Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anträge der SPD-Fraktion vom 18.08.2014 und der CDU-Fraktion vom 19.08.2014
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.08.2014
Nr.
329 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Betreff
Sachstandsbericht zur Städtebauförderung des Bundes im Jahr 2014
Anträge der SPD-Fraktion vom 18.08.2014 und der CDU-Fraktion vom 19.08.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 329 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Städtebauförderung des Bundes stellt Ländern und Gemeinden insgesamt 700 Mio. Euro im
Programmjahr 2014 zur Verfügung. Von diesem Betrag werden 650 Mio. Euro für Stadtentwicklungsvorhaben bereit gestellt. Darüber hinaus bietet der Bund mit dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ den Gemeinden die verbleibenden 50 Mio. Euro an, um sogenannte Premiumprojekte (z.B. Unesco-Welterbestätten) zu unterstützen.
Zwischen Bund und Ländern erfolgt die Verwendung der Bundesmittel im Rahmen einer jährlich
abzuschließenden „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung“.
Die erstgenannten 650 Mio. Euro Förderung verteilen sich auf folgende Programme:
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Stadtumbau 210 Mio. EUR (jeweils 105 Mio. EUR für Ost und West)
Soziale Stadt (150 Mio. EUR)
Städtebaulicher Denkmalschutz (Ost 70 Mio. EUR und West 40 Mio. EUR)
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (110 Mio. EUR)
Kleinere Städte und Gemeinden (70 Mio. EUR)
In der Städtebauförderung werden – anders als in anderen Landesförderprogrammen
– ausschließlich quartiersbezogene Gesamtmaßnahmen gefördert. Diese enthalten
auf Grundlage einer fundierten Bestandsaufnahme der Stärken bzw. Schwächen
und Potenziale eines Quartiers ein Maßnahmenkonzept, das unter breiter Beteiligung
der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden und der Wirtschaft in den betroffenen
Quartieren erarbeitet und politisch beschlossen wird (Integriertes Handlungskonzept). Die Vorschläge zur Aufstellung des Städtebauförderprogramms 2014 sind vorrangig
auf Quartiere zu richten, für die ein aktuelles und qualitativ hochwertiges Konzept
als Grundlage für den Förderantrag vorgelegt worden ist.
Krefeld ist bekanntlich mit der Innenstadt im Programm „Stadtumbau West“ vertreten.
Auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, welches im Frühjahr 2009 vom Rat
der Stadt Krefeld beschlossen wurde, und des integrierten Handlungskonzeptes stellt die Stadt
Krefeld für das Jahr 2014 einen Förderantrag, der folgende Maßnahmen mit zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben von knapp 4,4 Mio EUR enthält:
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Gestaltung Umfeld Kaiser Wilhelm Museum
Umnutzung alte Samtweberei
Umgestaltung Blumenplatz
Umgestaltung Neusser Straße/2. Bauabschnitt
Maßnahmen zu Fassadenverbesserung sowie zur Gestaltung Haus- Hof- und Gartenflächen
Planungswettbewerb für die Umgestaltung des Dionysiusplatzes
Gemäß der aktuellen Vorlage für die Sitzung des Regionalrates am 18.09.2014 ist Krefeld mit den
o.a. Maßnahmen in der höchsten Priorisierungsstufe A aufgeführt.
Die beantragten Maßnahmen der Städte werden zur Aufnahme in das vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) noch zu
verkündende Städtebauförderprogramm 2014 vorgeschlagen.
Die Programmeinplanungsgespräche des MBWSV mit den Bezirksregierungen sind
im September 2014 vorgesehen. Die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms
durch das MBWSV wird anschließend voraussichtlich im Herbst 2014 erfolgen.
Begründung
Seite 3
Hierüber wird der Regionalrat, für dessen Bereich eine Überzeichnung vorliegt, im 4. Sitzungsquartal 2014 informiert werden. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre Ende diesen Jahres zu
rechnen.
Zu beachten ist, dass sich Krefeld im Nothaushaltsrecht befindet und neben der Entscheidung
des Rates gesonderte Abstimmungen bzgl. der Finanzierung des Eigenanteils mit der Bezirksregierung Düsseldorf zu führen sind.
Mit Mitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ wurde der Krefelder Südbezirk bereits in den
Jahren von 1998 bis 2010 gefördert. In diesem Zusammenhang wurden - gemeinsam mit der
Volkshochschule Krefeld - über einen Zeitraum von 4 Jahren ebenfalls Mittel aus dem ESFBundesprogramm „BIWAQ“ genutzt.
Neben der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Stadtumbau West“ ist eine zusätzliche Beantragung aus dem Programm „Soziale Stadt“ momentan von der Verwaltung der
Stadt Krefeld nicht vorgesehen, da weder die finanziellen und personellen Ressourcen noch ein
gefordertes integriertes Handlungskonzept zur Verfügung stehen.
Mit dem eingangs erwähnten neuen Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen des
Städtebaus werden im Jahr 2014 zusätzlich 50 Millionen Euro bereitgestellt, um herausragende
Projekte des Städtebaus zu unterstützen.
Das MBWSV des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.08.2014 über den Erlass zum Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus die Bezirksregierung informiert.
Inwieweit eine Möglichkeit für die Stadt Krefeld besteht, sich am Programm „Nationale Projekte
des Städtebaus“ zu beteiligen, wird derzeit geprüft.
Neben den aufgeführten Bund-Länderprogrammen bietet die KfW- Bankengruppe Zuschüsse
zum Förderprogramm „Energetischen Stadtsanierung“ an. Die Stadt Krefeld strebt an, diese Zuschüsse für ein Quartier rund um die „ alte Samtweberei“ an der Lewerentzstraße zu nutzen, das
von der Roß-, der Linden- und der Gerberstraße sowie dem Deutschen Ring begrenzt wird, um in
einem ersten Schritt ein energetisches Konzept erarbeiten zu lassen.