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Verwaltungsvorlage (FH Gebühren 2018 Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
468 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05

Inhalt der Datei

Anlage 2 Zur Vorlage Nr. 4592/17 Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Friedhofsgebühren gemäß § 5 der der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld zum 01.01.2018 Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2018. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet. I. 1. Gebühren für Erdbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) Die Bestattungsfälle der letzten Jahre waren leicht fallend. Für 2017 zeigt sich eine andere Tendenz. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Fallzahlentwicklung der Jahre 2015, 2016, sowie der Hochrechnung 2017 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 856 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 858,50. 1.1 1.2 1.3 Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen 850.831,75 EUR abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen 12.527,00 EUR 838.304,75 EUR Erdbestattungen (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Teilt man die o.a. Kosten von 838.304,75 EUR durch 858,50 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Erdbestattung eines Erwachsenen von 976,48 EUR = rd. 976,00 EUR Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt die Gebühr 976,48 EUR x 62,5 % = 610,30 EUR = rd. 610,00 EUR 37,00 EUR Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten werden wie folgt berechnet: Entgeltgruppe EG 5 (30,63 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 36,76 EUR = rd. 1.4.a) Abfuhr von Erdaushub Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub werden wie folgt berechnet: Maschinenkosten (112,00 EUR) zzgl. 1 EG 5 (30,63 EUR) x 2 Std = 173,26 EUR = rd. 1.4.b)Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs wurden die Kosten wie folgt ermittelt: 1.4.a) (173,26 EUR) x 2 = 346,52 EUR = rd. 173,00 EUR 347,00 EUR 2. Gebühren für Urnenbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.229 Urnenbeisetzungen und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 1.229,40. Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen sich auf 408.648,79 EUR abzüglich der Nebenerträge von 20.237,00 EUR verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung 388.321,79 EUR 2.2 2.3 II. Teilt man die o.a. Kosten von 388.321,79 EUR durch 1.229,40 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 315,86 EUR = rd. 316,00 EUR Beisetzung im Aschefeld Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer Urne in Höhe von 316,00 EUR wurde ein 20 %iger Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert. Demnach beträgt die Gebühr gerundet 379,00 EUR Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne werden die Kosten wie folgt berechnet: EG 6 (33,40 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 6,68 EUR = rd. 40,00 EUR Benutzung der Trauerhallen (Kostendeckungsgrad 100 %) 1. Nutzung der Trauerhallen, allgemein Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern (Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen 621.445,23 EUR Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen zu finanzieren. 610.887,23 EUR Aufgrund der Hochrechnung werden 1.515 Trauerfeiern erwartet. Darüber hinaus wird von 399 Annahmen und Verwahrungen in 2018 ausgegangen. Die Kosten in Höhe von 621.445,23 EUR werden durch den Berechnungsfaktor 1.614,33 dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 378,41 EUR = rd. 378,00 EUR 2 10.558,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt. 2. Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle berechnet: = 378,41 EUR * 25,52 % = 96,57 EUR aufgerundet 3. 4. Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle berechnet. Dementsprechend beträgt die Gebühr 132,57 EUR = rd. 133,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012 festgesetzt. 74,00 EUR 13,00 EUR Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt berechnet: EG 6 (33,40 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 40,08 EUR = rd. III. 92,00 EUR Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung werden wie folgt berechnet: EG 6 (33,40 EUR) x 0,4 Std. = 13,36 EUR = rd. 6. 97,00 EUR Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg werden wie folgt berechnet: EG 5 (30,63 EUR) x 2 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 73,51 EUR = rd. 5. 283,00 EUR 40,00 EUR Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten (Kostendeckungsgrad 90 %) Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich auf Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen 3 3.917.863,58 EUR Haushalts 10 % = rd. übernommen. zuzüglich Verlustvortrag abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe bzw. Entzug in Höhe von ergeben sich Restkosten von 391.786,36 EUR 250.000,00 EUR 140.000,00 EUR 3.636.077,22 EUR die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen. Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden. 4 Grabmaß Reihengrabst. Erwachsene Rasengrabst.mit zentr.Gedenkstein Erdbest. 2,5 x 1,25 2,5 x 1,4 Platzbedarf Faktor je Grab Umgebung 3,125 1,50 3,5 2,50 Faktor Pflege 3,00 Berechn.einheit Erst- und Verlängerung je Grabstelle Wiedererwerb In Jahren 14,06 100,00 4,00 35,00 22,00 Erst- und Wieder- Berechnungserwerb + Jahre/30 einheit 100,00 1.406,25 22,00 770,00 Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte) 2,5 x 1,4 3,5 3,00 4,50 47,25 6,00 6,00 283,50 Reihengrabstätte groß 2,9 x 1,25 3,625 2,75 2,00 19,94 6,00 6,00 119,63 Reihengrabstätte Kinder 1,75 x 0,8 1,4 2,00 2,50 7,00 10,00 10,00 70,00 Wahlgrabstätte einfach 2,8 x 1,25 3,5 3,00 2,00 21,00 0 1.210,00 40,33 847,00 Wahlgrabstätte 2,8 x 1,25 3,5 3,00 2,50 26,25 212,00 12.230,00 619,67 16.266,25 Parkgrabstätte 2,5 x 1,25 3,125 10,00 2,00 62,50 3,00 250,00 11,73 708,33 Anonyme Ascheverstreuung 1,0 x 1,0 1 5,00 4,00 20,00 3,00 3,00 60,00 Anonyme Urnengrabstätte 0,8 x 0,8 0,64 5,00 5,00 16,00 90,00 90,00 1.440,00 Urnenreihengrabstätte 0,8 x 0,8 0,64 5,00 4,00 12,80 154,00 154,00 1.971,20 Rasengrabst.mit zentr.Gedenkst.Urnenbestatt. 1,4 x 1,4 1,96 2,50 4,00 19,60 180,00 180,00 3.528,60 Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte) (Wahlgrab) 1,4 x 1,4 1,96 3,00 4,50 26,46 54,00 54,00 1.428,84 Urnenwahlgrabstätte 1,4 x 1,4 1,96 3,50 3,00 20,58 198,00 1.848,00 259,60 5.342,57 Baumgrabstätte Urnenbestattung 1,0 x 1,0 1 8,50 4,50 38,25 68,00 224,00 75,47 2.886,60 Urnengemeinschaftsgrab (1/5 der Fläche Wahlgrabstätte) 5,25 82,00 82,00 430,50 Urnenkammer 30,8 30,8 1,00 2,50 77,00 1,00 60 3,00 231,00 Gesamt: 37.789,67 Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.636.077,22 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 37.789,67 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in Höhe von 96,00 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist. 5 Erstmalig bleibt die zu erhebende Gebühr unter 10 % Erhöhung und wird somit als neue Gebühr (rd. 6,27 %) vorgeschlagen. Im Einzelnen stellen sich die neuen Gebühren wie folgt dar: Ermittlung der Gebührensätze Grabart Koeffizent Gebührenbedarf je Berechnungseinheit Gebührenbedarf je Grabstelle Neuer Gebührensatz je Grabstelle EUR EUR EUR 448,00 Erdbestattungsgräber Reihengrabstätten *1) Nutzungsrecht (Kindergrab) 7,00 96,00 448,00 Reihengrabstätten Erwachsene 14,06 96,00 1.350,00 1.350,00 Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 35,00 96,00 3.360,00 3.360,00 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 47,25 96,00 4.536,00 4.536,00 Reihengrabstätten (groß) inkl. der Einfassung 19,94 96,00 Wahlgrabstätten (einfach) 21,00 1.914,00 96,00 2.016,00 Wahlgrabstätten 26,25 96,00 2.520,00 Parkgrabstätten 62,50 96,00 6.000,00 1.914,00 2.010,00 2.520,00 6.000,00 *1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt. Grabart Koeffizient Gebührenbedarf je Berech6 Gebührenbedarf je Grabstelle Neuer Gebührensatz je Grabstelle nungseinheit EUR 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2016) EUR EUR Urnengrabstätten Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätten 20,00 96,00 1.920,00 1.920,00 16,00 96,00 1.536,00 1.530,00 Urnenreihengrabstätten inkl. der Einfassung 12,80 96,00 1.228,80 1.230,00 Urnenrasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 19,60 96,00 1.881,60 1.890,00 Urnenrasengrabstätten mit *1) Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46 96,00 2.540,16 2.550,00 Urnenwahlgrabstätten Baumgrabstätten für Urnen 20,58 96,00 1.975,68 1.980,00 38,25 96,00 3.672,75 3.660,00 Urnengemeinschaftsgrab *2) 5,25 96,00 504,00 510,00 77,00 96,00 7.392,00 7.380,00 Urnenkammern *1) Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich. *2) Seit dem Jahr 2012 werden Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages. Seit dem 01.01.2016 wird ein Memoriam-Garten als weitere Bestattungsmöglichkeit auf dem Hauptfriedhof angeboten. Es sind Wahlgrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen vorhanden. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern. Die Beisetzung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass durch den Auftraggeber vorab ein Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege oder einer vergleichbaren Einrichtung zur Sicherung der Grabpflegekosten mit Gültigkeit bis zum Ablauf der Ruhezeit abgeschlossen und der Stadt Krefeld – Fachbereich Grünflächen – vorgelegt wird. Die Vermittlung des Dauergrabpflegevertrages kann über ein Fachunternehmen (zum Beispiel die Friedhofsgärtner) erfolgen. Die Pflege der Anlage erfolgt ausschließlich über den Dauerpflegvertrag. Die rechtliche Grundlage ist im § 25 der 5. Änderungssatzung der Friedhofsatzung der Stadt Krefeld, die zum 01.01.2016 gültig wurde. 7 IV. Umbettungen Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde. Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen 30.345,87 EUR Dividiert man die anfallenden Kosten von 30.345,87 EUR durch 30 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von 1.011,53 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der Umbettung vergebenen Faktor multipliziert. Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze: Gebührenbedarf je Einheit Faktor Gebührenbedarf insgesamt EUR EUR Neuer Gebührensatz EUR 1. Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 1.011,53 3,1 3.135,74 3.136,00 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 1.011,53 4,5 4.551,88 4.552,00 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.011,53 2,8 2.832,28 2.832,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2,0 2.023,06 2.023,00 Gebührenbedarf insgesamt Neuer Gebührensatz 1.2 1.3 1.4 1.011,53 Gebührenbedarf je Einheit Faktor EUR 2. EUR Umbettungen Urnen 8 EUR 2.1 2.2 2.3 2.4 V. Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 1.011,53 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 1.011,53 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.011,53 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 1.011,53 0,8 0,8 809,22 809,00 809,22 0,5 0,5 809,00 505,76 505,76 506,00 506,00 Aufstellung von Grabmalen Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale. Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann. Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet. liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm Grabmale auf Reihengrabstätten Grabmale auf Wahlgrabstätten genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt = Anteilige Personalkosten für die Genehmigung 1. 2. 340 30 260 630 26.550,00 EUR Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 630 Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die Genehmigung von 42,14 EUR = gerundet 42,00 EUR 42,00 EUR Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf 66.731,07 EUR Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von verbleiben 26.550,00 EUR 40.181,07 EUR, die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen. 9 Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor, so ergibt sich folgende Berechnung: 30 Grabmale auf Reihengrabstätten x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor = 900,00 260 Grabmale auf Wahlgrabstätten x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor = 16.250,00 Berechnungseinheiten 17.150,00 Teilt man die Kosten von 40.181,07 EUR durch die 17.150 Berechnungseinheiten, ergeben sich je Berechnungseinheit. 2,34 EUR Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 1. Reihengrabstätten 1.1 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm gebührenfrei 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale (nur Genehmigungsgebühr) 42,00 EUR 1.3 Stehendes Grabmal Reihengrab Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln: 2,34 EUR x 30 Jahre = 70,29 EUR gerundet. zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr 2. 70,00 EUR 42,00 EUR 112,00 EUR Wahlgrabstätten 2.1 2.2 Liegendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte (nur Genehmigungsgebühr) Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte 2,34 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 146,43 EUR gerundet zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr 42,00 EUR 146,00 EUR 42,00 EUR 188,00 EUR VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen 2 Std. EG 5 (30,63 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag = 91,27 EUR rd. 91,00 EUR Wannenbenutzung in Kriminalfällen 2 Std. EG 5 (30,63 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag und 10,00 EUR Zulage = 83,51EUR rd. 84,00 EUR 2. 3. Pflege der Urnenkammern Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt. 10 Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf 12.067,95 EUR Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden Urnenkammern zu verteilen. Kosten i. H. v. 12.087,63 EUR ./. 78 Urnenkammern = 154,97 EUR= rd. 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 6 Std. EG 5 (30,63 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag = 220,54 EUR= rd. 5. 6. 155,00 EUR 221,00 EUR Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag 1 Std. EG 5 (30,63 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33, 40 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 190,43 EUR = rd. 190,00 EUR Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag 3 Std. EG 5 (30,63 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (33,40 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 116,72 EUR = rd. 117,00 EUR Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen bisherige Gebühr EUR I. 1. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Bestattungen Gebühren für Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 965,00 bisherige Gebühr EUR 976,00 neue Gebühr EUR + 11,00 + 1,14 Veränderung Veränderung absolut EUR in % 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 603,00 610,00 + 7,00 + 1,16 1.3 von Früh- und Totgeburten 36,00 37,00 + 1,00 + 2,78 1.4 a)Abfuhr von Erdaushub 172,00 173,00 + 1,00 + 0,59 1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs 344,00 347,00 + 3,00 + 0,88 2. Gebühren für Urnenbestattungen 11 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 309,00 316,00 + 1,00 + 2,27 2.2 Grabbereitung für die Einbringung von Asche 371,00 379,00 + 8,00 + 2,16 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne II. 1. 2. 3. 38,00 40,00 + 2,00 + 5,26 Benutzung der Trauerhallen Benutzung der Trauerhallen Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung 283,00 283,00 0,00 0,00 97,00 97,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zuschlag für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier 92,00 92,00 4. Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg 72,00 74,00 + 2,00 + 2,78 5. Nutzung Sargwagen 13,00 13,00 0,00 0,00 6. Trauerhalle 38,00 (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) bisherige Gebühr EUR III. 1. 40,00 neue Gebühr EUR + 2,00 + 5,26 Veränderung Veränderung absolut EUR in % Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätten mit 20-jährigem Nutzungsrecht 421,00 448,00 + 27,00 + 6,41 1.2 Reihengrabstätten 1.269,00 1.350,00 + 81,00 + 6,38 1.3 Rasengrabstätten mit Zentr. Gedenkstein 3.157,00 3.360,00 +203,00 + 6,43 1.4 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 4.261,00 4.536,00 + 275,00 + 6,45 12 2.5 Reihengrabstätten (groß), incl. Einfass. 1. 800,00 1.914,00 + 114,00 + 6,33 1.6 Wahlgrabstätten (einfach) je Grabstelle 1. 890,00 2.010,00 + 120,00 + 6,35 1.7 Wahlgrabstätten zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.370,00 2.520,00 + 150,00 + 6,33 1.8 Parkgrabstätte je Grabstelle 5.670,00 6.000,00 + 330,00 + 5,82 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheverstreuung 1. 804,00 1.920,00 + 116,00 + 6,43 2.2 Anonyme Urnengrabstätten 1.450,00 1.530,00 + 80,00 + 5,52 2.3 Reihengrabstätten incl. Einfassung 1.156,00 1.230,00 + 74,00 + 6,40 2.4 Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 1. 769,00 1.890,00 + 121,00 + 6,84 bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % 2.5 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 2. 430,00 2.550,00 + 120,00 + 4,94 2.6 Wahlgrabstätten 1. 860,00 1.980.00 + 120,00 + 6,45 2.7 Baumgrabstätten 3.480,00 3.660,00 +180,00 + 5,17 2.8 Urnenkammern 6.930,00 7.380,00 +450,00 + 6,49 473,00 510,00 +37,00 + 7,82 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur 13 Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei allen Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. bisherige Gebühr EUR IV. 1. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 3.309,00 3.136,00 ./. 173,00 ./. 5,23 1.2 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 4. 803,00 4.552,00 ./. 251,00 ./. 5,23 bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % 1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 2.989,00 2.823,00 ./. 157,00 ./. 5,25 1.4 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2.150,00 2.023,00 ./.127,00 ./. 5,91 854,00 809,00 ./. 45,00 ./. 5,27 2. Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 854,00 2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 534,00 809,00 506,00 14 ./. 45,00 ./. 28,00 ./. 5,27 ./.5,24 2.4 Einbettung nach Überführung aus einer anderen Gemeinde V. 1. 534,00 506,00 ./. 28,00 ./. 5,24 Aufstellen von Grabmalen Reihengrabstätten 1.1 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm gebührenfrei 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale 39,00 42,00 + 3,00 + 7,69 1.3 stehende Grabmale 104,00 112,00 + 8,00 + 7,69 39,00 42,00 +3,00 + 7,69 2. Wahlgrabstätten 2.1 liegende Grabmale bisherige Gebühr EUR 2.2 stehende Grabmale VI. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 175,00 neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % 188,00 + 13,00 + 7,43 91,00 + 1,00 + 1,11 Sonstige Gebühren Benutzung der Obduktionsräume für Totenwaschungen 90,00 Wannenbenutzung bei bei Kriminalfällen 82,00 Pflege von Urnenkammern 163,00 155,00 Erdbestattung: Verbau von Hand 216,00 221,00 Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 185,00 190,00 + 5,00 + 2,70 Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 113,00 117,00 + 4,00 + 3,54 84,00 15 + 2,00 ./. 8 ,00 + 5,00 + 2,44 ./. 4,91 + 2,31 VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Aufgrund des gleichen Aufwands wurden die Pflegegebühren auf 30,00 EUR für die noch bestehende Nutzungsdauer pauschal festgesetzt. Bei Berechnung des tatsächlichen Aufwandes Maschinen- und Personalkosten bisherige Gebühr EUR 1. 2. neue Gebühr EUR Veränderung Veränderung absolut EUR in % Gräber bis zu 5 qm Fläche jährlich 30,00 30,00 0,00 0,00 Verwaltungsgebühr einmalig 20,00 20,000,00 0,00 16