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Verwaltungsvorlage (Anlage_A_zur_Vorlage GebSAbf - Gebührenbedarfsberechnung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
304 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05

Inhalt der Datei

Anlage A Zur Vorlage Nr. 691/14 Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2015 Die zurzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren sind zuletzt in der vom Rat am 05.12.2012 beschlossenen Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung, die am 01.01.2013 in Kraft getreten ist, festgesetzt worden und wurden in der Sitzung des Rates am 12.12.2013 für das Jahr 2014 bestätigt. Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren sind die nach § 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für die Durchführung der Abfallentsorgung. Hierbei sind die Gebühren so festzusetzen, dass die entstehenden Kosten gedeckt werden. I. Gebühren für die Restabfallsammlung und -entsorgung Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Abfallentsorgung des Jahres 2015 folgende Kosten: Kostenart 1. Kosten der GSAK für Einsammlung, Transport sowie Verwertung bzw. Entsorgung der Abfälle 2. Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der Gesamtverwaltung für die Abfallentsorgung 3. Kalkulatorische Abschreibung 4. Kalkulatorische Zinsen (Kapuzinerberg) Zwischensumme gebührenrelevante Aufwendungen 5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung 6. abzüglich sonstige ordentliche Erträge Gerundete gebührenrelevante Gesamtkosten Kostenhöhe 31.993.270 EUR 1.615.440 EUR 50.090 EUR 7.470 EUR 33.666.270 EUR -3.500.000 EUR -850.730 EUR 29.315.540 EUR Nach der zum 01.05.1994 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) erhält diese für ihre Leistungen die vertraglich festgesetzten Entgelte. Diese beinhalten auch die Kosten für die Verbrennung des zur Beseitigung anfallenden Restabfalles. Der in der Kostenart unter Nr. 1 aufgeführte Betrag teilt sich hierbei wie folgt auf: a) Anteil für die Einsammlung, den Transport sowie die Verwertung lt. Vertrag b) Anteil für die Verbrennung von 71.400 t/a Hausabfall und Sperrmüll auf der Basis eines Selbstkostenfestpreises Seite 1 17.362.230 EUR 14.628.600 EUR Die unter Buchstabe a) aufgeführten Kosten der GSAK beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,85 % gestiegenen Betriebskosten der GSAK. In dieser Kostenposition enthalten sind u.a. die Kosten, die durch den Betrieb des eingerichteten Recyclinghofes, der Schadstoffannahmestelle und des Schadstoffmobils entstehen. Des Weiteren sind die Kosten für die getrennte Sammlung von Altkleidern, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die Kosten, die für die Einsammlung und Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier entstehen, hier insbesondere die Umsetzung der Neufassung der Umsatzsteuerrichtlinie sowie des Rundschreibens des BMF vom 01.12.2008 für die Anwendung der Grundsätze über den tauschähnlichen Umsatz, berücksichtigt. Bei der Einsammlung und Verwertung der Bioabfälle und der Verwertung der Grünabfälle wurden die Kosten berücksichtigt, soweit diese nicht dem Bereich des zusätzlichen Biobehältervolumens bzw. der zusätzlichen braunen Müllgroßbehälter zuzuordnen sind. Die Kosten für die zusätzliche Biobehälterentsorgung (braune Tonne) wurden zur Berechnung der separaten Gebührensätze unter II. herausgerechnet. Darüber hinaus sind Erlöse für die entgeltpflichtige Annahme der Grünabfälle an den Anlieferstellen berücksichtigt. Die unter Buchstabe b) aufgeführten Kosten der Verbrennung beruhen auf dem im Gesellschafterrat der EGK und EAG am 22.04.2013 jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossenen Festpreis von 172,17 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 73.001 bis 74.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall, Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von rund 15.161.290 EUR/a brutto. Für den Bereich der Abfallentsorgung (Hausabfall und Sperrmüll) wurden anteilig die Kosten für eine Anliefermenge von 71.400 t berücksichtigt. Die Kosten für Einsammlung, Transport, Verwertung und Verbrennung der Abfälle für das Jahr 2015 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen worden. Die Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 08.12.2014 erfolgen. Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und –erhebung, Satzungsrecht, Überwachung der beauftragten Dritten, Veranlagung sowie Abfallwirtschaftsplanung und Abfallberatung werden weiterhin durch den Fachbereich Umwelt wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Leistungen der Gesamtverwaltung wie vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften in Anspruch nimmt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in Nr. 2 der Kostenarten dargestellt und entsprechen den Haushaltsplanungen für das Jahr 2015. Neben diesen beiden Kostenarten entsteht die in der Kostenart Nr. 3 und 4 aufgeführten kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus Abfallgebühren zu finanzieren sind. Darüber hinaus erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung in Höhe von insgesamt 3.500.000 EUR (Nr. 5). Ebenfalls wurden Erträge aus der Alttextil-, Papier- und Elektroaltgeräteverwertung sowie sonstige Erträge (Nr. 6) gebührenmindernd berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Restabfallgebühren ist neben dem bereitgestellten Volumen, die sich aus der jeweiligen Gefäßgröße ergebende unterschiedliche Dichte des Abfalls. Seite 2 Als Grundlage für die Festlegung der Äquivalenzwerte aller vorhandenen Gefäßarten werden die Untersuchungsergebnisse des abfallwirtschaftlichen Gutachtens vom WitzenhausenInstitut im August 2004 verwendet. Die notwendige Ermittlung des bereitzustellenden Gefäßvolumens im Jahr 2015 erfolgt auf der Basis der Anzahl der im Jahr 2014 durchgeführten Gefäßentleerungen. Für das Jahr 2015 werden danach die folgenden wöchentlichen Entleerungszahlen zu Grunde gelegt: 60 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung 120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung 120 l Müllgroßbehälter 240 l Müllgroßbehälter 1.100 l Müllgroßbehälter 4.516 9.954 14.282 7.675 4.087 Leerungen Leerungen Leerungen Leerungen Leerungen Unter Beachtung der anzuwendenden Äquivalenzwerte vom Witzenhausen-Institut sowie der Berücksichtigung der Einführung der Eigenkompostiererabschläge ergibt sich das im Folgenden aufgeführte Berechnungsvolumen, das als Grundlage zur Ermittlung der Jahresgebühr für die Restabfallbehälter dient: davon entBereitgestelltes Wöchentl. fallen auf Volumen in Leerungen ab Eigenkoml/ Woche 01.01.2015 postierer 420 60 l 14-tägl. 4.516 800 120 l 14-tägl. 9.954 472 120 l 14.282 93 240 l 7.675 12 1.100 l 4.087 Gesamtes Berechnungsvolumen Gesamtes ÄquivalenzVolumen wert 268.443 1,0000 1.184.886 0,8890 1.708.176 0,7863 1.839.768 0,7466 4.494.380 0,6154 Berechnungsvolumen in l/ Woche 268.450 1.053.370 1.343.140 1.373.580 2.765.850 6.804.390 Das Berechnungsvolumen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen in einer Größenordnung von rund 0,53 %. Unter Berücksichtigung der ermittelten gebührenrelevanten Gesamtkosten sowie des oben genannten Volumens ergeben sich aus den folgenden Berechnungen die Gebühren für die jeweiligen Gefäßgrößen. Um künftig eine problemlose finanztechnische Abwicklung der Benutzungsgebühren zu gewährleisten, werden die Gebührensätze seit dem Jahr 2013 im Hinblick auf eine monatliche Teilbarkeit gerundet, so dass keine monatlichen Rundungsdifferenzen mehr auftreten. Seite 3 1. Kostenbasis für die Gefäßgebühren Gebührenrelevante Kosten abzüglich Kosten Mannschaftstransport Restabfallgefäße abzüglich Kosten Mannschaftstransport Biotonnen Grundlage zur Berechnung der Gefäßgebühren 29.315.540 -1.021.170 -74.420 28.219.950 EUR EUR EUR EUR 2. Gebühren je l/ Woche Aus der Division der vorstehenden Kosten i.H.v. durch das Berechnungsvolumen von ergeben sich Kosten je l/ Woche i.H.v. 28.219.950 EUR 6.804.390 l/ Woche 4,147316 EUR je l/ Wo. 3. Gefäßgebühren Unter Berücksichtigung der Dichtewerte des Restabfalls und der Entleerungshäufigkeit ergeben sich die folgenden Restabfallgefäßgebühren: Gefäßgröße 60 l 14-tägl. 120 l 14-tägl. 120 l 240 l 1.100 l Kosten je Äquivalenzl/ Volumen wert 4,147316 1,0000 4,147316 0,8890 4,147316 0,7863 4,147316 0,7466 4,147316 0,6154 Jahresgebühr in EUR 124,42 221,22 391,32 743,13 2.807,48 Jahresgebühr gerundet zur mtl. Teilbarkeit in EUR 124,44 221,28 391,32 743,16 2.807,52 Darüber hinaus wird die Höhe des Transportzuschlages für die Durchführung des Mannschaftstransportes nach § 13 Abs. 1 AbfS (MT = die Abfallbehälter werden von den Mitarbeitern der GSAK vom Standplatz geholt und nach der Entleerung wieder zurückgebracht) berechnet. Aus Gründen der Kostentransparenz wird der Mannschaftstransport für die Restabfallgefäße und die Biotonnen (braune Müllgroßbehälter) separat berechnet. 4. Transportzuschlag Restabfallgefäß Die Kosten i.H.v. 1.021.170 EUR dividiert durch die Anzahl von 13.082 Entleerungen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen Transportzuschlag in Höhe von 78,06 EUR , gerundet 78,12 EUR je Gefäß/ Jahr bei wöchentlicher Leerung. 5. Transportzuschlag Biotonne Die Kosten i.H.v. 74.420 EUR dividiert durch die Anzahl von 4.558 Biotonnen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen Transportzuschlag in Höhe von 16,33 EUR , gerundet 16,44 EUR je Gefäß/ Jahr bei 14-täglicher Leerung. Der Transportzuschlag für das Restabfallgefäß ist aufgrund der gestiegenen Entleerungen im Mannschaftstransport sowie der Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung durchschnittlich um 3,34 % gesunken. Der Transportzuschlag für die Biotonne muss nicht verändert werden. Seite 4 Bei einem Vergleich der für das Jahr 2015 zu den seit dem Jahr 2013 festgesetzten Gebührensätzen ergibt sich als Mittelwert eine durchschnittliche Gebührensenkung von rund – 8,65 %: Gefäßart BT BT BT BT MT MT MT MT 60 l 14tägl. 120 l 14tägl. 120 l 240 l 1.100 l 60 l 14tägl. 120 l 14tägl. 120 l 240 l GebührenGebühr 2014 prognose 2015 in EUR in EUR 124,44 136,80 221,28 243,24 391,32 430,32 743,16 817,08 2.807,52 3.086,64 177,24 163,56 283,68 260,40 511,20 469,44 897,96 821,28 Veränderung Veränderung in EUR/ a in % in EUR pro Monat -1,03 -12,36 -9,04% -1,83 -21,96 -9,03% -3,25 -39,00 -9,06% -6,16 -73,92 -9,05% -23,26 -279,12 -9,04% -1,14 -13,68 -7,72% -1,94 -23,28 -8,21% -3,48 -41,76 -8,17% -6,39 -76,68 -8,54% Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2015 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten: Gefäßart BT BT BT BT 60 l 14-tägl. 120 l 14-tägl. 120 l 240 l 1.100 l 60 l 14-tägl. 120 l 14-tägl. 120 l 240 l Biotonnen MT MT MT MT MT Eigenkompostiererabschläge Gebühr in Zahl der Euro Gefäße/ Leer. 124,44 7.980 221,28 17.446 391,32 7.619 743,16 3.013 2.807,52 4.087 163,56 1.052 260,40 2.461 469,44 6.663 821,28 4.662 16,44 4.558 Gesamteinnahmen Gebühreneinnahmen 993.031,20 3.860.450,88 2.981.467,08 2.239.141,08 11.474.334,24 172.065,12 640.844,40 3.127.878,72 3.828.807,36 74.933,52 -76.600,00 29.316.353,60 Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 813,60 EUR. Eigenkompostierern gemäß § 7 AbfS wird weiterhin auf Anzeige und Nachweis ein Gebührenabschlag in Höhe von 10 % bezogen auf die festgesetzte Gebühr für die Restabfallentsorgung gewährt. Seite 5 II. Gebühren für zusätzliches Biobehälter-Volumen und zusätzliche braune Müllgroßbehälter gemäß § 9 Abs. 4 AbfS Mit der Änderung/Fortschreibung der Abfallsatzung zum 01.01.2005 wurde die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliches „Biobehälter – Volumen“, d.h. die Aufstockung des zur Verfügung gestellten Volumens zur Erfassung von Bioabfällen durch Austausch der vorhandenen 120 l Biotonne gegen eine 240 l – Biotonne gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 1 AbfS gegen Gebühr zu beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Aufstellung von zusätzlichen braunen Müllgroßbehältern (Biotonnen) gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 2 AbfS gegen Gebühr zu beantragen. Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Gebühr sind die auf das Biobehälter-Volumen bzw. die jeweiligen braunen Müllgroßbehälter (Biotonne) bezogenen Jahreskosten für Einsammlung und Transport der Abfälle einschließlich Behältergestellung sowie die Jahreskosten für die Verwertung der über das zusätzliche Volumen bzw. die zusätzlichen Biotonnen erfassten Bioabfallmengen. Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für das Jahr 2015 folgende Kosten: Kostenart 1. Sammlung und Behältergestellung 2. Kompostierungskosten 3. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung Gebührenrelevante Aufwendungen Kostenhöhe 40.290 EUR 114.982 EUR 0 EUR 155.272 EUR Für das Jahr 2015 werden danach die folgenden zusätzlichen Gefäßzahlen für den Bereich der Biotonne zugrunde gelegt: 120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung 240 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung Zusatzvolumen 240 l statt 120 l 80 Stück 110 Stück 2.860 Stück Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2015 ist zu entnehmen, dass die Gebühreneinnahmen die Kosten der zusätzlichen Bioabfallentsorgung decken, so dass eine Veränderung der zur Zeit gültigen Gebührensätze für das Jahr 2015 nicht erforderlich ist: BT MT BT MT BT MT Biotonne 120 l 14-tägl. 120 l 14-tägl. 240 l 14-tägl. 240 l 14-tägl. 120 l  240 l 14-tägl. 120 l  240 l 14-tägl. Gesamteinnahmen Gebühr in Euro 95,40 111,84 140,04 156,48 44,64 61,08 Seite 6 Zahl der Gefäße 65 15 88 22 2.615 245 Gebühreneinnahmen 6.201,00 1.677,60 12.323,52 3.442,56 116.733,60 14.964,60 155.342,88 Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 70,68 EUR. Vor diesem Hintergrund werden die seit dem Jahr 2013 festgesetzten Gebühren für die zusätzliche Bioabfallentsorgung auch im Jahr 2015 erhoben. Seite 7