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Verwaltungsvorlage (Eigentumsförderung junger Familien - Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.05.2017 Nr. 3803 /17 V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 2120 - ab Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.06.2017 Betreff Eigentumsförderung junger Familien - Antrag der CDU-Fraktion Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3803 /17 V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Vorbemerkung Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf eine Darstellung aller Grundstückskäufe durch Familien mit Kindern im Krefelder Stadtgebiet. Es gibt in der Verwaltung keine statistischen Erhebungen, die exakt diese Abfrage abbilden. Daher werden zur Verdeutlichung der Entwicklung die Zahlen der öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen herangezogen, die in Zusammenarbeit mit der NRW-Bank ermittelt wurden. 1. Entwicklung der Eigenheimförderung in den letzten 5 Jahren Der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, dass die Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum in Krefeld absteigende Tendenz zeigt. Mögliche Ursachen liegen in folgenden Punkten begründet: 1.1 niedriges Zinsniveau Der Unterschied zwischen den Kosten für Darlehen aus Landesmitteln und Darlehen des privaten Kreditmarktes ist immer weiter geschrumpft. Daher werden die meisten Finanzierungen bei Kauf und Neubau von Eigenheimen nur noch durch private Finanzdienstleister sichergestellt. Die Banken schicken ihre Kunden erst dann zur städtischen Wohnungsbauförderung, wenn die Finanzierungen knapp sind und die Bank mit der geringeren erstrangigen Belastung im Grundbuch das Risiko minimieren kann. 1.2 Eigenleistungen Die Antragsteller müssen Eigenleistungen von mindestens 15 % der Finanzierungssumme erbringen. Dies kann in Eigenkapital oder Arbeitsleistungen erfolgen. Das Eigenkapital muss jedoch mindestens 7,5 % ausmachen. 1.3 Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 % auf 6,5 % ab 01.01.2015 1.4 Rabattierung bei städtischen Grundstücken Aufgrund der Bestimmungen des § 90 (3) GO NRW (Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.) wurde die Rabattierung von 15 % für Käufer städtischer Grundstücke, die gleichzeitig öffentliche Mittel beantragten, eingestellt. 2. Zielsetzung der Landesregierung Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode hat die Landesregierung den Fokus in der öffentlichen Wohnungsbauförderung auf den Bereich des Mietwohnungsbaus gelegt. Das niedrige Zinsniveau und das Auslaufen von Belegungsbindungen ohne adäquaten Ausgleich in Form von Neubauten führt zu einem stetigen Rückgang bezahlbaren Wohnraums in den Städten. Daher steuert die Landesregierung dieser Entwicklung entgegen, indem sie die Förderung des Mietwohnungsbaus klar gegenüber der Eigenheimförderung priorisiert. Dies beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen: Begründung • • • • 3. Seite 3 Anhebung des Förderprogrammvolumens auf 800 Mio EUR jährlich für 2014 und 2015 und auf 1,1 Milliarden EUR ab 2016 – davon ein Anteil von zunächst 450 Mio EUR für Neuschaffung von Mietwohnungen in 2014 und 2015 und 700 Mio EUR ab 2016. Die Zweckbindungsdauer wurde von früher 15 Jahren auf wahlweise 20 oder 25 Jahre angehoben. Es gibt zukünftig keine Verkürzung der Zweckbindung bei vorzeitiger Rückzahlung der Darlehen mehr. Seit dem 17.06.2015 gilt eine zusätzliche Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü), durch die Wohnraum gefördert wird, der zunächst der Unterbringung von Flüchtlingen dient, aber so ausgestaltet ist, dass er auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung gestellt werden kann. Pläne der Bundesbauministerin Am 29.11.2016 hat das Bundesbauministerium ein Eckpunktepapier für ein „Familienbaugeld“ veröffentlicht. Danach sollte das KfW-Eigentumsprogramm 2017 um einen Zuschuss als Eigenkapitalersatz ergänzt werden. Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 70.000 EUR sollten Zuschüsse beim Bau oder Ersterwerb einer selbst genutzten Wohneinheit zwischen 8.000 und 20.000 EUR (je nach Anzahl der Kinder) erhalten. Im politischen Raum wurde dieser Ansatz kritisiert, da sich nach dortiger Einschätzung die Länder das Geld, das der Bund den Familien zukommen lässt, anschließend über die Grunderwerbsteuer in die Tasche stecken. Im aktuellen Förderprogramm der KfW findet sich kein Hinweis auf die Umsetzung des Eckpunktepapiers. Nach Auskunft der NRW.Bank sind die Mittel nicht in den Bundeshaushalt eingestellt worden. Man rechnet mit einer Verschiebung des Themas bis nach der Bundestagswahl. 4. Aktuelle Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen Das aktuelle Förderprogramm der NRW.Bank sieht für Eigentumsmaßnahmen die folgenden Fördersätze (bei Neubau oder Ersterwerb) vor: 78.000 EUR Grundpauschale zzgl. 10.000 EUR pro Kind 15.000 EUR Stadtbonus 10.000 EUR Starterdarlehen Das entspricht 123.000 EUR für eine Familie mit 2 Kindern.