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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht zur Städtebauförderung des Bundes im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
302 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Inhalt der Datei

Anträge der SPD-Fraktion vom 18.08.2014 und der CDU-Fraktion vom 19.08.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.08.2014 Nr. 329 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.09.2014 Betreff Sachstandsbericht zur Städtebauförderung des Bundes im Jahr 2014 Anträge der SPD-Fraktion vom 18.08.2014 und der CDU-Fraktion vom 19.08.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Informationen der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 329 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Städtebauförderung des Bundes stellt Ländern und Gemeinden insgesamt 700 Mio. Euro im Programmjahr 2014 zur Verfügung. Von diesem Betrag werden 650 Mio. Euro für Stadtentwicklungsvorhaben bereit gestellt. Darüber hinaus bietet der Bund mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ den Gemeinden die verbleibenden 50 Mio. Euro an, um sogenannte Premiumprojekte (z.B. Unesco-Welterbestätten) zu unterstützen. Zwischen Bund und Ländern erfolgt die Verwendung der Bundesmittel im Rahmen einer jährlich abzuschließenden „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung“. Die erstgenannten 650 Mio. Euro Förderung verteilen sich auf folgende Programme: • • • • • Stadtumbau 210 Mio. EUR (jeweils 105 Mio. EUR für Ost und West) Soziale Stadt (150 Mio. EUR) Städtebaulicher Denkmalschutz (Ost 70 Mio. EUR und West 40 Mio. EUR) Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (110 Mio. EUR) Kleinere Städte und Gemeinden (70 Mio. EUR) In der Städtebauförderung werden – anders als in anderen Landesförderprogrammen – ausschließlich quartiersbezogene Gesamtmaßnahmen gefördert. Diese enthalten auf Grundlage einer fundierten Bestandsaufnahme der Stärken bzw. Schwächen und Potenziale eines Quartiers ein Maßnahmenkonzept, das unter breiter Beteiligung der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden und der Wirtschaft in den betroffenen Quartieren erarbeitet und politisch beschlossen wird (Integriertes Handlungskonzept). Die Vorschläge zur Aufstellung des Städtebauförderprogramms 2014 sind vorrangig auf Quartiere zu richten, für die ein aktuelles und qualitativ hochwertiges Konzept als Grundlage für den Förderantrag vorgelegt worden ist. Krefeld ist bekanntlich mit der Innenstadt im Programm „Stadtumbau West“ vertreten. Auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, welches im Frühjahr 2009 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde, und des integrierten Handlungskonzeptes stellt die Stadt Krefeld für das Jahr 2014 einen Förderantrag, der folgende Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von knapp 4,4 Mio EUR enthält: • • • • • • Gestaltung Umfeld Kaiser Wilhelm Museum Umnutzung alte Samtweberei Umgestaltung Blumenplatz Umgestaltung Neusser Straße/2. Bauabschnitt  Maßnahmen zu Fassadenverbesserung sowie zur Gestaltung Haus- Hof- und Gartenflächen Planungswettbewerb für die Umgestaltung des Dionysiusplatzes Gemäß der aktuellen Vorlage für die Sitzung des Regionalrates am 18.09.2014 ist Krefeld mit den o.a. Maßnahmen in der höchsten Priorisierungsstufe A aufgeführt. Die beantragten Maßnahmen der Städte werden zur Aufnahme in das vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) noch zu verkündende Städtebauförderprogramm 2014 vorgeschlagen. Die Programmeinplanungsgespräche des MBWSV mit den Bezirksregierungen sind im September 2014 vorgesehen. Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms durch das MBWSV wird anschließend voraussichtlich im Herbst 2014 erfolgen. Begründung Seite 3 Hierüber wird der Regionalrat, für dessen Bereich eine Überzeichnung vorliegt, im 4. Sitzungsquartal 2014 informiert werden. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre Ende diesen Jahres zu rechnen. Zu beachten ist, dass sich Krefeld im Nothaushaltsrecht befindet und neben der Entscheidung des Rates gesonderte Abstimmungen bzgl. der Finanzierung des Eigenanteils mit der Bezirksregierung Düsseldorf zu führen sind. Mit Mitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ wurde der Krefelder Südbezirk bereits in den Jahren von 1998 bis 2010 gefördert. In diesem Zusammenhang wurden - gemeinsam mit der Volkshochschule Krefeld - über einen Zeitraum von 4 Jahren ebenfalls Mittel aus dem ESFBundesprogramm „BIWAQ“ genutzt. Neben der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stadtumbau West“ ist eine zusätzliche Beantragung aus dem Programm „Soziale Stadt“ momentan von der Verwaltung der Stadt Krefeld nicht vorgesehen, da weder die finanziellen und personellen Ressourcen noch ein gefordertes integriertes Handlungskonzept zur Verfügung stehen. Mit dem eingangs erwähnten neuen Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen des Städtebaus werden im Jahr 2014 zusätzlich 50 Millionen Euro bereitgestellt, um herausragende Projekte des Städtebaus zu unterstützen. Das MBWSV des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.08.2014 über den Erlass zum Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus die Bezirksregierung informiert. Inwieweit eine Möglichkeit für die Stadt Krefeld besteht, sich am Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu beteiligen, wird derzeit geprüft. Neben den aufgeführten Bund-Länderprogrammen bietet die KfW- Bankengruppe Zuschüsse zum Förderprogramm „Energetischen Stadtsanierung“ an. Die Stadt Krefeld strebt an, diese Zuschüsse für ein Quartier rund um die „ alte Samtweberei“ an der Lewerentzstraße zu nutzen, das von der Roß-, der Linden- und der Gerberstraße sowie dem Deutschen Ring begrenzt wird, um in einem ersten Schritt ein energetisches Konzept erarbeiten zu lassen.