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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.01.2016 Nr. 2403 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.02.2016 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, an Stelle des verstorbenen Ratsherrn Ulrich Hahnen in den Aufsichtsrat der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG nach § 7 Abs. 7 der Satzung Ratsfrau/ Ratsherrn N.N. zu benennen. Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG wird angewiesen, die entsprechende Wahl vorzunehmen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2403 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 7 der Satzung der Gesellschaft gehören dem Aufsichtsrat 15 Mitglieder an. Neben 5 Arbeitnehmervertretern ist von der Sparkasse Krefeld ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Krefeld wird in den Aufsichtsrat entsandt. Die übrigen 8 Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen. Für den verstorbenen Ratsherrn Ulrich Hahnen ist nach § 7 Abs. 7 der Satzung für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ein Nachfolger zu entsenden.