Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.05.2017
Nr.
3803 /17 V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 2120 - ab Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Betreff
Eigentumsförderung junger Familien - Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3803 /17 V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Vorbemerkung
Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf eine Darstellung aller Grundstückskäufe durch Familien mit
Kindern im Krefelder Stadtgebiet. Es gibt in der Verwaltung keine statistischen Erhebungen, die
exakt diese Abfrage abbilden.
Daher werden zur Verdeutlichung der Entwicklung die Zahlen der öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen herangezogen, die in Zusammenarbeit mit der NRW-Bank ermittelt wurden.
1.
Entwicklung der Eigenheimförderung in den letzten 5 Jahren
Der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, dass die Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum in Krefeld absteigende Tendenz zeigt. Mögliche Ursachen liegen
in folgenden Punkten begründet:
1.1
niedriges Zinsniveau
Der Unterschied zwischen den Kosten für Darlehen aus Landesmitteln und Darlehen des
privaten Kreditmarktes ist immer weiter geschrumpft. Daher werden die meisten Finanzierungen bei Kauf und Neubau von Eigenheimen nur noch durch private Finanzdienstleister sichergestellt. Die Banken schicken ihre Kunden erst dann zur städtischen Wohnungsbauförderung, wenn die Finanzierungen knapp sind und die Bank mit der geringeren erstrangigen Belastung im Grundbuch das Risiko minimieren kann.
1.2
Eigenleistungen
Die Antragsteller müssen Eigenleistungen von mindestens 15 % der Finanzierungssumme
erbringen. Dies kann in Eigenkapital oder Arbeitsleistungen erfolgen. Das Eigenkapital
muss jedoch mindestens 7,5 % ausmachen.
1.3
Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % ab 01.01.2015
1.4
Rabattierung bei städtischen Grundstücken
Aufgrund der Bestimmungen des § 90 (3) GO NRW (Vermögensgegenstände dürfen in der
Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.) wurde die Rabattierung von 15 % für
Käufer städtischer Grundstücke, die gleichzeitig öffentliche Mittel beantragten, eingestellt.
2.
Zielsetzung der Landesregierung
Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode hat die Landesregierung den Fokus in der öffentlichen Wohnungsbauförderung auf den Bereich des Mietwohnungsbaus gelegt. Das
niedrige Zinsniveau und das Auslaufen von Belegungsbindungen ohne adäquaten Ausgleich in Form von Neubauten führt zu einem stetigen Rückgang bezahlbaren Wohnraums in den Städten.
Daher steuert die Landesregierung dieser Entwicklung entgegen, indem sie die Förderung
des Mietwohnungsbaus klar gegenüber der Eigenheimförderung priorisiert. Dies beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:
Begründung
•
•
•
•
3.
Seite 3
Anhebung des Förderprogrammvolumens auf 800 Mio EUR jährlich für 2014 und 2015
und auf 1,1 Milliarden EUR ab 2016 – davon ein Anteil von zunächst 450 Mio EUR für
Neuschaffung von Mietwohnungen in 2014 und 2015 und 700 Mio EUR ab 2016.
Die Zweckbindungsdauer wurde von früher 15 Jahren auf wahlweise 20 oder 25 Jahre
angehoben.
Es gibt zukünftig keine Verkürzung der Zweckbindung bei vorzeitiger Rückzahlung der
Darlehen mehr.
Seit dem 17.06.2015 gilt eine zusätzliche Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für
Flüchtlinge (RL Flü), durch die Wohnraum gefördert wird, der zunächst der Unterbringung
von Flüchtlingen dient, aber so ausgestaltet ist, dass er auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden kann.
Pläne der Bundesbauministerin
Am 29.11.2016 hat das Bundesbauministerium ein Eckpunktepapier für ein „Familienbaugeld“ veröffentlicht. Danach sollte das KfW-Eigentumsprogramm 2017 um einen Zuschuss als Eigenkapitalersatz ergänzt werden. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 70.000 EUR sollten Zuschüsse beim Bau oder Ersterwerb einer
selbst genutzten Wohneinheit zwischen 8.000 und 20.000 EUR (je nach Anzahl der Kinder) erhalten.
Im politischen Raum wurde dieser Ansatz kritisiert, da sich nach dortiger Einschätzung die
Länder das Geld, das der Bund den Familien zukommen lässt, anschließend über die
Grunderwerbsteuer in die Tasche stecken.
Im aktuellen Förderprogramm der KfW findet sich kein Hinweis auf die Umsetzung des
Eckpunktepapiers. Nach Auskunft der NRW.Bank sind die Mittel nicht in den Bundeshaushalt eingestellt worden. Man rechnet mit einer Verschiebung des Themas bis nach
der Bundestagswahl.
4.
Aktuelle Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen
Das aktuelle Förderprogramm der NRW.Bank sieht für Eigentumsmaßnahmen die folgenden Fördersätze (bei Neubau oder Ersterwerb) vor:
78.000 EUR Grundpauschale
zzgl.
10.000 EUR pro Kind
15.000 EUR Stadtbonus
10.000 EUR Starterdarlehen
Das entspricht 123.000 EUR für eine Familie mit 2 Kindern.