Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Inhalt der Datei
Anlage 3
Zur Vorlage Nr. 4592/17
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld
Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 996), § 4
des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 09. Juli 2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW
S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW.
S.1150), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 05.12.2017 die 13. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld beschlossen.
Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Gebührensatzung) vom 24.11.1998 in
der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 08.12.2016 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom
15.12.2016, S. 319 ff.) wird unter Fortgeltung der Satzungsregelungen im Übrigen wie folgt
geändert:
Artikel 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
Gebührentarif
I.
Bestattungen
1.
Erdbestattungen
1.1
von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren
976,00 EUR
1.2
von Kindern bis zu 6 Jahren
610,00 EUR
1.3
von Früh- und Totgeburten
37,00 EUR
1.4
a. Abfuhr von Erdaushub
b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
2.
Urnenbestattungen
2.1
Grabbereitung für die Beisetzung der Urne
316,00 EUR
2.2
Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld
379,00 EUR
2.3
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
II. Benutzung der Trauerhallen
1.
Benutzung der Trauerhallen
Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines
Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten
173,00 EUR
347,00 EUR
40,00 EUR
Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der
Tonträger
2.
283,00 EUR
Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume
bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung)
97,00 EUR
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
92,00 EUR
4.
Benutzung der Trauerhalle Verberg
74,00 EUR
5.
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
13,00 EUR
6.
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
40,00 EUR
3.
III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
1.
Erdgrabstätten
1.1
Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren
mit 20-jährigem Nutzungsrecht
448,00 EUR
1.2
Reihengrabstätte
1.350,00 EUR
1.3
Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
3.360,00 EUR
1.4
Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein
4.536,00 EUR
1.5
Reihengrabstätten (groß)
1.914,00 EUR
1.6
Wahlgrabstätte zur Einfachbelegung
(nur Wiedererwerb und Verlängerung)
2.010,00 EUR
1.7
Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle
2.520,00 EUR
1.8
Parkgrabstätte
6.000,00 EUR
2.
Urnengrabstätten
2.1
Anonyme Ascheeinbringung
1.920,00 EUR
2.2
Anonyme Urnengrabstätte
1.530,00 EUR
2.3
Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung
1.230,00 EUR
2.4
Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein
1.890,00 EUR
2.5
Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein
2.550,00 EUR
2.6
Urnenwahlgrabstätte
1.980,00 EUR
2.7
Baumgrabstätte
3.660,00 EUR
2.8
Urnenkammer
2.9
Urnengemeinschaftsgrabstätte
3.
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1
Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von
Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die
gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.5 bis 2.8 1/30 der
Gebührensätze.
3.2
Während seiner Laufzeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die Dauer von mindestens 5
Jahren, maximal jedoch auf höchstens 30 Jahre, verlängert werden.
4.
Memoriam Garten:
Es können die Nutzungsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten über die anbietenden
Friedhofsgärtner (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten
sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern:
1.7 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle
2.6 Urnenwahlgrabstätte
IV.
Umbettungen
1.
Särge
1.1
1.3
1.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
Ausbettung und Wiederbeerdigung
in eine andere Grabstätte
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
2.
Urnen
2.1
2.3
2.4
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf demselben Friedhof
Ausbettung und Wiederbeerdigung
auf einem anderen Krefelder Friedhof
Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde
Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde
V.
Aufstellung von Grabmalen
1.
Reihengrabstätten
1.1
1.2
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
Holztafeln größer als 30 x 40 cm
1.2
2.2
7.380,00 EUR
510,00 EUR
3.136,00 EUR
4.552,00 EUR
2.832,00 EUR
2.023,00 EUR
809,00 EUR
809,00 EUR
506,00 EUR
506,00 EUR
gebührenfrei
1.3
und liegende Grabmale
stehende Grabmale
2.
Wahlgrabstätten
2.1
2.2
liegende Grabmale
stehende Grabmale
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung der Obduktionsräume für
rituelle Waschungen
91,00 EUR
2.
Wannenbenutzung bei Kriminalfällen
84,00 EUR
3.
Pflege von Urnenkammern
155,00 EUR
4.
Erdbestattung: Verbau von Hand
221,00 EUR
5.
Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen
190,00 EUR
6.
Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen
117,00 EUR
VII.
Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
Grabstätten
Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von
Artikel 2
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
42,00 EUR
112,00 EUR
42,00 EUR
188,00 EUR
jährlich 30,00 EUR
20,00 EUR