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Verwaltungsvorlage (FH Gebühren 2018 Anlage 3 Änderungssatzung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
439 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Inhalt der Datei

Anlage 3 Zur Vorlage Nr. 4592/17 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 996), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Juli 2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. S.1150), hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 05.12.2017 die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld beschlossen. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Gebührensatzung) vom 24.11.1998 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 08.12.2016 (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2016, S. 319 ff.) wird unter Fortgeltung der Satzungsregelungen im Übrigen wie folgt geändert: Artikel 1 § 5 erhält folgende Fassung: Gebührentarif I. Bestattungen 1. Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 976,00 EUR 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 610,00 EUR 1.3 von Früh- und Totgeburten 37,00 EUR 1.4 a. Abfuhr von Erdaushub b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs 2. Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 316,00 EUR 2.2 Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld 379,00 EUR 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne II. Benutzung der Trauerhallen 1. Benutzung der Trauerhallen Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten 173,00 EUR 347,00 EUR 40,00 EUR Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der Tonträger 2. 283,00 EUR Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung bzw. Kremation (vor amtsärztlicher Untersuchung) 97,00 EUR Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck 92,00 EUR 4. Benutzung der Trauerhalle Verberg 74,00 EUR 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung 13,00 EUR 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 40,00 EUR 3. III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten 1. Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren mit 20-jährigem Nutzungsrecht 448,00 EUR 1.2 Reihengrabstätte 1.350,00 EUR 1.3 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 3.360,00 EUR 1.4 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 4.536,00 EUR 1.5 Reihengrabstätten (groß) 1.914,00 EUR 1.6 Wahlgrabstätte zur Einfachbelegung (nur Wiedererwerb und Verlängerung) 2.010,00 EUR 1.7 Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.520,00 EUR 1.8 Parkgrabstätte 6.000,00 EUR 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheeinbringung 1.920,00 EUR 2.2 Anonyme Urnengrabstätte 1.530,00 EUR 2.3 Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung 1.230,00 EUR 2.4 Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 1.890,00 EUR 2.5 Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein 2.550,00 EUR 2.6 Urnenwahlgrabstätte 1.980,00 EUR 2.7 Baumgrabstätte 3.660,00 EUR 2.8 Urnenkammer 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.6 bis 1.8 sowie 2.5 bis 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während seiner Laufzeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die Dauer von mindestens 5 Jahren, maximal jedoch auf höchstens 30 Jahre, verlängert werden. 4. Memoriam Garten: Es können die Nutzungsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten über die anbietenden Friedhofsgärtner (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern: 1.7 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.6 Urnenwahlgrabstätte IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 1.3 1.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2. Urnen 2.1 2.3 2.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf demselben Friedhof Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde V. Aufstellung von Grabmalen 1. Reihengrabstätten 1.1 1.2 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm Holztafeln größer als 30 x 40 cm 1.2 2.2 7.380,00 EUR 510,00 EUR 3.136,00 EUR 4.552,00 EUR 2.832,00 EUR 2.023,00 EUR 809,00 EUR 809,00 EUR 506,00 EUR 506,00 EUR gebührenfrei 1.3 und liegende Grabmale stehende Grabmale 2. Wahlgrabstätten 2.1 2.2 liegende Grabmale stehende Grabmale VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 91,00 EUR 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 84,00 EUR 3. Pflege von Urnenkammern 155,00 EUR 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 221,00 EUR 5. Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 190,00 EUR 6. Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 117,00 EUR VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Grabstätten Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von Artikel 2 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. 42,00 EUR 112,00 EUR 42,00 EUR 188,00 EUR jährlich 30,00 EUR 20,00 EUR