Daten
Kommune
Krefeld
Größe
287 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.11.2014
Nr.
691 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 09.12.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
vom 11.12.2003
Beschlussentwurf:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren gemäß § 4 der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld ab dem 01. Januar 2015 wird in
der als Anlage A beigefügten Fassung zur Kenntnis genommen.
2. Die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt
Krefeld (GebSAbf) wird gemäß Anlage B beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 691 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und aufgrund
anderer notwendiger Anpassungen folgende erforderliche Änderung der
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld (GebSAbf) vor:
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen
der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Restabfallbehälter.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2015 wird im Einzelnen verwiesen.
Im Rahmen einer Synopse werden die Änderungen und die alte Fassung der Gebührensatzung
für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Krefeld
gegenübergestellt.
Die Änderungen sind in Fettdruck dargestellt.
Alte Fassung
Neue Fassung
§4
1. § 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche
bzw. 14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung beträgt:
1. Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
2. Für 60 l MGB rot bei
136,80 EUR
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche
bzw. 14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung beträgt:
1. Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
2. Für 60 l MGB rot bei
124,44 EUR
Mannschaftstransport 177,24 EUR
3. Für 120 l MGB rot bei
Mannschaftstransport 163,56 EUR
3. Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
4. Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
4. Für 120 l MGB rot bei
243,24 EUR
221,28 EUR
Mannschaftstransport 283,68 EUR
5. Für 120 l MGB bei
Mannschaftstransport 260,40 EUR
5. Für 120 l MGB bei
Benutzertransport
6. Für 120 l MGB bei
Benutzertransport
6. Für 120 l MGB bei
430,32 EUR
391,32 EUR
Mannschaftstransport 511,20 EUR
7. Für 240 l MGB bei
Mannschaftstransport 469,44 EUR
7. Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
8. Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
8. Für 240 l MGB bei
817,08 EUR
Mannschaftstransport 897,96 EUR
9. Für 1.100 l MGB
3.086,64 EUR
743,16 EUR
Mannschaftstransport 821,28 EUR
9. Für 1.100 l MGB
2.807,52 EUR