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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
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Anlage A
Zur Vorlage Nr. 691/14
Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4
der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2015
Die zurzeit gültigen Abfallentsorgungsgebühren sind zuletzt in der vom Rat am 05.12.2012
beschlossenen Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung, die am 01.01.2013 in
Kraft getreten ist, festgesetzt worden und wurden in der Sitzung des Rates am 12.12.2013 für
das Jahr 2014 bestätigt.
Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren sind die nach § 6 Abs. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für die Durchführung
der Abfallentsorgung. Hierbei sind die Gebühren so festzusetzen, dass die entstehenden Kosten gedeckt werden.
I.
Gebühren für die Restabfallsammlung und -entsorgung
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Abfallentsorgung
des Jahres 2015 folgende Kosten:
Kostenart
1. Kosten der GSAK für Einsammlung, Transport sowie
Verwertung bzw. Entsorgung der Abfälle
2. Leistungen des Fachbereiches Umwelt und der
Gesamtverwaltung für die Abfallentsorgung
3. Kalkulatorische Abschreibung
4. Kalkulatorische Zinsen (Kapuzinerberg)
Zwischensumme gebührenrelevante Aufwendungen
5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens
Abfallbeseitigung
6. abzüglich sonstige ordentliche Erträge
Gerundete gebührenrelevante Gesamtkosten
Kostenhöhe
31.993.270 EUR
1.615.440 EUR
50.090 EUR
7.470 EUR
33.666.270 EUR
-3.500.000 EUR
-850.730 EUR
29.315.540 EUR
Nach der zum 01.05.1994 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Abfallwirtschaft auf die
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) erhält diese
für ihre Leistungen die vertraglich festgesetzten Entgelte. Diese beinhalten auch die Kosten
für die Verbrennung des zur Beseitigung anfallenden Restabfalles.
Der in der Kostenart unter Nr. 1 aufgeführte Betrag teilt sich hierbei wie folgt auf:
a) Anteil für die Einsammlung, den Transport sowie
die Verwertung lt. Vertrag
b) Anteil für die Verbrennung von 71.400 t/a Hausabfall und
Sperrmüll auf der Basis eines Selbstkostenfestpreises
Seite 1
17.362.230 EUR
14.628.600 EUR
Die unter Buchstabe a) aufgeführten Kosten der GSAK beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,85 % gestiegenen Betriebskosten der GSAK. In dieser Kostenposition enthalten
sind u.a. die Kosten, die durch den Betrieb des eingerichteten Recyclinghofes, der Schadstoffannahmestelle und des Schadstoffmobils entstehen. Des Weiteren sind die Kosten für die getrennte Sammlung von Altkleidern, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die Kosten, die für
die Einsammlung und Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier entstehen, hier insbesondere die Umsetzung der Neufassung der Umsatzsteuerrichtlinie sowie des Rundschreibens des BMF vom 01.12.2008 für die Anwendung der Grundsätze über den tauschähnlichen
Umsatz, berücksichtigt. Bei der Einsammlung und Verwertung der Bioabfälle und der Verwertung der Grünabfälle wurden die Kosten berücksichtigt, soweit diese nicht dem Bereich des
zusätzlichen Biobehältervolumens bzw. der zusätzlichen braunen Müllgroßbehälter zuzuordnen sind. Die Kosten für die zusätzliche Biobehälterentsorgung (braune Tonne) wurden zur
Berechnung der separaten Gebührensätze unter II. herausgerechnet.
Darüber hinaus sind Erlöse für die entgeltpflichtige Annahme der Grünabfälle an den Anlieferstellen berücksichtigt.
Die unter Buchstabe b) aufgeführten Kosten der Verbrennung beruhen auf dem im Gesellschafterrat der EGK und EAG am 22.04.2013 jeweils für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossenen
Festpreis von 172,17 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 73.001 bis 74.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall,
Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von rund 15.161.290 EUR/a brutto. Für den
Bereich der Abfallentsorgung (Hausabfall und Sperrmüll) wurden anteilig die Kosten für eine
Anliefermenge von 71.400 t berücksichtigt.
Die Kosten für Einsammlung, Transport, Verwertung und Verbrennung der Abfälle für das Jahr
2015 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen worden. Die
Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 08.12.2014 erfolgen.
Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und –erhebung, Satzungsrecht, Überwachung der beauftragten Dritten, Veranlagung sowie Abfallwirtschaftsplanung
und Abfallberatung werden weiterhin durch den Fachbereich Umwelt wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben auch Leistungen der Gesamtverwaltung wie vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften in Anspruch nimmt. Die hierfür entstehenden Kosten sind in Nr. 2 der Kostenarten dargestellt und entsprechen den Haushaltsplanungen für das Jahr 2015.
Neben diesen beiden Kostenarten entsteht die in der Kostenart Nr. 3 und 4 aufgeführten kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus Abfallgebühren zu finanzieren sind.
Darüber hinaus erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung in Höhe von insgesamt 3.500.000 EUR (Nr. 5).
Ebenfalls wurden Erträge aus der Alttextil-, Papier- und Elektroaltgeräteverwertung sowie
sonstige Erträge (Nr. 6) gebührenmindernd berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Restabfallgebühren ist neben dem bereitgestellten Volumen, die sich aus der jeweiligen Gefäßgröße ergebende unterschiedliche Dichte des
Abfalls.
Seite 2
Als Grundlage für die Festlegung der Äquivalenzwerte aller vorhandenen Gefäßarten werden
die Untersuchungsergebnisse des abfallwirtschaftlichen Gutachtens vom WitzenhausenInstitut im August 2004 verwendet.
Die notwendige Ermittlung des bereitzustellenden Gefäßvolumens im Jahr 2015 erfolgt auf
der Basis der Anzahl der im Jahr 2014 durchgeführten Gefäßentleerungen.
Für das Jahr 2015 werden danach die folgenden wöchentlichen Entleerungszahlen zu Grunde
gelegt:
60 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
120 l Müllgroßbehälter
240 l Müllgroßbehälter
1.100 l Müllgroßbehälter
4.516
9.954
14.282
7.675
4.087
Leerungen
Leerungen
Leerungen
Leerungen
Leerungen
Unter Beachtung der anzuwendenden Äquivalenzwerte vom Witzenhausen-Institut sowie der
Berücksichtigung der Einführung der Eigenkompostiererabschläge ergibt sich das im Folgenden aufgeführte Berechnungsvolumen, das als Grundlage zur Ermittlung der Jahresgebühr für
die Restabfallbehälter dient:
davon entBereitgestelltes Wöchentl.
fallen auf
Volumen in
Leerungen ab Eigenkoml/ Woche
01.01.2015
postierer
420
60 l 14-tägl.
4.516
800
120 l 14-tägl.
9.954
472
120 l
14.282
93
240 l
7.675
12
1.100 l
4.087
Gesamtes Berechnungsvolumen
Gesamtes ÄquivalenzVolumen
wert
268.443
1,0000
1.184.886
0,8890
1.708.176
0,7863
1.839.768
0,7466
4.494.380
0,6154
Berechnungsvolumen in
l/ Woche
268.450
1.053.370
1.343.140
1.373.580
2.765.850
6.804.390
Das Berechnungsvolumen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen in einer Größenordnung von rund 0,53 %.
Unter Berücksichtigung der ermittelten gebührenrelevanten Gesamtkosten sowie des oben
genannten Volumens ergeben sich aus den folgenden Berechnungen die Gebühren für die
jeweiligen Gefäßgrößen.
Um künftig eine problemlose finanztechnische Abwicklung der Benutzungsgebühren zu gewährleisten, werden die Gebührensätze seit dem Jahr 2013 im Hinblick auf eine monatliche
Teilbarkeit gerundet, so dass keine monatlichen Rundungsdifferenzen mehr auftreten.
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1. Kostenbasis für die Gefäßgebühren
Gebührenrelevante Kosten
abzüglich Kosten Mannschaftstransport Restabfallgefäße
abzüglich Kosten Mannschaftstransport Biotonnen
Grundlage zur Berechnung der Gefäßgebühren
29.315.540
-1.021.170
-74.420
28.219.950
EUR
EUR
EUR
EUR
2. Gebühren je l/ Woche
Aus der Division der vorstehenden Kosten i.H.v.
durch das Berechnungsvolumen von
ergeben sich Kosten je l/ Woche i.H.v.
28.219.950 EUR
6.804.390 l/ Woche
4,147316 EUR je l/ Wo.
3. Gefäßgebühren
Unter Berücksichtigung der Dichtewerte des Restabfalls und der Entleerungshäufigkeit ergeben sich die folgenden Restabfallgefäßgebühren:
Gefäßgröße
60 l 14-tägl.
120 l 14-tägl.
120 l
240 l
1.100 l
Kosten je
Äquivalenzl/ Volumen
wert
4,147316
1,0000
4,147316
0,8890
4,147316
0,7863
4,147316
0,7466
4,147316
0,6154
Jahresgebühr
in EUR
124,42
221,22
391,32
743,13
2.807,48
Jahresgebühr gerundet
zur mtl. Teilbarkeit
in EUR
124,44
221,28
391,32
743,16
2.807,52
Darüber hinaus wird die Höhe des Transportzuschlages für die Durchführung des Mannschaftstransportes nach § 13 Abs. 1 AbfS (MT = die Abfallbehälter werden von den Mitarbeitern der GSAK vom Standplatz geholt und nach der Entleerung wieder zurückgebracht) berechnet. Aus Gründen der Kostentransparenz wird der Mannschaftstransport für die Restabfallgefäße und die Biotonnen (braune Müllgroßbehälter) separat berechnet.
4. Transportzuschlag Restabfallgefäß
Die Kosten i.H.v.
1.021.170 EUR dividiert durch die Anzahl von
13.082
Entleerungen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen
Transportzuschlag in Höhe von 78,06 EUR , gerundet 78,12 EUR
je Gefäß/ Jahr bei wöchentlicher Leerung.
5. Transportzuschlag Biotonne
Die Kosten i.H.v.
74.420 EUR dividiert durch die Anzahl von
4.558
Biotonnen im Mannschaftstransportbereich ergeben einen
Transportzuschlag in Höhe von 16,33 EUR , gerundet 16,44 EUR
je Gefäß/ Jahr bei 14-täglicher Leerung.
Der Transportzuschlag für das Restabfallgefäß ist aufgrund der gestiegenen Entleerungen im
Mannschaftstransport sowie der Auflösung des Sonderpostens Abfallbeseitigung durchschnittlich um 3,34 % gesunken. Der Transportzuschlag für die Biotonne muss nicht verändert
werden.
Seite 4
Bei einem Vergleich der für das Jahr 2015 zu den seit dem Jahr 2013 festgesetzten Gebührensätzen ergibt sich als Mittelwert eine durchschnittliche Gebührensenkung von rund – 8,65
%:
Gefäßart
BT
BT
BT
BT
MT
MT
MT
MT
60 l 14tägl.
120 l 14tägl.
120 l
240 l
1.100 l
60 l 14tägl.
120 l 14tägl.
120 l
240 l
GebührenGebühr 2014 prognose 2015
in EUR
in EUR
124,44
136,80
221,28
243,24
391,32
430,32
743,16
817,08
2.807,52
3.086,64
177,24
163,56
283,68
260,40
511,20
469,44
897,96
821,28
Veränderung
Veränderung
in EUR/ a
in %
in EUR pro Monat
-1,03
-12,36
-9,04%
-1,83
-21,96
-9,03%
-3,25
-39,00
-9,06%
-6,16
-73,92
-9,05%
-23,26
-279,12
-9,04%
-1,14
-13,68
-7,72%
-1,94
-23,28
-8,21%
-3,48
-41,76
-8,17%
-6,39
-76,68
-8,54%
Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2015 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten:
Gefäßart
BT
BT
BT
BT
60 l 14-tägl.
120 l 14-tägl.
120 l
240 l
1.100 l
60 l 14-tägl.
120 l 14-tägl.
120 l
240 l
Biotonnen
MT
MT
MT
MT
MT
Eigenkompostiererabschläge
Gebühr in
Zahl der
Euro
Gefäße/ Leer.
124,44
7.980
221,28
17.446
391,32
7.619
743,16
3.013
2.807,52
4.087
163,56
1.052
260,40
2.461
469,44
6.663
821,28
4.662
16,44
4.558
Gesamteinnahmen
Gebühreneinnahmen
993.031,20
3.860.450,88
2.981.467,08
2.239.141,08
11.474.334,24
172.065,12
640.844,40
3.127.878,72
3.828.807,36
74.933,52
-76.600,00
29.316.353,60
Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 813,60 EUR.
Eigenkompostierern gemäß § 7 AbfS wird weiterhin auf Anzeige und Nachweis ein Gebührenabschlag in Höhe von 10 % bezogen auf die festgesetzte Gebühr für die Restabfallentsorgung
gewährt.
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II.
Gebühren für zusätzliches Biobehälter-Volumen und zusätzliche braune Müllgroßbehälter gemäß § 9 Abs. 4 AbfS
Mit der Änderung/Fortschreibung der Abfallsatzung zum 01.01.2005 wurde die Möglichkeit
eingeräumt, zusätzliches „Biobehälter – Volumen“, d.h. die Aufstockung des zur Verfügung
gestellten Volumens zur Erfassung von Bioabfällen durch Austausch der vorhandenen 120 l Biotonne gegen eine 240 l – Biotonne gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 1 AbfS gegen Gebühr zu
beantragen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Aufstellung von zusätzlichen braunen Müllgroßbehältern (Biotonnen) gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 2 AbfS gegen Gebühr zu beantragen.
Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Gebühr sind die auf das Biobehälter-Volumen
bzw. die jeweiligen braunen Müllgroßbehälter (Biotonne) bezogenen Jahreskosten für Einsammlung und Transport der Abfälle einschließlich Behältergestellung sowie die Jahreskosten
für die Verwertung der über das zusätzliche Volumen bzw. die zusätzlichen Biotonnen erfassten Bioabfallmengen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für das Jahr 2015 folgende Kosten:
Kostenart
1. Sammlung und Behältergestellung
2. Kompostierungskosten
3. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens
Abfallbeseitigung
Gebührenrelevante Aufwendungen
Kostenhöhe
40.290 EUR
114.982 EUR
0 EUR
155.272 EUR
Für das Jahr 2015 werden danach die folgenden zusätzlichen Gefäßzahlen für den Bereich der
Biotonne zugrunde gelegt:
120 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
240 l Müllgroßbehälter bei 14-täglicher Leerung
Zusatzvolumen 240 l statt 120 l
80 Stück
110 Stück
2.860 Stück
Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2015 ist zu
entnehmen, dass die Gebühreneinnahmen die Kosten der zusätzlichen Bioabfallentsorgung
decken, so dass eine Veränderung der zur Zeit gültigen Gebührensätze für das Jahr 2015 nicht
erforderlich ist:
BT
MT
BT
MT
BT
MT
Biotonne
120 l 14-tägl.
120 l 14-tägl.
240 l 14-tägl.
240 l 14-tägl.
120 l 240 l 14-tägl.
120 l 240 l 14-tägl.
Gesamteinnahmen
Gebühr in
Euro
95,40
111,84
140,04
156,48
44,64
61,08
Seite 6
Zahl der
Gefäße
65
15
88
22
2.615
245
Gebühreneinnahmen
6.201,00
1.677,60
12.323,52
3.442,56
116.733,60
14.964,60
155.342,88
Aus den Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 70,68 EUR.
Vor diesem Hintergrund werden die seit dem Jahr 2013 festgesetzten Gebühren für die zusätzliche Bioabfallentsorgung auch im Jahr 2015 erhoben.
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