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Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
394 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW) Verwaltungsvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4629 /17 Anlage-Nr. 1, 2 FB/Geschäftszeichen: - 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) GO NRW Beschlussentwurf: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2015 gemäß § 96 (1) S. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Nov. 2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29. Nov. 2016, auf der Grundlage des Abschlussergebnisses vom 27.10.2016 durch Beschluss fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 (1) S. 2 GO NRW, den beim Jahresabschluss 2015 festgestellten Fehlbetrag von 26.827.909,51 Euro mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister gemäß § 96 (1) S. 4 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4629 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (1) S. 1 und 2 GO NRW den Jahresabschluss 2015 geprüft. Die Prüfung wurde für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 (8) GO NRW durch den Fachbereich Rechnungsprüfung durchgeführt. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht gemäß § 101 (1) S. 3 und 4 GO NRW einbezogen. Weitere Prüfbereiche sind im Bericht Nr. 05/2017 (Anlage Nr. 1 zu dieser Vorlage) unter Ziffer 1.3 - Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegung - (Seite 8) beschrieben. Nach § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 konnte erst im Jahr 2017 abgeschlossen werden, da der Jahresabschluss 2015 der Rechnungsprüfung erst nach Beschluss des Rates vom 03.11.2016 (Vorlage Nr. 3244/16) zur Prüfung zugeleitet wurde. Die Verwaltung führt hierzu die vorrangige Bearbeitung anderer Themen als auch eine nicht auskömmliche Stellenbesetzung als Gründe für die verspätete Vorlage an. Die Prüfung wurde entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und basierend auf den Erfahrungen der Vorjahre durch die Rechnungsprüfung durchgeführt. Details zur Prüfungsdurchführung enthält der Prüfungsbericht unter Ziffer 1.4. Der Bericht Nr. 05/2017 enthält einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (1) S. 6 GO NRW, der auf Seite 88 des Berichtes wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: „Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt. Es kann somit festgestellt werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses keine Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 entgegenstehen.“ Der Oberbürgermeister hat gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 89 ff.) abgedruckt ist. Der Bericht Nr. 05/2017 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 4518/17) wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in dessen Sitzung am 29.11.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Das Abstimmungsergebnis wird in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates bekannt gegeben. Der Prüfungsbericht Nr. 05/2017 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Die Seite 88 wird nach Unterzeichnung gesondert zur Verfügung gestellt.