. Euro; Umbuchung zu Bilanzposition 1.2.3.5). 1.3 Finanzanlagen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 664.169.053,45 663.934.628,11 -234.425,34 Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den Bilanzpositionen 1.3.5.1 und 1.3.5.4. Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. Seite 35 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 610.425.513,00 610.425.513,00 0,00 In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2) GemHVO NRW voll zu konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung der Gemeinde oder Unternehmen mit Beherrschungsrechten der Gemeinde). Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 17.326.435,49 17.326.435,49 0,00 Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert („assoziierte Unternehmen“ = verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern fließen – sofern wesentlich – über die „Equity-Methode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital. Während im Vorjahr eine Wertreduzierung von 29,8 Mio. Euro zu verzeichnen war, die im Wesentlichen auf die Neubewertung der Anteile an der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG (29,3 Mio. Euro) sowie geringfügigere Korrekturbewertungen der Standort Niederrhein GmbH und der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH zurückzuführen waren, haben sich in 2015 gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen ergeben. 1.3.3 Sondervermögen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.901.000,00 14.901.000,00 0,00 Hierzu zählen die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stadtentwässerung und Senioreneinrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Seite 36 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.986.116,20 3.986.116,20 0,00 Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.3.5 Ausleihungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 17.529.988,76 17.295.563,42 -234.425,34 Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 Abs. 2 HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen – d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Forderungen aus dem üblichen Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen unter dem Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausweisen. Ausleihungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 4.268.187,57 3.478.106,14 -790.081,43 Hierunter fällt u.a. eine Ausleihung an die SWK für das städtische Lampenlager (rd. 0,2 Mio. Euro). In 2015 hinzugekommen sind sechs Ausleihungen an die Wohnstätte Krefeld AG (insgesamt rd. 0,1 Mio. Euro), die bislang bei den sonstigen Ausleihungen ausgewiesen wurden (Umgliederung). Ausschlaggebend für die Verringerung des Bilanzwertes ist ein langfristiges Darlehen an die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wird jährlich (2015: rd. 0,9 Mio. Euro) getilgt. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig. Seite 37 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 7.009.772,00 7.009.772,00 0,00 Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 6.252.029,19 6.807.685,28 +555.656,09 Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die Hingabe von Kapital entstanden sind. Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 4,1 Mio. Euro Festgelder, Wertpapiere (Immobilienfonds) und Darlehensforderungen der unselbstständigen Stiftungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen sowie Darlehen für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,7 Mio. Euro bilanziert. Die restliche Summe verteilt sich auf kleinere Ausleihungen. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 685.607,64 707.736,93 +22.129,29 Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft / aktualisiert werden. Die Veränderung im Jahr 2015 wird nachfolgend erläutert. Die einzelnen Bilanzansätze konnten aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware hergeleitet werden. Seite 38 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 685.607,64 707.736,93 +22.129,29 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB 66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde darüber hinaus ein verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 – Verwaltungssteuerung und – service vorgehalten (Umorganisation mit Wirkung zum Jahresbeginn 2016, dann werden im Zentrallager nur noch IT-Zubehör-Materialien gelagert). Mit Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuerwache ab dem Jahr 2016 wird ein Lager für medizinische Verbrauchsmaterialien beim Rettungsdienst der Feuerwehr hinzukommen. Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß § 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich. Zum 31.12.2015 fand in beiden Bereichen eine Buchinventur statt, d.h. es wurden Auszüge aus den jeweiligen Datenbanken gezogen und ausgewertet; die nächste körperliche Inventur im Magazin des FB 66 ist zum Jahresende 2016 vorgesehen. In 2015 ist eine Verminderung des Bestandes im Lager für Papier und Büromaterial um rd. 24 T Euro zu verzeichnen, was auf Personalengpässe sowie die auslaufende Lagerhaltung zurückzuführen ist. Demgegenüber hat sich der Bestand des Materiallagers des FB 66 um rd. 46 T Euro erhöht, was auf Zukäufe im Bereich Beschilderung und Straßenunterhaltung zurückzuführen ist. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 43.707.327,97 40.335.427,77 -3.371.900,2 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (siehe Ziffer 2.2.3) Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7) GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag ergibt." Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des Weiteren können Abschreibungen vorgenommen werden. Seite 39 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können. Damit wurden nützliche Informationen zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die Realisierbarkeit der Forderungen „mit einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2009 bei 0% gesehen wird“ und „für die Jahre 2010, 2011 und 2012 … das Ausfallrisiko auf 75%, 50% und 25% eingeschätzt“ wurde. (Verfügung des Fachbereichs „Zentrale Finanzsteuerung“ vom 28.07.2014). Die Verwaltung arbeitet zudem verstärkt an einer „beschleunigten Einzelwertberichtigung von u. a. Altforderungen“ durch stetige Weiterentwicklung des Forderungsmanagements mit dem Ziel, „den Altbestand abzubauen“ (s. o.g. Verfügung). Ebenso wird die Zentralisierung des Forderungsmanagements weiter ausgebaut. Der von der Verwaltung eingeschlagene Weg wird von der Rechnungsprüfung ausdrücklich begrüßt. Gerade die erforderlichen Einzelwertberichtigungen sollten dazu beitragen, dass die mangels konkreter Erkenntnisse pauschalen Wertberichtigungen wieder zurückgefahren werden können und der Forderungsbestand noch realistischer eingeschätzt und bewertet werden kann. Die Gesamtsumme der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen beträgt rd. 44 Mio. Euro. Allerdings haben sich in 2015 die Einzelwertberichtigungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,8 Mio. Euro reduziert, während die Pauschalwertberichtigungen um rd. 2,6 Mio. Euro gestiegen sind, so dass die Verwaltung aus Praktikabilitätsgründen weiterhin den Weg über Pauschalwertberichtigung geht. In beiden Fällen entfällt der größte Teil auf die Steuerforderungen. Die eingeleiteten Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass der Forderungsbestand kontinuierlich reduziert werden kann, auch wenn die Verbesserungen inzwischen nicht mehr ganz so deutlich ausfallen wie im Vorjahr. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit Beginn der Umsetzung des neuen Konzeptes Mehrjahreszeiträume berichtigt wurden, welche nunmehr abgearbeitet sind. Auf Seite 66 des Jahresabschlusses der Verwaltung ist zutreffend dargestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Jahr 2015 um rd. 2,4 Mio. Euro und die privat-rechtlichen Forderungen um rd. 0,4 Mio. Euro, insgesamt also um rd. 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 10,8 Mio. Euro) zurückgeführt werden konnten. Neben den vorgenannten Ursachen haben hierzu auch Rückgänge im Bereich der sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen beigetragen. Im Hinblick auf den realen Wert der Forderungen hat das Prüfungsergebnis im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 insgesamt zu keinen Veränderungen durch die evtl. sinnvolle höhere Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen geführt, da diese höchstens im Austausch der bereits berücksichtigten Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen gewesen wären. Die Werthaltigkeit des Bilanzansatzes kann nachvollzogen werden, eine Detailprüfung ist in Stichproben erfolgt. Inwieweit die Stadt die Forderungen in der ausgewiesenen Höhe realisieren kann, bleibt bei den Forderungen offen, zu denen (noch) keine Einzelwertberichtungen erfolgt sind. Seite 40 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Auch wenn im 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss 2015 beibehalten. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.984.923,83 2.761.772,61 -223.151,22 Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2014 setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und Baugenehmigungsgebühren. Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,2 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,8 Mio. Euro vorgenommen. Alle Forderungen über 5.000 Euro wurden im Rahmen der Prüfung hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft. Zum Stichtag 31.12.2015 bestehende Forderungen gegen Krankenkassen etc. wegen Rettungsdienstgebühren wurden – mit Ausnahme einiger aus sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Gleiches gilt für etliche andere größere Forderungen über 5.000 Euro. Bei den restlichen Forderungen sind Risiken hinsichtlich der Werthaltigkeit der Forderung aufgrund der Vielzahl der Gebührenpflichtigen nicht bei allen Einzelansprüchen gleich einzuschätzen, eine Überprüfung gestaltet sich schwierig. 2.2.1.2 Beiträge Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 269.469,37 178.664,37 -90.805 Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (…) bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen. Seite 41 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die größten Forderungen wurden im Rahmen der Prüfung hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit stichprobenweise überprüft. In über der Hälfte der Fälle wurden die Forderungen zwischenzeitlich beglichen. Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 bzw. 2013 gestundet wurden und in 2016 bzw. 2018 fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden die gestundeten Beträge der drei Schuldner bei den Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich um solvente Schuldner handelt (nur diesen können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der langen bzw. erneut verlängerten Stundungsfristen (Verzögerung beim Bau des Rheinblicks Uerdingen) kann die Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden. 2.2.1.3 Steuern Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 12.647.733,83 12.152.131,07 -495.602,76 Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern erhoben. Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen stark von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst wird. Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus, die sich im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen, wobei festzustellen ist, dass – ähnlich wie bei den Gewerbesteuererträgen – seit dem außergewöhnlich hohen Jahresergebnis 2011 ein stetiger Rückgang zu verzeichnen ist. Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 16,1 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 8,5 Mio. Euro vorgenommen. Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen hat im Jahr 2015 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährlich, nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form von Fallzahlen und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten, informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben. Die Entwicklung der Steuerforderungen seit der Eröffnungsbilanz wird in der nachfolgenden Grafik abgebildet: Seite 42 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Steuerforderungen in Euro jeweis zum 31.12. 28.000.000,00 25.958.534,16 24.000.000,00 21.268.714,29 19.271.603,54 20.000.000,00 Euro 17.244.537,08 16.000.000,00 15.537.009,87 13.776.743,69 15.646.080,84 12.647.733,83 12.152.131,07 12.000.000,00 8.000.000,00 4.000.000,00 0,00 EB 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen. Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im DZ-Kommunalmaster (nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen). Art der Steuerforderung Gewerbesteuer Grundsteuer Vergnügungssteuer Sonstige Steuern Umgliederungen aus den o.g. Steuerarten Pauschalwertberichtigung Steuerforderungen gesamt Beträge in Euro 2014 19.014.882,55 868.694,20 987.614,39 226.984,80 223.222,08 Beträge in Euro 2015 16.844.297,07 949.500,33 827.313,59 191.395,66 1.851.098,67 -8.673.664,19 12.647.733,83 -8.511.474,25 12.152.131,07 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 455.970,12 753.183,08 +297.212,96 Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall – finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich, denen keine private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der Forderungen gegeben. Seite 43 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,2 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert leicht angestiegen. 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 8.172.473,34 6.327.284,82 -1.845.188,52 In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlichrechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition, mögliche andere Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen, Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.). Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 7,8 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 5,7 Mio. Euro vorgenommen. Dies ist auch die Hauptursache für die Reduzierung des Wertes bei dieser Bilanzposition. Der Bilanzansatz ermittelt sich insgesamt wie folgt: Beschreibung Beträge in Euro 2014 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen - gegen den privaten Bereich - gegen den öffentlichen Bereich - gegen verbundene Unternehmen - gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen Umgliederungen etc. (saldiert) Einzelwertberichtigungen insgesamt Pauschalwertberichtigung Konto 16500000 (Abstimmkreis Landeshaushalt) Bilanzansatz Beträge in Euro 2015 12.461.791,02 10.793.155,14 6.996.551,38 8.556.583,03 169,23 28.085,29 108.239,04 -8.163.719,63 -3.259.196,49 553,50 8.172.473,34 181.391,26 0,00 370.832,88 -7.827.990,01 -5.746.687,48 0 6.327.284,82 Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau, der sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände bzw. sozialer Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen Wertberichtigungen und den weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet sich die Verwaltung aber auf einem guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten ist. Seite 44 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.875.769,89 3.778.296,95 -97.472,94 Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. In den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich werden insbesondere die auf die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzinsen, Darlehensforderungen, Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, sowie Zinsen. Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 1,3 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für Sozialhilfe) sowie Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die Schuldner vermehrt nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, so dass sich der Abbau von Forderungen in diesem Bereich auch nicht konsequent über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten Ausfallrisiken allerdings nur schwer abschätzen. Aus Sicht der Prüfung sind nach der Auswertung von Stichproben weitere Einzelwertberichtigungen vorzunehmen. Dies führt aber nicht zu weiteren Wertreduzierungen, da die zweifelhaften Forderungen seitens der Verwaltung bereits über die Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt wurden. Positiv ist zu bemerken, dass sich die Einzelwertberichtigungen im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben. Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.12.2015 beträgt 3.763.317,27 Euro; die Differenz von 14.979,68 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht wurden, zu den korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im DZKommunalmaster selbst durchgeführt werden können, sondern nur über eine Excel-Tabelle dokumentiert werden konnten. Es handelte sich um Umbuchungen aus dem Konto „Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (siehe Erläuterung bei Bilanzposition 2.2.2.3) sowie im Bereich der Einzelwertberichtigungen. 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 595.424,31 427.144,34 -168.279,97 Es handelt sich um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem Land und Zweckverbänden usw.. Seite 45 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die Verringerung des Forderungsbestandes ist auch hier auf Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden zwischenzeitlich zum größten Teil beglichen. 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.820.133,30 2.359.764,34 -460.368,96 Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus der Gewinnabführung der städtischen Töchter, die eine kurze Frist besitzen und im Regelfall im Folgejahr zahlungswirksam werden und somit nicht mehr im Forderungsbestand ausgewiesen werden. Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.12.2015 beträgt 2.712.599,47 Euro; die Differenz von 352.835,13 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht wurden, zu den korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im DZ-Kommunalmaster selbst durchgeführt werden können, sondern nur über eine Excel-Tabelle dokumentiert werden konnten. So werden z.B. Forderungen gegen den Hafen in SAP unter verbundenen Unternehmen ausgewiesen, der Hafen wird allerdings als Beteiligung geführt, so dass eine manuelle Umgliederung zu Position 2.2.2.4 erfolgen muss. Ebenso waren Umbuchungen zu Bilanzposition 2.2.2.1 erforderlich. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zu H 12 und H 13 im Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 darauf verwiesen, dass manuelle Umgliederungen vorgenommen, die hinreichend dokumentiert wurden. Eine vollständige Korrektur der genannten Sachverhalte im DZKommunalmaster wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich gewesen und hätte keine bilanziellen Auswirkungen gehabt. Im vorgelegten Jahresabschluss erfolge damit der korrekte Forderungsausweis dieser Sachverhalte. Dies war seitens der Prüfung auch nicht in Frage gestellt worden, allerdings wird weiterhin die Auffassung vertreten, dass sämtliche Geschäftsvorgänge, auch Jahresabschlussbuchungen, vollständig im DZ-Kommunalmaster als dem zentralen und einzigen Buchhaltungsprogramm durchgeführt und dokumentiert werden sollten. Excel-Dateien sollten lediglich eine nachrichtliche, ergänzende Dokumentation darstellen, nicht aber die Erläuterung von Differenzen zwischen dem Buchhaltungsprogramm und der Bilanz. 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro Seite 46 178.882,32 198.233,19 +19.350,87 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen aus Personalkostenerstattungen zum Stichtag 31.12.2015 gegenüber DSM aus Mieten und Pachten, Theater und Helios. Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31. 12.2015 beträgt 198.233,19 Euro; dieser Betrag weicht um 94.058,10 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen. 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 567,24 263.573,09 +263.005,85 Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.12.2015 beträgt 19.775,74 Euro; dieser Betrag weicht um 243.797,35 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 11.705.980,42 11.135.379,91 -570.600,51 Die Bilanzposition „Sonstige Vermögensgegenstände“ ist ein Auffangposten für Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen und Leistungen, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind, so z. B. Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden, Mitarbeitern oder Organmitgliedern. Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen, die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Grundstücke, die drei Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung der GPA NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips. In der folgenden Tabelle werden die Konten im Vergleich zum Jahr 2015 ausgewiesen und nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen erläutert: Seite 47 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Bilanzkonto 1760900 1761000 17610099 17630000 17900000 17910000 17919500 17999999 21101761 37950000 17660900 Beschreibung Andere sonstige Vermögensgegenstände Privat-rechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a. Umgliederungen Grundstücke zum Verkauf anstehend Sonstige privat-rechtliche Forderungen Vorsteuern Forderungen LOGA Forderungen aus debitorischen Kreditoren Einzelwertberichtigungen privat-rechtliche Forderung gegen Mitarbeiter Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/ Umsatz/Vorsteuer Sonstige Umgliederungen Summe der Sonstigen Vermögensgegenstände Betrag in Euro 2014 Veränderung in Euro Betrag in Euro 2015 4.476.243,49 5.528.969,56 1.052.726,07 171.470,56 72.392,04 -99.078,52 4.786,64 623,20 -4.163,44 5.664.969,54 5.374.466,68 -290.502,86 171,31 201,31 30,00 0,00 16.485,48 16.485,48 -1.666,28 0 -1.666,28 114,18 138.683,94 138.569,76 -2.662,72 -11.234,79 -8.572,79 786.891,80 14.792,49 -772.099,31 605.661,90 0,00 -605.661,90 11.705.980,42 11.135.379,91 -570.600,51 a) Andere sonstige Vermögensgegenstände: Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig zugeordnet werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemalige Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind). Diese Beträge unterliegen insoweit Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht oder vermindert. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 1,1 Mio. Euro erhöht. Die wesentlichen Ursachen der Veränderung werden nachfolgend erläutert. Im Vorverfahren „ProBauG“ wurden Ende 2014 Gebührenbescheide vielfach zum Soll gestellt und in SAP gebucht (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.1.1 im Bericht zum Jahresabschluss 2014). Um diese Vielfachsollstellungen zu korrigieren, waren manuelle Korrekturen erforderlich. Durch diese Schritte wurden die Forderungsbestände neutralisiert, damit die Ergebnisrechnung 2014 fälschlicherweise nicht zu hoch und die Ergebnisrechnung 2015 nicht zu niedrig dargestellt werden. Die Auflösung des Überzahlungsbetrages wurde in 2015 komplett vollzogen. Ein weiterer Grund für die Erhöhung ist der Stand der offenen Verwarngelder aus WinOWiG um rd. 45 T Euro. b) Privat-rechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.: Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden. Die Einbehaltungen laufen insofern automatisiert ab, als die Buchungen über das SAPSeite 48 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 System (DZ-Kommunalmaster) durchgeführt werden, der tatsächliche Abzug erfolgt über das Personalabrechnungsprogramm „LOGA“. Des Weiteren werden über diese Position auch Überzahlungen von Kindergeld, Gehalt etc. abgebildet. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 0,1 Mio. Euro erhöht. c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend: Grundstücke und Gebäude, die die Stadt Krefeld in absehbarer Zeit veräußern möchte, werden nicht mehr im Anlagevermögen, sondern im Umlaufvermögen ausgewiesen. Obwohl insgesamt für 1,4 Millionen Euro vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht worden sind, hat sich der Bilanzwert aufgrund der in 2015 getätigten Verkäufe um rd. 0,3 Mio. Euro verringert. Wie bereits im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2014 erwähnt, sind weiterhin mehrere Gebäude und Grundstücke bereits seit Jahren im Umlaufvermögen aufgeführt, so dass intensiver geprüft werden sollte, ob im Einzelfall noch Verkaufsabsichten bestehen. Diese Objekte haben einen Bilanzwert von rd. 1,4 Millionen Euro. d) Forderungen aus debitorischen Kreditoren: Die Forderungen aus debitorischen Kreditoren werden im Korrekturkonto Umgliederungen auf der Passivseite zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Transferleistungen dargestellt. Während die Forderungen im Jahr 2014 auf nahezu null gebracht werden konnten, war in 2015 ein Anstieg (auf der Aktiv- wie der Passivseite der Bilanz) um rd. 0,1 Mio. Euro zu verzeichnen. e) Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/Umsatz/Vorsteuer: Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Seit dem Jahr 2012 hat sich die Zuordnung in der Bilanz für das Konto 37950000 „Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt aus Umsatzsteuer / Vorsteuer“ geändert. Bis 2011 war dieses Konto – unabhängig vom Endsaldo – in den Bereich der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ (Passiva, Ziffer 4.7) ausgesteuert. Nunmehr erfolgt zum Jahresabschluss automatisiert die Zuordnung in die Sonstigen Verbindlichkeiten bei einer Umsatzsteuerzahllast bzw. in die Sonstigen Vermögensgegenstände bei einem Vorsteuerüberhang. Die hohe Forderung in 2014 resultiert zum einen aus der Geltendmachung von Vorsteuerabzügen betragsmäßig hoher Eingangsrechnungen im Bereich der BgA Schulsporthalle Albert-Schweitzer-Schule als auch um Anpassungsbuchungen der Vorsteuer aus 2013, die in 2014 gebucht wurden. In 2015 gab es keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle, so dass sich für das Jahr 2015 lediglich ein Vorsteuerüberhang in Höhe von rd. 15 T Euro ergeben hat. Seite 49 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.4 Liquide Mittel Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 17.610.510,62 9.883.262,55 -7.727.248,07 Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stehen. Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch Anteile enthalten, die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten gebildet worden. Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur durch Kredite zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern wird. Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt: Beschreibung Bestände Bank- und Girokonten der Stadt Schulgirokonten Barbestände in städtischen FB (Barkassen) Mietkaution auf einem Sparbuch Differenz in Euro Betrag in Euro 2014 14.656.688,09 Betrag in Euro 2015 6.900.452,16 -7.756.235,93 2.595.282,19 2.618.246,59 +22.964,41 47.011,00 45.976,88 -1.034,12 6.740,62 6.751,78 +11,16 304.788,72 311.835,14 +7.046,42 17.610.510,62 9.883.262,55 -7.727.248,06 Stiftungen Treuhandkonten Summe Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen: a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt: Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. Der hohe Bestand in 2014 stellte eine Ausnahme dar, der Wert 2015 entsprach ungefähr dem Niveau der Vorjahre. Ursache für die Bestandserhöhung in 2014 war im Wesentlichen, dass sich durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bedingt relativ lange Betriebsferien der Verwaltung zum Jahreswechsel 2014/2015 ergeben hatten, so dass in dieser Zeit weniger Auszahlungen für Lieferung und Leistung erfolgt sind als in den Vorjahren. Die Einzahlungsüberschüsse wurden über den Jahreswechsel auf den Konten belassen, da sie für das neue Jahr kurzfristig benötigt wurden und sich somit nicht für eine längerfristige Geldanlage geeignet haben. b) Schulgirokonten: Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadtverwaltung. Sie beinhalten städtische Mittel sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen unterzogen, die Seite 50 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung umfangreicher Projekte angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt werden. Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Berichte Nr. 17/2014, 16/2015, 6/2016, 15/2016 und 12/2017) dargestellt. Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten (Bilanzposition 4.7) überein. c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen): Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen. Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2015 waren die Fachbereiche gehalten, den Endstand der am 31.12.2015 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht auf ein Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. d) Mietkaution: Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert. e) Stiftungen: Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen Schenkung, des Nachlasses Nauen sowie der „Vereinigten-Familie-deGreiff-Stiftung“. Das Treuhandkonto für das Objekt Philadelphiastraße der Gehlen Schenkung wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss unterzogen. Die Konten für die beiden anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet. Die Stiftungsabschlüsse 2015 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes durch die Krefelder BauGmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen. Seite 51 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.852.246,44 15.877.241,07 +6.024.994,63 Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn haushaltsjahrbezogene Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in unterschiedliche Haushaltsjahre fallen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der gemeindlichen Bilanz dar. In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen „Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt und ausschließlich die Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zum Vorjahreswert gebucht wird. Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Rückgang des Wertes der Bilanzposition geführt haben: Bezeichnung Beamtenbesoldung und – versorgung für Januar - Zugang Zahlung Januar 2016 - Abgang Zahlung Januar 2015 Pflegegeldleistungen für Januar - Zuführung 2015 - Auflösung 2015 Leistungen nach SGB XII und SGB II für Januar - Zuführung 2015 - Auflösung 2015 Bildung und Teilhabe für Januar - Zuführung 2015 - Auflösung 2015 Zuschuss zum Rosenmontagszug - Zuführung 2015 - Auflösung 2015 Vorauszahlung Studieninstitut Niederrhein Vorauszahlung Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft (FB 50) an Bundesagentur für Arbeit Saldierte Veränderungen ARAP Beträge in Euro +4.916.298,88 -4.832.219,60 288.557,12 -439.670,99 511.296,23 -23.128,53 34.123,80 -36.595,23 12.500 -12.500 39.770,60 5.566.562,35 +6.024.994,63 Seite 52 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits im Dezember des Vorjahres. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist auf Besoldungserhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückzuführen. Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen der „Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB XII und II“ jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt. In 2015 erfolgte zudem eine Vorauszahlung für die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Bundesagentur für Arbeit, die das Jahr 2016 betraf und insofern als ARAP zu verbuchen war. In 2015 wurde zudem erstmalig ein ARAP für eine Vorauszahlung an das Studieninstitut SINN von rd. 40 T Euro gebildet. Grundlage waren Rechnungen des Studieninstitutes, die Ende 2015 eingegangen sind und beglichen wurden, aber inhaltlich Lehrgangsgebühren des Jahres 2016 betrafen. Seite 53 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3.3.2 Prüfung der Passiva 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 572.998.429,70 580.425.647,35 -7.427.217,65 In der Bilanz ermittelt sich die Allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen Vermögens- und Schuldenpositionen (einschließlich der Rückstellungen) sowie der Sonderposten, der Ausgleichsrücklage, der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen und der jeweiligen Jahresergebnisse (Residualgröße). Die Allgemeine Rücklage ist in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und wird entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle eines Jahresfehlbetrages dem Ausgleich des selbigen. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage hat sich – entgegen dem Trend der Vorjahre – gegenüber 2014 um saldiert rd. 7,4 Mio. Euro erhöht (Jahresabschluss 2014: Reduzierung um 91,2 Mio. Euro). Dies ist einerseits auf die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes dargestellten Eröffnungsbilanzkorrekturen von saldiert rd. + 7,2 Mio. Euro zurückzuführen. Gemäß § 92 (7) GO in Verbindung mit § 57 (2) GemHVO sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz zu berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen Positionen sind der Anlage 6 zum Jahresabschluss 2015 zu entnehmen. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Weiterhin führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 0,2 Mio. Euro. Die Ursachen für die Veränderung sind auf Seite 26 des Jahresabschlusses der Verwaltung korrekt dargestellt. Eine Reduzierung der Allgemeinen Rücklage durch eine Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Vorjahres (rd. 66,9 Mio. Euro) findet auch in 2015 nicht statt, da der Fehlbetrag des Jahres 2014 nicht bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 festgestellt wurde, so dass der entsprechende Betrag in der Bilanzposition Passiva 1.4 als Verlustvortrag ausgewiesen wird, die erstmalig zum Jahresabschluss 2013 eingefügt wurde. Im Ergebnis reduziert sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage erst mit zeitlicher Verzögerung in den Jahresabschlüssen der Folgejahre. Das nachfolgende Schaubild (Bruttobetrachtung) zeigt, dass – abgesehen von einer leichten Stabilisierung in den Jahren 2013 und 2015, welche aber auf die, wie oben dargestellt, nicht Seite 54 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 erfolgte Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage zurückzuführen ist – ein kontinuierlicher Rückgang des Bestandes der Allgemeinen Rücklage zu verzeichnen und auch in Zukunft zu erwarten ist. Entwicklung Allgemeine Rücklage in Euro jeweils zum 31.12. 750.000.000,00 717.848.343,40 700.000.000,00 678.495.517,28 698.628.943,82 678.495.517,28 664.651.034,73 664.204.845,74 650.000.000,00 580.425.647,35 600.000.000,00 572.998.429,70 550.000.000,00 500.000.000,00 450.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 In den Jahren 2010, 2011 und 2015 lagen diverse Sachverhalte vor, die Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich machten, welche im Ergebnis dazu führten, dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage erhöht werden konnte (2010 + 39,4 Mio. Euro, 2011 +31,0 Mio. Euro, 2015 + 7,2 Mio. Euro aus Eröffnungsbilanzkorrekturen). Ohne die erforderlichen Eröffnungsbilanzkorrekturen würde sich die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage – und damit auch des Eigenkapitals – deutlich schlechter darstellen. Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO NRW nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigt. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer Passiva 1.3). Durch die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75 (4) GO ist der Haushalt von der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu genehmigen. Es ist absehbar, dass es auch in den Folgejahren bis einschließlich 2019, dem Jahr vor dem im Haushaltssicherungskonzept angestrebten Haushaltsausgleich, zu Jahresfehlbeträgen kommen wird. Diese werden zu einer weiteren Verminderung der Allgemeinen Rücklage führen. In der Konsequenz dieser Entwicklung ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der Stadt Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen: Seite 55 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12. 800.000.000,00 776.002.201,68 750.000.000,00 702.237.809,17 667.643.713,53 700.000.000,00 661.752.189,06 639.779.488,02 650.000.000,00 602.158.591,10 600.000.000,00 550.000.000,00 506.120.411,65 486.719.719,79 500.000.000,00 450.000.000,00 400.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.2 Sonderrücklagen Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine Sonderrücklagen gebildet. 1.3 Ausgleichsrücklage Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 0 0 0 Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt. 1.4 Verlustvortrag Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 0 -66.878.018,05 -66.878.018,05 Wie oben unter Ziffer Passiva 1.1 dargestellt, konnte im Jahr 2015 keine Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014 mit der Allgemeinen Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erfolgen, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses 2015 der Jahresabschluss 2014 noch nicht vom Rat festgestellt worden war und auch noch kein Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages vorlag. Daher wird in der Bilanz im Jahr 2015 ein entsprechender Verlustvortrag ausgewiesen. Seite 56 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro -66.878.018,05 -26.827.909,51 +40.050.108,54 In dieser Bilanzposition wird der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 ausgewiesen. Während in den Jahren 2011 und 2012 eine Reduzierung des Fehlbetrages zu verzeichnen war, hatte sich der Fehlbetrag in den Jahren 2013 und 2014 im Wesentlichen aufgrund des Einbruchs bei der Gewerbesteuer und der Nichtrealisierung von HSK-Maßnahmen jeweils deutlich erhöht. In 2015 konnte u.a. durch eine Stabilisierung der Gewerbesteuererträge sowie insgesamt deutliche Ertragssteigerungen und konsequenter umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen eine Reduzierung des Fehlbetrages 2014 um rd. 60 % erreicht werden. Die Gesamtentwicklung der Fehlbeträge seit der Eröffnungsbilanz wird im nachfolgenden Schaubild dargestellt. Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 0,00 -10.000.000,00 -11.739.158,60 -20.000.000,00 -24.871.546,71 -30.000.000,00 -26.827.909,51 -40.000.000,00 -36.876.754,76 -37.174.707,93 -50.000.000,00 -60.000.000,00 -70.000.000,00 -66.878.018,05 -73.764.392,51 -80.000.000,00 -73.946.921,76 -90.000.000,00 Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat rechtzeitig beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2015 mit der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2017 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2016 noch nicht vorgelegen hat); andernfalls erfolgt eine Verrechnung mit dem Jahresabschluss 2018. Die Allgemeine Rücklage wird damit weiter reduziert. Seite 57 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2. Sonderposten 2.0 Allgemeine Erläuterungen Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach Aktivierung des Vermögenswertes gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten aufgelöst. Die Sonderposten haben Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden. Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der Sonderposten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maß von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst. Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich und der sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar: Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12. 498.355.850,33 497.537.279,67 500.000.000,00 492.920.996,68 490.869.027,86 489.050.762,27 490.000.000,00 480.000.000,00 473.269.171,83 474.270.932,22 468.782.732,21 470.000.000,00 460.000.000,00 450.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Der erhebliche Anstieg im Jahr 2011 ist auf den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009) zurückzuführen, die entsprechenden Zuwendungen haben zu einem Anstieg der Seite 58 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Sonderposten geführt. Aber auch in den Folgejahren sind erhebliche Zuweisungen (auch als Pauschalzuweisungen) geflossen und es waren Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, so dass sich der Bilanzwert insgesamt auf einem relativ hohen Niveau stabilisiert hat. In den Folgejahren werden Zuweisungen im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes sowie anderer Förderprogramme den Bestand voraussichtlich weiterhin auf einem hohen Niveau halten. Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen. Die Ursachen der Veränderungen in 2015 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 385.521.249,49 379.309.635,51 -6.211.613,98 Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale) und für Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen wurden neue Sonderposten in einem Umfang von rd. 3,5 Mio. Euro gebildet. Weiter waren ertragswirksame Auflösungen von rd. 10,7 Mio. Euro bei den Altfällen zu verzeichnen. Im Jahr 2015 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden und die das Volumen bei dieser Bilanzposition um saldiert rd. 0,9 Mio. Euro verringert haben. Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen, wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert wurden (Beispiele: 2015 noch in der Entstehung befindliche Maßnahmen mit Zuweisungen wie „Ostwall, 2. Bauabschnitt“ oder „U3-Ausbau“). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung). 2.2 Sonderposten für Beiträge Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 91.968.526,69 89.740.284,45 -2.228.242,24 Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle, geleistet werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge). Dieser Sonderposten verringert sich im siebten Jahr in Folge. Zwar ergeben sich aufgrund neu abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten (insbesondere für Altfälle). Seite 59 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 11.127.066,78 12.107.066,78 +980.000,00 Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den An-stieg von Gebühren verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch Ratsbeschlüsse. Die Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf: Betrag in Euro 2014 Betrag in Euro 2015 Differenz Abfallbeseitigung 10.095.018,00 11.220.018,00 +1.125.000,00 Straßenreinigung 1.032.048,78 411.048,78 -621.000,00 0 476.000,00 +476.000,00 Winterdienst Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat aufgrund der saldiert erneuten Zuführung eine Höhe von rd. 11,2 Mio. Euro erreicht. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich aus dem gleichen Grund gegenüber dem Vorjahr um die Auflösung von rd. 0,6 Mio. Euro reduziert. Der Sonderposten „Winterdienst“ wurde gegenüber 2014 neu eingerichtet und hat eine Zuführung in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro erhalten. Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG. 2.4 Sonstige Sonderposten Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.739.007,37 9.712.041,12 -26.966,25 Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge nachgewiesen. In 2015 haben sich hier keine großen Veränderungen ergeben. Seite 60 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3. Rückstellungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 513.908.883,40 532.519.009,73 +18.610.126,33 Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben aufwandsmäßig den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen. Auch in 2015 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: 3.1 Pensionsrückstellungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 478.599.071,12 500.841.441,00 +22.242.369,88 Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie sind zu bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur Zahlung von Pensionen und Beihilfen für Beamte in der Bilanz zu dokumentieren. Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus laufenden Haushaltsmitteln sicherzustellen ist. Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrundeliegende Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der an die Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige und Versorgungsempfänger ist in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Haushaltsjahre dargestellt: Seite 61 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Konto Bezeichnung 2014 Euro 2015 Euro Veränderung 2014-2015 in % Rückstellungen Pensionen 25111000 Beschäftigte (aktive Beamte) 183.149.787,01 190.673.375,00 4,1 % 25112000 Versorgungsempfänger 204.788.180,99 215.293.587,00 5,12 % 387.937.968,00 405.966.962,00 4,64 % Summe Pensionen Rückstellungen Beihilfen 25111000 Beschäftigte (aktive Beamte) 42.802.105,22 44.560.367,72 4,1 % 25112000 Versorgungsempfänger 47.858.997,90 50.314.111,28 5,12 % 90.661.103,12 94.874.479,00 4,64 % 478.599.071,12 500.841.441,00 4,64 % Summe Beihilfen Bilanzansatz (Pensionen und Beihilfen) Von der Gesamtsteigerung um rd. 22,2 Mio. Euro entfallen rd. 18,0 Mio. Euro auf die Pensionsrückstellungen. Die Erhöhung ist zurückzuführen auf Besoldungserhöhungen (in einem Volumen von rd. 3,4 Mio. Euro), Beförderungen (die in den Vorjahren wegen Beförderungssperren nicht vorgenommen werden konnten; Gesamtvolumen rd. 2,6 Mio. Euro) und den Jahresprogress (in einem Gesamtvolumen von 14,0 Mio. Euro). Im Jahresprogress verschiebt sich der Berechnungsstichtag für die Mitarbeiter jeweils um ein Jahr, steigert den Pensionsanspruch im aktiven Dienst und daraus resultierend den Barwert. Eine Erhöhung der Rückstellungssumme ist intensiv an den steigenden Altersdurchschnitt der aktiven Beamten, der Barwerterhöhung und der Anzahl der sich im aktiven Dienst befindlichen Beamten geknüpft. Die Konzentration auf Geburtenjahrgänge aus den 60er und 70er Jahren wird in jedem Jahr steigende Pensionslasten bewirken. Erst mit Eintritt der Pension in ca. 10-20 Jahren ist mit einer Entlastung zu rechnen. Auch aufgrund der Steigerung der Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Dauer der Pensionsansprüche trägt zu einer stetigen Steigerung der Rückstellungssumme bei. In der Haushaltsplanung wurde für die Jahre 20152019 eine Erhöhung der Pensionsrückstellungen von 12,5 Mio. Euro veranschlagt. Bei jeder neuen Haushaltsplanung wird unter Berücksichtigung evtl. Einmaleffekte überprüft, ob und wie ggf. eine Anpassung dieser Planwerte erforderlich ist. In 2014 betrug der tatsächliche Betrag rd. 11,3 Mio. Euro, in 2015 rd. 18 Mio. Euro (inkl. Besoldungserhöhung, Auflösung des 3jährigen Beförderungsstaus sowie neuer Invaliditätsfälle). Der Aufbau im Aktivpersonalbestand übersteigt den Abbau aufgrund Personalfluktuation (2015 rd. 2,0 Mio. Euro) deutlich. Diese Beträge werden in der Bilanz im Regelfall nicht bei den Pensionsrückstellungen, sondern als Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, siehe Bilanzposition Passiva 3.4). Rund 4,2 Mio. Euro der Gesamtsteigerung der Bilanzposition entfallen auf die Beihilferückstellungen. Nachdem der Beihilfesatz im Jahr 2014 von 20,68% auf 23,37% erhöht wurde, um der tatsächlichen Entwicklung aus dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangegangenen drei Haushaltsjahre gerecht zu werden, konnte der Beihilfesatz in 2015 nach Überprüfung durch die Verwaltung beibehalten werden. Dies konnte durch die Prüfung nachvollzogen werden. Nach § 36 (1) GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu erfolgen. Seite 62 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Das nachfolgende Schaubild stellt den jährlichen Anstieg der Pensions- und Beihilferückstellungen seit der Eröffnungsbilanz bis 2015 grafisch dar: Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen in Euro jeweils zum 31.12. 500.841.441,00 500.000.000,00 478.599.071,12 470.000.000,00 454.528.056,22 446.821.606,41 438.014.949,62 440.000.000,00 418.573.482,23 410.490.089,71 410.000.000,00 403.762.679,40 380.000.000,00 350.000.000,00 2008 H 11 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Für Beamte, die von anderen Arbeitgebern zur Stadt Krefeld gewechselt sind, wurden die Pensionsrückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Listen zur Berechnung der Pensionsrückstellungen für eigene Beamte, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind, sowie für Beamte, die die Stadt Krefeld verlassen haben, für die aber weiterhin eine Pensionsverpflichtung für die Zeit der Beschäftigung bei der Stadt Krefeld besteht, fehlerhaft waren. Aufgrund dessen wurden auch die Rückstellungen entsprechend falsch berechnet. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung vollständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen. Generell kann festgestellt werden, dass die Datenbasis für die Abwicklung der Pensionsrückstellungen bislang sehr unübersichtlich strukturiert war, so dass das Zahlenwerk nur sehr schwer nachvollziehbar war. Auch war der Informationsfluss innerhalb der Verwaltung, vor allem zur Ermittlung der gewechselten Beamten, deutlich optimierbar. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Gesamtzahl der betroffenen Beamten in allen Unterlagen identische Summen ausweist. Es wird davon ausgegangen, dass für den Jahresabschluss 2017 nachvollziehbare und korrekte Unterlagen vorgelegt werden (der Jahresabschluss 2016 liegt bereits vor). Seite 63 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.271.386,65 2.264.787,40 -6.599,25 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen. In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung der Abfälle, sodass eine Nachsorge nur für zwei Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen. Insgesamt setzt sich die Bilanzsumme aus vier Positionen zusammen: Die Sanierung der Deponien Kapuzinerberg, Kimplerstraße sowie der Kleingartenanlage Süd II und der Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“ Die (geringfügige) Reduzierung der Bilanzsumme resultiert aus dem auf die Stadt entfallenden Eigenanteil der Sanierung der letztgenannten Altlast. Das Gros der Maßnahme und die damit verbundenen Abrechnungen wurden bereits in 2012 erledigt. Insgesamt ist die Maßnahme noch nicht abgeschlossen, bewegt sich aber im Rahmen der vorkalkulierten Kosten. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 889.096,32 1.018.782,84 +129.686,52 Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (z.B. Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“ beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert worden sein. Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert. Diese Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen. Die Zusammensetzung des Rückstellungsbestandes in der Zeit vom 31.12.2014 bis zum 31.12.2015 ist gemäß § 44 (2) Ziffer 4 GemHVO NRW im Anhang der Bilanz anzugeben und zu erläutern. Die bisherige Darstellung im Anhang des Jahresabschlusses (summarische Darstellung der Einzelmaßnahmen auf Seite 25 des Jahresabschlusses der Verwaltung) erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht, d.h. die Unterlagen reichen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen nicht aus. Eine Erläuterung der örtlich vorgesehenen Maßnahmen lediglich mit Angabe eines Summenbetrages wird der Erläuterungspflicht im Anhang nicht gerecht. Dies wurde bereits im Bericht zum Jahresabschluss 2014 unter H 14 bemängelt. In ihrer Stellungnahme zum damaligen Bericht hat die Verwaltung zugesagt, für die Jahresabschlussverfügung 2016 Seite 64 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 eine Überprüfung und Überarbeitung vorzunehmen. Eine Umsetzung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 war allerdings aufgrund der späten Vorlage des Prüfungsberichtes nicht mehr möglich. Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht 09/2016 wurde jedoch auf einen ausdrücklichen Hinweis verzichtet. Im Haushaltsjahr 2015 wurden neue Rückstellungen von rd. 0,5 Mio. Euro für die Sanierung naturwissenschaftlicher Räume in Schulen und rd. 0,3 Mio. Euro für die Dachsanierung der Grundschule Buscher Holzweg gebildet. Hinzu kamen Rückstellungen für die Sanierung einer Brücke sowie die Oberflächenbehandlung eines Rad- und Gehweges. Die Neubildung entsprach den gesetzlichen Vorgaben. Aufgelöst wurden u.a. die Instandhaltungsrückstellungen für die Sanierung des Flachdachs der Burg Linn und die Sanierung der Mauerkrone der Fabrik Heeder. 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 32.149.329,31 28.393.998,49 -3.755.330,82 Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und eine Inanspruchnahme erfolgen wird. Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit, Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Die Wesentlichkeitsgrenze beträgt auch für den Jahresabschluss 2015 wiederum 5.000 Euro. Sofern der Gemeinde aus den schwebenden Geschäften Verluste drohen, sind nach § 36 (5) GemHVO NRW sogenannte Drohverlustrückstellungen zu bilden. Solche Geschäfte wurden der Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2015 nicht bekannt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im Vergleich der letzten drei Jahre dar: Konto Bezeichnung Beträge in Euro 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 28111000 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden 5.572.556,14 5.608.433,50 6.209.093,32 28112000 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 1.849.757,00 1.863.579,00 2.121.396,00 28910000 Andere sonstige Rückstellungen (u. a. Pensionsverpflichtungen) 13.930.101,93 24.677.316,81 20.053.509,17 Summe der Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 21.352.415,07 32.149.329,31 28.393.998,49 Seite 65 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub sowie Gleitzeitguthaben und geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht (rd. +0,6 Mio. Euro). Gleiches gilt für die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit (rd. +0,3 Mio. Euro), während sich die anderen sonstigen Rückstellungen saldiert um rd. 4,6 Mio. Euro reduziert haben, so dass sich auch die Gesamtsumme reduziert. Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2014/2015 dar: Beträge in Euro Bezeichnung 31.12.2014 31.12.2015 Differenz Rückstellungssumme 2014/15 Anzahl Rückstellungssumme Anzahl Rückstellungssumme Differenz Anzahl 2014/15 Urlaubstage 19.793 4.819.998 € 21.097 5.336.556 +1.304 +516.558 Gleitzeitguthaben 24.372 784.614 € 20.250 869.272 -4.122 +84.658 Überstunden/ Rufbereitschaft FB 53 0 3.821 € 0 3.264 0 -557 Die Einführung der Anordnung von Betriebsferien trug zwar zur Senkung der Urlaubtage bei, allerdings hat sich zwischenzeitlich nicht nur die Rückstellungssumme, sondern auch wieder die Anzahl der Urlaubstage erhöht. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Urlaubstage jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifvertraglich und in Umsetzung entsprechender Gerichtsurteile an den Anspruch älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach oben angepasst wurden. Darüber hinaus hat die Kappung der Überstunden (siehe Ausführungen unter Überstunden) in einigen Fällen dazu geführt, dass überproportional Überstunden abgebaut wurden, statt an diesen Tagen Urlaub zu nehmen. Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben nach wie vor der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,3 Mio. Euro und der Fachbereich 50 – Soziales und Wohnen mit rd. 0,7 Mio. Euro. Dies ist im Verhältnis zu den anderen Fachbereichen anhand der Personalstärke und Lohnsummen auch nachvollziehbar. Allerdings ist in beiden Fachbereichen die Rückstellungssumme gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd. 0,5 Mio. Euro gestiegen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten, auf eine Reduzierung der ins Folgejahr zu übertragenen Urlaubtage ist hinzuwirken. Beim Gleitzeitguthaben hat sich die Rückstellungssumme ebenfalls erhöht, hier ist allerdings die Fallzahl sogar rückläufig. Dies ist allerdings u.a. auf die Korrektur fehlerhafter Verbuchungen in den Vorjahren zurückzuführen (siehe H 17 im Bericht 9/2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014). Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Berechnungsgrundlage korrigiert. Die unterjährigen Entwicklungen, so z. B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt durch gesetzliche Grundlagen in einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B. auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu, dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht wie gewünscht abbauen können. Seite 66 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Zum 31.12.2015 wurden – wie in den Vorjahren – keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Es wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden werden unmittelbar bzw. innerhalb der Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt. Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach entbehrlich geworden. Die in der Zeile angesetzte Rückstellungssumme bezieht sich nur noch auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit. Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gestiegen. Es haben im Jahr 2015 insgesamt 63 Vollzeitstellenäquivalente Altersteilzeit in Anspruch genommen, ein Zuwachs zum Vorjahr von drei Personen. Neben der gestiegenen Personenzahl ist die Erhöhung auf Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie ggfs. Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2015 zurückzuführen. Zudem variieren die jährlichen Rückstellungsbeträge in Abhängigkeit der Restlaufzeit je Fall. Die Rückstellung für die Altersteilzeit wird entgegen anderer Personalrückstellungen personenscharf gebildet und abgerechnet. Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2014/2015 dar: Beamte Tarifbesch. Gesamt Stand 31.12.14 1.193.552,00 670.027,00 1.863.579,00 Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro Inanspruchnahme 297.913,23 235.774,77 533.688,00 Auflösung Zuführung 347,37 280.388,60 1.208,23 522.672,00 1.555,60 803.060,60 Stand Veränderung 31.12.15 1.175.680,00 -17.872,00 955.716,00 +285.689,00 2.131.396,00 +267.817,00 Die anderen sonstigen Rückstellungen weisen eine Vielzahl von Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von rd. 24,7 Mio. Euro um rd. 4,6 Mio. Euro auf rd. 20,1 Mio. Euro reduziert (Vorjahr: um rd. 11,0 Mio. Euro erhöht). Die Veränderungen sind auf Seite 31 des Jahresabschlusses der Verwaltung korrekt dargestellt. Eine wesentliche Veränderung betrifft die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für zu anderen Arbeitgeber gewechselten ehemaligen Beschäftigten der Stadt Krefeld gemäß § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (rd. + 1,2 Mio. Euro auf rd. 4,8 Mio. Euro): Obschon dieser Betrag bei den sonstigen Rückstellungen auszuweisen ist, ist er doch inhaltlich vielmehr den Pensionsrückstellungen zuzuordnen. H 12 Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet. Wie bereits unter Position Passiva 3.1 – Pensionsrückstellungen – dargestellt, waren die Listen zur Berechnung der Pensionsrückstellungen für eigene Beamte sowie für Beamte, die die Stadt Krefeld verlassen haben, für die aber weiterhin eine Pensionsverpflichtung für die Zeit der Beschäftigung bei der Stadt Krefeld besteht, fehlerhaft. Aufgrund dessen wurden auch die Rückstellungen entsprechend falsch berechnet. Die Verwaltung hat zugesagt, die Berechnung voll- Seite 67 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ständig zu prüfen und die ggf. erforderlichen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorzunehmen. Fortgefallen sind die Rückstellungen für Mehrarbeitsvergütung für Feuerwehrbeamte, Rückzahlung Gewerbesteuer und Zinsen sowie für zu viel erhaltene Erstattungsleistungen für Bildung und Teilhabe, da entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich geleistet wurden bzw. die Vorgänge abgeschlossen werden konnten. 4. Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 664.847.892,81 666.561.522,84 +1.713.630,03 Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um eindeutig quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert. Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz, Pos. 2.2.3 (Konto 17999999), zugeordnet. 4.1 Anleihen Anleihen wurden in 2015 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 190.295.021,80 187.198.315,90 -3.096.705,90 Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd. 3,1 Mio. Euro reduziert; es liegt somit eine Nettokredittilgung vor. Ursache hierfür sind das positive Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie das geringere Investitionsvolumen, dadurch war der Kreditbedarf entsprechend geringer. In 2015 bestanden Kreditverbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich von rd. 120,1 Mio. Euro und gegenüber privaten Kreditinstituten von rd. 67,1 Mio. Euro. Seite 68 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 426.550.000,00 417.050.000,00 -9.500.000,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO NRW auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 9,5 Mio. Euro zurückgegangen. Somit liegt – anders als in den Vorjahren – keine Nettokreditaufnahme mehr vor. Von den aufgenommenen Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,950 Mio. Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, hieraus ergibt sich eine Forderung gegen verbundene Unternehmen. Dem Verbindlichkeitenspiegel auf Seite 43 des Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2015) ist zu entnehmen, dass alle zum Stichtag 31.12.2015 aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr besaßen, d.h. anders als in den Vorjahren waren keine Kredite mehr mit längerer Laufzeit vorhanden. Bei Kassenprüfungen am 02.07. und 10.12.2015 (Berichte Nr. 13 und 23/2015) wurden auch die Kredite zur Liquiditätssicherung geprüft. Im Haushaltsjahr 2015 wurde die lt. § 5 der Haushaltssatzung maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite von 520 Mio. Euro nicht überschritten. Aufgrund der weiterhin günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2015 rd. 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro). Aufgrund der hohen Kreditsummen wirken sich Zinserhöhungen aber unmittelbar negativ auf die Ergebnisrechnung aus. Die Stadt Krefeld befindet sich bei der Belastung durch Kredite zur Liquiditätssicherung in einer ähnlichen Situation wie andere Gebietskörperschaften. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.756.726,37 1.616.384,85 -140.341,52 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, können z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie Schuldendiensthilfen sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Leibrentenverträgen und einem Darlehen, das der Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim Bau der Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde. Seite 69 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 4.604.895,21 6.366.929,62 +1.762.034,41 In der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei denen Dritte bereits Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für diese Leistung jedoch noch aussteht. Hinsichtlich der Veränderungen in dieser Position ist zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeiten stichtagsbezogen sind, zum Jahresende erfahrungsgemäß ein höheres Auftragsvolumen anfällt und die entsprechende Begleichung der Rechnungen je nach Rechnungseingang teilweise noch vor dem Buchungsschluss (Aufwand/Auszahlung im laufenden Jahr) und teilweise erst danach (dann sind Verbindlichkeiten zu buchen) erfolgen kann. Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der Veränderung im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich, die sich bezogen auf den Stichtag um rd. 1,5 Mio. Euro erhöht (Vorjahr: um rd. 1,4 Mio. Euro reduziert) haben. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber dem öffentlichen Bereich ist eine Erhöhung um rd. 0,2 Mio. Euro zu verzeichnen und gegenüber Beteiligungen um rd. 0,1 Mio. Euro, die erst im Folgejahr beglichen wurden und zum Stichtag daher als Forderung auszuweisen waren. 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.916.334,40 5.749.331,63 -167.004,77 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine unmittelbare Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht. Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt Krefeld am bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an den Pensionen der KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen von einer Tilgungszahlung bestimmt. 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2014 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 13.448.134,53 15.047.163,65 +1.599.029,12 Seite 70 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten, die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen sind. Sie sind auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7 GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten anzusetzen, die dadurch entstehen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen und abzuführen. Aber auch von kassenmäßig erfassten Einzahlungen, bei denen noch ungewiss ist, ob die von Dritten erhaltenen Finanzmittel der Stadt Krefeld tatsächlich zustehen oder ob diese Finanzmittel ggf. an den Einzahler zurückzuzahlen sind. Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden in der folgenden Tabelle ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert: Konto Betrag in Euro 2014 Bezeichnung Betrag in Euro 2015 37120000 Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten 2.498.307,71 2.269.213,91 37810000 Andere sonstige Verbindlichkeiten 3.086.247,79 3.348.666,61 37820000 Sonstige Verbindlichkeiten, zweckgebundene Mittel Schulgirokonten 2.595.282,19 2.618.246,59 37970000 Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge 46.499,28 120.459,28 37980000 Debitorische Akontozahlungen 1.497.117,39 1.648.777,60 37999999 Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren 2.607.579,22 3.053.291,55 Sonstige Konten/Sachverhalte (Saldo) 1.117.100,95 3.202.308,11 13.448.134,53 15.047.163,65 Gesamtsumme Konto 37810000 – Andere sonstige Verbindlichkeiten: Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,3 Mio. Euro erhöht. Diese Änderungen sind auf Auflösungen, Inanspruchnahmen und Neubildungen zurückzuführen. Konto 37820000 – Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten) Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,6 Mio. Euro stimmen mit den Beständen der Liquiden Mittel (Bilanzposition 18130000) überein und wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Konto 3797000 - Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge: Die zum Stichtag ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 74 T Euro auf rd. 0,1 Mio. Euro angestiegen. Seite 71 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Konto 37980000 - Debitorische Akontozahlungen: Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der Wertstellungen und Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden. Konto 37999999 - Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren: Diese Verbindlichkeiten werden aus erstattungspflichtigen Erträgen gebildet (u. a. zu viel vereinnahmte Gewerbesteuervorauszahlungen). Auch bei dieser Position ist eine erhebliche Differenz zum Vorjahr aufgrund der Veränderlichkeit zwischen Planung/Festsetzung und tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 22.276.780,50 33.533.397,19 +11.256.616,69 Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 erhaltene Anzahlungen – zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition 4.7 enthalten waren. Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen. Die Sonderposten sind aufgrund der Abhängigkeit von Zahlungsmodalitäten und dem Ausführungsstand eines Projektes von Jahr zu Jahr einer unterschiedlich großen Veränderung unterworfen. Der größte Einzelwert sind die Sonderposten aus Zuweisungen des Landes mit rd. 24,1 Mio. Euro. Die wertmäßig größten Veränderungen gab es bei der Investitionspauschale (rd. 3,8 Mio. Euro), beim U3-Ausbau (rd. 2,0 Mio. Euro), bei der Sanierung Rheindeich (rd. 1,5 Mio. Euro) und beim Stadtumbau West (rd. 0,7 Mio. Euro). Im Jahresabschluss 2015 wurde der 2. Bauabschnitt des Ostwalls teilweise in Betrieb genommen und damit aktiviert; die Zuordnung der entsprechenden Zuweisungen konnte jedoch nicht zeitgerecht fertiggestellt werden (siehe Erläuterung auf Seite 33 des Jahresabschlusses der Verwaltung). 5 Passive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2014 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 53.129.914,97 53.591.350,11 +461.435,14 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3) GemHVO NRW sind für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP. Seite 72 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da die Nutzungsdauer der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes Jahr für Jahr aufgelöst werden. Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt: Wert in der Bilanz zum 31.12.2014 42.998.091,45 Euro Auflösung 2015 -2.423.098,44 Euro Zugänge 2015 +3.225.390,13 Euro 44.200.383,14 Euro Wert in der Bilanz zum 31.12.2015 Die Berechnung der Werte erfolgte mithilfe eines vom KRZN entwickelten Programms. Eine Plausibilitätsprüfung der Werte hat bereits stattgefunden (siehe Bericht 07/2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010, Seite 60). Die damalige Prüfung ergab keine Erkenntnisse, dass die Berechnung fehlerhaft ist. Eine erneute Prüfung am 10.07.2014 bestätigte die Erkenntnisse. Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen; eine erneute Erhöhung der Friedhofsgebühren (10. Änderung der Gebührensatzung) ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Die Mittel für Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2011 erstmals gezahlt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat in den Jahren 2012 und 2014 die Mittelverwendung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Mittel für Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Schulmaterial, Kultur-Sport-Freizeit, Beförderungen) in Stichproben geprüft. Die entsprechenden Werte konnten nachvollzogen werden. Die Prüfung in 2014 erfolgte aufgrund eines Unterschlagungsfalls (siehe Bericht Nr. 18/2014). Wert in der Bilanz zum 31.12.2014 3.898.587,61 Euro in Anspruch genommen 2015 -2.190.701,75 Euro Zugänge 2015 +2.864.697,54 Euro 4.572,583,40 Euro Wert in der Bilanz zum 31.12.2015 Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 4,8 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 5,8 Mio. Euro). Die Inanspruchnahmen von rd. 3,4 Mio. Euro lagen wertmäßig über den Zuführungen von rd. 2,8 Millionen. Euro. Seite 73 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3.4 Bemerkungen zum Lagebericht Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW in Verbindung mit § 37 (2) GemHVO ein Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebricht werden in § 48 GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung, entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschß0ß0070aft im abgelaufenen Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung ist auf die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zu Grunde liegenden Annahmen ist einzugehen. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der bis zum 31.08.2015 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2015 bekannt geworden sind. Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2015 gliedert sich wie folgt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Einleitung Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Chancen und Risiken – Ausblick Weitere Angaben Anlagen zum Lagebericht – Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW – Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW. Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben. Aufgrund der Regelungen des § 48 GemHVO NRW ergibt sich für die Rechnungsprüfung nur ein sehr allgemeiner Prüfansatz. Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen des Lageberichts unterliegen keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW. Als Themen von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss bzw. das Haushaltsjahr werden im Lagebericht der Verwaltung auf Seite 60 ff. unter Ziffer I – Einleitung – etliche Themen genannt, von denen nachfolgend einige von besonderer Bedeutung beispielhaft wiedergegeben werden: Seite 74 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 • Verlassen des Nothaushaltes mit der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung zum Haushaltssicherungskonzept sowie weitgehende Zielerreichung des im Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2015 festgelegten Konsolidierungszieles • dazu haben auch die vorgenommenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer beigetragen; insgesamt haben sich die Steuererträge und ähnliche Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,0 Mio. Euro erhöht • massiv steigende Flüchtlingszahlen, entsprechend stiegen die Aufwendungen für Unterbringung und Versorgung, allerdings haben sich auch die Kostenerstattungen massiv erhöht • geringfügige Reduzierung der Arbeitslosenquote auf hohem Niveau (10,6%) bei steigender Zahl der Bedarfsgemeinschaften (die Kosten der Unterkunft werden von der Stadt übernommen) • anhaltend niedriges Zinsniveau • Inbetriebnahme der Haltestelle Ostwall/Rheinstraße und Voranschreiten der Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums sowie des Neubaus der Hauptfeuerwache als Projekt in öffentlich-privater Partnerschaft (in beiden Fällen Inbetriebnahme 2016) • Beschlüsse zur Sanierung des Stadthauses und zum Neubau eines Technischen Dienstleistungszentrums Hinsichtlich der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt wird auf die Ausführungen auf den Seiten 64 ff. des Jahresabschlusses 2015 der Verwaltung unter Ziffer IV verwiesen. Als Fazit formuliert die Verwaltung auf Seite 82 unter Ziffer IV Nr. 11: „Im Vergleich zum Ergebnis des Jahresabschlusses 2014 von -66,9 Mio. Euro hat sich das Jahresergebnis des Jahres 2015 mit -26,8 Mio. Euro um 40,1 Mio. Euro verbessert. Im Vergleich zum Fortgeschriebenen Ansatz ergibt sich eine Verbesserung von 28,1 Mio. Euro. Hintergrund sind u.a. Verbesserungen bei Kostenerstattungen sowie niedrigere Zins- und Transferaufwendungen. Sowohl Ertragssteigerungen als auch Aufwandsreduzierungen müssen weiterhin berücksichtigt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichene Jahresergebnisse aufweisen zu können. Hier sind auch die kommunalen Tochtergesellschaften gefordert, die nachhaltig ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ Das Fazit wird seitens der Prüfung nachvollzogen. Unter Ziffer V – Chancen und Risiken – Ausblick sind im Lagebericht auf den Seiten 83 ff. des Jahresabschlusses der Verwaltung u.a. einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt: • Belastung der kommunalen Haushalte durch die nicht kalkulierbare Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und hier insbesondere der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden Seite 75 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 • Auswirkungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung auf das Gewerbesteueraufkommen, den Arbeitsmarkt und die Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich • Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise • schwierige Situation der städtischen Töchter u.a. aufgrund der Entwicklungen auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt und die in der Folge drohenden außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Beteiligungen • rückläufige Einwohnerentwicklung mit negativen Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen (auf die anhängige Klage der Stadt Krefeld gegen die Ergebnisse der Volkszählung wird verwiesen) • Entwicklung der Zinssätze (die bislang aufgrund der niedrigen Zinsen eine große Chance geboten hat und wohl in absehbarer Zukunft auch bieten wird, bei steigenden Zinssätzen aber auch einen erheblichen Risikofaktor aufgrund der Höhe der Fremdfinanzierung darstellen) Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die dargestellten Risiken, selbst wenn sich die Entwicklung der Energiepreise und der Zinsen derzeit weiterhin noch positiv auswirken. Weitere interne Handlungserfordernisse wie die • konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Ziel, im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich zu erreichen, ohne Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot vornehmen oder Einrichtungen schließen zu müssen • Weiterentwicklung des Forderungsmanagements • Finanzierung der Pensionslasten (stetiger Anstieg, nicht ausreichende Liquiditätsvorsorge) • Umsetzung des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes einschließlich Verfügbarkeit der damit verbundenen finanziellen und personellen Kapazitäten • Beteiligung der städtischen Tochterunternehmen an der Haushaltskonsolidierung vor dem Hintergrund der schwierigen Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt • sowie die Umstrukturierung der Stadtverwaltung (Stichwort „Kommunalbetrieb Krefeld“ unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts) werden aufgeführt. In sämtlichen Themenbereichen besteht unstrittig Handlungsbedarf. Entscheidend für die Stadt Krefeld wird es sein, am weiteren Konsolidierungsprozess zu arbeiten und insbesondere die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen, so dass diese auch ihre ergebnis- und zahlungswirksame Wirkung entfalten können. Die Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen im Lagebericht unterliegen aufgrund interpretationsfähiger Sachverhalte keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Seite 76 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Unter Würdigung aller Aspekte kann jedoch festgestellt werden: Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Seine Angaben erwecken keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung. In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt, auch wenn nach wie vor nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben werden konnte. 3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach § 41 (3) Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist. Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss der Verwaltung 2015, Anlage 1, Seite 41) und entspricht dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens zum 31.12.2015 betrug rd. 2,164 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,165 Mrd. Euro zum 31.12.2014. Damit liegt er nur geringfügig (rd. 1 Mio. Euro) unter dem Buchwert des Vorjahres. Im Vergleich 2014 zu 2013 lag diese Differenz noch bei rd. 48 Mio. Euro. Die Zuund Abgänge wirken sich unmittelbar auf die Bilanz aus. Im Anlagenspiegel zum 31.12.2015 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 36,164 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 81,937 Mio. Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Im Jahr 2014 hatte der Abgang von Finanzanlagen für Beteiligungen, insbesondere für den Krefelder Hafen, die Abschreibungssumme im Anlagenspiegel um 29,812 Mio. Euro erhöht (ergebnisneutrale Verrechnung nach § 43 (3) GemHVO). Für die Anlagenbuchhaltung wurde ein konkretisierter Prüfungsauftrag erteilt. In Stichproben wurden für alle betroffenen Bilanzpositionen (Aktiva 1.1 bis 1.3.5) Zugänge des Jahres 2015 sowie Umbuchungen (im Regelfall aus Anlagen im Bau) und Abgänge einschließlich der Wahl des richtigen Abschreibungszeitraums bei den geprüften Abschreibungsobjekten und Buchung der Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung geprüft. Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Die Stadt Krefeld hat sich für die lineare Abschreibung entschieden. Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKF Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in Verbindung mit den Krefeld-spezifischen Regelungen. Die Buchung der Abschreibungsbeträge erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung und in den Teilergebnisrechnungen. Im Rahmen der Prüfung wurden in Stichproben, insbesondere bei Zugängen, kontrolliert, ob die Abschreibung ordnungsgemäß ermittelt worden ist. Bemerkungen haben sich keine ergeben. Seite 77 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 3.6 Aktivierte Eigenleistungen Den aktivierten Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Es können nur Aufwendungen einbezogen werden, die zugleich auch Herstellungskosten darstellen. Zu den Herstellungskosten gehören beispielsweise Material- und unmittelbare Personalkosten. Die aktivierten Eigenleistungen erhöhen das Anlagevermögen und werden wie das Anlagevermögen abgeschrieben. Eine ertragswirksame Verbuchung der Aktivierung der Eigenleistung bewirkt, dass im Jahr der Aktivierung Erfolgsneutralität hergestellt wird. Diese Erfolgsneutralität bewirkt im Jahr der Aktivierung eine Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel (Erhöhung der ordentlichen Erträge). In der Ergebnisrechnung 2015 sind aktivierte Eigenleistungen von rd. 324 T Euro (Vorjahr: rd. 421 T Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag wurde im Wesentlichen von den FB 66 – Tiefbau – und 67 - Grünflächen "erwirtschaftet". Es handelt sich hierbei u. a. um Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagevermögen erbracht wurden. Im Haushaltsjahr 2015 sind u.a. bei den Straßenbaumaßnahmen Kempener Allee, Hafenring und Anrather Straße, der Sanierung des Rheindeiches, des Mühlenbachs und von Beleuchtungsanlagen sowie bei der Planung oder Sanierung von Außenanlagen in Kindertagesstätten aktivierte Eigenleistungen angefallen. Auch im FB 60 fallen aktivierbare Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagevermögen an, diese werden jedoch nicht abgerechnet, weil die hierfür erforderliche Ermittlung der entsprechenden Zeitanteile aus Kapazitätsgründen nicht erfolgt. Damit wird das verwaltungsinterne „Konzept zur Behandlung von aktivierten Eigenleistungen im Rahmen des NKF“ der Zentralen Finanzsteuerung vom 24.10.2007 nicht beachtet. Nach Abschluss der Reorganisationsmaßnahmen, die den Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – betreffen, sollten auch für die Leistungen dieses Fachbereiches aktivierte Eigenleistungen errechnet und eingebucht werden. Bei Verfügbarkeit von ausreichenden Kapazitäten in der Rechnungsprüfung ist geplant, die verwaltungsweite Konzeption und Berechnung von aktivierten Eigenleistungen einer Prüfung zu unterziehen. Hierbei wäre sowohl die generelle Berechnungsmethode als auch die Erfassungs-, Übermittlungs- und Überprüfungssystematik für aktivierte Eigenleistungen zu überdenken. Die Ausweitung der aktivierten Eigenleistungen wird von der Rechnungsprüfung generell eher kritisch gesehen, da faktisch konsumtive Ausgaben (Personalausgaben) vermögenswirksam werden und Aufwand erforderlich ist, um die aktivierten Eigenleistungen zu ermitteln und nachzuweisen. Es ergeben sich durch aktivierte Eigenleistungen nur temporäre Entlastungen der Ergebnisrechnung. 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen Stichtag 31.12.2014 31.12.2015 Veränderung Bilanzwert in Euro 33.526.292,27 25.343.454,72 -8.182.837,55 Seite 78 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung zu den Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen werden i. d. R. durch die Aufnahme von Krediten gemäß § 86 (1) GO NRW sowie Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert. Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen, so dass Sonderposten zu bilden sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und Ausgaben für die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu Folgekosten führen. Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv): Nummer Bezeichnung 78510000 Hochbaumaßmaßnahmen 78520000 Tiefbaumaßnahmen 78530000 Sonstige Baumaßnahmen Summe Betrag in Euro 8.357.790,96 Vorjahr: 15.338.785,07 16.959.051,02 Vorjahr: 18.139.175,25 26.612,74 Vorjahr: 48.331,95 25.343.454,72 Vorjahr: 33.526.292,27 Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt werden. Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen teilweise geprüft. 3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen Die Prüfung der vereinnahmten Erträge und des wirtschaftlichen Einsatzes von Aufwendungen erfolgte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 nur in Stichproben. 4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen / Nachlässe 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2015 Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 in Verbindung mit § 97 (1) Nr. 2 GO NRW zu prüfen. Zudem bestehen Verbindungen von den Stiftungen zum Haushalt. Die Bewirtschaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im Jahresabschluss 2015 als Anlage 5 (Seite 45 ff.) abgebildet. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen. Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind. Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen verbucht. Seite 79 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Aufgrund mehrerer unbesetzter Stellen sowie darauf zurückzuführende Zuständigkeitswechsel in der Rechnungsprüfung wurden im Bereich der Stiftungen nur Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. 4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge Die Mietsituation hat sich in den betreuten Gebäuden insgesamt verbessert, nachdem weiter in die Gebäudeunterhaltung investiert wurde. 4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2015 wurde dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.06.2017 sowie dem Rat am 06.07.2017 vorgelegt. Er orientiert sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den dortigen Vermögens- und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu den Stiftungszwecken sowie einen Maßnahmenkatalog. Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung, Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt. 5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Nach § 103 (1) S. 2 GO NRW soll die örtliche Rechnungsprüfung die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden und die insgesamt von finanzieller Bedeutung sind. Die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen, da Vorgaben Dritter nicht erfolgen bzw. nicht bekannt sind. Es wurden – wie in den Vorjahren – die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen wurden durch die Prüfungsvermerke Nr. 152/2016 (Sozialhilfe) und Nr. 144/2016 (Wohngeld) für das Haushaltsjahr 2015 dokumentiert. 5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben Es wurden wieder die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben geprüft. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) macht von der Möglichkeit GeSeite 80 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 brauch, Aufgaben nach § 3 SGB XII auf die Stadt Krefeld als örtlichen Träger der Sozialhilfe zu übertragen. Die Zahlungen erfolgen zulasten des LVR und werden diesem in Rechnung gestellt. Gem. § 1 der Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbands Rheinland gewährt die Stadt Krefeld somit zulasten des LVR, soweit die Hilfeempfänger vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe Leistungen erhalten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII für Menschen mit Behinderungen Hilfen nach den §§ 63 bis 65 SGB XII für Menschen mit Behinderungen Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt sowie Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen größere Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) Eingliederungshilfe in Sonderkindergärten/integrativen Tagesstätten für Kinder Versorgung von behinderten Menschen mit Körperersatzstücken, größeren orthopädischen und größeren anderen Hilfsmitteln mit Ausnahme der Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (der überörtliche Träger der Sozialhilfe entscheidet bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen jedoch in jedem Falle selbst, wenn der behinderte Mensch von ihm unmittelbar Hilfe in vollstationärer Form erhält) Hilfen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung, wenn die Hilfe dazu bestimmt ist, Nichtsesshafte sesshaft zu machen Die Prüfung der Abrechnungsunterlagen hat schlussendlich ergeben, dass entsprechend den Vorgaben des Landschaftsverbandes die Einnahmen und Ausgaben mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgerechnet wurden. Insbesondere wurden Abschlagszahlungen im Laufe des Jahres zeitnah den neuen Verhältnissen angepasst. Das Gesamtvolumen der gezahlten Aufwendungen (und entsprechend erhaltenen Erträgen vom Landschaftsverband) betrug im Jahr 2015 3.945.741,48 Euro und lag damit knapp unter dem Wert des Vorjahres (3.451.731,68 Euro). 5.2 Zahlung von Wohngeld Die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach der Antragsbearbeitung durch die Stadt Krefeld. Die auf Antragsangaben basierenden Bescheide werden durch die Oberfinanzdirektion Düsseldorf gefertigt, die auch die fälligen Wohngeldzahlungen zulasten der Landeskasse veranlasst. Im Kalenderjahr 2015 wurde in 1.561 Fällen (Vorjahr: 1.941) Wohngeld (= 1.487 Mietund 38 Lastenzuschüsse) mit einem Gesamtvolumen von 3.155.137,93 Euro (Vorjahr: 3.741.230,41 Euro) geleistet. Die Zahlen sind in den letzten Jahren insgesamt rückläufig. Bei der Prüfung 2015 haben sich keine Beanstandungen ergeben. Seite 81 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 6. Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten alle Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht alleine auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandels umfasst. Interne Kontrollen sind nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche müssen daher eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft dann die Wirksamkeit der IKS innerhalb der Verwaltung. Aber auch vorhandene interne Kontrollen werden keine hundertprozentige Fehlerfreiheit gewährleisten können. Ein effizientes IKS basiert deshalb auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotential und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern oder Verstößen sowie entsprechende Kontrollsysteme sind hier vorrangig zu etablieren. Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien: • Das Prinzip der Transparenz besagt, dass für Prozesse Sollkonzepte etabliert sein müssen, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert. • Das Prinzip der Funktionstrennung besagt, dass vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung, Lagerbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess, verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. • Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass in einem gut funktionierenden Kontrollsystem kein wesentlicher Vorgang ohne (Gegen-)Kontrolle bleiben soll. Im Bereich des Anordnungs- und Kassenwesens wird das Vieraugenprinzip durch die DA 204 (= Dienstanweisung für das Anordnungswesen) normiert. Demnach ist jeder Zahlungsanspruch (= Ertrag/Forderung) und jede Zahlungsverpflichtung (= Aufwand) auf ihren Grund und ihre Höhe zu prüfen und festzustellen (sachliche und rechnerische Richtigkeit) und von einer gesondert ermächtigten Dienstkraft zu vollziehen. Wer die sachliche oder rechnerische Richtigkeit feststellt, darf sie nicht vollziehen. Mit der Feststellung der sachlichen Richtigkeit geht eine ganzheitliche materiell-rechtliche Bewertung des Vorganges einher. Das Vieraugenprinzip erstreckt sich demnach sowohl auf die originäre Sachbearbeitung, als auch auf die kassentechnische Abwicklung. Es lässt sich sowohl durch technische Vorgaben (Genehmigungsvorbehalt im jeweils eingesetzten (Vor-) Verfahren als auch durch prozessuale Vorgaben (abschließend genormte Arbeitsabläufe) sicherstellen. Weitere Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem ergeben sich aus dem zum 31.12.2013 novellierten Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, welches u. a. in § 21 ein Rotationsgebot in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen vorsieht, die von der jeweiligen Verwaltung zu definieren sind. Seite 82 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Aktuelle Prüfungserkenntnisse belegen weiterhin, dass die fachbereichsinternen Kontrollen immer noch weitgehend nicht ausreichend sind. So wurden wiederholt systemische und organisatorische Mängel mit Risiko- und Schadenspotential sowie tatsächliche Schäden festgestellt. Nachdem in den letztjährigen Berichten bereits zahlreiche Beispiele benannt wurden, konzentriert sich die Prüfung im aktuellen Bericht auf die Nichtbeachtung des Vieraugenprinzips anhand zweier Beispiele, die grundsätzliche Problematiken hinsichtlich der Kassensicherheit und der Berechtigungsvergabe offenbaren: H 13 Bei Ertragsbuchungen wird das Vieraugenprinzip in etlichen Fällen systemtechnisch nicht beachtet. Im Rahmen der „Prüfung der Abwicklung von städtischen Miet- und Pachtverhältnissen“ im Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – (Bericht Nr. 19/2014) wurden neben organisatorischen Kontrolldefiziten (die sich zum Beispiel in lückenhaften Akten, ausbleibenden Betriebskostenabrechnungen und versäumten Sollstellung widerspiegelten) festgestellt, dass das eingesetzte Vorverfahren „LIMAS“ bei den Ertragsbuchungen generell keinen Genehmigungsvorbehalt vorsieht, sodass diese Buchungen nicht dem Vieraugenprinzip unterliegen. Während das Dienstrecht das Vieraugenprinzip bei Aufwandsbuchungen mittels striktem Formularerfordernis im Kontierungsgeschäft regelt (siehe oben), gab es bei den Ertragsbuchungen bei LIMAS keine technischen oder prozessualen Vorgaben, um dies sicherzustellen. Aus Sicht der Prüfung ist dies gefahrgeneigt und führt, wie die Prüfung belegte, neben Mängeln in der Sachbearbeitung zu erheblichen Problemen bei der Verfolgung städtischer Miet- und Pachtforderungen. Die Grundsatzproblematik des fehlenden Genehmigungsvorbehaltes in IT-Verfahren erstreckt sich allerdings nicht alleine auf Vorverfahren. Wie mit Bericht 06/2013 – Abwicklung von Eigenschadensfällen des FB 51 (konkret: B 4) – festgestellt wurde, werden Erträge im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch die Sachbearbeiter direkt in SAP gebucht. Einen solchen Direktzugriff auf SAP außerhalb von Vorverfahren sieht die Dienstanweisung für das Anordnungswesen jedoch ausdrücklich nicht vor. Hier heißt es unter Ziffer 2.1.2.: „Übrige Einzahlungen (gemeint sind: Erträge außerhalb von Vorverfahren) werden nach Sollstellung in den Fachbereichen (…) durch die Geschäftsbuchhaltung (FB 21) angeordnet. Problematisch ist, dass die Sachbearbeiter Forderungen in SAP außerhalb des Vieraugenprinzips und ohne Beteiligung der Geschäftsbuchhaltung ein- und ausbuchen können. Das Außerkraftsetzen des Vieraugenprinzips im Buchungsgeschäft führt zwangsläufig zu einer Aufweichung der Kontrollen. Die Prüfung hat in der Vergangenheit wiederholt auf Eigenschadensfälle mit teils erheblichem Schadensvolumen hingewiesen. Zu resümieren ist, dass die Fokussierung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards auf den kreditorischen Bereich (Auszahlungen/Aufwand) nicht sachgerecht ist. Im debitorischen Bereich (Durchsetzung von Forderungen/Erträgen) müssen die gleichen Standards für die originäre Sachbearbeitung und interne Organisation, als auch für die kassentechnische Abwicklung gelten. Details sind den jeweiligen Prüfungsberichten zu entnehmen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und beraten wurden. Die Verwaltung ist aufgefordert, die sich aus den Prüfungen sowie eigenen Recherchen ergebenden Erkenntnisse und Handlungsbedarfe nunmehr, nachdem teilweise mehr als vier Jahre seit der Beanstandung vergangen sind, endlich umzusetzen. Seite 83 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Festzustellen bleibt, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung von IKS eine Daueraufgabe der Verwaltung bleiben wird. Die Rechnungsprüfung kann aufgrund der personellen Ausstattung nur eine unvollständige Überwachung und Kontrolle ausüben, sodass das IKS eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der örtlichen Rechnungsprüfung darstellt. Die Schaffung effizienter Interner Kontrollsysteme und Korruptionsprävention ist eine Führungsaufgabe. Durch Maßnahmen zur Straffung von Arbeitsabläufen, Risikominimierung, Aufgabenkritik, Einnahmeund Ausgabekontrolle usw. kann ein effizientes IKS auch zur Verwaltungsvereinfachung und zur Haushaltskonsolidierung beitragen. 7. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2015 Dieser Bericht enthält wie in den Vorjahren einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale Vergleiche angestellt und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden. Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich, und durch einen Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar, so dass Aussagen zur Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind. Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08 – wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt: 1. 2. 3. 4. Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Fehlbetragsquote 5. 6. 7. 8. Infrastrukturquote Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote Investitionsquote 9. 10. 11. 12. 13. Anlagendeckungsgrad 2 Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote 14. 15. 16. 17. 18. Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Vermögenslage Finanzlage Ertragslage Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein. Sie können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden. Seite 84 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird dabei vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren 2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16, bzw. sind auf der Internetseite der GPA veröffentlicht. Aktuellere Vergleichswerte der GPA lagen bis zum Redaktionsschluss weiterhin nicht vor, so dass die diesbezügliche Vergleichbarkeit eingeschränkt ist. Es ist davon auszugehen, dass mit dem nächsten Prüfungszyklus der GPA aktuellere Vergleichszahlen vorgelegt werden (für die kreisangehörigen Kommunen ist dies im Jahr 2017 bereits geschehen). Aufwandsdeckungsgrad Kennzahl in % 2012 94,4 2013 92,2 2014 89,9 2015 94,8 Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69 Euro) durch ordentliche Erträge (2015 = 713.686.378,08 Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und wieder annähernd den Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 erreicht, dieser betrug seinerzeit 94,9%. Eigenkapitalquote I Kennzahl in % 2012 27,9 2013 26,3 2014 22,6 2015 21,8 Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2015 = 486.719.719,79 Euro) zur Bilanzsumme (2015= 2.230.260.630,33 Euro) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Eigenkapitalquote II Kennzahl in % 2012 48,3 2013 46,82 2014 44,0 2015 42,9 Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2015 = 486.719.719,79 Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für Zuwendungen: 2015 = 379.309.635,51 Euro sowie für Beiträge: 2015 = 89.740.284,45 Euro) zur Bilanzsumme (2015= 2.230.260.630,33 Euro) ab. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote auch hier weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Fehlbetragsquote Kennzahl in % 2012 3,7 2013 5,6 2014 11,7 2015 4,6 Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2015 = 0 Euro) und Allgemeine Rücklage (2015 = 580.425.647,35 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2015 = -26.827.909,51 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem ausgeglichenen Haushalt beträgt die Fehlbetragsquote „0%“. Die Quote hat sich aufgrund des gesunkenen Haushaltsdefizites gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Seite 85 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2%. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin deutlich unter diesem Durchschnittswert. Zinslastquote Kennzahl in % 2012 1,9 2013 1,7 2014 1,3 2015 1,1 Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen (2015= 8.552.478,95 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69 Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu einer weiteren Verringerung des Wertes geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 3,5%. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin unter dem Durchschnittswert. Netto-Steuerquote Kennzahl in % 2012 43,0 2013 41,3 2014 39,3 2015 39,9 Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen insgesamt (2015 = 293.982.779,02 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage; 2015 = 7.721.429,78 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2015 = 7.500.817,47 Euro) in Abzug zu bringen. Die so bereinigten Steuererträge (2015 = 278.760.531,70 Euro) werden zu den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen ins Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht gestiegen. Ursache hierfür war u.a. die Erhöhung der Realsteuerhebesätze, die zu einem erhöhten Steueraufkommen geführt hat. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %. Personalintensität I Kennzahl in % 2012 22,6 2013 22,5 2014 24,3 2015 25,1 Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2015 = 188.765.702,09 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69 Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungs- und Beihilfeleistungen enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 20,4 %. Transferaufwandsquote Kennzahl in % 2012 32,4 2013 32,5 2014 32,1 2015 33,3 Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich; 2014 ist dieser Wert u.a. aufgrund der Flüchtlingsbetreuung gestiegen) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2015 = 752.499.977,69 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum Vorjahr gestiegen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier liegt die Stadt Krefeld weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Seite 86 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 8. Bemerkungen zur Prüfung Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich gemacht hätten. Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen bewirken. Der Bericht zum Jahresabschluss 2015 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 dem Bericht beigefügt. Der Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und zu weiteren Sachverhalten abgeben. Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss, der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt. Seite 87 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 9. Bestätigungsvermerk und Entlastungsvorschlag Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2015 wurde unter Beachtung des§ 101 (1) in Verbindung mit § 95 GO NRW geprüft. Die Prüfung betraf u. a. die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, die Bilanz nebst Anhang sowie den Lagebericht. Außerdem erfolgte eine Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben, bei denen der Träger der Aufgabe die Zahlungen vornimmt und die insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung sind. In die Prüfung einbezogen wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und des sonstigen Ortrechts der Stadt Krefeld. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen. Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld zum Jahresende. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, und seine Angaben erwecken keine falschen Vorstellungen von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden dargestellt. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Es kann somit festgestellt werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses keine Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 entgegenstehen. Dem Rat wird daher empfohlen, gemäß § 96 (1) GO NRW den Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Ferner wird empfohlen, zu beschließen, den festgestellten Jahresfehlbetrag 2015 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Krefeld, den . . 2017 Hinweis: Seite mit Datum und Unterschrift wird nach Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2017 ausgetauscht (Tischvorlage) __________________________ (Leiter der Rechnungsprüfung) _____________________________ (Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) – Horster – – Hoffmann – Seite 88 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Anlage 1: Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 05/2017 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach. Seite 89 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Seite 90 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Nummer 1 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Aufstellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2015 konnte dem Rat erst in seiner Sitzung am 03.11.2016 vorgelegt werden. Ursächlich für die verspätete Vorlage waren die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und weiterhin Schwierigkeiten bei der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen. 11 Mit Vorlage des Jahresabschlusses 2016 im Rat am 06.07.2017 konnten die Verzögerungen deutlich aufgeholt werden. Seitens der Verwaltung wird weiterhin die fristgerechte Jahresabschlusserstellung angestrebt. 2 3 4 11 27 28 Feststellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. Aus o.g. Gründen (auf Stellungnahme zu Hinweis 1 wird verwiesen) konnte die Frist nicht eingehalten werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde hierüber informiert. Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen: Die Verwaltung wird aufgrund der Aktivierung der Haltestelle Ostwall/ Rheinstraße einschließlich Gleisanlagen ins städtische Vermögen um Stellungnahme gebeten, wie der ordentliche Betrieb sowie die Unterhaltung/ Instandhaltung der Gleisanlagen erfolgt. Unterhaltung und Instandhaltung führt derzeit die SWK MOBIL auf ihre Kosten durch, und zwar analog der im Straßenbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Krefeld und der SWK (vormals: KREVAG) für Straßenbahnanlagen im Stadtgebiet getroffenen Regelung. Der Abschluss einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung für die Straßenbahnanlage Ostwall/ Rheinstraße befindet sich in der Vorbereitung. Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Die Rechnungen der SWK im Rahmen des Erneuerungsprogramms für Straßenbeleuchtung sind nicht prüffähig. Die SWK wurde inzwischen aufgefordert, zukünftig Rechnungslegungen besonders bei Zuschussmaßnahmen an die VOB anzupassen und Belege zur Nachvollziehbarkeit der Rechnungspositionen beizubringen. Seite 91 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Nummer 5 6 7 8 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Der manuelle Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Die Daten für einen manuellen Abgleich wurden vom EDV-Dienstleister zur Verfügung gestellt, sodass der FB 20 unter weiterer Mitwirkung des EDV-Dienstleisters mit der Analyse beginnen konnte. Der komplexe und zeitaufwendige Datenabgleich wird voraussichtlich in 2017 abgeschlossen werden können und die gegebenenfalls notwenigen Anpassungsbuchungen möglichst im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 umgesetzt sein. Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt weiterhin nicht fristgerecht. Nach Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 und Einarbeitung konnte auf Basis der Ende August 2016 abgeschlossen Zustandserfassung des Straßennetzes bis August 2017 eine Zustandsbewertung des Straßennetzes, im Hinblick auf die Aufstellung der Unterhaltungs- und Investitionsprogramme, durchgeführt werden. Bis voraussichtlich Ende 2017 wird das Aufstellen von Unterhaltungs- und Investitionsprogrammen andauern. Die Inventur des Straßenvermögens bzw. die Werthaltigkeitsprüfung wird in 2018 erfolgen. Kunstgegenstände: Die Summe der Zugänge und der Bilanzwert sind um 500,00 Euro zu reduzieren. Die Korrektur wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 veranlasst und umgesetzt. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge: Die gewählte Zuordnung einiger Fahrzeuge zu den Anlagenklassen PKW, LKW, Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Die gewählte Zuordnung wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 überprüft und gegebenenfalls bereinigt. 29 29 31 32 Seite 92 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Nummer 9 10 11 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld wurde trotz jährlicher Hinweise in den Prüfungsberichten bis heute nicht aktualisiert. Die Evaluierung der Dienstanweisungen im Finanzbereich erfolgt unter Berücksichtigung der Änderungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der gewonnenen Erkenntnisse aus den durchgeführten Folgeinventuren. Die Überarbeitung der Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld ist bereits in -nachrangigerBearbeitung. Durch den stadtinternen Wechsel der zuständigen Mitarbeiterin wird sich das weitere Verfahren der Bearbeitung jedoch wahrscheinlich hinauszögern. Für die Durchführung der Folgeinventuren steht (und stand) den Fachbereichen bis zur Aktualisierung der Dienstanweisung die Inventurrichtlinie der Stadt Krefeld zur Verfügung, hier sind bereits die gesetzlichen Anforderungen zum Inventarwesen im Wesentlichen abgedeckt. Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Erfassung bei der Ausstattung der Schulen im Rahmen der Eröffnungsbilanz war fehlerhaft. Obwohl der Fehler der Verwaltung bereits in der Folgeinventur aufgefallen ist, fand eine Korrektur erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 statt. Im Rahmen der Inventur 2009 war der Fehler bereits aufgefallen, die Korrektur wurde allerdings versäumt. Erst im Rahmen der Folgeinventuren 2015 ist dieser Fehler erneut aufgefallen und nunmehr im Jahr 2015 als Eröffnungsbilanzkorrektur buchungstechnisch umgesetzt worden. Pensionsrückstellungen: Für Beamte, die von anderen Arbeitgebern zur Stadt Krefeld gewechselt sind, wurden die Pensionsrückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet. Eine erste Prüfung hat ergeben, dass die Pensionsrückstellungen korrekt errechnet wurden. Den im Zuge von Dienstherrenwechseln gebildeten Sonstigen Vermögensgegenständen und Sonstigen Rückstellungen (vgl. Hinweis 12) könnten teilweise fehlerhafte Berechnungen zu Grunde liegen. Eine abschließende Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Korrekturen erfolgen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017. 33 34 63 Seite 93 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Nummer 12 13 Seite 67 Berichtsteil/Text Stellungnahme der Verwaltung Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW: Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die sonstigen Rückstellungen aufgrund fehlerhafter Fallzahlen falsch berechnet. Auf die Stellungnahme zu Hinweis 11 wird verwiesen. Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung: Bei Ertragsbuchungen wird das Vieraugenprinzip in etlichen Fällen systemtechnisch nicht beachtet. Gemäß § 31 GemHVO ist die Gemeinde u.a. zur Wahrung des VierAugen-Prinzips verpflichtet. Die Implementierung des Vier-AugenPrinzips ist in den örtlichen Vorschriften der DA 200 ff. erfolgt. Die Fakturierung von debitorischen Ausgangsrechnungen ist im Prozesshandbuch der Stadt Krefeld (DA 201) im Bereich der zweiten Prozessebene C.II. Ziffer 2, Prozessschritt 3.2.2 und 3.2.3 dargestellt. Demnach ist die vollständige und richtige Veranlagung unter anderem durch die Anwendung des VierAugen-Prinzips durch die Fachbereiche sicherzustellen. Die technische Möglichkeit zur Umgehung des Vier-Augen-Prinzips ist weder eine Frage der Jahresabschlusserstellung noch von bilanziellen Bewertungsmodalitäten, sondern vielmehr ein bereits längerfristig bekanntes verwaltungsweites Problem, welches die Bereiche a. systemische IT-Architektur, worunter die Teilbereiche der Einführung, operativen Anwendung sowie die Aussteuerung der Schnittstellen an die führende Finanzsoftware fallen, b. Gestaltung der fachbereichsinternen Arbeitsprozesse und Integration eines internen Kontrollsystems betrifft. 83 (Fortsetzung nächste Seite) Seite 94 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Seite 96 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 Anlage 2: Übersicht der im Jahresabschluss 2015 vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen Auswirkung in Euro 1) Korrigierte Bilanzposition/Sachverhalt AKTIVA 1.2.1.1 Grünflächen – Anpassung Festwerte Aufwuchs 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen – Aktivierung bei Straßenbeleuchtung 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung – Anpassung Festwerte Berufskolleg Glockenspitz und Fichte-Gymnasium 8.898.859,70 14.000,00 -2.627.528,65 PASSIVA 2.1 Sonderposten für Zuwendungen – Anpassungen aufgrund der Auflösung von Sonderposten 2) Summe -944.974,43 7.230.305,48 1) Entsprechend der Auswirkungen ergibt sich die Veränderung der Allgemeinen Rücklage 2) Die Darstellung der Auswirkung auf das Eigenkapital erfolgt brutto, dass heißt die Veränderung der Aktivpositionen und der zugehörigen Sonderposten erfolgt einzeln. Seite 97 Fachbereich Rechnungsprüfung — Bericht Nr. xx/20xx Seite 5